Sprechstunde zur psychischen Gesundheit im Betrieb
Die Einrichtung einer Sprechstunde zur psychischen Gesundheit im Betrieb
soll helfen Belastungen am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und
psychischen Beschwerden oder sogar schweren Erkrankungen bei den
Beschäftigten vorzubeugen. Dabei spielen unterschiedliche Akteure wie
externe Psychiater und Psychotherapeuten, Führungskräfte, insbesondere
aber Betriebsärzte eine wichtige Rolle, um im Rahmen der betrieblichen
Gesundheitsförderung und des betrieblichen Gesundheitsmanagements die
Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten oder wiederzuerlangen.
Sprechstunde zur psychischen Gesundheit im Betrieb
Erst seit 10 Jahren gibt es die „Sprechstunde zur psychischen Gesundheit
im Betrieb“. Betriebsärzte großer Unternehmen hatten immer häufiger von
Mitarbeitern mit psychischen Symptomen berichtet. Gleichzeitig klagten
Klinik-Patienten verstärkt über arbeitsplatzbezogene Belastungen. Es
folgten ein regelmäßiger Austausch zwischen Betriebsärzten und Kliniken
sowie zunehmend Vorträge zu Burnout und Depression in Unternehmen. Heute
hat sich die Sprechstunde in Unternehmen etabliert. Das kann man durchaus
als Kulturwandels deuten, denn die übergreifenden Prozesse betreffen
sowohl das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) als auch das
psychiatrisch/psychosomatische Versorgungssystem.
Früherkennung und Frühintervention
Die Ziele der Sprechstunde sollten klar formuliert sein: Früherkennung und
frühzeitige Bearbeitung psychosozialer Probleme und Symptome. Die
übergreifende Verbindung von Prävention, Früherkennung, Rehabilitation und
betriebliche (Wieder-)Eingliederung hilft effektiv Belastungen und
Erkrankungen von Beschäftigen vorzubeugen. Oft hängen Arbeitsfähigkeit und
Symptomatik nicht zusammen. Gerade depressiv erkrankte Mitarbeiter können
in der Arbeit gehalten werden wenn sie die betriebliche Begleitung als
unterstützend erleben und die Halt gebende Arbeitsstruktur bestehen
bleibt. Schwerst erschöpfte Mitarbeiter müssen allerdings oft zu
Arbeitsunfähigkeit und Behandlung bewegt werden.
Arbeitsbelastung meistgenannter Anlass
Arbeit gibt zwar einerseits Struktur, motiviert und fördert den
Selbstwert, andererseits kann Arbeit auch als belastend und beanspruchend
empfunden werden. Auswertungen belegen, dass 40-50% die Sprechstunde zur
psychischen Gesundheit im Betrieb aufgrund von Belastungen und
Beanspruchungen am Arbeitsplatz in Anspruch nehmen. Genannt werden vor
allem die Arbeitsmenge, erhöhte Arbeitszeiten, schlechte Beziehungen zu
Arbeitskollegen sowie mangelnde Kommunikation, Partizipation und
Wertschätzung durch die Führungskräfte. Im Privatbereich hingegen (30-40%)
stehen vor allem Paarkonflikte, Probleme in der Kindererziehung und die
Erkrankung von Angehörigen im Vordergrund.
Akzeptanz der Beschäftigten ausschlaggebend
Wichtig sind die Einhaltung der Schweigepflicht des Betriebsarztes sowie
der Ort der Sprechstunde auf dem Betriebsgelände, damit nicht erkenntlich
wird, welche Mitarbeiter die Sprechstunde besuchen. Bemerkenswert ist,
dass Männer sie sehr gut nutzen können aber gerade erschöpfte Mitarbeiter
wenig über Angebote und Möglichkeiten der Gesundheitsförderung im Betrieb
informiert sind. Unerlässlich ist daher ein fortlaufendes Angebot von
Workshops und Informationsveranstaltungen für die Beschäftigten. Bei der
Auftaktveranstaltung zur Etablierung einer Sprechstunde sollte die
Unternehmensführung anwesend sein. Nur wenn diese erkennbar hinter dem
Thema steht und vermittelt, dass auch sie selbst oft Burnout-gefährdet
ist, kommt es zu einer Akzeptanz der Beschäftigten und Führungskräfte.
Konsequenzen für das Versorgungssystem
Eine Sprechstunde zur psychischen Gesundheit im Betrieb hat auch
erhebliche Konsequenzen für das Versorgungssystem. Therapeuten müssen über
die Arbeitswelt, das BGM und den RTW-Prozess (Return-To-Work) informiert
werden, um das Behandlungsziel der Erhaltung/Wiedererlangung der
Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten zu erreichen. Das ist nur möglich, wenn
sich die Akteure aus Betrieb und Versorgungssystem austauschen. Gerade der
Kontakt mit dem Betrieb vor der geplanten Entlassung aus einer
teil-/stationären Behandlung ist eine der Voraussetzungen für einen
gelingenden RTW-Prozess. Die Sprechstunde kann dann für die Begleitung des
Wiedereingliederungsprozesses genutzt werden.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Beitrag „Sprechstunde „Psychische
Gesundheit“ im Betrieb“ von Dr. Hans-Peter Unger in der aktuellen Ausgabe
der Zeitschrift Arbeitsmedizin Sozialmedizin Umweltmedizin (ASU) unter:
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Über ASU – Zeitschrift für medizinische Prävention:
Die Zeitschrift Arbeitsmedizin Sozialmedizin Umweltmedizin ist das
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richtet sich an Betriebsärzte, Arbeitsmediziner und Akteure in wichtigen
Schnittstellenbereichen zur Arbeitsmedizin. Die Zeitschrift ist peer
reviewed. 1965 gegründet, erscheint ASU monatlich und erreicht nahezu alle
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deutschsprachigen Raum. Weitere Informationen unter <www.asu-
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arbeiten, vor allem Ärztinnen und Ärzte, aber auch Angehörige anderer
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nicht nur in Wissenschaft und Forschung, um so bereits bestehende Konzepte
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von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an der Schnittstelle von Individuum und
Unternehmen. Darüber hinaus beraten die Mitglieder der DGAUM alle Akteure,
die ihren Beitrag zu der medizinischen Versorgung leisten und auf
Fachwissen aus der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention, der
arbeits- und umweltbezogenen Diagnostik und Therapie, der
Beschäftigungsfähigkeit fördernden Rehabilitation sowie aus dem
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unter <www.dgaum.de>.
