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Für viel mehr Frauen in der Wissenschaft: Die HHN wird für ihr Gleichstellungskonzept ausgezeichnet

• Beim aktuellen Professorinnenprogramm 2030 wird die Hochschule Heilbronn
für die
Gleichstellung von Frauen und Männern in der Forschung und Lehre
ausgezeichnet.

• Daran geknüpft: Eine Förderung von bis zu drei Professorinnen und einer
Nachwuchswissenschaftlerin für je fünf Jahre.

• Hinter dem Professorinnenprogramm stehen Bund und Länder, um den Anteil
von Frauen in
wissenschaftlichen Spitzenpositionen an deutschen Hochschulen zu erhöhen.

Heilbronn, Februar 2024. Die berufliche Gerechtigkeitslücke zwischen
Frauen und Männern schließen – eine Mission, die die Hochschule Heilbronn
(HHN) lange schon verfolgt und kürzlich dafür ausgezeichnet wurde: Beim
bedeutendsten Förderprogramm für mehr Frauen in Wissenschaft und
Forschung, dem Professorinnenprogramm 2030, konnte die HHN mit ihrem
Gleichstellungskonzept überzeugen. Eine positive Begutachtung ist
Voraussetzung, um die Förderung von bis zu drei Professorinnen für jeweils
bis zu fünf Jahren und den Titel „Gleichstellungsstarke Hochschule“ zu
erhalten. Mit diesem Bund-Länder-Programm werden somit Frauen in Forschung
und Wissenschaft direkt unterstützt, vor allen Dingen aber auch die
Gleichstellungsarbeit an den Hochschulen selbst. „Diesen schönen Erfolg
verdanken wir natürlich nicht nur einem guten Konzept für die kommenden
Jahre, sondern auch unserem alltäglichen starken Handeln“, sagt
Prorektorin der HHN im Bereich Internationales und Diversität, Professorin
Ruth Fleuchaus.

Einzige Auszeichnung im Raum Baden-Württemberg

Maximal 20 Prozent der begutachteten Hochschulen erhalten zusätzlich die
Chance, als „gleichstellungsstarke Hochschule“ eine weitere Förderung für
eine Nachwuchswissenschaftlerin zu beantragen. Auch diese Unterstützung
erhielt die HHN und das, als einzige Hochschule in Baden-Württemberg. „Wir
freuen uns darüber, dass mit dieser Auszeichnung unsere gute Arbeit im
Gleichstellungsbereich der letzten Jahre gewürdigt und zusätzlich gestärkt
wird. Ich schließe mich gerne der Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
an – Geschlechtergerechtigkeit ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal“, sagt
Prorektorin Ruth Fleuchaus weiter.

Erfolgreicher Rückblick

Die HHN konnte bereits in den drei vorangegangenen
Professorinnenprogrammen punkten und sich über eine sehr umsetzungsstarke
Gleichstellungs- und Diversity-Arbeit freuen. Dennoch gibt es auf dem Weg
zur Parität, also einem gleichmäßigen Verhältnis von Männern und Frauen im
Beruf, noch einiges zu tun – auch in den Bereichen Lehre und Forschung.
Die Förderung durch das Professorinnenprogramm sei hier eine wichtige
Unterstützung auf diesem Weg: „Rein rechnerisch kann die HHN eine
paritätische Besetzung ihrer Professuren bis zum Jahr 2050 erreichen. Ich
hoffe aber, dass wir schon früher an einem Punkt stehen, an dem wir sagen,
dass alle ihre Potentiale bei uns an der Hochschule, unabhängig von
Geschlecht und Herkunft, voll ausschöpfen können“, sagt Maren Haag,
Leiterin des Referats für Gleichstellung und Diversität an der HHN. Sie
beschreibt damit einen Teil des ausgezeichneten Gleichstellungskonzeptes,
das an der HHN schon lange gelebtes Motto ist. Unterschiedliche Aktionen
sollen das noch sichtbarer machen – so wurde beispielsweise die aktuelle
Interviewreihe zum „Internationalen Tag der Frauen und Mädchen in der
Wissenschaft“ ins Leben gerufen: <https://www.hs-
heilbronn.de/de/Wissenschaftlerinnen>

„Es gilt aber nach wie vor, dass wir typische Hürden wie die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie, die Planbarkeit von wissenschaftlichen Karrieren
sowie verdeckte Ausschlussmechanismen abbauen. Eine Aufgabe, der sich die
Hochschule gerne auch weiterhin stellt“, sagt Maren Haag weiter.

