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TU Berlin: Simulation der Energiemärkte - Erneuerbare Energie, zu jeder Stunde an jedem Tag

Wie ein 24/7-Ansatz für CO2-freien Strom die Energiemärkte revolutionieren
kann

Forschende der Technischen Universität (TU) Berlin untersuchen mit ihrer
Open-Source-Software PyPSA die Auswirkungen einer neuen Art, mit Ökostrom
zu handeln. Dabei wird nicht ein jährliches Kontingent an Strom aus
erneuerbaren Energien verkauft, sondern ein stundenweise garantierter
Bezug in Abhängigkeit vom tatsächlichen Verbrauch. Während bisher auch bei
100-prozentigen Ökostromtarifen vor allem nachts und bei Windstille oder
bei starken Stromverbrauchsspitzen doch auf Strom aus fossilen Quellen
zurückgegriffen werden musste, wird bei einem 24/7-Ökostrom-Ansatz der
Energieverbrauch eines Nutzenden stündlich mit dem Bezug von sauberem
Strom gedeckt. Damit dies gewährleistet werden kann, müssen die
produzierten Mengen an Ökostrom jederzeit genau erfasst und nachverfolgt
werden können. Im Auftrag von Google wird die TU Berlin nun mit ihrer
Software PyPSA verschiedene Szenarien durchspielen, wie eine 24/7
CO2-freie Stromversorgung der Google-Rechenzentren in Europa ermöglicht
werden könnte und welche Auswirkungen dies auf das gesamte Energiesystem
hätte.

Google deckt seit 2017 100 Prozent seines weltweiten, jährlichen
Stromverbrauchs durch den Bezug von erneuerbarer Energie ab. Eine Reihe
großer Unternehmen, auch in Deutschland, agieren genauso. Dieser Ansatz
ist zwar ein wichtiger Schritt nach vorn für die Beschaffung sauberer
Energie durch Unternehmen, hat aber auch seine Grenzen. Denn oft ist
nachts einfach nicht genug Ökostrom aus Windkraft und Photovoltaik
verfügbar, um den Bedarf eines Unternehmens zu decken. Trotzdem kommt der
Strom natürlich aus der Steckdose – und zwar aus dem jeweils verfügbaren
Strommix im Netz, der oft auch Strom aus Kohle oder Gas enthält. In den
bisherigen Verträgen mit den Stromanbieter*innen werden diese Lücken
dadurch geschlossen, dass an anderen, sehr sonnigen und windigen Tagen
sehr viel Ökostrom produziert wird; mehr als nötig wäre, um zu diesem
Zeitpunkt alle Firmen mit „100-Prozent-Ökostrom-Verträgen“ zu beliefern.
Im Endergebnis wird also durch das Schließen der Lücken eine über das Jahr
gerechnet korrekte Menge an Ökostrom erreicht, obwohl zu vielen Stunden im
Jahr nicht genügend sauberer Strom im Netz verfügbar ist, um den
tatsächlichen Energieverbrauch zu decken.

Soziale Aspekte des Netzbetriebs
Aus diesem Grund hat sich Google als eine der weltweit größten
Abnehmer*innen von CO2-freiem Strom nun zum Ziel gesetzt, bis 2030 jeden
Tag und jede Stunde nur noch Strom aus nicht-fossilen Quellen zu beziehen.
„Dieser 24/7-Anspruch ist nicht nur ein Ansporn für den Ausbau der
erneuerbaren Energien, sondern hat sozusagen auch einen sozialen Aspekt“,
sagt Prof. Dr. Tom Brown, Leiter des Fachgebiets Digitale Transformation
in Energiesystemen an der TU Berlin. Bei dem derzeitigen Verfahren steht
Strom aus Wind- und Solarenergie oft nicht im eigentlich benötigten Maß
zur Verfügung, wodurch das übrige Stromnetz gezwungen ist, das System
auszugleichen. „Der Ansatz des 24/7-Vertrags kann den Einsatz von sauberer
Energie fördern, die wirklich dem Verbrauch entspricht und die Bedürfnisse
des Gesamtsystems unterstützt.“

