Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ermöglicht seit 1954 in Deutschland erfolgreich eine vorwettbewerbliche, branchenübergreifende und transferorientierte Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft. Das bestätigt eine vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragte Evaluationsstudie der Kienbaum Consultants International GmbH, deren Ergebnisse Anfang Januar 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht wurden.
Trotz ihres Wissens- und Erfahrungsschatzes können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oft keine eigenen Forschungsaktivitäten leisten. Im deutschen Mittelstand liegt jedoch in der Produkt- und Technologieentwicklung großes Innovationspotenzial für wirtschaftliche und gleichzeitig nachhaltige Lösungen. Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) bietet seit 1954 in Deutschland eine Lösung: vorwettbewerbliche, branchenübergreifende und transferorientierte Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft. Das bestätigt eine vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragte Evaluationsstudie der Kienbaum Consultants International GmbH, deren Ergebnisse Anfang Januar 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht wurden.
Erleichterter Zugang zu praxisorientierten Forschungsergebnissen
Zur Erreichung der Ziele des Förderprogramms IGF zugunsten mittelständischer Unternehmen wurde „insgesamt ein positives Fazit“ gezogen, heißt es in dem Abschlussbericht. Grundlage dieser Erfolgskontrolle sind quantitative Befragungen von und teilweise intensive Interviews mit 474 kleinen und mittleren Unternehmen, 564 Forschungseinrichtungen und 82 Forschungsvereinigungen. Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit wurden für den Zeitraum vom 1. September 2017 bis 31. Dezember 2020 überprüft.
Etwa zwei Drittel der KMU in projektbegleitenden Ausschüssen der Industriellen Gemeinschaftsforschung gaben in Befragungen zum Netzwerkausbau an, im Jahr zu durchschnittlich drei Netzwerken oder Partnern Kontakte aufzubauen. Über 30 Prozent haben ein oder mehrere Forschungsergebnisse für die Weiterentwicklung und Optimierung ihrer eigenen Produkte (darunter 40 Prozent), Dienstleistungen (darunter 24 Prozent), Verfahren (darunter 24 Prozent) und auch für Patentanmeldungen (darunter 3 Prozent) direkt genutzt.
Nahezu alle befragten Unternehmen und Forschungseinrichtungen würdigten die Unterstützung durch den erfolgreichen Wissens- und Technologietransfer und den erleichterten Zugang zu praxisorientierten Forschungsergebnissen durch die IGF. Über 80 Prozent der Forschungsvereinigungen und -einrichtungen betonten die Aus- und Weiterbildung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern innerhalb des Förderprogramms als zusätzlichen positiven Effekt. Vier Prozent der befragten KMU rekrutierten akademische Nachwuchskräfte aus IGF-Projekten. Nicht zuletzt meldeten 15 Prozent der Forschungseinrichtungen Patente, Gebrauchsmuster und Marken im Zusammenhang von IGF-Projekten in dem Evaluierungszeitraum an.
Forschungsengagement und -bedarf von KMU stark gestiegen
Gleichzeitig verdeutlicht die Evaluation aber auch, dass im Gegensatz zum Budget die Zahl der IGF-Anträge in den beobachteten Jahren erheblich angestiegen ist. Zwangsläufig verstärkte sich die Diskrepanz zwischen eingereichten und geförderten Anträgen: 2017: 67 Prozent und 2020: 46 Prozent. „Das lag in keinem Fall an der Qualität der Anträge, die von unabhängigen Gutachtern geprüft werden, sondern an dem kontinuierlich gestiegenen Forschungsengagement und -bedarf von deutschen KMU“, erklärte der Präsident der AiF Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V., Professor Sebastian Bauer. Die AiF begleitet und koordiniert die Industrielle Gemeinschaftsforschung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Das BMWK stellte im Jahr 2021 für die IGF rund 200 Millionen Euro für herausragende Forschungsprojekte und die Netzwerkbildung zwischen mittelständischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen bereit.
