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EU-Forschungsvorhaben Contracts 2.0 veröffentlicht Handbuch für politische Entscheidungsträger

Der heutige 50. Weltumwelttag dient als Plattform, um Verbesserungen in
der nationalen und internationalen Umweltpolitik zu unterstützen. Das EU-
Forschungsvorhaben Contracts 2.0, gefördert unter Horizon 2020, endet nach
vier Jahren und veröffentlicht nun insbesondere mit dem Handbuch namens
„Co-Creating Contracts“ zahlreiche Empfehlungen an Entscheidungsträger von
EU, Bund und Ländern für die Gestaltung von ökologisch wirksamen,
wirtschaftlich tragfähigen und praktikablen Agrarumweltprogrammen.

Dazu der Umweltbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und
Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Eberhard
Hartelt: „Aus Sicht der Landwirtinnen und Landwirte gelingt biologische
Vielfalt in der Agrarlandschaft vor allem dann, wenn
Biodiversitätsmaßnahmen von Politik und Verwaltung praktikabel gestaltet
und flexibel gelebt werden. Der aktuelle agrarpolitische Rahmen bietet
formal mehr Spielraum für innovative Ansätze, die Politik muss es nur
wollen und diese befördern. Zukünftig sollten innovative Beispiele wie
ergebnisorientierte Maßnahmen und Naturschutz-Kooperativen flexibel
ermöglicht, motivierend gestaltet und möglichst einfach umgesetzt werden.“

Das Projekt Contracts 2.0 zeigt, dass die vielen ökonomischen und
ökologischen Vorteile, die innovative Vertragslösungen mit sich bringen
können, den anfänglichen Mehraufwand wert sind. Landwirtinnen und
Landwirte sind bereit, innovative Ansätze umzusetzen, wenn die
vertraglichen Vereinbarungen motivierend statt hemmend sowie verlässlich
statt vage sind. Hier wirken praktikable Grundsätze seitens der
Administration oft erfolgreicher als das Festhalten an starren
Richtlinien.

Zur Veröffentlichung des Handbuchs „Co-Creating Contracts“ bekräftigt die
Leiterin der Forschungsgruppe zur „Steuerung von
Ökosystemdienstleistungen“ im Leibniz-Zentrum für
Agrarlandschaftsforschung (ZALF) und Koordinatorin des Projekts Contracts
2.0, Prof. Dr. Bettina Matzdorf: „Wir sollten im Schulterschluss von
Wissenschaft und Praxis mehr Mut zeigen, innovative Ansätze, wie z. B.
kooperative und ergebnisorientierte Agrarumweltmaßnahmen, in der Praxis
umzusetzen und dafür auch Experimentierräume wie Living Labs nutzen. Wenn
wir die Ideen der Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission ernst nehmen,
brauchen wir darüber hinaus ganzheitliche Ansätze, die eine sich
ergänzende Honorierung der ökologischen Leistungen der Landwirte durch
Förderpolitiken und Konsumenten umsetzen.“

Im Projekt Contracts 2.0 spielten Vorgehensweisen wie Co-Design und
Bottom-Up Prinzipien sowie auch die Einbindung aller betreffenden
Stakeholder eine große Rolle. Dazu betont der leitende Wissenschaftler im
Forschungsteam „Natur und Gesellschaft“ des Flämischen Instituts für
Natur- und Waldforschung (INBO) und Koordinator des Projekts Contracts
2.0, Dr. Francis Turkelboom: „Die Einbeziehung der verschiedenen
Wissensträger und die Förderung der gemeinsamen Gestaltung („Co-Creating
Contracts“) sind zwei der Schlüssel zur Lösung der Herausforderungen und
Schwierigkeiten bei den derzeitigen Agrarumweltprogrammen im Rahmen der
Europäischen Agrarpolitik. Das war einer der Schwerpunkte im Projekt
Contracts 2.0. In der Praxis bedeutet das, die Bürokratie zu vereinfachen
und staatliche Kontrollen abzubauen, Landwirtinnen und Landwirte aktiv in
die Gestaltung und Begleitung von Verträgen einzubeziehen sowie die
Einbindung von Fachleuten wie aus den landwirtschaftlichen
Beratungsdiensten zu stärken, um das Potenzial innovativer
Agrarumweltprogramme zu nutzen.

