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Wie der Abbau von Sektorengrenzen die Patientenversorgung verbessern kann

Um eine hochwertige, patientenzentrierte Krankenversorgung auch in Zukunft
sicher zu stellen, müssen regulatorische Schranken zwischen
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und dem Krankenhaussektor abgebaut
werden. Denn restriktive Regelungen zum Austausch von Behandlungsdaten
oder unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten erschweren Abläufe in der
Patientenversorgung unnötig. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für
Innere Medizin e.V. (DGIM) hin.

Auf der Jahrespressekonferenz der DGIM diskutieren Experten der
Fachgesellschaft die Frage, ob die strikte Trennung von ambulantem und
stationärem Sektor heute noch zeitgemäß ist und welche alternativen
Modelle stattdessen sinnvoll sein könnten. Die Jahrespressekonferenz
findet am Donnerstag, den 17. Februar, von 11 bis 12 Uhr online statt.

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Der demografische Wandel aber auch medizinischer Fortschritt tragen dazu
bei, dass der Anteil Älterer in unserer Gesellschaft seit Jahren steigt.
Schon heute sind 20 Prozent der Bevölkerung in Deutschland älter als 66
Jahre. „Diese Entwicklung verdanken wir unter anderem einem allgemein
zugänglichen und akzeptierten Gesundheitssystem“, stellt Professor Dr.
med. Georg Ertl, Internist und Kardiologe aus Würzburg sowie
Generalsekretär der DGIM fest. Mit dem Alter steigt allerdings auch das
Risiko für altersbedingte Erkrankungen. Häufig handelt es sich dabei um
internistische Erkrankungen. In der Behandlung ist oft eine
interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten verschiedener
Fachrichtungen und in unterschiedlichen Einrichtungen gefragt. Ein
Beispiel dafür ist die chronische Herzinsuffizienz. „Oft tritt die
chronische Herzinsuffizienz mit Folge- oder Begleiterkrankungen auf, etwa
Bluthochdruck oder Diabetes mellitus“, erklärt der Experte.

Von der Erstdiagnose in der Hausarztpraxis über den niedergelassenen
Kardiologen bis hin zum Herzchirurgen begegnen Patientinnen und Patienten
mit Herzinsuffizienz oft mehreren Ärztinnen und Ärzten. „Ein Problem mit
den Sektorengrenzen sind unter anderem die restriktiven Vorgaben zum
Datenaustausch zwischen Arztpraxen und Krankenhäusern“, meint Ertl. So
könne ein niedergelassener Facharzt Behandlungsdaten nicht direkt in
digitaler Form an seine Kollegen im Krankenhaus schicken. „Das kann zu
Mehrfachuntersuchungen führen, die für unsere Patienten belastend sind und
vermeidbare Kosten verursachen“, so der Experte. Ein Grund dafür ist, dass
ambulante Leistungen über den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der
gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), stationäre Leistungen im
Krankenhaus jedoch über das Fallpauschalensystem (DRG-System) abgerechnet
werden. Gerade in ländlichen Regionen mit geringer Haus- und Facharzt-
Dichte bereitet die strikte Trennung der Finanzierung von ambulanten und
stationären Leistungen Probleme. Dort könnten kleinere Krankenhäuser die
Infrastruktur für ambulante Leistungen bieten, also Haus- und
Facharztpraxen beherbergen, andererseits in der Praxis tätige Ärzte sich
an der stationären Grundversorgung beteiligen.

Eine Alternative zum aktuellen Vergütungssystem könnten beispielsweise
sogenannte Regionalbudgets sein, aus denen die Leistungen sowohl der
Niedergelassenen als auch der Krankenhäuser einer Region finanziert
werden. „Um eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung überall in
Deutschland zu gewährleisten, brauchen wir dringend Finanzierungsmodelle,
die eine Integration ambulanter und stationärer Versorgung ohne
ökonomische Grenzen erlauben“, resümiert Ertl.

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»Forum Plastic Recyclates« am 24. März 2022: Werkstoffliches Recycling für die nachhaltige Kunststoffvielfalt

Welche nachhaltige Kunststofflösungen für die Automobilelektronik gibt es?
Wie funktioniert verbessertes, hochwertiges Polyolefin-Recycling? Diese
und weitere Fragen beantwortet das vierte »Forum Plastic Recyclates« am
24. März 2022. Mit den Themen »Markt und Standards für Rezyklate«,
»Qualitätsverbesserung mit Additiven« sowie »Anwendungen für rezyklierte
Kunststoffe«, liegt der fachliche Schwerpunkt erneut auf dem
werkstofflichen Recycling. Das Programm für die virtuelle Tagung und die
Online-Anmeldung sind ab sofort verfügbar. Die Teilnahmegebühr beträgt
250,00 Euro.

