Zum Hauptinhalt springen

"Die Verschreibungshoheit bei immunsuppressiven Therapien muss in ärztlicher Hand bleiben"

Apothekerinnen und Apotheker dürfen nun transplantierte Menschen beraten
und ihre Medikation umstellen. Die Deutsche Transplantationsgesellschaft
(DTG) und die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) warnen
ausdrücklich davor und befürchten, dass es zu Komplikationen und
Transplantatverlusten kommen kann. Nur die behandelnden Ärztinnen und
Ärzte kennen die persönliche Krankengeschichte, erwartbare Komplikationen,
individuelle Therapieresistenzen oder Gegenanzeigen aufgrund von
Komorbiditäten. Auch immunologische Untersuchungen des Blutserums, die vor
jeder Dosisänderung oder Medikamentenumstellung erfolgen sollten, können
in Apotheken nicht gemacht werden.

Transplantierte Patientinnen und Patienten dürfen seit Kurzem eine
erweiterte Medikationsberatung in Apotheken bei Immunsuppression in
Anspruch nehmen. Sinn ist die detaillierte Prüfung der gesamten
Medikation, bei der im Rahmen der Beratung der Hintergrund der
immunsuppressiven Therapie sowie Handhabungs- und Anwendungsprobleme
erörtert werden sollen. Ebenso sollen Bedenken und Sorgen bezüglich der
Therapie mit den versicherten Personen besprochen und einer Lösung
zugeführt werden.

Die Deutsche Transplantationsgesellschaft und die Deutsche Gesellschaft
für Nephrologie nehmen die Aufnahme dieser Dienstleistungen in den Katalog
der pharmazeutischen Dienstleistungen mit der Möglichkeit, die Leistung zu
Lasten der Krankenversicherung abzurechnen, mit Unverständnis und großer
Sorge zur Kenntnis.

Medikationsberatung im Rahmen der Therapie und Nachsorge von
Organtransplantierten gehört aus Sicht beider Fachgesellschaften alleinig
in die Verantwortung der betreuenden ärztlichen Kolleginnen und Kollegen.
Die immunsuppressive Therapie nach Organtransplantation ist hochkomplex
und erfordert neben der profunden Kenntnis der Krankengeschichte der
Betroffenen, ihrer Komorbiditäten und der individuellen
Transplantationshistorie fachärztliche Kenntnis im Rahmen der Nachsorge.
„Es gibt einen eklatanten Mangel an Spenderorganen, die Betroffenen warten
oft viele Jahre auf eine Transplantation. Daher sollte keine
Abstoßungsreaktion riskiert werden. Diese kann aber bereits durch kleinere
Wirkstoffschwankungen entstehen, erst recht durch eine leichtfertige
Umstellung der Immunsuppression. Die optimale Einstellung von
transplantierten Patientinnen und Patienten ist höchst individuell, um die
Balance zwischen ausreichender Immunsuppression und Nebenwirkungen perfekt
auszutarieren, bedarf es immunologischer, laborchemischer Untersuchungen,
die in Apotheken nicht geleistet werden können“, erklärt Prof. Julia
Weinmann-Menke, Pressesprecherin der DGfN.

„Aus unserer Sicht kann daher eine Medikationsberatung in diesem sensiblen
Patientenkollektiv nicht von einer Apothekerin oder einem Apotheker
erbracht werden, selbst wenn die dafür erforderlichen Kenntnisse auf Basis
des Curriculums der Bundesapothekerkammer erworben wurden“, ergänzt Prof.
Dr. Mario Schiffer, Generalsekretär der DTG. „Eine Veränderung des
therapeutischen Regimes, das von den Transplantationszentren festgelegt
wurde, ist gefährdend für den erfolgreichen Transplantaterhalt. Abgesehen
von einer unnötigen Verunsicherung der Betroffenen, wenn Arzt und
Apotheker unterschiedliche Empfehlungen geben, erwarten wir durch diese
Neuregelung in den Transplantationszentren erhöhte Komplikationsraten
durch die nicht ärztliche Umstellung der Medikation transplantierter
Menschen.“

Erschwerend komme hinzu, dass es keine digitalen Schnittstellen zwischen
Transplantationszentren und Apotheken gibt wie in anderen europäischen
Ländern, die ähnliche Mitberatungsmodelle durch Apotheken etabliert haben.
Diese wäre aber aus Sicht der DTG und DGfN eine zwingend erforderliche
Grundvoraussetzung. „Eine Veränderung der medikamentösen Therapie darf
nicht ohne Einbindung des Transplantationszentrums und ohne Absprache mit
den behandelnden Ärztinnen und Ärzten erfolgen. Nur sie kennen die
persönliche Krankengeschichte, erwartbare Komplikationen, individuelle
Therapieresistenzen oder Gegenanzeigen aufgrund von Komorbiditäten. Wir
schätzen unsere pharmakologischen Kolleginnen und Kollegen und wünschen
uns eine verstärkte Zusammenarbeit, z.B. im Bereich der Ahärenzschulung
oder bei der Beratung von Arneimittelinteraktionen. Eine Einbindung und
Vergütung qualifizierter Pharmazeutinnen und Pharmazeuten in den
jeweiligen Transplantationszentren ist daher absolut wünschenswert. Die
Verschreibungshoheit bei immunsuppressiven Therapien muss aber in
ärztlicher Hand bleiben, wir riskieren sonst Transplantatverluste“, so
Schiffer.

