Gesundheitsmanagement 4.0
Die Digitalisierung hat auch die Medizin
erreicht und könnte das heutige Gesundheitssystem grundlegend verändern.
Die Arbeitswelt der Zukunft wird anders als heute sein. In den beiden
Dimensionen Medizin 4.0 und Arbeit 4.0 muss sich die Arbeitsmedizin daher
positionieren und wegweisende Veränderungen aktiv mitgestalten. Im
Gesundheitsmanagement der Zukunft können Betriebsärzte eine besonders
wichtige Rolle einnehmen.
Arbeitsmedizin und Arbeit 4.0
Arbeit 4.0 stellt auch die Arbeitsmedizin vor wichtige Fragen: Wie kann
die Gesundheit der Beschäftigten in Zukunft geschützt und gefördert
werden, wenn in der Arbeitswelt klassische Strukturen und Teams wegfallen
oder wechseln und Menschen in virtuellen Netzwerken zusammenarbeiten
müssen? Wenn beispielsweise neue Phänomene wie Telearbeit oder permanente
Erreichbarkeit präventivmedizinisch bewertet werden müssen, wird auch die
Arbeitsmedizin kreativ werden müssen. Denn ohne Arbeitsmedizin ist
betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention nicht denkbar, ohne
Gesundheitsförderung und Prävention kein gesunder Betrieb.
Betriebsärzte als Lotsen im Gesundheitsmanagement 4.0
Für das Gesundheitsmanagement der Zukunft leisten Betriebsärzte einen
wichtigen Beitrag. Sie kennen die Wechselwirkungen von Arbeit und
Gesundheit und beraten in Unternehmen qualifiziert zu neuen
Gesundheitsschutzkonzepten. In Pilotprojekten können sie
arbeitswissenschaftlich die Einführung neuer Technologien am Arbeitsplatz
begleiten und die Ergebnisse medizinisch beurteilen. Das ermöglicht eine
ganzheitliche Anpassung neuer Schutzkonzepte im Unternehmen. Darüber
hinaus beraten Betriebsärzte Beschäftigte beim Umgang mit digitalen Medien
und können dabei auf individuelle Erwartungen und Befürchtungen eingehen.
Dies ist umso wichtiger, als repräsentative Erhebungen zeigen, dass
Beschäftigte neben vielen Chancen auch mögliche Risiken des digitalen
Wandels sehen.
Digitale Lösungen für die Arbeitsmedizin
Laut Experten wird der digitale Gesundheitsmarkt bis 2020 um 21% pro Jahr
wachsen. Damit traditionelle Marktteilnehmer aber nicht von großen
Technologiekonzernen mit innovativen Geschäftsmodellen verdrängt werden,
muss die Arbeitsmedizin die Digitalisierung aktiv mitgestalten. Nach
Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und
Umweltmedizin (<www.dgaum.de>) bestehen durch den Einsatz digitaler
Strukturen künftig Chancen für Präventionsstrategien vor allem in kleinen
und mittelständischen Organisationen (KMU). Konventionelle
Betreuungsformen könnten ergänzt und die arbeitsmedizinische Versorgung in
ländlichen Regionen bzw. Beschäftigte an speziellen Arbeitsplätzen
verbessert werden. Mit dem „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und
Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“ stellt das
Bundesministerium für Gesundheit bereits die Weichen für den Einstieg in
eine elektronische Patientenakte sowie sinnvolle Anwendungen wie z.B. die
Telemedizin.
Telemedizin – eine zukunftsorientiere Methode für Arbeitsmediziner?
In einzelnen medizinischen Fachdisziplinen (z. B. Dermatologie,
Radiologie) ist die Telemedizin bereits fester Bestandteil. Mit
entsprechenden Informations- und Kommunikationstechnologien kann der Arzt
den Patienten auch über eine räumliche Entfernung oder über einen
zeitlichen Versatz ärztlich versorgen. Telemedizin in der Arbeitsmedizin
beinhaltet beispielsweise die Erfassung der Arbeitsplatzrisiken, die
Bewertung potenzieller Gefährdungen bei der Tätigkeit
(Gefährdungsbeurteilung), Diagnostik und ärztliche Entscheidungsberatung.
In der Arbeitsmedizin sind telemedizinische Anwendungen noch relativ neu.
Durch die Aufhebung des Verbots der ausschließlichen Fernbehandlung
könnten sie nun aber einen Schub erhalten, weil rechtliche Grauzonen
beseitigt werden und Ärzte mehr Handlungsspielräume erhalten. Ergebnisse
einer 2017 durchgeführten Umfrage zeigen, dass ein Großteil der befragten
Ärzte darin vielversprechende Chancen sieht. Etwa die Hälfte der Befragten
plant, Telemedizin zukünftig im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung
von Betrieben einzusetzen.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Beitrag „Gesundheitsmanagement 4.0“
von Prof. Christoph Oberlinner und Dr. Daniel Schiffmann in der aktuellen
Ausgabe der Zeitschrift Arbeitsmedizin Sozialmedizin Umweltmedizin (ASU)
unter: <https://www.asu-arbeitsmedizi
Heftarchiv/article-845936-1105
