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Smarte Lautsprecher, Wearables und Sensoren: Wie »up-to-date« sind diese IoT-Geräte?

Zahllose smarte IoT-Geräte sind in viele Lebensbereiche und kritische
Infrastrukturen vorgedrungen. Da sie sehr sensible Daten verarbeiten, ist
die Aktualität ihrer Soft- und Firmware essentiell – vor allem in Zeiten
von Hackerangriffen, des Datenmissbrauchs oder der Industriespionage. In
diesem Kontext hat eine neue Studie des Fraunhofer ISI Daten von 52
Milliarden Geräten analysiert und geklärt, wo die Geräte installiert sind,
wie aktuell ihre installierte Firmware ist und ob sich hierbei seit
Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung etwas
verbessert hat. Die Ergebnisse zeigen: Es ist nur eine Frage der Zeit, bis
es zu schwerwiegenden Cyberangriffen kommen könnte.

Nutzer tracken ihre Gesundheit und Fitness mit smarten Geräten, stellen
sich intelligente Lautsprecher mit leistungsstarken Mikrofonen mitten ins
Wohnzimmer oder nutzen billige Sensoren von No-Name-Herstellern für Smart
Home-Applikationen. Das Gleiche gilt für die Industrie, wo industrielle
IoT-Geräte zum Beispiel Maschinen überwachen. Die meisten dieser Geräte
verschwinden schnell aus der Wahrnehmung, wenn sie erst einmal installiert
und in Betrieb sind. Mögliche Schwachstellen in veralteter Firmware und
Updates oder Patches werden deshalb oft ignoriert, selbst wenn sie von den
Herstellern zur Verfügung gestellt werden – was nicht immer der Fall ist,
da viele von ihnen eine schnelle Markteinführung bevorzugen und nur selten
Software- oder Firmware-Updates und Patches bereitstellen. Dies kann zu
ernsthaften Datenschutz- und Sicherheitsbedrohungen für die Nutzenden
führen.

Politische Entscheidungsträger:innen weltweit sind sich dieser Bedrohungen
für die Nutzer:innen durchaus bewusst und streben daher strenge
Regulierungen wie etwa durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung
an. Wobei das seit 2022 auch in einer EU-Richtlinie festgelegte »Recht auf
Updates« in Kraft ist, was ein weiterer wichtiger Schritt hin zu
sichereren Geräten darstellt. Kürzlich hat die EU-Kommission zudem den
»Cyber Resilience Act« unterzeichnet, der die Hersteller dazu
verpflichtet, den Verbraucher:innen auch mehrere Jahre nach dem Gerätekauf
Sicherheitsupdates zur Verfügung zu stellen.

Welche Auswirkungen hat dies auf die Hersteller smarter Geräte?

Eine neue Studie sucht Antworten auf unter anderem diese Frage und
analysierte 400 Terabyte an Daten von insgesamt 52 Milliarden Geräten, die
zwischen Oktober 2015 und Ende November 2021 mittels der IoT-Suchmaschine
Censys.io erhoben wurden. Dieser Datensatz beinhaltet verwertbare
Informationen zu 175 Millionen Geräten, 7.116 verschiedenen Modellen von
384 Herstellern und 17 verschiedene Gerätetypen. Die Daten ermöglichen
Vergleiche zwischen einer Vielzahl von Ländern, in denen die Geräte
installiert sind: Allen EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, den G7-Staaten
und der Schweiz, aber auch Russland und der Ukraine sowie asiatischen
Ländern wie Malaysia, Indonesien, Singapur und Japan. Die Ergebnisse
zeigen, dass die meisten Geräte in den USA (52%) installiert sind, gefolgt
von Deutschland (7%), Russland (4%), Großbritannien (4%), Japan (4%) und
Frankreich (4%).