TU Berlin wird den EU-Markt untersuchen
Die von Tom Brown und seinem Team entwickelte Software PyPSA wird nun
eingesetzt, um die Chancen, Vorteile und Kosten des 24/7-Ansatzes in
Europa zu bewerten. Sie kombiniert globale Wetterdaten, die für
Photovoltaik und Windenergie relevant sind, mit der Architektur der
Energienetze in den verschiedenen Ländern und mit den Standorten, an denen
elektrische Energie erzeugt und gespeichert werden kann. Während Google
für den US-Strommarkt mit der Princeton University und deren
Softwarelösung zusammenarbeitet, fiel die Wahl für Europa auf die TU
Berlin. „Google freut sich, mit der TU Berlin zusammenzuarbeiten, um die
Vorteile der CO2-freien Stromversorgung auf Stundenbasis für das
europäische Netz mit dem hochmodernen PyPSA-Modell zu untersuchen. Sehr
gerne unterstützen wir diese wichtige Forschungsarbeit und greifen auf die
langjährige Erfahrung der TU Berlin bei der Analyse des EU-Strommarktes
zurück“, sagt Caroline Golin, Global Head of Energy Markets and Policy bei
Google.

Schnelle Analyse möglich
„Das Besondere an PyPSA ist, dass der Code für sehr große Netzwerke und
lange Zeitreihen optimiert wurde. Genau das, was man für die Simulation
der Schwankungen von Wind und Sonne braucht“, sagt Tom Brown. Da es sich
bei PyPSA um eine Open-Source-Software handelt, kann sie leicht an die
spezifischen Bedürfnisse verschiedener Nutzer*innen angepasst werden.
Außerdem ist sie relativ schnell: Ein erster Überblick über die
Netzsituation einzelner Länder dauert nur wenige Minuten. Eine
hochauflösende Simulation für die gesamte EU allerdings 12 Stunden. „Wir
haben PyPSA außerdem besonders benutzerfreundlich gestaltet, mit einer
einfach zu bedienenden Oberfläche und einer ausführlichen Dokumentation.“

Die letzte Meile wird die teuerste
Während der jährlich gemittelte Ökostromverbrauch von Google schon seit
2017 bei 100 Prozent liegt, deckt das Unternehmen weltweit
durchschnittlich 67 Prozent seines stündlichen Stromverbrauchs mit
sauberer Energie ab. In Deutschland werden es dank eines 24/7-Vertrags mit
dem französischen Energieunternehmen Engie bald sogar 80 Prozent sein.
Nach vorläufigen Erkenntnissen der TU Berlin wird es jedoch eine größere
Herausforderung sein, 100 Prozent zu erreichen: „Eines der ersten
Ergebnisse unserer Modellierung ist, dass der Schritt von 80 auf 100
Prozent 24/7-Anteil am Kauf von CO2-freiem Strom genauso teuer ist wie der
Schritt von 0 auf 80 Prozent“, erklärt Brown.

Was PyPSA beantworten kann
Die wichtigsten Fragen, die die Forscher nun mit Hilfe von PyPSA
beantworten möchten: Welche Technologien sind besonders hilfreich, wenn
Stromverbraucher*innen in Europa auf 100 Prozent erneuerbare Energie rund
um die Uhr umsteigen wollen? Batterien, die den Netzstrom nur für Stunden
effizient speichern, oder die Wasserstofftechnologie, die dies für viele
Tage und Wochen tun kann? Welche Rolle könnte die Geothermie zur
Zwischenspeicherung von Strom spielen, und was ist mit fossilen
Energiequellen, die durch die Abscheidung von CO2 sauber werden (CCS –
Carbon Capture and Storage)? „Wir wollen auch verstehen, wie wichtig es
ist, Strom in der Nähe von Googles Rechenzentren zu erzeugen, und ob
Berechnungen je nach Wetterlage zwischen den Zentren verschoben werden
können“, erklärt Tom Brown. Denn eines sei sicher: „Irgendwo in Europa
weht immer der Wind.“

Wachsendes Interesse an 24/7 CO2-freiem Strom
Heute gibt es mehr als 65 Unterzeichnende des „24/7 Carbon-free Energy
Compact“, einem neuen Zusammenschluss, der von der internationalen
Organisation „Sustainable Energy for All“ organisiert wurde, um 24/7
erneuerbaren Strom zu fördern und den Übergang zu CO2-freien Stromnetzen
zu beschleunigen. „Institute, Think Tanks und Netzbetreibende arbeiten
bereits seit mehreren Jahren mit unserem Open-Source-Produkt. Da sich die
Vorteile von 24/7 herumsprechen, rechnen wir mit vielen weiteren Studien
mit PyPSA in diesem Bereich“, sagt Brown. Eine der Interessent*innen ist
die Strom-Netzbetreiber*in 50Hertz mit Sitz in Berlin: „Im Rahmen des EU-
Projekts Energy Track and Trace beteiligen wir uns bereits an der
Entwicklung eines europäischen Industriestandards für eine
24/7-Darstellung von erneuerbaren Energien. Wir sind deshalb sehr gespannt
auf die Ergebnisse des Projekts der Technischen Universität. Schließlich
ist die Dekarbonisierung der Industrie einer der wichtigsten Bausteine, um
unsere ehrgeizigen nationalen und internationalen Klimaziele zu
erreichen“, betont Dr. Dirk Biermann, Geschäftsführer Märkte und
Systembetrieb bei 50Hertz.

