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Industrielle Gemeinschaftsforschung: Effektives Förderinstrument mit Alleinstellungscharakter

AiF-Präsident Prof. Sebastian Bauer  AiF
AiF-Präsident Prof. Sebastian Bauer AiF

Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ermöglicht seit 1954 in
Deutschland erfolgreich eine vorwettbewerbliche, branchenübergreifende und
transferorientierte Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft. Das
bestätigt eine vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragte
Evaluationsstudie der Kienbaum Consultants International GmbH, deren
Ergebnisse Anfang Januar 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht wurden.

Trotz ihres Wissens- und Erfahrungsschatzes können sich kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) oft keine eigenen Forschungsaktivitäten
leisten. Im deutschen Mittelstand liegt jedoch in der Produkt- und
Technologieentwicklung großes Innovationspotenzial für wirtschaftliche und
gleichzeitig nachhaltige Lösungen. Die Industrielle Gemeinschaftsforschung
(IGF) bietet seit 1954 in Deutschland eine Lösung: vorwettbewerbliche,
branchenübergreifende und transferorientierte Kooperation von Wirtschaft
und Wissenschaft. Das bestätigt eine vom Bundeswirtschaftsministerium
beauftragte Evaluationsstudie der Kienbaum Consultants International GmbH,
deren Ergebnisse Anfang Januar 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft
und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht wurden.

Erleichterter Zugang zu praxisorientierten Forschungsergebnissen

Zur Erreichung der Ziele des Förderprogramms IGF zugunsten
mittelständischer Unternehmen wurde „insgesamt ein positives Fazit“
gezogen, heißt es in dem Abschlussbericht. Grundlage dieser
Erfolgskontrolle sind quantitative Befragungen von und teilweise intensive
Interviews mit 474 kleinen und mittleren Unternehmen, 564
Forschungseinrichtungen und 82 Forschungsvereinigungen. Zielerreichung,
Wirkung und Wirtschaftlichkeit wurden für den Zeitraum vom 1. September
2017 bis 31. Dezember 2020 überprüft.

Etwa zwei Drittel der KMU in projektbegleitenden Ausschüssen der
Industriellen Gemeinschaftsforschung gaben in Befragungen zum
Netzwerkausbau an, im Jahr zu durchschnittlich drei Netzwerken oder
Partnern Kontakte aufzubauen. Über 30 Prozent haben ein oder mehrere
Forschungsergebnisse für die Weiterentwicklung und Optimierung ihrer
eigenen Produkte (darunter 40 Prozent), Dienstleistungen (darunter 24
Prozent), Verfahren (darunter 24 Prozent) und auch für Patentanmeldungen
(darunter 3 Prozent) direkt genutzt.

Nahezu alle befragten Unternehmen und Forschungseinrichtungen würdigten
die Unterstützung durch den erfolgreichen Wissens- und Technologietransfer
und den erleichterten Zugang zu praxisorientierten Forschungsergebnissen
durch die IGF. Über
80 Prozent der Forschungsvereinigungen und -einrichtungen betonten die
Aus- und Weiterbildung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
innerhalb des Förderprogramms als zusätzlichen positiven Effekt. Vier
Prozent der befragten KMU rekrutierten akademische Nachwuchskräfte aus
IGF-Projekten. Nicht zuletzt meldeten 15 Prozent der
Forschungseinrichtungen Patente, Gebrauchsmuster und Marken im
Zusammenhang von IGF-Projekten in dem Evaluierungszeitraum an.

Forschungsengagement und -bedarf von KMU stark gestiegen

Gleichzeitig verdeutlicht die Evaluation aber auch, dass im Gegensatz zum
Budget die Zahl der IGF-Anträge in den beobachteten Jahren erheblich
angestiegen ist. Zwangsläufig verstärkte sich die Diskrepanz zwischen
eingereichten und geförderten Anträgen: 2017: 67 Prozent und 2020: 46
Prozent. „Das lag in keinem Fall an der Qualität der Anträge, die von
unabhängigen Gutachtern geprüft werden, sondern an dem kontinuierlich
gestiegenen Forschungsengagement und -bedarf von deutschen KMU“, erklärte
der Präsident der AiF Arbeitsgemeinschaft industrieller
Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V., Professor Sebastian
Bauer. Die AiF begleitet und koordiniert die Industrielle
Gemeinschaftsforschung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Klimaschutz. Das BMWK stellte im Jahr 2021 für die IGF rund 200
Millionen Euro für herausragende Forschungsprojekte und die
Netzwerkbildung zwischen mittelständischen Unternehmen und
Forschungseinrichtungen bereit.

