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Bürgschaftsversicherung helfen Handelsunternehmen, ihre Liquidität zu sichern

Bürgschaftsversicherung Symbolbild
Bürgschaftsversicherung Symbolbild

Handel ist immer mit Kosten für die Anmietung von Büro-, Einzelhandels- und Lagerflächen sowie mit hohen Barinvestitionen für den Einkauf von Waren verbunden.

Alle Handelsunternehmen benötigen viel Betriebskapital, um ihr Geschäft zu betreiben. Ihre Liquidität zu schützen und zahlungsfähig zu bleiben, ist für jedes Unternehmen essentiell. Auch der elektronische Handel (E-Commerce) steht vor den gleichen Herausforderungen, obwohl der Verkauf online stattfindet. Auch Online-Shops müssen Waren einkaufen und Lagerräume mieten.

 

Bei gewerblichen Mietverträgen bzw. bei gewerblichen Mietern gibt es keine Vorgaben, die Mietkaution betrifft. Diese ist vom Vermieter frei wählbar und kann sehr schnell, sehr hoch ausfallen.. Dabei kann es sich um eine Barkaution handeln, d. h. um einen erheblichen Geldbetrag, der für die Dauer des Mietvertrags eingefroren wird. Für Handelsunternehmen ist es in der Regel schwierig, einen meist sehr hohen Betrag von ihrem Umsatz abzuziehen, der für einen langen Zeitraum dann nicht mehr verfügbar ist. Es gibt jedoch eine alternative Lösung, die für beide Parteien eines gewerblichen Mietvertrags von Vorteil ist. Es handelt sich um gewerbliche Mietbürgschaften.

Wie erhalte ich eine Mietkautionsbürgschaft Gewerbe?

Sie können sich an einen Versicherungsmakler wenden,der sich auf Gewerbekunden spezialisiert hat oder sich direkt an Versicherer oder Banken wenden. 

Ein Versicherungsmakler ist ungebunden und erstellt Vergleichsangebote. 

Meist ist das Antragsverfahren relativ einfach und schnel, sofern alle Informationen und eine gute Bonität vorliegt. 

Bei einer Bürgschaft kommt eine dritte Partei ins Spiel, ein Bürge, neben Vermieter und Mieter. Die Kosten für die Bürgschaftsversicherung sind meist überschaubar, vor allem im Vergleich zu einer Barkaution. Mit einer gewerblichen Mietbürgschaft verfügt Ihr Unternehmen über mehr freie Mittel, die es in die Entwicklung investieren kann, anstatt sie als Sicherheit einzufrieren.

Es gibt auch andere Arten der Bürgschaftsversicherung, wie die Vorauszahlungsbürgschaft oder die Warenlieferungsbürgschaft. 

Eine Warenlieferungsbürgschaft ermöglicht es einem Unternehmen, die benötigten Waren ohne Vorauszahlung zu erhalten und sie später zu bezahlen. Das gibt den Unternehmen Flexibilität und schafft Vertrauen zwischen Lieferanten und Kunden. Alle Parteien haben die Gewissheit, dass die finanziellen Verpflichtungen in jedem Fall erfüllt werden, auch der Geschäftspartner insolvent wird.

Die Kautionsversicherung ist ein rentables, modernes Finanzinstrument, das es Handelsunternehmen ermöglicht, sich zu entwickeln und zu florieren.

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Reform des Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrechts : HAT MINISTER DR. BUSCHMANN ANGST VOR DER EIGENEN COURAGE?

m Bundesjustizministerium (BMJ) steht eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts an. Das von Bundesjustizminister Dr. Buschmann vorgestellte Eckpunktepapier zur Modernisierung des Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrechts beinhaltet durchaus gute Ansätze und hat das Potential, das Kindschaftsrecht weg von den verstaubten Regelungen der 1950er Jahre hin zu einem modernen Familienrecht zu führen. Bei den entscheidenden Fragestellungen wagt Minister Buschmann dann aber doch nicht den längst überfälligen Schritt in die Moderne!