Große Sicherheitsrisiken durch veraltete Firmware und hohes Gerätealter

Die Auswertung zum Stand von Ende 2021 zeigt, dass das Firmware-Alter der
in Deutschland betriebenen Geräte durchschnittlich 689 Tage bzw. 1,9 Jahre
ist. Darüber hinaus haben die Geräte seit fast einem Jahr (351 Tage) keine
andere Aktualisierung (z.B. in Form von Software-Updates, sogenannten
Patches) erhalten. Auf EU-Ebene ist die Situation sogar noch schlechter:
Die Verzögerung bei Firmware-Updates beträgt 930 Tage (2,5 Jahre) und
andere Aktualisierungen wurden seit 411 Tagen (1,1 Jahre) ignoriert. Das
bedeutet, dass die Verwendung vieler dieser Geräte mit großen
Cybersicherheitsrisiken verbunden ist und dass der Datenschutz hier nicht
mehr gewährleistet ist – die Geräte sind angreifbar und zum Beispiel
leichte Beute für Hackerangriffe.

Betrachtet man das Gerätealter und die geografischen Unterschiede, so
zeigt sich, dass Geräte in Irland am aktuellsten sind (239 Tage), während
in Portugal laufende Geräte mit durchschnittlich 786 Tagen das
Schlusslicht bilden. In Südostasien schneidet Singapur am besten (299
Tage) und Malaysia am schlechtesten ab (477 Tage bzw. 1,3 Jahre). Die
ältesten Geräte sind in Japan zu finden (716 Tage, fast 2 Jahre).

Hat die Datenschutz-Grundverordnung zu einer aktuelleren Firmware geführt?

Hinsichtlich der Frage, ob sich die Situation seit Inkrafttreten der
europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Besseren verändert
hat – schließlich enthält sie entsprechende Regelungen dazu – zeigt die
Studie interessante Ergebnisse: Während sich auf globaler Ebene nach
Einführung der DSGVO das Gerätealter eher verringerte, sieht die Situation
in Europa anders aus: In 28 von 35 EU-Mitgliedsstaaten hat sich seit dem
Inkrafttreten der DSGVO das Gerätealter sogar um durchschnittlich 99 Tage
erhöht.

Dr. Frank Ebbers, Autor zweier Forschungspapiere zu diesem Thema (siehe
unten), interpretiert die Ergebnisse wie folgt: »Die niedrige
Aktualisierungsrate sollte sowohl Hersteller und Nutzende als auch
politische Entscheidungsträger:innen alarmieren und den Blick auf dieses
Thema schärfen. Es ist auch überraschend, dass die DSGVO tendenziell eher
keine Auswirkungen auf die Aktualität von Software in der EU hatte. Dies
könnte daran liegen, dass die Nutzer:innen glauben, dass nach
Inkrafttreten der DSGVO ab jetzt vor allem Unternehmen für Updates
zuständig sind und dass sich diese nun mehr um den Datenschutz ihrer
Kund:innen kümmern. Frank Ebbers ist der Ansicht, dass Hersteller,
Regulierungsbehörden und Nutzende gemeinsam hierfür verantwortlich sind:
»Nur durch gemeinsame Anstrengungen aller drei Akteursgruppen wird eine
sicherere IT-Infrastruktur möglich sein«. Oft heißt es, dass sich die
Situation mit automatischen, so genannten »Over-the-Air«-Updates,
verbessern ließe. Dies sieht der Forscher kritisch: »Hier stellt sich
zunächst die Frage, wer für Schäden haftet, die durch Fehler bei
automatischen Updates entstehen. Man denke nur an den medizinischen
Bereich, wo ein fehlerhaftes Update von tragbaren Patienten-EKG-Geräten
Leben kosten könnte«.

Die Regulierungsbehörden sollten daher Empfehlungen an Hersteller
aussprechen, die sie dazu verpflichten, einfache
Aktualisierungsmechanismen in ihre Geräte einzubauen, die für Endnutzende
leicht verständlich sind. Zudem könnten Updates als Teil der CE-
Kennzeichnung zu einer Voraussetzung für die Inbetriebnahme in Europa
werden.

