App gegen Stalking zur Prävention und für Opferschutz
HWR Berlin-Alumnus Polizeikommissar Turgay Akkaya erhält Auszeichnung für
Bachelorarbeit zur Entwicklung einer Anti-Stalking-App. Eberhard-Fischer-
Gesellschaft würdigt Beitrag zur Kriminalprävention.
Berlin, 4. Januar 2022. Das Bundeskriminalamt meldete laut Statista im
Jahr 2020 19 666 polizeilich erfasste Fälle von Stalking. Die Dunkelziffer
für das strafbare Nachstellen von Personen, die dadurch in ihrer
Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt werden, dürfte weit höher
liegen. Denn obwohl Stalking bei Betroffenen psychisch und körperlich
Spuren hinterlässt, ist es für die Geschädigten schwierig zu bestimmen,
dass und ab wann es sich um eine Straftat handelt und diese zur Anzeige zu
bringen.
„Das Thema beschäftigt mich schon lange, denn bei der Polizei habe ich es
im Berufsalltag immer wieder zum Beispiel mit häuslicher Gewalt zu tun,
die potenziell Merkmale von Stalking-Ansätzen aufweist“, sagt Turgay
Akkaya. Der 34-jährige Berliner Polizeikommissar hat an der Hochschule für
Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) studiert und im Rahmen seiner
Bachelorarbeit eine Online-Checkliste erstellt, die von Betroffenen und
Polizistinnen und Polizisten als präventives Mittel eingesetzt werden
kann. „Oft gelingt es, durch Gefährderansprache Straftaten zu verhindern“,
weiß Akkaya aus eigener Erfahrung. Deshalb sei es wichtig, Stalking
bereits im Ansatz als solches zu identifizieren, den Betroffenen
Gewissheit und ein Instrument an die Hand zu geben, das ihnen den Schritt
erleichtert, sich Unterstützung zu holen bei Strafverfolgungsbehörden und
Hilfevereinen wie dem Weißen Ring.
Die Checkliste, die der Absolvent des Studiengangs für den Gehobenen
Polizeivollzugsdienst an der HWR Berlin erarbeitet hat, funktioniert
ähnlich wie der Wahl-O-Mat. Das Frage-und-Antwort-Tool gibt Thesen vor,
denen Nutzerinnen und Nutzer zustimmen oder nicht. Die Antworten werden
qualitativ abgeglichen mit einem Merkmalskatalog. Anhand der
Übereinstimmung mit den definierten Kriterien wird bestimmt, ob und in
welchem Maße die wiederholte Kontaktaufnahme und Belästigung den
Tatbestand des Stalking erfüllt. Das ist in Deutschland seit 2007 strafbar
und wird im Extremfall mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet.
Für die Erarbeitung der speziellen Checkliste, die in Form einer App
bedient werden soll, stellte Turgay Akkaya im Rahmen einer empirischen
Projektstudie und unter Anleitung von Christian Matzdorf, Professor für
Kriminalistik am Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement der HWR
Berlin, gemeinsam mit Mitarbeiter*innen von Fachdienststellen der Berliner
Polizei eine Risikoanalyse auf. Mittels einer quantitativen Online-Umfrage
untersuchte Akkaya dann, in welchem Ausmaß die Checkliste sinnvoll für die
Polizeipraxis ist und welche Einsatzmöglichkeiten sich bieten. „Damit
geben Sie Polizei- und Ermittlungsbehörden ein wichtiges Werkzeug für
zukünftiges Vorgehen an die Hand“, hebt der ehrenamtliche Richter am
Landgericht Berlin Stefan Graf Finck von Finckenstein in seiner Laudatio
hervor. Der Wissenschaftshistoriker und Publizist hat die Abschlussarbeit
gemeinsam mit Erstgutachter Prof. Christian Matzdorf betreut.
„Der besondere Wert dieser Bachelorarbeit besteht in ihrem Praxisbezug:
mit wissenschaftlichen Methoden wurde ein gesamtgesellschaftlich
relevantes Phänomen untersucht und die Ergebnisse so umgesetzt, dass
sowohl präventiv wie auch zum Nutzen der Opfer von Stalking eine praktisch
umsetzbare Lösung generiert werden konnte“, sagt Prof. Christian Matzdorf.
Graf Finckenstein würdigt bei der Preisübergabe an der HWR Berlin zudem
die Aktualität und Brisanz des Themas: „Das in den letzten Jahren vermehrt
in das öffentliche Blickfeld getretene Phänomen ‚Stalking‘, unter das auch
‚Cyberstalking‘ fällt, wird durch die Medienkonvergenz und stetige
Entwicklung der Informationstechnologie verstärkt und kann speziell auch
durch die Anonymität des Internets Täterinnen und Täter zu kriminellen
Stalking-Taten ermuntern.“
An der feierlichen Preisverleihung, Pandemie-bedingt im kleinen
öffentlichen Rahmen an der HWR Berlin, nahmen unter anderen die
Kunsthistorikerin und langjährige Leiterin des Bröhan-Museums in Berlin
Dr. Ingeborg Becker und Dr. Thomas Kunze teil, Chef der Konrad-Adenauer-
Stiftung in Moskau.
Eberhard-Fischer-Preis
Der mit 500 Euro dotierte Eberhard-Fischer-Preis wird von der
gleichnamigen Gesellschaft für herausragende wissenschaftliche,
publizistische und kulturelle Leistungen von übergeordneter
gesellschaftlicher Bedeutung verliehen. Gestiftet
wurde er 2020 von der Vorsitzenden des Aachener Anwaltvereins,
Rechtsanwältin Dr. Susanne Fischer, im Andenken an ihren Vater Senator
Dipl.-Ing. Eberhard Fischer (1935–2020).
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin ist mit über 11 500
Studierenden eine der großen Hochschulen für angewandte Wissenschaften –
mit ausgeprägtem Praxisbezug, intensiver und vielfältiger Forschung, hohen
Qualitätsstandards sowie einer starken internationalen Ausrichtung. Das
Studiengangsportfolio umfasst Wirtschafts-, Verwaltungs-, Rechts- und
Sicherheitsmanagement sowie Ingenieurwissenschaften in über 60
Studiengängen auf Bachelor-, Master- und MBA-Ebene. Die HWR Berlin
unterhält 195 aktive Partnerschaften mit Universitäten auf allen
Kontinenten und ist Mitglied im Hochschulverbund „UAS7 – Alliance for
Excellence“. Als eine von Deutschlands führenden Hochschulen bei der
internationalen Ausrichtung von BWL-Bachelorstudiengängen und im Dualen
Studium belegt die HWR Berlin Spitzenplätze in deutschlandweiten Rankings
und nimmt auch im Masterbereich vordere Plätze ein. Die HWR Berlin ist
einer der bedeutendsten und erfolgreichen Hochschulanbieter im
akademischen Weiterbildungsbereich und Gründungshochschule. Die HWR Berlin
unterstützt die Initiative der Hochschulrektorenkonferenz „Weltoffene
Hochschulen – Gegen Fremdenfeindlichkeit“.
http://www.hwr-berlin.de
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