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Gesundheit

Multidisziplinär und praxisnah: Berufsbegleitendes Bachelorstudium Intensivierte Fachpflege

Auf dem Campus der RFH  RFHInteressierte Pflegekräfte lädt die RFH Köln am Mittwoch, 19. Oktober 2016 um 18 Uhr zu einem Informationsabend über den berufsbegleitenden Bachlorstudiengang "Intensivierte Fachpflege" ein.

Im berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang „Intensivierte Fachpflege“ an der Rheinischen Fachhochschule Köln (RFH) erweitern Pflegekräfte praxisbezogen und wissenschaftlich fundiert ihre Kenntnisse. Mit dem Studium gewinnen sie neue berufliche Perspektiven und können sich auf Führungspositionen im Krankenhaus und anderen Einrichtungen im Gesundheitswesen vorbereiten. Das Studium ist multidisziplinär für ein praxisorientiertes und patientenzentriertes Handeln angelegt: Zum einen vertiefen Studierende ihre medizinisch-

naturwissenschaftlichen Kenntnisse und erweitern ihren Blick für ethische und soziale Fragestellungen bei der Patientenbehandlung. Zum anderen bauen sie ihre Fachkompetenz in der fachspezifischen Versorgung der Patienten aus, beispielsweise in der Fallsteuerung komplexer Pflegesituationen bei Erwachsenen und Kindern oder auch bei der Kommunikation mit schwer Erkrankten und deren Angehörigen. Des Weiteren vermittelt der Studiengang betriebswirtschaftliche und medizinrechtliche Kenntnisse sowie fundiertes Wissen im Umgang mit Versorgungs- und Forschungsprojekten.

Der berufsbegleitende Bachelor-Studiengang (Bachelor of Science) wurde in Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum des Universitätsklinikums Bonn entwickelt. Die Theorie wird in Köln an der RFH und in Bonn gelehrt, der praktische Teil im Skills Lab der Universitätsklinik Bonn.

Fachgesundheits- und Krankenpflegekräfte mit einer abgeschlossenen Weiterbildung beispielsweise in Intensivpflege, Anästhesie, Onkologie oder Pädiatrie können sich die ersten drei Semester des Studiengangs anerkennen lassen, sodass sie den Bachelor-Abschluss in nur vier Semestern erlangen. Ansonsten beträgt die Regelstudienzeit berufsbegleitend sieben Semester.

Interessierte Pflegekräfte lädt die RFH am Mittwoch, 19. Oktober 2016 um 18 Uhr zu einem Informationsabend ein. Er findet statt im RFH-Hauptgebäude, Schaevenstr. 1 a/b, 50676 Köln (Raum 215). Kontakte:
Studienberater Christian Streich M.A., Tel.: 0221 20302-627, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Studiengangsleiterin Vanessa Jakob, Dipl.-Pflegewissenschaftlerin (FH), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Informationen: http://www.rfh-koeln.de

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Tag der Stiftungen: Neues Promotionsstipendium ausgeschrieben

Zum Europäischen Tag der Stiftungen schreibt die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ein weiteres Promotionsstipendium aus. Vom 4. Oktober 2016 bis 8. Januar 2017 können sich junge Wissenschaftler aus Medizin, Jura, Sozial- oder Kommunikationswissenschaften und anderen Bereichen, die an einer deutschen Universität oder Hochschule zum Themenkomplex „Junge Erwachsene mit Krebs im Alter zwischen 18 und 39 Jahren“ promovieren wollen, bewerben.

Entsprechend ihrem Motto „Krebs erforschen. Zukunft spenden“ schreibt die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ein weiteres Promotionsstipendium aus. Die Ausschreibung richtet sich an junge Wissenschaftler aus Medizin, Jura, Sozial- oder Kommunikationswissen-schaften und anderen Bereichen, die an einer deutschen Universität oder Hochschule zum Themenkomplex „Junge Erwachsene mit Krebs im Alter zwischen 18 und 39 Jahren“ promovieren wollen.

„Obwohl unsere Stiftung mit etwas mehr als zwei Jahren noch jung ist, haben die Promotionsstipendien schon eine Tradition. In diesem Herbst schreiben wir das vierte Stipendium aus“, so Prof. Dr. med. Mathias Freund, Vorsitzender des Stiftungskuratoriums. Die Stipendiaten erhalten für die Dauer von einem Jahr monatlich 800 Euro sowie einen einmaligen Sachkostenzuschuss von 400 Euro für Fachliteratur, Teilnahme an Kongressen oder Weiterbildungen. „Nach dem Ausschreibungsende am 8. Januar 2017 begutachtet ein externes Expertengremium die Bewerbungen und entscheidet über die Vergabe der Förderung“, ergänzt Michael Oldenburg, Vorsitzender der Stiftung.

