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Gewebemedizin: DGFG veröffentlicht Jahresbericht 2017

Augenhornhauttransplantat in der Gewebebank  DGFG
Augenhornhauttransplantat in der Gewebebank DGFG
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Augenhornhauttransplantat in der Gewebebank  DGFG
Augenhornhauttransplantat in der Gewebebank DGFG

Die Transplantationsmedizin ist auch heute, elf Jahre nach Inkrafttreten
des Gewebegesetzes, immer noch stark von der Gewebespende abhängig.
Augenhornhaut- oder Herzklappentransplantationen schenken jedes Jahr
tausenden Patienten Hoffnung auf ein Leben ohne Einschränkungen. Für diese
Therapieoptionen bedarf es einen uneigennützigen Akt der Hilfe: die
Gewebespende. Mehr als 32.000 Meldungen potentieller Gewebespender gingen
im letzten Jahr bei der gemeinnützigen Deutschen Gesellschaft für
Gewebetransplantation (DGFG) ein. Fast 7.000 Gespräche wurden mit
Angehörigen geführt. 2.523-mal lag eine Zustimmung zur Gewebespende vor
und die DGFG konnte 2.340 Gewebeentnahmen realisieren.

In mehr als 70 Prozent der Fälle treffen die Angehörigen ihre Entscheidung
für oder gegen eine Gewebespende anhand ihrer eigenen Wertvorstellungen
oder anhand des von ihnen vermuteten Willens des Verstorbenen. „Das
bedeutet, dass in 70 von 100 Fällen die Angehörigen in dieser ohnehin
schon schwierigen Situation auch mit dieser Frage alleine dastehen. Das
muss nicht sein, wenn jeder bereits zu Lebzeiten eine Entscheidung trifft
und diese seinen Angehörigen mitteilt. Ein ausgefüllter Organ- und
Gewebespendeausweis ist gut, gefragt werden dennoch die Angehörigen. Sie
sind diejenigen, die über diese Entscheidung Bescheid wissen müssen“,
betont Martin Börgel, Geschäftsführer der DGFG. In Deutschland gilt seit
2012 sowohl für die Organ- als auch für die Gewebespende die im
Transplantationsgesetz verankerte Entscheidungslösung. Ist der Wille des
Verstorbenen nicht bekannt, dürfen die Angehörigen im Sinne des
Verstorbenen entscheiden. „Dass diese Lösung für viele Angehörige sehr
belastend ist, das erfahren wir jeden Tag aufs Neue.“

Bitte nicht vergessen: Auch Gewebe können gespendet werden!

Vor zwei Jahren wurde auch Familie Spohn gefragt, ob ihr Ehemann und Vater
einer Gewebespende zugestimmt hätte. Es bestand die Möglichkeit, eine
Augenhornhautspende durchzuführen. Familie Spohn wusste glücklicherweise
um den Willen ihres Familienmitglieds Bescheid. „Wir hatten beide schon
seit vielen Jahren einen Organ- und Gewebespendeausweis. Ich wusste um
seinen Willen Bescheid. Bei meinem Mann war zwar keine Organspende
möglich, doch umso mehr hat es mich und meine Tochter gefreut, dass noch
die Spende seiner Augenhornhäute möglich war. Heute freuen wir uns, dass
dadurch noch zwei Menschen den Blick auf die Welt haben und wieder sehen
können“, sagt Ingrid Spohn. Viele Menschen wissen nicht, dass neben
Organen auch Gewebe, dazu gehören Augenhornhäute, Herzklappen, Blutgefäße,
Knochen, Weichteilgewebe wie Knorpel, Sehnen, Bänder und Haut, nach dem
Tod gespendet werden können und der Hirntod dabei keine Rolle spielt.
Gewebe werden im Unterschied zu Organen nicht durchblutet und können so
auch nach Herz-Kreislauf-Tod gespendet werden. 2.080 Menschen, das sind
fast 90 Prozent aller Gewebespender im Netzwerk der DGFG, waren Herz-
Kreislauf-Verstorbene. Nur 233 Menschen waren Organspender, die an einem
Hirntod verstorben sind. Gewebespenden sind auch nach vielen
Krebserkrankungen oder bei einem hohen Lebensalter möglich. Mehr als die
Hälfte der Gewebespender war in 2017 75 Jahre alt oder älter.

