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DEGAM und GHA beziehen zur Approbationsordnung Stellung

Anfang Dezember 2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen
neuen Referentenentwurf zu einer „Verordnung zur Neuregelung der
ärztlichen Ausbildung“ - kurz Approbationsordnung - vorgelegt. Gemeinsam
beziehen DEGAM und GHA Stellung und setzen sich für eine rasche Umsetzung
ein.

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)
und die Gesellschaft für Hochschullehre in der Allgemeinmedizin (GHA)
begrüßen, dass die Novellierung der Approbationsordnung für Ärzte vom
Bundesministerium für Gesundheit nun mit dem Referentenentwurf der
„Verordnung zur Neureglung zur ärztlichen Ausbildung“ vom 4. Dezember 2023
zeitnah weiterverfolgt wird.

Auch wenn einige der zuvor gefundenen Kompromisse für die Allgemeinmedizin
aus Sicht der DEGAM und der GHA schwierig sind, so ist der jetzt
vorliegende Entwurf geeignet, die Ziele des Masterplans 2020 zu erreichen
und damit die Bedeutung des Faches Allgemeinmedizin und der ambulanten
sowie sektorenübergreifenden Versorgung zu stärken.

Aus der Sicht von DEGAM und GHA ist es für die Sicherung der zukünftigen
medizinischen Versorgung in Deutschland von immenser Bedeutung, den
Stillstand schnellstmöglich zu überwinden und den Prozess nun sehr zeitnah
zu einem positiven Abschluss zu bringen.

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Lebensmittel nur geringfügig mit Pflanzenschutzmitteln belastet

BVL-Auswertung für 2022: Deutliche Unterschiede bei den Kulturen

Lebensmittel in Deutschland sind nur wenig mit Rückständen von
Pflanzenschutzmitteln belastet. Die Untersuchungsergebnisse der amtlichen
Lebensmittelüberwachung aus dem Jahr 2022 bestätigen die Daten der
Vorjahre. Der Blick auf einzelne Kulturen und die Herkunft der Produkte
fällt jedoch unter-schiedlich aus. Erzeugnisse aus Deutschland und anderen
EU-Staaten sind deutlich geringer belastet als solche aus Nicht-EU-
Staaten. Dies geht aus der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmit-telsicherheit (BVL) veröffentlichten „Nationalen
Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2022“
hervor.

Dem Bericht liegen mehr als 8,3 Millionen Analyseergebnisse aus 21.601
Lebensmittelproben der amtli-chen Lebensmittelüberwachung des Jahres 2022
zugrunde. Bei den überwiegend risikoorientiert durchge-führten Kontrollen
wurde auf 1.067 Stoffe untersucht.

Die Belastung mit Pflanzenschutzmittelrückständen variiert wie in den
Vorjahren abhängig von der Her-kunft der Erzeugnisse. Bei Lebensmitteln
aus Deutschland stieg die Anzahl an Überschreitungen der Rück-
standshöchstgehalte im Jahr 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 von 1,1 % auf
1,3 % leicht an. Bei Produk-ten aus anderen EU-Staaten sank die
Überschreitungsquote auf 1,5 % (2021: 1,8 %). Lebensmittel aus Nicht-EU-
Staaten sind deutlich höher belastet: Hier lag die Überschreitungsquote
bei 9,8 % (2021: 10,9%).

Unterschiede bei einzelnen Lebensmittelgruppen und Kulturen

Häufig verzehrte Lebensmittel wie Karotten, Kartoffeln und Äpfel sowie
beliebte saisonale Erzeugnisse wie Erdbeeren und Spargel weisen seit
Jahren kaum oder keine Rückstandshöchstgehaltsüberschreitun-gen auf. Die
meisten Überschreitungen (bei Lebensmitteln mit mindestens 100
untersuchten Proben) gab es bei Chiasamen (53,3 %), getrockneten
Kräutertees (18,8 %), Granatäpfeln (18,7%), schwarzem und grü-nem Tee
(15,5 %) sowie Bohnen mit Hülsen (13,0 %).

