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DIVI nimmt Stellung zum Reformvorhaben der Notfallversorgung: „Gesetzentwurf dringend optimierungsbedürftig“

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin (DIVI) hat gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) eine umfassende Stellungnahme zur geplanten Reform der
Notfallversorgung abgegeben. Der Gesetzentwurf vom 3. Juni 2024
(NotfallGesetz – NotfallG) ist aus Sicht der Fachgesellschaft, die mehr
als 4.500 Mitglieder aus dem Bereich Intensiv- und Notfallmedizin
vertritt, noch dringend optimierungsbedürftig. Es sei der Versuch
unternommen worden, wesentliche Punkte der vierten und der neunten
Stellungnahme der Regierungskommission für eine bedarfsgerechte und
moderne Gesundheitsversorgung zu berücksichtigen, heißt es.

„Aber es zeigt sich deutlich“, kommentiert DIVI-Präsident Professor Felix
Walcher, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums
Magdeburg, „dass die für die Notfallmedizin zuständigen
Fachgesellschaften, wie zum Beispiel wir als die DIVI, bei der
Überarbeitung dieses Entwurfs mit unserer Fachexpertise unbedingt
einzubinden sind!“ Fünf wesentliche Punkte hat die DIVI identifiziert,
beginnend bei der Annahme des Notrufs bis hin zur digitalen Datenerfassung
der Patienten in der Notaufnahme, die es zu überarbeiten gelte.

„Mit der geplanten Einrichtung von sog. Akutleitstellen in der
Trägerschaft der KV sollten unnötige Parallelstrukturen zu den vorhandenen
Rettungsleitstellen dringend vermieden werden“, erklärt der Sprecher der
DIVI-Sektion Strukturen in der Klinischen Akut- und Notfallmedizin, Dr.
Torben Brod. Der Ärztliche Leiter der Zentralen Notaufnahme der
Medizinischen Hochschule Hannover erläutert weiter: „Im Sinne einer sehr
engen Kooperation zwischen der Akutleitstelle und Rettungsleitstelle wäre
die Struktur einer Gemeinsamen Notfallleitstelle, wie dies in der neunten
Stellungnahme der Regierungskommission vorgeschlagen wurde, deutlich
sinnvoller“, so Brod. Die DIVI fordert ebenfalls, dort für eine
standardisierte Ersteinschätzung durch notfallmedizinisch qualifiziertes
Personal zu sorgen.

Ersteinschätzungsinstrument erst nach Validierung in multizentrischen
klinischen Studien festlegen

Auch das neu zu etablierende Ersteinschätzungsinstrument sieht die DIVI
derzeit kritisch. Dieses müsse im Vorfeld in multizentrischen klinischen
Studien evaluiert worden sein und den wissenschaftlichen Gütekriterien der
Validität, Reliabilität sowie der Patientensicherheit genügen. Dies sei
derzeit nicht der Fall! „Das System muss offen verfügbar und frei in
Klinikinformationssysteme implementierbar sein“, sagt Prof. Sabine
Blaschke, Sprecherin der Sektion Notfalldokumentation und ärztliche
Leitung der Zentralen Notaufnahme der Universitätsmedizin Göttingen.

So schlägt die DIVI vor, hier unbedingt die zuständigen
notfallmedizinischen Fachgesellschaften DGINA und DIVI mit ihrer
Fachexpertise einzubinden. „Nur so können wir zukünftig der
Patientensicherheit im Kontext der Notfallversorgung in allen Sektoren
Rechnung tragen“, ist Blaschke überzeugt. „Gegebenenfalls könnte hier die
AWMF als übergeordnete wissenschaftliche Institution moderieren.“

DIVI fordert, Rettungsdienst in Sozialgesetzbuch aufzunehmen

Als weiteren wichtigen Punkt fordert die DIVI, die notwendige Reform des
Rettungsdienstes im Referentenentwurf zu berücksichtigen, insbesondere
dessen Aufnahme in das Sozialgesetzbuch (SGB V). „Die Krankenhausreform
wird Auswirkungen auf die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes haben“,
ergänzt Dr. Janina Bathe, Sprecherin der Sektion Notfall- und
Katastrophenmedizin und Anästhesistin am Universitätsklinikums Hamburg-
Eppendorf. „Daher wurde völlig zu Recht von der Regierungskommission die
Überführung des Rettungsdienstes als eigenes Leistungssegment in das SGB V
gefordert.“

