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Zur Kommentierung freigegeben: Patientenleitlinie zur Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen Patienten

Die Konsultationsfassung der Patientenleitlinie "Komplementärmedizin in
der Behandlung von onkologischen Patienten" ist ab sofort zur
Kommentierung freigegeben. Expert*innen, Betroffene, die Selbsthilfe und
Interessierte sind herzlich eingeladen, Verbesserungsvorschläge und
Ergänzungshinweise mit dem dafür vorgesehenen Kommentierungsbogen bis zum
28. Januar 2022 abzugeben.

Der Kommentierungsbogen und die Konsultationsfassung der
Patientenleitlinie Mundhöhlenkrebs sind hier abrufbar: https://www
.leitlinienprogramm-onkologie.de/patientenleitlinien/komplementaermedizin/

Die Erstellung der Patientenleitlinie wird im Rahmen des
Leitlinienprogramms Onkologie durch die Deutsche Krebshilfe gefördert.

Das Leitlinienprogramm Onkologie (OL)
Leitlinien sind systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für
Leistungserbringer und Patient*innen zur angemessenen Vorgehensweise bei
speziellen Gesundheitsproblemen. Sie stellen ein wesentliches Instrument
zur Förderung von Qualität und Transparenz medizinischer Versorgung dar.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften (AWMF), die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. und die
Deutsche Krebshilfe haben sich mit dem im Februar 2008 gestarteten
Leitlinienprogramm Onkologie das Ziel gesetzt, gemeinsam die Entwicklung
und Fortschreibung sowie den Einsatz wissenschaftlich begründeter und
praktikabler Leitlinien in der Onkologie zu fördern und zu unterstützen.
Mittlerweile umfasst das Leitlinienprogramm 31 S3-Leitlinien, die zu einem
großen Teil auch als laienverständliche Patientenleitlinien vorliegen.
Mehr unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/home/

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„Verschieben dringlicher Eingriffe bei nicht-Covid-Erkrankten ist inakzeptabel“

Deutsche Herzstiftung drängt auf Verfügbarkeit von Covid-19-Booster-
Impfungen auch über die Feiertage. Herzstiftungs-Vorstandschef: „Jeder
Bürger zu Covid-19-Impfung und Booster aufgerufen“

Angesichts der sich ausbreitenden Omikron-Variante des Coronavirus in
Nachbarländern Deutschlands warnt die Deutsche Herzstiftung Patienten mit
Herz-Kreislauf-Erkrankungen vor einer erhöhten Gefahr einer Ansteckung mit
dieser Virusvariante. „Insbesondere für Ältere und Personen mit einem
Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf wie Herz-Kreislauf-Patienten
ist höchste Dringlichkeit geboten, ihren Impfschutz mit einem Booster
auffrischen zu lassen“, warnt der Kardiologe und Intensivmediziner Prof.
Dr. med. Thomas Voigtländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen
Herzstiftung. „Booster- sowie Erst- und Zweitimpfungen müssen unbedingt
auch über die Feiertage verfügbar sein. Dafür müssen alle Anstrengungen
unternommen werden.“ Mit großer Besorgnis blicken Kardiologen wie der
Herzstiftungs-Vorsitzende und Klinikdirektor auf die drohende viel höhere
Krankheitslast durch die Omikron-Variante und damit verbunden auf
womöglich mehr Durchbruchsinfektionen und schwere
Covid-19-Krankheitsverläufe. „Dies werden wir am effektivsten nur mit
einem deutlich verbesserten Immunschutz durch Booster-Impfungen mit den
derzeit verfügbaren mRNA-Impfstoffen – flankiert von den bekannten
Hygienemaßnahmen AHA+L+A und Kontaktbeschränkungen - verhindern können.“
Aktuelle Informationen zur Covid-19-Impfung sind abrufbar unter
www.herzstiftung.de/corona-impfung
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Risikobewertung wegen Omikron
bereits aktualisiert: für zweifach Geimpfte und Genesene wird die Gefahr
einer Ansteckung als hoch angesehen, für Geimpfte mit Auffrischimpfung
gilt die Gefährdung als moderat. Für Ungeimpfte bleibt sie sehr hoch. Für
die Bevölkerung insgesamt sieht das RKI die Gefährdung durch Covid-19 als
sehr hoch an (1).