Handel mit granularen Zertifikaten
Tom Brown sieht auch die Möglichkeit, dass „24/7-Zertifikate“ in Zukunft
auf Stundenbasis gehandelt werden könnten. Die von der Industrie ins Leben
gerufene Initiative „EnergyTag“ hat gerade einen neuen internationalen
Standard für sogenannte granulare Energiezertifikate veröffentlicht, der
den „Zertifikaten für erneuerbare Energien“ in Nordamerika und den
„Herkunftsnachweisen“ in Europa einen Zeitstempel hinzufügt, der die
Stunde oder die halbe Stunde angibt, in der der Strom produziert wurde.
Dies könnte auch für Bescheinigungen nützlich sein, dass Wasserstoff aus
der Elektrolyse mit Ökostrom hergestellt wurde. Solche Zertifikate würden
die Einführung von grünem Wasserstoff zur Dekarbonisierung von
Industrieprozessen beschleunigen.

Weiterführende Informationen:

Technische Informationen über die Open-Source-Software PyPSA:
<https://pypsa.readthedocs.io>

Interessierte Laien, Leistungskurse oder Studierende können hier erste
Schritte mit einem vereinfachten Modell machen: <https://model.energy/>

Liste der Nutzer*innen von PyPSA:
<https://pypsa.readthedocs.io/en/latest/users.html#companies-and-non-
governmental-organisations
>

  • Aufrufe: 15

Ukraine Support Tracker: EU-Staaten holen auf und erreichen Niveau der USA

Die Hilfszusagen anderer Länder an die Ukraine sind im zweiten Monat nach
Kriegsausbruch stetig gewachsen. Unter anderem haben die EU-Länder ihre
Anstrengungen erhöht und reichen aktuell insgesamt gesehen an die
Leistungen der USA seit Ende Januar heran, wie im Ukraine Support Tracker
erfasste Daten ergeben. Die Unterstützungszusagen aus Deutschland und
Polen sind im April von allen 31 Ländern am deutlichsten gestiegen,
während aus Frankreich, Spanien oder Italien kaum neue bilaterale Zusagen
kamen.

Viele Länder bieten der Ukraine weitere militärische, humanitäre oder
finanzielle Hilfe an und machen ihre Unterstützungszusagen an die Ukraine
transparenter. Der Ukraine Support Tracker (https://www.ifw-kiel.de/topics
/war-against-ukraine/ukraine-support-tracker/
) des Kiel Instituts für
Weltwirtschaft erfasst systematisch den Wert der angekündigten
Unterstützung von Regierungen 31 westlicher Länder an die Ukraine.
Berücksichtigt werden im jetzt veröffentlichten Update Zusagen seit dem
24. Januar 2022, also rund einen Monat vor Beginn der russischen Invasion,
bis zum 23. April 2022.

Die USA bleiben den erfassten Daten zufolge mit umgerechnet 10,3 Mrd. Euro
seit Ende Januar der größte aktuelle Unterstützer der Ukraine und haben
schon die nächste deutliche Aufstockung ihres Engagements angekündigt.
Alle EU-Länder zusammen kommen einschließlich der von EU-Institutionen und
der Europäischen Investitionsbank zugesagten Mittel nun auf 12,8 Mrd.
Euro. Deutschland, das für ein zögerliches Engagements kritisiert wurde,
liegt mit einem direkten Unterstützungsvolumen von inzwischen 1,8 Mrd.
Euro auf dem 5. Rang der Geberländer hinter Polen, Großbritannien und
Kanada. Rechnet man indirekt über die EU zugesagte Mittel hinzu, ist
Deutschland zweitgrößter Unterstützer der Ukraine. Allerdings besteht
dabei durch die intransparente Form der Datenveröffentlichung eine Gefahr
der Mehrfacherfassung angekündigter Leistungen.