Kliniken meldeten der DGFG mehr als 32.000 potentielle Gewebespender

Insgesamt meldeten auf der Basis des Gewebegesetzes im letzten Jahr die
mehr als 80 Kliniken, mit denen die DGFG in der Gewebespende
deutschlandweit kooperiert, über 32.000 potentielle Gewebespender. 2.340
Gewebespenden konnte die DGFG realisieren. Mehr als 90 Prozent der
gespendeten Gewebe waren Augenhornhäute. Eine Augenhornhautspende kann bis
zu 72 Stunden nach Todeseintritt durchgeführt werden, was mehr Zeit für
die Organisation, die Aufklärung der Angehörigen und die Entnahme
bedeutet. Bei Herzklappen und Blutgefäßen ist das Zeitfenster mit 36
Stunden wesentlich kleiner. Gleichzeitig ist der Bedarf dieser Gewebe in
der Transplantationsmedizin nach wie vor sehr hoch. Experten gehen davon
aus, dass jedes Jahr mehr als 500 Herzklappen und Blutgefäße benötigt
werden, um Patienten operativ versorgen zu können. Diese Gewebe stammten
bisher aus der Organspende. Die DGFG ist dabei, an mehreren Standorten ein
Programm zur Spende kardiovaskulärer Gewebe (KVG) bei Herz-Kreislauf-
Verstorbenen zu etablieren, um den Spenderpool zu erweitern und so die
Versorgung der oft sehr eingeschränkten Patienten zu verbessern. Die DGFG
konnte 2017 insgesamt 58 Herzklappen und 69 Blutgefäße zur Transplantation
vermitteln.

Anzahl der Gewebespender seit Bestehen fast verdreifacht

Im letzten Jahr feierte die gemeinnützige Organisation ihr zehnjähriges
Bestehen. Im Grunde widmet sie sich schon seit mehr als 20 Jahren der
Aufgabe, Gewebespenden zu realisieren und die Versorgung der Patienten mit
Gewebetransplantaten voranzutreiben. „Seit 1997 fördert die DGFG, damals
noch als hundertprozentige Tochter der Deutschen Stiftung
Organtransplantation, die Gewebespende. An unserer Zielsetzung, dem Mangel
an Gewebetransplantaten durch eine transparente, offene und gemeinnützige
Struktur zu begegnen, hat sich nichts geändert“, sagt Börgel. Die Anzahl
der Gewebespender hat sich seit Gründung der DGFG in 2007 fast
verdreifacht. Durch die kontinuierlich steigende Anzahl an Gewebespendern
konnte die DGFG in den letzten Jahren auch immer mehr Patienten mit
Geweben versorgen. Mehr als 23.000 Patienten haben seit 2007 eine
Augenhornhaut aus dem Netzwerk der DGFG erhalten.

Die DGFG

Die DGFG ist eine unabhängige, gemeinnützige Gesellschaft, die seit 1997
die Gewebespende und -transplantation in Deutschland fördert. Auf der
Basis des Gewebegesetzes von 2007 sind alle Tätigkeiten und Ablaufprozesse
der Gewebespende gesetzlich geregelt. Für alle Gewebezubereitungen gilt
das Handelsverbot. Die DGFG vermittelt ihre Transplantate über eine
zentrale Vermittlungsstelle mit einer bundesweiten Warteliste. Jede
medizinische Einrichtung in Deutschland kann Gewebe von der DGFG beziehen.
Gesellschafter sind das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden,
das Universitätsklinikum Leipzig, die Medizinische Hochschule Hannover,
die Uni-versitätsmedizin Rostock sowie das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum
Neubrandenburg.