„Nur Booster- und vollständige Covid-19-Impfung helfen“
Anhand von Daten der höchsten US-Gesundheitsbehörde CDC aus
Pflegeeinrichtungen („Nursing homes“) zeigt sich, dass Personen mit vollem
Impfschutz und Booster-Impfung eine um ein Zehnfaches niedrigere
Ansteckungsrate für Covid-19 aufweisen als Personen ohne Impfschutz oder
nur mit einer Erstimpfung gegen Covid-19 (2). „Diese Erkenntnisse aus den
USA und Erfahrungen in Deutschland mit Durchbruchsinfektionen bei der
Delta-Virusvariante zeigen eines ganz klar: Wir können eine massive
Verbreitung der Omikron-Variante in Deutschland nur vermeiden, indem die
Bevölkerung in hohem Maße gegen Covid-19 vollständig geimpft und
geboostert ist.“

Verschiebungen dringlicher Eingriffe vermeiden
Die Deutsche Herzstiftung beobachtet die aktuelle Situation einer
drohenden fünften Welle mit großer Sorge, weil sie die ohnehin abgespannte
Versorgungssituation für akute kardiovaskuläre Notfälle verschärft. Nicht
nur der akute Herzinfarkt, auch andere lebensbedrohliche Komplikationen
wie bösartige Herzrhythmusstörungen, Schlaganfall, Durchblutungsstörungen
des Herzens (Ischämien) höherer Dringlichkeit wie die instabile Angina
pectoris als Vorstufe des Herzinfarkts sowie die entgleiste
(dekompensierte) Herzschwäche und die hochgradige Aortenklappenstenose
sind keine aufschiebbaren Krankheitsfälle. Sie erfordern eine
notfallmedizinische Versorgung durch den Notarzt und die Klinik und eine
intensivmedizinische Versorgung. „Wenn aus Mangel an Intensivbetten
derartige Eingriffe am Herzen von hoher Dringlichkeit an nicht-Covid-
Erkrankten verschoben oder in eine andere Klinik verlegt werden müssen,
hat das unter Umständen dramatische Folgen für den Gesundheitszustand des
Patienten. Das ist inakzeptabel und das müssen wir vermeiden“, warnt
Voigtländer, der Ärztlicher Direktor des Agaplesion Bethanien-
Krankenhauses in Frankfurt am Main ist.

Jeder Einzelne muss dazu beitragen, Pandemie einzudämmen
Nach wie vor verzeichnet das RKI sehr hohe Covid-19-Fallzahlen bei sehr
hohen 7-Tages-Inzidenzen in allen Altersgruppen insbesondere in der Gruppe
der Ungeimpften. Die Belastung der Intensivstationen durch die Vielzahl
schwer erkrankter Covid-19-Patientinnen und -Patienten bleibt dem RKI
zufolge hoch. Die Situation auf den Intensivstationen sei weiterhin „sehr
angespannt“. Eine Intensivierung der kontaktbeschränkenden Maßnahmen und
eine zugleich rasche weitere Erhöhung der Impfraten sei dringend
erforderlich, um die Behandlungskapazitäten vor Beginn einer zu
erwartenden Omikron-Welle so weit wie möglich zu entlasten, berichtet das
RKI in seinem Wochenbericht (3). „Jeder einzelne Bürger ist dazu
aufgerufen, mit der vollständigen Covid-19-Impfung und
Auffrischungsimpfung sowie durch striktes Einhalten der Hygiene-Regeln
AHA+A+L und Beschränken seiner Kontakte seinen Teil dazu beizutragen, das
Infektionsgeschehen zurückzudrängen“, so der Appell des
Vorstandsvorsitzenden der Herzstiftung.
Informationen für Herz-Kreislauf-Patienten zur Corona-Impfung und Covid-19
sind abrufbar unter: https://www.herzstiftung.de/corona-impfung

