Gerechtigkeitsfragen und Zielkonflikte bei der Hilfe nach Naturkatastrophen
Kann Deutschland von Japan etwas dazu lernen, wie Naturkatastrophen
bewältigt, verhindert oder abgemildert werden können? Beim Katastrophen-
Management geht es um Soforthilfe, aber auch um vorherige Schutzmaßnahmen
und anschließende finanzielle Unterstützung, um Kommunikation und
Gerechtigkeit. Damit befasst sich der Japanologe, Jurist und
Katastrophenexperte Julius Weitzdörfer von der FernUniversität. Bei seinen
Forschungen in Japan hat er festgestellt: „Bei größeren Katastrophen kann
man es nie allen recht machen, es gibt immer Gerechtigkeitsprobleme,
Zielkonflikte und diffizile Diskussionen.“ Auch bei finanziellen Hilfen:
Wer soll und kann Hilfe erhalten und wer zahlen?
Fassungslos sah die Welt im März 2011, wie ein Tsunami in Japan auch weit
von der Küste entfernte Landesteile verwüstete. In der Folge kam es in
drei Reaktoren des Kernkraftwerks Fukushima zu Kernschmelzen. Kann
Deutschland daraus etwas dazu lernen, wie solche Katastrophen bewältigt,
verhindert oder wenigstens abgemildert werden können? Beim Katastrophen-
Management geht es um Soforthilfe, aber auch um vorherige Schutzmaßnahmen
und anschließende finanzielle Unterstützung, um Kommunikation und
Gerechtigkeit – Themen, mit denen sich der Japanologe, Jurist und
Katastrophenexperte Julius Weitzdörfer befasst. Der Junior-Professor ist
unter anderem Experte für Atomrecht und leitet die Abteilung Japanisches
Recht im Institut für Internationale Rechtsbeziehungen an der
FernUniversität in Hagen. Dabei bewegt er sich wissenschaftlich im
Spannungsfeld zwischen Risikoregulierung, Technologiepolitik und
Umweltrecht (daraus ergeben sich auch Anknüpfungspunkte zum
Forschungsschwerpunkt „Energie, Umwelt & Nachhaltigkeit“ der
FernUniversität).
Bei seinen Forschungen zum Risikomanagement in Japan hat er festgestellt:
„Bei größeren Naturkatastrophen kann man es nie allen recht machen, es
gibt immer Gerechtigkeitsprobleme, Zielkonflikte und diffizile
Diskussionen.“ Sind zum Beispiel Häuser weggeschwemmt oder schwer
beschädigt worden, stellen sich viele Fragen: Soll in einem
überschwemmungsgefährdeten Bereich wieder das aufgebaut werden, was dort
einmal stand? Oder etwas Zukunftssicheres, mit dem etwas Neues beginnen
kann? Im ländlichen Japan etwa hängen viele Menschen sehr an dem Ort, an
dem schon ihre Vorfahren gelebt haben. In Deutschland dürfte das für viele
ebenfalls zutreffen.
Anhand der Milliardenhilfen im Zuge des Corona-Lockdowns an Unternehmen,
deren Geschäftsmodelle aufgrund etwa fehlender Nachhaltigkeit so nicht
zukunftsfähig sein könnten wie zum Beispiel Fluggesellschaften, macht
Weitzdörfer ein Gerechtigkeitsproblem deutlich: „Haben dann nicht auch die
Bürgerinnen und Bürger das Recht, ihr Haus am alten, gefährdeten Standort
auf Steuerzahlerkosten wiederaufzubauen, auch wenn es voraussichtlich in
einigen Jahren erneut überflutet wird?“ Der Jurist weiter: „Und wenn der
Staat auch später wieder entstehende enorme Schäden ausgleichen muss, wird
von ihm erwartet, dass er selbst zu einem Garanten für ein Fass ohne Boden
wird.“
Geld und Gerechtigkeit
Die Fragen, die sich stellen, sind also sehr komplex und miteinander
verwoben. So geht es bei finanziellen Hilfen eben oft auch um
Gerechtigkeit: Wer kann und soll Hilfe erhalten? Wie viel? Ist es gerecht,
wenn diejenigen, die viel verloren haben, auch viel ersetzt bekommen? Oder
sollte nicht jeder vom Staat gleich viel bekommen? Und wer soll dafür
aufkommen?
Eines ist für Weitzdörfer klar: Ohne eine obligatorische,
institutionalisierte Absicherung für Opfer von Naturkatastrophen wird
Deutschland angesichts der immer massiveren Folgen des Klimawandels nicht
auskommen. In Japan hat er nach dem Tsunami 2011 die Schicksale privater
Haushalte in Küstennähe untersucht: „Wer nicht abgesichert ist, gerät sehr
schnell in finanzielle Nöte und in den Ruin.“
Staatsfonds oder Versicherungspflicht?
Für die Hilfe nach Naturkatastrophen ist in Deutschland jetzt einerseits
ein staatlicher, aus Steuern finanzierter Bund-Länder-Fonds zuständig:
„Erneut wurde die Gelegenheit verpasst, eine obligatorische
Elementarschaden-Versicherunge
verpflichtend zu machen.“
Wie müssen nun Versicherungsprämien gestaltet werden, damit die Menschen
sich den Schutz gegen Elementarschäden leisten können? Diese Prämien
orientieren sich ja am individuellen Schadensrisiko etwa eines Gebäudes.