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Beschäftigungssicherung steht im Vordergrund

Am 9. Dezember 2023 einigten sich die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL)
sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Beamtenbund
(dbb) auf einen neuen Tarifabschluss. Er sieht eine
Inflationsausgleichsprämie sowie eine schrittweise Erhöhung vor und gilt
für rund 1,1 Millionen Beschäftigte. Friedhelm Pfeiffer, stellvertretender
Leiter des Forschungsbereichs „Arbeitsmärkte und Sozialversicherungen“ am
ZEW Mannheim, erklärt dazu:

„Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst in den Ländern haben
zu einem Ergebnis geführt. Im Wesentlichen wurde laut ver.di beschlossen,
dass die Beschäftigten bis Oktober 2024 zeitlich gestaffelt einen steuer-
und sozialabgabenfreien Inflationsausgleich in Höhe von insgesamt 3.000
Euro erhalten sollen. Ab November 2024 folgt eine Erhöhung um einen
Sockelbetrag von 200 Euro, und ab dem 1. Februar 2025 eine tarifliche
Erhöhung von 5,5 Prozent. Die Laufzeit soll 25 Monate betragen.

Schmerzhafter Kompromiss für beide Verhandlungsparteien

Beide Verhandlungsparteien haben einem wohl schmerzhaften Kompromiss
zugestimmt. Für die an den Verhandlungen beteiligten Länder stellen
Lohnerhöhungen einen Kostenfaktor dar. In Zeiten knapper Haushalte führen
die vereinbarten Erhöhungen zu signifikanten Haushaltsbelastungen. Jedoch
möchten auch die Länder attraktiv für Fachkräfte bleiben, um ihre
Aufgaben, unter anderem in der inneren Sicherheit sowie dem Gesundheits-
und Bildungswesen, erfüllen zu können. Je höher die Tariflöhne sind, desto
attraktiver bleiben die Länder im Wettbewerb um Fachkräfte. Den
Beschäftigten wiederum ist es mit dem Abschluss nicht gelungen, die
Reallohnsenkungen seit 2021 wettzumachen. Sie haben mit relativ moderaten
Forderungen stärker auf Beschäftigungssicherung gesetzt.

Der Abschluss sollte aber dazu beitragen, dass weitere Reallohnsenkungen
in den nächsten beiden Jahren unwahrscheinlicher geworden sind. Aber auch
Reallohnerhöhungen für die Masse der Beschäftigten sind eher
unwahrscheinlich. Dieses Ergebnis trifft auch etwa für die
gesamtwirtschaftliche Ebene zu, also nicht nur für den öffentlichen
Dienst. Somit wird der expansive gesamtwirtschaftliche
Beschäftigungsimpuls, der von den Reallohnsenkungen für die Masse der
Beschäftigten der letzten zwei Jahre ausgegangen ist, und zu dem aktuellen
Beschäftigungshöchststand beigetragen hat, allmählich zu einem Ende
kommen.

Untere Lohngruppen profitieren stärker

Vom Tarifabschluss werden aufgrund des vereinbarten pauschalen, für alle
gleichen Inflationsausgleichs, und des Sockelbetrags die unteren
Lohngruppen prozentual relativ stärker profitieren als die höheren
Lohngruppen. Diese relative Aufwertung der unteren Lohngruppen folgt einem
Trend in vielen Tariflohnvereinbarungen der letzten Jahre. Dieser neue
Trend bedeutet eine allmähliche Umkehr der langjährigen Zunahme der
Lohnungleichheit. Studien deuten darauf hin, dass manuelle Tätigkeiten,
die nicht so einfach durch KI oder Roboter ersetzt werden können,
allmählich wieder relativ besser entlohnt werden.“

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Erste S3-Leitlinie zum Perioperativen Management bei gastrointestinalen Tumoren (POMGAT) herausgegeben

Das Leitlinienprogramm Onkologie hat erstmalig eine S3-Leitlinie zum
Perioperativen Management bei gastrointestinalen Tumoren (POMGAT)
herausgegeben.
Die neue Leitlinie soll das prä-, intra- und postoperative Management bei
gastrointestinalen Tumoren verbessern und die interdisziplinäre und
multiprofessionelle Zusammenarbeit vereinfachen.