Handlungsempfehlung: IGF fortsetzen
Die Studie gelangt zu der Handlungsempfehlung, das Förderprogramm Industrielle Gemeinschaftsforschung fortzusetzen. Wörtlich heißt es darin: „Die IGF hat sich als effektives Förderinstrument erwiesen. Die mit der Förderung erzielten Effekte zahlen maßgeblich auf die Erreichung der Programmziele ein. Dabei beweist die IGF seit vielen Jahrzehnten Alleinstellungscharakter in der deutschen (und europäischen) Förderlandschaft und stellt somit einen wichtigen Teil der Innovationsförderung im Bundesgebiet dar.“
Über die AiF Die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. ist das Forschungsnetzwerk für den deutschen Mittelstand. Sie fördert Forschung, Transfer und Innovation. Als Dachverband von 100 gemeinnützigen Forschungsvereinigungen mit mehr als 50.000 eingebundenen Unternehmen und über 1.200 beteiligten Forschungseinrichtungen leistet sie einen wichtigen Beitrag, die Volkswirtschaft Deutschlands in ihrer Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken. Die AiF als gemeinnütziger Verein organisiert die Industrielle Gemeinschaftsforschung und betreut über die AiF Projekt GmbH und die AiF F∙T∙K GmbH, ihre einhundertprozentigen Tochtergesellschaften, weitere Förderprogramme der öffentlichen Hand. Im Jahr 2021 setzte die AiF über 557 Millionen Euro an öffentlichen Fördermitteln ein. Seit ihrer Gründung im Jahr 1954 lenkte sie rund 13,5 Milliarden Euro öffentliche Fördermittel in neue Entwicklungen und Innovationen und brachte mehr als 240.000 Forschungsprojekte auf den Weg.
Pressekontakt AiF e.V., Frauke Frodl, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefon: +49 30 64475 215
Die Suchtexperten Prof. Dr. Heino Stöver und Prof. Dr. Daniel Deimel fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme die Entkriminalisierung von Drogenkonsumierenden, eine bessere Suchttherapie im Strafvollzug und eine strikte Regulierung der Cannabis-Abgabe
Eine grundlegende Reform der Drogenpolitik in Deutschland fordern die Suchtforscher Prof. Dr. Heino Stöver und Prof. Dr. Daniel Deimel. „Die Entkriminalisierung der Konsumierenden aller Drogen ist ein längst überfälliger erster Schritt“, sagen die Suchtexperten. Dringend geboten sei zudem eine Neuregulierung des Drogenmarktes sowie eine Fokussierung auf wirksame suchttherapeutische und sozialtherapeutische Maßnahmen im Justizvollzug, um eine Rehabilitation und Resozialisierung von drogenkonsumierenden Strafgefangenen zu ermöglichen.
Stöver, Leiter des Instituts für Suchtforschung Frankfurt am Main (ISFF) an der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS), und Deimel, Professor für Klinische Sozialarbeit am Deutschen Institut für Sucht- und Präventionsforschung (DISuP) der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (katho), nennen als weitere wichtige Schritte zur Anpassung der in ihren Augen bislang eher reformresistenten Drogenpolitik in Deutschland: die Akzeptanz von Drogensucht als Krankheit, eine einheitliche drogenpolitische Linie der Bundesländer, den Zugang drogenabhängiger Gefangener zu Substitution, eine deutliche Aufstockung der finanziellen Mittel durch Umverteilung für Prävention, Beratung und Therapie statt Repression und – im Spannungsfeld von Kontroll- und Hilfestrategien – den Abschied vom Abstinenzdogma. Im Hinblick auf die von der Ampelkoalition angekündigte Legalisierung von Cannabis legen die Wissenschaftler nicht nur flankierende Vorschläge vor, sondern plädieren zugleich dafür, die Regulierungsdebatte auszudehnen auf weitere Substanzen wie MDMA (bekannt u.a. als Partydroge Ecstasy).
