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Neue Online-Casinos: Schleswig-Holstein bietet fünf neue Lizenzen an

Lizensierte Online-Casinos bieten klassische Glücksspiele wie etwa Slots an. Bildquelle: Carl Raw / Unsplash
Lizensierte Online-Casinos bieten klassische Glücksspiele wie etwa Slots an. Bildquelle: Carl Raw / Unsplash

Der Landtag in Schleswig-Holstein hat eine Veränderung im Landesglücksspielgesetz vorgenommen, die eine Vergabe von fünf neuen Glücksspielkonzessionen vorsieht. Die Lizenzen sind für das wachsende Online-Segment vorgesehen und sollen eine zunehmende Regulierung der Branche ermöglichen. Zusätzlich hat die Landesregierung des Bundeslandes einen neuen Steuersatz für Glücksspielanbieter beschlossen, der bis zu 44 Prozent betragen wird.

Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags

Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ist seit dem 01. Juli 2021 gültig und hat die einzelnen Bundesländer mit weitreichenden Möglichkeiten zur gesetzlichen Regulierung des Online-Glücksspiels ausgestattet. Die jeweiligen Landesregierungen können in Eigenregie bestimmen, wie sie den neuen Rechtsrahmen umsetzen. So kann entweder eine restriktive Handhabung durch ein Monopol oder eine liberale Herangehensweise durch Lizenzvergaben verfolgt werden. Schleswig-Holstein hat sich für letztere Variante entschieden.

Bereits vor dem neuen GlüStV priorisierte das nördliche Bundesland eine Öffnung des Online-Glücksspielmarktes und vergab im Alleingang offizielle Lizenzen an qualifizierte Privatanbieter. Mit dem jüngsten Gesetzesentwurf bleibt Schleswig-Holstein seiner Linie treu und erweitert sein Lizenz-Portfolio um fünf neue Casinos, die in naher Zukunft auf besteonlinecasinos.com detailliert beleuchtet werden.

Erster Lizenznehmer wird die staatliche Spielbank Schleswig-Holsteins sein. Das bestätigte Hans-Jörn Arp (CDU), Mitglied des schleswig-holsteinischen Landtages. Damit erhält die staatliche Einrichtung die Befugnis, sein Glücksspielangebot legal im Netz anzubieten. Arp erklärte gegenüber Pressevertretern, dass die Konzession für die landeseigene Spielbank die Wettbewerbsfähigkeit im Online-Segment sicherstelle.

 

Kanalisierungsauftrag im Blick

Im Rahmen des Gesetzbeschlusses warb Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU), die als Innenministerin zuständig für das Glücksspiel ist, für die geplanten Veränderungen. Die Politikerin führte im Landtag an, dass der GlüStV mit seinen Maßnahmen hohe Standards bei Spieler- und Jugendschutz setze. Nach ihrer Auffassung schütze der neue Rechtsrahmen die Spielergemeinde und kanalisiere die Nachfrage in ein reguliertes Umfeld. Dadurch würde automatisch das illegale Glücksspiel und der damit verbundene Schwarzmarkt zurückgedrängt werden.

Die Landesregierung will die fünf neuen Lizenzen relativ zeitnah vergeben. Da in Schleswig-Holstein am 08. Mai 2022 die nächsten Landtagswahlen stattfinden, hat die derzeitige Regierung nur wenig Zeit, um das jüngst verabschiedete Gesetz zu realisieren. Sütterlin-Waack zeigte sich jedoch nach der entsprechenden Parlamentssitzung positiv, dass die Lizenzen noch in dieser Legislaturperiode vergeben werden.

 

Sonderweg bei Besteuerung

Neben den fünf neuen Lizenzen für Online-Casinos wartet das Gesetz mit neuen Steuersätzen für Glücksspielanbieter auf. Da es bis dato keine einheitliche Regulierung für das Online-Segment im Bundesland gab, wurde die Lücke durch den neuen Rechtsrahmen geschlossen. Dabei orientierte sich der Landtag bei seinem Beschluss nicht an den Vorgaben der Bundesregierung, die auf alle Spieleinsätze einen Steuersatz von 5,3 Prozent empfiehlt.

Vielmehr wurde ein Sonderweg gewählt, der eine gestaffelte Besteuerung vorsieht. So werden monatliche Einnahmen von bis 300.000 Euro künftig mit 34 Prozent besteuert. Ein Satz von 39 Prozent fällt für Bruttospielerträge zwischen 300.000 und 750.000 Euro an. Überschreitet der monatliche Umsatz die Grenze von 750.000 Euro ist der höchste Steuersatz fällig, der bei 44 Prozent liegt.

