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Prekärer Aufenthaltsstatus: Wie europäische Städte Inklusion ermöglichen

Ob Gesundheit, Unterkunft oder Bildung – Migrant*innen mit ungeklärtem
Aufenthaltsstatus bleibt der Zugang zu sozialen Leistungen in Europa
oftmals verwehrt. Kommunale und zivilgesellschaftlich getragene soziale
Einrichtungen sind mit den teils gravierenden Folgen dieser Ausgrenzung
konfrontiert. Einige Städte und Gemeinden entwickeln Maßnahmen, um
Menschen ohne Aufenthaltstitel in die soziale und gesundheitliche
Versorgung einzuschließen. Die rechtlichen, politischen und praktischen
Herausforderungen, die sich dabei ergeben, beleuchtet jetzt eine
Publikation unter dem Titel „Lokale Antworten auf aufenthaltsrechtliche
Prekarität: Zugänge zu Gesundheitsversorgung, Unterbringung und Bildung“.

Die Publikation setzt auf dem in den Jahren 2021 und 2022 durchgeführten
europäischen Forschungsprojekt „Local Responses to Precarious Migrants:
Frames, Strategies and Evolving Practices in Europe“ (kurz: LoReMi) auf.
Finanziert wurde es im Rahmen des Horizon 2020-Programms der EU von der
Joint Programming Initiative Urban Europe mit knapp 227.000 Euro. Der
deutsche Projektteil wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung gefördert.

Teams der Hochschule Fulda, der Technischen Universität Wien und der
University of Oxford haben am Beispiel von Cardiff, Frankfurt am Main und
Wien untersucht, wie Stadtverwaltungen und zivilgesellschaftliche Akteure
auf Migrantinnen und Migranten ohne Aufenthaltstitel reagieren.

Mit dem Ziel, soziale Innovationen anzustoßen, analysierten sie für die
Bereiche Gesundheit, Bildung und Wohnen die lokalen Strategien und
Maßnahmen. Das Projekt wurde in allen drei Städten in Kooperation mit der
jeweiligen Stadtverwaltung durchgeführt. Welche Ansätze entwickeln die
lokalen Behörden für diese Bevölkerungsgruppe? Wie rahmen und
rechtfertigen sie diese? Welche konkreten Maßnahmen setzen sie um? Und wie
arbeiten kommunale und zivilgesellschaftliche Organisationen dabei
zusammen? Das Buch liefert Städten und Gemeinden ausgewählte und
einschlägige Good-Practice-Beispiele. Lehrenden, Forschenden und
Studierenden insbesondere der Soziologie, Geographie, Politikwissenschaft
und der Sozialen Arbeit bietet es eine Einführung in die Thematik.

Zwischen erwünschter und unerwünschter Migration

„Der Umgang mit Migration ist von vielen Widersprüchen geprägt“, erläutert
Professor Dr. Ilker Ataç, Mitherausgeber des Buches und Professor für
Politik in der Sozialen Arbeit an der Hochschule Fulda. Mit dem Ziel der
Abschreckung seien in den vergangenen Jahren in Europa einerseits die
externen und internen Maßnahmen der Migrationskontrolle verschärft worden.
Auch die lokalen Akteurinnen und Akteure würden in die Grenzarbeit
einbezogen.

Andererseits widerspreche diese Entwicklung den Menschenrechten sowie den
Zielsetzungen lokaler administrativer und politischer Akteurinnen und
Akteure. Kommunale Aufgaben, wie Wohnungslosigkeit zu verhindern und die
öffentliche Gesundheit zu schützen, würden durch die Ausgrenzung eines
Teils der Stadtgesellschaft von sozialen Leistungen deutlich erschwert.