Abkehr vom Abstinenzdogma im Strafvollzug Die Kriminalisierung – also Strafverfolgung, gerichtliche Befassung, Verurteilung und Inhaftierung – betrifft viele Konsumentinnen und Konsumenten illegaler psychoaktiver Substanzen im Laufe ihrer Konsumphase. Von den – oft abhängig – Konsumierenden von Opioiden (vor allem Heroin), die polizeilich auffällig geworden sind, haben 80 Prozent nach Daten des Robert Koch-Instituts (2016) Hafterfahrungen, d.h. im Durchschnitt zahlreiche Haftaufenthalte über mehrere Jahre. „Auch wenn nur etwa 15 Prozent aller Gefangenen aufgrund von Delikten im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz in Haft sind, ist davon auszugehen, dass etwa doppelt so viele Gefangene opioiderfahren oder -abhängig sind“, so Stöver. Für diese Menschen bringt die Haft gesundheitliche und soziale Probleme mit sich, weil Gefangene nur zu einem geringen Teil von den Fortschritten in der Suchtmedizin profitieren. Nur etwa 23 Prozent aller in Frage kommenden opioidabhängigen Gefangenen erhalten eine Substitutionsbehandlung – im Gegensatz zu ca. 50 Prozent in Freiheit – und in vielen Fällen nicht das Medikament ihrer Wahl. „Die verbreitete Praxis eines Abbruchs der in Freiheit begonnenen Substitutionsbehandlungen erscheint umso weniger nachvollziehbar, als diese nach medizinischer Indikation begonnen wurden und die Substitutionsbehandlung in Gefängnissen in den Richtlinien der Bundesärztekammer ausdrücklich vorgesehen ist“, sagt Deimel.
Der Strafvollzug stehe unter dem Druck der Öffentlichkeit, das Gefängnis als „drogenfreien Raum“ zu gestalten. „Diese Fixierung auf Abstinenzorientierung in der Behandlung von Drogenabhängigkeit führt dazu, dass ein erheblicher Teil von drogenabhängigen Gefangenen von adäquaten Drogenhilfemaßnahmen nicht erreicht wird“, so Deimel. „Dies steht in Gegensatz zu den Entwicklungen außerhalb des Vollzugs in den letzten 30 Jahren, in denen sich differenzierte, auf Schadensminimierung (Harm Reduction) und Suchtbegleitung abzielende Versorgungs-, Beratungs- und Behandlungsangebote für Drogenabhängige entwickelt haben. Ihnen zugrunde liegt die Definition von Drogenabhängigkeit als Krankheit, d. h. eines nicht oder nicht in jeder Lebensphase zu steuernden und folglich nicht zu beendenden Drogenkonsumverhaltens der Suchtkranken.“ Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe bedeutet für Drogenabhängige nicht nur soziale Exklusion und ein Leben in relativer Einkommensarmut, sondern darüber hinaus auch den Ausschluss von suchtmedizinischen Angeboten.
Repression gegen Drogenkonsumierende Ergänzend zu besseren Hilfsangeboten für drogenabhängige Strafgefangene fordern Stöver und Deimel eine Entkriminalisierung bestimmter Drogendelikte und eine Abkehr von der Repression gegen Drogenkonsumierende. Obwohl mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vor allem der Handel und Schmuggel verfolgt und bestraft werden sollten, lag der Anteil der sogenannten konsumnahen Delikte nie unterhalb von 60 Prozent. 2020 erreichte er gar den neuen historischen Höchstwert von 79 Prozent. Die Zahl der Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das BtMG lag 2020 bei 284.723 Personen, ca. 30 Prozent davon waren Jugendliche und Heranwachsende. Zum Stichtag 31.03.2019 befanden sich insgesamt 6.796 Personen, d.h. 13,4 Prozent aller Gefangenen wegen eines BtMG-Verstoßes in Einrichtungen des Freiheitsentzugs (50.589 Strafgefangene und Sicherheitsverwahrte insgesamt). Bei drogenbezogenen Delikten handelt es sich im Wesentlichen um Kurzstrafen, zum erheblichen Teil auch um Ersatzfreiheitsstrafen, weil die Betroffenen die Geldstrafe nicht zahlen können. „Durch die Kürze der Strafen bergen die Übergänge von der Freiheit in die Haft und von der Haft in die Freiheit zurück erhebliche gesundheitliche und soziale Risiken. Der Strafvollzug – das zeigen diese Daten – wird zu einer Durchgangsstation, zu einem wichtigen Teil der Biographie für die meisten Drogenkonsumenten, der massiven Drehtüreffekten unterliegt“, warnen die Suchtforscher.
