Unnötige Risiken bei Verpflegung in Pflegeheimen und Krankenhäusern BVL stellt Schwerpunkte der Lebensmittelüberwachung 2017 vor
Viele Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime setzen ihre Patienten und
Heimbewohner beim Essen unnötigen gesundheitlichen Risiken aus. Oft stehen
risikobehaftete Lebensmittel wie Feinkostsalate, Rohwürste oder
Räucherfisch auf dem Speiseplan. Das ergaben bundesweite Untersuchungen
der Überwachungsämter aus dem Jahr 2017, die das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute in Berlin auf
seiner Jahrespressekonferenz vorstellte. Die Behörden der Bundesländer
untersuchten in Schwerpunktprogrammen neben Lebensmitteln auch
Kosmetikprodukte. So wurden an Marktständen oft fehlerhaft gekennzeichnete
Produkte angeboten.
Feinkostsalate, streichfähige Rohwurst, Weichkäse mit Oberflächenschmiere,
Räucherfisch und Tiefkühlbeeren gehören zu den Lebensmitteln, die mit
Keimen belastet sein und somit bei empfindlichen Personengruppen schwere
Infektionskrankheiten auslösen können. Nur 10 % der im Rahmen des
Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) 2017 untersuchten Alten- und
Pflegeheime sowie Krankenhaus- und Kureinrichtungen verzichteten bei der
Essensversorgung ihrer Patienten und Heimbewohner ganz auf solche
Risikolebensmittel. „Es ist erschreckend, dass in so vielen Einrichtungen,
in denen man gesund werden soll, das Risiko besteht, am Essen zu
erkranken“, erklärte BVL-Präsident Dr. Helmut Tschiersky. Das
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte bereits im Jahr 2011
Handlungsempfehlungen zum Schutz besonders empfindlicher Personengruppen
vor Lebensmittelinfektionen herausgegeben, die es jährlich aktualisiert.
Nur gut die Hälfte der kontrollierten Einrichtungen (45 %) kannte diese
Empfehlungen. Hier müsse, so der BVL-Präsident, das Bewusstsein für
risikobehaftete Lebensmittel deutlich zunehmen.
Dass risikobehaftete Lebensmittel Krankheitsausbrüche auslösen können,
zeigen weitere Daten, die dem BVL vorliegen. Bei jeder achten Probe
streichfähiger Rohwurst (12,2 %), die für das Zoonosen-Monitoring 2017
untersucht wurde, fanden die Kontrolleure Listerien – Bakterien, die
schwere Erkrankungen auslösen können. Im gleichen Jahr wurden 389
lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche an das Robert Koch-Institut und
das BVL gemeldet, darunter 49 Ausbrüche, deren Ursache sicher bestimmt
werden konnte. 9 dieser Ausbrüche (18,4 %) betrafen Schulen, Kantinen und
Pflegeheime.
Kennzeichnungsmängel bei Kosmetika im Straßenverkauf
Neben Lebensmitteln stehen auch Kosmetika regelmäßig im Fokus der
Überwachungsbehörden der Bundesländer. 2017 wurden in einem Schwerpunkt
Händler kontrolliert, die Kosmetika auf Wochenmärkten, Flohmärkten oder
Straßenfesten verkaufen. Wie sich zeigte, waren diese Produkte oft nicht
ausreichend gekennzeichnet. Von den 1.291 untersuchten Produkten wurden
252 Produkte (19,5 %) beanstandet – zum Teil wiesen sie gleich mehrere
Kennzeichnungsmängel auf. Am häufigsten (39,7 %) fehlte die
Chargenkennzeichnung auf der Verpackung. Bei 33,7 % der beanstandeten
Produkte war die Angabe des Herstellers/Importeurs nicht vorhanden und bei
weiteren 24,6 % war das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten. „Die
Auswertungen haben gezeigt, dass ein bedeutender Anteil der beanstandeten
Proben aus eigener Herstellung stammte oder durch die Händler aus Nicht-
EU-Ländern bezogen wurde“, erläuterte Claudia Schmid von der
Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV). „Käufern fehlen bei
einer mangelnden Kennzeichnung wichtige Informationen, die sie schützen
sollen.“
Smoothies enthalten kaum Keime
Auch neue Entwicklungen beobachtet die amtliche Überwachung verstärkt. So
wurden im Jahr 2017 Smoothies kontrolliert, bei deren Herstellung
vorwiegend frische pflanzliche Zutaten (Gemüse und/oder Obst), aber auch
getrocknete und pulverisierte Pflanzen sowie Tiefkühlprodukte verwendet
werden. Die Zutaten können natürlicherweise oder herstellungsbedingt mit
Krankheitserregern behaftet sein, die sich bei unsachgemäßen Umgang bei
der Herstellung und Abgabe weiter vermehren können. „Die Ergebnisse der
Untersuchung sind jedoch erfreulich“, sagte Dr. Georg Schreiber,
stellvertretender Abteilungsleiter Lebensmittelsicherheit im BVL. Von den
158 untersuchten Proben wurden jeweils nur in einer Probe
verotoxinbildende E. coli-Bakterien bzw. Listerien nachgewiesen.
