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Neuer Omikron-Subtyp auf dem Vormarsch

Ähnlich wie zuvor in Dänemark breitet sich in Berlin ein weiterer Subtyp
der Omikron-Variante aus: BA.2. Das ergab die Auswertung von
Abwasserproben am MDC in Kooperation mit den Berliner Wasserbetrieben und
dem Berliner Labor der amedes-Gruppe. Durch BA.2 könnte sich die
derzeitige Corona-Welle verlängern.

Das Coronavirus mutiert ständig. Nach Alpha und Beta kam Delta, auch
Gamma, Lambda, Epsilon und Iota kursieren in Teilen der Welt. Seit Omikron
auf den Plan getreten ist, ist Delta in Deutschland fast vollständig
verschwunden. Von Omikron sind zwei Subtypen bekannt, BA.1 und BA.2. In
Berlin dominiert bislang BA.1. Doch Wissenschaftler*innen des Max-
Delbrück-Centrums für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft
(MDC), der Berliner Wasserbetriebe (BWB) und des Laborunternehmens amedes
konnten nun im Berliner Abwasser die Omikron-Untervariante BA.2
nachweisen: Anfang Januar war der Anteil kaum sichtbar, doch bereits am
13. Januar ungefähr machte BA.2 sechs und am 20. Januar ungefähr zwölf
Prozent aus. Er wächst also schnell an.

Die beiden Subtypen unterscheiden sich in etwa 20 Mutationen voneinander.
In Dänemark und in Südafrika hat BA.2 den Subtyp BA.1 nahezu verdrängt, in
Großbritannien nimmt der Anteil von BA.2 seit Anfang Januar ebenfalls
schnell zu. Eine Untersuchung dänischer Forscher*innen zeigt, dass BA.2
sich offenbar noch schneller verbreitet als BA.1. „Es ist möglich, dass
BA.2 die derzeitige Omikron-Welle etwas verlängert“, sagt der MDC-
Molekularbiologe Dr. Emanuel Wyler aus der Arbeitsgruppe „RNA-Biologie und
Posttranscriptionale Regulation“ von Professor Markus Landthaler. „Die
bisherigen Daten aus Großbritannien und Dänemark deuten aber eher darauf
hin, dass bezüglich Krankheitsschwere und Wirkung der Impfung BA.1 und
BA.2 vergleichbar sind.“

Computer-Tool sagt voraus, ob Inzidenz zu- oder abnimmt

Bei ihrer Vorhersage stützen sich die MDC-Wissenschaftler*innen auf ein
computergestütztes Tool, das Vic-Fabienne Schumann und Dr. Rafael Cuadrat
von der Technologie-Plattform „Bioinformatics and Omics Data Science“ von
Dr. Altuna Akalin am Berliner Institut für Medizinische Systembiologie
(BIMSB) des MDC zusammen mit Kolleg*innen entwickelt haben. Mit „PiGx
SARS-CoV-2“ können sie die Ausbreitung von SARS-CoV-2 sowie die Häufigkeit
von Mutationen oder Virusvarianten aufdecken. Es funktioniert unabhängig
von der Anzahl der Coronatests und den Krankheitsverläufen.
Ihre Ergebnisse decken sich mit denen der Berliner Wasserbetriebe, die in
Kooperation mit dem Berliner Labor der amedes-Gruppe unter der Leitung von
Dr. Martin Meixner  ein eigenes Nachweis-Modell inklusive der
Sequenzierung der Virusvarianten sowie eine App für die Visualisierung der
Daten entwickelt haben. MDC und die Berliner Wasserbetriebe teilen sich
die Arbeit auf: Während der Fokus der Wasserbetriebe auf der schnellen
Bestimmung und Übermittlung der Viruslast liegt, analysiert das MDC
vorrangig Untertypen und Mutationen.