„Drogenverbot und Abstinenzdogma bewirken eine Tabuisierung sowie eine Moralisierung drogenkonsumbedingter gesundheitlicher Störungen“, so Stöver. „Konsumierende, insbesondere die vulnerable Gruppe der Jugendlichen, sind gezwungen, ihren Drogengebrauch zu leugnen und zu verheimlichen. Bei drogenbezogenen Problemen wie Überdosierungen, Abhängigkeit, Psychosen, HBV/HCV- und HIV-Infektionen, Selbst- oder Fremdverletzungen im Rausch nehmen sie in vielen Fällen keine Hilfe in Anspruch.“ Im Gegensatz zu Themen wie Sexualität oder Gewalt gibt es beim Thema Drogen keinen Erfahrungsaustausch, keine Informationsvermittlung und keine Begleitung durch Eltern, Lehrkräfte oder auch Peers. „Dieser Problemkomplex könnte durch einen regulierenden statt ausgrenzenden rechtlichen Umgang mit Drogen bzw. Drogenkonsumierenden aufgelöst werden“, lautet die Empfehlung der Suchtexperten. „Steckte man die Mittel aus der Repression in die Prävention, Beratung und Therapie, wäre deren Finanzierung in ganz neuen Größenordnungen möglich“, so Deimel. Er verweist auf die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), die eine massive Erhöhung der Ausgaben von derzeit ca. 30 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro pro Jahr fordert, was einem Viertel der Ausgaben für die Repression im Bereich illegaler Drogen entspreche.
Zur Legalisierung von Cannabis Mit der Legalisierung von Cannabis wird ein regulierter Markt für Erwachsene geschaffen. Durch Übertragung der niederländischen Verhältnisse auf Deutschland ergäben sich hierzulande schätzungsweise 2.000 Verkaufsstellen. Erwartbare Effekte wären der Zusammenbruch des Schwarzmarktes für Cannabis, der zu erhöhten Steuereinnahmen anstelle von Milliardengewinnen für die organisierte Kriminalität führt, sowie ein Wegfall der Repressionskosten im Bereich Cannabis und Einsparungen durch weniger Schäden aufgrund von qualitativ schlechten Produkten und falschem Umgang.
Wesentliche Maßnahmen zur Regulierung: • Verkauf ausschließlich in Fachgeschäften (z.B. als Teil von Drogerien und Apotheken) mit Fachpersonal, die Informationsangebote bereithalten und mit der Drogenhilfe vernetzt sind • Lizenzierung, d.h. Beschränkung auf eine Verkaufsstelle pro natürliche Person mit Sicherstellung des Jugendschutzes sowie ausschließlich persönlicher Verkauf in einer festen Betriebsstätte; kein Internet- oder Straßenhandel oder Automatenverkauf wegen fehlender Beratung. Mittelfristig Etablierung einer bestimmten Ausbildung als Voraussetzung, um ein solches Fachgeschäft zu führen bzw. darin als Fachpersonal zu arbeiten. • detaillierte Informationen über das Cannabis-Produkt in jeder Verkaufseinheit • Qualitätskontrolle der Cannabisprodukte zum Ausschluss gesundheitsschädlicher Rückstände wie Herbiziden und Pestiziden • Altersgrenze von 18 Jahren für den Kauf (analog zu Tabak und sogenanntem harten Alkohol), keine Registrierung