Tumoren des Gastrointestinaltraktes – dazu gehören Speiseröhren-, Magen-,
Bauchspeicheldrüsen-, Leber-, Anal- und Darmkrebs – zählen mit ca. 112.000
Neuerkrankungen pro Jahr zu den häufigsten Krebsarten. Eine Operation ist
oftmals der einzig kurative Therapieansatz. In diesen Zahlen sind
Lebermetastasen noch nicht berücksichtigt. Sowohl bei der Entfernung von
Primärtumoren als auch bei der Resektion von Lebermetastasen handelt es
sich häufig um große Eingriffe, einhergehend mit einer signifikanten
perioperativen Morbidität und Mortalität sowie einer langen
Krankenhausverweildauer. Ein perioperatives Behandlungskonzept kann die
Morbidität und Mortalität reduzieren und ist daher für die Versorgung
unabdingbar.

„Wir empfehlen eindeutig, dass geplante gastrointestinale Tumorresektionen
im Rahmen eines multimodalen Perioperativen Managementkonzepts erfolgen
sollten. Dies gilt für Krebsoperationen im gesamten Bereich des
Verdauungstraktes von der Speiseröhre über den Magen bis zum Darm und
ebenso für Bauchspeicheldrüse und Leber“, sagt Prof. Dr. Stefan Post,
ehemaliger Direktor der Chirurgischen Klinik der Universitätsmedizin
Mannheim. Er ist zusammen mit Prof. Dr. Tim Vilz, Klinik und Poliklinik
für Allgemein-, Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie,
Universitätsklinikum Bonn, Koordinator der S3-Leitlinie.

Auch wenn der Bekanntheitsgrad des Perioperativen Managements mittlerweile
groß ist, so scheitert es oft in der Praxis. „Wir wissen, dass die
Mehrheit der Kliniken multimodale Perioperative Managementkonzepte nicht
oder nur unzureichend implementiert haben. Das verschlechtert die
Versorgung von Betroffenen und treibt zudem Behandlungskosten in die
Höhe“, sagt Vilz. „Mit der S3-Leitlinie möchten wir das ändern.“

Beim Perioperativen Management in der Onkologie geht es um die
Organisation von Abläufen vor, während und nach einer Tumorresektion, um
für Patient*innen eine höchstmögliche Sicherheit operativer Eingriffe zu
gewährleisten. Dabei ist Interdisziplinarität gefragt. So sind etwa die
Allgemein- und Viszeralchirurgie, Anästhesie, Schmerztherapie, Onkologie,
Palliativ-, Ernährungs-, Rehabilitations- sowie Sportmedizin und Pflege
beteiligt. Die Leitlinie gibt für die Zusammenarbeit wichtige medizinische
Handlungsempfehlungen.

Die S3-Leitlinie entstand unter Federführung der Deutschen Gesellschaft
für Allgemein- u. Viszeralchirurgie (DGAV) und der Deutschen Gesellschaft
für Koloproktologie (DGK) unter Mitwirkung von 29 Fachgesellschaften, 21
Fachexpert*innen und zwei Selbsthilfegruppen und Organisationen.

Die S3-Leitlinie ist auf dieser Webseite abrufbar https://www
.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/perioperatives-management-bei-
gastrointestinalen-tumoren-pomgat
.

Zudem sind die Inhalte in der kostenfreien Leitlinien-App integriert.
Weitere Informationen unter: https://www.leitlinienprogramm-
onkologie.de/app/

Das Leitlinienprogramm Onkologie
Leitlinien sind systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für
Leistungserbringer und Patient*innen zur angemessenen Vorgehensweise bei
speziellen Gesundheitsproblemen. Sie stellen ein wesentliches Instrument
zur Förderung von Qualität und Transparenz medizinischer Versorgung dar.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften (AWMF), die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. und die
Deutsche Krebshilfe haben sich mit dem im Februar 2008 gestarteten
Leitlinienprogramm Onkologie das Ziel gesetzt, gemeinsam die Entwicklung
und Fortschreibung sowie den Einsatz wissenschaftlich begründeter und
praktikabler Leitlinien in der Onkologie zu fördern und zu unterstützen.
Mittlerweile umfasst das Leitlinienprogramm 34 S3-Leitlinien, die zu einem
großen Teil auch als laienverständliche Patientenleitlinien vorliegen.
Mehr unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/home

