DIVI nimmt Stellung zum Reformvorhaben der Notfallversorgung: „Gesetzentwurf dringend optimierungsbedürftig“
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin (DIVI) hat gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) eine umfassende Stellungnahme zur geplanten Reform der
Notfallversorgung abgegeben. Der Gesetzentwurf vom 3. Juni 2024
(NotfallGesetz – NotfallG) ist aus Sicht der Fachgesellschaft, die mehr
als 4.500 Mitglieder aus dem Bereich Intensiv- und Notfallmedizin
vertritt, noch dringend optimierungsbedürftig. Es sei der Versuch
unternommen worden, wesentliche Punkte der vierten und der neunten
Stellungnahme der Regierungskommission für eine bedarfsgerechte und
moderne Gesundheitsversorgung zu berücksichtigen, heißt es.
„Aber es zeigt sich deutlich“, kommentiert DIVI-Präsident Professor Felix
Walcher, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums
Magdeburg, „dass die für die Notfallmedizin zuständigen
Fachgesellschaften, wie zum Beispiel wir als die DIVI, bei der
Überarbeitung dieses Entwurfs mit unserer Fachexpertise unbedingt
einzubinden sind!“ Fünf wesentliche Punkte hat die DIVI identifiziert,
beginnend bei der Annahme des Notrufs bis hin zur digitalen Datenerfassung
der Patienten in der Notaufnahme, die es zu überarbeiten gelte.
„Mit der geplanten Einrichtung von sog. Akutleitstellen in der
Trägerschaft der KV sollten unnötige Parallelstrukturen zu den vorhandenen
Rettungsleitstellen dringend vermieden werden“, erklärt der Sprecher der
DIVI-Sektion Strukturen in der Klinischen Akut- und Notfallmedizin, Dr.
Torben Brod. Der Ärztliche Leiter der Zentralen Notaufnahme der
Medizinischen Hochschule Hannover erläutert weiter: „Im Sinne einer sehr
engen Kooperation zwischen der Akutleitstelle und Rettungsleitstelle wäre
die Struktur einer Gemeinsamen Notfallleitstelle, wie dies in der neunten
Stellungnahme der Regierungskommission vorgeschlagen wurde, deutlich
sinnvoller“, so Brod. Die DIVI fordert ebenfalls, dort für eine
standardisierte Ersteinschätzung durch notfallmedizinisch qualifiziertes
Personal zu sorgen.
Ersteinschätzungsinstrument erst nach Validierung in multizentrischen
klinischen Studien festlegen
Auch das neu zu etablierende Ersteinschätzungsinstrument sieht die DIVI
derzeit kritisch. Dieses müsse im Vorfeld in multizentrischen klinischen
Studien evaluiert worden sein und den wissenschaftlichen Gütekriterien der
Validität, Reliabilität sowie der Patientensicherheit genügen. Dies sei
derzeit nicht der Fall! „Das System muss offen verfügbar und frei in
Klinikinformationssysteme implementierbar sein“, sagt Prof. Sabine
Blaschke, Sprecherin der Sektion Notfalldokumentation und ärztliche
Leitung der Zentralen Notaufnahme der Universitätsmedizin Göttingen.
So schlägt die DIVI vor, hier unbedingt die zuständigen
notfallmedizinischen Fachgesellschaften DGINA und DIVI mit ihrer
Fachexpertise einzubinden. „Nur so können wir zukünftig der
Patientensicherheit im Kontext der Notfallversorgung in allen Sektoren
Rechnung tragen“, ist Blaschke überzeugt. „Gegebenenfalls könnte hier die
AWMF als übergeordnete wissenschaftliche Institution moderieren.“
DIVI fordert, Rettungsdienst in Sozialgesetzbuch aufzunehmen
Als weiteren wichtigen Punkt fordert die DIVI, die notwendige Reform des
Rettungsdienstes im Referentenentwurf zu berücksichtigen, insbesondere
dessen Aufnahme in das Sozialgesetzbuch (SGB V). „Die Krankenhausreform
wird Auswirkungen auf die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes haben“,
ergänzt Dr. Janina Bathe, Sprecherin der Sektion Notfall- und
Katastrophenmedizin und Anästhesistin am Universitätsklinikums Hamburg-
Eppendorf. „Daher wurde völlig zu Recht von der Regierungskommission die
Überführung des Rettungsdienstes als eigenes Leistungssegment in das SGB V
gefordert.“
„Damit einhergehen müssen Veränderungen der Kompetenzzuweisungen beim
nichtärztlichen Rettungsdienstpersonal, wie die Möglichkeit der
abschließenden Vor-Ort-Versorgung durch die Rettungsdienste, eine
Modifikation der Leistungen durch den Gemeinde-Notfallsanitäter und andere
Komponenten, aber auch eine adaptierte strategisch, medizinisch und
ökonomisch sinnvolle Anpassung der vorhandenen boden- und luftgebundenen
Rettungsmittel“, ergänzt der stellvertretende Sektionssprecher Bernhard
Gliwitzky, selbst Notfallsanitäter am Boden und in der Luft.
Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) wird sehr begrüßt
Außerordentlich begrüßt wird durch die DIVI hingegen der Plan zur
Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) unter Leitung der
Krankenhäuser, wie DIVI-Präsident Felix Walcher betont. „Es ist ein
wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es müssen die Finanzierung der
Ersteinschätzung gesichert und gleichermaßen werktags sowie an Wochenenden
und Feiertagen einheitliche Öffnungszeiten der Notdienstpraxen festgelegt
werden “, betont Walcher.
Zur Sicherstellung der Qualität sei es jedoch dringend erforderlich, dass
für die Strukturen in den Notdienstpraxen Mindestvoraussetzungen und
Vorgaben insbesondere für die ärztliche und nichtärztliche
Personalbesetzung und -qualifikation sowie die Ausstattung definiert
werden, so der DIVI-Präsident. „Auch sollte bei der Standortbestimmung
durch die neu einzurichtenden erweiterten Landesausschüsse die
Zukunftsfestigkeit eines Krankenhausstandortes berücksichtigt werden, um
bei der momentan zu beobachtenden Insolvenzwelle nicht auf einmal ohne
Leitung dazustehen“, ergänzt Professorin Blaschke.
Rad nicht neu erfinden: standardisierte, interoperable und einheitliche
Datenerfassung existiert bereits
Zuletzt: Eine tragfähige Reform der Notfallversorgung kann nach Auffassung
der DIVI nur gelingen, wenn eine standardisierte, interoperable und
einheitliche Datenerfassung aller am Prozess Beteiligter in Deutschland
etabliert wird. „Das ist eine große Chance“, wirbt DIVI-Präsident Felix
Walcher für die Digitalisierung in der Notfallversorgung. „Ein langjährig
in der Praxis der Notaufnahmen bewährtes und auf alle Bereichen
skalierbares, digitales, systemunabhängiges Konzept liegt schließlich
vor.“
„Die sektorenübergreifende, digitale Erfassung patienten-/fallbezogener
Daten entlang der gesamten Rettungskette von der präklinischen
Notfallversorgung bis in die INZ impliziert einen erheblichen Mehrwert für
die ressourcenschonende, effektive Nutzung von Daten aus der
Notfallversorgung für die effektive Qualitätssicherung und die nachhaltige
Verbesserung der Versorgungsqualität, für die Erhöhung der
Patientensicherheit sowie für die Ermöglichung personalisierter Medizin“,
betont auch Sektionssprecherin Sabine Blaschke. Die Erstellung eines
digitalen, interoperablen Protokolls für die Leitstellen auf Basis des
vorhandenen Notaufnahmeprotokolls sowie auch ein einheitlicher Datensatz
der Notfallbehandlung der KVen ist in Planung.
Entwurf der Notfallreform muss noch deutlich nachgebessert werden!
Zusammenfassend wird in der Stellungnahme der DIVI deutlich: Am Entwurf
der Notfallreform muss noch deutlich nachgebessert werden! „Die Experten
der Fachgesellschaft stehen deshalb für einen konstruktiven Dialog und
fachliche Beratung gerne bereit“, unterstreicht der Präsident. „Auch wir
möchten diesen Prozess zügig weiterentwickeln!“
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