  • Aufrufe: 128

„total zentral: die Leber!“: Volkskrankheit Fettleber – immer häufiger und meist unentdeckt

Etwa 25 Prozent der Weltbevölkerung haben eine nicht-alkoholische
Fettlebererkrankung (NAFLD). Auch in Deutschland sind jeder vierte
Erwachsene und jedes dritte übergewichtige Kind von dieser potenziell
schwerwiegenden Lebererkrankung betroffen, die häufig über einen langen
Zeitraum unentdeckt bleibt. Im Verlauf der unbehandelten Erkrankung kann
sich eine Fettleberentzündung bilden. Diese nicht-alkoholische
Steatohepatitis (NASH) kann zu Leberzirrhose und Leberzellkrebs führen.

Warum Früherkennung wichtig ist und welche Möglichkeiten es gibt, einer
NAFLD und einer NASH entgegenzuwirken, erklären die Ausrichter des 23.
Deutschen Lebertages am 20. November 2022 – Gastro-Liga e. V., Deutsche
Leberhilfe e. V. und Deutsche Leberstiftung – im Vorfeld des Aktionstages.
Das diesjährige Motto „total zentral: die Leber!“ will mehr Aufmerksamkeit
für das häufig unbeachtete und doch lebenswichtige Organ erzeugen.

Der Begriff nicht-alkoholische Fettlebererkrankung umfasst ein großes
Erkrankungsspektrum: Im ersten Stadium spricht man bei Personen, die
keinen oder wenig Alkohol trinken, von einer reizlosen und einfachen
Fettleber (NAFL), die nicht oder nur langsam voranschreitet. Unbehandelt
kann die NAFL zu einer nicht-alkoholischen Steatohepatitis (NASH) mit
entzündlichen Reaktionen und Schädigungen der Leberzellen führen. Die
nächste Stufe ist eine Fibrosierung und anschließend kann es zu einer
Zirrhosebildung kommen. Hierbei vermehrt sich das Bindegewebe und es kann
sich das Vollbild einer Leberzirrhose entwickeln. Im Rahmen einer nicht-
alkoholischen Fettleber erhöhen sowohl die Leberzirrhose als auch die
entzündete Fettleber das Risiko von Leberzellkrebs. Bei vielen
Lebererkrankungen tritt Leberzellkrebs erst im Zirrhosestadium auf. Bei
der nicht-alkoholischen Fettleberentzündung kann dieser Tumor jedoch
bereits auftreten, bevor eine Zirrhose vorliegt.

Doch so weit muss es nicht kommen: Eine NAFL und eine NASH sind – abhängig
vom vorliegenden Fibrosestadium der Leber – vermeidbar und prinzipiell
vollständig rückbildungsfähig. „Die nicht-alkoholische Fettlebererkrankung
(NAFLD) ist meist ein Wohlstandsproblem der westlichen Industrienationen.
Zu den wesentlichen Ursachen zählt der moderne Lebensstil, der häufig
durch zu wenig körperliche Aktivität und ein überreiches Nahrungsangebot –
insbesondere Kohlenhydrate – geprägt ist. Diese Kombination kann
letztendlich zum sogenannten metabolischen Syndrom führen, einer
Kombination von verschiedensten risikobehafteten Aspekten wie Übergewicht,
Bluthochdruck und Diabetes, die am Ende auch auf die Leber einen sehr
negativen Effekt haben. Die nicht-alkoholische Fettlebererkrankung
betrifft nicht nur Erwachsene. Immer häufiger wird auch bei stark
übergewichtigen Kindern und Jugendlichen beispielsweise die Diagnose
Diabetes mellitus Typ 2 gestellt. Somit ist auch diese Bevölkerungsgruppe
von Fettleber-Problemen und nicht-alkoholischen Fettleberentzündungen
(NASH) betroffen“, erläutert Professor Dr. Peter R. Galle, Direktor der 1.
Medizinischen Klinik und Poliklinik der Universitätsmedizin an der
Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

Jeder Mensch sollte auf die Gesundheit der Leber achten und beim
Arztbesuch besprechen, ob gegebenenfalls bei einer routinemäßigen
Gesundheitsuntersuchung zusätzlich eine Untersuchung der Leberwerte im
Blut (GPT, GOT und gGT) durchgeführt werden sollte. Auch eine
Ultraschalluntersuchung der Leber kann erste Hinweise geben, dass etwas
nicht in Ordnung ist. Die Leber leidet leise und häufig wird nicht
bemerkt, dass ein Gesundheitsrisiko besteht.

