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Lady Davis Fellowship der Hebrew University für Christian Pentzold

Christian Pentzold, Professor für Medien- und Kommunikationswissenschaft
am Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft der Universität
Leipzig, geht im Wintersemester 2021/22 als Gastprofessor an das
Department of Communication and Journalism der Hebrew University in
Jerusalem. Er wird dort von November 2021 bis März 2022 lehren und
forschen.

Der Aufenthalt wird unterstützt durch ein Fellowship des Lady Davis
Fellowship Trust. Jedes Jahr kommen auf diesem Weg fünf bis sechs
hochkarätige internationale Wissenschaftler:innen, darunter
Nobelpreisträger wie der diesjährige Laureat im Bereich Wirtschaft, Joshua
D. Angrist, an akademische Spitzeneinrichtungen in Israel. Christian
Pentzold wird während seines Aufenthalts eng mit Prof. Keren Tenenboim-
Weinblatt und dem von ihr geleiteten ECR-finanzierten Projekt PROFECI:
Mediating the Future zusammenarbeiten. In ihm werden die Bedeutung und
Wirkung von journalistischen Prognosen untersucht, wie sie etwa vor Wahlen
üblich sind und auch in anderen Bereichen, etwa Klimawandel,
Ressourcennutzung oder Demografie, unumgänglich geworden sind. Zudem ist
er zu Vorträgen eingeladen und wird ein Seminar zum Thema „Timing Digital
Media: Organizing, Displaying, and Governing Temporalities in Networked
Technologies“ halten. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Frage, wie
digitale Medien den gesellschaftlichen Umgang mit Zeit verändert haben.

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Leben in einer grünen Umgebung!

Fassaden- und Dachbegrünungen als wärmedämmende, kühlende und
klimafreundliche Gebäudekomponenten

Im Oktober 2021 fand die Auftaktveranstaltung für das vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderte
Forschungsvorhaben U-green am ZAE Bayern in Würzburg statt. Im Rahmen des
Projekts werden typische Fassaden- und Dachbegrünungen bauphysikalisch
bewertet und standardisierte Messverfahren entwickelt um
Bauwerksbegrünungen bei der energetischen Auslegung von Gebäuden
berücksichtigen zu können.

In städtischen Gebieten verstärken sich klimatische Effekte, die aus einem
hohen Bebauungs- bzw. Versiegelungsgrad resultieren. Dies stellt besonders
für die Menschen und das Ökosystem im städtischen Umfeld eine besondere
Belastung dar.

Gebäudebegrünungen haben das Potenzial, mehrere Funktionen gleichzeitig zu
erfüllen, wie z.B. die Verbesserung des Dämmwertes der Gebäudehülle,
Verringerung der sommerlichen Überhitzung, die Verbesserung des
Wohnumfeldes (Mikroklima), Lärmschutz, Biodiversitätssteigerung, CO2-Abbau
und Sauerstoffproduktion. Zudem können Dachbegrünungen, je nach Aufbau,
Niederschlag aufnehmen, speichern und helfen dadurch, das Risiko für
Überflutungsschäden bei Starkregenereignissen zu vermindern. Das ZAE
Bayern hat frühzeitig begonnen an Begrünungssystemen in Verbindung mit
innovativer Fassadentechnik zu forschen. Aus diesen Vorarbeiten ist das
Projekt U-green entstanden. Das Projekt wird im Auftrag der Hochschule für
angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt (FHWS) vom ZAE Bayern unter
Beteiligung weiterer Projektpartner koordiniert und durchgeführt.
Handelsübliche Fassaden- und Dachbegrünungssysteme werden in Klassen
systematisiert und anschließend bauchphysikalisch und thermisch
charakterisiert. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, Wärmedämmwirkung
und Verdunstungsleistung von Begrünungskomponenten und -systemen
zuverlässig zu bestimmen.
Ergänzend wird ein Softwaretool entwickelt das zukünftig die
bauphysikalische Bewertung von Fassadensystemen für Fachplaner
vereinfachen soll. Zudem ist der Aufbau einer frei zugänglichen Datenbank
mit den Projektergebnissen geplant.

Das interdisziplinäre Projektteam setzt sich aus Wissenschaftler:innen,
Ingenieur:innen und (Landschafts-)Architekt:innen der FHWS und beteiligten
Projektpartnern ZAE Bayern, TU Berlin, Landesanstalt für Wein- und
Gartenbau, BuGG Bundesverband GebäudeGrün e.V.  und der Bayerischen
Architektenkammer zusammen. Das Projekt ist ein wichtiger Baustein auf dem
Weg bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.

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Flexibel über Nacht: Elektrofahrzeuge ohne Netzüberlastung zu Hause mit Energie versorgen

Im Forschungstransferprojekt ismartC arbeiten Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler der BTU Cottbus-Senftenberg an einem integrierten
Lademanagementsystem, das die intelligente Einbindung der Ladevorgänge in
die Stromnetze ermöglicht.