Bei verarbeiteten pflanzlichen Lebensmitteln sowie Obst und Gemüse sank
die Überschreitungsquote. Dagegen stieg sie bei Lebensmitteln tierischen
Ursprungs sowie Säuglings- und Kleinkindernahrung mo-derat, bei Getreide
deutlich an. Der starke Anstieg bei Getreide um das fast Sechsfache des
Vorjahres ist auf die hohe Überschreitungsrate der Rückstandshöchstgehalte
für Kupfer (51,4 % der Proben) bei Chiasamen zurückzuführen. In einem
Projektmonitoring wurden viele Proben Chiasamen auf Kupfer un-tersucht.
Kupfer wird zwar auch in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt. Chiapflanzen
nehmen aber auch anderweitig im Boden enthaltenes Kupfer verstärkt auf und
speichern es im Samen. Das Problem wird bereits auf europäischer Ebene
diskutiert.

Wirkstoffe und Mehrfachrückstände

Bei 195 Wirkstoffen (18,3 %) wurden Überschreitungen der
Rückstandshöchstgehalte festgestellt. Die Überschreitungsquoten lagen pro
einzelnem Wirkstoff bei maximal 2,0 %. Nur bei Kupfer lag sie mit 5,0 %
höher. Bei rund einem Drittel aller untersuchten Proben wurde mehr als ein
Wirkstoff nachgewiesen. Bei Lebensmitteln, von denen mehr als 100 Proben
untersucht wurden, wiesen mehr als drei Viertel der Pro-ben
Mehrfachrückstände auf. Dies betraf vor allem Kirschen, Mandarinen,
Tafeltrauben, Orangen, Grape-fruit und Pfirsiche/Nektarinen, Erdbeeren,
Rosenkohle, Birnen, Himbeeren und Aprikosen.

Hintergrund

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln sind nur dann
zulässig, wenn sie die geltenden Rückstandshöchstgehalte nicht
überschreiten und demnach gesundheitlich unbedenklich sind. Eine
Überschreitung des festgesetzten Rückstandshöchstgehalts ist aber im
Umkehrschluss nicht gleichbe-deutend mit einem gesundheitlichen Risiko für
Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Festsetzung eines Höchstgehaltes
erfolgt ausgehend von der Menge an Rückständen, die bei ordnungsgemäßer
Anwen-dung des Pflanzenschutzmittels zu erwarten ist. Ein Risiko für die
Gesundheit darf dabei nicht gegeben sein. Daher können die
Rückstandshöchstgehalte deutlich unterhalb der gesundheitlichen
Bedenklichkeit liegen.

Weiterführende Informationen

•       Hintergrundinformation „Nationale Berichterstattung
Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebens-mitteln 2022“:
www.bvl.bund.de/psmr_2022_hintergrund
•       Zusammenfassung des Berichts „Nationale Berichterstattung
Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2022“:
www.bvl.bund.de/psmr_2022_zus
•       Bericht zur „Nationalen Berichterstattung
Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2022“:
www.bvl.bund.de/psmr_2022
•       Tabellen zur „Nationalen Berichterstattung
Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2022“:
www.bvl.bund.de/psmr_tabellen2022
•       Hintergrundinformation „Bericht aus dem Europäischen
Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel 2022“:
www.bvl.bund.de/RASFF_Jahresbericht_2022

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Ausschreibung: Wilhelm P. Winterstein-Preis 2024 der Deutschen Herzstiftung

Bewerbungsschluss: 15. März 2024

Die Deutsche Herzstiftung vergibt im Jahr 2024 ein weiteres Mal den
Wilhelm P. Winterstein-Preis, dotiert mit 10.000 Euro. Ausgezeichnet wird
eine wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Herz-Kreislauf-
Erkrankungen, bevorzugt aus einem patientennahen Forschungsgebiet. Die
Arbeit darf einen Gesamtumfang von 20 Seiten nicht überschreiten und kann
bereits veröffentlicht sein, jedoch nicht früher als in dem der
Ausschreibung vorangegangenen Kalenderjahr. Allen eingereichten Arbeiten
ist grundsätzlich eine Zusammenfassung in deutscher Sprache
voranzustellen. Teilnahmeberechtigt sind Ärztinnen und Ärzte aus
Deutschland. Die Arbeit sollte sich nicht im Bewerbungsverfahren für einen
anderen Wissenschaftspreis befinden.
Die Bewerbungsunterlagen mit tabellarischem Lebenslauf und der
Einverständniserklärung der Co-Autoren sowie deren Angabe zu ihren
Arbeitsanteilen sind als PDF-Datei per E-Mail
(<Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>) bis spätestens 15. März 2024 einzureichen.
Weitere Informationen zur Bewerbung sind abrufbar unter
<www.herzstiftung.de/wissenschaftspreise>
Die Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich, im Falle der Prämierung
eine für die Veröffentlichung in der Zeitschrift der Deutschen
Herzstiftung HERZ heute allgemeinverständliche Kurzfassung zu erstellen.
Über die Vergabe des Preises entscheidet der Vorstand der Deutschen
Herzstiftung e. V. auf Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirats. Die
Preisverleihung erfolgt im Rahmen der Mitgliederversammlung der Deutschen
Herzstiftung am 22. Juni 2024 in Frankfurt am Main. Weitere Informationen
sind zu erhalten von Valerie Popp (Telefon 069 955128-119) oder der
Homepage der Deutschen Herzstiftung zu entnehmen.