„In der Praxis führen diese Widersprüche, Spannungen und Konflikte zu
einem dynamischen und kaum überschaubaren Feld sozialer Inklusion und
Exklusion“, sagt der Wissenschaftler, der an der Hochschule Fulda forscht
und lehrt. Der Zugang zu Unterstützungsleistungen hänge davon ab, wie
Fachkräfte in Verwaltungen, sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen
Ansprüche, Bedarfe und Notwendigkeiten situativ deuten. Es fehle ein
einheitlicher Ansatz.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler interessierten sich besonders
für die Frage, unter welchen Rahmenbedingungen sich Wohlfahrtsverbände und
NGOs dafür engagieren, Dienstleistungen für prekäre Migrantinnen und
Migranten bereitzustellen, und wie es um Finanzierung, Beauftragung,
Informationsfluss, Fachwissen sowie um die Zusammenarbeit bei
Problemdeutung, Leistungsdefinition und Umsetzung bestellt ist.

Evidenzbasis für kommunale Entscheidungen

Die Publikation fasst die Ergebnisse des Projekts LoReMi zusammen, liefert
darüber hinaus aber auch weitere Forschungsergebnisse sowie Einblicke in
die Praxis. Kommunen erhalten damit eine Evidenzbasis für die Erreichung
ihrer politischen Ziele und Anregungen, wie sich die Interaktion zwischen
den Akteuren aus Politik, Verwaltung und Praxis verbessern lässt.

Teil eins der Publikation widmet sich dem Forschungsprojekt LoReMi. Ein
einleitender Beitrag legt den Forschungsansatz dar und erklärt, wie das
Aufenthaltsrecht zu Prekarisierung beitragen kann und wie dieser
Zusammenhang empirisch beleuchtet wurde. Drei Fallstudien arbeiten die
Besonderheiten der Städte Cardiff, Frankfurt am Main und Wien heraus. Ein
Vergleich der drei Städte nimmt schließlich die variierenden Strategien in
den Blick und zeigt ähnliche Muster wie auch Unterschiede und verbleibende
Herausforderungen auf. Ein weiterer Beitrag fokussiert auf die aus den
ambivalenten Regelungen resultierende Prekarität und die Umgangsweisen der
betroffenen Personen damit.

Teil zwei erweitert die Perspektive. Hier kommen weitere
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu Wort, die ebenfalls zu
Migrantinnen und Migranten mit prekärem Aufenthaltsstatus forschen. Damit
werden die Projektergebnisse konzeptionell ergänzt und regional erweitert.

Im dritten Teil dieses Buches erhalten Akteurinnen und Akteure aus der
Praxis Gelegenheit, ihre Arbeit und ihre Positionen zu präsentieren.
Soziale Einrichtungen aus Frankfurt am Main, Wien und Cardiff, sowie die
Stadtverwaltung in Zürich gewähren an dieser Stelle Einblick in ihre
Praxis.

Das Buch steht als Open Access frei zum Download zur Verfügung:
https://shop.budrich.de/wp-content/uploads/2023/05/9783847418931.pdf

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Kitas als Integrationsmotor: Für den Normalfall Vielfalt gut aufgestellt?

Seit dem 1. August 2013 haben Kinder nach vollendetem ersten Lebensjahr
einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Seitdem wurden in der
frühkindlichen Bildung deutliche Fortschritte erzielt. Auch die
Sprachbildung für Kinder mit Zuwanderungsgeschichte wurde in den
vergangenen zehn Jahren ausgebaut. Eine Kurzinformation des
wissenschaftlichen Stabs des Sachverständigenrats für Integration und
Migration (SVR) zeigt jedoch, dass die Bedarfe zugewanderter Kinder noch
nicht hinreichend berücksichtigt werden. Damit die Kita Integrationsmotor
wird, müssen der Zugang für die Zielgruppe verbessert und Maßnahmen zur
Qualitätssicherung gezielter ausgerichtet werden.