„Zusammengenommen erreichen die Leistungen der EU-Länder derzeit die
Größenordnung der US-Hilfen, was man angesichts der geografischen Nähe zur
Ukraine auch erwarten sollte“, sagt Christoph Trebesch, Forschungsdirektor
am IfW Kiel und verantwortlich für den Ukraine Support Tracker.
„Allerdings ist es nach wie vor erstaunlich, dass unter den Top 5
Geberländern nur zwei aus der EU sind. Anders als Deutschland und Polen
haben Länder wie Frankreich, Spanien oder Italien im letzten Monat kaum
nennenswerte neue bilaterale Hilfen für humanitäre oder militärische
Zwecke zugesagt.“

Hinzu kommt, dass die USA vor wenigen Tagen umfangreiche neue Hilfen
angekündigt haben. Präsident Biden plant ein weiteres Paket von 33 Mrd.
US-Dollar. „Das ist eine völlig neue Dimension und stellt alle bisherigen
Zusagen aus Europa in den Schatten”, sagt Trebesch. „Rechnet man dieses
Paket hinzu, hätten die USA insgesamt viermal so hohe Zusagen gemacht wie
alle EU-Länder zusammengenommen.”  Im aktuellen Datensatz des Ukraine
Support Trackers ist die neue US-Ankündigung noch nicht berücksichtigt,
die der US-Kongress erst noch verabschieden muss.

„Wir registrieren ein erhöhtes Interesse von Regierungen, der Ukraine mehr
Unterstützung anzubieten und dies auch transparent zu machen. Es ist
wichtig, dass Staaten ihr Engagement auf Basis von Fakten vergleichbar
machen. Nur dann ist eine sinnvolle politische Diskussion über die
angemessene Unterstützung der Ukraine möglich. Der Ukraine Support Tracker
soll dazu einen Beitrag leisten, indem er jene Daten erfasst, die
öffentlich geworden sind“, sagt Trebesch.

Im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung ist Estland der größte Unterstützer
der Ukraine gefolgt von Lettland und Polen. Die USA und Deutschland liegen
mit je rund 0,05 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in dieser Betrachtung
annähernd gleichauf auf dem 10. beziehungsweise 11. Rang.

„Die Unterstützungsleistungen an die Ukraine sind im zweiten Kriegsmonat
stetig gewachsen. Allerdings fallen die Hilfen vor allem von größeren
Ländern in Summe noch überschaubar aus verglichen mit in früheren Krisen
mobilisierten Summen. Oder auch im Vergleich zu den Unterstützungspaketen,
die Staaten für ihre eigene Bevölkerung schnüren, etwa um
Preissteigerungen abzufedern“, sagt Trebesch.

Über den Ukraine Support Tracker

Der Ukraine Support Tracker erfasst und quantifiziert militärische,
finanzielle und humanitäre Hilfen, die der Ukraine seit dem 24. Januar
2022 (aktuell bis zum 23. April 2022) zugesagt wurden. Berücksichtigt sind
31 Länder, spezifisch die EU-Staaten und die weiteren Mitglieder der G7
sowie Hilfszusagen der EU-Kommission und der Europäischen
Investitionsbank. Einberechnet werden Zusagen, die diese Regierungen oder
Institutionen der ukrainischen Regierung gemacht haben; private Spenden
oder solche internationaler Organisationen wie des IWF sind in dieser
Version nicht enthalten. Ebenso nicht mitgezählt sind Hilfen an
Nachbarländer der Ukraine wie Moldawien oder andere Länder -– etwa für die
Aufnahme von Geflüchteten.

Datenquellen sind Bekanntgaben offizieller Regierungsstellen und Berichte
internationaler Medien. In Sachmitteln geleistete Hilfe wie zum Beispiel
Medizingüter, Lebensmittel oder militärisches Gerät werden anhand von
Marktpreisen oder Angaben aus früheren Hilfskampagnen geschätzt. In
Zweifelsfällen werden die höheren verfügbaren Werte angesetzt.

Die jetzt veröffentliche Version des Ukraine Support Trackers ist eine
vorläufige (Beta-) Version, die in den kommenden Wochen laufend erweitert,
korrigiert und verbessert werden soll. Anregungen dazu sind sehr
willkommen und können gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. geschickt
werden.
.
Mehr Informationen und Daten finden Sie auf der Webseite: https://www.ifw-
kiel.de/topics/war-against-ukraine/ukraine-support-tracker/

Mehr zur Methodik des Ukraine Support Trackers steht in einem vertiefenden
Kiel Working Paper (https://www.ifw-kiel.de/publications/kiel-working-
papers/2022/ukraine-tracker-17204/
).