Die aktuellen Förderrichtlinien des Promotionsstipendiums sind ab dem 4. Oktober 2016 unter https://www.junge-erwachsene-mit-krebs.de/projekte/promotionsstipendium/foerderr... einzusehen.

Die Stiftung fördert bereits zwei Medizinstudentinnen aus München und Lübeck und einen Medizinstudenten aus Köln. Auf der Jahrestagung der deutschsprachigen Fachgesellschaften für Hämatologie und Medizinische Onkologie vom 14. bis 18. Oktober 2016 in Leipzig stellen die drei Stipendiaten den aktuellen Stand ihrer Promotionsprojekte in einer wissenschaftlichen Poster-Sitzung vor.

Die künftige Ärztin Ayla Kocak aus Lübeck konnte mit dem Stipendium eine Forschungsarbeit am National Cancer Institute (NCI) in den USA realisieren. Nach sieben Monaten Auslandsstudium kehrte sie vor wenigen Wochen nach Deutschland zurück und absolvierte im September ein Praktikum an der Charité in Berlin. „Es war eine großartige Erfahrung, am NCI in Washington D. C. zu arbeiten, und es hat mich in meiner Forschungsarbeit enorm vorangebracht. Die Erfahrungen in der Klinik und der Kontakt mit den Patienten an der Charité haben mir sehr viel Freude gemacht“, erklärt Kocak begeistert. Mit Beginn des Wintersemesters 2016 führt sie ihr Studium an der Universität zu Lübeck fort und wird ihre dort ihre Arbeit in der experimentellen Medizin abschließen.

Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs wurde im Juli 2014 von der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. gegründet. Die Stiftung will auf die besondere Situation von jungen Erwachsenen mit Krebs aufmerksam machen und die Öffentlichkeit für die spezifischen Problemstellungen junger Erwachsener mit Krebs sensibilisieren.

Die Arbeit der Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt und wird ausschließlich durch Spenden finanziert. „Auch dieses Projekt, wie alle anderen unserer Stiftung, können wir nur mit Hilfe von Unterstützern ermöglichen. Herzlichen Dank an alle Spender“, betont Freund.

Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs bei der Postbank
IBAN: DE57 1001 0010 0834 2261 04 BIC: PBNKDEFF

(Die angegebene Genderform vertritt im Text beide Geschlechter.)

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Jubiläumskongress in schweren Zeiten: Organmangel überschattet medizinischen Fortschritt

Morgen eröffnet die 25. Jahrestagung der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG). Wie bereits die erste Jahrestagung der Gesellschaft findet der Jubiläumskongress in Essen statt. Die Kongresspräsidenten, Prof. Andreas Paul und Prof. Oliver Witzke nehmen das Jubiläum auch zum Anlass, um ein ernüchterndes Resümee zu ziehen: „Viele medizinische Probleme von damals sind weitgehend gelöst, dennoch steht die Transplantationsmedizin in Deutschland vor mehr Herausforderungen als jemals zuvor!“


Vor fast einem viertel Jahrhundert fand in Essen die erste Jahrestagung der Deutschen Transplantationsgesellschaft statt. Morgen eröffnet nun, und zwar erneut wieder in der Ruhrmetropole, die bereits 25. Jahrestagung. Die Präsidenten dieses Jubiläumskongresses, Prof. Andreas Paul und Prof. Oliver Witzke, beide vom Universitätsklinikum Essen, freuen sich darauf, das größte deutschsprachige Forum der Transplantationsmedizin eröffnen zu können. „Wir erwarten 800 Kolleginnen und Kollegen aus dem deutschsprachigen Raum, aufschlussreiche Studien und intensive Diskussionen“, so Prof. Paul.

Die inhaltlichen Schwerpunkte reichen in diesem Jahr von der Nutzung von Organen von Spendern, die als „expanded criteria donor“ (ECD)* gelten, über die Bedeutung der Transplantationsinfektiologie bis hin zur Weiterbildung zum Transplantationsmediziner, einer zukünftigen Zusatzbezeichnung für Ärzte, die die besondere Schulung und fachliche Qualifikation beteiligter Facharztgruppen belegen wird. Die Tagung bietet durch viele Themen rund um die Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge bei Organtransplantationen die Möglichkeit, vorhandenes Wissen zu vertiefen bzw. neue Erkenntnisse zu gewinnen. Aber ebenso gehören das Erkennen und die Behandlung von Komplikationen nach einer Organspende dazu. Zudem werden auf dem Kongress Fragen der gesetzlichen, ethischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Transplantationsmedizin beleuchtet.