„Damit einhergehen müssen Veränderungen der Kompetenzzuweisungen beim
nichtärztlichen Rettungsdienstpersonal, wie die Möglichkeit der
abschließenden Vor-Ort-Versorgung durch die Rettungsdienste, eine
Modifikation der Leistungen durch den Gemeinde-Notfallsanitäter und andere
Komponenten, aber auch eine adaptierte strategisch, medizinisch und
ökonomisch sinnvolle Anpassung der vorhandenen boden- und luftgebundenen
Rettungsmittel“, ergänzt der stellvertretende Sektionssprecher Bernhard
Gliwitzky, selbst Notfallsanitäter am Boden und in der Luft.

Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) wird sehr begrüßt

Außerordentlich begrüßt wird durch die DIVI hingegen der Plan zur
Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) unter Leitung der
Krankenhäuser, wie DIVI-Präsident Felix Walcher betont. „Es ist ein
wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es müssen die Finanzierung der
Ersteinschätzung gesichert und gleichermaßen werktags sowie an Wochenenden
und Feiertagen einheitliche Öffnungszeiten der Notdienstpraxen festgelegt
werden “, betont Walcher.

Zur Sicherstellung der Qualität sei es jedoch dringend erforderlich, dass
für die Strukturen in den Notdienstpraxen Mindestvoraussetzungen und
Vorgaben insbesondere für die ärztliche und nichtärztliche
Personalbesetzung und -qualifikation sowie die Ausstattung definiert
werden, so der DIVI-Präsident. „Auch sollte bei der Standortbestimmung
durch die neu einzurichtenden erweiterten Landesausschüsse die
Zukunftsfestigkeit eines Krankenhausstandortes berücksichtigt werden, um
bei der momentan zu beobachtenden Insolvenzwelle nicht auf einmal ohne
Leitung dazustehen“, ergänzt Professorin Blaschke.

Rad nicht neu erfinden: standardisierte, interoperable und einheitliche
Datenerfassung existiert bereits

Zuletzt: Eine tragfähige Reform der Notfallversorgung kann nach Auffassung
der DIVI nur gelingen, wenn eine standardisierte, interoperable und
einheitliche Datenerfassung aller am Prozess Beteiligter in Deutschland
etabliert wird. „Das ist eine große Chance“, wirbt DIVI-Präsident Felix
Walcher für die Digitalisierung in der Notfallversorgung. „Ein langjährig
in der Praxis der Notaufnahmen bewährtes und auf alle Bereichen
skalierbares, digitales, systemunabhängiges Konzept liegt schließlich
vor.“

„Die sektorenübergreifende, digitale Erfassung patienten-/fallbezogener
Daten entlang der gesamten Rettungskette von der präklinischen
Notfallversorgung bis in die INZ impliziert einen erheblichen Mehrwert für
die ressourcenschonende, effektive Nutzung von Daten aus der
Notfallversorgung für die effektive Qualitätssicherung und die nachhaltige
Verbesserung der Versorgungsqualität, für die Erhöhung der
Patientensicherheit sowie für die Ermöglichung personalisierter Medizin“,
betont auch Sektionssprecherin Sabine Blaschke. Die Erstellung eines
digitalen, interoperablen Protokolls für die Leitstellen auf Basis des
vorhandenen Notaufnahmeprotokolls sowie auch ein einheitlicher Datensatz
der Notfallbehandlung der KVen ist in Planung.

Entwurf der Notfallreform muss noch deutlich nachgebessert werden!

Zusammenfassend wird in der Stellungnahme der DIVI deutlich: Am Entwurf
der Notfallreform muss noch deutlich nachgebessert werden! „Die Experten
der Fachgesellschaft stehen deshalb für einen konstruktiven Dialog und
fachliche Beratung gerne bereit“, unterstreicht der Präsident. „Auch wir
möchten diesen Prozess zügig weiterentwickeln!“

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Den Tastsinn über das Internet übertragen

 Mit Hilfe des neuen Standards HCTI lassen sich Empfindungen über
das Internet übertragen.
-       Das Pendent zu JPEG, MP3 und MPEG wurde von einem Konsortium unter
Leitung der Technischen Universität München (TUM) entwickelt.
-       Der HCTI kann in der Telechirurgie, im Telefahren oder in der
Gaming-Industrie zum Einsatz kommen.

