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Nach NRW-Urteil zu Investitionskosten: Viele Heime fordern zu Unrecht rückwirkend höhere Entgelte

Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen in NRW sollten derzeit besonders vorsichtig bei Entgelterhöhungen sein. In der Rechtsberatung des BIVA-Pflegeschutzbundes häufen sich aktuell Berichte über Träger, die rückwirkend erhöhte Investitionskosten fordern. Hintergrund ist ein Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 18.11.2021 (L 5 P 66/18), wonach Einrichtungsträger in bestimmten Konstellationen höhere Investitionskosten abrechnen dürfen. „Allerdings gilt das nicht automatisch auch für die Vergangenheit. Solche rückwirkenden Forderungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam und sollten daher unbedingt juristisch geprüft werden“, mahnt die leitende BIVA-Rechtsexpertin Ulrike Kempchen.

Das Urteil des Landessozialgerichtes NRW vom 18.11.2021 erlaubt es Einrichtungsträgern, bei der Berechnung von Investitionskosten die Verkehrs- und freistehenden Flächen (Verkehrswege) in vollem Umfang zu berücksichtigen. Diese Flächen wurden bisher von den Landschaftsverbänden in Nordrhein-Westfalen bei der Festsetzung nur zur Hälfte berücksichtigt. Einrichtungen konnten daher in der Vergangenheit nur einen geringeren Investitionskostenbetrag gegenüber den Bewohnern geltend machen.

In der BIVA-Rechtsberatung mehren sich nun Fälle, in denen die Einrichtungen aufgrund des Urteils eine rückwirkende Erhöhung von Investitionskosten geltend machen. Eine solche rückwirkende Forderung ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft, die häufig nicht eingehalten werden. Eine wichtige Voraussetzung für die Gültigkeit ist der Zeitpunkt der Forderung: „Wurde die Entgelterhöhung nicht vier Wochen vor dem Zeitpunkt des Eintritts ordnungsgemäß schriftlich angekündigt, ist sie nach § 9 WBVG nicht wirksam und muss auch nicht akzeptiert werden“, erläutert Kempchen.

Diese und weitere Bedingungen an die Erhöhungsschreiben sind für den betroffenen Laien meist nicht ersichtlich. Der BIVA-Pflegeschutzbund bietet hier Unterstützung: Heimbewohnerinnen und -bewohner in NRW, die rückwirkende Entgelterhöhungsforderungen erhalten haben, können diese von den BIVA-Rechtsberatern prüfen lassen unter: https://www.biva.de/ruckwirkende-erhohung-von-investitionskosten-oft-unzulassig

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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.

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Sommerurlaub: Wie man die Augen vor Schäden durch UV-Strahlung schützt

Die Sommerferien beginnen und damit auch die Reisezeit. Viele Familien
machen sich auf den Weg ans Meer, ins Grüne oder in die Berge. Doch
Vorsicht: Wer sich ungeschützt in die Sonne begibt, riskiert gutartige und
bösartige Erkrankungen am Auge, die bis zum Sehverlust führen und das
Leben bedrohen können. Besonders empfindlich für Schäden durch UV-
Strahlung sind die Augen von Kindern und Jugendlichen, warnen Experten der
Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG). Sie klären auf, wie man
sich richtig verhält, worauf bei UV-Index und Sonnenbrille zu achten ist
und welchen Einfluss die Umgebung hat.

Ausgedünnte Ozonschicht, geringere Bewölkung, aber auch weniger
Luftverschmutzung: All diese Umweltfaktoren tragen dazu bei, dass die UV-
Strahlung, die die Erdoberfläche erreicht, deutlich zugenommen hat – vor
allem in den hohen und mittleren Breitengraden. Damit steigt auch die
Gefahr von Sonnenschäden an und in den Augen. „UV-Licht kann verschiedene
gutartige und bösartige Erkrankungen am Auge auslösen“, erklärt Professor
Dr. med. Dr. phil. Ludwig M. Heindl vom Zentrum für Augenheilkunde am
Universitätsklinikum Köln. „Besonders empfindlich sind die Augen von
Kindern und Jugendlichen“, ergänzt Privatdozent Dr. med. Vinodh Kakkassery
von der Klinik für Augenheilkunde am Universitätsklinikum Schleswig-
Holstein, Campus Lübeck. Die beiden Augenärzte sind Delegierte der DOG im
UV-Schutzbündnis, einer Initiative von 28 Institutionen zur Prävention von
UV-bedingten Erkrankungen.

