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Medienfreiheit sichern: Erich-Brost-Institut der TU Dortmund veranstaltet Konferenz in Jordanien

Die Teilnehmenden der Konferenz in Amman wollen künftig internationale Standards für Medientransparenz übernehmen, die das Erich-Brost-Institut entwickelt hat.  Clèment Gibon  Samir Kassir Foundation
Die Teilnehmenden der Konferenz in Amman wollen künftig internationale Standards für Medientransparenz übernehmen, die das Erich-Brost-Institut entwickelt hat. Clèment Gibon Samir Kassir Foundation

Finanziert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes hat das Erich-Brost-Institut
für internationalen Journalismus der TU Dortmund Ende September eine
Konferenz für Medienunternehmen und Chefredakteur*innen in Amman,
Jordanien, durchgeführt. Im Mittelpunkt stand die Frage nach der Sicherung
der Existenz unabhängiger Medien in den Ländern Nordafrikas und des
mittleren Ostens durch finanzielle Nachhaltigkeit und langfristige
Publikumsbindung durch Medienverantwortung.

Im Zuge der Coronakrise hat sich die Lage der Medien in vielen Ländern
massiv verschlechtert. Viele arabische, afrikanische und asiatische
Staaten griffen unter dem Vorwand pandemiebedingter Schutzmaßnahmen massiv
in die Pressefreiheit ein. Hinzu kommen wirtschaftliche Faktoren: Die
kleinen, staatsunabhängigen Medien in Transformationsstaaten sind ebenso
wie kritische Journalist*innen durch einbrechende Umsatzerlöse oftmals in
ihrer Existenz bedroht. Dies hat gravierende Folgen für die öffentliche
Debatte in Krisenstaaten. Aufgrund des enormen politischen Drucks auf die
Medien in vielen Staaten der sogenannten MENA-Region (Middle East North
Africa) und der finanziellen Abhängigkeit vieler arabischer Medien vom
Staat leidet der Journalismus in diesen Ländern unter massiven
Glaubwürdigkeitsproblemen.

In Amman diskutierten die Vertreter*innen staatsunabhängiger Medien, wie
sich diese durch Instrumente der Medientransparenz deutlich von staatlich
gelenkten Medien absetzen und größere Publikumsanteile gewinnen können. In
einem Vorläuferprojekt des Erich-Brost-Instituts (EBI) mit dem Auswärtigen
Amt in Tunesien wurden beispielsweise in dortigen Redaktionen erfolgreich
Ombudsleute als „Anwälte des Publikums“ eingeführt. Dieses Konzept wurde
nun auch mit den aus neun MENA-Staaten, von Sudan bis Algerien, stammenden
Entscheider*innen diskutiert. Weiteres Ergebnis der Konferenz: Die
Teilnehmenden wollen künftig internationale Standards für
Medientransparenz übernehmen, die das EBI in seinem Projekt „Global
Handbook of Media Accountability“ entwickelt hat. Ebenso treten sie dem
vom EBI ins Leben gerufenen regionalen Netzwerk für Medienverantwortung in
der MENA-Region bei.

Partner des Erich-Brost-Instituts bei der Durchführung der Veranstaltung
war die im arabischen Raum angesehene Samir-Kassir-Foundation, die sich
seit Jahren vor Ort für unabhängigen Journalismus einsetzt. Grundlage für
die Konferenz war ein Forschungsbericht, den das EBI im vergangenen Jahr
vorgelegt hat. Der Bericht analysiert erstmals Status Quo, Defizite und
Chancen des Media-Accountability-Konzepts in den Staaten der MENA-Region.

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Start-up Skinuvita gewinnt Wittener Preis für Gesundheitsvisionäre

Universität Witten/Herdecke zeichnet digitale Innovationen im
Gesundheitswesen aus

Für besonderes Engagement gegen chronische Hautkrankheiten wurde das
Start-up Skinuvita mit dem Wittener Preis für Gesundheitsvisionäre der
Universität Witten/Herdecke ausgezeichnet. „Die Fokussierung auf ein
echtes Problem vieler Patientinnen und Patienten, die digitale
Innovationskraft und der Nachhaltigkeitsaspekt haben besonders überzeugt“,
lobte Professorin Sabine Bohnet-Joschko, Inhaberin des Lehrstuhls für
Management und Innovation im Gesundheitswesen, stellvertretend für die
Jury. Zwei weitere Start-ups erhielten ebenfalls ein Preisgeld für ihre
Konzepte. Der mit insgesamt 10.000 Euro dotierte Preis unter
Schirmherrschaft von Professor Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft,
Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen,
wird aus dem Förderkreis der Universität gestiftet und jährlich von
Studierenden organisiert und moderiert.

