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Migration, Fachkräfte, Asyl: MLU und Uni Leipzig bieten Weiterbildung zum Migrationsrecht an

Vom neuen EU-Asylgesetz bis zum Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung in
Deutschland: Aktuelle Entwicklungen des Migrationsrechts stehen im Zentrum
einer neuen Weiterbildung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
(MLU) und der Universität Leipzig. Beim "Mitteldeutschen
Migrationsrechtstag 2024" erhalten Personen aus dem Bereich der
Migrations- und Flüchtlingshilfe sowie Angestellte in Ausländerbehörden
und Verwaltungsgerichten aktuelle Informationen zu den neuen rechtlichen
Bedingungen. Die Veranstaltung beginnt am Freitag, 26. April, um 10 Uhr,
im Mitteldeutschen Multimediazentrum in Halle.

"Der Bedarf an fundierten und praxisnahen Informationen ist groß: Zum
Beispiel hat das Europäische Parlament erst vor etwa einer Woche der
Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zugestimmt. Diese sieht
weitreichende Änderungen vor", sagt der Jurist Prof. Dr. Winfried Kluth
von der MLU, der die Forschungsstelle Migrationsrecht leitet. Auf dem
Programm der Veranstaltung stehen Vorträge zu verschiedenen aktuellen
Gesetzesänderungen aus dem Migrationsrecht. Neben dem neuen EU-Asylgesetz
sind das etwa Neuerungen beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz, die seit 1.
März 2024 gelten, oder das Gesetz zur Verbesserung der Rückführung, das am
27. Februar 2024 in Kraft getreten ist.

Der Mitteldeutsche Migrationsrechtstag ist ein gemeinsames Angebot der
Forschungsstelle Migrationsrecht der MLU und der Professur für
Öffentliches Recht insbesondere Recht der Digitalisierung, Informations-
und Migrationsrecht an der Universität Leipzig.

Das komplette Programm ist hier online einsehbar: https://wcms.itz.uni-
halle.de/download.php?down=67459&elem=3540269

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Stille Reserve nutzen: SVR-Studie zu Motiven und Motivation in der Flüchtlingshilfe

Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 folgte eine
Welle der Hilfsbereitschaft in Deutschland. Welche Motive und
Einstellungen einer freiwilligen Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe
zugrunde liegen, hat der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats
für Integration und Migration (SVR) im Rahmen einer Engagementbefragung
untersucht. Auf dieser Grundlage diskutiert die Studie
Handlungsempfehlungen für künftige Mobilisierungsstrategien, die sich an
Politik und Verwaltung in den Kommunen sowie an Arbeitgebende, Verbände
und zivilgesellschaftliche Organisationen vor Ort richten.

Viele Menschen in Deutschland haben sich in den letzten zehn Jahren für
Schutzsuchende engagiert, Geld oder Sachleistungen gespendet oder
Unterstützung bei der Suche nach einer Unterkunft oder bei Behördengängen
angeboten. „Dass Schutzsuchende, die im Rahmen akuter Fluchtbewegungen
nach Deutschland gekommen sind, hier versorgt werden konnten, ist auch
freiwilligen Helferinnen und Helfern zu verdanken. Rund 13 Prozent aller
Menschen, die sich freiwillig engagieren, waren unseren Daten zufolge in
der Flüchtlingshilfe tätig“, berichtet Dr. Nora Storz, Co-Autorin der
Studie des wissenschaftlichen Stabs des SVR. „Damit rangiert dieser
Bereich – nach den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit sowie Gesundheit
und Soziales – zwar nur im unteren Mittelfeld. Die Befragung hat aber auch
ergeben, dass es noch viel ungenutztes Potenzial gibt: Von allen
Engagierten, die bislang nicht in der Flüchtlingshilfe tätig sind, können
sich etwa drei von zehn ein solches Engagement vorstellen. Und auch bei
den bisher noch gar nicht freiwillig Tätigen gibt es einen Anteil
Engagementbereiter. Von allen Befragten insgesamt könnte sich damit etwa
jede vierte Person ein solches Engagement vorstellen.“ Der Studie liegt
eine Mehrfacherhebung zugrunde, die ab Februar 2023 über einen Zeitraum
von sieben Monaten in drei Wellen durchgeführt wurde. Mehr als 2.500
Personen nahmen an allen drei Befragungen teil.