Schäden an Hornhaut, Bindehaut, Netzhaut und Augenlinse

Zu den Schäden durch UV-Licht zählen unter anderem gutartige und bösartige
Tumoren an Lidern und Bindehaut wie auch eine schmerzhafte Entzündung der
Binde- und Hornhaut („Keratoconjunctivitis photoelectrica“). Sehr selten,
insbesondere bei Kindern, können Hitzeschäden an der Netzhaut die
Sehschärfe dauerhaft reduzieren. UV-Strahlung kann bei Erwachsenen zudem
ein Pterygium auslösen, eine Gewebeveränderung an der Bindehaut, die zu
Hornhautverkrümmung, trockenen Augen und Sehminderung führen kann. Starke
Sonnenreflexion des Bodens etwa in den Tropen oder der Arktis kann
schließlich eine Ablagerung von gelblichen Proteinen in der Hornhaut
bewirken („klimatische Tröpfchenkeratopathie“).

Auf den UV-Index achten

Um sich zu schützen, raten die DOG-Experten, auf den UV-Index zu achten.
„Der tagesaktuelle UV-Index lässt sich online beim Deutschen Wetterdienst
einsehen, auch zahlreiche Wetter-Apps weisen diesen Wert aus“, erläutert
Kakkassery. Der UV-Index, von der WHO definiert und weltweit einheitlich
gültig, beschreibt den am Boden erwarteten Tagesspitzenwert der
sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung auf einer Skala von 1 bis 11; die
Vorhersage teilt zugleich das gesundheitliche Risiko in fünf
Gefahrenbereiche von „gering“ bis „extrem“ ein. In Deutschland werden im
Sommer Werte von 8 bis 9, in den Hochlagen der süddeutschen
Gebirgsregionen sogar bis 11 erreicht. Von April bis August gibt zudem das
Zentrum für Medizin-Meteorologische Forschung (ZMMF) in Freiburg UV-
Warnungen heraus.

Bei praller Sonne in den Schatten oder ins Haus

Bereits ab UV-Index 3 sollten Sonnenschutzmaßnahmen ergriffen werden.
„Konkret bedeutet das: Sonnenschutzmittel mit ausreichendem
Lichtschutzfaktor verwenden, Kopfbedeckung und Sonnenbrille tragen und in
den zwei Stunden vor und nach Sonnenhöchststand möglichst den Schatten
aufsuchen“, erläutert Heindl. Die Sonnenhöchststände variieren in Europa
Anfang August je nach Land zwischen knapp 13.00 Uhr und 14.30 Uhr. Ab UV-
Index 8 ist verschärfter Schutz erforderlich. „Dann sollte man in den zwei
Stunden vor und nach Sonnenhöchststand möglichst gar nicht mehr draußen
sein“, warnt Kakkassery. „Darüber hinaus sind Kleidung, Sonnencreme auch
unter der Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnenbrille dringend empfohlen.“

Sonnenbrille mit Filterkategorie 3 für Meer und Berge

Sonnenbrillen, die man in Deutschland kaufen kann, tragen die CE-
Zertifizierung, entsprechen damit der EU-Norm DIN EN ISO 12312 und
garantieren wirksamen UV-Schutz. Noch sicherer können Kaufinteressierte
sein, wenn die Brille die Aufschrift „UV400“ oder „100 Prozent UV-Schutz“
trägt – ein solches Modell filtert alle UV-Strahlen bis zu einer
Wellenlänge von 400 Nanometern heraus. Darüber hinaus spielt der
Blendungsfilter eine Rolle: Er reicht von Kategorie 1 bis 4 und gibt an,
wieviel Prozent an Sonnenstrahlung absorbiert wird. „Kategorie 1 eignet
sich für bewölkte Tage“, sagt Heindl. „Urlauber am Meer und in den Bergen
sind mit der höheren Schutzkategorie 3 gut beraten.“ Daneben gibt es auch
selbsttönende Gläser, die für Brillenträger eine Option darstellen. „Sie
sind allerdings nicht unbedingt für den Autoverkehr geeignet“, ergänzt
Kakkassery.