Insgesamt acht Finalistinnen und Finalisten waren am Donnerstag, 4.
November 2021, im Pitch-Wettbewerb gegeneinander angetreten, um ihre
innovativen Präventions- und Therapielösungen gegen chronische Krankheiten
vorzustellen und die sechsköpfige Expertenjury aus Wissenschaft,
Wirtschaft und Gesundheitsversorgung für sich zu gewinnen. Die Bandbreite
reichte von Schlafstörungen (Bodyclock), Hauterkrankungen (skinuvita), und
Tinnitus (tinus), über Rheuma (Abaton), chronische Nierenrekrankungen
(medipee) und Diabetisches Fußsyndrom (foot) bis hin zu Gehbehinderungen
(Autak) sowie Multipler Sklerose und Krebs (fimo Health). Passend zum
diesjährigen Thema des Wettbewerbs „Fighting Chronic Diseases“ hatte das
studentische Organisationsteam aus Medizin, Psychologie und
Betriebswirtschaftslehre einen Boxring für die Pitches aufgebaut.

Folgende Start-ups konnten die Jury am Ende überzeugen und steigen damit
auf das Siegerpodest:

Mit einem digitalen Heimtherapiesystem für Menschen mit chronischen
Hauterkrankungen, welches eine sichere und effiziente Phototherapie in den
eigenen vier Wänden ermöglicht, erhält das Start-up Skinuvita den ersten
Platz und ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro. Mehr Infos:
www.skinuvita.de

Mit einer Technologie für eine innovative Einschlafhilfe bei Tinnitus
gewann das Start-up Tinus den mit 3.000 Euro dotierten zweiten Platz.
Tinus hat zum Patent angemeldete Technologie entwickelt, die eine
Übertragung von Musik und Klängen mit Hilfe von Vibration und
Körperkontakt über ein Kissen ermöglicht. Mehr Infos: www.tinus.one

Der mit 1.000 Euro dotierte dritte Platz geht an Medipee für die
Digitalisierung von Urinanalysen an jedem Ort. Die Urin- oder Harnanalyse
gehört seit jeher zu den grundlegenden Diagnosemitteln der Medizin. Vor
allem bei Erkrankungen der Nieren und der ableitenden Harnwege ist die
Urinanalyse unverzichtbar. Durch die digitale Urinanalyse können
Krankheitsbilder schneller erkannt und damit besser behandelt werden. Mehr
Infos: www.medipee.com

Minister Pinkwart betonte den Stellenwert digitaler Innovationen im
Gesundheitswesen

Prof. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft, Innovation,
Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, stellte als
Schirmherr des Preises die Bedeutung innovativer Lösungsansätze im Kampf
gegen chronische Krankheiten heraus: „Digitale Innovationen sind ein
Wachstumstreiber für die gesamte Gesundheitswirtschaft und ergänzen die
Versorgung durch digitale und individualisierte Angebote“, so der
Minister. „Ich freue mich, dass die Universität Witten/Herdecke in diesem
Jahr bereits zum siebten Mal den Wittener Preis für Gesundheitsvisionäre
vergibt und zukunftsweisende Projekte auszeichnet.“

Gewinner-Teams können sich als Leuchtturmprojekt präsentieren

Ins Leben gerufen wurde der Wittener Preis für Gesundheitsvisionäre von
Prof. Dr. Sabine Bohnet-Joschko bereits 2015. Die Planung, Organisation
und Umsetzung des Wettbewerbs wurde von einem interdisziplinären
studentischen Team in Kooperation mit dem vom Land NRW geförderten Projekt
ATLAS Digitale Gesundheitswirtschaft umgesetzt. Zusätzlich zum Preisgeld
erhalten die Siegerinnen und Sieger die Möglichkeit, sich im ATLAS
Digitale Gesundheitswirtschaft (https://www.atlas-digitale-
gesundheitswirtschaft.de/) als Leuchtturmprojekt zu positionieren. Darüber
hinaus wurden sie von Minister Pinkwart auf den NRW-Gemeinschaftsstand bei
der internationalen Medizinmesse MEDICA eingeladen.

Zur Jury gehören Prof. Dr. Sabine Bohnet-Joschko (Universität
Witten/Herdecke), Dr. Sebastian Dries (Fraunhofer-Institut für Software-
und Systemtechnik), Matthias Hoffmann (Grubengold GmbH), Stephan Kohorst
(Dr. Ausbüttel & Co. GmbH), Dr. Oliver Gröne (OptiMedis AG), Barbara
Steffens (TK Landesvertretung NRW).