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Häusliche Pflege versus Erwerbstätigkeit

Mehr Unterstützung für pflegende An- und Zugehörige dringend notwendig –
Erlanger Studie für Online-Supplement neu ausgewertet

Rund fünf Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig und über
80 Prozent von ihnen werden zu Hause versorgt, so das Statistische
Bundesamt. Oft übernehmen An- oder Zugehörige ihre Betreuung. Das Online-
Supplement „Pflegebedürftigkeit im Alter“ der Thieme-Fachzeitschrift „Das
Gesundheitswesen“ widmet sich in sechs Originalbeiträgen den
Herausforderungen, die damit einhergehen. Herausgegeben wird die
Sonderausgabe von PD Dr. Anna Pendergrass und Prof. Dr. Elmar Gräßel vom
Zentrum für Medizinische Versorgungsforschung der Psychiatrischen und
Psychotherapeutischen Klinik (Direktor: Prof. Dr. Johannes Kornhuber) des
Uniklinikums Erlangen. Besonders im Fokus steht die Belastung pflegender –
meist weiblicher – Angehöriger. Um pflegen zu können, treten sie oft
beruflich kürzer oder geben ihre Erwerbstätigkeit komplett auf.
Gleichzeitig nutzen viele der Pflegenden keines der vorhandenen
Unterstützungsangebote. Ein bedürfnisgerechter Ausbau der
Entlastungsangebote sei deshalb dringend notwendig, so die Herausgeberin
und der Herausgeber.

Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend pflegen in
Deutschland rund 2,5 Millionen An- und Zugehörige neben ihrer
Erwerbstätigkeit pflegebedürftige Menschen. Beides gleichzeitig ist oft
einfach zu viel, wie die Erlanger Studie „Benefits of Being a Caregiver“
zeigt. Knapp 23 Prozent der befragten Betroffenen reduzierten ihre
Arbeitszeit, rund 11 Prozent gaben ihre Arbeit sogar ganz auf.
Insbesondere Frauen, das belegt einer der Beiträge im Online-Supplement
deutlich, beenden ihre Erwerbstätigkeit. „Das Geschlecht ist damit der
bedeutendste Risikofaktor für die Beendigung der beruflichen Tätigkeit“,
erklärt PD Dr. Pendergrass, die gemeinsam mit Prof. Gräßel und weiteren
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die sechs Beiträge für die
Sonderausgabe verfasst hat.

Die Reduktion oder die Beendigung der Erwerbstätigkeit habe persönliche
und gesamtgesellschaftliche Konsequenzen, so Prof. Gräßel: „Der Ausstieg
aus dem Beruf ist nicht nur mit finanziellen Einbußen für die Betroffenen
verbunden. Ihr Ausscheiden bedeutet auch einen Verlust für den
Arbeitsmarkt und den Wirtschaftsstandort Deutschland.“

Diskrepanz zwischen beabsichtigter und tatsächlicher Nutzung von
Hilfsangeboten

Gleichzeitig zeigt sich, dass pflegende An- und Zugehörige ambulante
Unterstützungsangebote oft nicht wahrnehmen, obwohl der Wunsch danach
besteht. Diese Erkenntnis beruht auf einer repräsentativen Stichprobe von
Pflegenden, die eine gesetzlich versicherte Person zu Hause pflegten und
die beim Medizinischen Dienst Bayern entweder einen Erstantrag oder einen
Antrag auf Erhöhung des Pflegegrads nach Sozialgesetzbuch XI gestellt
hatten. Bei der von den Erlanger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
durchgeführten Befragung konnten die pflegenden An- und Zugehörigen
angeben, ob sie einen ambulanten Pflegedienst, eine Haushaltshilfe,
Tagespflege, Essen auf Rädern, einen Fahr- oder Betreuungsdienst, 24
-Stunden-Betreuung oder eine Betreuungsgruppe in Anspruch nehmen.

