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Bochum „Tatort Jazz“-Konzert im Bahnhof Langendreer präsentiert „If on a valentines day“

Das nächste „Tatort Jazz“-Konzert im Bahnhof Langendreer, Wallbaumweg 108, am Mittwoch, 14. Februar, um 20 Uhr steht unter dem Motto „If on a valentines day“. Gastsolist Philipp Sauer (Saxophon) präsentiert mit der „Tatort Jazz“-Hausband Matthias Dymke (Piano) und Alex Morsey (Bass) und Uwe Kellerhoff (Schlagzeug), das facettenreiche Thema „Liebe“ sowie Quirliges und Grooviges in Richtung Hardbop und Funk. Dabei spielt Philipp Sauer sowohl die weichen Klangwellen als auch die schnellen, pulsierenden Töne gekonnt. Einlass ist um 19.30 Uhr. Das kostenlose Konzert wird unter anderem vom städtischen Kulturbüro gefördert. Reservierungen können per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erfolgen.

 

Philipp Sauer, geboren 1984 in Wuppertal, begann mit elf Jahren Saxophon zu spielen und studierte von 2005 bis 2010 an der Folkwang Hochschule in Essen. Während seiner bisherigen Karriere spielte er mit bekannten Künstlern wie: Tom Gäbel, Carla Bley, Glen David Andrews und Bob Mintzer. Außerdem war er Mitglied des JugendJazzOrchesters Nordrhein-Westfalen (LJJO NRW) und tourte unter anderem in den USA, Europa, Israel, Malta, Indonesien, Kambodscha, Malaysia und Vietnam. Seine Arbeit umfasst auch Auftritte im Fernsehen, Radio und bei Filmmusik.

 

Hinweis für die Redaktion:

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Neurologische Rehabilitation als Weg zur gesellschaftlichen Teilhabe

Im April 2024 starten die nächsten Studierenden an der SRH Hochschule für
Gesundheit in ihr Master-Studium der Neurorehabilitation – Interessierte
können sich jetzt noch bewerben.

„Aus zahlreichen Untersuchungen ist bekannt, dass motorische und
sensorische Systeme im Alltag zusammenwirken. Aus einer Reihe von Studien
wissen wir aber auch, dass motorische Leistungen und alltägliche
Aktivitäten nicht ausschließlich von Oberflächen- und/oder
Tiefensensibilität abhängig sind. Bei Patient:innen können Verbesserungen
der motorischen Fähigkeiten sehr wohl auch ohne explizites Training der
sensorischen Fähigkeiten erreicht werden. Auch für die zukünftige
Wiedererlangung von Alltagsfunktionen sind motorische Leistungen
aussagekräftiger als sensorische Einschränkungen. Therapeut:innen sind
daher gut beraten, sich in der Neurorehabilitation auf die Verbesserung
der motorischen Leistung und der Alltagsfunktion zu konzentrieren – das
lehren wir auch unseren Studierenden“, berichtet Prof. Dr. habil. Jan
Mehrholz, Studiengangsleiter im Master-Studium Neurorehabilitation an der
SRH Hochschule für Gesundheit.

Dass ohne Sensorik keine Motorik möglich sei, ist nur ein Mythos in der
Neurorehabilitation, mit dem im Laufe des Master-Studiums an der
Gesundheitshochschule der SRH aufgeräumt wird. In dem berufsbegleitenden
Studiengang lernen die Studierenden, die sowohl eine Berufsausbildung im
Gesundheitswesen als auch einen ersten akademischen Abschluss in einem
gesundheits- oder therapiewissenschaftlichen Fach mitbringen, wie sie die
Wirksamkeit von Rehamaßnahmen auf wissenschaftlicher Basis ermitteln und
vorhandene Ressourcen optimal ausnutzen. Im Mittelpunkt steht dabei das
professionell abgestimmte Zusammenspiel unterschiedlicher Therapieberufe,
das für die zielgerichtete Behandlung der Patient:innen unerlässlich ist
und diese so wieder zur Teilhabe am öffentlichen, beruflichen und sozialen
Leben befähigt.