Das veröffentlichte Handbuch mit dem Titel „Co-Creating Contracts –
Designing innovative agri-environmental schemes – A guide for
policymakers“ (dt. Verträge mitgestalten – Gestaltung innovativer
Agrarumweltprogramme – Ein Leitfaden für politische Entscheidungsträger)
steht online zur Verfügung unter: https://www.project-
contracts20.eu/results/

Sämtliche Ergebnisse und Veröffentlichungen des Projekts Contracts2.0
können über die folgende Website abgerufen werden: https://www.project-
contracts20.eu
Ein zusammenfassendes Abschlussvideo ist über folgenden Link zu sehen:
https://youtu.be/kfAD_4niU48

Hintergrund:

Das in den vergangenen vier Jahren (2019-2023) durch die EU unter Horizon
2020 geförderte Projekt Contracts 2.0 erarbeitete mit einer großen
Bandbreite an wissenschaftlicher Forschung und partizipativen Prozessen
zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Administration innovative
Gestaltungs- und Vertragsansätze für wirksame und tragfähige
Agrarumweltprogramme. Insgesamt wirkten 28 europäische Forschungs- und
Praxispartner unter der Leitung des Leibniz-Zentrums für
Agrarlandschaftsforschung (ZALF) in Müncheberg mit. Das flämische Institut
für Natur- und Waldforschung (INBO) in Brüssel übernahm die Leitung für
den partizipativen Co-Design-Prozesses und die Organisation der Living
Labs als Kern des Projekts. Der Deutsche Bauernverband (DBV) als
Praxispartner war für Kommunikation und Veröffentlichung der vielfältigen
Forschungs- und Praxisergebnisse für Stakeholder aus Praxis und Politik
verantwortlich. Wir danken allen Projektpartnern für das außerordentliche
Engagement und die Beiträge im Laufe der Jahre.

Förderhinweis:
Contracts 2.0 ist ein EU-finanziertes Forschungs- und Innovationsprojekt
im Rahmen von Horizon 2020.

Projektpartner:
- Deutscher Bauernverband (DBV)
- Instituut voor Natuur- en Bosonderzoek (INBO)
- Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) (Koordination)

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Digital, aber einsam?

Soziologen der Uni Magdeburg suchen Gründe eines erhöhten Risikos für
Vereinsamung in Sachsen-Anhalt

Soziologinnen und Soziologen der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
suchen derzeit nach den Gründen, warum Menschen in Sachsen-Anhalt im
Bundesvergleich ein erhöhtes Risiko aufweisen, zu vereinsamen. Im Rahmen
des 9-monatigen Forschungsprojektes „Risiken und Chancen der Einsamkeit in
der digitalen Lebens- und Arbeitswelt Sachsen-Anhalts“ wird Prof. Dr.
Heike Ohlbrecht vom Lehrstuhl für Allgemeine Soziologie/Mikrosoziologie
der Universität Magdeburg gemeinsam mit ihren Kollegen Daniel Ewert und
Stephan Weihrauch insbesondere die Rolle der Digitalisierung - sowohl bei
der Entstehung, als auch der Bewältigung von Vereinsamung – in den Blick
nehmen. Aus den Erkenntnissen sollen Digitalstrategien und politische
Handlungsempfehlungen entwickelt werden, um den nicht zuletzt
sozioökonomischen Folgen von Vereinsamung effektiv begegnen zu können.

Am 26. Juni 2023 werden im Rahmen einer Zukunftswerkstatt die Ergebnisse
der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Nach verschiedenen
Impulsvorträgen wird in Diskussionen und Workshops ein Austausch zwischen
Wissenschaft, Politik und Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht.

WAS:    Zukunftswerkstatt „Risiken und Chancen der Einsamkeit in der
digitalen Lebens- und Arbeitswelt Sachsen-Anhalts“ der Universität
Magdeburg

WANN: Montag, den 26. Juni 2023, von 10 bis 12 Uhr

WO: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Universitätsbilbiothek,
Tagungsraum der Universitätsbibliothek Magdeburg, Universitätsplatz 2

Es wird um eine Anmeldung bis zum 23. Juni 2023 unter 0391 67 56537 oder
per E-Mail an manuela.fuhrmann-herzberg@ovgu.de gebeten.