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Nachhaltigkeit und das Geld: Wie die deutschen Börsenstars ihre Führungsspitze bezahlen

Bachelor-Arbeit zeigt große Unterschiede zwischen den Unternehmen.

Heilbronn, Januar 2024. Die Richtlinien der EU treiben die Ausrichtung an
Nachhaltigkeit für Unternehmen voran. Das Schlagwort dafür lautet: „ESG“,
kurz für Environmental, Social and Governance.  Dabei steht
„Environmental“ für Umweltaspekte, „Social“ für soziale Faktoren,
„Governance“ für Aspekte guter Unternehmensführung. Doch wie konsequent
setzen die Unternehmen diese ESG-Orientierung um? Wird die Führungsspitze
auch für das Erreichen von ESG-Zielen bezahlt oder nur für rein
finanzielle Ziele?

Im Studiengang Betriebswirtschaft und Unternehmensführung (BU) hat
Professor Roland Alter diese Frage zum Gegenstand einer Bachelor-Thesis
gemacht, die von dem Studenten Pascal Kast bearbeitet wurde. In seiner
Abschlussarbeit hat Pascal Kast untersucht, wie die deutschen Börsenstars,
die DAX-40-Unternehmen, ihr Incentivesystem aufgebaut haben und in welchem
Umfang dabei ESG-Ziele enthalten sind. Grundlage bildeten die in 2023
publizierten Berichte für das Geschäftsjahr 2022.

„Die Analysen zeigen eine erstaunliche Spannweite bei der Einbeziehung von
ESG-Zielen auf. Diese reicht von ESG-Zielen mit einem Anteil von immerhin
25 bis 27 Prozent an der Zielvergütung bis hin zu nicht oder fast nicht
existenten ESG-Zielen“, sagt Professor Alter.

„Die Sensibilität der Unternehmen zu den ESG-Themen ist klar gegeben, was
die Reaktion auf Rückfragen zeigte“, sagt Pascal Kast. „Aber der Abstand
zwischen Spitzengruppe und Schlussgruppe ist noch erheblich.“

Zu der Spitzengruppe der Unternehmen gehören unter anderem die Deutsche
Telekom und BMW. Im Mittelfeld befinden sich zum Beispiel Volkswagen und
Bayer. Zu den Schlusslichtern gehören die Porsche AG, QIAGEN und Henkel.
„Dass Bewegung im Thema ist, zeigt sich beispielsweise in der Information
der Porsche AG, dass inzwischen ESG-Ziele in die Bezahlung des Vorstands
aufgenommen wurden“, sagt Absolvent Pascal Kast weiter.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist über Professor Roland Alter
erhältlich.


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Hochschule Heilbronn – Kompetenz in Technik, Wirtschaft und Informatik
Mit ca. 8.000 Studierenden ist die Hochschule Heilbronn (HHN) eine der
größten Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg.
Ihr Kompetenz-Schwerpunkt liegt in den Bereichen Technik, Wirtschaft und
Informatik. An ihren vier Standorten in Heilbronn, Heilbronn-Sontheim,
Künzelsau und Schwäbisch Hall bietet die HHN mehr als 60
zukunftsorientierte Bachelor- und Masterstudiengänge an, darunter auch
berufsbegleitende Angebote. Die HHN bietet daneben noch weitere
Studienmodelle an und pflegt enge Kooperationen mit Unternehmen aus der
Region. Sie ist dadurch in Lehre, Forschung und Praxis sehr gut vernetzt.
Das hauseigene Gründungszentrum unterstützt Studierende sowie Forschende
zudem beim Lebensziel Unternehmertum.

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