Was JPEG für Bilder, MP3 für Audiodateien und MPEG für Videos ist, das
sind haptische Codecs für die Übertragung des Tastsinns über das Internet.
Unter Konsortialführung der Technischen Universität München (TUM) wurde
nach acht Jahren Normungsarbeit unter dem Namen „Haptic Codecs for the
Tactile Internet“ (HCTI) erstmals ein Standard für die Kompression und
Übertragung des Tastsinns veröffentlicht. Er legt die Basis für
Telechirurgie, für Telefahren und neue Online-Gaming-Erfahrungen.

Wenn Audio- oder Videodateien über das Internet geschickt werden, ist der
Ablauf aus heutiger Sicht recht einfach: Alle 20 Millisekunden wird ein
Datenpaket geschnürt, aus dem die für das menschliche Sehen und Hören
irrelevante Informationen bereits rausgefiltert wurden. Das reduziert die
Datenmenge. Informationen werden dabei lediglich in eine Richtung
geschickt, zum Empfangenden. Bei der Übertragung von haptischen
Informationen spielen Sendende und Empfangende gleichermaßen eine Rolle.
Soll etwa ein Roboterarm aus der Ferne bewegt werden, gibt die Nutzerin
oder der Nutzer das durch ihre oder seine Bewegung vor. Greift die Hand am
Roboterarm etwa einen Tennisball, spürt die Nutzerin oder der Nutzer das
aus der Ferne. Informationen müssen in beide Richtungen fließen. Ein
globaler Regelkreis entsteht, in dem sich die Kommandos zum Roboter in der
entfernten Umgebung und das haptische Feedback, das zurück zum Nutzenden
übertragen wird, gegenseitig beeinflussen. Die Übertragung der haptischen
Information muss nun idealerweise in einer Millisekunde von statten gehen,
eine Geschwindigkeit, mit der in der physischen Interaktion mit Robotern
üblicherweise gearbeitet wird.

Um die zu versendende Datenmenge zu reduzieren, gibt es so genannte
Codecs, die Daten für die Übertragung codieren und decodieren. So wird
eine effiziente Übertragung der Daten möglich. „Im erstmals
veröffentlichten IEEE-Standard 1918.1.1 wird ein Codec als Standard für
den taktilen Datentransfer definiert“, erläutert Prof. Eckehard Steinbach,
Leiter des Lehrstuhls für Medientechnik der TUM. Er erfasst also zum einen
die Empfindungen für Bewegungen, also für Positionen der Gliedmaßen und
Kräfte, die dort wirken, als auch für die Sensibilität der Haut, um etwa
Oberflächen etwa von Papier oder Metall spüren zu können. Ergänzt werden
diese beiden haptischen Codecs durch ein standardisiertes Protokoll für
den Austausch der Geräteeigenschaften, das so genannte Handshaking, beim
Verbindungsaufbau.

So funktioniert HCTI: Bis zu 4.000 Datenpakete pro Sekunde

Anders als in den Bild-, Audio- und Videokompressionsstandards war es für
die Übertragung taktiler Information bisher üblich, bis zu 4.000 Mal pro
Sekunde Datenpakete in beide Richtungen loszuschicken. „Das stellt sehr
hohe Anforderungen an das Kommunikationsnetz, das die Datenpakete
transportiert“, erläutert Steinbach. Vorteil der hohen Taktung: Die
Teleoperation ist wirklichkeitsnah und die Übertragung ist sehr robust,
selbst wenn einzelne Datenpakete verloren gehen. Dennoch wollen die
Forschenden die Taktung auf etwa 100 Mal pro Sekunde reduzieren. „Das ist
nahe an der Wahrnehmungsschwelle des Menschen“, sagt Steinbach.

2014 startete eine Arbeitsgruppe innerhalb der IEEE Standardization
Association mit Forschenden unter anderem aus dem Imperial College in
London, der New York University of Abu Dhabi (NYU Abu Dhabi), der
Chinesischen Dalian University sowie dem Deutschen Zentrum für Luft- und
Raumfahrt (DLR) unter der Konsortialführung der TUM mit dem Ziel, einen
Standard für die haptische Kommunikation zu entwickeln. „Der neue Codec
ist so etwas wie JPEG oder MPEG, nur für die Haptik“, erläutert Prof.
Steinbach, der die Standardisierungsgruppe die letzten acht Jahren
geleitet hat.