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Aktionsbündnis Angeborene Herzfehler (ABAHF) ruft auf: Gemeinsam aus der Pandemie – nicht einsam!

Appell des Aktionsbündnisses Angeborene Herzfehler zum Tag des herzkranken
Kindes am 5. Mai.

Was für viele Menschen „mehr Freiheit“ bedeutet, kann für Menschen mit
Vorerkrankungen, wie zum Beispiel mit einem angeborenen Herzfehler, mehr
Einschränkungen mit sich bringen. Denn für sie war und ist die Maske sowie
das Einhalten des Abstandes ein wichtiger Schutz vor einer Corona-
Infektion, die für sie lebensbedrohlich sein könnte.

Die meisten Corona-Maßnahmen wurden bereits aufgehoben, auch die
Maskenpflicht in vielen wichtigen Lebensbereichen wie beispielsweise
Einkaufszentren, Supermärkten und Schulen. Die Infektionszahlen sind
weiterhin hoch, das Risiko sich anzustecken ebenso. „Für Risikogruppen
kann die Maske lebenswichtig sein. Nicht nur, dass sie selbst eine Maske
tragen und Abstand halten, sondern auch ihr nahes Umfeld wie
Familienangehörige, Lehrer, Mitschüler und Arbeitskollegen“, sagt Kai
Rüenbrink, Sprecher des Aktionsbündnisses Angeborene Herzfehler (ABAHF).

Das Robert-Koch-Institut (RKI) spricht von vulnerablen Gruppen, wenn die
Betroffenen ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf von Covid-19
haben. Das betrifft zum einen Ältere, aber auch viele Kinder und
Jugendliche mit Vorerkrankungen. Dazu zählen etwa Patienten mit schweren
angeborenen Herzfehlern, Lungenerkrankungen oder Krebs, aber auch mit
Immunschwäche, angeboren oder verursacht durch Immunsuppressiva, die das
Immunsystem herabsetzen.

Die Maskenpflicht insbesondere in Geschäften des essenziellen, täglichen
Bedarfs gänzlich aufzugeben, hält nicht nur die Virologin Prof. Ulrike
Protzer, Direktorin des Instituts für Virologie an der Technischen
Universität München / Helmholtz Zentrum München, „für einen großen
Fehler“. Für so einen Schritt seien die Infektionszahlen noch zu hoch und
die Risikogruppen würden durch die Lockerungen zusätzlich gefährdet. Ein
Risikopatient könne zwar weiterhin eine Maske tragen - "dies reicht aber
nicht aus. Alle bisherigen Studien haben gezeigt, dass alle Maske tragen
müssen, damit der gewünschte Effekt erreicht wird“, so Prof. Protzer.
Verschiedene Institute haben FFP2-Masken als effektives Mittel im Kampf
gegen die Pandemie belegt (siehe Bundesministerium für Gesundheit ¹).

Menschen mit Vorerkrankungen und deren Angehörige haben in den letzten
zwei Jahren vieles getan, um sich und ihre Lieben bisher gut durch die
Pandemie zu bringen. Sie haben sich mehrfach impfen lassen,
Hygienemaßnahmen konsequent eingehalten und Menschenmassen, sprich
Veranstaltungen oder auch Treffen mit Familie und Freunden, gänzlich
gemieden.

Auch diese Menschen sehnen sich nach Freiheit und sozialen Kontakten, nur
ist es nicht so einfach, denn für sie könnte das Risiko weiterhin erhöht
sein. Deshalb werden sie auch zukünftig ihre Maske tragen. Sie hoffen
einerseits auf das Verständnis ihrer Umgebung und andererseits, dass viele
Mitmenschen es ihnen gleichtun: Denn somit erhöht sich, nicht nur für sie
selbst, sondern auch für alle anderen der Schutz vor einer Infektion.