Handlungsempfehlung: IGF fortsetzen

Die Studie gelangt zu der Handlungsempfehlung, das Förderprogramm
Industrielle Gemeinschaftsforschung fortzusetzen. Wörtlich heißt es darin:
„Die IGF hat sich als effektives Förderinstrument erwiesen. Die mit der
Förderung erzielten Effekte zahlen maßgeblich auf die Erreichung der
Programmziele ein. Dabei beweist die IGF seit vielen Jahrzehnten
Alleinstellungscharakter in der deutschen (und europäischen)
Förderlandschaft und stellt somit einen wichtigen Teil der
Innovationsförderung im Bundesgebiet dar.“

Über die AiF
Die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von
Guericke“ e.V. ist das Forschungsnetzwerk für den deutschen Mittelstand.
Sie fördert Forschung, Transfer und Innovation. Als Dachverband von 100
gemeinnützigen Forschungsvereinigungen mit mehr als 50.000 eingebundenen
Unternehmen und über 1.200 beteiligten Forschungseinrichtungen leistet sie
einen wichtigen Beitrag, die Volkswirtschaft Deutschlands in ihrer
Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken. Die AiF als gemeinnütziger
Verein organisiert die Industrielle Gemeinschaftsforschung und betreut
über die AiF Projekt GmbH und die AiF F∙T∙K GmbH, ihre
einhundertprozentigen Tochtergesellschaften, weitere Förderprogramme der
öffentlichen Hand. Im Jahr 2021 setzte die AiF über 557 Millionen Euro an
öffentlichen Fördermitteln ein. Seit ihrer Gründung im Jahr 1954 lenkte
sie rund 13,5 Milliarden Euro öffentliche Fördermittel in neue
Entwicklungen und Innovationen und brachte mehr als 240.000
Forschungsprojekte auf den Weg.

Pressekontakt
AiF e.V., Frauke Frodl, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefon: +49 30 64475 215

Originalpublikation:
„Evaluation der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Förderzeitraum 1.9.2017
bis 31.12.2020 - Abschlussbericht zur Studie im Auftrag des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie“
(https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Industrie/industrielle-
gemeinschaftsforschung-igf-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=6
)

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„Grundlegende Reform der Drogenpolitik ist längst überfällig“

Suchtforscher Prof. Dr. Daniel Deimel von der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (katho).  ©katho
Suchtforscher Prof. Dr. Daniel Deimel von der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen. ©katho

Die Suchtexperten Prof. Dr. Heino Stöver und Prof. Dr. Daniel Deimel
fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme die Entkriminalisierung von
Drogenkonsumierenden, eine bessere Suchttherapie im Strafvollzug und eine
strikte Regulierung der Cannabis-Abgabe

Eine grundlegende Reform der Drogenpolitik in Deutschland fordern die
Suchtforscher Prof. Dr. Heino Stöver und Prof. Dr. Daniel Deimel. „Die
Entkriminalisierung der Konsumierenden aller Drogen ist ein längst
überfälliger erster Schritt“, sagen die Suchtexperten. Dringend geboten
sei zudem eine Neuregulierung des Drogenmarktes sowie eine Fokussierung
auf wirksame suchttherapeutische und sozialtherapeutische Maßnahmen im
Justizvollzug, um eine Rehabilitation und Resozialisierung von
drogenkonsumierenden Strafgefangenen zu ermöglichen.

Stöver, Leiter des Instituts für Suchtforschung Frankfurt am Main (ISFF)
an der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS), und
Deimel, Professor für Klinische Sozialarbeit am Deutschen Institut für
Sucht- und Präventionsforschung (DISuP) der Katholischen Hochschule
Nordrhein-Westfalen (katho), nennen als weitere wichtige Schritte zur
Anpassung der in ihren Augen bislang eher reformresistenten Drogenpolitik
in Deutschland: die Akzeptanz von Drogensucht als Krankheit, eine
einheitliche drogenpolitische Linie der Bundesländer, den Zugang
drogenabhängiger Gefangener zu Substitution, eine deutliche Aufstockung
der finanziellen Mittel durch Umverteilung für Prävention, Beratung und
Therapie statt Repression und – im Spannungsfeld von Kontroll- und
Hilfestrategien – den Abschied vom Abstinenzdogma.
Im Hinblick auf die von der Ampelkoalition angekündigte Legalisierung von
Cannabis legen die Wissenschaftler nicht nur flankierende Vorschläge vor,
sondern plädieren zugleich dafür, die Regulierungsdebatte auszudehnen auf
weitere Substanzen wie MDMA (bekannt u.a. als Partydroge Ecstasy).