Für den neuen Kompressionsstandard, kurz HCTI genannt, haben die
Forschenden sowohl den Regelkreis zwischen Sendenden und Empfangenden als
auch die Kompression der Daten optimiert. Das Besondere: Selbst wenn
Datenpakete über weite Strecken versendet werden, darf das am anderen Ende
der Leitung nicht zu merken sein. „Die integrierte Regelung wirkt
stabilisierend. Die Kräfte, die etwa von einem weit entfernt stehenden
Roboter eingesetzt werden, werden leicht gedämpft. Harte Oberflächen
fühlen sich weicher an“, sagt Steinbach über die nun standardisierte
Lösung, an deren Konzeption auch Prof. Sandra Hirche und Prof. Martin Buss
von der TUM beteiligt waren.

Mögliche Anwendungen für den taktilen Standard

Interessant wird der Standard für diverse künftige Anwendungen:

-       Telechirurgie: Der neue Standard vermeidet Oszillationen über
beliebige Distanzen hinweg. Somit lässt sich ein aus der Ferne bedienter
OP-Roboter genauso gut einsetzen wie direkt vor Ort. Expertinnen und
Experten etwa von renommierten Herzzentren in München oder New York können
zu bestimmten Operationen hinzugerufen werden und selbst operieren.

-       Teledriving: Unternehmen, die am autonomen Fahren arbeiten, bieten
derzeit bereits Teleoperations-Services an. Die Fahrerinnen und Fahrer
sitzen dabei nicht am Steuer des Fahrzeugs, sondern in „Fahrzentren“, von
denen aus sie Fahrzeuge in der Ferne steuern.

-       Ultraschall im Rettungswagen: Rettungshelferinnen und
Rettungshelfer dürfen zwar Personen erstversorgen, sind allerdings nicht
berechtigt, Ultraschallbilder zu machen. Das könnte eine Ärztin oder ein
Arzt in kritischen Situationen schon während des Transports zum
Krankenhaus übernehmen.

-       Gaming und Filmindustrie: Über HCTI wird es möglich, das
Computerspiel oder den Kinofilm näher an die Realität zu bringen und
spürbar zu machen. Über ein Exoskelett lassen sich etwa Vibrationen im
Auto übertragen oder Fliehkräfte in Kurven.

-       Einkauf: Wer seine Kleidung online einkauft, braucht sich die
Produkte nicht zusenden zu lassen, um zu erfahren, wie sie sich anfühlen.

„Auch bei JPEG, MP3 oder MPEG entstanden viele Anwendungen, nachdem der
Standard öffentlich war“, erläutert Prof. Eckehard Steinbach von der TUM,
„das erwarte ich auch von unseren neuen haptischen Codecs.“

Weitere Informationen:

- Im Munich Institute of Robotics and Machine Intelligence (MIRMI) ist
Prof. Eckehard Steinbach als einer der Vorstände für die Themen Start-ups
und Infrastruktur tätig. Mit dem MIRMI hat die TUM ein Integratives
Forschungsinstitut geschaffen, das über führende Expertise in den
Bereichen Robotik, Perzeption und Datenwissenschaft verfügt. Executive
Director ist Prof. Sami Haddadin. https://www.mirmi.tum.de/

- Eine wichtige Rolle für die Entwicklung des taktilen Internet spielt der
Exzellenzcluster CeTi. Im Centre for Tactile Internet with Human-in-the-
loop (CeTi) arbeiten Forschende der Technischen Universität München (TUM)
und vom Konsortialführer Technischen Universität Dresden seit 2019
gemeinsam an dem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Mensch und Maschine auf
ein neues Level zu heben. https://ceti.one/

- Vorarbeit im Sonderforschungsbereich SFR453: Informationen, die in
Lichtgeschwindigkeit durch Glasfasernetze geschickt werden, legen maximal
300 Kilometer in einer Millisekunde zurück. Von Deutschland bis nach Japan
wären die Daten dann schon 30 Millisekunden unterwegs. Und das ist nur die
reine Übertragungszeit. Hinzu kommen weitere Verzögerungen, durch die
Darstellung im Endgerät und eingesetzte Sensoren. Um dennoch auch über
weite Strecken hinweg eine für den Menschen nicht merkliche Verzögerung in
der Datenübertragung möglich zu machen, arbeiteten Forschende der
Technischen Universität München (TUM) und dem Institut für Robotik und
Mechatronik am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in
Oberpfaffenhofen zusammen. Im von der Deutschen Forschungsgesellschaft
(DFG) geförderten Sonderforschungsbereich SFB453 entwickelten sie schon
2008 eine neue Generation von haptischen Codecs, die zwei Dinge
zusammenbrachte – die Regelung zur Stabilisierung der „Teleoperation in
der Gegenwart von Verzögerungen“ und „wahrnehmungsmodellbasierte
Kompression der haptischen Daten“. Dass diese Entwicklungen möglich
wurden, ist auch auf die Forschungen vom damaligen DLR-Prof. Gerhard
Hirzinger zurückzuführen, dessen Team Daten zwischen der Raumstation ISS
und der Erde durch einen Stabilisierungsalgorithmus handhabbar machte.