Wasser, Sand und Schnee erhöhen den UV-Index

Spiegelnde Oberflächen wie Wasser, Sand und Schnee reflektieren das
ultraviolette Licht und erhöhen den vorhergesagten UV-Index. So steigern
Gras oder Wasser den UV-Wert um bis zu zehn Prozent, Sand am Meer um etwa
15 Prozent, Meeresschaum um 25 Prozent. Am stärksten reflektiert Schnee:
Er erhöht den UV-Gesamtwert um rund 50 Prozent. Da die UV-Strahlung zudem
alle 1000 Höhenmeter etwa zehn Prozent zunimmt, ist im Hochgebirge oder
auf Gletschern besondere Vorsicht angebracht. „Aufgrund der starken
Blendung sollte man dort Sonnenbrillen mit Filterkategorie 4 tragen, die
bis zu 97 Prozent des Lichts absorbieren“, rät Heindl.

Neuerdings werden auch Kontaktlinsen mit UV-Schutz angeboten. „Aber
Achtung: Sie bieten keinen ausreichenden UV-Schutz für die Augenlider und
die Bindehaut, weshalb eine zusätzliche Sonnenbrille ratsam ist“, fügt der
Kölner Augenexperte hinzu.

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Kindermedikamente gezielt und sicher einsetzen!

Stiftung Kindergesundheit informiert über den richtigen Umgang mit
Arzneimitteln für kranke Kinder

Macht das Kind einen kranken Eindruck, ist den Eltern schnell angst und
bange: Was hat es bloß? Ist es etwas Schlimmes? Was können wir tun? Gibt
es etwas dagegen in der Apotheke? Oder müssen wir sofort zum Kinderarzt?
In solchen Fällen sofort zu einem Medikament zu greifen ist unnötig und
häufig sogar falsch, betont die Stiftung Kindergesundheit in einer
aktuellen Stellungnahme.

Keine Frage: Viele Krankheiten lassen sich heute mit Medikamenten
wesentlich besser behandeln als noch vor Jahren. Sie machen Schmerzen
erträglich, bekämpfen Keime, heilen oft schwere Leiden. Wenn heute die
Tuberkulose kein Todesurteil mehr darstellt, wenn viele ansteckende
Krankheiten sicherer behandelt werden können oder wenn seelische Störungen
einer Therapie zugänglich geworden sind, so ist das wesentlich den
modernen Arzneimitteln zu verdanken. Wenn ein Medikament von dem Kinder-
und Jugendarzt als notwendig bewertet und dem Kind verschrieben wird,
sollte es entsprechend der Verordnung und für die vorgesehene Dauer
eingesetzt werden.

Bei „Aua“ hilft oft schon Ablenken und Trösten
Aber nicht bei jedem kleinen Wehwehchen sind Medikamente nötig,
unterstreicht die Stiftung Kindergesundheit. Bei Kindern klingen viele
Krankheiten nach einer Weile von selbst ab und lassen sich durch
Beruhigen, Ablenken und Trösten oft gut überwinden.

„Bei harmlosen Beschwerden wie leicht erhöhten Temperaturen sollten Eltern
nicht immer sofort zu Fieberzäpfchen, Säften oder Tropfen greifen, sondern
der Selbstheilung des kindlichen Organismus eine Chance geben und auch
bewährte Hausmittel wie Wadenwickel oder ein Abkühlbad erwägen“, empfiehlt
Prof. Dr. Berthold Koletzko, Vorsitzender der in München ansässigen
Stiftung Kindergesundheit. Bei Kindern, die trotz erhöhter Temperatur
munter sind und normal essen und trinken, müssen keine Maßnahmen ergriffen
werden. Steigt die Temperatur aber über 38,5 Grad an, kann der
Allgemeinzustand eines Kindes beeinträchtigt werden: Es fühlt sich
schlecht, hat Muskel- und Gliederschmerzen, ist appetitlos und quengelig.
„Wenn das Kind so offensichtlich leidet, ist es sinnvoll, das Fieber zu
senken“, so Professor Berthold Koletzko.

„Sollen Medikamente bei Kindern eingesetzt werden, so müssen die Eltern
mehr beachten als Erwachsene bei der Einnahme von Arzneimitteln“, sagt der
Münchner Kinder- und Jugendarzt: „Sie sollten auch bei rezeptfreien
Mitteln vorsichtig sein und sich in Zweifelsfällen lieber an ihre Kinder-
und Jugendarzt wenden“.