Schleswig-Holstein erhofft sich vom gestaffelten Steuersystem für die lizensierten Online-Casinos nicht nur zusätzlich Einnahmen für die Staatskassen. Das Geld soll auch in die Spielsuchtforschung fließen, um den Spielerschutz noch stärker zu fördern. Rund 800.000 Euro pro Jahr sind dafür vorgesehen. Zusätzlich soll auch der Sport im Bundesland von den Mehreinnahmen profitieren. Gegenwärtig investiert die Landesregierung knapp acht Millionen Euro im Jahr in den Bereich. Künftig sollen es elf Millionen Euro sein.

Vorgaben zum Mindestabstand

Der GlüStV ist mit zahlreichen Maßnahmen gespickt, die primär auf die Förderung des Spieler- und Jugendschutzes abzielen. Neben Werbeeinschränkungen, zentraler Sperrdatei und Gemeinsamer Aufsichtsbehörde sieht der neue Rechtsrahmen auch einen Mindestabstand für landesbasierte Spielhallen vor. Dieser gilt sowohl untereinander als auch zu Kinder- und Jugendeinrichtungen. Allerdings gibt der GlüStV diesbezüglich nur die Richtlinien vor, die endgültige Handhabung obliegt der Entscheidungshoheit der Länder.

Im neuen schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz wird ebenfalls der Mindestabstand thematisiert. Konkret geht es dabei um die Abstände zu Kinder- und Jugendeinrichtungen, die nun gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben sind. Betroffen sind jedoch nur Kindertagesstätten und Kinderkrippen, die ausschließlich Kinder unter sechs Jahren beherbergen.

Die Landesregierung begründete ihre Entscheidung damit, dass Kinder in dieser Altersgruppe aufgrund ihrer geringeren Reife keinen bewussten Bezug zu Glücksspiel aufbauen könnten. Das Angebot der landesbasierten Spielhallen fördere entsprechend nicht das Risiko einer Spielsuchtentwicklung. Ein Mindestabstand sei daher nicht verhältnismäßig.

Deutlich restriktiver handhabt Schleswig-Holstein den Mindestabstand von analogen Spielhallen zu Spielsucht- und Schuldnerberatungsstellen. Das neue Gesetz sieht eine Entfernung von mindestens 300 Metern vor.

 

Schleswig-Holstein bleibt Eigenbrötler

In puncto Glücksspiel war Schleswig-Holstein schon immer ein Eigenbrötler. Bereits vor dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 verfolgte das Bundesland seinen eigenen Weg und löste sich vom damaligen Mantra der Verbote und Monopole.

Im Jahr 2011 wagte die damalige Landesregierung ein Alleingang, kehrte der restriktiven Denkweise der übrigen Bundesländer den Rücken und stellte privaten Online-Glücksspielanbietern in einem eigenen Verfahren entsprechende Lizenzen zur Verfügung. Diese Sonderregelung galt jedoch ausschließlich für das nördlichste Bundesland. Durch den Alleingang wurde das Online-Glücksspiel in der Bundesrepublik nur teilweise legalisiert. Deutsche Konzessionen waren entsprechend sehr beliebt, da Online-Casinos eine Möglichkeit hatten, hierzulande legal ihr Angebot zu offerieren. Doch eigentlich war zu diesem Zeitpunkt das Anbieten von Online-Glücksspiel in den restlichen Bundesländern verboten. Durch das EU-Recht entstand allerdings eine gesetzliche Grauzone.

Jahrelang bewegten sich digitale Glücksspielanbieter und auch die Spielergemeinde in Deutschland auf einem schmalen Grat zwischen Legalität und Illegalität. Gleichzeitig wurde die Bundesregierung von der Europäischen Union für ihre gesetzliche Handhabung mit dem nationalen Glücksspiel mehrfach gerügt. Der Bundesrepublik wurde vorgeworfen, mit den restriktiven Bestimmungen gegen die Wettbewerbs- und Dienstleistungsfreiheit im gesamten Binnenraum des Staatenbundes zu verstoßen.