Abkehr vom Abstinenzdogma im Strafvollzug
Die Kriminalisierung – also Strafverfolgung, gerichtliche Befassung,
Verurteilung und Inhaftierung – betrifft viele Konsumentinnen und
Konsumenten illegaler psychoaktiver Substanzen im Laufe ihrer Konsumphase.
Von den – oft abhängig – Konsumierenden von Opioiden (vor allem Heroin),
die polizeilich auffällig geworden sind, haben 80 Prozent nach Daten des
Robert Koch-Instituts (2016) Hafterfahrungen, d.h. im Durchschnitt
zahlreiche Haftaufenthalte über mehrere Jahre.
„Auch wenn nur etwa 15 Prozent aller Gefangenen aufgrund von Delikten im
Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz in Haft sind, ist davon
auszugehen, dass etwa doppelt so viele Gefangene opioiderfahren oder
-abhängig sind“, so Stöver. Für diese Menschen bringt die Haft
gesundheitliche und soziale Probleme mit sich, weil Gefangene nur zu einem
geringen Teil von den Fortschritten in der Suchtmedizin profitieren. Nur
etwa 23 Prozent aller in Frage kommenden opioidabhängigen Gefangenen
erhalten eine Substitutionsbehandlung – im Gegensatz zu ca. 50 Prozent in
Freiheit – und in vielen Fällen nicht das Medikament ihrer Wahl.
„Die verbreitete Praxis eines Abbruchs der in Freiheit begonnenen
Substitutionsbehandlungen erscheint umso weniger nachvollziehbar, als
diese nach medizinischer Indikation begonnen wurden und die
Substitutionsbehandlung in Gefängnissen in den Richtlinien der
Bundesärztekammer ausdrücklich vorgesehen ist“, sagt Deimel.

Der Strafvollzug stehe unter dem Druck der Öffentlichkeit, das Gefängnis
als „drogenfreien Raum“ zu gestalten. „Diese Fixierung auf
Abstinenzorientierung in der Behandlung von Drogenabhängigkeit führt dazu,
dass ein erheblicher Teil von drogenabhängigen Gefangenen von adäquaten
Drogenhilfemaßnahmen nicht erreicht wird“, so Deimel. „Dies steht in
Gegensatz zu den Entwicklungen außerhalb des Vollzugs in den letzten 30
Jahren, in denen sich differenzierte, auf Schadensminimierung (Harm
Reduction) und Suchtbegleitung abzielende Versorgungs-, Beratungs- und
Behandlungsangebote für Drogenabhängige entwickelt haben. Ihnen zugrunde
liegt die Definition von Drogenabhängigkeit als Krankheit, d. h. eines
nicht oder nicht in jeder Lebensphase zu steuernden und folglich nicht zu
beendenden Drogenkonsumverhaltens der Suchtkranken.“
Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe bedeutet für Drogenabhängige
nicht nur soziale Exklusion und ein Leben in relativer Einkommensarmut,
sondern darüber hinaus auch den Ausschluss von suchtmedizinischen
Angeboten.