Doch auch die Politik ist gefordert. „Für eine effektive Prävention ist
vor allem entscheidend, dass die Politik gesunde Ernährung und Bewegung
mit entsprechenden Maßnahmen fördert – sowohl für Kinder und Jugendliche
als auch für Erwachsene“, sagt Professor Galle, und er stellt fest:
„Beispielsweise sollten nachhaltige Ernährungs- und
Bewegungstherapieangebote zur Vermeidung und Behandlung von Adipositas
geschaffen werden. Fettleber-Prävention geht immer einher mit Prävention
der Adipositas, des Diabetes mellitus Typ 2 und der Folgeerkrankungen. Die
Ausrichter des Deutschen Lebertages unterstützen die Forderung von
weiteren medizinischen Fachgesellschaften, die Bekämpfung der
Volkskrankheit NAFLD als Gesundheitsziel im Sozialgesetzbuch zu
verankern.“

Mehr Infos zum 23. Deutschen Lebertag und alle bislang im Rahmen des
diesjährigen Deutschen Lebertages veröffentlichten Presseinformationen
unter: http://www.lebertag.org

Alle Institutionen, die im Rahmen des 23. Deutschen Lebertages mit einer
Veranstaltung aufklären und informieren möchten, werden von den
Ausrichtern bei der Pressearbeit und mit Veranstaltungsmaterialien
unterstützt. Informationen, Anmeldungen und Downloads unter:
http://www.lebertag.org

Die Ausrichter des 23. Deutschen Lebertages am 20. November 2022:

Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung der Krankheiten
von Magen, Darm und Leber sowie von Störungen des
Stoffwechsels und der Ernährung (Gastro-Liga) e. V.
Prof. Dr. Peter R. Galle, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats
Friedrich-List-Straße 13, 35398 Gießen
Tel 0641 – 97 48 10
<geschaeftsstelle@gastro-liga.de>   |   https://www.gastro-liga.de

Deutsche Leberhilfe e. V.
Prof. Dr. Christoph Sarrazin, Vorstandsvorsitzender
Krieler Straße 100, 50935 Köln
Tel 0221 – 28 29 980
<Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>   |   https://www.leberhilfe.org

Deutsche Leberstiftung
Prof. Dr. Michael P. Manns, Vorstandsvorsitzender
Carl-Neuberg-Straße 1, 30625 Hannover
Tel 0511 – 532 6815
<presse@deutsche-leberstiftung.de>   |   https://www.deutsche-
leberstiftung.de

  • Aufrufe: 124

Medizinisches Cannabis: Wirksam, aber für wen? Positive Erfahrungen bei der Behandlung chronischer Schmerzen

Seit fünf Jahren dürfen Cannabis-Medikamente in Deutschland als
medizinische Wirkstoffe eingesetzt werden, entsprechende Präparate sind
seitdem bereits zehntausendfach verschrieben worden. Ein
Wirksamkeitsnachweis aus placebo-kontrollierten Studien fehlt zwar nach
wie vor, in der Praxis zeichnen sich jedoch Anwendungsbereiche ab, in
denen eine Cannabis-Therapie für die Patientinnen und Patienten durchaus
hilfreich sein kann. Seit Kurzem liegen hierzu erste Daten aus der
sogenannten Begleiterhebung vor, über die die Cannabis-Therapie in den
ersten fünf Jahren beobachtet wurde. 21.000 Behandlungen sind in die
Erhebung eingeflossen.

Welche Erkenntnisse sich daraus ableiten lassen – welche Patientengruppen
also möglicherweise von welchem Cannabinoid-Präparat profitieren – und
welche Fragen noch offen sind, ist Thema einer Online-Pressekonferenz
sein, die heute am Mittwoch, den 19. Oktober 2022, im Rahmen des Deutschen
Schmerzkongresses stattfindet. Interessierte Journalistinnen und
Journalisten können sich noch kurzfristig hier zur Pressekonferenz
anmelden: <https://attendee.gotowebinar.com/register/2561977966074363405>

**********************************************************************************

Die Möglichkeit, medizinisches Cannabis in begründeten Einzelfällen zu
verschreiben, wurde 2017 an ein begleitendes Monitoring gekoppelt, an das
die behandelnden Ärztinnen und Ärzte ihre Erfahrungen mit der Therapie
melden sollten. Bis zum Abschluss der auf fünf Jahre angelegten Erhebung
gingen Informationen zu rund 21.000 Behandlungen ein, etwas mehr als
16.800 dieser Datensätze waren vollständig, sodass sie in die Auswertung
einbezogen werden konnten. „Damit wird jedoch nur ein Teil der tatsächlich
erfolgten Behandlungen abgebildet“, sagt Professor Dr. med. Frank Petzke,
Leiter der Schmerzmedizin an der Klinik für Anästhesiologie am
Universitätsklinikum Göttingen und Sprecher der Ad-hoc-Kommission
„Cannabis in der Medizin“ der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V. Denn nur
die Daten von gesetzlich Versicherten, deren Behandlungskosten von der
Kasse tatsächlich auch übernommen wurden, flossen in die Erhebung ein;
Privatversicherte und Selbstzahler wurden nicht berücksichtigt.