Um herauszufinden, wie aus einer grundsätzlichen Bereitschaft
tatsächliches Engagement werden kann, wurden in der Studie auch
verschiedene politikrelevante Einstellungen der Befragten untersucht.
Dabei zeigte sich, dass Befragte mit größerer politischer
Selbstwirksamkeit sich auch mehr in der Flüchtlingshilfe engagierten oder
zu einem solchen Engagement bereit waren. „Befragte, die sich für Politik
interessieren, engagieren sich häufiger in der Flüchtlingshilfe oder sind
eher zu einem solchen Engagement bereit als Befragte, die weniger
Interesse an Politik haben. Auch bewerten Personen, die sich in der
Flüchtlingshilfe engagieren oder zu einem Engagement bereit sind, die
Responsivität von Entscheidungstragenden besser als Nichtengagierte. Sie
meinen also eher, dass sich Politikerinnen und Politiker um die Anliegen
der Bevölkerung kümmern und deren Interessen aufgreifen“, so Dr. Storz.

Die Motive für Freiwilligenarbeit sind dabei vielfältig und können je nach
Ressourcen und Interessen der Ehrenamtlichen variieren. Auffällig ist
aber, dass Engagierte und Engagementbereite in der Flüchtlingshilfe
deutlich altruistischer eingestellt sind als Befragte, die ein solches
Engagement nicht ausüben wollen. „Viele Freiwillige in anderen Bereichen
suchen vor allem einen Ausgleich zu Alltag und Beruf – oder sie engagieren
sich aus sozialen Motiven, etwa weil ihre Freunde auch ehrenamtlich tätig
sind“, erläutert Alex Wittlif, Co-Autor der SVR-Studie. „Engagierte in der
Flüchtlingshilfe ziehen ihre Motivation vor allem aus der Sorge um andere
Menschen. Viele haben einen hohen politischen Gestaltungsanspruch.
Gleichzeitig spielen aber auch bei ihnen eigennützige oder selbstbezogene
Motive eine Rolle: Das Erlernen neuer Fähigkeiten durch Engagement in der
Flüchtlingshilfe ist zum Beispiel ein solches Motiv.“

Ursachen, die ein Engagement verhindern, gibt es viele. „Zeitmangel ist
einer der häufigsten Gründe, den Personen dafür angeben, warum sie sich
nicht engagieren; zudem geben immerhin 20 Prozent der Engagementbereiten
an, dass sie nicht wissen, wie sie sich engagieren können“, berichtet Alex
Wittlif. Viele Befragte sehen sich den Umfrageergebnissen zufolge aber
auch nicht in der Verantwortung: Jede fünfte Person unter den Befragten,
die sich nicht in der Flüchtlingshilfe engagieren wollen, sagt, es sei
Aufgabe des Staates, sich um Flüchtlinge zu kümmern. Bei den
Engagementbereiten sind dies 13 Prozent.

Um die vorhandenen Potenziale besser zu nutzen, empfiehlt der
wissenschaftliche Stab des SVR, auf die besonders relevanten Motive der
Engagierten und Engagementbereiten einzugehen. „Freiwilligenarbeit kann
sich positiv auf das Selbstwertgefühl auswirken und ermöglicht, eigene
Talente zu entfalten. Das sind wichtige Motive für ein Engagement und
diese Motive sollten die Beteiligten auf kommunaler Ebene auch ansprechen,
wenn sie das Hilfepotenzial besser ausschöpfen wollen“, resümiert Dr. Jan
Schneider, Leiter des Bereichs Forschung beim SVR. In der Praxis müssten
Engagement- und Demokratieförderung außerdem stärker als bisher verzahnt
werden; auch gelte es, Kooperationsstrukturen und Koordinierungsmaßnahmen
vor Ort zu stärken. „Unsere Daten zeigen, dass sich viele
Engagementbereite nicht ausreichend informiert fühlen. Hier braucht es
also mehr Aufklärung darüber, wie sich Menschen konkret einbringen können
– etwa durch persönliche Ansprache, Informationsveranstaltungen oder die
Bereitstellung einer digitalen Plattform, auf der Hilfsgesuche gesammelt
werden. Auch Menschen, die selbst einen Fluchthintergrund haben, sollten
aktiv angesprochen werden. Zudem können Unternehmen wertvolle
Unterstützung leisten: Es gibt bereits Arbeitgebende, die
gemeinwohlorientierte Projekte fördern – etwa indem sie ihren
Mitarbeitenden erlauben, ein gewisses Kontingent an Arbeitszeit für
ehrenamtliche Tätigkeiten zu nutzen“, so Dr. Schneider.

