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Stellungnahme Expert:innenrat Pflegewissenschaft/Hebammenwissenschaft und Pandemie zu SARS-CoV-2-Welle im Herbst 2022

Der Expert:innenrat Pflegewissenschaft/Hebammenwissenschaft und Pandemie
hat in seiner ersten Stellungnahme vom 24. Juni 2022 das Thema
„Vorbereitung auf eine weitere SARS-CoV-2-Welle im Herbst 2022 in der
Pflege und im Hebammenwesen“ aufgegriffen.

Prof. Dr. Thomas Fischer, Professor für Pflegewissenschaft an der
Evangelischen Hochschule Dresden und Sprecher des Expert:innenrats sagt
dazu:
„Der Schutz von pflegebedürftigen und kranken Menschen vor COVID-19 liegt
wesentlich in den Händen von Pflegefachpersonen. Der Umgang mit einer
nächsten pandemischen Welle wird nur gelingen, wenn Wissen und Können von
Pflegewissenschaft und -praxis endlich in die Ausgestaltung der
Eindämmungsmaßnahmen eingebunden werden. Die Verbindung von
Infektionsschutz und Wahrung von Würde und Lebensqualität vulnerabler
Gruppen sind dabei für uns zentral.“

Genannt werden 10 Empfehlungen, die klare Steuerungsimpulse für das
weitere Pandemiegeschehen enthalten. Deutlich wird, dass die Sektoren der
Pflege und des Hebammenwesens erneut vor großen Herausforderungen stehen.
Erforderlich sind ein gemeinsames Handeln und eine zeitnahe Vorbereitung,
um eine neue pandemische Welle bewältigen zu können.

Weitere Informationen zum Expert:innenrat Pflegewissenschaft/
Hebammenwissenschaft und Pandemie unter https://deutscher-
pflegerat.de/2022/06/24/erste-stellungnahme-des-expertinnenrats-
pflegewissenschaft-hebammenwissenschaft-und-pandemie-des-deutschen-
pflegerats-vorbereitung-auf-eine-weitere-sars-cov-2-welle-im-herbst-2022
-in-der-pflege-und/

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Drei Elektrotechnik-Studenten fördern die Mobilität mit einem autonomen Senioren-Rollstuhl-Roboter

Die Aufrüstung der Kommunikation in den Einrichtungen kommt den
Seniorinnen und Senioren zugute

Mit einem autonomen Senioren-Rollstuhl-Roboter eigenständig per
Sprachbefehl z.B. in den Garten fahren – diesen Ansatz verfolgen die drei
Studenten Dennis Altergott, Timo Wehner und Christian Eckerdt. Gemeinsam
mit Prof. Dr. Rainer Hirn aus der Fakultät Elektrotechnik an der
Hochschule Würzburg-Schweinfurt haben sie eine einfache Anwendung
entwickelt, mit der sich Seniorinnen und Senioren in der Einrichtung
bewegen können, z.B. ins eigene Zimmer, in den Speisesaal oder auf die
Terrasse. Bei Personalmangel können die Menschen nicht nur festgelegte
Ziele innerhalb der Einrichtung ansteuern, sie können darüber hinaus mit
der vorgesehenen Liegeposition eine kleine Schlafpause einlegen und laufen
aufgrund der Dekubitus-Polsterung gegen Druckgeschwüre nicht Gefahr,
wundzuliegen.

Elektrische Rollstühle gibt es bereits: Diese werden üblicherweise per
Joystick, in Ausnahmefällen per Smartphone über eine App gesteuert – über
letztere Option verfügen die meisten älteren Menschen jedoch nicht. Völlig
neu ist nun der Ansatz, den Stuhl mit geeigneter Sensorik so auszustatten,
dass er in der Lage ist, zunächst eine vollständige Karte der Umgebung zu
erstellen und mit Hilfe dieser Karte selbstständig (= autonom) von A nach
B zu navigieren. Gelänge dies – und die ersten Versuche waren äußerst
vielversprechend - würde es den Seniorinnen und Senioren ein völlig neues
Maß an Freiheit zurückgeben können.

Vorgesehen ist im Anschluss an die Fertigstellung des autonomen Rollstuhls
ein kleines Schulungsprogramm, über das Pflegende wie Bewohnerinnen und
Bewohner in Einrichtungen vermittelt bekommen, wie Sprachbefehle gestellt
werden können und welche Auswahlmöglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen.
Johannes Kuther, Leiter des Geschäftsbereiches stationäre Altenhilfe im
Diakonischen Werk Schweinfurt, erläuterte, dass die Senioreneinrichtungen
künftig über noch mehr Kommunikationsfunktionen verfügen werden, um die
Menschen bestmöglich versorgen zu können. Hierzu zählen neben der
Dokumentation der Maßnahmen oder der individuellen Wärmeeinstellungen über
Heizungen oder Markisen ganz zentral die individuelle Pflege der Menschen
und deren größtmögliche Beweglichkeit.