Quellen:

(1) Robert Koch-Institut, Risikobewertung für Covid-19 vom 20.12.2021:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html

(2) Centers für Disease Controls and Prevention (CDC): Nursing Home
COVID-19 Vaccination Data Dashboard: https://covid.cdc.gov/covid-data-
tracker/#vaccinations-nursing-homes
/
https://www.bmj.com/content/375/bmj.n3098

(3) Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019
(COVID-19) vom 16.12.2021:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2021-12-16.pdf?__blob=publicationFile
u

Weitere:

Erste Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung zu COVID-19:
Einordnung und Konsequenzen der Omikronwelle vom 19.12.2021:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1992410/7d068711b8c1cc02f4664eef56d974e0/2021-12-19
-expertenrat-data.pdf?download=1



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HDZ NRW ist offizieller „Fortbildungsstandort Junge Kardiologie“

Mit dem Gütesiegel „Young DGK“ zeichnet die Fachgesellschaft das Herz- und
Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen, für seine aktive Beteiligung am
akademischen Veranstaltungsprogramm aus.

Bisher nur zwölf Einrichtungen deutschlandweit dürfen sich
„Fortbildungsstandort Junge Kardiologie“ nennen. Als eine der ersten
Einrichtungen hat das Herz- und Diabeteszentrum NRW (HDZ NRW), Bad
Oeynhausen, dieses Gütesiegel der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie
(DGK) für seine Kliniken der Allgemeinen und Interventionellen Kardiologie
und Angiologie (Direktor: Prof. Dr. Volker Rudolph) sowie der
Elektrophysiologie/Rhythmologie (Direktor: Prof. Dr. Philipp Sommer)
erhalten. Beide Klinikdirektoren sind seit 2018 am HDZ NRW tätig und haben
es sich zum Herzensanliegen gemacht, jungen Kolleginnen und Kollegen ihren
Fachbereich nicht nur in der klinischen Praxis zu vermitteln, sondern auch
spezielle Einblicke in das wissenschaftliche Arbeiten zu ermöglichen. „Die
Investition in den wissenschaftlichen Nachwuchs ist unabdingbar, wenn wir
die kardiologische Versorgung in ihrem gesamten Spektrum bestmöglich
weiterentwickeln wollen.“

2021 waren vier Ärzte und eine Ärztin aus dem HDZ NRW erstmals an der DGK-
Initiative „Fortbildungsstandort Junge Kardiologie“ beteiligt: Dr. Vera
Fortmeier, Dr. Muhammed Gerçek, Dr. Johannes Kirchner, Philipp Lukas und
Dr. Max Potratz. In den beiden kardiologischen Kliniken des HDZ NRW werden
derzeit 44 Assistenzärztinnen und Assistenzärzte mit dem Ziel der
fachärztlichen Weiterbildung ausgebildet. Es liegt eine
Weiterbildungsermächtigung für die gesamte Innere Medizin und Kardiologie
auch nach der neuen Weiterbildungsordnung vor.