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Innovative, tierversuchsfreie Methoden für die Risikobewertung von Chemikalien im Fokus

Internationales Symposium des Bundesinstituts für Risikobewertung und des
Umweltforschungszentrums Leipzig/Halle findet vom 15. bis 17. November
2021 statt

Täglich kommen Menschen mit einer Vielzahl chemischer Stoffe in Kontakt.
Vor der Verwendung werden sie toxikologisch untersucht und ihre Risiken
für die menschliche Gesundheit bewertet. In den letzten Jahren wurden
dafür vielfältige alternative, tierversuchsfreie Methoden wie In-vitro-,
In-silico- und Omics-Methoden entwickelt. Der aktuelle Stand der Forschung
und die Anwendung dieser Methoden in der regulatorischen Risikobewertung
sind Thema eines internationalen Symposiums, das Mitte November in Berlin
stattfindet. Die vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und dem
Umweltforschungszentrum Leipzig/Halle (UFZ) organisierte Veranstaltung
bringt Fachleute aus Wissenschaft, Regulierungsbehörden und Industrie
zusammen. „Die methodischen Fortschritte bieten die Chance, bestehende
Lücken in der Risikobewertung von Chemikalien zu füllen,“ sagt BfR-
Präsident Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel. „Die Forschung an menschlichen
Zellmodellen und computergestützte Verfahren sind zukunftsweisend für den
gesundheitlichen Verbraucherschutz und den Tierschutz.“

Nach wie vor beruhen Test- und Bewertungsstrategien häufig auf
Tierversuchen. Neben ethischen Bedenken hat dieses System auch Schwächen,
etwa bei der Bewertung vieler Stoffe in kurzer Zeit. Teilweise bestehen
Unsicherheiten bei der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf den Menschen.
Vor diesem Hintergrund werden zunehmend alternative, tierversuchsfreie
Methoden und Konzepte (engl. New Approach Methodologies, NAMs) entwickelt.
NAMs können bereits jetzt wichtige Informationen für die Gefahren- und
Risikobewertung von Chemikalien liefern. Dabei kommt eine Vielzahl
unterschiedlicher Methoden zum Einsatz, wie Hochdurchsatz-Screening-
Techniken und „Omics“-Methoden. NAMs nutzen in der Regel menschliche
Zelllinien oder Gewebeäquivalente. So können direkt gesundheitsschädigende
Effekte im Menschen gezeigt werden, auch mithilfe von „Organ-
on-a-Chip“-Modellen, die den menschlichen Organismus nachbilden.
Computergestützte Vorhersagen und die Nutzung künstlicher Intelligenz
stellen einen weiteren Anwendungsbereich dar. Der breiten Verwendung von
NAM-basierten Daten in der regulatorischen Toxikologie stehen allerdings
noch ungeklärte Fragen zur Aussagekraft, Validität und Reproduzierbarkeit
entgegen. Hier setzt die Veranstaltung des BfR und UfZ an und fördert den
internationalen Austausch zwischen verschiedenen Akteuren.

Das Internationale Symposium zu neuen toxikologischen Methoden und
Konzepten in der regulatorischen Risikobewertung findet im Rahmen der BfR-
Veranstaltung „Herausforderungen für den öffentlichen Gesundheitsschutz im
21. Jahrhundert“ vom 15. bis 17. November 2021 als Hybridveranstaltung im
Langenbeck-Virchow-Haus in Berlin sowie online statt. Interessierte können
sich noch bis zum 8. November 2021 für die Teilnahme anmelden:

- <https://www.bfr-akademie.de/deutsch/nam-omics.html>

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich
unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die
Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und
Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in
engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

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Neue Regeln zum Infektionsschutz am Uniklinikum Dresden

Aufgrund der dramatischen Zunahme an Covid-19-Infizierten und der
derzeitigen Lage auf den Covid-Stationen gelten neue Regeln zum
Infektionsschutz am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden. Erneut
wird der Besuchendenverkehr deutlich eingeschränkt – Patientinnen und
Patienten dürfen nur noch in Ausnahmefällen und nach vorhergehender
Absprache im Klinikum besucht werden. Zudem besteht die Maskenpflicht auf
dem Campus und in allen Gebäuden der Hochschulmedizin Dresden. Alle
Patientinnen und Patienten, die zum Beispiel für Routineuntersuchungen,
verabredete Termine und zur Nachsorge an das Klinikum kommen, müssen einen
3G-Nachweis erbringen.