Familien mit Zuwanderungsgeschichte können entscheidend von der Förderung
durch frühkindliche Bildung profitieren. Untersuchungen zeigen, dass
Kinder, die mit einer anderen Familiensprache und in einer weniger
anregenden Lernumwelt aufwachsen, nach einem längeren Kitabesuch etwa mehr
sprachliche Kompetenzen entwickelt haben und in der
Schuleingangsuntersuchung allgemein eher als schulreif befunden werden,
als wenn sie keine oder nur kurz eine Kita besucht haben. Zudem können
Eltern, die mit dem deutschen Bildungssystem noch nicht vertraut sind und
denen am Wohnort persönliche Netzwerke fehlen, besser beraten werden und
mit dem Wissen, dass ihre Kinder gut betreut sind, auch ihre eigenen
beruflichen Ziele eher verfolgen.

„Kinder, die erst kurz vor der Einschulung systematisch mit der deutschen
Sprache vertraut gemacht werden, haben bei Schulbeginn nicht dieselben
Startchancen wie andere Kinder. Die Kindertagesbetreuung leistet hier
einen ganz entscheidenden Beitrag für die frühzeitige Verringerung von
herkunftsbedingten Bildungsungleichheiten. Das ist seit langem schon
Konsens. Doch trotz der vielen Maßnahmen, die in den vergangenen zehn
Jahren auf den Weg gebracht wurden, sind Kitas nach wie vor nicht
ausreichend für den Normalfall Vielfalt aufgestellt“, erläutert Dr. Mohini
Lokhande, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim SVR. „Die Analyse der auf
Bundesebene aufgelegten Programme in der frühkindlichen Bildung zeigt,
dass in den vergangenen zehn Jahren in vielen Bereichen Fortschritte
erzielt wurden. Gleichzeitig ist aber deutlich geworden, dass nicht alle
davon in gleichem Maße profitieren. Vor allem Kinder mit
Zuwanderungsgeschichte sind nach wie vor benachteiligt.“

2020 konnten bundesweit vier von zehn Kindern ohne Zuwanderungsgeschichte
unter drei Jahren eine Kita besuchen, bei den Gleichaltrigen aus
zugewanderten Familien waren es nur zwei von zehn. Auch bei den Kindern
über drei Jahren gibt es einen deutlichen Unterschied: Während fast jedes
Kind ohne Migrationshintergrund eine Kita besucht, sind es in dieser
Alterskohorte nur vier von fünf Kindern mit Zuwanderungsgeschichte. „Ein
Vergleich von Bedarfs- und tatsächlichen Betreuungsquoten zeigt, dass
Familien mit Zuwanderungsgeschichte zwar ein Interesse an
Kinderbetreuungsangeboten haben, dass die Hürden für sie aber höher sind
als für andere Familien. So werden Familien mit Zuwanderungsgeschichte von
Einrichtungen bei der Platzvergabe teilweise benachteiligt – eine
langjährige Vermutung, die durch eine kürzlich veröffentlichte Studie
bestätigt wurde“, so Dr. Lokhande. Hinzu kommt: Sozial benachteiligte
Eltern, zu denen in Deutschland weiterhin überproportional viele Familien
mit Migrationshintergrund gehören, stehen vor dem Problem, dass sie die
Kosten für einen Kitaplatz oft nicht aufbringen können und die
Formalitäten zur Beantragung kompliziert erscheinen.

Damit Familien mit Zuwanderungsgeschichte an den gesetzlich garantierten
Angeboten der frühkindlichen Bildung besser teilhaben können, sollten ihre
Bedarfe künftig stärker in den Blick genommen werden. „Die Nachteile im
Zugang sollten abgebaut werden. Solange das bestehende Angebot aber hinter
den Bedarfen zurücksteht, könnte überlegt werden, ob die Sprachdiagnostik
frühzeitiger stattfindet und Kindern mit Sprachförderbedarf dezidiert eine
Förderung in einer Kita angeboten wird“, sagt Dr. Lokhande. Dafür müsste
allerdings auch die Qualität der Sprachstandsdiagnostik verbessert und
eine diversitätssensible Haltung in Kindertageseinrichtungen, die
Mehrsprachigkeit als Stärke begreift, zum Normalfall werden.