Dagegen werden Steuerzahlerinnen und Steuerzahler über gestaffelte Sätze
an den Kosten eines Staatsfonds beteiligt: Wer mehr verdient und
finanziell leistungsfähiger ist, zahlt mehr als andere über seine Steuer
in den Fonds. Diese sind also „einkommensgerechter“, Versicherungen
dagegen „risikogerechter“.
Sich zu einer obligatorischen Lösung durchzuringen, ist für Staat und
Versicherungen allerdings nicht einfach. Bund und Länder sehen für sich
die Gefahr, letztendlich selbst Rückversicherer zu werden. Die Versicherer
befürchten, das Risiko nicht zuverlässig genug einzuschätzen bzw.
längerfristig finanziell nicht mehr abdecken zu können. Wenn zudem ihre
Angebote standardisiert und damit vergleichbar werden, „könnte sich das
negativ auf ihre Margen auswirken“, so Weitzdörfer. „Daher wären sie ohne
staatliche Garantien unter Umständen gar nicht so begeistert von einer
Pflicht.“ Für ihre Kundinnen und Kunden wäre diese Transparenz natürlich
vorteilhaft.
Versicherungsprämien „warnen“ vor Risiken
Für Weitzdörfer haben Versicherungsprämien noch eine wichtige Warn-
Funktion, die dem Staatsfonds fehlt. Sie spiegeln durch die Prämienhöhe
auch das Elementarschaden-Risiko der Immobilie wider und zeigen: Es könnte
gefährlich sein, an genau dieser Stelle ohne weitere Vorkehrungen ein
Gebäude zu errichten oder zu kaufen!
Werden die finanziellen Risiken durch einen staatlichen Fonds abgedeckt,
fehlt dieses Warnsignal. Das ist für Weitzdörfer ein ganz entscheidendes
Argument gegen Fonds. Zudem wird die Zahl extremer Wetterlagen aller
Wahrscheinlichkeit nach steigen – und damit auch die Kosten für Fonds:
„Nicht sachgerecht, nicht verteilungsgerecht und nicht zukunftsfähig“,
urteilt Weitzdörfer über sie.
Für sie spricht allerdings, dass viele Menschen in aller Welt sich keine
teure Versicherung leisten können: „Sie werden dann von Katastrophen
besonders hart getroffen. Und vor allem sie leben in gefährdeten
Bereichen!“
Die japanische Lösung
Wie die meisten Staaten mit gut ausgebauten Versicherungssystemen für
Naturkatastrophen kombiniert Japan staatliche mit privaten Lösungen zu
einem „hybriden“ System.
Dazu rät Weitzdörfer auch Deutschland: „Die Schadensrisiken drohen für die
Rückversicherer – bei denen sich alle Versicherer absichern –
unüberschaubar und schwer abschätzbar zu werden. Daher sollte der Staat
auf ein fair reguliertes Pflichtversicherungssystem bestehen, zum
Ausgleich aber einen Teil der finanziellen Lasten übernehmen.“ In Japan
teilen Staat und Versicherungen sich die Kosten je zur Hälfte, damit sind
Einkommens- und Risikogerechtigkeit gleichwertig.
Katastrophen kennen keine Grenzen
Weitzdörfer kann weder bei einem föderalen System wie in Deutschland noch
bei einem zentralistischen wie in Japan grundsätzliche Vor- oder Nachteile
bei der Bewältigung von Katastrophen erkennen. So können – nicht müssen –
für ihn zum Beispiel auch Entscheidungen, welche Maßnahmen lokal die
richtigen sind, durchaus zentral getroffen werden: „Das haben wir in
Deutschland ja auch bei der Corona-Pandemie gesehen.“
In Japan ist das nationale Katastrophen-Management – Prävention und
Reaktion – im Kabinettsbüro des Ministerpräsidenten angesiedelt, das etwa
dem deutschen Bundeskanzleramt entspricht. Das Büro delegiert dann
Aufgaben nach unten. Bei der Katastrophen-Bewältigung in Japan hat sich
das bisher weitgehend bewährt, vor allem in der Phase unmittelbar nach der
Katastrophe.
Längerfristig ist aber auch die kommunale Verantwortung sehr wichtig, weil
unter anderem die Behörden vor Ort die lokale Situation am besten
einschätzen können. „Wie gut die Zusammenarbeit der Organisationen und
Ebenen funktioniert, ist von außen nicht leicht und nicht pauschal zu
beurteilen.“ Grundsätzlich sind die Informationen der kommunalen Behörden
auch für Versicherer bzw. Staatsfonds wichtig, um zukünftige Risiken
kalkulieren zu können.
Da sich Naturkatastrophen nicht an Grenzen von Gemeinden, Bundesländern
und Staaten halten, müssen staatliche Organisationen und Verwaltungen aber
auch grenzüberschreitend kooperieren: „Die Überschwemmungen im Juli
betrafen nicht nur Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, sondern auch
Belgien und die Niederlande. Sie haben eine zunehmend transnationale
Dimension.“
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