Die Studierenden erarbeiten sich jedoch nicht nur neue theoretische
Wissensgebiete, sondern erhalten außerdem die Gelegenheit, ihre erlernten
Kenntnisse in Kooperation mit international tätigen Unternehmen und
Forschungseinrichtungen auszubauen. Während des Praxissemesters wenden sie
den Erfahrungsschatz konkret auf praktische Fragestellungen sowie Projekte
an und lernen so die nationale als auch internationale Neurorehabilitation
kennen. Zudem finden viele der Präsenzveranstaltungen, die durch das
Teilzeitstudienmodell auf zwei Wochen pro Semester begrenzt sind, direkt
an namhaften Rehabilitationskliniken in Deutschland statt. Dadurch können
die Studierenden ihre theoretischen Erkenntnisse direkt in der Praxis
anwenden und lernen gleichzeitig im Setting realer Behandlungssituationen.

Interessierte können sich noch bis zum 10. März für das Master-Studium der
Neurorehabilitation bewerben. Zudem haben Kurzentschlossene die
Möglichkeit, sich am 6. Februar bei den 1. Online-Mastertagen der SRH
Hochschule für Gesundheit ausführlich zum Studiengang beraten zu lassen.
Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist hier möglich:
https://eveeno.com/257376593

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
https://www.srh-gesundheitshochschule.de/unsere-hochschule/hochschulteam
/jan-mehrholz/

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Menschenfeindlichkeit: Gift für die Medizin und unser Zusammenleben

Rechtspopulistische und auch rechtsextreme Strömungen haben in unserer
Gesellschaft in den vergangenen Jahren an Einfluss gewonnen. Dabei werden
antidemokratische, rassistische und zutiefst menschenfeindliche
Ressentiments geschürt. Diese allgemeingesellschaftlichen Tendenzen machen
auch vor dem Gesundheitswesen nicht Halt. Anfang dieses Jahres hat sich
diese Situation noch einmal zugespitzt. Diese Entwicklung nimmt die
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) zum
Anlass für eine klare Positionierung.

Aus der „Deklaration von Genf – Das ärztliche Gelöbnis“ des
Weltärztebundes: „Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter,
Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht,
Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller
Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen
meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.“

In Deutschland sind Ärztinnen und Ärzte dem Genfer Gelöbnis verpflichtet.
Im Dritten Reich begingen zwischen 1933 und 1945 Mediziner /
Medizinerinnen und Wissenschaftler / Wissenschaftlerinnen grausame
Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Diese Verbrechen dürfen sich niemals
mehr wiederholen.

Als medizinische Fachgesellschaft sowie als angehende und praktizierende
Hausärzte / Hausärztinnen und Wissenschaftler / Wissenschaftlerinnen
fühlen wir uns verpflichtet, uns jedweden Strömungen und Gedanken, die
rassistisches, antidemokratisches und menschenfeindliches Gedankengut
beinhalten, entgegenzustellen. Hausärztliche Praxen, hausärztliche
Sprechzimmer, aber auch allgemeinmedizinische Institute, sind den Geboten
der Menschlichkeit verpflichtet. Sie stehen allen Menschen offen –
unabhängig von ihrer Herkunft, sexueller Orientierung, sozialer Stellung
oder jeglichen anderen Faktoren.

Wissenschaft, aber auch Praxen, begrüßen nicht nur Kolleginnen und
Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Patienten und Patientinnen
anderer Herkunft in ihrer Mitte – sie wünschen sich vielmehr den Austausch
mit ihnen, denn unser Land wäre ohne sie in jeder Hinsicht ärmer. Unser
Gesundheitssystem, die ambulante Versorgung, die wissenschaftliche
Forschung würden ohne die Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen aus
anderen Ländern nicht nur ärmer an Erfahrung und Expertise sein – sie
würden kollabieren. Vor diesem Hintergrund warnen wir ausdrücklich davor,
Menschen einen Platz in der Mitte unserer Gesellschaft abzusprechen.
Unsere Sprechzimmer, Praxen und Arbeitsplätze stehen allen offen. Dafür
stehen wir in jeder Hinsicht ein, dafür engagieren wir uns.