Zusatzinformationen für Redaktionen
Fotos zum Download:
https://mediatum.ub.tum.de/652209?show_id=1747402
https://mediatum.ub.tum.de/652209?show_id=1747401
https://mediatum.ub.tum.de/652209?show_id=1747400

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»Christoph Willibald Gluck – Sämtliche Werke« – Zum Abschluss des Akademievorhabens

Am Wochenende des 5. bis 7. Juli 2024 findet in der Akademie der
Wissenschaften und der Literatur eine kleine Serie von Veranstaltungen
statt, die in der halbszenischen Aufführung der Festoper »Le nozze
d’Ercole e d’Ebe« von Christoph Willibald Gluck gipfeln. Der Plenarsaal
wird damit zu einem Theatersaal – erstmals in der Geschichte der Akademie,
die dieses Jahr ihr 75-jähriges Bestehen feiert.

Zentraler Anlass ist der Abschluss des Vorhabens »Christoph Willibald
Gluck – Sämtliche Werke« (GGA): Im kommenden Jahr wird das gesamte
überlieferte Œuvre des berühmten Opernreformers nach 44-jähriger Förderung
im Rahmen des Akademienprogramms des Bundes und der Länder in insgesamt 59
Bänden (erschienen im Bärenreiter-Verlag, Kassel) vorliegen, ergänzt um
ein Werk- und Quellenverzeichnis sowie einen Band mit Briefen und
Dokumenten. Die Genese dieses großen Editionsvorhabens, das zuletzt von
Dr. Tanja Gölz und Prof. Dr. Klaus Pietschmann geleitet wurde, werden am
6. Juli 2024 langjährig Beteiligte nachzeichnen und die Bedeutung der
Ausgabe in die internationale Forschungslandschaft einordnen.

Am Abend folgt dann die moderne Erstaufführung der Originalfassung von
Glucks Oper »Le nozze d’Ercole e d’Ebe«, die 2009 innerhalb der GGA
erschienen ist. Diese Festoper wurde 1747 in Dresden uraufgeführt und
steht in vieler Hinsicht exemplarisch für Glucks frühes Schaffen, das von
der italienischen Opera seria geprägt war und ihn in viele europäische
Opernzentren führte. In neuerer Zeit wurde die Oper lediglich in starken
Bearbeitungen gespielt, so dass die Produktion erstmals die Gelegenheit
bietet, das Werk in seiner Originalgestalt kennenzulernen. Für die
musikalische Leitung konnte der erfahrene und international renommierte
Experte für historische Aufführungspraxis Florian Heyerick gewonnen
werden, der die Opernproduktion mit seinem Ensemble ›Mannheimer
Hofkapelle‹ und jungen, internationalen Gesangstalenten realisieren wird.
Die szenische Einstudierung übernimmt Sigrid t’Hooft, die zu den
erfahrensten und international gefragtesten Regisseurinnen für die
historisch informierte Inszenierung von Barockopern zählt.
Ausführliche Informationen mit genauen Daten siehe:
https://www.adwmainz.de/fileadmin/adwmainz/veran23/Einladung_Gluck-
Oper.pdf