Die Studie des wissenschaftlichen Stabs des SVR entstand im Rahmen des
Projekts „Solidarität in der Aufnahmegesellschaft: Wahrnehmung
Geflüchteter und Determinanten für Engagement und Hilfsbereitschaft“, das
von der Stiftung Mercator gefördert wird. „Erstmals haben Forschende in
Deutschland systematisch die Motive von Menschen in und außerhalb der
Flüchtlingshilfe untersucht, die sich heute schon engagieren, die es nicht
tun und solche, die künftig dazu bereit wären. Die Ergebnisse helfen uns,
zu verstehen, was Engagement letztlich antreibt und wie es sich fördern
lässt. Vor allem Politikerinnen und Politiker, aber auch Mitarbeitende in
Verwaltung und zivilgesellschaftlichen Organisationen können von den
Befunden profitieren und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter
fördern“, sagt Violaine Dobel, Projektmanagerin der Stiftung Mercator.

Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges
und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen
Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung
bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen
sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören neun
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und
Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Hans Vorländer (Vorsitzender), Prof.
Dr. Birgit Leyendecker (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Havva
Engin, Prof. Dr. Birgit Glorius, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Dr.
Winfried Kluth, Prof. Dr. Matthias Koenig, Prof. Sandra Lavenex, Ph.D.,
Prof. Panu Poutvaara, Ph.D.
Der wissenschaftliche Stab unterstützt den Sachverständigenrat bei der
Erfüllung seiner Aufgaben und betreibt darüber hinaus eigenständige,
anwendungsorientierte Forschung im Bereich Integration und Migration.
Dabei folgt er unterschiedlichen disziplinären und methodischen Ansätzen.
Die Forschungsergebnisse werden u. a. in Form von Studien, Expertisen und
Policy Briefs veröffentlicht.

Weitere Informationen unter: https://www.svr-migration.de

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Blutvergiftung: Das muss man über diese Diagnose wissen

Expertenwissen der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und
Unfallchirurgie (DGOU) zum Thema Blutvergiftung (Sepsis)

Laut Medienberichten erlitt der Schauspieler Til Schweiger infolge einer
Verletzung am Unterschenkel eine Blutvergiftung (Sepsis). Eine Sepsis ist
häufig lebensbedrohlich. Ob man nach einer Sepsis vollständig geheilt ist,
was zu beachten ist oder ob gar es einen Rückfall geben kann, darüber
informieren Orthopäden und Unfallchirurgen.

Wissenswertes über die Diagnose Sepsis erläutert Experte Prof. Dr. Andreas
Seekamp, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und
Unfallchirurgie (DGOU), Präsident der Deutschen Gesellschaft für
Unfallchirurgie (DGU) und Direktor der gemeinsamen Klinik für Orthopädie
und Unfallchirurgie am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein am Campus
Kiel.

1) Was gibt es nach einer frisch überstandenen Sepsis zu beachten?
„Man sollte sich weiterhin schonen und körperlich nicht anstrengen, also
keinen Sport, keine Flugreisen, sondern nur tägliche Verrichtungen
durchführen: Haushalt führen, einkaufen gehen und gegebenenfalls auch
wieder zur Arbeit gehen, wenn es sich nicht um körperliche Tätigkeiten
handelt. Das Immunsystem ist noch geschwächt, der Körper kann keinen
zusätzlichen Stress vertragen.“

2) Ist man dann wieder vollständig gesund oder gibt es die Gefahr eines
Rückfalls?
„Als vollständig gesund kann man sich erst nach etwa vier bis sechs Wochen
betrachten, ältere Menschen, etwa jenseits des 70sten Lebensjahres können
auch Monate benötigen. Bei körperlicher Überanstrengung gibt es durchaus
die Möglichkeit eines Rückfalls, vornehmlich dann, wenn das Immunsystem
noch geschwächt ist. In jedem Fall muss die Ursache der Sepsis vollständig
ausgeheilt sein, damit es nicht zu einer erneuten Keimverschleppung kommt.
Die nicht ausreichend therapierte und ausgeheilte Ursache stellt die
wesentliche Gefahr für einen Rückfall dar.“

