Kryokonservierung von Eierstockgewebe wird ab 1. Juli 2023 von den Kassen übernommen
Die Fruchtbarkeitserhaltung durch Kryokonservierung ist am 11. Mai 2019
gesetzliche Kassenleistung geworden. Doch bis diese Verbesserung in der
Praxis bei den Betroffenen ankommt, werden mehr als vier Jahre vergangen
sein. Ab dem 1. Juli dieses Jahres wird als letzter Schritt
voraussichtlich auch die Kryokonservierung von Eierstockgewebe direkt von
den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Rund 16.500 junge Menschen zwischen 18 und 39 Jahren erkranken jährlich in
Deutschland an Krebs. Glücklicherweise können 80 Prozent von ihnen geheilt
werden. Doch die Krebstherapie, in einigen Fällen auch die Krebserkrankung
selbst, führt bei vielen von ihnen zu Unfruchtbarkeit. Werden Spermien,
Hodengewebe, Eizellen oder Eierstockgewebe rechtzeitig entnommen und in
flüssigem Stickstoff eingefroren, kann für viele dieser jungen Menschen
ein Kinderwunsch nach der Heilung der Krebserkrankung erfüllt werden.
Wunsch nach einem normalen Leben nach dem Krebs
Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs erfährt in den
Gesprächen mit Betroffenen immer wieder, wie sehnlich sich diese ein
normales Leben nach der überstandenen Erkrankung wünschen. Die Aussicht
auf eine eigene Familie ist dabei ein wichtiger Aspekt.
Fruchtbarkeitserhaltung durch Kryokonservierung 2019 gesetzliche
Kassenleistung
Mit dem Gesetzespaket für schnellere Termine und bessere Versorgung wurde
die Kryokonservierung von Keimzellen und Keimzellgewebe am 11. Mai 2019
Kassenleistung. Doch bis diese Leistung in der Praxis realisiert ist, sind
zwei weitere Schritte notwendig. Der erste Schritt ist eine Richtlinie des
Gemeinsamen Bundesausschusses, in der medizinische Einzelheiten der
Umsetzung des Gesetzes festgelegt werden. Für Spermien, Hodengewebe und
Eizellen ist eine solche Richtlinie am 19.02.2021 in Kraft getreten. Am
14.11.2022 ist eine Erweiterung der Richtlinie für die Kryokonservierung
von Eierstockgewebe in Kraft getreten.
Vorteile der Konservierung von Eierstockgewebe
Die Kryokonservierung von Eierstockgewebe hat für junge Frauen den großen
Vorteil, dass sie mit einem sehr kleinen Eingriff praktisch sofort
durchgeführt werden kann. Anders als bei der Eizellkonservierung ist keine
zeitintensive hormonelle Stimulation notwendig. Allerdings eignet sich die
Konservierung von Eierstockgewebe nur für Erkrankungen, bei denen keine
Gefahr besteht, dass sich Krebszellen in den Eierstöcken befinden.
Kryokonserviertes Eierstockgewebe kann später problemlos wieder eingesetzt
werden und ermöglicht eine Schwangerschaft auf natürlichem Wege. Die
Methode wurde führend in Deutschland mitentwickelt.
Vier Jahre nach Gesetz Kassenfinanzierung noch nicht vollständig umgesetzt
Nach der Richtlinie des G-BA müssen für die praktische Umsetzung noch
Abrechnungsziffern für die Kryokonservierungsverfahren geschaffen werden.
Der Zeitrahmen hierfür ist in Abs. 5b, § 87 SGB V festgelegt: „Der
einheitliche Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen ist innerhalb von
sechs Monaten nach Inkrafttreten der Beschlüsse des Gemeinsamen
Bundesausschusses über die Einführung neuer Untersuchungs- und
Behandlungsmethoden […] anzupassen.“
Für die Kryokonservierung von Spermien, Hodengewebe und Eizellen sind die
entsprechenden Abrechnungsziffern am 1.7.2021 in Kraft getreten. Seither
wird die Kryokonservierung ebendieser Verfahren auch in der Praxis
weitgehend problemlos gezahlt. Hürden treten allerdings immer wieder bei
der Übernahme der Kosten für die Langzeitlagerung auf. Siehe dazu unsere
News vom 27.1.2022.
Gesetzliche Frist für den Beginn der Finanzierung bei Eierstockgewebe
verstrichen
Die Abrechnungsziffern für die Konservierung von Eierstockgewebe sind nach
Auskunft der Bundesärztekammer immer noch in Arbeit und sollen erst am
1.7.2023 in Kraft treten. Zuständig ist der Bewertungsausschuss der
Bundesärztekammer, der sich aus Vertretern der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung und des Spitzenverbandes der Krankenkassen
zusammensetzt. Der entsprechende Beschluss ist bereits im Internet
abrufbar.
„Die Richtlinie des G-BA zum Eierstockgewebe gilt seit dem 14.11.2022. Ich
wundere mich, dass die gesetzliche Umsetzungsfrist von sechs Monaten in
diesem Fall einfach gerissen wird, obwohl der Beschluss zu den Ziffern
bereits vorliegt. Aber es scheint ja keinerlei Konsequenzen zu haben –
außer für die betroffenen Frauen, die diese Leistung im Mai und Juni immer
noch privat zahlen sollen“, sagt Prof. Dr. med. Mathias Freund,
Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung.
Rat an die betroffenen Patientinnen
Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs rät betroffenen
Patientinnen, vor der Kryokonservierung von Eierstockgewebe einen Antrag
auf Kostenübernahme bei den Krankenkassen zu stellen. Dies kann auch
telefonisch erfolgen (Datum, Zeit, Ansprechpartner:in notieren). Die
Abrechnung sollte dann später mit den künftigen Abrechnungsziffern
erfolgen. Für den Fall einer Ablehnung der Kostenübernahme sollte man die
Fristüberziehung als Argument vor dem Sozialgericht anführen. Die Stiftung
unterstützt Betroffene gerne auf diesem Weg.
Über die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs
Jedes Jahr erkranken in Deutschland nahezu 16.500 junge Frauen und Männer
im Alter von
18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit
Krebs ist Ansprechpartnerin für Patient:innen, Angehörige,
Wissenschaftler:innen, Unterstützer:innen und die Öffentlichkeit. Die
Stiftungsprojekte werden in enger Zusammenarbeit mit den jungen
Betroffenen, Fachärztinnen und Fachärzte sowie anderen Expertinnen und
Experten entwickelt und bieten direkte und kompetente Unterstützung für
die jungen Patient:innen. Die Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO
Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V.
gegründet worden. Alle Stiftungsprojekte werden ausschließlich durch
Spenden finanziert. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs
ist als gemeinnützig anerkannt.
Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE37 3702 0500 0001 8090 01, BIC: BFSW DE33 XXX
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