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Pflege darf nicht in Armut führen

Die Grafik des Verbandes der Ersatzkassen zeigt den Preisanstieg im Vergleich zum Vorjahr. Zudem wird deutlich, aus welchen Kosten sich die Monatsbeiträge für einen Platz im Pflegeheim zusammensetzen  Copyright: Verband der Ersatzkassen
Die Grafik des Verbandes der Ersatzkassen zeigt den Preisanstieg im Vergleich zum Vorjahr. Zudem wird deutlich, aus welchen Kosten sich die Monatsbeiträge für einen Platz im Pflegeheim zusammensetzen Copyright: Verband der Ersatzkassen
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Eigenanteile überfordern viele pflegebedürftige Menschen und ihre
Angehörigen. Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, müssen immer mehr aus eigener
Tasche hinzubezahlen. Der selbst zu zahlende Anteil für die Versorgung in
einer Pflegeeinrichtung, der Eigenanteil, ist erneut stark angestiegen.
Laut bundesweiter Erhebung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) muss ein
pflegebedürftiger Mensch im ersten Jahr in einem Heim im Schnitt 3.108
Euro jeden Monat selbst zuzahlen. Entlastungszahlungen verpuffen.

Immer
mehr Menschen sind auf "Hilfe zur Pflege" angewiesen. Dr. Alexia
Zurkuhlen, Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), fordert
Sofortmaßnahmen.

„Es darf nicht sein, dass Pflege in Armut führt“, betonte Dr. Alexia
Zurkuhlen angesichts der erneut gestiegenen Eigenbeiträge. „Leider kommt
es immer häufiger dazu, dass der Geldbeutel darüber entscheidet, ob und
welche Pflege in Anspruch genommen wird.“ Die Vorständin des Kuratoriums
Deutsche Altershilfe mahnte mit Blick auf die ausstehende Pflegereform
nachdrücklich Sofortmaßnahmen an: „Wir schauen seit Jahren passiv zu, wie
steigende Pflegekosten immer mehr Menschen in die Armut treiben. Wir
müssen sofort ins Handeln kommen und gegensteuern.“

Bund und Länder dürfen Kosten nicht auf pflegebedürftige Menschen abwälzen

Dabei stünden Bund und Länder in der Schuld der sozialen Pflegekassen –
ganz unabhängig von der notwendigen Pflegereform.  „Bund und Länder
schieben Kosten auf Versicherte ab, die eindeutig aus den jeweiligen Etats
zu tragen sind. Der Bund muss umgehend seine Schulden aus der Coronazeit
begleichen, die er bei der sozialen Pflegekasse in Milliardenhöhe hat. Und
alle Bundesländer müssen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und
die Kosten für Investitionen sowie für die Ausbildung von Pflegepersonal
übernehmen. Diese Kosten dürfen nicht weiter auf pflegebedürftige Menschen
und ihre An- und Zugehörigen abgewälzt werden. Dann wäre die
Eigenbeteiligung deutlich niedriger“, stellte Zurkuhlen klar.

Grundsätzlich bedürfe es aber nach wie vor einer „grundlegenden Reform der
Pflege und der Pflegefinanzierung“. „Wichtig“, so Zurkuhlen mit Blick auf
Äußerungen von Bundeskanzler Merz und Arbeitgeberpapiere, sei, dass das
Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes gelte: „Und da ist jeder Euro, der
in eine private Versicherung geht, einer, der in der sozialen fehlt.“

Zurkuhlen verwies auf die wissenschaftliche Veröffentlichung, die das KDA
zur notwendigen Reform der Pflege und der Pflegefinanzen aktuell vorgelegt
hat. „Reset Pflegeversicherung – Strukturreform Pflege und Teilhabe III“
bietet konkrete Handlungsempfehlungen und ein Vorgehen in abgestimmten
Stufen an.

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