Nach jahrelangem Hin und Her setzten sich die Minister der Bundesländer im Jahr 2019 an einen Tisch und erarbeiteten ein komplett neues Glücksspielgesetz, dass die Branche zeitgemäß reformieren sollte. Herauskam der Glücksspielstaatsvertrag, der von allen Ministerpräsidenten unterschrieben wurde und am 01. Juli 2021 in Kraft trat. Der Fokus lag dabei auf der Legalisierung des Online-Marktes sowie auf der Förderung des Spieler- und Jugendschutzes. Vor der inoffiziellen Einführung des neuen Gesetzes durften die Glücksspielanbieter mit einer schleswig-holsteinischen Lizenz im Rahmen einer Übergangsregulierung weiterhin auf dem deutschen Markt operieren.

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Zwei Jahre IDA: Künzelsauer Forschungsinstitut erreicht neue Meilensteine für die Region

- Das Forschungsinstitut für Digitalisierung und elektrische Antriebe
(IDA) feiert sein 2-jähriges Bestehen mit einer Infoveranstaltung.

Heilbronn/Künzelsau, März 2022. Den kleinen und mittelständischen Firmen
Zugang zur Forschung ermöglichen – das war eines der gesteckten Ziele des
Instituts für Digitalisierung und elektrische Antriebe, kurz IDA. Es
gehört zur Hochschule Heilbronn (HHN) und ist am Campus Künzelsau, der
Reinhold-Würth-Hochschule, angesiedelt. Nun ist IDA 2 Jahre alt geworden
und blickt auf große Meilensteine zurück.

Das Team hinter IDA bilden der Direktor des Instituts Professor Jürgen
Ulm, der stellvertretende Direktor Professor Ingo Kühne und die Doktorin
Anna Konyev. Nun hat das IDA-Trio zur digitalen Jubiläumsfeier eingeladen.
Dabei wird deutlich: Bei IDA steht der Kurs auf Wachstum. HHN-Rektor
Professor Oliver Lenzen: "IDA hat es geschafft, eine Marke zu setzen.
Nämlich darin, den Elektromagnetismus in der Wirtschaft zur Anwendung zu
bringen.“

Neue Meilensteine

IDA gehört mittlerweile zu einem der Institute, mit dem größten Impact auf
die Region. "Unsere Aktivitäten liegen in der angewandten Forschung und
Entwicklung in den Themenfeldern Digitalisierung, elektrische Antriebe,
Sensorik und Messtechnik. Ergänzend zu laufenden Institutstätigkeiten
bieten wir Symposien, Kolloquien und Weiterbildungsangebote an“, fasst
Geschäftsführer Professor Ulm den Mehrwert von IDA für die Region
zusammen.
Als Institut mit lokalem Bezug gestartet, ist IDA nun auch überregional
ein gefragter Partner. Nicht nur in der freien Wirtschaft, auch
Bildungseinrichtungen sind mittlerweile fest involviert. Jüngstes Beispiel
ist eine Anfrage vom CERN über die Mitarbeit zur Berechnung eines neuen
Teilchenbeschleunigers, der in Darmstadt gebaut wird. Eine
Berechnungsmethode, die mit Master-Studierenden für Elektromagnetische
Systeme im Rahmen von Laborarbeiten entwickelt wurde, kommt dabei zum
Einsatz. "Hier haben wir uns bereits ein hohes Niveau erarbeitet, welches
hierbei zum Einsatz kommt“, sagt Professor Ulm.

Auch die Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut zum Thema
"Hochdrehzahlantrieb für Brennstoffzellen-Luftverdichter in Nutzfahrzeug-
und Luftfahrt-Anwendungen“ ist begonnen worden. Hier fließen die gefragten
Expertisen vom IDA ebenfalls mit ein.

Ein weiteres neues IDA-Forschungsprojekt stellt auch "MEPOFERRI“ dar. Hier
sollen elektronische Bauelemente mit Hilfe neuer Fertigungsverfahren
hergestellt werden. IDA ist für Modellierung und Simulation der
keramischen Werkstoffe verantwortlich. Partner sind das Bundesministerium
für Bildung und Forschung, Würth Elektronik und das Fraunhofer Institut
für Fertigungstechnik und angewandte Materialforschung.

So profitieren Unternehmen

IDA arbeitet ab sofort auch übergreifend mit dem benachbarten HHN-Institut
für Intelligente Cyber-Physische Systeme (ICPS) zusammen. Dessen
Schwerpunkte liegen auf den zukunftsweisenden Technologien wie der
Automatisierung. Professor Ulm: "Wir sind uns gegenseitig eine sehr
wertvolle Ergänzung für all die Unternehmen, die dringend innovative Wege
gehen müssen und wollen, um sich von ihren Wettbewerbern abzugrenzen.“

Für Firmen lohnt sich die Kooperation mit IDA aus verschiedenen Gründen:
Forschung und Entwicklung wird denen zugänglich gemacht, die keine eigene
Abteilung dafür aufweisen oder zusätzliche Kapazitäten aufgrund ihres
hohen Tagesgeschäfts benötigen. IDA unterstützt nicht nur bei der
Umsetzung, sondern dockt schon früher an und sucht bei Bedarf nach
Partnern und Fördermöglichkeiten. Dabei öffnet sich eine weitere Tür: Die
Thematik der Patentrechte. Die fallen ab sofort auch in den
Tätigkeitsbereich von IDA und werden entsprechend vergeben.

