Wie der Abbau von Sektorengrenzen die Patientenversorgung verbessern kann
Um eine hochwertige, patientenzentrierte Krankenversorgung auch in Zukunft
sicher zu stellen, müssen regulatorische Schranken zwischen
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und dem Krankenhaussektor abgebaut
werden. Denn restriktive Regelungen zum Austausch von Behandlungsdaten
oder unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten erschweren Abläufe in der
Patientenversorgung unnötig. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für
Innere Medizin e.V. (DGIM) hin.
Auf der Jahrespressekonferenz der DGIM diskutieren Experten der
Fachgesellschaft die Frage, ob die strikte Trennung von ambulantem und
stationärem Sektor heute noch zeitgemäß ist und welche alternativen
Modelle stattdessen sinnvoll sein könnten. Die Jahrespressekonferenz
findet am Donnerstag, den 17. Februar, von 11 bis 12 Uhr online statt.
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Der demografische Wandel aber auch medizinischer Fortschritt tragen dazu
bei, dass der Anteil Älterer in unserer Gesellschaft seit Jahren steigt.
Schon heute sind 20 Prozent der Bevölkerung in Deutschland älter als 66
Jahre. „Diese Entwicklung verdanken wir unter anderem einem allgemein
zugänglichen und akzeptierten Gesundheitssystem“, stellt Professor Dr.
med. Georg Ertl, Internist und Kardiologe aus Würzburg sowie
Generalsekretär der DGIM fest. Mit dem Alter steigt allerdings auch das
Risiko für altersbedingte Erkrankungen. Häufig handelt es sich dabei um
internistische Erkrankungen. In der Behandlung ist oft eine
interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten verschiedener
Fachrichtungen und in unterschiedlichen Einrichtungen gefragt. Ein
Beispiel dafür ist die chronische Herzinsuffizienz. „Oft tritt die
chronische Herzinsuffizienz mit Folge- oder Begleiterkrankungen auf, etwa
Bluthochdruck oder Diabetes mellitus“, erklärt der Experte.
Von der Erstdiagnose in der Hausarztpraxis über den niedergelassenen
Kardiologen bis hin zum Herzchirurgen begegnen Patientinnen und Patienten
mit Herzinsuffizienz oft mehreren Ärztinnen und Ärzten. „Ein Problem mit
den Sektorengrenzen sind unter anderem die restriktiven Vorgaben zum
Datenaustausch zwischen Arztpraxen und Krankenhäusern“, meint Ertl. So
könne ein niedergelassener Facharzt Behandlungsdaten nicht direkt in
digitaler Form an seine Kollegen im Krankenhaus schicken. „Das kann zu
Mehrfachuntersuchungen führen, die für unsere Patienten belastend sind und
vermeidbare Kosten verursachen“, so der Experte. Ein Grund dafür ist, dass
ambulante Leistungen über den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der
gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), stationäre Leistungen im
Krankenhaus jedoch über das Fallpauschalensystem (DRG-System) abgerechnet
werden. Gerade in ländlichen Regionen mit geringer Haus- und Facharzt-
Dichte bereitet die strikte Trennung der Finanzierung von ambulanten und
stationären Leistungen Probleme. Dort könnten kleinere Krankenhäuser die
Infrastruktur für ambulante Leistungen bieten, also Haus- und
Facharztpraxen beherbergen, andererseits in der Praxis tätige Ärzte sich
an der stationären Grundversorgung beteiligen.
Eine Alternative zum aktuellen Vergütungssystem könnten beispielsweise
sogenannte Regionalbudgets sein, aus denen die Leistungen sowohl der
Niedergelassenen als auch der Krankenhäuser einer Region finanziert
werden. „Um eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung überall in
Deutschland zu gewährleisten, brauchen wir dringend Finanzierungsmodelle,
die eine Integration ambulanter und stationärer Versorgung ohne
ökonomische Grenzen erlauben“, resümiert Ertl.
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