Weltkrebstag: Bundesamt für Strahlenschutz prüft radiologische Verfahren zur Früherkennung schwerer Krankheiten
Der Weltkrebstag am 4. Februar stand in diesem Jahr ganz im Zeichen der
Krebsprävention und Krebsfrüherkennung. Radiologische Verfahren können bei
der frühzeitigen Diagnose schwerer Krankheiten eine wichtige Rolle
spielen. Daher wurden im neuen Strahlenschutzgesetz die Möglichkeiten zur
Früherkennung ausgeweitet – allerdings unter strengen Voraussetzungen. Das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wird aus diesem Grund künftig intensiv
mögliche Verfahren bezüglich Nutzen und Risiko bewerten.
Ziel der Überprüfung ist es herauszufinden, ob neben dem Mammographie-
Screening weitere radiologische Verfahren zur Früherkennung geeignet sind.
Grundsätzlich in Frage kommen Untersuchungen zur Erkennung anderer
Krebserkrankungen oder Herzleiden. Die endgültige Entscheidung über die
Zulässigkeit eines solchen Verfahrens liegt beim Bundesumweltministerium.
Bislang ist die Röntgen-Mammographie die einzige
Früherkennungsuntersuchung mit ionisierender Strahlung in der
Bundesrepublik. Seit 2009 können in ganz Deutschland Frauen im Alter von
50 bis 69 Jahren alle zwei Jahre eine Mammographie zur Früherkennung von
Brustkrebs in Anspruch nehmen. Von diesem Angebot macht etwas mehr als die
Hälfte aller Frauen dieser Altersgruppe Gebrauch. Ziel des
flächendeckenden, qualitätsgesicherten Mammographie-Screening-Program
ist es, die Zahl der Erkrankungen mit tödlichem Ausgang zu senken. Das
Strahlenschutzgesetz, das am 31. Dezember 2018 in Kraft getreten ist,
eröffnet nun die Möglichkeit für weitere Verfahren.
„Radiologische Verfahren spielen eine wichtige Rolle bei der
Krebsfrüherkennung. Wir begrüßen ausdrücklich, dass das
Strahlenschutzgesetz die Möglichkeit für neue Früherkennungsmaßnahmen
eröffnet hat“, betonte die Präsidentin des BfS, Inge Paulini anlässlich
des Weltkrebstages. „Internationale Studien zeigen, dass die frühzeitige
Erkennung von schweren Krankheiten tatsächlich dazu führen kann, dass die
Überlebenschancen steigen. Allerdings muss sorgsam abgewogen werden, ob
der Nutzen einer derartigen Untersuchung die damit verbundenen Risiken
rechtfertigt. Dies werden wir nun umfassend prüfen.“
Denkbar sind Untersuchungsverfahren mit ionisierender Strahlung zur
Früherkennung von Lungen- oder Darmkrebs, Herzkranzgefäßverengungen oder
Osteoporose. Es handelt sich hierbei um schwerwiegende Erkrankungen, die
bereits in einem Frühstadium feststellbar sind und für die aufgrund von
Risikofaktoren (z.B. starkes Rauchen) eine Zielgruppe festgelegt werden
kann.
Mithilfe von radiologischen Früherkennungsverfahren und entsprechenden
Therapieformen könnten sowohl die Lebensqualität als auch Heilungschancen
und Lebenserwartung der betroffenen Personen verbessert werden. Jedoch
müssen auch Risiken abgewogen werden, darunter insbesondere das
Strahlenrisiko: Grundsätzlich gilt, dass jede Untersuchung mit
Röntgenstrahlung und radioaktiven Stoffen mit einem gewissen – wenn auch
vergleichsweise geringen – Strahlenrisiko verbunden ist. Eine medizinische
Strahlenanwendung ist daher grundsätzlich nur gerechtfertigt, wenn der zu
erwartende gesundheitliche Nutzen größer ist als das mit der
Strahlenanwendung verbundene Risiko. Aufgabe des BfS ist es, diese Nutzen-
Risiko-Abwägung verantwortlich durchzuführen.
Bundesamt für Strahlenschutz:
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des
Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert
die Bevölkerung und berät die Bundesregierung in allen Fragen des
Strahlenschutzes. Die über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewerten
Strahlenrisiken, überwachen die Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv
im radiologischen Notfallschutz und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr,
darunter im medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Ultraviolette
Strahlung und strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und
Energiewende sind weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische
Bundesoberbehörde betreibt das BfS Forschung und ist mit nationalen und
internationalen Fachleuten vernetzt. Weitere Informationen unter
www.bfs.de.