Die Auswertung ergab, dass lediglich 1,7 Prozent eine Betreuungsgruppe
nutzten. Den höchsten Zuspruch fand der ambulante Pflegedienst mit 38,4
Prozent. Über 40 Prozent der Befragten nahmen allerdings keines der acht
abgefragten Angebote wahr. Gleichzeitig äußerten jedoch 72 Prozent von
ihnen den Wunsch, zukünftig mindestens eines davon nutzen zu wollen.

Ausbau ambulanter Angebote ist dringend erforderlich

„Der Wunsch nach Unterstützung durch ambulante Entlastungsangebote ist
deutlich höher als die tatsächliche Inanspruchnahme. Es ist dringend
notwendig, die Gründe dafür zu erforschen, warum Wunsch und Wirklichkeit
so sehr auseinandergehen. Daraus können dann wirksame Strategien
abgeleitet werden, An- und Zugehörige bedarfsgerecht zu unterstützen“,
erläutert Anna Pendergrass. Nur so könne in Zukunft sichergestellt werden,
dass häusliche Pflege ins Lebenskonzept von pflegenden An- und Zugehörigen
passt. „Auf jeden Fall müssen ambulante Angebote in den nächsten Jahren
massiv ausgebaut und deren Finanzierung gesichert werden. Nur so können
der bereits jetzt vorhandene Wunsch nach Unterstützung gedeckt und die
Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und häuslicher Pflege ermöglicht
werden. Es geht um nichts weniger als die Sicherstellung der Versorgung
von Pflegebedürftigen in ihrer häuslichen Umgebung“, erklärt Elmar Gräßel
abschließend.

Zur Datengrundlage

Alle sechs Beiträge im Online-Supplement „Pflegebedürftigkeit im Alter“
beruhen auf einer Sekundäranalyse von Daten, die im Rahmen der von der G.
und I. Leifheit Stiftung geförderten Studie „Benefits of Being a
Caregiver“ erhoben wurden. Für diese Querschnittsstudie hatten 50
Pflegegutachterinnen und -gutachter des Medizinischen Diensts Bayern
zwischen Oktober 2019 und März 2020 insgesamt 5.000 Fragebögen an
pflegende An- und Zugehörige – repräsentativ für das Bundesland Bayern –
verteilt. Die Auswertung erfolgte im Zentrum für Medizinische
Versorgungsforschung der Psychiatrie des Uniklinikums Erlangen. Ziel des
Forschungsprojekts war die Entwicklung eines Fragebogens zur Messung des
„Zugewinns des Pflegenden durch die häusliche Pflege“. Die im Rahmen der
Befragungsstudie erhobenen Daten wurden für das Thieme-Supplement in
Hinblick auf die häusliche Pflege- und Versorgungssituation
pflegebedürftiger Menschen und ihrer An- und Zugehörigen neu ausgewertet.

Das Supplement ist frei zugänglich und kann hier heruntergeladen werden:
https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/issue/10.1055/s-014-59049

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Teurer Wohnen - Handlungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene

Öffentliche Dialogveranstaltung im Rahmen der „Difu-Dialoge zur Zukunft
der Städte“

Ort: online
Zeit: 13.3.2024, 17-18:30 Uhr
gebührenfrei, Anmeldung erforderlich

Lange Warteschlangen bei Wohnungsbesichtigungen sowie
Mietpreissteigerungen gehören schon lange zum Alltag von Mieter*innen und
Wohnungssuchenden in den Städten. In den letzten Jahren ist die Zahl der
"Plagen" insgesamt auf die alttestamentarische Zahl von zehn angewachsen.
Hinzu kommen: Auslaufende Sozialbindungen, Neubau von Premium-Immobilien,
Eigenbedarfskündigungen, Index- und Staffelmieten, möblierte Wohnungen,
Mikro-Apartments, schwindende Fluktuationsreserve sowie fehlende
Familienwohnungen etc. sind allgegenwärtige Hürden bei der Wohnungssuche.
Am Beispiel von drei Städten diskutieren wir im Difu-Dialog über lokale
Handlungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten.