Noch nicht alle Funktionen lassen sich so ausführen und realisieren, wie
es die Hochschulangehörigen konzipiert hatten. Auf Basis zahlreicher
Probefahrten im Wilhelm-Löhe-Haus der Diakonie Schweinfurt und einem
begleitenden Protokoll haben die Studenten nun Punkte aufgeführt, die sie,
wenn sie zurück an der Hochschule sind, verbessern möchten wie z.B. die
Streckenführung des Rollstuhls. Bislang bewegt sich der Rollstuhl in einem
Gang immer in der Mitte der Wegstrecke, und der Rollstuhl würde
stehenbleiben, anstatt entsprechend auszuweichen, wenn eine weitere Person
im Flur entlangkommt. Da die Räume innerhalb der Senioreneinrichtung nun
vorab gescannt wurden, kann der Rollstuhl und seine Nutzung auch dank der
guten Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden des Diakonischen Werkes
Schweinfurt weiter perfektioniert werden.

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AWMF: Sektorenübergreifende und regionale Krankenhausplanung dringend notwendig

Eine Krankenhausreform, die eine wissenschaftlich begründete, Patient
*innen-zentrierte und ressourcenbewusste Gesundheitsversorgung zum Ziel
hat, kann nur durch eine sektorenübergreifende und regionale
Versorgungsplanung gelingen. Darauf weist die AG „Medizin und Ökonomie“
der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer
Fachgesellschaften e.V. (AWMF) hin. Gleichzeitig begrüßt sie, dass die zur
Vorbereitung einer Krankenhausreform eingesetzte Regierungskommission
wissenschaftlich ausgerichtet ist und auch die wissenschaftlichen
medizinischen Fachgesellschaften gehört werden sollen.

In einer aktuellen Stellungnahme hat die AG Medizin und Ökonomie der AWMF
festgehalten, welche Aspekte bei der anstehenden Krankenhausreform
berücksichtigt werden sollten.

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Derzeit schließen in Deutschland immer wieder Kliniken, weil sie defizitär
arbeiten und rote Zahlen schreiben. „Wir begrüßen, dass die
Bundesregierung diese unkontrollierten Klinikschließungen beenden will und
im Rahmen einer Regierungskommission auch unter Einbeziehung der
wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften nun eine
Krankenhausreform vorbereitet“, betont Professor Dr. med. Rolf-Detlef
Treede, AWMF-Präsident. „Die AWMF und die in ihr organisierten 182
Fachgesellschaften mit circa 250.000 Ärztinnen und Ärzten sowie
Angehörigen weiterer Gesundheitsfachberufe steht für einen zeitnahen
Austausch gerne zur Verfügung.“

„Aus Sicht der AWMF kann eine solche Strukturreform nur dann gelingen,
wenn eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung erfolgt, in die der
ambulante Sektor mit einbezogen wird. Nur so kann sichergestellt werden,
dass an der Schnittstelle zwischen ambulanter zu stationärer Versorgung
nicht wie heute wertvolle Informationen verloren gehen oder es zu Brüchen
und Versorgungsproblemen kommt“, betont Professor Dr. med. Fred Zepp,
stellvertretender Präsident der AWMF.

„Da die Versorgungsstruktur in Städten häufig eine andere ist als auf dem
Land, fordern wir als AWMF auch, dass die Krankenhausplanung regional
erfolgt“, sagt Dr. med. Manfred Gogol, Schatzmeister der AWMF. Nach
Auffassung der AG „Medizin und Ökonomie“ der AWMF sollte sich die
regionale Planung neben der erwarteten demografischen Entwicklung
insbesondere an dem tatsächlichen diagnose- und schweregradorientierten
Behandlungs- und Pflegebedarf orientieren. So könne es beispielsweise
sein, dass aufgrund der demografischen Entwicklung in ländlichen Gebieten
die Gesamtzahl der Patientinnen und Patienten sinkt, zugleich jedoch
ältere, vielfach erkrankte Patientinnen und Patienten häufig höhere
Versorgungsaufwände haben. Dieser verstärkte Behandlungsbedarf müsse in
die Planung einbezogen werden.