Viele Vorteile auch für Studierende

Mit IDA gibt es an der HHN nun insgesamt 23 Forschungsinstitute, die es
derzeit 61 Studierenden ermöglichen, ihren Doktortitel anzugehen. Die
Kooperation mit der Technischen Universität Bergakademie Freiberg hat es
ganz besonders in sich: HHN-Master-Absolvent*innen können sich dort für
ihren Doktor-Abschluss betreuen lassen. Studierende können sich aber auch
in ihren Abschlussarbeiten den IDA-Forschungsprojekten widmen und stehen
im engen Kontakt zur Industrie, also einem potentiellen Arbeitgeber. Doch
die Forschung beeinflusst selbstverständlich auch die Lehre der Hochschule
Heilbronn. So lernen und forschen HHN-Student*innen immer am Puls der
Zeit. Tätigkeiten als wissenschaftliche Mitarbeitende stehen ihnen offen.
Davon zählt die HHN derzeit 500 Stück.

Ausblick

Derzeit angestrebt wird die Unterstützung für Start-up-Unternehmen. Auch
das IDA soll ein Ort für Neues werden, in dem die Gründungskultur
aufleben- und gestärkt werden soll. Daneben steht die Beantragung eines
sogenannten "Gastwissenschaftler-Status“ im Raum. Bereits 4 solcher
Anträge sind gestellt worden. Der Titel befähigt dazu, als Außenstehende*r
die Forschungsräumlichkeiten von IDA nutzen zu dürfen.
Partner des Instituts sind die Firmen Ziehl-Abegg, Würth Elektronik und
ebm-papst. Sie haben sich bereit erklärt, das Institut bis 2025 finanziell
zu fördern, um den Ausbau weiter voran zu treiben.

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Hochschule Heilbronn – Kompetenz in Technik, Wirtschaft und Informatik

Mit über 8.000 Studierenden ist die Hochschule Heilbronn eine der größten
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg. Ihr
Kompetenz-Schwerpunkt liegt auf den Bereichen Technik, Wirtschaft und
Informatik. An vier Standorten in Heilbronn, Künzelsau und Schwäbisch Hall
bietet die Hochschule mehr als 50 Bachelor- und Masterstudiengänge an. Die
Hochschule pflegt enge Kooperationen mit Unternehmen aus der Region und
ist dadurch in Lehre, Forschung und Praxis sehr stark vernetzt.

Ansprechpartner: Prof. Dr.-Ing. Jürgen Ulm, Geschäftsführender Direktor,
Telefon: 07940-1306-194, E-Mail: <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>,
Internet: <www.hs-heilbronn.de/ida>

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Podiumsdiskussion „Moldova – Putin’s next Target?“

Gesprächsrunde mit internationalen Expert*innen diskutiert über Gefahren
für die Republik Moldau angesichts des russischen Angriffs auf die
Ukraine. Termin: Dienstag, 8. März, online (englischsprachig).

Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine ruft nicht zuletzt auch in der
Republik Moldau große Ängste hervor. Zwar weiß niemand außer Wladimir
Putin selbst, welche Ziele er mit der Invasion verfolgt. Doch gibt es
begründete Sorgen, dass er gar nicht vorhat, an den Grenzen der Ukraine zu
stoppen – und als nächstes die Republik Moldau ins Visier nimmt. Russische
Truppen sind dort bereits stationiert, im abtrünnigen Landesteil
Transnistrien. Angesichts dieser existenziellen Bedrohung hat die
moldauische Regierung am 3.3.2022 den Beitritt zur EU beantragt.

Über die gegenwärtige Situation in der Republik Moldau und potenzielle
Gefahren sowie mögliche Antworten von NATO oder EU sprechen am Dienstag,
8. März, um 17 Uhr internationale Expert*innen in der englischsprachigen
Online-Podiumsdiskussion „Moldova – Putin’s next Target?“, organisiert vom
Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung (IOS).