Repression gegen Drogenkonsumierende
Ergänzend zu besseren Hilfsangeboten für drogenabhängige Strafgefangene
fordern Stöver und Deimel eine Entkriminalisierung bestimmter
Drogendelikte und eine Abkehr von der Repression gegen
Drogenkonsumierende.
Obwohl mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vor allem der Handel und
Schmuggel verfolgt und bestraft werden sollten, lag der Anteil der
sogenannten konsumnahen Delikte nie unterhalb von 60 Prozent. 2020
erreichte er gar den neuen historischen Höchstwert von 79 Prozent. Die
Zahl der Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das BtMG lag 2020 bei
284.723 Personen, ca. 30 Prozent davon waren Jugendliche und
Heranwachsende. Zum Stichtag 31.03.2019 befanden sich insgesamt 6.796
Personen, d.h. 13,4 Prozent aller Gefangenen wegen eines BtMG-Verstoßes in
Einrichtungen des Freiheitsentzugs (50.589 Strafgefangene und
Sicherheitsverwahrte insgesamt).
Bei drogenbezogenen Delikten handelt es sich im Wesentlichen um
Kurzstrafen, zum erheblichen Teil auch um Ersatzfreiheitsstrafen, weil die
Betroffenen die Geldstrafe nicht zahlen können. „Durch die Kürze der
Strafen bergen die Übergänge von der Freiheit in die Haft und von der Haft
in die Freiheit zurück erhebliche gesundheitliche und soziale Risiken. Der
Strafvollzug – das zeigen diese Daten – wird zu einer Durchgangsstation,
zu einem wichtigen Teil der Biographie für die meisten Drogenkonsumenten,
der massiven Drehtüreffekten unterliegt“, warnen die Suchtforscher.

„Drogenverbot und Abstinenzdogma bewirken eine Tabuisierung sowie eine
Moralisierung drogenkonsumbedingter gesundheitlicher Störungen“, so
Stöver. „Konsumierende, insbesondere die vulnerable Gruppe der
Jugendlichen, sind gezwungen, ihren Drogengebrauch zu leugnen und zu
verheimlichen. Bei drogenbezogenen Problemen wie Überdosierungen,
Abhängigkeit, Psychosen, HBV/HCV- und HIV-Infektionen, Selbst- oder
Fremdverletzungen im Rausch nehmen sie in vielen Fällen keine Hilfe in
Anspruch.“ Im Gegensatz zu Themen wie Sexualität oder Gewalt gibt es beim
Thema Drogen keinen Erfahrungsaustausch, keine Informationsvermittlung und
keine Begleitung durch Eltern, Lehrkräfte oder auch Peers.
„Dieser Problemkomplex könnte durch einen regulierenden statt
ausgrenzenden rechtlichen Umgang mit Drogen bzw. Drogenkonsumierenden
aufgelöst werden“, lautet die Empfehlung der Suchtexperten. „Steckte man
die Mittel aus der Repression in die Prävention, Beratung und Therapie,
wäre deren Finanzierung in ganz neuen Größenordnungen möglich“, so Deimel.
Er verweist auf die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), die eine
massive Erhöhung der Ausgaben von derzeit ca. 30 Millionen Euro auf eine
Milliarde Euro pro Jahr fordert, was einem Viertel der Ausgaben für die
Repression im Bereich illegaler Drogen entspreche.

Zur Legalisierung von Cannabis
Mit der Legalisierung von Cannabis wird ein regulierter Markt für
Erwachsene geschaffen. Durch Übertragung der niederländischen Verhältnisse
auf Deutschland ergäben sich hierzulande schätzungsweise 2.000
Verkaufsstellen. Erwartbare Effekte wären der Zusammenbruch des
Schwarzmarktes für Cannabis, der zu erhöhten Steuereinnahmen anstelle von
Milliardengewinnen für die organisierte Kriminalität führt, sowie ein
Wegfall der Repressionskosten im Bereich Cannabis und Einsparungen durch
weniger Schäden aufgrund von qualitativ schlechten Produkten und falschem
Umgang.

Wesentliche Maßnahmen zur Regulierung:
•       Verkauf ausschließlich in Fachgeschäften (z.B. als Teil von
Drogerien und Apotheken) mit Fachpersonal, die Informationsangebote
bereithalten und mit der Drogenhilfe vernetzt sind
•       Lizenzierung, d.h. Beschränkung auf eine Verkaufsstelle pro
natürliche Person mit Sicherstellung des Jugendschutzes sowie
ausschließlich persönlicher Verkauf in einer festen Betriebsstätte; kein
Internet- oder Straßenhandel oder Automatenverkauf wegen fehlender
Beratung. Mittelfristig Etablierung einer bestimmten Ausbildung als
Voraussetzung, um ein solches Fachgeschäft zu führen bzw. darin als
Fachpersonal zu arbeiten.
•       detaillierte Informationen über das Cannabis-Produkt in jeder
Verkaufseinheit
•       Qualitätskontrolle der Cannabisprodukte zum Ausschluss
gesundheitsschädlicher Rückstände wie Herbiziden und Pestiziden
•       Altersgrenze von 18 Jahren für den Kauf (analog zu Tabak und
sogenanntem harten Alkohol), keine Registrierung