Betroffene wünschen sich Rücksicht und Vorsicht im Alltag
Romina ist 27 Jahre alt. Sie hat eine Blutgerinnungsstörung und einen
schweren angeborenen Herzfehler, ein sogenanntes Einkammerherz. Romina
arbeitet in einer Arztpraxis. Durch die dort umgesetzte Maskenpflicht
fühlt sie sich im beruflichen Umfeld gut geschützt. In Alltagssituationen,
zum Beispiel beim Einkaufen, sieht sie inzwischen viele Menschen ohne
Masken und fühlt sich unwohl: „Zurzeit meide ich es, einkaufen zu gehen.
[...] Jeder kennt doch eine Person, die zur Risikogruppe gehört. Ich
finde, es ist nicht zu viel verlangt, wenn man für eine halbe Stunde oder
zwanzig Minuten eine Maske trägt.“

Romina missgönnt niemandem den Restaurantbesuch, das Treffen mit Freunden
oder die nächste Party. Aber sie hat Angst. Alles, was sie sich wünscht,
ist, nicht vergessen zu werden: Durch mehr Beachtung ihrer Situation sowie
Hilfe seitens der Politik. Aber auch durch die Solidarität ihrer
Mitmenschen im Alltag, weil sie darauf angewiesen ist.

Ebenso ist für viele Herzkinder und deren Familien der Schulbesuch auch im
dritten Pandemiejahr eine große Herausforderung. „Es bereitet uns große
Sorgen, dass unser Sohn mit seinem angeborenen Herzfehler trotz weiterhin
fehlender Regelungen zur Schulteilhabe vulnerabler Kinder und ohne Corona-
Schutzmaßnahmen am Unterricht teilnehmen muss“, sagt Samuel S.*, Vater
eines neunjährigen Schülers. „Wir würden uns mehr Unterstützung durch
Lehrkräfte, Schulleitung und Mitschüler unseres Sohnes wünschen.
Maskentragen und regelmäßige Testungen könnten mit geringem Aufwand Schutz
und Integration in die Klasse gewährleisten. Aus den Arztbesuchen ist
unserem Sohn bewusst, dass er ein hohes Risiko hat, daher bedeutet der
Schulbesuch für ihn nicht nur eine hohe Gesundheitsgefährdung, sondern
auch eine hohe psychische Angstbelastung“.

Wir machen mit und übernehmen mit Maske und Abstand Verantwortung
füreinander. Um auch denen Freiheit zu ermöglichen, die die Lockerungen
mit Sorge betrachten müssen. Daher unser Aufruf: Gemeinsam aus der
Pandemie - nicht einsam!

Das Aktionsbündnis Angeborene Herzfehler (ABAHF)
Um in der Öffentlichkeit mit einer Stimme für eine bessere Versorgung von
Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit angeborenen Herzfehlern und
deren Familien einzutreten und ihnen noch effektiver zu helfen, haben sich
2014 auf Initiative der Deutschen Herzstiftung e. V. sechs bundesweit
tätige Patientenorganisationen zum „Aktionsbündnis Angeborene Herzfehler“
(ABAHF) zusammengeschlossen. Die Organisationen sind: Bundesverband
Herzkranke Kinder e.V., Bundesverein Jemah e.V., Fontanherzen e.V.,
Herzkind e.V., Interessengemeinschaft Das Herzkranke Kind e.V. und die
Kinderherzstiftung der Deutschen Herzstiftung e.V.

Informationen:
¹ <https://www.zusammengegencorona.de/covid-19/masken-mund-nasen-schutz-
kann-bei-der-eindaemmung-der-epidemie-hilfreich
>/

* Name ist der Pressestelle der Deutschen Herzstiftung e.V. bekannt

Der kostenlose Ratgeber „Leben mit angeborenem Herzfehler im
Erwachsenenalter. Ein Leitfaden“ kann entweder telefonisch unter 069
955128-400, per E-Mail an <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.> oder direkt über
die Internetseite der Herzstiftung angefordert werden.

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An die Opfer erinnern - Unterlagen zur Wiedergutmachung von NS-Unrecht werden digital zugänglich

Bundesfinanzministerium geht mit Landesarchiv Baden-Württemberg und FIZ
Karlsruhe langfristige Kooperation ein

Das Landesarchiv Baden-Württemberg und FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut
für Informationsinfrastruktur werden für ein vom Bundesministerium der
Finanzen initiiertes Großprojekt das Dokumentenerbe zur Wiedergutmachung
nach 1945 für Angehörige, Forschung und Bildungsarbeit digital zugänglich
machen. Die Informationen sollen in einem innovativen Themenportal
bereitgestellt werden. Am Donnerstag (28. April) stellten die Partner auf
einer gemeinsamen Veranstaltung im Staatsarchiv Ludwigsburg erste
Ergebnisse eines Pilotprojekts vor.