In den vergangenen Jahren wurden hohe Investitionen in den Ausbau, die
Qualitätsentwicklung und die Sprachförderung in Kitas getätigt – mit
positiver Wirkung. Allerdings profitieren Kitas, die besonders viele
Kinder mit Zuwanderungsgeschichte betreuen, unzureichend von der
Qualitätsförderung. „Vor allem für Kitas in besonders herausfordernder
Lage sollte deshalb – ähnlich wie im Schulbereich – ein dauerhaft
angelegtes ‚Startchancen-Programm‘ aufgelegt werden. Die
Betreuungseinrichtungen brauchen einen besseren Planungshorizont und dazu
gehört eben auch ein gesicherter Finanzierungsrahmen, damit sie ihrem
Bildungsauftrag gerecht werden können und attraktiv bleiben für
qualifizierte pädagogische Fachkräfte“, erläutert SVR-Geschäftsführerin
Dr. Cornelia Schu.

Derzeit wird der Fachkräfte-Mangel in diesem Bereich auf etwa 100.000
geschätzt. Einem so ausgeprägten Bedarf könne nur mit einer beherzten,
konzertierten Aktion begegnet werden, fasst Dr. Schu zusammen: „Es gilt,
die schon vielfach diskutierten Strategien umzusetzen. Dazu gehört eine
praxisorientierte Ausbildung, der Wechsel hin zu multiprofessionellen
Teams und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Auch viele
Neuzugewanderte sind einschlägig qualifiziert. Es ist daher richtig, dass
die Politik Strategien für die Berufsanerkennung, Nachqualifizierung und
Einstellung auch geflüchteter Fachkräfte entwickelt. Sie können zu einer
weiteren diversitätssensiblen Öffnung der Kitas beitragen.“

Originalpublikation:
https://www.svr-migration.de/publikation/integrationsmotor-kita

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m schulischen Musik- und Kunstunterricht Digitalität reflektieren und nutzen

Welche digitalen Werkzeuge können in der Schule im Musik- und
Kunstunterricht zum Einsatz kommen? Um Lehrkräftefortbildungen zur
digitalen Musikproduktion geht es in einem von der Universität Oldenburg
geleiteten Verbundvorhaben, das vom Bundesbildungsministerium gefördert
wird. Im Mittelpunkt von zwei Oldenburger Teilprojekten in einem weiteren
Forschungsverbund steht der Einsatz digitaler Methoden wie Künstlicher
Intelligenz oder virtueller Realität im Kunstunterricht.

Mit einem Computer und spezieller Software ist es heute viel einfacher als
früher, Musik selbst zu produzieren – auch im Musikunterricht. Das
Potenzial der digitalen Musikproduktion für die Schule will nun ein Team
unter Leitung des Musikpädagogen Prof. Dr. Mario Dunkel von der
Universität Oldenburg im Verbundvorhaben DiDiPro („Digitalität –
Diversität – Producing: Praktiken populärer Musik in Schule und
Weiterbildung“) heben. Das Bundesbildungsministerium (BMBF) fördert das
Projekt als Teil des Kompetenzzentrums Kunst/Musik/Sport für digitales und
digital gestütztes Unterrichten bis zum Frühjahr 2026. Der Verbund aus
drei Universitäten erhält insgesamt 1,15 Millionen Euro, davon gehen knapp
440.000 Euro an die Universität Oldenburg. Die Kunstpädagogin Prof. Dr.
Michaela Kaiser ist an einem weiteren Forschungsverbund innerhalb des
Kompetenzzentrums beteiligt. Im Projekt DigiProSMK
(„Digitalisierungsbezogene und digital gestützte Professionalisierung von
Sport-, Musik- und Kunstlehrkräften“), das Prof. Dr. Britta Fischer von
der Universität Kiel koordiniert , leitet sie zwei Teilprojekte, die das
BMBF mit insgesamt rund 600.000 Euro fördert.

