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Schutz von Kulturerbe im Ersten Weltkrieg – Tagung an der Europa- Universität Viadrina / Interviewangebot

Zerstörung und Raub von Kulturgütern gehören zur Taktik von historischen
und aktuellen Kriegen, gleichzeitig verstößt dieses Vorgehen gegen
internationale Konventionen. Die Europa-Universität Viadrina Frankfurt
(Oder) lädt von Montag, dem 13. Mai, bis Mittwoch, den 15. Mai, zu einer
Tagung ein, bei der Angriffe auf kulturelles Erbe und dessen Schutz
während des Ersten Weltkrieges im Zentrum stehen.

Die englischsprachige Veranstaltung mit dem Titel „,Art Protection' in
World War I and the Historiographies of Art and Culture in the First Half
of the 20th Century. Stakeholders – Networks – Concepts“ wurde in
Kooperation mit dem Bundesinstitut für Geschichte und Kultur Mittel- und
Osteuropas entwickelt. Sie wird von der Deutsch-Polnischen
Wissenschaftsstiftung finanziert.

Tagungsort ist das Collegium Polonicum in Słubice. Interessierte können
sich für eine Teilnahme bis Freitag, den 10. Mai, per Mail an kunstschutz
@europa-uni.de anmelden.
Weitere Informationen zum Programm: https://arthist.net/archive/41613

Hinweis für Journalistinnen und Journalisten:
Als Experte für historischen und aktuellen Kulturgutschutz steht Ihnen
Prof. Dr. Paul Zalewski, Inhaber der Viadrina-Professur für Denkmalkunde
und Gastgeber der Konferenz, für Interviews und Hintergrundgespräche zur
Verfügung.
Melden Sie sich bei Interesse gern per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Zum Hintergrund:
Der kriegerische Angriff auf Kulturgüter ist ein klarer Verstoß gegen die
Bestimmungen der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei
bewaffneten Konflikten von 1954. Dieser sogenannte Kunstschutz hat seinen
Ursprung in der 1907 ratifizierten Haager Landkriegsordnung. Die
Wirksamkeit dieses ersten völkerrechtlichen Abkommens zum Schutz von
Kulturgut im Kriegsfall wurde schon wenige Jahre später, während des
Ersten Weltkrieges, auf die Probe gestellt.
Die Tagung will die Strategien und Praktiken des Umgangs mit dem
kulturellen Erbe auf den verschiedenen Kriegsschauplätzen des Ersten
Weltkrieges in vergleichender Perspektive untersuchen. Auch die
Auswirkungen des damals entwickelten Konzeptes auf aktuelle Bedrohungen –
beispielsweise in der Ukraine – spielen dabei eine Rolle.

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Bewerbungen für das Studium an der Muthesius Kunsthochschule ab 1. Mai möglich

Wer die Welt von morgen gestalten möchte, kann an der Muthesius
Kunsthochschule die Grundlagen in Kunst und Design-Studiengänge erlernen.
An der einzigen Kunsthochschule Schleswig-Holsteins, die in einer
Großstadt am Meer liegt, können Studierende zwischen Kunst- und Design-
Studiengängen auswählen: Kommunikationsdesign, Industriedesign,
Szenografie/ Interior Design, Freie Kunst und Kunst Lehramt an Gymnasien.
Außerdem werden die Masterstudiengänge Kommunikationsdesign,
Raumstrategien, Freie Kunst, Kunst Lehramt an Gymnasien sowie im
Studiengang Industriedesign die Masterprogramme Medical Design und
Interface Design angeboten. Vom 1. bis 15. Mai ist das Online-
Bewerbungsportal geöffnet.

Wer ab dem Wintersemester 2024/25 an der Muthesius Kunsthochschule in Kiel
studieren möchte, kann sich vom 1. bis 15. Mai dafür bewerben. Die
Anmeldung erfolgt online. Unter https://muthesius-kunsthochschule.de/der-
weg-ins-studium/
sind alle relevanten Informationen zum
Bewerbungsverfahren für Bachelor- und Master-Studierende zu finden.
Außerdem wird hier ab 1. Mai der Link zum digitalen Bewerbungsportal
veröffentlicht.