Ablauf

Begrüßung
Prof. Dr. Carsten Kühl, Wissenschaftlicher Direktor und Geschäftsführer
des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu)

Podium
- Thomas Keck, Oberbürgermeister, Stadt Reutlingen
- Katharina Wagner, Leiterin Amt für Wohnungswesen, Stadt Frankfurt am
Main
- Gregor Jekel, Fachbereichsleiter Wohnen, Arbeit und Integration,
Landeshauptstadt Potsdam

Moderation
- Dipl.-Ing. Ricarda Pätzold, Deutsches Institut für Urbanistik, Berlin

Dramaturgie/Teilnehmende
Die Vortrags- und Dialogreihe widmet sich aktuellen Themen zur „Zukunft
der Städte“. Je nach Schwerpunkt setzt sich der Teilnehmendenkreis aus
Politik, Bundes- und Landesverwaltungen, Bezirksämtern, Stadtverwaltungen,
Medien sowie anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen
unterschiedlich zusammen. Nach dem Input der jeweiligen Podiumsgäste ist
Zeit für Fragen und Diskussion – auch mit dem Publikum.

Online-Anmeldung und weitere Infos: www.difu.de/18313

Eine Anmeldung ist erforderlich, um Zugangsdaten zu erhalten. Bitte
beachten Sie die Informationen zum Datenschutz. Fragen zur Anmeldung:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Presseanfragen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Teilnehmende können Fragen und Diskussionsbeiträge während der
Veranstaltung in der Videokonferenz oder über die Chat-Funktion
einbringen.

Der Text ist selbstverständlich frei zur Weiternutzung. Über ein
Belegexemplar/Beleglink an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. würden wir uns sehr freuen.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:

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Strategische Regionalentwicklung

Neue Fördermaßnahme von BMWSB und BBSR greift Anregungen aus der
Stellungnahme des Ad-hoc-Arbeitskreises „Bundesförderinstrument
Regionalentwicklung“ der ARL vom 15.05.2020 auf.

Das Bundesbauministerium fördert erstmals die Erarbeitung strategischer
Regionalentwicklungskonzepte. Damit sollen Regionen unterstützt werden,
tiefgreifende Veränderungen und Herausforderungen wie die Klimaanpassung,
sozioökonomischen Strukturwandel, demographischen Wandel und Migration zum
Anlass zu nehmen, um zukunftsorientierte, integrative und kooperative
Regionalentwicklung zu initiieren. Für eine Pilotphase von 2024 bis 2026
können sich bis zum 10. März 2024 Träger der Regionalplanung, Landkreise
und Kommunalverbände bewerben.
In diesen Förderaufruf sind Empfehlungen der ARL aus dem Jahre 2020
eingegangen. Seinerzeit hatte das Bundesministerium des Innern, für Bau
und Heimat (BMI) die ARL um eine Stellungnahme zur Notwendigkeit und
möglichen Ausgestaltung eines Förderinstruments des Bundes für die
Raumentwicklung gebeten. Diese Bitte wiederum ging auf Ausführungen einer
Facharbeitsgruppe der in der vergangenen Legislaturperiode eingerichteten
Regierungskommission Gleichwertige Lebensverhältnisse zurück, die
empfohlen hatte, „die Raumordnung/Raumentwicklung in Abgrenzung bzw.
Verzahnung bereits bestehender Förderinstrumente mit einem eignen
Förderinstrument zu unterlegen“. Zur Erarbeitung der erbetenen
Stellungnahme hatte die ARL im Januar 2020 einen Ad-hoc-Arbeitskreis mit
erfahrenen Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis eingerichtet.
Die ARL begrüßt die Veröffentlichung der Förderrichtlinie durch das jetzt
zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB) sehr. Dieser Ansatz zur Förderung strategischer
Regionalentwicklungskonzepte (SREK) ist deshalb besonders bedeutsam und
zukunftsweisend, weil eine stärkere Verzahnung von Raumordnung und
Raumentwicklung im Mittelpunkt steht. Leider werden in der Praxis der
Raumgestaltung diese beiden wichtigen Dimensionen viel zu oft nicht
miteinander verknüpft. Genau an diesem Defizit setzt die Förderrichtlinie
an. Von daher wäre zu wünschen, dass zahlreiche interessante und
zukunftsweisende Vorhaben mit dieser Förderrichtlinie unterstützt werden
können.
Die ARL hat sich mit dieser Thematik, der Verknüpfung von Raumordnung,
insbesondere Regionalplanung, und Regionalentwicklung, inzwischen
weitergehend beschäftigt. So hat 2023 eine Arbeitsgruppe der
Landesarbeitsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen ein entsprechendes
Positionspapier aus der ARL 142 mit konkreten Vorschlägen veröffentlicht.

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