Die Suchtexperten würden noch einen Schritt weiter gehen: „Auch andere Substanzen müssen reguliert und damit dem Schwarzmarkt entrissen werden, beispielsweise MDMA, das nach Cannabis und Amphetamin die drittmeist genutzte illegale Droge unter den 15- bis 34-Jährigen in Deutschland ist“, so Stöver. Seit Ende der 1980er Jahre findet die Droge in erster Linie Verbreitung in (Techno-) Partykontexten. Ecstasy kann auf dem Schwarzmarkt in sehr hohen Wirkstoffkonzentrationen angeboten werden, aber auch gefährliche Beimengungen beinhalten. Gerade in den letzten Jahren ist der durchschnittliche Wirkstoffgehalt deutlich gestiegen. Schwankungen sind erheblich, bis hin zu Tabletten mit deutlich mehr als 300 mg MDMA (bei 60 bis 120 mg als üblicher Einzeldosis). Bei einer vernünftigen Regulierung könnten die Risiken des Konsums deutlich verringert werden. Deimels Vorschlag: „Der Verkauf von MDMA kann in staatlichen oder zumindest lizensierten und kontrollierten Geschäften in der Nähe von relevanten Clubs bzw. Partybezirken erfolgen. Die Anzahl der Geschäfte sollte stark begrenzt sein.“
Fazit der Wissenschaftler: „Notwendig ist ein neuer gesundheitspolitischer Ansatz mit dem Ziel der Regulierung illegaler Substanzen und eines Abbaus repressiver Strukturen zugunsten gesundheitlicher Unterstützungen und Hilfen. Dringend erforderlich ist zudem eine wissenschaftliche Fundierung der Drogenpolitik, begleitet von einem Beirat, einer Enquetekommission oder einer neu besetzten Drogen- und Suchtkommission der neuen Bundesregierung.“ ¹
Zu den Personen: Prof. Dr. Heino Stöver ist Diplom-Sozialwissenschaftler und Professor für sozialwissenschaftliche Suchtforschung am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Frankfurt UAS. Er leitet seit 20 Jahren das Institut für Suchtforschung Frankfurt am Main (ISFF). Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist die sozialwissenschaftliche Suchtforschung. Stövers Forschungsschwerpunkte sind von großer gesellschaftlicher Bedeutung, da die Zielgruppen seiner Forschung gesundheitlich und teils sozial stark belastet sind und oft zu spät behandelt werden; die späte Behandlung verursacht hohe Kosten und kann zum Tod führen. Am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Frankfurt UAS leitet er den Master-Studiengang Suchttherapie und Sozialmanagement in der Suchthilfe.
Prof. Dr. Daniel Deimel ist Diplom-Sozialarbeiter, Suchttherapeut und Gesundheitswissenschaftler. Er ist Professor für Klinische Sozialarbeit an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (katho) am Standort Aachen sowie am Deutschen Institut für Sucht- und Präventionsforschung (DISuP). Er ist zudem Gastwissenschaftler an der Universität Duisburg-Essen und dem LVR Klinikum Essen, Abteilung für Suchtmedizin und Abhängiges Verhalten. Deimels Forschungsschwerpunkte liegen in der sozialwissenschaftlichen Suchtforschung, der HIV-/Aids-Forschung sowie der Evidenzbasierten Sozialarbeit.
