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Bei Notfällen wie Herzinfarkt und Schlaganfall immer den Notruf 112 wählen: Jede Minute zählt!

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Herzstiftung warnt vor fataler Verwechslung: Rufnummer 116 117
(„Notdienstnummer“) des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist kein Ersatz
für Notruf 112 bei Notfällen wie Herzinfarkt und Schlaganfall. Die 116 117
gilt nur für Bagatellfälle

Die Deutsche Herzstiftung warnt vor einer Verwechslung der bundesweiten
Rufnummer 116 117 („Notdienstnummer“) für den Ärztlichen Bereitschafts-
bzw. Notdienst mit der Notrufnummer 112 für den Rettungsdienst und
Feuerwehr, was fatale Folgen haben kann. Denn bei lebensbedrohlichen
Notfällen wie Herzinfarkt (www.herzstiftung.de/Anzeichen-Herzinfarkt.html)
und Schlaganfall sowie Unfällen ist unbedingt die 112 zu wählen. „Die 112
ist die einzige Notrufnummer. Sie ist besonders für Infarktpatienten und
Menschen in anderen schweren Notsituationen wie Unfällen überlebenswichtig
und darf keinesfalls mit der sechsstelligen Rufnummer für den Ärztlichen
Bereitschaftsdienst verwechselt werden“, betont der Notfallmediziner Prof.
Dr. med. Dietrich Andresen vom Vorstand der Deutschen Herzstiftung.
„Allein der Begriff ,Notdienst‘ für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst ist
irreführend.“
Immer noch wissen viele Menschen nicht, dass die Rufnummer 116 117 dann zu
wählen ist, wenn es sich um eine Erkrankung handelt, mit der man
normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würde,
aber die Behandlung nicht bis zum nächsten Tag warten kann, z. B. bei
einer akuten Magenverstimmung während der Feiertage oder unerwartet hohem
Fieber am Wochenende etc. Leider kommt es immer häufiger vor, dass
Personen bei Bagatellerkrankungen den Notarzt (112) alarmieren anstelle
den Bereitschaftsdienst (116 117) anzurufen. Damit blockieren sie die
Versorgung von Notfällen wie z. B. Herznotfälle, starke Atemnot,
Vergiftungen etc.

Beim Herznotfall ein gefährlicher Umweg: Hausarzt und Ärztlicher
Bereitschaftsdienst
Jedes Jahr sterben über 48.000 Menschen am akuten Herzinfarkt. Etwa jeder
vierte Herzinfarktpatient stirbt noch vor Erreichen der Klinik. Ein
wesentlicher Grund: Die Infarkt-Symptome werden häufig nicht rechtzeitig
erkannt oder auch nicht so ernst genommen, so dass mit dem Notruf 112
gezögert wird. Wenn dann noch zusätzlich zunächst die Rufnummer des
Ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 gewählt wird, könnte diese
Zeitverzögerung fatale Folgen für den Betroffenen bis hin zum plötzlichen
Herztod, schwerer Herzschwäche oder schwerer Hirnschädigung haben. „Der
Weg über den Bereitschaftsdienst oder Hausarzt kostet den Betroffenen nur
wertvolle lebensrettende Zeit, in der die verheerenden Folgen des
Herzinfarkts aber auch des Schlaganfalls ihren Lauf nehmen – ein
lebensgefährlicher Umweg“, warnt Prof. Andresen. Deshalb bei Verdacht auf
Herzinfarkt oder Schlaganfall immer sofort den Rettungsdienst (112) rufen!
Nur der über die 112 herbeigerufene Notarzt kann den Herzinfarkt- und
Schlaganfallpatienten ausreichend schnell behandeln und ihn vor weiteren
Komplikationen bewahren.

Wichtige und hilfreiche Infos zu den Herzinfarkt-Schmerzorten sowie zur
Diagnose und Therapie  von koronarer Herzkrankheit (KHK) und Herzinfarkt
erhalten Betroffene kostenfrei unter www.herzstiftung.de/Anzeichen-
Herzinfarkt.html
oder unter www.herzstiftung.de/Koronare-Herzkrankheit-
Sonderband.html


Einen Herznotfall-Ratgeber „Was tun im Notfall?“ (22 Seiten) mit einer
Darstellung der Herzinfarkt-Alarmzeichen und Erläuterungen zur
Wiederbelebung für Laien bietet die Herzstiftung kostenfrei unter Tel. 069
955128400 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an.