3) Was sollte man besonders beachten?
„Neben körperlicher Schonung sind regelmäßige Blutuntersuchungen und
Kontrollen der ausgeheilten Ursache als Verlaufsbeobachtung wichtig. In
den Blutkontrollen sind die Entzündungsparameter zu kontrollieren und es
ist die gegebenenfalls anhaltende Zirkulation von Keimen im Blut
auszuschließen. Zudem müssen gleichzeitige Beeinträchtigungen von Organen,
wie beispielsweise Herz und Nieren, ausgeschlossen werden. Eine Sepsis
kann über die Blutzirkulation von Bakterien zu Herzklappenfehlern und
Nierenschäden führen.“

4) Warum ist eine Sepsis lebensgefährlich?
„Eine Sepsis ist lebensgefährlich, wenn durch die Einschwemmung von
Bakterien in die Blutbahn und die Organe das Immunsystem des Körpers
überfordert ist und mehrere Organsysteme durch den Keimbefall und die
daraus entstehenden Entzündungsreaktionen versagen. Menschen versterben in
der Sepsis an einem gleichzeitigen Versagen mehrerer Organe, selbst die
Intensivmedizin mag schwere Verläufe dann nicht mehr aufhalten. Ein
solcher schwerer Verlauf kann sich innerhalb von wenigen Stunden
entwickeln und mit dem Tod enden.“

5) Wie kann eine Sepsis bei einer Bagatellverletzung entstehen?
„Die Verschleppung von Keimen in die Blutbahn kann durch sehr kleine
Wunden, Bagatellverletzungen, entstehen. Auch kleine Bissverletzungen oder
Kratzspuren können die Ursache sein. Jeder noch so kleinen
Bagatellverletzung muss man daher seine Aufmerksamkeit schenken, jede
Wunde muss gesäubert werden, wobei schon reines Wasser dafür ausreicht.
Verhindert werden muss in jedem Fall die gleichzeitige Infektion der
Wunde. Ist eine Wunde infiziert und zeigt nach zwei Tagen keine
Heilungstendenz, haben sich bereits Keime in der Wunde festgesetzt, zu
diesem Zeitpunkt ist notfallmäßig medizinische Behandlung aufzusuchen.
Häufig wird dann eine chirurgische Intervention erforderlich, um das
infizierte Gewebe zu entfernen und die Wunde wieder in einen reinen
Zustand zu versetzen. Es folgt in der Regel eine offene Wundbehandlung mit
regelmäßiger Spülung der Wunde.“

6) Welche Anzeichen sprechen für eine Sepsis?
„Der Beginn einer Sepsis ist schwierig zu erkennen und wird häufig
verkannt. Klinische Symptome sind ein schneller Puls, gegebenenfalls
niedriger Blutdruck, erhöhte Atemfrequenz und eine zunehmende
Bewusstseinsstörung, beginnend mit Müdigkeit, sowie das Gefühl der
Abgeschlagenheit und ein vermehrtes Durstgefühl. Fieber tritt häufig erst
später auf, in jedem Fall spricht eine normale Körpertemperatur nicht
gegen eine Sepsis.“

7) Was muss bei Verdacht auf Sepsis sofort gemacht werden?
„Es muss möglichst rasch eine medizinische Behandlung erfolgen, am besten
Vorstellung in der Notaufnahme einer Klinik und zwar schon wenn nur zwei
der oben genannten Symptome wahrgenommen werden und eine
Bagatellverletzung vorliegt oder wenige Tage zuvor erinnerlich ist.“

8) Welche Rolle spielt die Tetanus-Impfung?
„Die Tetanus-Schutzimpfung ist ganz wichtig und muss im Zuge einer
Bagatellverletzung in jedem Fall überprüft werden. Bei Unsicherheiten über
den bestehenden Impfschutz muss der Impfschutz großzügig erneuert werden.
Die Impfung hilft aber nur gegen den auslösenden Keim des
Wundstarrkrampfes, eine Sepsis mit anderen Keimen lässt sich durch die
Tetanus-Schutzimpfung nicht verhindern.“