Mädchen greifen häufiger zu Medikamenten als Jungen
Aktuelle Daten zeigen, dass für einen beachtlichen Teil der Menschen in
Deutschland das Einnehmen von Medikamenten zur Gewohnheit geworden ist:

•       Die Umsätze für Arzneimittel auf Kassenrezept haben sich seit 2005
von 23,6 auf 53,3 Milliarden Euro mehr als verdoppelt.

•       Die große Kindergesundheitsstudie des Robert Koch Instituts KiGGS
(Welle 2) untersuchte die Einnahme von Medikamenten bei Kindern und
Jugendlichen bis zu 17 Jahren und ermittelte beunruhigende Zahlen: Von
3.462 Kindern und Jugendlichen wendeten 1.292 mindestens ein Präparat in
den letzten sieben Tagen an. Das entspricht einer Häufigkeit von 36,4
Prozent und bedeutet, dass im Durchschnitt jedes dritte Kind und
Jugendliche im Alter von 3 bis 17 Jahren mindestens ein Arzneimittel
und/oder Nahrungsergänzungsmittel in den letzten sieben Tagen angewendet
hatte. Mädchen nahmen mit 38,5 Prozent signifikant häufiger Arzneimittel
oder Nahrungsergänzungsmittel ein als Jungen mit 34,4 Prozent. Verwendet
wurden insgesamt 2.265 Präparate, am häufigsten Mittel gegen Husten und
Schnupfen.

Unter diesen Umständen ist es tröstlich zu wissen, dass viele Medikamente
ausgesprochen harmlos oder manche Präparate sogar ohne eine spezifische
Wirkung sind. Dass sie dem Patienten dennoch häufig nützliche Dienste
erweisen, liegt vermutlich in der sogenannten „Placebo-Wirkung“ dieser
Präparate. Als „Placebo“ bezeichnet die Medizin Scheinmedikamente, die im
Aussehen und Geschmack einem echten Arzneimittel gleichen, aber keine
pharmakologisch wirksamen Substanzen enthalten.

Auch homöopathische Arzneimittel zählen zu den Medikamenten mit nicht
belegbarer Wirksamkeit. Sie wirken nicht über den Placeboeffekt hinaus.
Die meisten Homöopathika müssen von den Patienten selbst bezahlt werden.
Ihr Apothekenumsatz lag 2021 bei immerhin 535 Millionen Euro.

„Rezeptfrei“ heißt nicht immer harmlos!
Weil viele Arzneimittel ohne Rezept erhältlich sind, werden ihre Wirkungen
und Risiken von Eltern häufig unterschätzt, betont die Stiftung
Kindergesundheit. Diese Medikamente werden als OTC-Arzneimittel bezeichnet
(„Over The Counter“). Zu ihnen gehören auch verschiedene Schmerz- und
Fiebermittel, die in Apotheken angeboten werden.

Sie sind keineswegs immer harmlos: So soll Acetylsalicylsäure (ASS,
„Aspirin“) wegen der Gefahr einer zwar seltenen, aber gefährlichen
Komplikation („Reye-Syndrom“) bei Kindern erst ab zwölf Jahren eingesetzt
werden. Andere Schmerzmittel können die Nierenfunktion beeinflussen. Auch
Paracetamol gehört zu den am häufigsten verkauften OTC-Schmerzmitteln in
Deutschland. Bei Überdosierung bzw. zu häufiger Gabe kann der Wirkstoff
schwere Leberschäden verursachen, aber auch Veränderungen des Blutbildes
auslösen.

Es gibt viele Gründe, weshalb Medikamente gerade bei Kindern generell
zurückhaltend eingesetzt werden sollten, sagt die Stiftung
Kindergesundheit:

•       Kinder reagieren anders auf Arzneimittel als Erwachsene: So bauen
Babys und kleine Kinder ein Arzneimittel weniger schnell ab und scheiden
sie auch weniger rasch aus.

•       Der wachsende Organismus von Kindern und Jugendlichen reagiert
unter Umständen in jeder Entwicklungsphase unterschiedlich auf die
Wirkstoffe von Arzneimitteln. Gerade die Funktionen jener Organe, die
entscheidend bei der Aufnahme und Verarbeitung von Medikamenten sind, sind
zunächst unvollständig entwickelt. Diese Effekte sind umso ausgeprägter,
je jünger das Kind ist. Deshalb ist bei Früh- und Neugeborenen die Gefahr
einer Überdosierung besonders hoch. So sind zum Beispiel die Arbeit der
Leber und die Nierenfunktion noch nicht vollständig ausgereift.