Seit mehr als einem Jahr suchen die Forschenden im Berliner Abwasser nach
dem Erbgut des Coronavirus. Einmal wöchentlich bereiten die Berliner
Wasserbetriebe, die aktuell eine eigene Virus-Sequenzierung in ihrem Labor
einrichten, Abwasserproben auf und senden diese ans BIMSB sowie an amedes.
Die Wissenschaftler*innen reichern die Viruspartikel an und
vervielfältigten das Virus-Erbgut mithilfe der PCR. In einem nächsten
Schritt können sie mit Hochdurchsatz-Sequenzierungen sehen, welchen Anteil
die einzelnen Virusvarianten unter den gefundenen Coronaviren ausmachen.
Für die Abwasser-Sequenzierung am BIMSB ist insbesondere die Arbeitsgruppe
von Markus Landthaler sowie die Genomik-Plattform unter der Leitung von
Dr. Janine Altmüller verantwortlich.

Werden Proben aus dem Hals-Rachenraum sequenziert, wird bislang nicht
zwischen Virusvarianten unterschieden. Abwasseranalysen machen das
leichter: „Für ein aussagekräftiges Ergebnis über die Verbreitung neuer
Virusvarianten müssen deutlich weniger Proben untersucht werden als bei
der Analyse von Nasen-Rachenabstrichen“, sagt Markus Landthaler. „Außerdem
können sie zur Frühwarnung dienen, da sie mit einigen Tagen Vorsprung
zeigen, welche Variante im Umlauf ist. Die Daten zu BA.2 zeigen, wie
empfindlich und effizient das Abwasser-Monitoring ist beim Bestimmen von
Krankheitserregern. Das ist auch über SARS-CoV-2 hinaus von Bedeutung.“

Untersuchungen des Abwassers sind in Deutschland noch nicht als Teil eines
Corona-Frühwarnsystems etabliert – weder für bekannte noch für ganz neue
Virusvarianten. Das könnte sich jetzt ändern: Berlin ist einer von 20
Pilotstandorten im Abwasser-Monitoring-Programm, das die Bundesministerien
für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), für Gesundheit
(BMG) sowie für Bildung und Forschung (BMBF) mithilfe von EU-Mitteln
fördern. Projektpartner sind die Berliner Wasserbetriebe und das Landesamt
für Gesundheit und Soziales. Ziel ist ein nationales
Abwasserüberwachungssystem. Es soll Daten über SARS-CoV-2 und insbesondere
seine Varianten im Abwasser erheben und an die zuständigen
Gesundheitsbehörden sowie an eine europäische Austauschplattform
übermitteln.

Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC)

Das Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-
Gemeinschaft gehört zu den international führenden biomedizinischen
Forschungszentren. Nobelpreisträger Max Delbrück, geboren in Berlin, war
ein Begründer der Molekularbiologie. An den MDC-Standorten in Berlin-Buch
und Mitte analysieren Forscher*innen aus rund 60 Ländern das System Mensch
– die Grundlagen des Lebens von seinen kleinsten Bausteinen bis zu
organübergreifenden Mechanismen. Wenn man versteht, was das dynamische
Gleichgewicht in der Zelle, einem Organ oder im ganzen Körper steuert oder
stört, kann man Krankheiten vorbeugen, sie früh diagnostizieren und mit
passgenauen Therapien stoppen. Die Erkenntnisse der Grundlagenforschung
sollen rasch Patient*innen zugutekommen. Das MDC fördert daher
Ausgründungen und kooperiert in Netzwerken. Besonders eng sind die
Partnerschaften mit der Charité – Universitätsmedizin Berlin im
gemeinsamen Experimental and Clinical Research Center (ECRC) und dem
Berlin Institute of Health (BIH) in der Charité sowie dem Deutschen
Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung (DZHK). Am MDC arbeiten 1600
Menschen. Finanziert wird das 1992 gegründete MDC zu 90 Prozent vom Bund
und zu 10 Prozent vom Land Berlin.