Internationaler Austausch in der Kunststoffbranche

Das Fraunhofer-Institut für Betriebsfestigkeit und Systemzuverlässigkeit
LBF lädt zum vierten Praxisforum Kunststoffrezyklate am 24. März 2022 ein.
Die virtuelle Tagung in englischer Sprache bietet den Teilnehmenden den
Austausch im internationalen Kreis und bringt Kunststofferzeuger,
Kunststoffverarbeiter, sowie Reycler und die Anwenderindustrien Fahrzeug,
Weißware, Bau und Verpackung zusammen.

Die digitale Tagungsumgebung bietet verschiedene Möglichkeiten für den
direkten Austausch zwischen Teilnehmern und Referenten und ermöglicht
einen hochqualifizierten, fachlichen Austausch sowie ein Wissen-Update,
mit dem teilnehmende Unternehmen konkurrenzfähig bleiben.

Schnittstelle Wissenschaft und Wirtschaft

Das Fraunhofer LBF als anwendungsorientierte Forschungseinrichtung und
neutraler Ansprechpartner bildet die Schnittstelle zwischen Wissenschaft
und Wirtschaft und hat speziell im Themenumfeld Rezyklate eine führende
Rolle in der Forschungslandschaft. Mit der Durchführung zahlreicher
Technologietagungen und Industriearbeitskreise nimmt das Darmstädter
Forschungsinstitut seit vielen Jahren einen festen Platz in der
Kunststoffbranche ein und hat als erfahrener und etablierter Partner die
Federführung der Veranstaltung von dem Hanser Verlag übernommen. Der
Hanser Verlag unterstützt die Tagung weiterhin ideell.

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BZgA-Informationspaket unterstützt Hausärztinnen und Hausärzte bei Beratung zur Organ- und Gewebespende

Ab 1. März 2022 können sich Patientinnen und Patienten in Hausarztpraxen
zur Organ- und Gewebespende beraten lassen. Die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unterstützt Hausärztinnen und Hausärzte
dabei mit einem umfassenden Informationspaket.

Die hausärztliche Leistung wurde im Gesetz zur Stärkung der
Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende, das zum 1. März 2022 in
Kraft tritt, neu verankert. In der Beratung sollen Hausärztinnen und
Hausärzte bei Bedarf unter anderem über die Möglichkeiten und
Voraussetzungen der Organ- und Gewebespende aufklären sowie über die
Bedeutung der Spende für Erkrankte. Damit zielt die Beratung auf die
informierte Entscheidungsfindung der Angesprochenen ab. Adressiert werden
Patientinnen und Patienten, um selbstständig zu entscheiden, ob sie einer
Organ- und Gewebespende nach dem Tod zustimmen oder widersprechen möchten.

Eine bundesweite Repräsentativbefragung der BZgA aus dem Jahr 2020 zeigt,
das Beratungs- und Informationsangebot in der Hausarztpraxis würden 33
Prozent der Befragten ganz sicher und 45 Prozent vielleicht nutzen. Da 37
Prozent der befragen Personen bisher keine Entscheidung zur Organ- und
Gewebespende getroffen haben, kann die Beratungsleistung durch die
Hausärzteschaft zu einer kontinuierlichen Erhöhung der getroffenen
Entscheidungen beitragen. Um die Ärzteschaft bei der Aufgabe der Beratung
zu unterstützen, hat die BZgA das „Standardinformationspaket für
Hausarztpraxen” zusammengestellt und versendet es derzeit an etwa 34.000
Hausarztpraxen bundesweit.

Das kostenlos erhältliche Standardinformationspaket enthält wichtige
Informationsmaterialien, die zur Weitergabe an Patientinnen und Patienten
gedacht sind. Mit diesen Materialien können sich Interessierte auf ein
Beratungsgespräch zur Organ- und Gewebespende bei der Hausärztin bzw. beim
Hausarzt vorbereiten. Das Informationspaket enthält:

- Zehn Broschüren „Antworten auf wichtige Fragen“
- Zehn Broschüren „Wie erkläre ich meine Entscheidung zur  Organ- und
Gewebespende. Drei Wege: kurz und knapp“
- Zehn Informationskarten Verfügungen
- 100 Organspendeausweise als Plastikkarten

Ergänzend zum Paket bietet die BZgA für Hausarztpraxen die Broschüre
„Beratung zur Organ- und Gewebespende. Manual für das Arzt-Patienten-
Gespräch.“ mit Vorschlägen zur Thematisierung der Organ- und Gewebespende
im hausärztlichen Umfeld und mit ausgewählten Informationen an.

Die Hausarztpraxen können die Informationsmaterialien bei der BZgA
kostenfrei per E-Mail an hausarzt(at)bzga.de oder unter der Faxnummer
0221/8992257 bestellen oder nachbestellen.