 
So sieht sich das BMJ 26 Jahre nach Einführung des gemeinsamen Sorgerechts unverheirateter Eltern noch immer nicht in der Lage, die gemeinsame elterliche Sorge automatisch mit Vaterschaftsanerkennung bzw. -feststellung gesetzlich zu normieren. Stattdessen spricht man dort von einem vereinfachten Verfahren in der Form, dass nur ein mit der Mutter in häuslicher Gemeinschaft lebender Vater die gemeinsame elterliche Sorge erhält, wenn er eine entsprechende einseitige und beurkundete Erklärung abgibt und die Mutter nicht widerspricht. 

 
Warum eine weitere Erklärung des Vaters? Warum reicht die Vaterschaftsanerkennung nicht aus, um das gemeinsame Sorgerecht zu begründen? Die von Minister Dr. Buschmann nun vorgeschlagene Widerspruchsregelung im außergerichtlichen Verfahren gibt es schon seit Jahr und Tag im gerichtlichen Verfahren. Dort hat sie nach den Erfahrungen des Väteraufbruch für Kinder e. V. sehr häufig dazu geführt, dass Väter vor die Wahl gestellt wurden, sich zwischen dem gemeinsamen Sorgerecht und dem Fortbestand der Beziehung zu entscheiden. Denn spätestens wenn der gerichtliche Sorgerechtsantrag zugestellt wird – und diesen Weg muss ein Vater auch nach der beabsichtigten Regelung gehen, wenn die Mutter der väterlichen Sorgeerklärung widerspricht – ist das Vertrauen zwischen dem Elternpaar zerstört. 

 
„Wir hatten in der Vergangenheit dutzende Fälle, in denen Mütter dem Vater den für ihn notwendigen gerichtlichen Sorgerechtsantrag so verübelt haben, dass sie ihn abends nach der Arbeit nicht einmal mehr in die gemeinsame Wohnung gelassen hatten“, so Bundesvorstandsmitglied Marcus Gnau. „Die Widerspruchsregelung hat in der Vergangenheit zahlreiche Kinder zu Trennungswaisen gemacht. Jetzt sollte die Gelegenheit beim Schopfe gepackt und diese kindeswohlwidrige gesetzliche Regelung ersatzlos gestrichen werden”, fordert Gnau.

 
Weiterhin ist es zwar zu begrüßen, das Problem häuslicher Partnerschaftsgewalt in kindschaftsgerichtlichen Verfahren nicht unberücksichtigt zu lassen. Warum aber die Familienjustiz in umgangsgerichtlichen Verfahren eine Amtsermittlungspflicht übertragen bekommen soll, um festzustellen, ob der häusliche Gewaltvorwurf eventuell wahrheitswidrig erhoben wurde, während in sorgegerichtlichen Verfahren eine solche Amtsermittlung offenbar nicht vorgesehen ist, ist nicht nachvollziehbar. Bevor Vorwürfe der häuslichen Gewalt in den familiengerichtlichen Verfahren berücksichtigt werden, müssen diese gerichtlich überprüft werden, und zwar im Umgangs- und im Sorgerechtsverfahren. Insoweit ist auch nicht die Familienjustiz zu Amtsermittlungen zu verpflichten, sondern die Strafjustiz, die mit der Strafprozessordnung das erforderliche Handwerkszeug hierfür hat. 

 
„Häusliche Gewalt ist nicht zu rechtfertigen und auch nicht zu bagatellisieren. Das gilt aber auch für den rechtsmissbräuchlichen Vorwurf der häuslichen Gewalt, weil dies letztendlich dem Kindeswohl genauso schadet, wie tatsächlich erlebte häusliche Gewalt“, erläutert Gnau. „Um das Kindeswohl zu schützen und auch der Istanbul-Konvention zu entsprechen, muss der Gesetzgeber eine Sanktion durch die Strafjustiz zur Voraussetzung machen, wie etwa einen Strafbefehl, eine Einstellung gegen Auflagen oder ein Strafurteil, wenn häusliche Gewalt in kindschaftsgerichtlichen Verfahren entscheidungserheblich sein sollen.”