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mpulsgeber hilft Kommunen, bewegungsfreundlicher zu werden

Stadtteilspaziergänge, Bewegungskurse, barrierefreie Wanderwege oder
Boule-Plätze – Kommunen können viel dafür tun, das Lebensumfeld ihrer
älteren Bürgerinnen und Bürger bewegungsfreundlicher und damit gesünder zu
gestalten. Um sie dabei zu unterstützen, entsprechende Strukturen
aufzubauen und Bewegungsanreize zu schaffen, hat die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) den „Impulsgeber Bewegungsförderung“
entwickelt: Das digitale Planungstool begleitet interessierte Städte und
Gemeinden Schritt für Schritt von der Planung über die praktische
Umsetzung bis zur Evaluation.

Der kostenlose Impulsgeber Bewegungsförderung ist wie ein Baukasten
angelegt, aus dem sich die Kommunen je nach ihren Erfordernissen und
Gegebenheiten bedienen können. Er wurde im Rahmen des BZgA-Programms
„Älter werden in Balance“ entwickelt, das durch den Verband der Privaten
Krankenversicherung e.V. (PKV) finanziell unterstützt wird.

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung: „Mit dem Impulsgeber Bewegungsförderung wollen
wir Kommunen für das Thema sensibilisieren und einen Bewusstseinswandel
anstoßen. Viele ältere Menschen bewegen sich zu wenig, auch deshalb, weil
Anreize und Strukturen in ihrer Umgebung fehlen. Dabei ist der
gesundheitliche Nutzen von Bewegung vielfach belegt: Regelmäßige Bewegung
beugt Erkrankungen vor, steigert die Lebensqualität und dient dem Erhalt
einer selbstständigen Lebensführung im Alter. Kommunale Maßnahmen zur
Bewegungsförderung können daher entscheidend dazu beitragen, die
Gesundheit und somit auch die Autonomie und gesellschaftliche Teilhabe der
älteren Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Zudem werden damit öffentliche
Räume belebt und die Klimafreundlichkeit verbessert.“

Dr. Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands: „Bewegungsförderung ist
ein Schlüssel für ein langes aktives Leben und selbstbestimmtes Altern.
Mit dem Präventionsprogramm ‚Älter werden in Balance‘ fördert die Private
Krankenversicherung deshalb Projekte und neue Lösungsansätze, die den
Wandel zur bewegungsfreundlichen Gesellschaft vorantreiben. Der
‚Impulsgeber Bewegungsförderung‘ unterstützt als digitales
Planungsinstrument die Kommunen passgenau bei der Umsetzung vor Ort.“

Der Impulsgeber begleitet kommunale Akteurinnen und Akteure in jeder Phase
des Prozesses, unter anderem mit Informationen und Materialien, mit
Fragebögen und einem Auswertungsservice für die Ist-Analyse – sowie mit
ganz konkreten Praxisbeispielen, die Ideen für die Planung und Umsetzung
der Maßnahmen liefern.

Erprobt wurde er in den vergangenen drei Jahren bundesweit in
verschiedenen Modellregionen, die an der Entwicklung der Instrumente und
Materialien beteiligt waren. So wurden beispielsweise in der Modellregion
Mansfeld-Südharz mehrere Boule-Plätze, Bewegungsparcours und barrierearme
Wanderwege im öffentlichen Raum eingerichtet. Neu ausgebildete
Wanderbegleiterinnen und -begleiter unterstützen ältere Menschen bei der
Nutzung dieser Angebote. Auf regionaler Ebene wurden Steuerkreise
etabliert, lokale Politikerinnen und Politiker für die Thematik
sensibilisiert und Kümmerer qualifiziert, die das Projekt kontinuierlich
begleiten und verstetigen sollen.

10 gute Gründe für eine bewegungsfördernde Kommune

Bewegung zu fördern lohnt sich, denn das…
…stärkt das Bewegungs- und Sportverhalten der Bürgerinnen und Bürger
…fördert die Gesundheit und Selbstständigkeit der Bürgerinnen und Bürger
…verhilft zu mehr Lebensqualität
…steigert die Attraktivität der Kommune
…sorgt für mehr Klimafreundlichkeit durch den Ausbau von Geh- und Radwegen
…stärkt die Autonomie und gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen
…erhöht die gesundheitliche Chancengleichheit
…stärkt das ehrenamtliche Engagement
…belebt öffentliche Räume
…schont Ressourcen.