Insgesamt sei es auch notwendig, dass die Krankenhäuser und die ambulant
Versorgenden gemeinsam an ihrer Versorgungsqualität gemessen werden. „Hier
soll in Zukunft die Kontinuität der Versorgung, die Kommunikation mit
Patientinnen und Patienten sowie die Indikations- und Ergebnisqualität
einbezogen werden“, erläutert Dr. med. Monika Nothacker, stellv. Leiterin
des AWMF-Instituts für Medizinisches Wissensmanagement (AWMF-IMWi).
Insbesondere bei der Indikationsqualität können Leitlinien unterstützen,
die jeweils den aktuellen Stand des Wissens zusammenfassen und damit die
Grundlage für vertrauenswürdige Entscheidungen in der Behandlung von
Patientinnen und Patienten bilden.

Zugleich brauche es eine grundlegende sektorenübergreifende Reform der
Vergütung. „Die derzeitige duale Finanzierung sowie der
gesundheitspolitisch forcierte Wettbewerb zwischen den
Leistungsanbietenden stehen einer ressourcenbewussten Versorgung in vielen
Bereichen entgegen, auch dies muss sich dringend ändern“, betont Zepp. Zur
Überwindung der Sektorengrenzen setzen sich die wissenschaftlichen
medizinischen Fachgesellschaften außerdem für neue, ebenfalls
sektorenübergreifende und interprofessionelle Versorgungskonzepte in Form
von Zentren und Netzwerken ein. „Nur so kann im Sinne einer
evidenzbasierten hochwertigen Patient*innenversorgung die Ergebnisqualität
verbessert werden, die das Primat der zukünftigen Versorgungsplanung sein
muss“, sagt Zepp.

Hier gelangen Sie zur ausführlichen Stellungnahme:
<https://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Stellungnahmen/Medizinische_Versorgung/20220629_AWMF_Stellungnahme_KH_Reform_final.pdf>

*** Bei Veröffentlichung Beleg erbeten. ***

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften (AWMF) e. V. bündelt die Interessen der medizinischen
Wissenschaft und trägt sie verstärkt nach außen. Sie handelt dabei im
Auftrag ihrer 182 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften.
Gegründet 1962 mit dem Ziel, gemeinsame Interessen stärker gegenüber dem
Staat und der ärztlichen Selbstverwaltung zu positionieren, erarbeitet die
AWMF seitdem Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese im
wissenschaftlichen und politischen Raum. Die AWMF ist Ansprechpartner für
gesundheitspolitische Entscheidungsträger, wie den Gemeinsamen
Bundesausschuss, und koordiniert die Entwicklung und Aktualisierung
medizinisch-wissenschaftlicher Leitlinien in Deutschland. Jede
gemeinnützige Fachgesellschaft in Deutschland kann Mitglied werden, sofern
sie sich wissenschaftlichen Fragen der Medizin widmet. Die AWMF finanziert
sich vorwiegend durch die Beiträge ihrer Mitgliedsgesellschaften und
Spenden.

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Ein reicher Schatz, der endlich gehoben werden muss: DDG fordert Zusammenführung der bundesweiten DMP-Diabetes-Daten

Wirkung und Sicherheit eines einzelnen Medikaments können recht gut in
klinischen Studien untersucht werden. Nahezu unmöglich ist es dagegen, die
facettenreiche Behandlung chronischer Erkrankungen, wie die des Diabetes
mellitus, unter kontrollierten oder gar doppelblinden Studien zu
evaluieren. Zu vielfältig sind die Voraussetzungen, die die Erkrankten mit
sich bringen, und zu komplex ist die Therapie, die sich aus vielen, zum
Teil nicht-medikamentösen Interventionen zusammensetzt. Im Rahmen einer
Studie können diese nur schwer voneinander getrennt betrachtet werden.

Umso wichtiger wäre es, die umfangreichen, im Behandlungsalltag ohnehin
anfallenden Daten, aus den Disease-Management-Programmen (DMP)
zusammenzuführen und auszuwerten. Bereits seit mehreren Jahren fordert die
Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), diesen bislang weitgehend
ignorierten Datenschatz zu heben. Apelle zur freiwilligen Zusammenführung
der bereits erhobenen Daten zeigten bislang keine Wirkung. Daher fordert
der DDG-Vorstand den Gesetzgeber dazu auf, die Verpflichtung zur
Zusammenführung der Dokumentationsdaten in den DMP-Anforderungen
festzuschreiben.

