Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) plant aktuell in einer Anpassung der
Richtlinien zu den DMP-Anforderungen, auch die Videoschulung zu
ermöglichen. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), ihre
Arbeitsgemeinschaften „Diabetes & Technologie“ und „Pädiatrische
Diabetologie“ sowie die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und
Jugendendokrinologie (DGKED), der Bundesverband der niedergelassenen
Diabetologen e.V. (BVND) und der Verband der Diabetes-Beratungs- und
Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD) begrüßen dies, fordern aber in
ihrer gemeinsamen Stellungnahme an den G-BA wichtige Anpassungen.
In vielen internationalen Studien konnte die Effektivität von Video-
Schulungen bei chronisch Erkrankten nachgewiesen werden. „Die Bereitschaft
ist insbesondere bei jungen Menschen, Familien und Kindern hoch, Online-
Angebote zu nutzen, und wird inzwischen von vielen als Standard
gefordert“, so Privatdozent Dr. med. Thomas Kapellen von der DDG AG
„Pädiatrische Diabetologie“.
DDG, DGKED und VDBD begrüßen daher, dass der G-BA Videoschulungen in seine
Richtlinie zu den DMP-Anforderungen mit aufnehmen möchte und als
Alternative zu Präsenzschulungen akzeptiert. „Die Richtlinie ermöglicht
eine zeitgemäße moderne Schulung der im Rahmen der DMP-Anforderungen
zugelassenen Schulungs- und Behandlungsprogramme und bietet Menschen mit
Diabetes eine Alternative zur Präsenzschulung. Es muss jedoch
sichergestellt sein, dass die Qualität der Schulung erhalten bleibt “,
erklärt Dr. med. Tobias Wiesner, Vorstandsmitglied der DDG und des BVND.
Videoschulungen nur durch qualifiziertes Personal!
Im Beschlussentwurf über eine Änderung der DMP-Anforderungen-Richtlinie
(DMP A-RL) ist bislang uneindeutig formuliert, was unter einer digitalen
Schulung verstanden wird und wer die Patientenschulungen per Video
durchführen darf. „Videoschulungen sind lediglich eine andere Form der
Schulung – an den Grundsätzen einer strukturierten Patientenschulung
sollte sich nichts ändern“, gibt Wiesner zu Bedenken. Die Verbände
plädieren daher dafür, in der Richtlinie den Begriff der Videoschulung zu
präzisieren und schlagen vor: Die Schulung von Versicherten sollte
wahlweise in Präsenz, online oder in einer Kombination aus Präsenz- und
Onlineeinheiten mit evaluierten Programmen erfolgen. Sie wird von den an
den DMP teilnehmenden Leistungserbringern mit krankheitsspezifischer
Expertise umgesetzt, um die Integration von Therapie und Schulung zu
gewährleisten.
So muss in der Richtlinie klar formuliert sein, dass Videoschulungen –
äquivalent zu Präsenz-schulungen – in der qualifizierten Arztpraxis
durchgeführt werden, welche die betroffenen Patientinnen und Patienten
auch sonst medizinisch betreut. „Strukturierte Schulungs- und
Behandlungsprogramme sind ein unerlässlicher Bestandteil der
Diabetestherapie, ein integraler Bestandteil der Langzeitbetreuung und
sollten daher unbedingt von Leistungserbringern mit krankheitsspezifischer
Expertise umgesetzt werden“ führt Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland
von der DDG aus.
Damit soll auch sichergestellt werden, dass es eine Abgrenzung zwischen
strukturierten Schulungs- und Behandlungsprogrammen und anderen digitalen
Angeboten wie beispielsweise reinen Onlinevorträgen, Videos (z.B.
Tutorials), Videosprechstunden zur Beratung oder ´self-guided´ Onlinetools
(z.B. DiGAs) erfolgt. „Diese stellen keinen Ersatz für eine strukturierte
Patientenschulung dar, sondern sind nur ein Add-on“, ergänzt Dr. Nicola
Haller vom VDBD.
Menschen mit Diabetes als aktive Partner einbinden!
Die G-BA-Richtlinie sollte zudem im Sinne der in der Diabetesschulung
inzwischen üblichen Methode der Partizipativen Entscheidungsfindung (PEF)
im Wortlaut angepasst werden. „Die Formulierungen sind nicht mehr
zeitgemäß. Betroffene und ihre aktive Rolle im Behandlungsprozess müssen
gewürdigt und entsprechend eingebunden werden“, sagt DDG Experte Professor
Dr. Bernhard Kulzer. So regen die Autoren der Stellungnahme an, den „§ 4
zu Anforderungen an die Schulungen der Leistungserbringer und der
Versicherten“ im Duktus der PEF zu formulieren.
Eine erneute Bewertung von Videoschulungen ist unnötig!
Da qualifizierte Video-Schulungsprogramme lediglich eine andere
Darbietungsform der bereits evaluierten Präsenz-Schulungen sind, ist eine
Neubewertung, wie der G-BA in seiner Richtlinie formuliert, nicht
notwendig. „Bereits bestehende Schulungsprogramme sollten von der
zusätzlichen Evaluationspflicht freigestellt werden, da dies keinen
wissenschaftlichen Mehrwert erbringt sowie eine unangemessene Härte für
die Anbieter und eine weitere Verzögerung des Patientenangebots bedeuten
würde“, betont Sandra Schlüter, Vorsitzende der DDG AG „Diabetes &
Technologie“.