Die Suchtexperten würden noch einen Schritt weiter gehen: „Auch andere
Substanzen müssen reguliert und damit dem Schwarzmarkt entrissen werden,
beispielsweise MDMA, das nach Cannabis und Amphetamin die drittmeist
genutzte illegale Droge unter den 15- bis 34-Jährigen in Deutschland ist“,
so Stöver. Seit Ende der 1980er Jahre findet die Droge in erster Linie
Verbreitung in (Techno-) Partykontexten. Ecstasy kann auf dem Schwarzmarkt
in sehr hohen Wirkstoffkonzentrationen angeboten werden, aber auch
gefährliche Beimengungen beinhalten. Gerade in den letzten Jahren ist der
durchschnittliche Wirkstoffgehalt deutlich gestiegen. Schwankungen sind
erheblich, bis hin zu Tabletten mit deutlich mehr als 300 mg MDMA (bei 60
bis 120 mg als üblicher Einzeldosis). Bei einer vernünftigen Regulierung
könnten die Risiken des Konsums deutlich verringert werden. Deimels
Vorschlag: „Der Verkauf von MDMA kann in staatlichen oder zumindest
lizensierten und kontrollierten Geschäften in der Nähe von relevanten
Clubs bzw. Partybezirken erfolgen. Die Anzahl der Geschäfte sollte stark
begrenzt sein.“

Fazit der Wissenschaftler: „Notwendig ist ein neuer gesundheitspolitischer
Ansatz mit dem Ziel der Regulierung illegaler Substanzen und eines Abbaus
repressiver Strukturen zugunsten gesundheitlicher Unterstützungen und
Hilfen. Dringend erforderlich ist zudem eine wissenschaftliche Fundierung
der Drogenpolitik, begleitet von einem Beirat, einer Enquetekommission
oder einer neu besetzten Drogen- und Suchtkommission der neuen
Bundesregierung.“ ¹

Zu den Personen:
Prof. Dr. Heino Stöver ist Diplom-Sozialwissenschaftler und Professor für
sozialwissenschaftliche Suchtforschung am Fachbereich Soziale Arbeit und
Gesundheit der Frankfurt UAS. Er leitet seit 20 Jahren das Institut für
Suchtforschung Frankfurt am Main (ISFF). Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist
die sozialwissenschaftliche Suchtforschung. Stövers Forschungsschwerpunkte
sind von großer gesellschaftlicher Bedeutung, da die Zielgruppen seiner
Forschung gesundheitlich und teils sozial stark belastet sind und oft zu
spät behandelt werden; die späte Behandlung verursacht hohe Kosten und
kann zum Tod führen. Am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der
Frankfurt UAS leitet er den Master-Studiengang Suchttherapie und
Sozialmanagement in der Suchthilfe.

Prof. Dr. Daniel Deimel ist Diplom-Sozialarbeiter, Suchttherapeut und
Gesundheitswissenschaftler. Er ist Professor für Klinische Sozialarbeit an
der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (katho) am Standort Aachen
sowie am Deutschen Institut für Sucht- und Präventionsforschung (DISuP).
Er ist zudem Gastwissenschaftler an der Universität Duisburg-Essen und dem
LVR Klinikum Essen, Abteilung für Suchtmedizin und Abhängiges Verhalten.
Deimels Forschungsschwerpunkte liegen in der sozialwissenschaftlichen
Suchtforschung, der HIV-/Aids-Forschung sowie der Evidenzbasierten
Sozialarbeit.

Zum Institut für Suchtforschung Frankfurt am Main (ISFF):
Das Institut für Suchtforschung an der Frankfurt UAS arbeitet seit 1997 an
der Weiterentwicklung zielgruppenspezifischer und lebensweltnaher
Prävention, Beratung und Behandlung von Suchterkrankungen. Es erforscht
Sucht in ihren verschiedenen Erscheinungsformen sowie die mit Sucht in
Zusammenhang stehenden Probleme und Aspekte. Das Institut fördert den
Ausbau von interdisziplinären Beziehungen zu Kooperationspartnern auf
nationaler und internationaler Ebene. Forschungsprozesse und -resultate
finden in Studium und Lehre Berücksichtigung.
Informationen zum ISFF unter https://www.frankfurt-university.de/isff