„In der derzeitigen Situation bleibt uns keine andere Wahl, um unsere
Mitarbeitenden aber auch andere Patientinnen und Patienten wirksam zu
schützen“, sagt Prof. Michael Albrecht. „Bereits jetzt ist die Situation
auf den Stationen und in den Kliniken angespannter als zum gleichen
Zeitpunkt vor einem Jahr. Deshalb müssen wir handeln.“ Das Uniklinikum
Dresden setzt auf den Willen und das Verständnis der Menschen, die Regeln
umzusetzen und anzunehmen. Nur so kann eine Entastung in den Kliniken
erreicht werden.

Das Corona-Virus breitet sich derzeit in vielen Bereichen rapide aus. Die
Delta-Variante hat ein deutlich höheres Ansteckungspotential als die
Wildtyp-Variante des letzten Herbstes. Je nach Landkreis sind 30 bis 50
Prozent der Bevölkerung in Sachsen noch ungeimpft, hier hat das Virus ein
leichtes Spiel. Auch von den geimpften älteren oder vorerkrankten Menschen
ist bekannt, dass der Impfschutz mit der Zeit nachlässt. Die rasant
steigende Inzidenz sowie die rasche Zunahme an kranken und schwerkranken
Covid-Patientinnen und Patienten sind Beleg dieser Entwicklung. „Wir haben
schwere Wochen vor uns. Das Personal in den Krankenhäusern ist erschöpft.
Jeder draußen kann die Kliniken des Freistaats unterstützen, indem er sich
für eine Impfung entscheidet oder zeitnah eine Boosterimpfung wahrnimmt“,
sagt Prof. Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand am Uniklinikum
Dresden: „Als Krankenhaus haben wir die Pflicht, unsere Patienten
ungeachtet ihres Impfstatus zu behandeln. Deshalb müssen wir auf die
2-G-Regelung verzichten, die einen noch wirksameren Schutz bietet und
deshalb ab Montag in der Gastronomie, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen
sowie bei Veranstaltungen in Innenbereichen gilt.“.“

Das allein genügt jedoch nicht mehr, um der Überlastung der Kliniken
entgegenzuwirken. Das Universitätsklinikum Dresden verschärft deshalb ab
sofort seine Regeln zum Infektionsschutz. „Damit schützen wir nicht nur
unsere Mitarbeitenden, sondern alle Patientinnen und Patienten. Und wir
stellen sicher, dass die Kranken- und Akutversorgung auch in den kommenden
Wochen aufrecht erhalten bleibt“, sagt Frank Ohi, Kaufmännischer Vorstand.
Folgende Regeln gelten künftig:

Maskenpflicht
In allen Gebäuden sowie auf dem gesamten Gelände der Hochschulmedizin
Dresden – also auch jenen fern der Patientenversorgung – gilt die
Maskenpflicht. Zulässig sind die FFP-2-Maske oder eine medizinische (OP-)
Maske. Die Pflicht gilt für Personen ab dem 10. Lebensjahr.

Besuchsverbot
Ab Montag, 8. November 2021, gilt für alle Kliniken und Stationen ein
Besuchsverbot. Ausnahmen gelten für Erziehungsberechtigte,
Vorsorgebevollmächtigte oder bei triftigen medizinischen Gründen und sind
in Absprache mit dem Klinikpersonal möglich. Besuchende müssen in diesem
Fall einen 3G-Nachweis vorweisen.

3G-Regel für Patientinnen und Patienten
Auf dem Campus der Hochschulmedizin Dresden gelten ab sofort die
sogenannten 3G-Regelungen. Patientinnen und Patienten müssen vollständig
geimpft, getestet oder genesen sein. Die Einhaltung der 3G-Regel ist für
alle Personen verbindlich. Der Zutritt zu den Gebäuden ist nur mit einem
entsprechenden Nachweis gestattet. Mit Ausnahme der Notfallversorgung sind
Tests im Universitätsklinikum nicht möglich, sondern müssen extern
erfolgen. Die Gültigkeitsdauer von Tests beträgt bei Schnelltests maximal
24 Stunden, bei PCR-Tests maximal 48 Stunden.

Der Schutzstatus muss von Patientinnen und Patienten sowie Besuchenden auf
Aufforderung nachgewiesen werden.

Alle für das Uniklinikum gültigen Regelungen sind im Internet nachlesbar
unter: www.ukdd.de/corona

Zudem verweist das Uniklinikum auf die Ausführungen in den aktuell
gültigen Verordnungen auf www.dresden.de/corona.

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