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Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte
Behandlungsprogramme, die Menschen mit einer chronischen Erkrankung bei
der Therapie und Behandlung unterstützen. Hier soll ein koordiniertes
Vorgehen ermöglichen, dass erkrankte Personen über Einrichtungsgrenzen
hinweg auf dem aktuellen medizinischen Forschungsstand behandelt werden–
so können Komplikationen und Folgeerkrankungen vermieden werden. Für
Menschen mit Diabetes mellitus existieren solche Programme seit 2003;
mittlerweile sind rund fünf Millionen Betroffene – über 4,7 Millionen
Menschen mit Typ-2-Diabetes, sowie 267.000 Menschen mit Typ-1-Diabetes –
bundesweit in diese Programme eingeschrieben. „Bis heute ist es in den
meisten Bundesländern jedoch nicht gelungen, die im Rahmen der DMP
erhobenen Daten gezielt zusammenzuführen und auszuwerten“, sagt Dr. med.
Matthias Kaltheuner, Diabetologe aus Leverkusen.

Das sei umso weniger verständlich, als die Voraussetzungen hierfür gar
nicht besser sein könnten: Im Rahmen der DMP werden die Patienten
regelmäßig untersucht und wichtige Parameter, teilweise mehrmals im Jahr,
erfasst und festgehalten. Hierzu zählen der Blutzucker- und HbA1c-Wert,
der Blutdruck, die Nierenfunktion und auch der bei dieser Erkrankung so
wichtige Zustand der Augen und Füße. „Diese Daten werden seit Beginn der
DMP-Verträge in allen 17 kassenärztlichen Vereinigungen bundesweit erhoben
und liegen im gleichen Dateiformat vor“, betont Kaltheuner. Die für eine
bundesweite Analyse erforderliche Standardisierung sei daher seit vielen
Jahren gewährleistet, und auch die Analysekompetenz werde im
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Köln bereits
vorgehalten. „Es wäre daher in kurzer Zeit und mit geringem Aufwand
möglich, die DMP-Dokumentationen in einer Art nationalem Diabetesregister
zusammenzuführen und auszuwerten“, erklärt der Diabetologe.

Aus den Daten, die bislang weitgehend ungenutzt bei den kassenärztlichen
Vereinigungen (KV) liegen, ließen sich wertvolle Informationen zum
eventuellen Nutzen der DMPs und zur Versorgungsqualität von Menschen mit
Diabetes herausfiltern. „Insbesondere für Längsschnittuntersuchungen sind
die Daten hervorragend geeignet, da die Patientinnen und Patienten in den
DMP über Jahre hinweg begleitet werden“, sagt Dr. Dorothea Reichert,
niedergelassene Diabetologin in Landau und DDG-Vorstandsmitglied. Damit
ließen sich primär medizinische Fragen, wie die nach dem Einfluss von
Komorbiditäten oder des Alters auf den Krankheitsverlauf, beantworten.
Aber auch gesundheitspolitische Fragestellungen, wie beispielsweise welche
Betroffenen mit Diabetes in hausärztlicher Betreuung von einer
frühzeitigen Überweisung in spezialisierten Zentren profitieren oder
Schnittstellen besser ineinandergreifen können, ließen sich klären.

Ausführlich analysiert und publiziert wurden die DMP-Daten bislang nur in
der KV-Bereichen Nordrhein und Westfalen-Lippe. Niedersachsen und Baden-
Württemberg stehen zumindest in den Startlöchern. „Im Grunde ist aber seit
Jahren kein wesentlicher Fortschritt zu erkennen“, sagt Kaltheuner. Der
DDG-Vorstand appelliert daher an die betroffenen Institutionen sowie den
Gesetzgeber, die Zusammenführung der Dokumentationen verpflichtend in den
DMP-Anforderungskatalog aufzunehmen. Die Erhebung der DMP-Daten habe
bisher mindestens 1,5 Milliarden Euro gekostet, so die DDG-Experten. Diese
nun zu zentralisieren, zu analysieren und in einem Gesamtbericht
darzustellen, schlage mit verhältnismäßig geringen Kosten zu Buche. Derart
günstig seien wichtige medizinische und gesundheitspolitische
Erkenntnisse, die Millionen von schwer betroffenen Menschen zugutekommen,
nicht oft zu haben.

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Über die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG):
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) ist mit mehr als 9200 Mitgliedern
eine der großen medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften in
Deutschland. Sie unterstützt Wissenschaft und Forschung, engagiert sich in
Fort- und Weiterbildung, zertifiziert Behandlungseinrichtungen und
entwickelt Leitlinien. Ziel ist eine wirksamere Prävention und Behandlung
der Volkskrankheit Diabetes, von der mehr als acht Millionen Menschen in
Deutschland betroffen sind. Zu diesem Zweck unternimmt sie auch
umfangreiche gesundheitspolitische Aktivitäten.

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