Der geplante Ausstieg aus der Kernkraft im Jahr 2022 und der
Kohleverstromung in den 2030er Jahren sowie der weitere Ausbau der
Erneuerbaren Energien gefährden die Versorgungssicherheit des
Stromsystems. "Durch den enormen Zuwachs an Elektrofahrzeugen und
Ladepunkten verschärfen sich die Herausforderungen in der
Stromnetzbetriebsführung", so Mark Kuprat, wissenschaftlicher Mitarbeiter,
Fachgebiet Energieverteilung und Hochspannungstechnik. "Die Betriebskosten
und die Anforderungen an die Netzbetriebsführung steigen. Unternehmen
fragen uns vermehrt nach einem lokalen Lastmanagement zur Vermeidung der
Überlastung der elektrischen Betriebsmittel."

Ziel der Forschenden im Transferprojekt ismartC ist ein individualisiertes
Lademanagementsystem, das die privaten Haushalte einbindet. "Die Menschen
kommen von der Arbeit nach Hause und laden ihre Fahrzeuge nach Feierabend
etwa zur gleichen Zeit. Ergebnis ist, dass die Stromnetze überlasten", so
Saman Amanpour, Mitgründer im Projekt. "Unser Verfahren ermöglicht die
Anpassung der Ladezeiten, sodass diese automatisiert beispielsweise auf
den Abend, die Nacht oder den frühen Morgen verteilt werden können."

Das Integrated-Smart-Charging System (ISC) bietet die nötige Flexibilität
für einen sicheren Betrieb der Stromnetze, die Verringerung
Strombezugskosten um bis zu 50 Prozent ohne eine Einschränkung der
Mobilitätsbedürfnisse der Nutzer*innen von Elektrofahrzeugen. Die
Wissenschaftler Mark Kuprat, Saman Amanpour, Mikhail Ashkerov und Bastian
Garnitz entwickeln eine leistungsfähige IT-Infrastruktur, ein
Datenbankmanagementsystem, eine Smartphone-Applikation sowie die
dazugehörigen Schnittstellen und Serverumgebungen.

Das Projekt ismartC wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWi) im Rahmen des EXIST Forschungstransfers (EFT) mit 700.000
Euro gefördert. Das Projekt ist für die Laufzeit vom 1. Juli 2021 bis zum
31. Dezember 2022 am BTU-Fachgebiet Energieverteilung und
Hochspannungstechnik angesiedelt und wird durch den Projektträger Jülich
(PTJ) betreut.

Das sich aktuell in der Gründung befindende Unternehmen ePHANT ist ein
Spin-Off der BTU Cottbus-Senftenberg, das die langjährigen
Forschungsarbeiten im Bereich der netzdienlichen und strommarktbasierten
Integration der Ladevorgänge von Elektrofahrzeugen in ein kommerzielles
Produkt überführen wird. Das Spin-Off ist aus dem EXIST
Forschungstransferprojekt Integrated Smart Charging (ISC) hervorgegangen.
Die Gründer Mark Kuprat, Saman Amanpour, Mikhail Ashkerov und Bastian
Garnitz planen die Markteinführung der ePHANT Mobility Solutions für
Anfang 2023.

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Energiewende: Wissenschaftler empfehlen Förderstopp für ineffiziente kleine Wasserkraftanlagen

In dem wissenschaftlichen Memorandum „Energiewende nicht auf Kosten der
aquatischen Biodiversität“ betonen 65 Fachwissenschaftler*innen aus 30
wissenschaftlichen Institutionen,  dass die Wasserkraftnutzung unstrittig
einen wesentlichen Grund dafür darstelle, weshalb Deutschland verbindliche
Umweltziele im europäischen Biodiversitäts- und Gewässerschutz verfehlt,
z.B. die der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der Flora-Fauna-Habitat-
Richtlinie. Sie empfehlen daher sieben umweltpolitische Initiativen, um
die Wasserkraftnutzung mit den gesetzlichen Zielen des Gewässer- und
Biodiversitätsschutzes zu harmonisieren und so Zielkonflikte zwischen
Klima- und Biodiversitätsschutz zu entschärfen.

„Wasserkraft ist zwar erneuerbar, aber nicht unbedingt umweltfreundlich“,
unterstreicht Dr. Martin Pusch, Wissenschaftler am Leibniz-Institut für
Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB), der das
institutionsübergreifende Memorandum der Fachwissenschaftler*innen
koordiniert hat.

Kleinwasserkraftanlagen mit negativer Umweltbilanz – Rückbau würde
wichtige Ökosystemleistungen zurückbringen:

„Grundsätzlich beeinträchtigen alle Wasserkraftwerke den ökologischen
Zustand der genutzten Bäche und Flüsse erheblich. Extrem ist dies jedoch
bei der Kleinwasserkraft der Fall: Hier steht der geringe
gesellschaftliche Nutzen durch wenig Stromerzeugung den hohen ökologischen
Kosten durch massive Umweltschäden gegenüber. Die Umweltbilanz von
Kleinwasserkraftwerken ist daher eindeutig stark negativ“, erläutert
Martin Pusch.
Die Wissenschaftler*innen aus den 30 verschiedenen
Forschungsorganisationen kommen daher zu dem einhelligen Schluss, dass die
öffentliche Unterstützung von Kleinwasserkraftanlagen über Umlagen oder
Förderungen umweltschädlich, im Sinne der Energiewende ineffizient und
makroökonomisch unwirtschaftlich sei.