Die einzige Kunsthochschule Schleswig-Holsteins bietet
Bachelorstudierenden eine Auswahl an Kunst- und Design-Studiengängen an:
Es gibt Kommunikationsdesign, Industriedesign, Szenografie / Interior
Design, Freie Kunst und Kunst Lehramt an Gymnasien. Außerdem werden die
Masterstudiengänge Kommunikationsdesign, Raumstrategien, Freie Kunst,
Kunst Lehramt an Gymnasien sowie im Studiengang Industriedesign zwei
verschiedene Masterprogramme angeboten: Medical Design und Interface
Design.

Für das Kunst- oder Designstudium im Bachelor wird zugelassen, wer die
künstlerische Eignungsprüfung besteht. Sie besteht aus dem Einreichen
einer künstlerischen Mappe, die einen Eindruck eigener Arbeiten vermitteln
kann, sowie aus praktischen Gestaltungsaufgaben und einem Kolloquium –
beides wird an der Kunsthochschule absolviert. Je nach Studiengang gelten
unterschiedliche Voraussetzungen, ob Mappen digital oder analog
eingereicht werden sollen.

2005 als erste und einzige Kunsthochschule Schleswig-Holsteins gegründet,
ist die Muthesius Kunsthochschule nicht nur ein Ort, an dem kulturell
relevant werdende Biografien ermöglicht werden. Sondern sie bietet mit
ihrem Projektstudium auch Raum für besondere Experimente und
Realisierungen. Seit 2007 verfügt die Kunsthochschule über das
Promotionsrecht. Heute sind rund 630 Studierende in den Bereichen Kunst
und Design eingeschrieben; sie kommen aus mehr als 30 Ländern.

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Strahlenschutz bei UV-C-Luftreinigern nur teilweise sichergestellt

BfS lässt Desinfektionsgeräte untersuchen

Seit der Corona-Pandemie hat die Desinfektion von Raumluft und Oberflächen
mit UV-C-Strahlung an Bedeutung gewonnen. Vor allem öffentlich zugängliche
Gebäude wurden seitdem mit UV-C-Luftreinigern ausgestattet, darunter
beispielsweise Hotels und Gaststätten oder Arztpraxen. Auch privat kommen
die Geräte zum Einsatz. Allerdings birgt die Anwendung von UV-Strahlung
auch Risiken für Haut und Augen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
hat daher 41 Geräte auf ihre Sicherheit im Rahmen eines
Forschungsvorhabens testen lassen.

Das Ergebnis: Durchdachter, guter UV-Schutz ist möglich und wird teilweise
auch umgesetzt. Zugleich gibt es aber Geräte, bei denen eine direkte
Gefährdung für Augen und Haut nicht ausgeschlossen werden kann und in
einigen Fällen sogar zu erwarten ist. Die Studie zeigt außerdem, dass die
Herstellerangaben nicht in allen Fällen das tatsächliche Risiko abbilden.

UV-C-Strahlung ist grundsätzlich in der Lage, Bakterien und Viren
abzutöten. Hauptsächliche Einsatzgebiete von UV-C-Strahlung sind die
Oberflächenentkeimung, die Raumluftdesinfektion und die
Wasseraufbereitung. Die Wirksamkeit hängt von der Dosis ab: Die
Bestrahlungsstärke muss groß genug und die Bestrahlungszeit lang genug
sein, um Mikroorganismen und Viren im gewünschten Umfang abtöten zu
können. Die Wirksamkeit der Geräte wurde in der Studie nicht untersucht.

UV-Strahlung nachgewiesenermaßen krebserregend
Da UV-Strahlung Haut und Augen schädigen kann und nachgewiesenermaßen
krebserregend ist, sollten UV-C-Desinfektionsgeräte grundsätzlich nur so
angewandt werden, dass Menschen nicht der Strahlung ausgesetzt sind.
Keinesfalls sollte UV-C-Strahlung am Körper eingesetzt werden.

