Stellungnahme der Deutschen Atemwegsliga zum Entwurf eines Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes
Die Deutsche Atemwegsliga unterstützt den Entwurf des BMG für ein „Gesetz
zur Stärkung von Rehabilitationen und intensiv-pflegerischer Versorgung in
der GKV“. Allerdings fordern wir
• eine Neubewertung der beatmungsmedizinischen Leistungen zur Verhinderung
falscher ökonomischer Anreize,
• eine Prüfung des Weaning-Potentials mit dokumentiertem Weaning-Versuch
durch ein fachkompetentes Team,
• die Prävention einer akuten Beatmung bei besonders gefährdeten
Patienten. Oberstes Gebot ist der Patientenwille, sowie
• die Etablierung und flächendeckende Sicherstellung einer außerklinischen
ärztlichen Versorgung anhand definierter Kriterien.
Die Deutsche Atemwegsliga unterstützt ausdrücklich den Referentenentwurf
des Bundesgesundheitsministeriums für ein „Gesetz zur Stärkung von
Rehabilitationen und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen
Krankenversicherung“. Die Deutsche Atemwegsliga steht zudem als
Gesprächspartner für die weitere Ausarbeitung zur Verfügung.
Diesbezüglich sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
1. In der Abrechnung von Leistungen an Beatmungspatienten existieren
ökonomische Anreize, Patienten lange invasiv zu beatmen, und zwar sowohl
innerhalb des DRG-Systems bei hospitalisierten Patienten als auch in der
außerklinischen Versorgung. Hier besteht ein komplexes Zusammenspiel
beginnend bei der Akutbeatmung auf der Intensivstation über Versuche der
Beatmungsentwöhnung bis hin zur Einleitung einer außerklinischen Beatmung
bei frustraner Beatmungsentwöhnung. Der rasante Anstieg von Patienten mit
außerklinischer Beatmung in den letzten Jahren ist zumindest teilweise
durch diese ökonomischen Anreize zu erklären. Die Deutsche Atemwegsliga
fordert eine Neubewertung der beatmungsmedizinischen Leistungen, um
falsche ökonomische Anreize zu verhindern.
2. Eine Prüfung des Weaning-Potentials mit dokumentiertem Weaning-Versuch
durch ein fachkompetentes Behandlungsteam ist zwingend vor Verlegung in
eine außerklinische Versorgung für alle beatmeten Patienten nachzuweisen.
Die Entwöhnung vom Respirator innerhalb der Klinik muss gefördert werden.
Hier sind hohe Qualitätskriterien zu definieren. Eine entsprechende
Fachkompetenz im Behandlungsteam muss als wichtigstes Kriterium für eine
Beatmungsentwöhnung und zur Einleitung einer außerklinischen Beatmung
gelten. Eine außerklinische Intensivpflege sollte primär in stationären
Pflegeeinrichtungen oder entsprechend ausgestatteten Wohneinheiten
erbracht werden. Eine Eins-zu-Eins-Versorgung in der eigenen Häuslichkeit
sollte aber in begründeten Fällen möglich sein. Dies betrifft Kinder, aber
auch erwachsene Patienten. Diesbezüglich sind klar definierte Kriterien zu
etablieren.
3. Ältere Menschen, polymorbide Patienten und insbesondere solche mit
zugrundeliegenden chronischen Atemwegs- und Lungenkrankheiten haben das
höchste Potential, im Falle einer notwendigen akuten Beatmung langfristig
vom Respirator abhängig zu bleiben. Die Prävention einer akuten Beatmung
ist gerade bei diesen Patienten vordringlich. Zudem müssen solche
Patienten, wenn möglich, bereits im Vorfeld über die Möglichkeiten und
Konsequenzen einer drohenden Langzeitbeatmung im Falle einer akuten
Beatmung aufgeklärt werden. Für Therapieentscheidungen gilt als oberstes
Gebot der Patientenwille.
4. Neben einer Verbesserung der Qualität in der Beatmungspflege muss auch
die außerklinische ärztliche Versorgung anhand definierter Kriterien
etabliert und flächendeckend sichergestellt werden. Auch wenn hier der
Behandlung von Patienten mit chronischen Atemwegs- und Lungenkrankheiten
und Langzeitbeatmung insbesondere durch Fachärzte für Pneumologie eine
besondere Bedeutung zukommt, sollte die Gebietsbezeichnung allein nicht
als einziges Qualitätskriterium herangezogen werden. Auch hier stellt die
primäre Fachkompetenz, welche anhand klarer Kriterien zu definieren ist,
die wichtigste Voraussetzung für die ärztliche Betreuung von außerklinisch
beatmeten Patienten dar. Vorstellbar ist eine Betreuung durch Fachärzte
mit unterschiedlichen Gebietsbezeichnungen, um eine flächendeckende
Versorgung in Deutschland sicherzustellen.