Zum Deutschen Institut für Sucht- und Präventionsforschung (DISuP):
Das Deutsche Institut für Sucht- und Präventionsforschung an der
Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen bietet seit 1999
praxisorientierte, angewandte Wissenschaft mit den Schwerpunkten
sozialwissenschaftlicher und psychologischer Suchtforschung, insbesondere
zur Entstehung, Prävention und Behandlung verschiedener Suchtformen.
Ausgewiesene Kompetenzfelder des DISuP sind Suchtforschung,
Präventionsforschung und Fachkräfte-Qualifizierungen.
Informationen zum DISuP unter: https://katho-nrw.de/disup

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Frankfurt University of Applied Sciences, Fachbereich 4: Soziale Arbeit
und Gesundheit, Prof. Dr. Heino Stöver, Telefon: +49 69 1533-2823, E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Aachen, Prof. Dr.
Daniel Deimel, Telefon: +49 177 31 33 500, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Originalpublikation:
¹Ihre wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema ist ausführlich
dargelegt in dem Beitrag „Der Prozess der Kriminalisierung und
Inhaftierung drogenkonsumierender Menschen in Deutschland – Implikationen
für eine gesundheitsbezogene Rehabilitation und Resozialisierung“ von
Heino Stöver, Daniel Deimel und Anna Dichtl, 2021 erschienen in der
interdisziplinären Zeitschrift Rechtspsychologie (RPsych 7. Jg. 3/2021):
https://doi.org/10.5771/2365-1083-2021-4-489

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Neue Ausgabe des Wissenschafts-Magazins „Impact“ der U Bremen Research Alliance

Impact. Das Wissenschafts-Magazin der U Bremen Research Alliance. Ausgabe 5  U Bremen Research Alliance
Impact. Das Wissenschafts-Magazin der U Bremen Research Alliance. Ausgabe 5 U Bremen Research Alliance

Woran Wissenschaftler:innen in der U Bremen Research Alliance forschen,
zeigt exemplarisch die neueste Ausgabe des Wissenschafts-Magazins
„Impact“.

„Windkraftanlagen länger nutzen“, „Langzeitbeobachtung und Forschung am
Ozeanboden“ sowie „Aufklärer der Klimakrise: Bremen im Weltklimarat“ – das
sind die Themen der neuen Ausgabe des Wissenschafts-Magazins „Impact“ der
U Bremen Research Alliance.

Im Februar legt die Arbeitsgruppe II des Weltklimarates ihren Teilbericht
vor. Der Ko-Vorsitzende des einflussreichen Gremiums – und erst der zweite
Deutsche in dieser Position – kommt aus der U Bremen Research Alliance. In
Aufklärer der Klimakrise: Bremen im Weltklimarat lesen Sie mehr zu Bremens
Impact in der Klimadiskussion.

71 Prozent der festen Erdoberfläche macht der Ozeanboden aus, im
Durchschnitt befindet er sich in 3700 Meter Tiefe. Er ist Archiv für
Umwelt- und Klimaverände-rungen, einzigartiger Lebensraum und bedrohtes
Ökosystem in einem. Wie sich der Klimawandel auf den Meeresgrund auswirkt,
wird seit 1988 vor der mauretani-schen Küste untersucht. Mehr zu dieser
einzigartigen Langzeitstudie erfahren Sie in Langzeitbeobachtung und
Forschung am Ozeanboden.

Ein wichtiger Bestandteil der Energiewende ist der Ausbau der Windkraft.
Wie kön-nen Lebensdauer und Sicherheit von Windkraftanlagen erhöht und
gleichzeitig die Wartungs- und Stromerzeugungskosten sowie der CO2-Ausstoß
gesenkt werden? In Windkraftanlagen länger nutzen steht ein spezielles
Bauteil im Fokus, das viel auszuhalten hat: das Rotorblattlager.

Über die U Bremen Research Alliance:
Wissenschaft wirkt auf vielfältige Art und Weise, aber eins haben alle
Vorhaben  gemeinsam: Sie profitieren entscheidend von der Kooperation –
vom Zusammen-wirken von Menschen, Disziplinen und Organisationen. In der U
Bremen Research  Alliance kooperieren die Universität Bremen und zwölf
Institute der bund-länder-finanzierten außeruniversitären Forschung. Sie
umfasst damit Forschungsinstitute der vier großen deutschen
Wissenschaftsorganisationen, d.h. Fraunhofer-Gesellschaft, Max-Planck-
Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft und Helmholtz-Gemeinschaft, sowie das
Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz. Die Zusammenarbeit
in der U Bremen Research Alliance erstreckt sich über vier
Wissenschaftsschwerpunkte und somit buchstäblich „Von der Tiefsee bis ins
Weltall“.