Mehr Informationen zum Impulsgeber Bewegungsförderung unter:
https://www.aelter-werden-in-balance.de/impulsgeber-bewegungsfoerderung/

Flyer und Broschüre Impulsgeber können kostenfrei hier bestellt oder
heruntergeladen werden:
https://shop.bzga.de/alle-kategorien/gesundheit-aelterer-menschen/

Die Broschüren „10 gute Gründe für eine bewegungsförderliche Kommune“ und
„10 gute Gründe für mehr Bewegung“ zur Weitergabe an ältere Menschen
stehen zum kostenfreien Download oder zur Bestellung als Printversion
bereit unter:
https://shop.bzga.de/alle-kategorien/gesundheit-aelterer-menschen/

Weiterführende Angebote:

AlltagsTrainingsProgramm ATP-Bewegungspfad – Übungstafeln für Kommunen und
Sportvereine. Die Übungen zum Bewegungspfad können kostenfrei
heruntergeladen werden unter: https://www.aelter-werden-in-
balance.de/atp/materialien/atp-bewegungspfad/

Die BZgA Bewegungspackung mit 25 Übungen im Kartenformat, kostenfrei zu
bestellen:
https://www.aelter-werden-in-balance.de/bewegungspackung/ oder
https://shop.bzga.de/alle-kategorien/gesundheit-aelterer-menschen/

Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de/
E-Mail: bestellung(at)bzga.de

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Warum Schwangere sich gegen Covid impfen lassen sollten

Warum Schwangere sich gegen Covid impfen lassen sollten  UKD
Warum Schwangere sich gegen Covid impfen lassen sollten UKD

Medizinerinnen und Mediziner aus der Klinik für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden bestätigen
die Ergebnisse einer internationalen Studie zu den Folgen einer Covid-
Infektion bei Schwangeren. Demnach haben ungeimpfte Schwangere ein weitaus
höheres Risiko sich zu infizieren, schwer oder schwerst zu erkranken. „Es
ist uns ein großes Anliegen, dass sich Schwangere impfen lassen“, sagt
Klinikdirektorin Prof. Pauline Wimberger. Unsichere Schwangere sollten
sich an ihren Gynäkologen wenden und alle offenen Fragen ansprechen. „Die
Impfung ist der beste Schutz für die Frauen und die ungeborenen Kinder“,
sagt sie.

Dies unterstreicht auch Prof. Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand am
Uniklinikum: „Weiterhin ist es uns sehr wichtig, dass sich viele Menschen
für eine Impfung entscheiden und sich auch boostern lassen. Das gilt auch
für Schwangere. Die Impfung ist der beste Schutz, den es gegen einen
schweren Verlauf der Infektion gibt. Die Zahlen der Studie belegen dies.“
Das Geschehen auf der Covid-19-Intensivstation des Dresdner Uniklinikums
illustriert dies auf dramatische Weise: In den vergangenen Monaten kamen
zwei Babys von schwer an Covid-19 erkrankten Müttern hier per
Kaiserschnitt in der extremen Frühgeburtlichkeit zur Welt.