Salmonellen wurden gar nicht gefunden. „Trotzdem sollten Verbraucher
darauf achten, dass sie frisch hergestellte Smoothies bis zum Verzehr
gekühlt bei maximal 7 Grad lagern und am gleichen Tag verbrauchen“, so
Schreiber weiter.
Des Weiteren wurde speziell bei grünen Smoothies der Nitratgehalt
untersucht. Für ihre Herstellung werden verschiedene Gemüsesorten wie
Blattsalate, Rucola, Spinat und Grünkohl verwendet. Diese Gemüsesorten
können hohe Gehalte an Nitrat aufweisen, das sich bereits im Lebensmittel
oder im Körper zu gesundheitlich bedenklichem Nitrit umwandelt. In den
meisten der 153 auf Nitrat untersuchten Proben lag der Nitratgehalt bei
unter 200 mg/l. Lediglich bei 12 % der Proben wurden höhere Nitratgehalte
bestimmt. Für Erwachsene stellen alle gemessenen Werte keine
Gesundheitsgefahr dar. Bei einem Kind mit 25 kg Köpergewicht würde mit dem
höchsten gemessenen Wert jedoch die täglich duldbare Aufnahmemenge, der
ADI-Wert, überschritten.
Nikotingehalte von E-Zigaretten
Auch Tabakerzeugnisse werden von den Überwachungsbehörden der Bundesländer
kontrolliert. Dazu gehören auch E-Zigaretten. Nikotinhaltige Liquids für
E-Zigaretten dürfen maximal 20 mg Nikotin pro ml der zu verdampfenden
Flüssigkeit enthalten. Bei 5,5 % der 183 untersuchten Liquids wurden
Nikotinkonzentrationen von zumeist nur etwas mehr als 20 mg/ml gefunden.
Die große Mehrheit der Hersteller hielt sich also an diese gesetzliche
Vorschrift.
Allerdings zeigte sich bei der Auswertung dieses BÜp-Programms, dass fast
die Hälfte der untersuchten Liquids (46 %) anderen gesetzlichen
Anforderungen nicht entsprachen. So fehlten vorgeschriebene Warnhinweise
(z. B. Verbot der Abgabe an sowie der Verwendung durch Kinder und
Jugendliche) oder diese waren unvollständig, die Beschaffenheit der
Nachfüllbehälter war mangelhaft und/oder die Kennzeichnung konnte
Verbraucher täuschen oder irreführen.
Weiterführende Informationen
Hintergrundinformation „Daten zur Lebensmittelüberwachung 2017“:
https://bvl.bund.de/lebensmitt
Präsentation „Lebensmittelsicherheit 2017 in Deutschland“:
https://bvl.bund.de/lebensmitt
Rohwürste enthalten häufig Krankheitskeime:
https://bvl.bund.de/pi_zoonose
Bundesweiter Überwachungsplan (BÜp) 2017:
https://bvl.bund.de/buep
Zoonosen-Monitoring 2017:
https://bvl.bund.de/zoonosenmo
BfR-Merkblatt »Sicher verpflegt: Besonders empfindliche Personengruppen in
Gemeinschaftseinrichtungen«:
https://www.bfr.bund.de/cm/350
personengruppen-in-gemeinschaf