Zum Institut für Suchtforschung Frankfurt am Main (ISFF): Das Institut für Suchtforschung an der Frankfurt UAS arbeitet seit 1997 an der Weiterentwicklung zielgruppenspezifischer und lebensweltnaher Prävention, Beratung und Behandlung von Suchterkrankungen. Es erforscht Sucht in ihren verschiedenen Erscheinungsformen sowie die mit Sucht in Zusammenhang stehenden Probleme und Aspekte. Das Institut fördert den Ausbau von interdisziplinären Beziehungen zu Kooperationspartnern auf nationaler und internationaler Ebene. Forschungsprozesse und -resultate finden in Studium und Lehre Berücksichtigung. Informationen zum ISFF unter https://www.frankfurt-university.de/isff
Zum Deutschen Institut für Sucht- und Präventionsforschung (DISuP): Das Deutsche Institut für Sucht- und Präventionsforschung an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen bietet seit 1999 praxisorientierte, angewandte Wissenschaft mit den Schwerpunkten sozialwissenschaftlicher und psychologischer Suchtforschung, insbesondere zur Entstehung, Prävention und Behandlung verschiedener Suchtformen. Ausgewiesene Kompetenzfelder des DISuP sind Suchtforschung, Präventionsforschung und Fachkräfte-Qualifizierungen. Informationen zum DISuP unter: https://katho-nrw.de/disup
Wissenschaftliche Ansprechpartner: Frankfurt University of Applied Sciences, Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit, Prof. Dr. Heino Stöver, Telefon: +49 69 1533-2823, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Aachen, Prof. Dr. Daniel Deimel, Telefon: +49 177 31 33 500, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Originalpublikation: ¹Ihre wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema ist ausführlich dargelegt in dem Beitrag „Der Prozess der Kriminalisierung und Inhaftierung drogenkonsumierender Menschen in Deutschland – Implikationen für eine gesundheitsbezogene Rehabilitation und Resozialisierung“ von Heino Stöver, Daniel Deimel und Anna Dichtl, 2021 erschienen in der interdisziplinären Zeitschrift Rechtspsychologie (RPsych 7. Jg. 3/2021): https://doi.org/10.5771/2365-1083-2021-4-489
Impact. Das Wissenschafts-Magazin der U Bremen Research Alliance. Ausgabe 5 U Bremen Research Alliance
Woran Wissenschaftler:innen in der U Bremen Research Alliance forschen, zeigt exemplarisch die neueste Ausgabe des Wissenschafts-Magazins „Impact“.
„Windkraftanlagen länger nutzen“, „Langzeitbeobachtung und Forschung am Ozeanboden“ sowie „Aufklärer der Klimakrise: Bremen im Weltklimarat“ – das sind die Themen der neuen Ausgabe des Wissenschafts-Magazins „Impact“ der U Bremen Research Alliance.
Im Februar legt die Arbeitsgruppe II des Weltklimarates ihren Teilbericht vor. Der Ko-Vorsitzende des einflussreichen Gremiums – und erst der zweite Deutsche in dieser Position – kommt aus der U Bremen Research Alliance. In Aufklärer der Klimakrise: Bremen im Weltklimarat lesen Sie mehr zu Bremens Impact in der Klimadiskussion.
71 Prozent der festen Erdoberfläche macht der Ozeanboden aus, im Durchschnitt befindet er sich in 3700 Meter Tiefe. Er ist Archiv für Umwelt- und Klimaverände-rungen, einzigartiger Lebensraum und bedrohtes Ökosystem in einem. Wie sich der Klimawandel auf den Meeresgrund auswirkt, wird seit 1988 vor der mauretani-schen Küste untersucht. Mehr zu dieser einzigartigen Langzeitstudie erfahren Sie in Langzeitbeobachtung und Forschung am Ozeanboden.
Ein wichtiger Bestandteil der Energiewende ist der Ausbau der Windkraft. Wie kön-nen Lebensdauer und Sicherheit von Windkraftanlagen erhöht und gleichzeitig die Wartungs- und Stromerzeugungskosten sowie der CO2-Ausstoß gesenkt werden? In Windkraftanlagen länger nutzen steht ein spezielles Bauteil im Fokus, das viel auszuhalten hat: das Rotorblattlager.
Über die U Bremen Research Alliance: Wissenschaft wirkt auf vielfältige Art und Weise, aber eins haben alle Vorhaben gemeinsam: Sie profitieren entscheidend von der Kooperation – vom Zusammen-wirken von Menschen, Disziplinen und Organisationen. In der U Bremen Research Alliance kooperieren die Universität Bremen und zwölf Institute der bund-länder-finanzierten außeruniversitären Forschung. Sie umfasst damit Forschungsinstitute der vier großen deutschen Wissenschaftsorganisationen, d.h. Fraunhofer-Gesellschaft, Max-Planck- Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft und Helmholtz-Gemeinschaft, sowie das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz. Die Zusammenarbeit in der U Bremen Research Alliance erstreckt sich über vier Wissenschaftsschwerpunkte und somit buchstäblich „Von der Tiefsee bis ins Weltall“.
