Kritik an Personalverordnung: Mehr Pflegende für bessere Versorgung auf Intensivstationen gefordert
Die optimale Patientenversorgung im Krankenhaus kann nur durch ausreichend
Personal gewährleistet werden. „Die ab Januar 2019 geltenden neuen
Richtwerte des Bundesministeriums für Gesundheit gehen allerdings in die
ganz falsche Richtung“, sagt Professor Stefan Schwab, Präsident der
Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
(DIVI) sowie Direktor der Neurologischen Klinik des Universitätsklinikums
Erlangen.
„Die in der überarbeiteten Pflegepersonaluntergrenzen-Ver
festgelegten Werte sind ein unerwünschtes Minimum“, heißt es in einer
jetzt veröffentlichten Stellungnahme der DIVI. Demnach soll zukünftig
beispielsweise in der Nachtschicht eine Intensivpflegekraft gleich 3,5
Patienten betreuen. Die DIVI fordert für alle Schichten maximal zwei
Patienten für einen Intensivpflegenden. „Wir lehnen die neuen Richtwerte
entschieden ab und fordern die Politik auf, sich an unseren Vorgaben aus
der Praxis zu orientieren“, sagt Schwab.
Ab dem 1. Januar 2019 gelten in der Intensivmedizin, Geriatrie,
Kardiologie und Unfallchirurgie neue Personaluntergrenzen. Das
Bundesministerium für Gesundheit hat dazu Maßnahmen zur Sicherung der
Personalausstattung für pflegeintensive Krankenhausbereiche formuliert,
die in die aktuelle Pflegepersonaluntergrenzen-Ver
eingeflossen sind. Zudem soll ab 2020 begleitend der sogenannte
„Ganzhausansatz“ eingeführt werden, mit dem das Verhältnis des
eingesetzten Pflegepersonals zum Pflegeaufwand des Krankenhauses ermittelt
werden soll. Dieser neue Personalpflegequotient soll in Zukunft darüber
Aufschluss geben können, ob ein Krankenhaus ausreichend Personal einsetzt.
„Die neuen Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit werden in der
Praxis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Personal- und
Patientenverschiebungen führen. Dies verschlechtert die Qualität der
Versorgung und führt zu einer weiter steigenden Berufsunzufriedenheit der
Pflegenden im Intensivbereich“, sagt Thomas van den Hooven,
Präsidiumsmitglied der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für
Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) sowie Pflegedirektor am
Universitätsklinikum Münster.
Versorgungsqualität leidet: Pflegende betreuen zu viele Patienten
Die deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin begrüßt prinzipiell die Initiative der Bundesregierung, die
Situation der Pflege in den deutschen Krankenhäusern verbessern zu wollen.
Die jetzigen Werte sind allerdings über den sogenannten Quartilansatz
festgelegt worden. Das heißt, sie orientieren sich an dem Grenzwert von 25
Prozent der Häuser mit der schlechtesten Personalausstattung. „75 Prozent
der Häuser liegen momentan über diesem Wert und es kann jetzt leicht dazu
kommen, dass eine einzelne Pflegekraft nach dem neuen Entwurf nun noch
mehr Patienten betreuen muss – darunter leidet die Versorgung und es
werden mehr Pflegende der Intensivstation den Rücken kehren“, sagt van den
Hooven. Die Debatte über eine „Überbesetzung“ über die Vorgaben der
Verordnung hat in vielen Häusern schon begonnen und wird das Gegenteil von
dem bewirken, was ursprünglich beabsichtigt war. Den Standard des
Personalbedarfs hat die DIVI bereits vor Jahren in einem evidenzbasierten
Papier zur Struktur von Intensivstationen beschrieben. Auch dem
„Ganzhausansatz“ aus dem Entwurf für das Pflegepersonalstärkungsgesetz
steht die DIVI kritisch gegenüber: „Es ist nicht sicher, dass er
Verschiebungseffekte verhindern kann. Wir befürchten, dass durch die
verabschiedeten Maßnahmen das Gegenteil dessen erreicht werden könnte, was
das Bundesministerium eigentlich anstrebt“, so van den Hooven.
Personalschlüssel entwickeln sich in die falsche Richtung
In der aktuellen Version der PpUGV wurde eine Änderung der
Personaluntergrenzen für die Intensivmedizin vorgenommen. In der
Tagschicht gilt ab 1. Januar 2019 vorerst ein Personalschlüssel von 1:2,5
(Pflegekraft pro Patienten) im Vergleich zum bisherigen Wert von 1:2. In
der Nachtschicht wurde der Personalbedarf von 1:3 auf 1:3,5 abgesenkt. Ab
dem 1. Januar 2021 ändern sich diese Werte erneut auf 1:2 für die Tag- und
1:3 für die Nachtschicht. Diese Änderung ist aus Sicht der DIVI eine
Entwicklung in die falsche Richtung. „Ein Schlüssel von 1:3,5 im
Nachtdienst ist auf Intensivstationen mit schwerstkranken Patienten aus
unserer Sicht und insbesondere auch aus Sicht der Patienten qualitativ
nicht vertretbar. Die Intention, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu
verbessern, verkehrt sich dann ins Gegenteil, da zukünftig gerade im
Intensivbereich Personal fehlen wird“, sagt Pflegedirektor van den Hooven.
„Zudem fehlt es an einem Leistungserfassungsinstrument und einem daraus
abgeleiteten Personalbedarfsbemessungstool. Dies könnte für die
Intensivstationen das System INPULS sein. Solange solche Instrumente aber
weder vorgeschrieben, noch implementiert sind, werden alle
Intensivstationen undifferenziert betrachtet. Ohne eine gut fundierte
Diagnose gibt es keine sachgerechte Behandlung, das gilt auch für die
Personalbemessung auf Intensivstationen“, eine Ansicht, mit der van den
Hooven nicht alleine stehen dürfte.
Es fehlt an Konzepten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die
Pflegenden
Was bislang bei allen erkennbaren Bemühungen um die Pflege fehlt, sind
realistische und rasch umsetzbare Konzepte, wie man den bereits jetzt
schon gravierenden Fachkräftemangel beheben will, wie beispielsweise
bessere Bezahlung, verbesserte Aus-und Weiterbildung, familienfreundliche
und planungssichere Arbeitszeiten. Ohne diese Konzepte kann man so viel
Grenzen festlegen, wie man will. Wenn kein Personal da ist, um diese zu
erfüllen, greifen alle Maßnahmen buchstäblich ins Leere.