Eine Schwangerschaft ist für viele Frauen eine aufregende Zeit, die auch
von Unsicherheit und Ängsten geprägt ist. Das gilt besonders während der
Corona-Pandemie. Die Sorge sich selbst zu infizieren, vor
Kontaktbeschränkungen während oder kurz nach der Geburt sowie fehlenden
Austausch mit anderen Schwangeren macht es vielen werdenden Müttern nicht
einfach. Hinzu kommen immer wieder Fragen, ob und wann eine
Coronaschutzimpfung möglich ist und wie sich diese auf das ungeborene Kind
auswirken könnte. Dabei sind die Ängste vor einer Impfung in den
allermeisten Fällen unbegründet. Die Ständige Impfkommission empfiehlt
seit dem 17. September eine Covid-Schutzimpfung 2021 für Schwangere ab dem
zweiten Schwangerschaftsdrittel, das heißt ab der 14.
Schwangerschaftswoche, und für Stillende. Noch ungeimpften Schwangeren
wird demnach die Impfung mit zwei Dosen des mRNA-Impfstoffs von Biontech
im Abstand von drei bis sechs Wochen ab dem zweiten
Schwangerschaftsdrittel empfohlen. Wenn die Schwangerschaft nach bereits
erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab
dem zweiten Schwangerschaftsdrittel vorgenommen werden. Dieser Empfehlung
bekräftigen Medizinerinnen und Mediziner aus der Klinik für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Universitätsklinikum Dresden.

Die Erfahrungen der vergangenen Wochen und Monaten hat das
geburtshilfliche Team bewegt, alle ambulanten und stationären Frauen eine
Impfung anzubieten. „Wenn wir schwangere Covid-Patientinnen auf der
Intensivstation sehen, dann sind diese alle ungeimpft“, sagt
Klinikdirektorin Prof. Pauline Wimberger. In den vergangenen Monaten
wurden auf der Covid-19-Intensivstation des Dresdner Uniklinikums zwei
Babys in der extremen Frühgeburtlichkeit per -Kaiserschnitt entbunden. In
beiden Fällen waren die Mütter ungeimpft und hatten einen so schweren
Krankheitsverlauf, dass sie ins künstliche Koma versetzt und über Wochen
maschinell beatmet werden mussten. „Die ersten Lebenswochen eines
Neugeborenen sind ganz wichtig für die Bindung zwischen Mutter und Kind.
Diese Beziehungserfahrungen spielen eine wichtige Rolle bei der weiteren
seelischen und körperlichen Entwicklung des Kindes“, sagt Prof. Wimberger.
„Es ist tragisch, wenn durch eine fehlende Impfung die Mutter und
möglicherweise auch das Kind in eine lebensbedrohliche Situation geraten
und über die Infektionskrankheit hinaus anhaltende Schäden davontragen.“
Die Zahlen der letzten Monate sprechen bezüglich der schützenden Wirkung
der Covid-19-Impfung von einer klaren Sprache. Sie reduziert die Gefahr
einer Infektion deutlich. Falls sich Geimpfte dennoch infizieren,
reduziert das Vakzin die Schwere der Erkrankung und die Dauer einer
stationären Behandlung deutlich.

Eine Studie in Schottland, die in der Fachzeitschrift „Nature Medicine“
veröffentlicht wurde, bestätigt diese Beobachtungen. Seit dem Start des
schottischen Impfprogramms im Dezember 2020 wurden bis Oktober 2021 91.183
Schwangerschaften bei 87.694 Frauen analysiert. Das Ergebnis: Ungeimpfte
Schwangere müssen bei einer Corona-Infektion wesentlich häufiger im
Krankenhaus behandelt werden als geimpfte, zudem infizieren sie sich
weitaus häufiger als geimpfte Schwangere. Dabei kann eine Infektion
erhebliche Folgen nicht nur für die werdende Mutter, sondern auch für das
ungeborene Kind haben. „Es kann zu Fehl- oder zu Totgeburten kommen. Es
kann auch notwendig werden, die Schwangerschaft frühzeitig zu beenden, um
die Mutter zu schützen, was dann mitunter eine extreme Frühgeburtlichkeit
mit all ihren Folgen bedeuten kann.“ sagt die Ärztin.

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BZgA-Informationspaket unterstützt Hausärztinnen und Hausärzte bei Beratung zur Organ- und Gewebespende

Ab 1. März 2022 können sich Patientinnen und Patienten in Hausarztpraxen
zur Organ- und Gewebespende beraten lassen. Die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unterstützt Hausärztinnen und Hausärzte
dabei mit einem umfassenden Informationspaket.