Eva-Maria Meyer, Unterabteilungsleiterin im Bundesfinanzministerium, sagte
bei ihrem Besuch in Ludwigsburg: „Die Geschichte der Wiedergutmachung in
Deutschland ist ein wesentlicher Aspekt der deutschen Nachkriegs- und
Demokratiegeschichte. Um sie sichtbar, erforschbar und begreifbar zu
machen, arbeitet das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit Archiven auf
Bundes- und Länderebene am Aufbau eines Themenportals zum Dokumentenerbe
der Wiedergutmachungsakten. Das Landesarchiv Baden-Württemberg und FIZ
Karlsruhe sind mit dem Bundesarchiv wichtige Partner bei diesem Vorhaben
und bringen unter anderem umfangreiche Kompetenzen bei der
Digitalisierung, Erschließung und Onlinepräsentation des komplexen
Archivguts mit ein.“

Prof. Dr. Gerald Maier, Präsident des Landesarchivs, betont: „Die Archive
stellen sich mit diesem Projekt in besonderer Weise ihrer Aufgabe, an
Unrecht zu erinnern und Verantwortlichkeiten transparent zu machen. Mit
der Dokumentation der Wiedergutmachung leisten sie zugleich einen
wichtigen Beitrag zur Demokratisierungsgeschichte unserer Gesellschaft
nach 1945. Die Dokumente stehen für individuelle Anliegen ebenso zur
Verfügung wie für neue Forschungsfragen.“

Sabine Brünger-Weilandt, Direktorin und Geschäftsführerin von FIZ
Karlsruhe, unterstreicht: „Die Herausforderung besteht darin, zum einen
sehr große Mengen an Daten aufzubereiten und für ganz unterschiedliche
Fragestellungen zugänglich zu machen, zum anderen aber auch in der sehr
großen Heterogenität der historischen Dokumente. Wir freuen uns sehr, mit
unseren Kenntnissen und Erfahrungen zu diesem politisch, gesellschaftlich
und historisch so bedeutenden Vorhaben einen Beitrag leisten zu dürfen.“

Fast 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bundesentschädigungsgesetzes
befinden wir uns heute in einer Situation, in der die letzten
Antragstellerinnen und Antragsteller und somit die letzten Zeitzeuginnen
und Zeitzeugen der nationalsozialistischen Verfolgung sterben. In
deutschen Archiven kann man in tausenden Metern Aktenmaterial Einblicke in
die Praxis der Wiedergutmachung gewinnen – seien es reine Verwaltungsakten
oder Einzelfall-Entschädigungsakten. Zugleich sind diese Akten die
wichtigste Quelle für die Erforschung von Schicksalen der Opfer
nationalsozialistischer Verfolgung.

Im Archivportal-D, dem deutschen Onlineportal zur Recherche von Archivgut,
dessen Aufbau von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert wurde,
wird der zentrale digitale Zugang zu den Unterlagen der
Wiedergutmachungspolitik geschaffen. Sie werden hier in einem Themenportal
gebündelt und mit historischen Hintergrundinformationen, der Präsentation
von Forschungsprojekten und Materialien für die politische Bildungsarbeit
angereichert. Mit der Digitalisierung der Akten wird die Nutzung erheblich
erleichtert, auch wenn aus Datenschutzgründen manche Unterlagen erst
später online gestellt werden können. Das Angebot richtet sich sowohl an
Verwandte und Nachkommen der Verfolgungsopfer, an Gedenkstätten, an die
Wissenschaft allgemein sowie an die internationale interessierte
Öffentlichkeit.

Das Landesarchiv Baden-Württemberg verfügt in seinen Beständen selbst über
umfangreiche Unterlagen zur Wiedergutmachung. Allein im Bereich der
Individualentschädigung sind über 120.000 Einzelfallakten überliefert. Mit
einem Pilotprojekt hat das Landesarchiv in Kooperation mit FIZ Karlsruhe
den Auftakt für das Gesamtprojekt gemacht: Das Staatsarchiv Ludwigsburg
hat seit 2020 eine exemplarische Auswahl von 6.000 Akten aus den
Landesarchiv-Beständen digitalisiert, um an ihnen innovative Wege zur
Erschließung der Inhalte zu testen. Es werden automatische Verfahren der
Text- und Mustererkennung experimentell erprobt, um das Potenzial von
Künstlicher Intelligenz auszuloten. Erste Ergebnisse sind
vielversprechend. Die forschungsbasierte und wissenschaftlich-technische
Expertise von FIZ Karlsruhe auf den Gebieten Künstliche Intelligenz und
e-Research eröffnet damit ein breites Feld zukunftsorientierter
Anwendungsmöglichkeiten im Bereich des Semantic Web.