Zuvor wird am Nachmittag des 5. Juli und am Vormittag des 6. Juli 2024 der
Workshop »Spielstätten und musikalische Praxis in historischen Gärten als
kulturelles Erbe« stattfinden. Die drei Sektionen befassen sich mit
»Gartenspielstätten als kulturelles Erbe – Nutzung und Inszenierung damals
und heute«, mit »Klängen im Freien – Der Garten als Soundscape« sowie mit
»Historischen Gärten in der Vermittlung – live und virtuell«. Ausgerichtet
wird der Workshop durch das interdisziplinäre DFG-Projekt »Garten und
Musiktheater am Dresdner Hof des 17. und 18. Jahrhunderts«, das am
Institut für Kunstgeschichte und Musikwissenschaft der Johannes Gutenberg-
Universität Mainz verortet ist, geleitet von Prof. Dr. Klaus Pietschmann
und Prof. Dr. Matthias Müller. Glucks Oper zählt zu den zentralen
Forschungsgegenständen dieses Projekts, da sie 1747 im Pillnitzer
Schlosspark uraufgeführt wurde. Daher soll bei guter Witterung eine zweite
Aufführung der Oper am Nachmittag des 7. Juli im Akademiegarten in
Anlehnung an den Uraufführungsrahmen stattfinden.
Programm siehe: https://www.musikwissenschaft.uni-mainz.de/workshop-
spielstaetten-und-musikalische-praxis-in-historischen-gaerten-als-
kulturelles-erbe/


Für das Jubiläum der Mainzer Akademie, deren Gründung sich nur wenige Tage
nach der Aufführung zum 75. Mal jährt, bietet neben diesen Veranstaltungen
vor allem die Opernaufführung einen festlichen Programmpunkt im Rahmen der
Feierlichkeiten.

Wir bitten um Berichterstattung, für eine Anmeldung wären wir dankbar. Für
den Terminhinweis bitte darauf verweisen, dass der Eintritt frei ist, aber
Einlasskarten nötig sind, erhältlich unter:
https://events.adwmainz.de/gluck/

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Globaler Süden: Neues Heft der WZB-Mitteilungen erschienen

Das aktuelle Forschungsmagazin des Wissenschaftszentrums Berlin für
Sozialforschung (WZB) versammelt Beiträge zum Thema „Globaler Süden“ – und
spiegelt damit zugleich Haltungen und Methoden des Nordens.

Forschende des WZB stehen in regem Austausch mit Partner*innen in vielen
Weltregionen. Sie untersuchen Migrationsbewegungen, analysieren
Wirtschaftsbeziehungen, loten kulturelle und politische Differenzen aus.
Das Juni-Heft 2024 der WZB-Mitteilungen enthält Beiträge zu und aus
Uganda, Kenia, Niger, Nigeria, aus Chile, Uruguay, Kolumbien, Brasilien,
aus Indien, China und Japan.

Im Heft lesen Sie unter vielem anderen diese Texte:

•  Aus Uganda kam die Anfrage an die WZB-Forschungsabteilung Institutionen
und
politische Ungleichheit, die Erarbeitung einer Bürgercharta zu
unterstützen. Nora
Chirikure und Macartan Humphreys beschreiben die Erfahrungen, als
Wissenschaft und
Praxis, Nord und Süd sich trafen.

•  China macht sich auf, eine Führungsrolle in Umweltthemen zu übernehmen.
Timo Daum
reflektiert die Rolle des einstigen Entwicklungslandes bei der globalen
Elektrifizierung
des Verkehrs.

•  Brasilien muss einen eigenen Weg finden, dem Verkehrskollaps zu
entkommen. Eine
zentrale Rolle schreibt Martin Gegner dabei dem öffentlichen Verkehr zu.

•  In einer Feldstudie hat Tobias Kuttler beobachtet, welche Auswirkungen
das Aufkommen
von Plattformen wie Uber auf die Mobilität im indischen Mumbai hat.

•  Digitale Personalausweise bergen ein nicht geringes Datenschutzrisiko.
Warum die
Umstellung in Kenia dennoch eher positiv aufgenommen wird, berichten Lisa
Garbe und
Alexandra Scacco.

•  Die Hintergründe des Putsches in Niger 2023, des fünften seit der
Unabhängigkeit des
westafrikanischen Binnenstaates, beleuchtet Daniel Tuki.

•  Möglichkeiten des Peacebuilding eruiert Wolfgang Minatti am Beispiel
Kolumbien. Nach
jahrzehntelangem Bürgerkrieg wird dort die Aussöhnung von unten, durch
lokale
Initiativen, vorangetrieben.

•  Einen Beitrag zur Debatte um die sogenannte freiwillige Rückkehr von
Migrant*innen
leisten Julia Stier und Judith Altrogge. Sie haben Menschen aus Senegal
und Gambia
gefragt, warum sie im Zielland bleiben wollen, auch wenn ihre Situation
prekär ist.

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