Für uns gelten die Worte von Margot Friedländer, Überlebende des
Holocaust: „Ich sage, seid Menschen. Wir sind alle gleich. Es gibt kein
christliches, kein muslimisches, kein jüdisches Blut. Es gibt nur
menschliches Blut. Alles ist gleich. Wenn ihr Menschen seid, dann werdet
ihr wissen, dass ein Mensch so was nicht machen würde.“

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Erste Leitlinie zu nicht-hormoneller Verhütung erschienen

Die neue AWMF-Leitlinie zur nicht-hormonellen Empfängnisverhütung
(Kontrazeption) beinhaltet Empfehlungen, die sich an aktuellen
Entwicklungen in der Gesellschaft orientiert. Die Anwendung und
Effektivität nicht-hormoneller Verhütungsmethoden wird ausführlich
diskutiert, um Patientinnen und Patienten sowie Paaren eine bestmögliche
Beratung zu ermöglichen.

Berlin, im Januar 2024 – In den letzten Jahren ist in Bezug auf die Wahl
der Verhütungsmethode eine deutliche Trendwende zu beobachten: Während
über Jahrzehnte hinweg die „Pille“ die am häufigsten angewendete
Verhütungsmethode in Deutschland war, wird die hormonelle Verhütung seit
einiger Zeit zunehmend kritischer gesehen und zunehmend abgelehnt. Frauen
suchen nach Alternativen und Männer tragen mittlerweile mehr Verantwortung
bei der Familienplanung. Kondome werden inzwischen häufiger zur Verhütung
genutzt als die „Pille“.

Bei der Wahl der Verhütungsmethode gibt es stets Kriterien, die zu
beachten sind. Dabei stellen die Zuverlässigkeit einer Methode, die
möglichen Nebenwirkungen inklusive der Umkehrbarkeit der Methode, die
Akzeptanz der Methode und deren Verfügbarkeit, zu der beispielsweise die
Kosten zählen, bedeutende Faktoren dar. Eine weitere große Rolle spielen
auch mögliche Auswirkungen auf die Sexualität und Libido. Die Wahl der
richtigen Verhütungsmethode kann sich im Laufe des Lebens verändern.
Entscheidend ist immer die Effektivität der Methode.

Methoden wie hormonelle Kontrazeptiva, die natürliche Familienplanung oder
Barriere-Methoden, bei denen die Effektivität auf einer konsistenten und
korrekten Anwendung basiert, haben daher eine größere Spannbreite zwischen
Gebrauchs- und Methodensicherheit als solche, die anwenderunabhängig
wirksam sind.   Hierzu gehören die Sterilisation, die Einlage von Spiralen
oder hormonfreisetzende Implantate. Die Einflussfaktoren auf die
Gebrauchssicherheit einer Methode sind dabei vielfältig. Um Paaren bzw.
Anwenderinnen und Anwender die notwendige Beratung anbieten zu können,
sind Ärztinnen und Ärzte aufgefordert, ihr Wissen um nicht-hormonelle
Kontrazeptiva zu intensivieren, betont die Autorinnen- und Autorengruppe
der Leitlinie.

Betrachtung unterschiedlicher Verhütungsmethoden

Federführend erstellt wurde die Handlungsempfehlung von der Deutschen
Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG),
Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (OEGGG) und
Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG).
Zielgruppe der S2k-Leitlinie sind Behandelnde von sexuell aktiven Personen
im reproduktiven Alter.

Die Handlungsempfehlung thematisiert konkret unterschiedlichste Methoden
der nicht-hormonellen Verhütung. So geht es anfangs um die „Natürliche
Familienplanung“, die sich mit Methoden der Zyklusbeobachtung
auseinandersetzt. Dabei wird betont, dass jeder Methode die gleiche
Intention vorausgehe, die Effektivität jedoch jeweils unterschiedlich sei.
Die Methoden der Natürlichen Familienplanung seien bei korrektem Erlernen
anwendbar, doch man sollte auf Sonderregeln achten, die je nach
individueller Lebenssituation variieren können. Zu diesen Situationen
gehören beispielsweise die Zeit nach der Geburt, die Stillzeit sowie die
Perimenopause, aber auch die Anwendung von Medikamenten, die den Zyklus
beeinflussen.