9) Wie kann man sich vor einer Sepsis schützen?
„Der beste Schutz gegen eine Sepsis ist der aufmerksame Umgang mit
jeglichen Bagatellverletzungen, dazu zählen im Übrigen auch
Sonnenbrandverletzungen mit Blasenbildung. Das Grundprinzip ist eine
primäre Säuberung, klares Wasser ist ausreichend, und eine saubere
mechanische Abdeckung bis die Wundflächen trocken sind und sich eine
Wundheilung einstellt. Frühe alarmierende Zeichen sind eine Rötung,
Überwärmung und zunehmende Schwellung um die Wunde herum. Schon dann
sollte man medizinische Hilfe aufsuchen. Ein "ist doch nicht so schlimm"
ist in dieser Situation nicht mehr angebracht.“

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Bewerbung bis Ende April: Summer School zu Umweltschäden durch den Krieg in der Ukraine

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine kostet täglich viele Menschenleben.
Doch auch die Natur wird zerstört. Wie können Bürgerinnen und Bürger diese
Umweltschäden dokumentieren und so in künftige Gerichtsverfahren
einbringen? Diese Frage steht im Zentrum einer aktuellen Vorlesungsreihe,
die im August mit einer kostenfreien Summer School an der Universität
Hamburg endet. Studierende und andere Interessierte sind eingeladen, an
der interdisziplinären Summer School mitzumachen und sich zu bewerben.

Gefördert von der europäischen Union widmen sich vier europäische
Hochschulen zusammen mit zwei NGOs und einem Unternehmen gemeinsam einem
bisher wenig fokussierten Thema: Wie können Umweltschäden, die durch den
Krieg in der Ukraine entstehen, etwa durch Verunreinigung des Grundwassers
oder langfristige Zerstörung des Ackerlandes, künftig rechtlich verfolgt
werden? Im Projekt GROMADA greifen Kriegsrecht, Menschenrechte,
Umweltrecht und Strafrecht ineinander – und schon jetzt ist klar, dass
eine solche juristische Aufarbeitung ohne die Beteiligung von Bürgerinnen
und Bürgern aus der Ukraine nicht möglich sein wird.

Im Rahmen einer aktuellen digitalen Vorlesungsreihe spricht das Citizen-
Science-Projekt daher gezielt das bürgerschaftliche Engagement in der
Ukraine an, um die vom Krieg verursachten Umweltschäden zu bewältigen. In
16 interdisziplinären „Lectures“ können sich Studierende und alle
Interessierten zu Themen rund um den rechtlichen Schutz der Umwelt in
kriegerischen Konflikten informieren und weiterbilden. Die bereits
gehaltenen Vorlesungen sind über YouTube auch weiterhin abrufbar, zudem
wird jede Vorlesung als „graphic recording“ visualisiert.

Vom 25. August bis 1. September 2024 richtet die Universität Hamburg als
eine der sieben GROMADA-Partnereinrichtungen zudem eine interdisziplinäre
und internationale Summer School aus. Bewerben können sich Studierende der
Rechtswissenschaften, Umweltwissenschaften, Stadtplanung und
Politikwissenschaft. Neben Studierenden anderer Fachrichtungen sind auch
interessierte Bürgerinnen und Bürger willkommen, es sollte aber ein
Interesse an Citizen-Science-Projekten im Kontext von Umweltschäden
gegeben sein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Bewerbung ist noch bis zum
30. April möglich: https://gromada-erasmus.eu/summer-school/

Das Projekt GROMADA wird im Rahmen von „Erasmus+“ gefördert, dem Programm
der Europäischen Union für Bildung, Jugend und Sport. Beteiligt sind neben
der Universität Hamburg die Universität Lund – ein strategischer Partner
der UHH – sowie die Universität Kopenhagen und Odessa State Environmental
University. Die Summer School findet zudem in Kooperation mit dem
Deutschen und Ukrainischen Roten Kreuz, Greenpeace, dem European Center
for Constitutional and Human Rights und ELSA Hamburg e.V.  statt.

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