In der Studie wurden 41 Geräte mit UV-Strahlenquellen untersucht und
hinsichtlich der von den Geräten ausgehenden Gefährdung für Augen und Haut
beurteilt. Dazu gehörten insbesondere 20 mobile Luftreiniger, 11
Desinfektionsstäbe und Freistrahler.

Am besten schneiden geschlossene Systeme bei mobilen UV-Luftreinigern ab.
Immerhin etwa die Hälfte dieser Produktgruppe ist auch für den Einsatz in
Kindergärten und Schulen geeignet, da von ihnen kaum oder keine messbare
UV-Strahlung abgegeben wird. Bei der Gruppe der Freistrahler zeigt sich
hingegen ein deutlich erhöhtes Risiko, für das die vorgesehenen
Sicherungsmaßnahmen der Hersteller nicht in allen Fällen ausreichend sind.
Abzuraten ist von einem Heimwerker-Modell zum Selbstbau, das keinerlei
Sicherheitsmechanismen vorsieht.

Herstellerangaben oftmals unzureichend
Die Verantwortung, dass das Produkt sicher ist und somit auch der Schutz
vor UV-C-Strahlung bei der Nutzung der Geräte eingehalten wird, liegt in
der Verantwortung der Hersteller. Daher wurden in der Studie auch
Herstellerinformationen zur sicheren Handhabung bewertet. Der Vergleich
der Herstellerangaben mit den Messergebnissen zeigt, dass einige der
geprüften Geräte höhere UV-Strahlung abgeben als vom Hersteller angegeben.
Des Weiteren wurden einige Geräte falsch oder nicht ausreichend
gekennzeichnet, auch im Hinblick auf nötige Warnhinweise.

Zur Desinfektion von Luft, Wasser und Oberflächen sowie zur Desinfektion
von Lebensmitteln wird UV-C-Strahlung schon seit längerem eingesetzt.
Diese Form der Desinfektion kommt nur dann zum Einsatz, wenn sich keine
Personen im Raum aufhalten oder die Quelle so verbaut ist, dass anwesende
Personen keiner Strahlung ausgesetzt sind. Diese Anwendungsfälle sind aus
Sicht des Strahlenschutzes unproblematisch.

Bundesamt für Strahlenschutz
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des
Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert
die Bevölkerung und berät die Bundesregierung in allen Fragen des
Strahlenschutzes. Die über 550 Beschäftigten bewerten Strahlenrisiken,
überwachen die Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv im radiologischen
Notfallschutz und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, darunter im
medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Ultraviolette Strahlung und
strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und Energiewende sind
weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde
betreibt das BfS Forschung und ist mit nationalen und internationalen
Fachleuten vernetzt. Weitere Informationen unter www.bfs.de.

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Strahlenschutz bei UV-C-Luftreinigern nur teilweise sichergestellt (2)

BfS lässt Desinfektionsgeräte untersuchen

Seit der Corona-Pandemie hat die Desinfektion von Raumluft und Oberflächen
mit UV-C-Strahlung an Bedeutung gewonnen. Vor allem öffentlich zugängliche
Gebäude wurden seitdem mit UV-C-Luftreinigern ausgestattet, darunter
beispielsweise Hotels und Gaststätten oder Arztpraxen. Auch privat kommen
die Geräte zum Einsatz. Allerdings birgt die Anwendung von UV-Strahlung
auch Risiken für Haut und Augen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
hat daher 41 Geräte auf ihre Sicherheit im Rahmen eines
Forschungsvorhabens testen lassen.

Das Ergebnis: Durchdachter, guter UV-Schutz ist möglich und wird teilweise
auch umgesetzt. Zugleich gibt es aber Geräte, bei denen eine direkte
Gefährdung für Augen und Haut nicht ausgeschlossen werden kann und in
einigen Fällen sogar zu erwarten ist. Die Studie zeigt außerdem, dass die
Herstellerangaben nicht in allen Fällen das tatsächliche Risiko abbilden.