Ergänzende digitale Vermittlungsangebote wie Nutzungsseminare,
Rechercheratgeber und ein Podcast-Format, das sich derzeit in der
Umsetzung befindet, eröffnen weitere niedrigschwellige Zugänge zu den
Unterlagen und zum Themenkomplex Wiedergutmachung.

Der offizielle Startschuss für das bundesweite Themenportal fällt am 1.
Juni 2022. Dann wird das Bundesfinanzministerium mit dem Bundesarchiv und
den Archiven der Länder die Rahmenvereinbarung „Themenportal
Wiedergutmachung“ bei einem Festakt auf dem Bonner Petersberg
unterzeichnen.

Themenportal Wiedergutmachung

Das Bundesministerium der Finanzen ist seit den frühen 1950er Jahren
zuständig für die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts durch
die Bundesrepublik Deutschland. Vor dem Hintergrund, dass in absehbarer
Zeit leider keine Überlebenden des Holocaust, des Porajmos und des NS-
Terrors mehr am Leben sein werden, erfolgten vor einigen Jahren erste
Überlegungen über die Zukunftsfragen und die sich hieraus ergebenden
Folgeaufgaben der Wiedergutmachung. Die in über sieben Jahrzehnten aus den
Wiedergutmachungsverfahren entstandenen Akten und Unterlagen der
Wiedergutmachung stellen nicht nur die demokratiegeschichtliche
Entwicklung einer sich zu den Verbrechen der Vergangenheit bekennenden und
Verantwortung übernehmenden Nachkriegsgesellschaft dar. Dieses weltweit
einzigartige „Dokumentenerbe“ erhält weitere Bedeutung durch die
hunderttausend- und millionenfach vorhandenen Einzelfallakten der
Antragssteller, die im Verwaltungsverfahren ihr Verfolgungsschicksal wie
auch ihre Familiengeschichte mit Angabe von Daten, Orten, Namen, Tätern,
weiteren Opfern und mehr geschildert haben.

Somit sind die Unterlagen nicht allein für die wissenschaftliche Forschung
von höchster Bedeutung, sondern vor allem auch für die Angehörigen und
Nachkommen der Verfolgten. Aufgrund der nicht-linearen Entwicklung und der
föderativen Ausführung bestimmter Regelungen sind die betreffenden
Unterlagen auf das Bundesarchiv, die Landes- und Staatsarchive und weitere
Stellen im In- und Ausland verteilt bzw. liegen teilweise noch in den
Behörden.

Aus diesem Grund ist die Herstellung eines einheitlichen, digitalen und
somit internationalen Zugangs zu diesen über verschiedenste Archive
verteilten Akten ein Kernelement der Folgeaufgaben der Wiedergutmachung.
Mit dem Landesarchiv Baden-Württemberg, dem Bundesarchiv und dem FIZ
Karlsruhe hat BMF drei kompetente Partner gefunden, die es bei seiner
Folgeaufgabe der Wiedergutmachung, dem Auf- und Ausbau eines Themenportals
Wiedergutmachung, unterstützen.

Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts

Die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts umfasst alle
Maßnahmen, die zunächst unmittelbar nach Kriegsende in den westlichen
Besatzungszonen und später fortgeführt durch die Bundesrepublik
Deutschland unternommen wurden, um die Folgen nationalsozialistischer
Verfolgung finanziell zu entschädigen und entzogene Vermögenswerte
zurückzuerstatten. Neben der Globalentschädigung für Israel und andere
Staaten konnten Millionen verfolgter Opfer des Nationalsozialismus bis
1969 auf gesetzlicher Basis Entschädigungs- und Rückerstattungsanträge bei
den zuständigen Ämtern der westlichen Bundesländer vorbringen. Entschädigt
wurden unter anderem Schaden an Leib und Leben, an Freiheit, an Körper und
Gesundheit, Wirtschaftsschäden und Schäden im beruflichen Fortkommen.
Rückerstattet wurden Vermögenswerte wie zum Beispiel Immobilien,
Unternehmen, Wert- und Kunstgegenstände oder Barvermögen. Bis heute wurden
umgerechnet ca. 80 Milliarden Euro an Wiedergutmachungsleistungen an die
Opfer oder deren Hinterbliebene ausgezahlt.

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