Die angehenden Stadtplaner erarbeiten Handlungsempfehlungen für eine integrierte Tourismusentwicklung auf der beliebten Urlaubsinsel. Die Bewohner:innen werden von Beginn an miteinbezogen.
„In welchen Bereichen wird Usedom durch den Tourismus negativ beeinflusst?“ Dies fragen unter anderem die vier Masterstudenten (Stadtplanung) Benedikt Dülme, Andreas Karl, Florian Kraus und Simon Schuster die Teilnehmer:innen in ihrer Online-Befragung. Sie befassen sich mit den Auswirkungen und Folgen des Tourismus und wollen Maßnahmen entwickeln, um eine integrierte Entwicklung der Tourismusregion als Destination und Lebensraum zu fördern.
Status Quo: Usedom als stark frequentierte Urlaubsinsel
Nach Rügen ist Usedom die zweitgrößte Insel Deutschlands. Die Insel an der Pommerschen Bucht hat ca. 40.000 Einwohner und ist ein Tourismusmagnet. 2019 wurden 6,2 Millionen Übernachtungen gezählt, ein Anstieg von etwa 72,5 Prozent seit 2000. Ein Großteil der Insulaner:innen ist direkt oder indirekt durch den Tourismus beschäftigt.
Tourismusdebatte nimmt zu
Die Insel wird bei Urlauberinnen und Urlaubern immer beliebter. Doch was für Touristen Erholung bedeutet, ist für viele Einheimische eher das Gegenteil. Konkret heißt das: Es gibt immer mehr Hotelbetten und Ferienwohnungen und steigende Mietpreise für die einheimische Bevölkerung.
Verkehrsprobleme, Umweltbelastung und hohe Preise sind als negative Folgen zu beobachten. Es gibt aber auch positive Auswirkungen: Der Tourismus stärkt die lokale Wirtschaft, es gibt eine Vielfalt an Gastronomie und Kultur und der Allgemeinzustand der Orte ist gut.
Online-Umfrage richtet sich an Insulaner:innen
Die vier HCU-Studierenden möchten die Auswirkungen genauer erforschen und haben eine eigene Online-Umfrage gestartet. Die Umfrage richtet sich an die Einwohner:innen der Insel.
„Erste Auswertungen unserer Befragung verdeutlichen, dass sich die Bewohner:innen eine stärkere Einbeziehung und Berücksichtigung eigener Bedürfnisse wünschen“, fasst Benedikt Dülme zusammen. Es herrscht ein großes Interesse für das Vorhaben unter den Einheimischen, wie die Studierenden berichten. Zudem interviewen sie lokale Expert:innen und lassen bereits vorliegende Studien in ihre Gesamtbeurteilung miteinfließen.
„Overtourism und dessen Auswirkungen sind ein komplexes Geflecht. Wir versuchen uns diesem Geflecht auf der Insel Usedom durch gemischte Methoden zu nähern“, resultiert Florian Kraus.
Ziel: Tourismusregion Usedom nachhaltig gestalten
„Wir sehen das Projekt als Raum für Experimente im Umgang mit dem Phänomen Overtourism“, ordnet Andreas Karl das eigene Studienprojekt ein. Als Ergebnis soll ein integrierter Maßnahmenkatalog für die Insel entstehen, der auch auf andere Tourismusregionen übertragbar sein soll. Die HCU- Studierenden wollen der Insel eine Kurzfassung der Ergebnisse zur Verfügung stellen.
„Vielleicht können wir mit dem Blick von außen Impulse setzen und Denkanstöße vermitteln“ so Simon Schuster und weist daraufhin dass voraussichtlich Mitte März erste Ergebnisse vorliegen.