UV-C-Strahlung ist grundsätzlich in der Lage, Bakterien und Viren
abzutöten. Hauptsächliche Einsatzgebiete von UV-C-Strahlung sind die
Oberflächenentkeimung, die Raumluftdesinfektion und die
Wasseraufbereitung. Die Wirksamkeit hängt von der Dosis ab: Die
Bestrahlungsstärke muss groß genug und die Bestrahlungszeit lang genug
sein, um Mikroorganismen und Viren im gewünschten Umfang abtöten zu
können. Die Wirksamkeit der Geräte wurde in der Studie nicht untersucht.

UV-Strahlung nachgewiesenermaßen krebserregend
Da UV-Strahlung Haut und Augen schädigen kann und nachgewiesenermaßen
krebserregend ist, sollten UV-C-Desinfektionsgeräte grundsätzlich nur so
angewandt werden, dass Menschen nicht der Strahlung ausgesetzt sind.
Keinesfalls sollte UV-C-Strahlung am Körper eingesetzt werden.

In der Studie wurden 41 Geräte mit UV-Strahlenquellen untersucht und
hinsichtlich der von den Geräten ausgehenden Gefährdung für Augen und Haut
beurteilt. Dazu gehörten insbesondere 20 mobile Luftreiniger, 11
Desinfektionsstäbe und Freistrahler.

Am besten schneiden geschlossene Systeme bei mobilen UV-Luftreinigern ab.
Immerhin etwa die Hälfte dieser Produktgruppe ist auch für den Einsatz in
Kindergärten und Schulen geeignet, da von ihnen kaum oder keine messbare
UV-Strahlung abgegeben wird. Bei der Gruppe der Freistrahler zeigt sich
hingegen ein deutlich erhöhtes Risiko, für das die vorgesehenen
Sicherungsmaßnahmen der Hersteller nicht in allen Fällen ausreichend sind.
Abzuraten ist von einem Heimwerker-Modell zum Selbstbau, das keinerlei
Sicherheitsmechanismen vorsieht.

Herstellerangaben oftmals unzureichend
Die Verantwortung, dass das Produkt sicher ist und somit auch der Schutz
vor UV-C-Strahlung bei der Nutzung der Geräte eingehalten wird, liegt in
der Verantwortung der Hersteller. Daher wurden in der Studie auch
Herstellerinformationen zur sicheren Handhabung bewertet. Der Vergleich
der Herstellerangaben mit den Messergebnissen zeigt, dass einige der
geprüften Geräte höhere UV-Strahlung abgeben als vom Hersteller angegeben.
Des Weiteren wurden einige Geräte falsch oder nicht ausreichend
gekennzeichnet, auch im Hinblick auf nötige Warnhinweise.

Zur Desinfektion von Luft, Wasser und Oberflächen sowie zur Desinfektion
von Lebensmitteln wird UV-C-Strahlung schon seit längerem eingesetzt.
Diese Form der Desinfektion kommt nur dann zum Einsatz, wenn sich keine
Personen im Raum aufhalten oder die Quelle so verbaut ist, dass anwesende
Personen keiner Strahlung ausgesetzt sind. Diese Anwendungsfälle sind aus
Sicht des Strahlenschutzes unproblematisch.

Bundesamt für Strahlenschutz
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des
Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert
die Bevölkerung und berät die Bundesregierung in allen Fragen des
Strahlenschutzes. Die über 550 Beschäftigten bewerten Strahlenrisiken,
überwachen die Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv im radiologischen
Notfallschutz und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, darunter im
medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Ultraviolette Strahlung und
strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und Energiewende sind
weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde
betreibt das BfS Forschung und ist mit nationalen und internationalen
Fachleuten vernetzt. Weitere Informationen unter www.bfs.de.

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