Die Grundlage bilden wöchentliche klinikinterne
Fortbildungsveranstaltungen und ein elektronisches Logbuch als Grundlage
für regelmäßige oberärztliche Evaluationsgespräche auf der Grundlage der
Weiterbildungsordnung der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie.
Darüber hinaus nimmt der ärztliche Nachwuchs nach Vereinbarung an
Akademiefortbildungen der DGK und anderen Fachgesellschaften teil.
Kontakt: Sara Waezsada, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
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Hintergrundinformation:
Die Klinik für allgemeine und interventionelle Kardiologie/Angiologie und
die Klinik für Rhythmologie/Elektrophysiologie des Herz- und
Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen führen ein gemeinsames
Weiterbildungsprogramm durch. Beide Kliniken verfügen über 165
kardiologische Planbetten, davon 20 Intensivbetten. Als Teil eines
spezialisierten Herzzentrums behandeln die beiden Kliniken das komplette
Spektrum kardiologischer Patienten, inklusive der gesamten Breite
kardiologisch-interventioneller Therapieverfahren, mit der Besonderheit
der Behandlung von Patienten mit fortgeschrittener Herzschwäche im Zentrum
für Herzinsuffizienz (Herztransplantation,
Kreislaufunterstützungstherapie) an.

Als Spezialklinik zur Behandlung von Herz-, Kreislauf- und
Diabeteserkrankungen zählt das Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-
Westfalen (HDZ NRW), Bad Oeynhausen mit 35.000 Patienten pro Jahr, davon
14.600 in stationärer Behandlung, zu den größten und modernsten Zentren
seiner Art in Europa. Unter einem Dach arbeiten fünf Universitätskliniken
und Institute seit über 35 Jahren interdisziplinär zusammen. Das HDZ NRW
ist Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum.

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Besuche im Pflegeheim um und an Weihnachten – Die häufigsten Fragen und Antworten

Dürfen Angehörige ihre Lieben über oder nach Weihnachten aus dem Pflegeheim nach
Hause holen?

Ulrike Kempchen: Selbstverständlich dürfen Pflegeheimbewohnerinnen und
Pflegeheimbewohner die Feiertage bei ihren Angehörigen verbringen. Sie dürfen die
Einrichtung uneingeschränkt verlassen und zurückkehren, es sei denn es gibt eine konkrete
Quarantäneanordnung, die für sie gilt. In einzelnen Bundesländern, etwa in Rheinland-Pfalz,
ist lediglich vorgesehen, dass wiederkehrende Bewohnerinnen oder Bewohner häufiger als
ohnehin üblich auf das Corona-Virus getestet werden.

Müssen Betroffene nach einem Besuch zu Hause in Quarantäne?

Kempchen: Eine Quarantäne nach einem Aufenthalt außerhalb der Einrichtung ist nicht
automatisch notwendig, sondern nur dann, wenn ein konkreter Verdachtsfall besteht.
Allerdings stellt eine Quarantäne einen massiven Eingriff in die Grundrechte des Einzelnen
dar und hat aus gutem Grund besonders hohe Hürden. Die Auswirkungen sozialer Isolation
in Pflegeheimen sind gravierend und müssen dabei mit bedacht werden.

Zur Sicherheit aller empfehlen wir, dass sich alle Beteiligten vor und während der Besuche
regelmäßig testen, auf Krankheitssymptome achten, Kontakte minimieren,
Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln einhalten und im Zweifel eher vorsichtig sind.

Wird ein Bürgertest für den Besuch im Pflegeheim anerkannt?

Kempchen: Der Gesetzgeber hat zum einen den Einrichtungen den Auftrag gegeben, Tests
anzubieten, und zum anderen den Nachweis eines negativen Testergebnisses für den
Besuch vorgeschrieben. Das meint aber nicht, dass nur der Test in der Einrichtung zum
Eintritt berechtigt. Auch das Ergebnis eines aktuellen Bürgertests ist ausreichend. Das ist
auch deswegen interessant, weil die Einrichtung oftmals kein Zertifikat ausstellt und
Getestete das Ergebnis nicht andernorts nutzen können. Eine Ausnahme stellt das Land
Baden-Württemberg dar. Dort müssen Ungeimpfte in Regionen mit hoher Inzidenz einen
PCR-Test vorlegen.

Kann die ganze Familie ins Heim kommen?