•       Ebenfalls noch nicht vollständig gereift ist in sehr jungem Alter
die Barrierefunktion der Haut. Die Folge: Bestimmte Arzneimittel, die auf
der Haut angewendet werden, gelangen durch eine verstärkte Aufnahme
(Resorption) durch die Haut auch in andere Teile des Körpers (Mediziner
sprechen von einer „systemischen Wirkung“.) Beispiele dafür sind
kortisonhaltige Zubereitungen oder jodhaltige Desinfektionsmittel.

•       Es gibt zudem Arzneimittel, die Wachstum und Entwicklung
beeinträchtigen können.

Gewohnheiten der Familie vererben sich leicht
Eltern sind ihren Kindern manchmal auch in Dingen Vorbild, in denen sie es
gar nicht so gern sein möchten, gibt die Stiftung Kindergesundheit zu
bedenken: Nicht nur die Tischsitten werden in der Familie erlernt, sondern
auch die Trinkgewohnheiten und der Umgang mit Medikamenten.

Die Kinder beobachten, wie ihre Eltern ihre Alltagsprobleme zu bewältigen
versuchen. Wenn die Mutter bei jedem Unwohlsein oder jeder Verstimmung zur
Tablette greift oder der Vater zur Flasche, gewinnen die Kinder den
Eindruck, dies sei ganz normal – und machen es später genauso. Viele
Suchtexperten sind überzeugt, dass weder Zigaretten noch Haschisch die
eigentlichen Einstiegsdrogen für härtere Substanzen sind, sondern
Medikamente, die in vielen Familien oft so unbekümmert konsumiert werden.

So können Kindern auch durch den regelmäßigen Einsatz von frei
verkäuflichen Arzneimitteln oder Globuli auf die Einnahme einer Tablette
konditioniert werden. Sie lernen dann nicht ihrem Körper und sich selbst
zuzutrauen, auch allein mit Schmerzen oder negativen Gefühlen fertig zu
werden, ohne etwas einzunehmen. Sie verinnerlichen schon früh: „Ich nehme
eine Tablette, dann geht es mir besser”.

Keine Pillen aus der Hausapotheke der Eltern!
Die Stiftung Kindergesundheit empfiehlt den Eltern bei der
Selbstbehandlung ihres Kindes mit Medikamenten die Beachtung folgende
Punkte:

•       Verwenden Sie nur Präparate, die für Kinder zugelassen sind und
bei denen klare Dosierungshinweise auf dem Beipackzettel stehen.

•       Geben Sie Ihrem Kind niemals Medikamente, die von der Behandlung
eines Erwachsenen übriggeblieben sind.

•       Lassen Sie sich bei der Dosierung des Mittels von einem Arzt oder
einem Apotheker beraten.

•       Halten Sie sich streng an die vorgeschriebene Dosierung und ändern
Sie sie niemals eigenmächtig – viel hilft nicht viel, eher im Gegenteil!

•       Seien Sie sparsam mit Cremes und Salben und wenden sie nie
großflächig an: Wegen der im Bezug zum Körpergewicht weitaus größeren
Hautoberfläche von Babys und kleinen Kindern werden Wirkstoffe, aber auch
potentiell schädliche Hilfsstoffe (z. B. Alkohol oder Phenole) in höherem
Maße aufgenommen als im späteren Alter.

•       Kinder können farbige Dragees, Tabletten oder Arzneisäfte nicht
von Süßigkeiten oder Getränken unterscheiden: Bewahren Sie Arzneimittel
deshalb immer außer der Reichweite von Kinderhänden und kindersicher
verschlossen auf.

„Medikamente als Tabletten oder Dragees für das Kind sollten übrigens auf
keinen Fall als ‚Bonbons‘, ‚Guddi‘ oder ‚Zuckerl‘ bezeichnet werden“,
betont Professor Dr. Berthold Koletzko: „Auch flüssige Medikamente sollten
niemals als ‚Fruchtsaft‘ oder ‚süß‘ angepriesen werden, um sie dem Kind
schmackhaft zu machen! Solche Verharmlosungen erhöhen die Gefahr, dass
unverschlossene Medikamente in einem unbeobachteten Augenblick vom Kind
geschluckt oder getrunken werden“.