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Zwischen Dauerstau und Overtourism: HCU-Studierende untersuchen Tourismus auf der Insel Usedom

Usedom Zinnowitz  Maximilian Kraus
Usedom Zinnowitz Maximilian Kraus

Die angehenden Stadtplaner erarbeiten Handlungsempfehlungen für eine
integrierte Tourismusentwicklung auf der beliebten Urlaubsinsel. Die
Bewohner:innen werden von Beginn an miteinbezogen.

„In welchen Bereichen wird Usedom durch den Tourismus negativ
beeinflusst?“ Dies fragen unter anderem die vier Masterstudenten
(Stadtplanung) Benedikt Dülme, Andreas Karl, Florian Kraus und Simon
Schuster die Teilnehmer:innen in ihrer Online-Befragung. Sie befassen sich
mit den Auswirkungen und Folgen des Tourismus und wollen Maßnahmen
entwickeln, um eine integrierte Entwicklung der Tourismusregion als
Destination und Lebensraum zu fördern.

Status Quo: Usedom als stark frequentierte Urlaubsinsel

Nach Rügen ist Usedom die zweitgrößte Insel Deutschlands. Die Insel an der
Pommerschen Bucht hat ca. 40.000 Einwohner und ist ein Tourismusmagnet.
2019 wurden 6,2 Millionen Übernachtungen gezählt, ein Anstieg von etwa
72,5 Prozent seit 2000. Ein Großteil der Insulaner:innen ist direkt oder
indirekt durch den Tourismus beschäftigt.

Tourismusdebatte nimmt zu

Die Insel wird bei Urlauberinnen und Urlaubern immer beliebter. Doch was
für Touristen Erholung bedeutet, ist für viele Einheimische eher das
Gegenteil. Konkret heißt das: Es gibt immer mehr Hotelbetten und
Ferienwohnungen und steigende Mietpreise für die einheimische Bevölkerung.

Verkehrsprobleme, Umweltbelastung und hohe Preise sind als negative Folgen
zu beobachten. Es gibt aber auch positive Auswirkungen: Der Tourismus
stärkt die lokale Wirtschaft, es gibt eine Vielfalt an Gastronomie und
Kultur und der Allgemeinzustand der Orte ist gut.

Online-Umfrage richtet sich an Insulaner:innen

Die vier HCU-Studierenden möchten die Auswirkungen genauer erforschen und
haben eine eigene Online-Umfrage gestartet. Die Umfrage richtet sich an
die Einwohner:innen der Insel.

„Erste Auswertungen unserer Befragung verdeutlichen, dass sich die
Bewohner:innen eine stärkere Einbeziehung und Berücksichtigung eigener
Bedürfnisse wünschen“, fasst Benedikt Dülme zusammen. Es herrscht ein
großes Interesse für das Vorhaben unter den Einheimischen, wie die
Studierenden berichten. Zudem interviewen sie lokale Expert:innen  und
lassen bereits vorliegende Studien in ihre Gesamtbeurteilung
miteinfließen.

„Overtourism und dessen Auswirkungen sind ein komplexes Geflecht. Wir
versuchen uns diesem Geflecht auf der Insel Usedom durch gemischte
Methoden zu nähern“, resultiert Florian Kraus.

Ziel: Tourismusregion Usedom nachhaltig gestalten

„Wir sehen das Projekt als Raum für Experimente im Umgang mit dem Phänomen
Overtourism“, ordnet Andreas Karl das eigene Studienprojekt ein. Als
Ergebnis soll ein integrierter Maßnahmenkatalog für die Insel entstehen,
der auch auf andere Tourismusregionen übertragbar sein soll. Die HCU-
Studierenden wollen der Insel eine Kurzfassung der Ergebnisse zur
Verfügung stellen.

„Vielleicht können wir mit dem Blick von außen Impulse setzen und
Denkanstöße vermitteln“ so Simon Schuster und weist daraufhin dass
voraussichtlich Mitte März erste Ergebnisse vorliegen.

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