Die hausärztliche Leistung wurde im Gesetz zur Stärkung der
Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende, das zum 1. März 2022 in
Kraft tritt, neu verankert. In der Beratung sollen Hausärztinnen und
Hausärzte bei Bedarf unter anderem über die Möglichkeiten und
Voraussetzungen der Organ- und Gewebespende aufklären sowie über die
Bedeutung der Spende für Erkrankte. Damit zielt die Beratung auf die
informierte Entscheidungsfindung der Angesprochenen ab. Adressiert werden
Patientinnen und Patienten, um selbstständig zu entscheiden, ob sie einer
Organ- und Gewebespende nach dem Tod zustimmen oder widersprechen möchten.

Eine bundesweite Repräsentativbefragung der BZgA aus dem Jahr 2020 zeigt,
das Beratungs- und Informationsangebot in der Hausarztpraxis würden 33
Prozent der Befragten ganz sicher und 45 Prozent vielleicht nutzen. Da 37
Prozent der befragen Personen bisher keine Entscheidung zur Organ- und
Gewebespende getroffen haben, kann die Beratungsleistung durch die
Hausärzteschaft zu einer kontinuierlichen Erhöhung der getroffenen
Entscheidungen beitragen. Um die Ärzteschaft bei der Aufgabe der Beratung
zu unterstützen, hat die BZgA das „Standardinformationspaket für
Hausarztpraxen” zusammengestellt und versendet es derzeit an etwa 34.000
Hausarztpraxen bundesweit.

Das kostenlos erhältliche Standardinformationspaket enthält wichtige
Informationsmaterialien, die zur Weitergabe an Patientinnen und Patienten
gedacht sind. Mit diesen Materialien können sich Interessierte auf ein
Beratungsgespräch zur Organ- und Gewebespende bei der Hausärztin bzw. beim
Hausarzt vorbereiten. Das Informationspaket enthält:

- Zehn Broschüren „Antworten auf wichtige Fragen“
- Zehn Broschüren „Wie erkläre ich meine Entscheidung zur  Organ- und
Gewebespende. Drei Wege: kurz und knapp“
- Zehn Informationskarten Verfügungen
- 100 Organspendeausweise als Plastikkarten

Ergänzend zum Paket bietet die BZgA für Hausarztpraxen die Broschüre
„Beratung zur Organ- und Gewebespende. Manual für das Arzt-Patienten-
Gespräch.“ mit Vorschlägen zur Thematisierung der Organ- und Gewebespende
im hausärztlichen Umfeld und mit ausgewählten Informationen an.

Die Hausarztpraxen können die Informationsmaterialien bei der BZgA
kostenfrei per E-Mail an hausarzt(at)bzga.de oder unter der Faxnummer
0221/8992257 bestellen oder nachbestellen.

Weiterführende Informationen unter:
https://www.organspende-info.de/hausaerzte.html

Darüber hinaus können sich Hausärztinnen und Hausärzte ebenso wie
Patientinnen und Patienten bei allen Fragen rund um das Thema Organ- und
Gewebespende an das kostenfreie Infotelefon Organspende wenden.
Bestellungen sind hierüber ebenfalls möglich. Das Infotelefon Organspende
ist montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr unter 0800 90 40 400
erreichbar.

Die BZgA informiert zur Organ- und Gewebespende unter:
https://www.organspende-info.de

Die Repräsentativbefragung „Einstellung, Wissen und Verhalten der
Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland 2020“ gibt
es zum Herunterladen unter:
https://www.bzga.de/forschung/studien/abgeschlossene-studien/studien-
ab-1997/organ-und-gewebespende/


Ein Bildmotiv zum BZgA-Informationspaket für Hausarztpraxen steht zur
freien Nutzung zum Herunterladen unter:
https://www.bzga.de/presse/pressemotive/organspende

Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de/
Fax: 0221/8992257
E-Mail: bestellung(at)bzga.de

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