 
Eine weitergehende Stellungnahme des Väteraufbruch für Kinder e. V. zum vorgelegten Eckpunktepapier ist auf der Vereinswebsite hinterlegt. (https://vaeteraufbruch.de/news/aktuelle-meldung/damit-endlich-weniger-um-kinder-gestritten-wird)

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Weltweite Ernährungssicherung und Agrarproduktion der Zukunft in Osteuropa und Zentralasien

Am 19. Januar 2024 veranstaltet das IAMO gemeinsam mit der German
Agribusiness Alliance (GAA) eine Podiumsdiskussion zum Thema „Souverän,
resilient, nachhaltig. Welternährung und agrarische Produktion der Zukunft
auf dem eurasischen Kontinent“. Das Fachpodium findet im Rahmen des Global
Forum for Food and Agriculture (GFFA) im CityCube Berlin statt.

Pandemie, Klimakrise, Hafenblockaden: Berechenbarkeit in der agrarischen
Produktion – und damit Ernährungssicherheit weltweit – besitzt vor dem
Hintergrund anhaltender globaler Krisen höchsten Stellenwert. Länder mit
großem Agrarpotenzial sind gefordert, auch in Zukunft verlässlich zu
produzieren, die Versorgung der eigenen Bevölkerung zu gewährleisten und
gleichzeitig internationale Versorgungslücken mit Exporten zu schließen.

Lösungen, die Landwirte und Landwirtinnen dabei unterstützen, insbesondere
in Zeiten des Klimawandels ökologisch und ökonomisch nachhaltig zu
produzieren, gewinnen zunehmend an Bedeutung. So kann etwa moderne
Landtechnik Boden und Kohlenstoff-Speicherkapazitäten schonen und so
fundierte strategische Entscheidungen für den Anbau unterstützen.

Vor dem Hintergrund der wechselnden und sich verstetigten Krisen werden
hochrangige Vertreter und Vertreterinnen aus Wirtschaft, Politik und
Wissenschaft zentrale Fragen diskutieren: Wie können nationale
Volkswirtschaften ihre Agrarwirtschaften so gestalten, dass sie nachhaltig
und möglichst unabhängig von externen Faktoren produzieren? Welche
agrarpolitischen Maßnahmen versprechen anhaltenden Erfolg? Welche
Produktionskonzepte mindern Krisenanfälligkeit, wo ist Austausch sinnvoll?
Und wie kann internationale Kooperation aussehen, die souveräne
Agrarproduktion fördert und die gleichzeitig gewährleistet, dass Landwirte
und Landwirtinnen profitieren?

Podiumsgäste

Franziska Appel, Keynote-Speaker
Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Nachwuchsforschungsgruppenleitung /
IAMO

Dirk Stratmann, Moderator
Ländersprecher Ukraine und Zentralasien / German Agribusiness Alliance

Mykola Solskyi, Podiumsteilnehmer
Minister / Ministerium für Agrarpolitik und Ernährung der Ukraine

Cornelia Horsch, Podiumsteilnehmerin
Geschäftsführerin / Horsch Maschinen GmbH

Aidarbek Saparov, Podiumsteilnehmer
Minister / Ministerium für Landwirtschaft der Republik Kasachstan

Anastasiia Bilych, Podiumsteilnehmerin
Marketingchefin / Arnika Organic Kyiv

Die Podiumsdiskussion findet am 19. Januar 2024 von 9:30 – 11:00 Uhr (MEZ)
im CityCube Berlin (M2 - M3) statt. Die Konferenzsprachen sind Deutsch,
Englisch, Russisch und Ukrainisch.

Das GFFA-Fachpodium findet in Kooperation mit dem Ost-Ausschuss der
Deutschen Wirtschaft statt.

Die Online-Registrierung ist auf der folgenden Webseite möglich: www.gffa-
berlin.de. Des Weiteren wird auf der Webseite ein Live-Stream in Deutsch
und Englisch zur Verfügung gestellt.

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Über das GFFA

Das 16. Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) findet vom 17. bis
20. Januar 2024 unter dem Titel „Ernährungssysteme der Zukunft: Gemeinsam
für eine Welt ohne Hunger“ in Berlin statt. Das GFFA ist eine
internationale Konferenz zu agrar- und ernährungspolitischen Fragen. Es
wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in
Kooperation mit dem Senat von Berlin und der Messe Berlin GmbH
veranstaltet. Allgemeine Informationen zum GFFA 2024 erhalten Sie auf der
Konferenzwebseite: www.gffa-berlin.de.