„Studienergebnisse zeigen, dass insbesondere Frauen und ältere Menschen
vermehrt Einsamkeit in unserem Land erleben“, so die Projektleiterin
Ohlbrecht zum Hintergrund des vom Land Sachsen-Anhalt mit 95.000 Euro
geförderten Projektes, „verstärkt durch die Corona-Maßnahmen.“ Leider sei
es bisher üblich, Einsamkeit als individuelles Problem und persönliche
Angelegenheit zu betrachten, so die Wissenschaftlerin weiter. „Aus der
soziologischen Perspektive zeigt sich jedoch, dass die Frage nach der
Betroffenheit von Einsamkeit unter anderem auch sozioökonomischen,
generations- aber auch geschlechtsspezifischen Bedingungen, wie Einkommen
folgt.“

Das Forschungsprojekt „Risiken und Chancen der Einsamkeit in der digitalen
Lebens- und Arbeitswelt Sachsen-Anhalts“ wird vom 01. Oktober 2022 bis 30.
Juni 2023 mit ca. 95.000€ vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit
und Gleichstellung gefördert.

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Warum die globale Bedeutung der Afrikanischen Union wächst

Welche Rolle wollen die Länder Afrikas künftig in der globalisierten Welt
spielen? In den vergangenen 20 Jahren ist in den afrikanischen Staaten die
Erkenntnis gewachsen, dass Themen wie Klimakrise, Frieden, Sicherheit und
Handel nur gemeinsam angegangen werden können, und zwar innerhalb der
Afrikanischen Union (AU). Vor 60 Jahren, am 25. Mai 1963, wurde die
Vorläuferorganisation „Organisation der Afrikanischen Einheit“ (OAU)
gegründet, die 2002 in die AU transformiert wurde. Es könnten sich
Möglichkeiten eröffnen, die Integration Afrikas in Globalisierungsprozesse
aus Afrika heraus stärker zu gestalten, sagt Prof. Dr. Ulf Engel,
Professor für Politik in Afrika an der Universität Leipzig.

Vor 60 Jahren wurde der Vorläufer der Afrikanischen Union (AU), die
Organisation der Afrikanischen Einheit (OAU), gegründet. Welches Ziel hat
die Organisation damals verfolgt?

Die OAU hat zwei zentrale Ziele verfolgt: erstens die Souveränität ihrer
damals 32 Mitgliedstaaten zu stärken und diese in die globale Situation
der 1960er Jahre und die Blockkonfrontation zwischen Ost und West
einzupassen, und zweitens die Dekolonisierung der anderen Staaten Afrikas
voranzutreiben. Dazu zählte vor allem die Unterstützung des Kampfes gegen
das Apartheidregime in Südafrika und andere Siedlerkolonien im südlichen
Afrika, aber auch das Bemühen, im Verbund mit anderen postkolonialen
Staaten, zum Beispiel aus Asien, einen Weg der Blockfreiheit im Kalten
Krieg zu behaupten.

Mit der Transformation der OAU zur AU 2002, und angesichts der globalen
Zäsur des Endes des Kalten Krieges, haben sich diese Ziele verschoben.
Heute stehen Themen wie Frieden und Sicherheit, Handel oder Klimapolitik
im Zentrum der Politik der Afrikanischen Union.

Die Einzelinteressen der Staaten sind mutmaßlich noch stärker ausgeprägt
als die der Mitgliedsstaaten der EU. In welchen Dingen bestehen denn
grundsätzlich die meisten Übereinstimmungen der Mitgliedsstaaten?

In der Tat berufen sich die AU-Mitgliedstaaten in vielen Fragen auf ihre
nationale Souveränität und das Prinzip der Nichteinmischung in die inneren
Angelegenheiten. Trotzdem haben sich die 55 Mitgliedstaaten in den
vergangenen knapp 20 Jahren auf eine Reihe gemeinsamer Positionen
verständigen können. Dies betrifft unter anderem die Haltung zur Reform
des UN-Sicherheitsrates, illegale Finanzflüsse und Drogen, die
Entwicklungszusammenarbeit, die internationale Migration sowie das
Naturressourcenmanagement. In diesen Fragen spricht die AU-Kommission für
ihre Mitgliedstaaten, vor allem gegenüber den Vereinten Nationen und der
Europäischen Union.

Dieser Prozess der Vergemeinschaftung hat, verglichen etwa mit der
Europäischen Union, noch viel Potenzial. Während es in Europa etwa 310
vergemeinschaftete Politikfelder gibt (die sich unmittelbar auf die
Mitgliedstaaten auswirken), sind es in der AU vielleicht zwei Dutzend.
Dabei sind in zahlreichen Politikfeldern der AU weitere gemeinsame
Positionen nicht nur denkbar, sondern werden aktuell durchaus auch
diskutiert. Dieser Prozess ist zuweilen mühsam, aber durchaus
zukunftsweisend.