Die Beteiligten des Projekts DiDiPro entwickeln diversitätssensible Fort-
und Weiterbildungen für Musiklehrkräfte, in denen es im Schwerpunkt um
digitale Musikproduktion geht. „Das digitale Producing vereint viele
Praktiken populärer Musik und birgt daher ein enormes Potenzial für den
Musikunterricht“, sagt Projektkoordinator Dunkel. Dabei setzt das Team
darauf, allen Schüler*innen gleichermaßen einen Zugang zu diesen Techniken
zu ermöglichen – Überforderung soll ebenso vermieden werden wie das
Verstärken sozialer Ungleichheiten. Die drei Projektpartner – neben der
Universität Oldenburg sind die Universität Münster und die Universität
Lüneburg beteiligt – entwickeln insgesamt sieben Module für Fortbildungen
im Bereich Producing und Diversität. Diese wollen sie später auch auf
einer Online-Plattform bereitstellen. Antragsteller waren neben Dunkel
auch Dr. Sarah Hardjowirogo und Prof. Dr. Lars Oberhaus vom Oldenburger
Institut für Musik.

Um digitale Technologien im Kunstunterricht geht es in den zwei
Teilprojekten, die die Kunstpädagogin Kaiser innerhalb des
Verbundvorhabens DigiProSMK leitet. Ziel der Vorhaben ist es, die
Fachkompetenzen von Kunstlehrkräften in der Vermittlung insbesondere
zeitgenössischer Kunst unter Bedingungen von Digitalität und
Technologisierung von Kunst und Kunstunterricht forschungsbasiert zu
stärken. Die in der Kooperation von Forschung und Praxis entwickelten und
pilothaft erprobten Fortbildungen sollen Verfahren wie künstliche
Intelligenz, virtuelle und erweiterte Realität sowie Anwendungen auf dem
Tablet für den Kunstunterricht reflektier- und nutzbar machen.

Im Kompetenzzentrum Musik/Kunst/Sport entwickeln insgesamt acht
Projektverbünde Fort- und Weiterbildungsformate, Tools und Materialien für
digital gestützten Unterricht sowie eine daran ausgerichtete
Lehrkräftebildung. Insgesamt fördert das BMBF drei weitere
Kompetenzzentren in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaften, Technik), Sprachen/Gesellschaft/Wirtschaft und
Schulentwicklung.

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Den Zusammenhang von sexualisierter Gewalt und sexualpädagogischen Vorstellungen wissenschaftlich erforschen

Erziehungswissenschaftlerinnen legen Konzeption für zukünftige Studien vor

Wie beeinflussen Vorstellungen über Sexualität und Erziehung die
Prävention oder Begünstigung sexualisierter Gewalt im Raum der
evangelischen Kirche? Welche historischen Quellen und welche Erzählungen
von Betroffenen und Zeitzeug:innen sollten zur Aufklärung herangezogen
werden? Wie diese Zusammenhänge wissenschaftlich untersucht werden können,
dazu haben die Erziehungswissenschaftlerinnen Prof. Dr. Jeannette
Windheuser, Vivian Buchholz und Beatrice Kollinger (Humboldt-Universität
zu Berlin) eine Forschungskonzeption ausgearbeitet, die am Montag, dem 31.
Juli 2023 am Institut für Erziehungswissenschaften auf Basis der
Vorrecherchen der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Außerdem haben die
Forscherinnen eine Literatur- und Quellenliste erarbeitet. Das Projekt
wurde von Februar bis Juli 2023 mithilfe einer Zuwendung der Evangelischen
Kirche in Deutschland in Kooperation mit den vier evangelischen
Landeskirchen in Bayern, in Hannover, in Hessen und Nassau sowie im
Rheinland realisiert.