Weiterführende Informationen unter:
https://www.organspende-info.de/hausaerzte.html

Darüber hinaus können sich Hausärztinnen und Hausärzte ebenso wie
Patientinnen und Patienten bei allen Fragen rund um das Thema Organ- und
Gewebespende an das kostenfreie Infotelefon Organspende wenden.
Bestellungen sind hierüber ebenfalls möglich. Das Infotelefon Organspende
ist montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr unter 0800 90 40 400
erreichbar.

Die BZgA informiert zur Organ- und Gewebespende unter:
https://www.organspende-info.de

Die Repräsentativbefragung „Einstellung, Wissen und Verhalten der
Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland 2020“ gibt
es zum Herunterladen unter:
https://www.bzga.de/forschung/studien/abgeschlossene-studien/studien-
ab-1997/organ-und-gewebespende/


Ein Bildmotiv zum BZgA-Informationspaket für Hausarztpraxen steht zur
freien Nutzung zum Herunterladen unter:
https://www.bzga.de/presse/pressemotive/organspende

Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de/
Fax: 0221/8992257
E-Mail: bestellung(at)bzga.de

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Sozialwissenschaftliches Projekt untersucht die räumliche und zeitliche Ausbreitung von COVID-19 in Deutschland

Mehr als jede andere Pandemie zuvor wurde COVID-19 vermessen und kartiert.
Die Datenfülle hat sich nicht nur als Stütze der Pandemiebekämpfung
erwiesen, sie eröffnet auch neue Möglichkeiten zur Erforschung
epidemischer Ausbrüche. Das neue, DFG-geförderte Forschungsprojekt „Sozio-
räumliche Diffusion von COVID-19 in Deutschland (CoDiff)“ des Leibniz-
Instituts für Raumbezogene Sozialforschung (IRS) ergründet, wie sich
COVID-19 räumlich differenziert in Deutschland ausbreitete.

Das Projekt baut auf der Beobachtung auf, dass die Ausbreitungswellen der
Pandemie sich räumlich sehr ungleich darstellten. Mit Hilfe der
Forschungsergebnisse sollen sich auch räumliche Maßnahmen der
Infektionskontrolle, etwa Mobilitätseinschränkungen, evaluieren lassen.

Analytisches Vorgehen der Forscher

Die Untersuchung umfasst drei analytische Schritte.

Erstens soll ein Phasenmodell entwickelt werden. Es unterteilt den Verlauf
der Pandemie in Deutschland mit Hilfe von Indikatoren auf nationaler
regionaler Ebene. Zu den Indikatoren auf der nationalen Untersuchungs-
Ebene gehört zum Beispiel die wechselseitige Beziehung zwischen häufigen
Erkrankungen und Autoverkehrs-Aufkommen oder der Sterberate. Indikatoren
auf regionaler Ebene sind wiederum Hot Spots (also Räume, mit häufigen
Ausbrüchen) und Cold Spots (Räume mit weniger häufigen Ausbrüchen) im
Verlauf der Pandemie.

Zweitens werden auf Kreis- oder Regionsebene über sogenannte „Trajectory
Windows“ kleinräumige Teilstücke im Hinblick auf die pandemische
Entwicklung während eines bestimmten Zeitraums klassifiziert. Für jede
Phase der Pandemie wird dabei versucht, verschiedene relevante Typen
dieser „Trajectory Windows“ zu unterscheiden.
Drittens werden die in den vorangegangenen beiden Arbeitsphasen
identifizierten Muster aus einer konzeptionellen Perspektive der
Diffusionstheorie untersucht.

Erkenntnisinteresse und Politik-Empfehlungen

Indem analysiert wird, welche Typen von Verbreitungs- bzw.
Diffusionsmustern in welcher Phase der Pandemie relevant waren, sollen
Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie sich die Geographien der
Ausbreitung im Laufe der Pandemie und im Lichte sich ändernder Bedingungen
verändert haben, etwa durch neue Viren-Stämme oder
Infektionskontrollmaßnahmen.

Ein weiterer Fokus der Analyse wird auf den sozio-räumlichen
Charakteristiken der Diffusionsprozesse liegen, um etwa auch topologische
(also die Bedingungen an konkreten Orten, etwa Pflegeheime) und
relationale Faktoren (also die Eigenschaften von Beziehungsnetzwerken)
miteinzubeziehen. Durch diese Perspektive schließt das Projekt auch an
bestehende Vorarbeiten aus dem IRS an. Im CoDiff-Projekt wird so ein
Beitrag zur Diffusionstheorie angestrebt, auch um Empfehlungen für
politische Maßnahmen zu geben, die direkt auf die räumliche Ausbreitung
abzielen (z. B. Grenzschließungen).

Am IRS sind am CoDiff-Projekt Andreas Kuebart als Projektleiter und Martin
Stabler als Projektbearbeiter beteiligt. Das Projekt wird von der
Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im Rahmen der Fokus-Förderung
COVID-19 durch eine Sachbeihilfe gefördert. Erste Ergebnisse des Angang
Februar 2022 gestarteten Projekts werden schon im Sommer 2022 erwartet.

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