Afrika ist etwas stärker in den Fokus der Weltpolitik geraten, seit
einerseits die Flüchtlingsströme über das Mittelmeer gen Europa zugenommen
haben, andererseits ins Bewusstsein rückt, dass Russland und China ihren
Einfluss auf den Kontinent massiv ausweiten, sowohl militärisch als auch
wirtschaftlich. Ist Afrika immer noch der „vergessene Kontinent“?

Aus Sicht Deutschlands und der EU, aber eben auch anderer globaler Mächte,
ist Afrika sicherlich längst eine wichtige Größe. Der Kontinent ist aus
verschiedenen Gründen zum Ziel wichtiger globaler Ordnungsprojekte
geworden – von der „Neuen Seidenstraße“ Chinas zum europäischen „Global
Gateway“-Projekt. Dies hat zunächst eine ökonomische Dimension, aber wenn
wir an die Auswirkungen des Krieges Russlands gegen die Ukraine denken,
geht es natürlich auch um geostrategische Positionierungen.

China hat in den vergangenen knapp 20 Jahren erhebliche politische und
wirtschaftliche Investitionen in Afrika getätigt, mit denen die Staaten
Afrikas sehr erfolgreich in die eigenen Waren- und Wertschöpfungsketten
eingebunden worden sind. China hat wesentlich in Infrastrukturprojekte
investiert, und damit auch Abhängigkeiten geschaffen. Dies betrifft unter
anderem eine neue Verschuldungsspirale für zahlreiche afrikanische
Staaten. Russland hat nach Jahren der politischen Abstinenz auf dem
afrikanischen Kontinent zunächst eklektisch und opportunistisch agiert. In
den letzten Jahren wurde jedoch deutlich in Konfliktschwerpunkte
investiert, zum Beispiel in Libyen, Mali, Sudan und die
Zentralafrikanische Republik, mit dem Ziel, die politischen Positionen des
Westens zu unterminieren, eigenen geostrategischen Einfluss aufzubauen und
von illegalen Ökonomien zu profitieren, zum Beispiel im Goldhandel.

Wohin wird sich die Afrikanische Union in den kommenden Jahren Ihrer
Einschätzung nach entwickeln?

Die Afrikanische Union ist derzeit bemüht, ihre „strategischen
Partnerschaften“ mit den Vereinten Nationen und der Europäischen Union,
aber auch mit bilateralen Partnern wie China, Japan, Südkorea oder der
Türkei neu zu bestimmen. Wenn es gelänge, diese Beziehungen strategisch im
Sinne von fundamentalen AU-Interessen auszurichten, würden sich
Möglichkeiten eröffnen, die Integration Afrikas in aktuelle
Globalisierungsprozesse auch von Afrika aus stärker zu gestalten.

Gleichzeitig wird der Prozess der Institutionalisierung und
Professionalisierung der Organisation selbst zweifelsohne voranschreiten.
Die Fähigkeit der AU, die Interessen ihrer Mitgliedstaaten auch global
vertreten zu können, wird allerdings wesentlich davon abhängen, dass es
der AU gelingt, die Abhängigkeit von internationalen Gebern substanziell
zu verringern. Gegenwärtig werden etwa 66 Prozent des AU-Haushaltes von
internationalen Partnern bestritten. Die Transformation der OAU in die AU
hat wichtige Voraussetzungen für eine aktive globale Rolle der AU
geschaffen, die es nun mühsam auszubauen und dann auch zu nutzen gilt.

Prof. Dr. Ulf Engel forscht im Sonderforschungsbereich (SFB) 1199
„Verräumlichungsprozesse unter Globalisierungsbedingungen“ der Universität
Leipzig zu „Interregionalismus und Sicherheit im Sahel-Raum: Die
Afrikanische Union, ECOWAS und die Europäische Union“. Er ist zugleich am
Forschungsvorhaben New Global Dynamics im Rahmen der zweiten
Wettbewerbsphase der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern beteiligt.

