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Auto/Motor

Deutscher Verkehrssicherheitsrat Mobilität ermöglichen, Sicherheitsstandards einhalten - DVR appelliert an Bundesrat!

Morgen entscheidet der Bundesrat, ob Inhaber des Pkw-Führerscheins u.a. ohne eine zusätzliche Prüfung Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren dürfen. Der DVR appelliert an das Plenum, sich der Empfehlung der Fachleute aus dem Verkehrsausschuss des Bundesrats anzuschließen und zugunsten der Verkehrssicherheit zu entscheiden. Idealerweise sollte der Passus zum vereinfachten Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 komplett aus dem Verordnungsentwurf gestrichen werden.

Die 3. EG-Führerscheinrichtlinie vom 20. Dezember 2006 erlaubt es den Mitgliedstaaten der EU, allen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B, auch das Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 zu ermöglichen. Auf Wunsch von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer soll diese Regelung künftig auch in Deutschland gelten.

Nach Auffassung des DVR wird bei dem entsprechenden Verordnungsentwurf jedoch auf entscheidende Standards verzichtet. „Die geplante Regelung ist nicht im Sinne der Verkehrssicherheit. Wichtige Aspekte, wie z.B. eine abschließende Prüfung sind nicht vorgesehen“, sagt Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des DVR.

Weitere Gründe, die gegen das erleichterte Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 sprechen

  • Das vorgesehene Konzept für die Ausbildung wird den Anforderungen des Straßenverkehrs nicht gerecht. Es fehlen eine abschließende praktische Prüfung, Fahrten im Realverkehr und damit insgesamt Fahrpraxis.
  • Fahrer von Leichtkrafträdern der Klasse A1 belegten auch 2018 Platz 2 bei den Hauptverursachern von Unfällen mit Getöteten und Verletzten.
  • Leichtkrafträder der Klasse A1 fördern nicht die Mobilität im Alltag. Sie werden vorrangig in der Freizeit genutzt.

 

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Deutscher Verkehrssicherheitsrat Zahl der Verkehrstoten nachhaltig senken – Verkehrsüberwachung flächendeckend ausweiten

Laut des Statistischen Bundesamts wird die Zahl der Getöteten im Straßenverkehr 2019 voraussichtlich auf ein Rekordtief von 3.090 sinken. Anlässlich der heutigen Mitgliederversammlung des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) betonte Prof. Dr. Walter Eichendorf, Präsident des DVR, dass das keine Entwarnung für die Verkehrssicherheitsarbeit bedeuten dürfe.

Mehr Personal für die Verkehrsüberwachung
„3.000 Verkehrstote pro Jahr sind inakzeptabel. Wer es ernst meint und die Zahl deutlich senken möchte, muss die Vision Zero konsequent verfolgen.“ Dazu zähle, die Verkehrsüberwachung flächendeckend auszuweiten. Von den Innenministern der Länder forderte er deshalb, mehr Personal bei der Polizei für die Verkehrsüberwachung und neueste Technik bereitzustellen. „Allen muss klar sein, dass es Verkehrsregeln gibt, an die man sich halten muss“, so der Präsident.

Arbeitsgruppe berät über Reform des Bußgeldkatalogs
Er begrüßte den Vorstoß der Verkehrsministerkonferenz (VMK) eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die Vorschläge für eine Reform des Bußgeldkatalogs erarbeitet.
In ihrem Grußwort hatte die Vorsitzende der VMK, Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes erklärt: „Appelle, die Verkehrsregeln zu beachten, sind ein wichtiger Baustein. Aber Regeln sind nur so viel wert, wie die Höhe der Sanktion, mit der Verstöße auch geahndet werden.“ Die von der VMK beauftragte Arbeitsgruppe werde Verkehrsordnungswidrigkeiten mit hohem Gefährdungspotential identifizieren und sich beim Bund dafür einsetzen, die Sanktionsniveaus zügig zu erhöhen.

 

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Unfallprognose 2019: Deutlich weniger Verkehrstote, aber keine Entwarnung

Das Statistische Bundesamt (Destatis) geht davon aus, dass für 2019 die Zahl der Verkehrstoten auf etwa 3090 sinken wird und damit den niedrigsten Stand seit Beginn der Aufzeichnung vor 60 Jahren erreicht. Auch die Zahl der Verletzten wird voraussichtlich um drei Prozent auf rund 383 000 zurückgehen. Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) wertet die Prognose als ein wichtiges Zeichen für die Präventionsarbeit in Deutschland. Von einer Trendwende könne jedoch noch nicht gesprochen werden, wie der DVW-Präsident Prof. Kurt Bodewig klar zu verstehen gab: „Mit der aktuellen Unfallprognose haben wir einen Etappensieg für die Vision Zero errungen. Das ist erfreulich, aber noch lange keine Entwarnung, denn die Unfallzahlen bleiben auf Rekordniveau. Wir müssen weiter an die großen Themen ran und das sind unter anderem Alkohol, Raserei und Ablenkung.“

2018 hatte sich nach einem historischen Tiefstand die Zahl der Verkehrstoten wieder erhöht (3275 Verkehrsopfer). Nun errechnete Destatis für das aktuelle Jahr auf Grundlage der entsprechenden Unfallzahlen von Januar bis September einen Rückgang bei den Getöteten um etwa fünf Prozent auf einen neuen Tiefstand. Trotzdem kämen im Straßenverkehr durchschnittlich immer noch 8 Menschen pro Tag ums Leben, etwa 1000 werden verletzt. Auch die Zahl der polizeilich erfassten Unfälle erhöht sich laut Schätzung auf über 2,6 Millionen.

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Tipps für den Alltag Wechsel der Kfz-Versicherung auch nach 30. November möglich

Der vielbeschworene Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung, der 30. November, ist vorbei. Was ist, wenn die Rechnung des Versicherers erst danach kommt und man eben auch erst später erfährt, dass die Kfz-Versicherung im kommenden Jahr teurer wird. Muss man zwangsläufig beim bisherigen Versicherer bleiben? Nein. Hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel: Erst mit Erhalt der Beitragsrechnung und Kenntnis über den höheren Beitrag beginnt, wie die HUK-COBURG mitteilt, die einmonatige Kündigungsfrist zu laufen.

Selbst bei gesunkenem Beitrag entfällt das Sonderkündigungsrecht nicht automatisch: Versicherte profitieren durch unfallfreies Fahren von sinkenden Schadenfreiheitsklassen. Auch das führt oft zu niedrigeren Prämien, obwohl das Tarifniveau des Grundbeitrags über dem des Vorjahres liegt. Hier bleibt die Sonderkündigung eine Option.

Fazit: Die Rechnung sollte sehr genau gelesen werden. Besteht ein Sonderkündigungsrecht, muss der bisherige Versicherer seinen Kunden darauf klar und deutlich darauf hinweisen. Dem Wechsel zum günstigeren Kfz-Versicherer steht dann – auch nach dem 30. November – nichts mehr im Weg.

Vergleichen lohnt sich auf jeden Fall, denn die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich: Oft lassen sich so ein paar hundert Euro pro Jahr einsparen. Beim Preisvergleich helfen entsprechende Portale im Internet. Doch Vorsicht, kein Portal berücksichtigt alle Kfz-Versicherer und oft handelt es sich leistungsseitig um ein abgespecktes Angebot. Wechselwillige sollten also immer in mehreren Portalen recherchieren. Aber die Rechner arbeiten auf Provisionsbasis, sind also nur bedingt unabhängig. Manche Direktversicherer sind dort gar nicht zu finden. Daher lohnt sich stets auch eine parallele Anfrage bei Direktversicherern.

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