Kempchen: Die Anzahl der Personen, die gleichzeitig zu Besuch kommen können, hängt von
der jeweiligen Landesverordnung ab. Zahlenmäßige Einschränkungen gibt es aber nur in
wenigen Bundesländern. In Brandenburg dürfen derzeit nur zwei Besucherinnen oder
Besucher pro Tag empfangen werden; in Mecklenburg-Vorpommern ist die Anzahl an den
lokalen Inzidenzwert gekoppelt.

Ist ein Besuch mit den Enkelkindern geplant, sollte man genau nachschauen, denn teilweise
gibt es für Besuche von Kindern besondere Regeln. Wir empfehlen kurz vorher noch einmal
in der aktuellen Corona-Verordnung nachzusehen und im Vorfeld mit der Einrichtung in
Kontakt zu treten und Kontakte zu reduzieren sowie die allgemeinen Hygieneregeln zu
beherzigen.

Gelten im Zimmer Maskenpflicht und Mindestabstand?

Kempchen: Einige Corona-Verordnungen schreiben aktuell eine Maskenpflicht auf dem
Zimmer der Bewohnerin bzw. des Bewohners vor. Auch finden sich dort teilweise
verbindliche Regelungen für einen Mindestabstand. Es gibt in manchen Verordnungen aber
auch sogenannte Soll-Vorschriften. Das meint eine eindrückliche Empfehlung, die man
berücksichtigen sollte, aber nicht zwingend ist. Zudem gelten Ausnahmetatbestände für alle,
die aufgrund von Behinderung oder Pflegebedarf Probleme mit diesen Regeln haben. In
früheren Verordnungen war dies nicht so und es gab massive Probleme. Beispielsweise
hatten viele Menschen mit Demenz Probleme ihre Angehörigen mit Maske zu erkennen und
konnten Abstandsregeln nicht begreifen. Hier hilft es nur, sich im Vorfeld genau über die
aktuell gültigen Bestimmungen zu informieren, etwa unter
https://www.biva.de/corona-im-
pflegeheim/besuchseinschraenkungen-in-alten-und-pflegeheimen-wegen-corona/

Was kann man tun, wenn in der Einrichtung andere Regeln gelten, die den
Verordnungen widersprechen?

Kempchen: Es kann im Einzelfall sein, dass für eine Einrichtung besondere Regeln gelten.
Allerdings nur dann, wenn eine zuständige Behörde, etwa das Gesundheitsamt oder die
Heimaufsicht, einschränkende Maßnahmen lokal angeordnet hat. Man sollte sich daher bei
den örtlichen Behörden über die aktuellen Bestimmungen in der betreffenden Einrichtung
erkundigen.

Wir hören aber immer wieder auch von Einrichtungen, die eigenmächtig strengere Regeln
umsetzen. Bei solchen Problemen ist wiederum die Heimaufsicht der richtige
Ansprechpartner, denn zu ihren Aufgaben gehört auch, die Würde und Selbstbestimmtheit
der Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen.

An Weihnachten wird man aber in den meisten Behörden niemanden antreffen. Daher gilt
der Rat: Rechtzeitig den Kontakt zur Heimleitung suchen und sich über die konkreten
Anforderungen zu informieren. Dann kann man sich darauf einstellen und ggf.
Ungereimtheiten vorab klären.

Sollte man nicht eher auf Weihnachtsbesuche im Pflegeheim verzichten?

Kempchen: Auch wenn Besuche momentan mit besonderen Schwierigkeiten verbunden
sind, gilt es gerade jetzt seine Angehörigen im Pflegeheim zu besuchen.
Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner waren ohnehin die Hauptleidtragenden der
Pandemie und sollten nicht das zweite Weihnachten in Folge allein verbringen. Unter
Beachtung der gegebenen Regelungen und allgemeinen Schutzvorschriften sind Besuche
und auch Feiern zu Hause möglich.

..........

Der BIVA
-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im
Alter Wohn
- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist
gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für

Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.

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