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Kinder brauchen gründlichen Sonnenschutz

Die ersten warmen und sonnigen Tage kündigen das Ende der Winterzeit an.
Viele Menschen zieht es nach draußen in die Gärten und Parks. Insbesondere
für Kinder bedeutet das wärmere Wetter, dass sie wieder länger draußen
spielen können. KinderärztInnen und UmweltmedizinerInnen erinnern jedoch
daran: die Haut von Kindern braucht besonderen Schutz, um Hautschäden, wie
Sonnenbrand und Hautkrebs zu verhindern. Dabei reicht es nicht aus, Kinder
mit Sonnenschutzmittel einzucremen, bevor sie in die Sonne gehen.

Sonnencreme ist zwar sehr wichtig, die drei Säulen des Sonnenschutzes
fordern jedoch zusätzlich das Tragen von Hut, Kleidung und Sonnenbrille
sowie eine begrenzte Aufenthaltszeit in der Sonne. Außerdem ist zu
beachten, dass Babys und Kleinkinder unter zwei Jahren möglichst nicht
direktem Sonnenlicht ausgesetzt werden sollten: ihre Haut zeigt einen
anderen Aufbau im Vergleich zu älteren Kindern und bildet die
hautschützende Substanz Melanin noch nicht in ausreichender Menge.

Dennoch zeigt jedes Kind eine individuelle Empfindlichkeit der Haut
gegenüber der Sonne („Phototyp“). Allgemein gilt: umso heller der Hauttyp,
desto kürzer die Eigenschutzzeit der Haut und desto mehr Schutzmaßnahmen
sind erforderlich. Für begrenzte Aufenthalte im Freien z.B. in Deutschland
kann ein Sonnenschutzprodukt mit Lichtschutzfaktor 30 für Kinder durchaus
ausreichen. Bei Aufenthalten am Meer oder in den Bergen oder einfach bei
Vorliegen eines hellen Hauttyps sind Sonnencremes, die einen höheren
Lichtschutzfaktor (LSF 50 oder 50+) ausweisen, jedoch sicherer. Für eine
gute Schutzwirkung sollte die Sonnencreme 20-30 min vor der
Sonnenexposition großzügig auf alle Körperpartien aufgetragen werden,
nachcremen nicht vergessen!

Wichtig ist auch die Tageszeit der Sonnenexposition: zwischen 11.00 und
15.00 Uhr sollten sich Kinder im Sommer nicht länger in der direkten Sonne
aufhalten, da die UV-Strahlung aufgrund des Sonnenstandes besonders
intensiv ist. Als wichtige Orientierungshilfe zur Umsetzung von
Sonnenschutzmaßnahmen gilt der weltweit einheitlich verwendete UV-Index.
Dieser beschreibt den zu erwartenden Tagesspitzenwert der
sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung. Je höher der UV-Index ist, desto
schneller kann auf ungeschützter Haut ein Sonnenbrand auftreten.

Sonnenschutzmittel enthalten „chemische“ oder „mineralische“ UV-Filter.
Mineralische (physikalische) UV-Filter hinterlassen einen weißlichen Film
auf der Haut und zwar umso stärker, je größer die Partikel des
mineralischen Filters sind. In Sonnenschutzpräparaten mit kleinsten
Mineralteilchen (Nanopartikel) ist dieser „Weißeleffekt“ weniger
vorhanden, jedoch besteht das potenzielle Risiko des Eindringens von
Nanopartikeln in tiefere Hautschichten. Chemische UV-Filter wirken schnell
nach dem Auftragen sofern ein „Sofortschutz“ angegeben ist. Häufig werden
sie mit mineralischen Filtern kombiniert. Als organische Substanzen können
Sie als Rückstände in der Umwelt verbleiben. Problematisch sind in diesem
Zusammenhang Substanzen wie Oxybenzone. Außerdem sollten keine Produkte
mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum verwendet werden.

Kinder mit Neurodermitis oder empfindlicher Haut sollten
Sonnenschutzpräparate ohne Zusatzstoffe, wie allergisierende Duft-,
Konservierungsmittel- und Farbstoffe verwenden. Bei Kindern mit gereizter
oder geschädigter Haut sowie bei Babys sollten nach aktuellem Wissensstand
mineralische Filter ohne Nanopartikel verwendet werden. Nanopartikel
müssen in Europa bei Angabe der Inhaltsstoffe deklariert werden und finden
sich hinter dem mineralischen Filter in Klammern angegeben z.B.“ Zinc
Oxide (Nano)“.

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