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Extremhitze: Vorsichtsmaßnahmen für Herzkranke

Medikamentendosis, Trinkmenge, Blutsalze (Elektrolyte): Hitzetipps der
Herzstiftung für ältere Menschen und Patienten mit Bluthochdruck,
Herzschwäche oder Herzrhythmusstörungen

Deutschland steht vor einer Hitzewelle mit Temperaturen bis zu 40 Grad
Celsius und mehr. Aus diesem Anlass weist die Deutsche Herzstiftung auf
wichtige Vorkehrungen für chronisch herzkranke Menschen hin. „Solche
extrem hohen Temperaturen können zur Herausforderung besonders für ältere
Menschen und diejenigen werden, die bereits wegen Herz-Kreislauf-
Erkrankungen wie einer Herzschwäche oder wegen Blutdruckproblemen in
Behandlung sind“, betont der Kardiologe und Intensivmediziner Prof. Dr.
Thomas Voigtländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung. Wenn
das Herz erkrankt ist, dann schränkt das auch die Leistung des
körpereigenen Kühlsystems, das übermäßige Wärme aus dem Blut über die
kleinen Hautgefäße abgibt, meist deutlich ein. Die Wärme kann vom
Kreislauf nur unter erheblicher Anstrengung aus dem Körper transportiert
werden. Die Folge können Müdigkeit und Schwindel sowie Blutdruckabfall bis
hin zum Kreislaufkollaps sein, außerdem Herzrhythmusstörungen oder auch
Muskelkrämpfe. „Solchen Komplikationen können Betroffene vorbeugen, indem
sie mit ihrem behandelnden Hausarzt oder Kardiologen spezielle
Vorsichtsmaßnahmen für extreme Sommerhitze rechtzeitig besprechen, die je
nach Herzerkrankung unterschiedlich sein können“, rät der Ärztliche
Direktor des Agaplesion Bethanien-Krankenhauses Frankfurt am Main.
Wichtige Vorsichtsmaßnahmen sind insbesondere das Anpassen der Trinkmenge
und das Achten auf den Elektrolyte-Haushalt. Eventuell sind auch
Dosierungsänderungen notwendig, insbesondere bei Einnahme von Blutdruck-
oder wassertreibenden Medikamenten (Diuretika). Über wichtige Empfehlungen
für Herzpatienten zum Umgang mit der Sommerhitze informiert die
Herzstiftung ausführlich unter www.herzstiftung.de/herzprobleme-bei-hitze

Blutdruck messen! Extreme Hitze lässt Blutdruck sinken oder zusätzlich
ansteigen
Generell sollten Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und ältere
Menschen die Hitze möglichst meiden, sich körperlich schonen und
anstrengende Aktivitäten wie Sport in kühlere Räume (z. B. Ergometer zu
Hause) oder Phasen wie den Morgen oder den Abend verlagern. Extreme Hitze
setzt den Körper nämlich so unter Stress, dass der Blutdruck zusätzlich
steigen kann. „Auch deshalb leiden Patienten mit Bluthochdruck in
Hitzeperioden besonders“, berichtet Voigtländer. Aber auch das Gegenteil
kann der Fall sein, weil der Blutdruck aufgrund der Hitze und der sich
weitenden Gefäße stark abfallen und so zu Ohnmacht, Schwindel oder
Rhythmusstörungen führen kann. Manchmal fällt der Blutdruck so stark ab,
dass die Dosis der Blutdruckmedikamente angepasst werden muss. Deshalb
sollte man seinen Blutdruck durch regelmäßiges Messen gut im Blick haben,
um gegebenenfalls rasch reagieren zu können. Dosisänderungen sind
allerdings nur in Absprache mit dem behandelnden Arzt vorzunehmen.