„Die Einflussfaktoren auf die Gebrauchssicherheit einer Methode sind
vielfältig: Motivation, Qualität der Informationsvermittlung,
Sexualverhalten in der fruchtbaren Zeit. Die Erfahrung in der Praxis
zeigt, dass viele Paare während der fertilen Phase teilweise eine
zusätzliche kontrazeptive Methode anwenden, z.B. eine Barrieremethode.“
- Priv. Doz. Dr. med. Bettina Böttcher, MA
Klinik für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin,
Medizinische
Universität Innsbruck

Weiterhin behandeln die Expertinnen und Experten die sogenannte
„Laktationsamenorrhoe“, die sich hauptsächlich an Frauen richtet, die ihr
Neugeborenes stillen. Diese Methode sei bis zu 98% sicher, wenn folgende
Voraussetzungen erfüllt sind:

-       Die stillenden Frauen sind weniger als 6 Monate postpartal,
-       es besteht eine Amenorrhoe
-       und sie stillen voll.

Barrieremethoden für den Mann und die Frau

Des Weiteren werden Barrieremethoden angeführt, die Kondome für Männer und
für Frauen einschließen, sowie Diaphragma und Portiokappen. Da bei
Sexualität auch stets das Risiko von sexuell übertragbaren Infektionen
einbezogen werden sollte, wird an dieser Stelle zusätzlich erwähnt, dass
die konsistente und korrekte Anwendung des Kondoms effektiv das Risiko für
HIV und STI sowie Chlamydien, Gonorrhoe oder Trichomoniasis reduziert.
Betont wird, dass die Vermittlung von Wissen zu Barriere-Methoden für
Männer und Frauen in der ärztlichen Fort- und Weiterbildung stärker
beachtet werden sollte.

Coitus interruptus – beliebt, aber unsicher

„Coitus interruptus“ wird das rechtzeitige Herausziehen des Penis aus der
Vagina bezeichnet, was in Fachkreisen zwar grundsätzlich nicht als
Verhütungsmethode bewertet wird, im Alltag jedoch oft von Paaren
angewendet wird. Aus diesem Grund wird auch diese Möglichkeit erörtert.
Der Entschluss stellt allerdings dar, dass diese Methode nicht empfohlen
werden sollte.

Intrauterine Verhütungsmethoden

Natürlich dürfen in derartigen Betrachtungen auch die intrauterinen
Verhütungsmethoden nicht fehlen, zu denen die hormonfreien
kupferfreisetzenden Pessare, zum Teil mit Legierungen Silber und Gold, in
unterschiedlichen Formen zählen. Diese Arten der Kontrazeption sind sehr
effektiv. Deshalb soll auch die Nutzung intrauteriner Verhütung in die
Beratung von Patientinnen und Patienten eingebunden werden.

Sterilisation für Mann und Frau – Aufklärung ist ein Muss!

Zuletzt wird das Thema „Sterilisation“ besprochen, welches sowohl für
Frauen als auch für Männer als sicheres Verfahren gilt. Es gibt jeweils
verschiedene operative Vorgänge, die durchgeführt werden können. Die Wahl
der Methode hängt im Wesentlichen von der operativen Erfahrung, dem zur
Verfügung stehenden Material, der Möglichkeit der Vollnarkose, den Kosten
sowie dem Zeitpunkt ab. Über die Optionen der weiblichen und männlichen
Sterilisation, einschließlich der Sicherheit der Methode, Risiken und
Nebenwirkungen soll aufgeklärt werden.

„Die Sterilisation ist ein sehr sicheres Verfahren, das Frauen und Männern
vorbehalten sein sollte, die eine definitive Kontrazeption wünschen, da
von einer erfolgreichen Refertilisierung nicht sicher ausgegangen werden
kann.“
- Prof. Dr.med. Sabine Segerer,
amedes MVZ Hamburg GmbH

Jede der genannten Kontrazeptionsmethoden wird individuell ausführlich
diskutiert, wobei stets Vorteile und Einschränkungen betrachtet und
aufgelistet werden. An der Erstellung der insgesamt 175 Seiten umfassenden
Handlungsempfehlung waren Autorinnen und Autoren aus 15 Fachgesellschaften
beteiligt. Eine Patientinnen- und Patientenversion ist derzeit in Arbeit.
Finanziell unterstützt wurde die S2k-Leitlinie vom DGGG-
Leitlinienprogramm.

Leitlinien sind Handlungsempfehlungen. Sie sind rechtlich nicht bindend
und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.

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