Sexualisierte Gewalt und ihre strukturellen Begünstigungen in den Blick
nehmen

In den letzten Jahren sind die sexualpädagogischen Entwicklungen der
1960er bis 1990er Jahre vermehrt als möglicher begünstigender Faktor für
sexualisierte Gewalt diskutiert worden. In diesem Kontext werden häufig
prominente Personen wie beispielsweise der Psychologe und
Sexualwissenschaftler Helmut Kentler erwähnt. Die
Erziehungswissenschaftlerinnen regen mit ihrem Forschungsdesign dazu an,
nicht nur Einzelpersonen, sondern vor allem die strukturellen
Voraussetzungen sexualisierter Gewalt in ihren Entstehungsbedingungen zu
betrachten: „Unsere These ist, dass sexualisierte Gewalttaten einen
individuellen, einen strukturellen und einen ideologischen
Möglichkeitshorizont brauchen. Es sind sowohl der einzelne Fall und der
einzelne Täter als auch die Struktur in den Blick nehmen“, sagt
Projektleiterin Jeannette Windheuser, Professorin für
Erziehungswissenschaft mit den Schwerpunkten Gender und Diversität. Daher
empfehlen die Forscherinnen, die Berichte über subjektive Erfahrungen von
Betroffenen und Zeitzeug:innen mit der Untersuchung von historischen
Quellen zu verknüpfen. Außerdem müsse für die Evaluation des Zusammenhangs
von Sexualitätsvorstellungen und Generationenverhältnis das gesamte
Spektrum von vermeintlich liberalen und konservativen bis hin zu
sexualitätsfeindlichen Positionen untersucht werden.

Empfehlung zur Auswertung der Archivalien

„Wir konnten im Rahmen der Archivrecherche in den vier evangelischen
Landeskirchen Quellen ausmachen, bei denen es sich lohnen würde, diese
bezüglich sexualpädagogischer Vorstellungen systematisch zu untersuchen“
erklärt die wissenschaftliche Mitarbeiterin Vivian Buchholz. Zum jetzigen
Zeitpunkt lassen sich aus den Archivmaterialien mehrere relevante
Themenstränge ableiten. Dazu gehören beispielsweise das Verständnis von
Kindheit, Generation und Familie, der Kontakt zwischen Staat und Kirche im
Rahmen von Aushandlungen über schulische Sexualerziehung und
Religionspädagogik, die außerschulische Jugendarbeit, der Beitrag
evangelischer Institutionen zur pädagogischen Ausbildung (nicht nur
theologischen) Personals sowie Vorstellungen über Homosexualität und die
Aktivität der Homosexuellenbewegung im evangelischen Kontext.

Betroffene „traumasensibel“ einbinden

Die vorgelegte Konzeption zeichnet sich dadurch aus, dass sie eine
trauamsensible Einbindung der Betroffenen vorsieht. „Betroffene sind in
ihrem subjektiven Erleben und als Expert:innen ihrer Erfahrung ernst zu
nehmen“, betont die beratend am Projekt beteiligte wissenschaftliche
Mitarbeiterin und traumazentrierte Fachberaterin/Traumapädagogin Beatrice
Kollinger.

Unabhängige Forschung als Grundlage für Aufarbeitungsprozesse fördern

Zudem widmet sich das Projekt dem Verhältnis von Wissenschaft und
Aufarbeitung: „Für Betroffene und aufarbeitende Institutionen ist es
wichtig, dass Wissenschaft über den Sachverhalt aufklärt und dies
unabhängig geschieht“, betont Projektleiterin Jeannette Windheuser. „Mit
dem Free-Access-Format und dem modellhaften Charakter der Konzeption
wollen wir die Möglichkeit der unabhängigen Forschung als Grundlage für
Aufarbeitungsprozesse fördern.“ Gleichzeitig sieht sie die Institutionen,
die Aufarbeitung zu leisten haben, in der Pflicht, Verantwortung zu über-
nehmen und die entstehenden Kosten zu tragen.

Weitere Informationen

Link zur Free-Access-Publikation: „Konzeption und Quellen- und
Literaturliste zur Erforschung der Bedeutung sexualpädagogischer
Vorstellungen für die strukturelle Begünstigung sexualisierter Gewalt im
Raum der evangelischen Kirche“: https://edoc.hu-
berlin.de/handle/18452/27741

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