Über das IAMO

Das Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien
(IAMO) widmet sich der Analyse von wirtschaftlichen, sozialen und
politischen Veränderungsprozessen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft
sowie in den ländlichen Räumen. Sein Untersuchungsgebiet erstreckt sich
von der sich erweiternden EU über die Transformationsregionen Mittel-,
Ost- und Südosteuropas bis nach Zentral- und Ostasien. Das IAMO leistet
dabei einen Beitrag zum besseren Verständnis des institutionellen,
strukturellen und technologischen Wandels. Darüber hinaus untersucht es
die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Agrar- und Ernährungssektor
sowie die Lebensumstände der ländlichen Bevölkerung. Für deren Bewältigung
werden Strategien und Optionen für Unternehmen, Agrarmärkte und Politik
abgeleitet und analysiert. Seit seiner Gründung im Jahr 1994 gehört das
IAMO als außeruniversitäre Forschungseinrichtung der Leibniz-Gemeinschaft
an.

Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO)
Theodor-Lieser-Straße 2
06120 Halle (Saale)
www.iamo.de

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Erste Online-Mastertage an der SRH Hochschule für Gesundheit

Am 6. und 7. Februar 2024 zeigt die Gesundheitshochschule der SRH
Bachelorstudierenden und Alumni Perspektiven mit ihren Masterstudiengängen
auf.

„Oft fragen sich Studierende im Bachelor, ob es sich lohnt, noch einen
Master zu machen. Das lässt sich pauschal nur schwer beantworten, da es u.
a. davon abhängt, welche Position man später einmal anstrebt. In vielen
Fällen würden wir unseren Studierenden jedoch dazu raten. So ist ein
Master in der Medizinpädagogik zum Beispiel unerlässlich, wenn man sich
nicht nur für den berufspraktischen Unterricht, sondern auch für den
theoretischen Unterricht und die Abnahme von Prüfungen an berufsbildenden
Schulen qualifizieren möchte. Aber auch wenn man in der Forschung tätig
werden möchte, führt selten ein Weg am Master vorbei“, erläutert Diana
Troll, Leiterin Marketing und Vertrieb der SRH Hochschule für Gesundheit.

Aktuell bietet die SRH Hochschule für Gesundheit neun akkreditierte
Master-Studiengänge in den Bereichen Gesundheit und Soziales, Psychologie,
Pädagogik sowie Therapiewissenschaften an. Diese werden in mehreren
Infosessions am 6. und 7. Februar 2024, jeweils ab 16.00 Uhr, vorgestellt.
Die Interessierten können dabei mit Professor:innen ins Gespräch kommen
und sich rund um die Studieninhalte, Studienmodelle und Perspektiven, aber
auch zur Finanzierung beraten lassen.

Einige der Master-Studiengänge sind erstmals im Wintersemester 2023/24
gestartet, so etwa die beiden Master Physician Assistant – Ambulante
Versorgung und Physician Assistant – Klinische Notfallmedizin. Mit der
Note 1 konnte die Evaluation der Studieneingangsphase hier einen überaus
gelungenen Studienstart nachweisen. Doch auch insgesamt zeichnet die
Umfrage, die im November 2023 unter den Studierenden durchgeführt wurde,
ein positives Bild. So wurde der Studienstart an der SRH Hochschule für
Gesundheit durchschnittlich mit der Note 2 bewertet.

Als besonders positiv wurden dabei nicht nur die kleinen Studiengruppen
und die damit einhergehende persönliche Betreuung hervorgehoben, sondern
auch die gute Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie. Auf der
anderen Seite wünschen sich die Studierenden zu bestimmten Themen anfangs
bessere Orientierungshilfen, vor allem im Umgang mit digitalen Plattformen
und Anwendungen wie dem Bibliotheksportal oder Microsoft Teams. „Diese
Anregungen werden wir in jedem Fall aufnehmen und versuchen, neben der
bereits bestehenden IT-Sprechstunde gerade zum Studienstart weitere
Angebote zu schaffen“, resümiert Diana Troll.

Wer nun auch Interesse an einem Master-Studium an der SRH Hochschule für
Gesundheit hat, findet das Programm der Online-Mastertage sowie die
Möglichkeit der Anmeldung unter folgendem Link:
https://eveeno.com/257376593

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