Diese Medikamente sollten Herzkranke bei Hitze besonders im Blick behalten
Bei Herzpatienten kann besonders bei längeren extremen Hitzephasen eine
Änderung der Dosierung ihrer Herzmedikamente notwendig sein. Das betrifft
z. B. neben den blutdrucksenkenden Medikamenten (Betablocker, ACE-Hemmer,
Sartane und Calciumantagonisten) auch Diuretika (Entwässerungsmittel) für
Herzschwächepatienten, damit diese nicht noch mehr Flüssigkeit verlieren
als sie das ohnehin durch das vermehrte Schwitzen tun. „Herz-Kreislauf-
Patienten sollten mit ihrem Arzt besprechen, welche Medikamente wie lange
bei Hitze reduziert werden sollten“, rät Voigtländer. Patienten mit einer
Thromboseneigung sollten zudem beachten, dass Hitze (und Kälte) die
Gerinnungsfähigkeit des Blutes erhöhen und entzündliche Prozesse in den
Gefäßen fördern können. „Bei hohen Temperaturen nimmt die Zähflüssigkeit
des Blutes aufgrund des Verlustes von Flüssigkeit durch Schwitzen zu“, so
Voigtländer auch mit Blick auf Herzkranke, die Gerinnungshemmer einnehmen.
Auch hier sollten Betroffene mit einer Thromboseneigung aufgrund der
Hitzeproblematik mit ihrem Hausarzt oder Kardiologen sprechen.

Genügend trinken ist wichtig für Elektrolyte-Haushalt – Achtung bei
Diuretika!
Auch über den Schweiß gibt der Körper Wärme ab, verliert dabei aber an
Flüssigkeit und Elektrolyten (Blutsalze: Natrium, Kalium, Magnesium): bei
sehr heißem Wetter ein bis zwei Liter Flüssigkeit pro Tag. Elektrolyte wie
Kalium und Magnesium (Info unter www.herzstiftung.de/kalium-und-
magnesiummangel) sind wichtig für die Herzfunktion und die Blutdruck-
Regulation. Trinken ist daher für den Ausgleich dieses Flüssigkeits- und
Salzverlusts wichtig. Gesunde trinken bei Durst automatisch so viel, wie
sie zum Ausgleich brauchen. Aber bei älteren oder herzkranken Menschen
kann das Durstgefühl nicht richtig intakt sein, so dass sie nicht
ausreichend trinken und der Flüssigkeitsverlust nicht ausgeglichen wird.
Ältere Menschen sind daher an heißen Tagen angehalten genügend zu trinken,
das heißt zusätzlich ein bis zwei Liter pro Tag. „Genügend“ heißt aber
auch: nicht zu viel! Denn eine übermäßige Flüssigkeitszufuhr kann gerade
bei Patienten mit einer Herzschwäche auch zur Verschlechterung ihrer
Herzleistung führen. „Herzpatienten sollten deshalb ihre Trinkmenge, aber
auch die Medikamenteneinnahme, mit ihrem Arzt abstimmen. Tägliches Wiegen
hilft zum Beispiel bei Herzschwächepatienten, die richtige Trinkmenge
festzulegen.“ Bei Hitze sollte man bevorzugt zu Mineralwasser, Kräutertee
oder verdünntem Fruchtsaft greifen. Von Alkohol wird abgeraten. Die
Getränke sollte man nicht stark kühlen, weil sonst die Wärmeproduktion im
Körper angeregt wird.

Tipp: Tägliches Wiegen zur Kontrolle der Trinkmenge
Insbesondere Patienten mit Herzschwäche sollten sich morgens vor dem
Frühstück und nach dem ersten Gang zur Toilette wiegen. Generell ist ein
regelmäßiges Wiegen am Morgen zur Kontrolle der Flüssigkeitsbilanz
ausreichend. Bei großer Hitze lässt sich durch zusätzliches Wiegen am
Abend die Flüssigkeitsbilanz über den Tag grob einschätzen: Ist das
Körpergewicht um mehr als 500 Gramm angestiegen, ist die tägliche
Trinkmenge zu hoch. Wer als Herzschwächepatient trotz Flüssigkeitszufuhr
abgenommen hat, sollte – nur in Abstimmung mit dem Arzt – die Dosis der
Entwässerungsmittel herabsetzen.

Wichtige Informationen für Herz-Kreislauf-Patienten zum Thema Hitze bietet
die Herzstiftung unter www.herzstiftung.de/herzprobleme-bei-hitze
Infos zum Kalium- und Magnesiummangel sind abrufbar unter
www.herzstiftung.de/kalium-und-magnesiummangel
Aus der Sprechstunde: www.herzstiftung.de/blutdruck-medikamente-hitze

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