Deutsche Gesellschaft für Allgemein- u. Viszeralchirurgie (DGAV)
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV)
fungiert nicht nur als Interessenvertretung ihrer Mitglieder, sondern auch
als Impulsgeber für Fortschritt und Qualität in der Chirurgie. Sie
verfolgt das Ziel, sowohl junge als auch erfahrene Chirurginnen und
Chirurgen durch innovative Fortbildungsangebote, die Teilnahme an
Register-Datenbanken und die Erarbeitung von Leitlinien in Wissenschaft
und Praxis zu unterstützen. Die DGAV zertifiziert Kliniken, die besondere
Qualität in der Krankenversorgung bieten. Wissenschaftliche Exzellenz,
Transparenz und höchste Qualitätsstandards stehen im Fokus der täglichen
Arbeit, um eine optimale Behandlung unserer Patienten sicherzustellen.
Mehr unter: https://www.dgav.de/.

Deutsche Gesellschaft für Koloproktologie (DGK)
Die Deutsche Gesellschaft für Koloproktologie e.V. (DGK) widmet sich der
interdisziplinären Forschung, Diagnostik und Therapie sämtlicher
Erkrankungen des Dickdarms, Enddarms und des Hämorrhoidalleidens. Sie
prägt die Koloproktologie durch die Vergabe von Stipendien und
Hospitationen zur Ärzteaus- und -fortbildung, setzt Leitlinienstandards
zur Verankerung koloproktologischer Ansätze und unterstützt die Nationale
Dekade gegen Krebs. Sie fördert die interdisziplinäre Forschung zu Dick-
und Enddarmerkrankungen und organisiert jährlich den Deutschen
Koloproktologen-Kongress, eine Fachtagung, die eine herausragende
Plattform für intensiven Wissens- und Erfahrungsaustausch bietet.
2019 publizierte die DGK ein umfassendes Standardwerk unter den
Bedingungen des Open Access. Das „Manual der Koloproktologie“ steht allen
Interessierten kostenfrei zur Verfügung:
https://www.koloproktologie.org/fortbildung/manual_koloproktologie.html.
Mit beeindruckenden 30.000 Downloads in kürzester Zeit setzt diese
Publikation Maßstäbe in der Fachentwicklung und unterstreicht das
Engagement der DGK für eine hochwertige und kostenfreie
Wissensvermittlung.

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Berufsbegleitend Prävention und Gesundheitsförderung studieren

Angesichts einer älter werdenden Gesellschaft, steigender Zahlen chronisch
kranker Menschen und zunehmenden Belastungen in der Arbeitswelt rücken
gesundheitliche Themen nicht erst seit der Coronapandemie immer stärker in
den Fokus. Mit dem berufsbegleitenden Master of Public Health Prävention
und Gesundheitsförderung richtet sich die Leuphana Universität Lüneburg
deshalb an Fach- und Führungskräfte aus dem Gesundheitswesen, die sich für
Tätigkeiten im betrieblichen Gesundheitsmanagement, in der
Gesundheitsforschung, der Gesundheitsförderung oder im Bereich Digital
Health qualifizieren wollen. Im April 2024 startet der nächste Jahrgang,
Bewerbungen sind noch bis zum 31. Januar möglich.

Das berufsbegleitende Studium vermittelt umfangreiches Wissen aus den
BereichenPrävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement. Die
Studierenden können sich dabei auf einen der Schwerpunkte Arbeit und
Organisation oder Digital Health spezialisieren. Das Studium dauert vier
Semester und schließt mit dem international anerkannten Titel Master of
Public Health ab. Es richtet sich an Bewerbende, die bereits ein erstes
akademisches Studium absolviert haben und mindestens ein Jahr
Berufserfahrung sammeln konnten. Die Lehrveranstaltungen finden jeweils an
ein bis zwei Wochenenden im Monat statt.

Studieninteressierte haben die Möglichkeit, den Master während des
Infotages der Professional School am 13. Januar 2024 näher kennenzulernen
oder ein persönliches Beratungsgespräch mit Studiengangskoordinatorin
Bernadette Sudeikat-Gichtbrock zu vereinbaren (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Fon
04131.677-7958).

Alle Informationen zum Studiengang sind unter http://www.leuphana.de/mph
zu finden, das Programm und die Anmeldung zum Infotag gibt es online unter
http://www.leuphana.de/ps-infotag

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