Teilnehmer sind:
• Elia Bescotti (IOS, Université Libre de Bruxelles)
• Petru Negura (Humboldt Stipendiat am IOS)
• Vitalie Sprinceana (Platzforma Association, Chişinău)
• Svetlana Suveica (Universität Regensburg)

Moderation: Ulf Brunnbauer (IOS)

Die Veranstaltung ist Teil der Reihe „IOS-Gespräche zu Russlands Angriff
auf die Ukraine“. Kooperation: Graduiertenschule für Ost- und
Südosteuropastudien an der Universität Regensburg. Die Diskussion ist über
die Plattform Zoom kostenlos zugänglich. Weitere Informationen und
Zugangsdaten: https://t1p.de/moldova

++++

Mit rund 85 Mitarbeiter*innen aus über einem Dutzend Ländern ist das
Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung (IOS) mit Sitz in
Regensburg eine der größten Einrichtungen seiner Art. Aufgabe ist die
Analyse historischer und gegenwärtiger Dynamiken in Ost- und Südosteuropa
– und zwar aus unterschiedlichen Blickwinkeln: Am IOS forschen
Geschichts-, Wirtschafts- und Politikwissenschaftler*innen gemeinsam.
Daneben veröffentlicht das Institut Fachzeitschriften und Buchreihen,
fördert den akademischen Nachwuchs und beherbergt eine international
führende Fachbibliothek. Mehr auf: www.leibniz-ios.de

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Vernetzungskonferenz: Klimaanpassungsmaßnahmen – erfolgreich durch Dialog

Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels stellt Kommunen vor große
Herausforderungen. Das Zentrum KlimaAnpassung lädt am 24. und 25.3. zur
ersten digitalen Vernetzungskonferenz. Information und Austausch über
verschiedene Maßnahmen der Klimaanpassung und Vorsorge stehen dabei im
Fokus.

Am 24. und 25. März 2022 veranstaltet das vom Deutschen Institut für
Urbanistik und adelphi im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) betriebene
Zentrum KlimaAnpassung erstmalig die Vernetzungskonferenz „Kommunale
Klimaanpassung im Dialog“. Die Veranstaltung findet online statt und eine
Teilnahme ist kostenlos.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke wird die Veranstaltung eröffnen. Im
Rahmen einer Podiumsdiskussion äußern sich Vertreter*innen aus den
Ministerien der Bundes- und Landesebene und der kommunalen Spitzenverbände
zu aktuellen Fragen der Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie zu
den Herausforderungen und Bedarfen der Kommunen. Nach einem Expert*innen-
Vortrag zu „Natur als Partner: Klimaschutz und Klimaanpassung durch
naturbasierte Lösungen“ werden in acht parallel stattfindenden Workshops
Einzelthemen der kommunalen Klimaanpassung vertieft und Erfahrungen der
Teilnehmenden ausgetauscht.

Der zweite Konferenztag richtet sich direkt an Kommunen und ist nicht
öffentlich.

Die Vernetzungskonferenz bietet viele Angebote zur Information und
Vernetzung: So werden Institutionen und Verbände ihre Beratungsangebote
und Projekte auf virtuellen Informationsständen vorstellen und für
Gespräche zur Verfügung stehen. Weitere Details sind online zu finden.

Anmeldung für den 24. März: https://www.zentrum-
klimaanpassung.de/anmeldeformular-24032022

Anmeldung für den 25. März: https://zentrum-
klimaanpassung.de/anmeldeformular-25032022
(Die Teilnahme an diesem Tag ist Vertreterinnen und Vertretern der
Kommunalverwaltungen vorbehalten.)

Zum Hintergrund: Das Zentrum KlimaAnpassung richtet sich mit seinen
Angeboten und Dienstleistungen speziell an Kommunen und Träger sozialer
Einrichtungen, um sie bei der Planung, Umsetzung und Finanzierung von
Maßnahmen zur Klimaanpassung zu unterstützen. Das Beratungszentrum wurde
als Bestandteil der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) durch das
Bundesumweltministerium und den kommunalen Spitzenverbänden im gemeinsamen
3-Punkte-Plan für Klimaanpassung in Kommunen vereinbart. Die Einrichtung
des Zentrums Klimaanpassung erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
durch das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) und adelphi. Die
Leitung des Zentrums verantwortet das Difu.

Organisation:
Philipp Reiß
+49 30 39001-186
<Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>

Service-Hotline: 030-39001 201
E-Mail: <beratung@zentrum-klimaanpassung.de>

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