Auch aus einem anderen Grund sind die Daten aus der Begleiterhebung
vermutlich nicht repräsentativ. „Die Teilnahme war zwar für alle
verschreibenden Ärzte und Ärztinnen verpflichtend – wer sich daran hielt
und wer nicht, wurde jedoch nicht überprüft“, sagt Petzke. Fest stehe
jedoch, dass die Bereitschaft zur Meldung sehr unterschiedlich gewesen
sei: Obwohl bekannt ist, dass die Cannabis-haltigen Präparate vor allem
über die hausärztlichen Praxen abgegeben wurden, stammten mehr als die
Hälfte der in die Begleiterhebung eingespeisten Daten von Anästhesisten,
also auf Schmerzmedizin spezialisierten Ärztinnen und Ärzten.

Dennoch liefern die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) veröffentlichten Daten einige wichtige
Informationen. Zum einen gibt die Erhebung einen Überblick über das
Spektrum der Erkrankungen und Beschwerden, bei denen Cannabis-haltige
Präparate zum Einsatz kommen. „Die mit Abstand häufigste Indikation ist
der chronische Schmerz“, berichtet Petzke. Er mache drei Viertel der
Behandlungen aus, gefolgt von Spastik (9,6 Prozent) und Anorexie oder
Wasting mit 5,1 Prozent. Die zugrundeliegende Erkrankung war in 14,5
Prozent der Fälle eine Tumorerkrankung, in knapp 6 Prozent eine Multiple
Sklerose. Begrenzte Aussagen sind auch zu den eingesetzten Medikamenten
möglich. So wurde am häufigsten das Cannabis-Arzneimittel Dronabinol
verschrieben – es stellte mit 62,2 Prozent fast zwei Drittel der
Verordnungen. Cannabis-Blüten dagegen wurden zwar deutlich seltener,
besonders aber an jüngere, männliche Patienten abgegeben; auch wiesen sie
eine höhere THC-Dosis auf.

Doch welche Schlüsse lassen sich in Bezug auf die Wirksamkeit der
Cannabis-Präparate ziehen, und unter welchen Umständen sollten die
Krankenkassen die Kosten für die Therapie übernehmen? Einen positiven
Effekt der Cannabis-Medikamente sahen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte
vor allem bei schwerwiegenden Erkrankungen und bei starken Schmerzen. „Bei
chronischen Schmerzen sowie in der Palliativmedizin sollte es daher
weiterhin möglich sein, medizinisches Cannabis ohne großen bürokratischen
Aufwand zu verschreiben“, sagt Petzke. Allerdings sollten die Kriterien
hierfür im Rahmen von Studien weiter charakterisiert werden. Bevor die
Krankenkassen die Cannabis-Therapie für weitere Indikationen öffneten,
sollte jedoch wie bei allen anderen Medikamenten ein evidenzbasiertes
Zulassungsverfahren durchlaufen werden – mit doppelblinden,
placebokontrollierten Studien, auf die bislang verzichtet wurde.

Begleiterhebung:
<https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis-als-
Medizin/Begleiterhebung/_node.html>

  • Aufrufe: 133

Corona-Impfaktion an der FH Dortmund

Wer: Fachhochschule Dortmund

Was: Corona-Impfaktion

Wann: Mittwoch, 26. Oktober 2022, 10-14 Uhr

Wo: Haus A, Räume A 036 und A 040, Sonnenstraße 96, 44139 Dortmund

 

Für eine Corona-Impfaktion stellt die Fachhochschule Dortmund erneut ihre Räume am Standort Sonnenstraße zur Verfügung.

 

Neben den Studierenden und Beschäftigten der FH können auch alle weiteren Interessierten am Mittwoch, 26. Oktober 2022, das Angebot im Kreuzviertel kostenlos nutzen. Die Impfungen – wahlweise mit dem Impfstoff von Moderna oder Biontech – übernimmt ein Impfarzt.

 

Sämtliche Informationen und Formulare sind auf der Website des Anbieters zu finden. Dort ist auch die Anmeldung für einen verbindlichen Termin erforderlich: www.impfpraxis.info/fh

  • Aufrufe: 109