Die über 7.800 Kleinwasserkraftwerke in Deutschland mit unter 1 Megawatt
Maximalleistung hätten 2020 weniger als 0,5 Prozent zur deutschen
Stromproduktion beigetragen, sie seien daher für Klimaschutz und
Energiewende unbedeutend. Durch ihre hohe Zahl belasteten sie den
ökologischen Zustand von etwa einem Drittel der deutschen Fließgewässer
jedoch gravierend. Gefördert werden sollten stattdessen Stilllegung und
Rückbau dieser Kleinwasserkraftanlagen. Wichtige Ökosystemleistungen der
Gewässer für Umwelt und Gesellschaft wie zum Beispiel natürlicher
Hochwasserschutz, stabiler Landschaftswasserhaushalt, Selbstreinigung,
Kühlwirkung und wassergebundene Naherholung könnten so wiederhergestellt
werden. Dies sei insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden Folgen
des Klimawandels von hoher Bedeutung und stärke die natürliche
Widerstandskraft der Gewässer.

Förderung großer Wasserkraftanlagen sollte von verbindlicher Einhaltung
ökologischer Standards abhängen:

Laut der Forscher*innen haben alle rund 8.300 Wasserkraftwerke in
Deutschland 2020 nur 3,3 Prozent zur gesamten deutschen und nur 8 Prozent
zur regenerativen Stromproduktion beigetragen. Zudem könne auch bei großen
Wasserkraftwerken weder verhindert noch kompensiert werden, dass auch weit
flussaufwärts und flussabwärts des Staudamms ökologisch wertvoller
Flusslebensraum verloren gehe. Der künstliche Aufstau führe zur Erwärmung,
Algenentwicklung sowie Schlammbildung und halte gröberes Flusssediment
zurück. Dieses Sediment fehle dann flussabwärts, das fördere auch die
Tiefenerosion langer Bach- und Flussabschnitte. Außerdem emittierten
aufgestaute Gewässer infolge der Verschlammung erhebliche Mengen des
besonders klimaschädlichen Gases Methan.

Sollte die Politik größere Wasserkraftwerke über 1 Megawatt
Maximalleistung trotz der bestehenden Problematiken weiter aus
Steuermitteln, Umlagen oder ähnlichen Modellen fördern wollen, müsse bei
allen Anlagen jeweils überprüft werden, ob diese nicht wichtigen
gesetzlichen Naturschutzzielen von nationaler und europäischer Bedeutung
entgegenstünden. Ebenso müssten bereits bestehende, gesetzliche
Umweltstandards wie ökologische Durchgängigkeit und angemessene
Mindestwasserführung konsequent und verbindlich eingehalten werden,
schlussfolgern die Fachwissenschaftler*innen. Dies gelte insbesondere auch
für ältere Anlagen mit langjährigen Genehmigungen.

Wanderfische durch die Wasserkraft besonders bedroht – regionales
Aussterben möglich:

Durch die Wasserkraft und ihre Folgen besonders gefährdet seien Fische,
vor allem ökologische „Schirmarten“ wie Aal, Lachs, Huchen, Maifisch,
Meerforelle, Schnäpel oder Stör. Die im Rahmen ihrer Lebenszyklen
wandernden Fischarten könnten die Wehre und Staudämme von
Wasserkraftanlagen häufig nicht überwinden, weil geeignete und ausreichend
groß dimensionierte Wanderhilfen für den Fischauf- und -abstieg fehlten.
Zudem erlitten viele Fische bei der Abwanderung wegen unzureichender
Schutzeinrichtungen an den Turbinen der Wasserkraftwerke schwere äußere
und innere Verletzungen, oft mit Todesfolge. Die Unerreichbarkeit
wichtiger Lebensräume und die hohe Tötungsrate könnten so auch zu ihrem
regionalen Aussterben führen. „Öffentlich geförderte und auch ehrenamtlich
getragene Wiederansiedlungsbemühungen und Schutzprogramme für vom
Aussterben bedrohte Arten werden so konterkariert“, folgert Martin Pusch.

Die genannten Wanderfischarten stünden laut der Autor*innen
stellvertretend für die Lebensraumbedarfe der reichen Flora und Fauna der
Binnengewässer und Flussauen. Diese Lebensräume seien zwar Hotspots der
Biodiversität, jedoch bereits sehr intensiv genutzt und dadurch stark
bedroht. „Daher sind viele im Wasser lebende Tier- und Pflanzenarten von
der Wasserkraftnutzung betroffen, die im Gegensatz zu vielen
terrestrischen ihren aktuellen Lebensraum nicht verlassen und so Gefahren
kaum ausweichen können“, betont Martin Pusch. Daher sei eine
Harmonisierung der Gesetzgebung im Falle der Wasserkraft insgesamt
besonders drängend.

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