Parallel zum Kongress der Deutschen Transplantationsgesellschaft findet wie bereits in den vergangenen Jahren der Pflegekongress der AKTx Pflege statt. Die Kombination der beiden Kongresse und der dadurch mögliche intensive Austausch fördert die Zusammenarbeit der für die Transplantation wichtigen Berufsgruppen.

Im Rahmen der Jahrestagung der DTG werden die bedeutendsten Forschungspreise der deutschen Transplantationsmedizin verliehen, wie der Rudolf-Pichlmayr-Preis, der Preis zur Förderung der Organspende und der Forschungspreis Immunsuppression der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG).

Anlässlich eines Jubiläumskongresses muss aber auch zurückgeblickt werden. „1992 standen wir noch ganz am Anfang der Therapie mit modernen Immunsuppressiva. Es fehlte die Erfahrung, wie es gelingen kann, Abstoßungen zu verhindern, ohne das Immunsystem der Betroffenen komplett lahmzulegen und ihre Lebensqualität dramatisch zu mindern“, erklärt Prof. Witzke. Seitdem hat sich viel getan: Abstoßungen können heute früh erkannt und in den meisten Fällen erfolgreich behandelt werden. Immer weniger Menschen verlieren ihr Transplantat. Auch stehen zahlreiche verschiedene Medikamente zur Verfügung, die eine moderne Immunsuppression nach dem Motto „so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich“ erlauben. „In den vergangenen 25 Jahren hat die Transplantationsmedizin enorm große Fortschritte gemacht und ist den Kinderschuhen entwachsen. Viele medizinische Probleme von damals sind weitgehend gelöst und es wird weiterhin ambitioniert geforscht, um die Transplantationsergebnisse zu verbessern, die Funktion der Spenderorgane länger aufrecht zu erhalten und die Lebensqualität von transplantierten Patienten denen gesunder Menschen anzugleichen“, erklärt Prof. Witzke.

Überschattet wird diese positive Entwicklung durch den eklatanten Rückgang der zur Verfügung stehenden Organe. „Die Transplantationsmedizin steht vor mehr Herausforderungen als jemals zuvor!“ erklärt Prof. Dr. Björn Nashan, Hamburg, Präsident der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG).

Das Ziel der Deutschen Transplantationsgesellschaft ist es daher, systemische Schwächen zu benennen und Lösungen aufzuzeigen. „Es kann nicht sein, dass es zwar medizinisch möglich wäre, viel mehr Patienten mit Organversagen zu retten, aber dass dies in der Realität nicht möglich ist, weil hierzulande die notwendige gesellschaftliche Diskussion bislang ausgeblieben ist“, ergänzt Prof. Bernhard Banas, Regensburg, President-Elect der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG).

Weiter vertieft wird dieses Thema in der Kongress-Pressekonferenz am Donnerstag, den 06. Oktober 2016 von 13:15 bis 14:15 Uhr (Eventraum 2), zu der wir Sie herzlich einladen!

*„expanded criteria donor“ (ECD)-Spender sind Spender über 50 Jahre, auf die mindestens zwei der folgenden Kriterien zutreffen: Bluthochdruck, Kreatinin >1,5 mg/dl oder Schlaganfall sowie Spender über 60 Jahre. Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.d-t-g-online.de
http://www.dtg2016.de

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DGP: Frühzeitige Integration der Palliativmedizin schützt vor Übertherapie am Lebensende

Gegen Übertherapie am Lebensende kann laut Deutscher Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) ein frühzeitiges Miteinander von krankheitsspezifischen Therapien und palliativmedizinischer Behandlung und Versorgung schützen.

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) begrüßt, dass das Thema Überversorgung am Lebensende aktuell von medizinischen Fachgesellschaften und den Medien aufgegriffen und intensiv diskutiert wird. Übertherapie am Lebensende kann nicht nur zu falscher Ressourcenverteilung, sondern auch zu inhaltlicher Unterversorgung führen. „Die thematische Einengung der medizinischen Behandlung auf Krankheitsbekämpfung lenkt die Aufmerksamkeit der Betroffenen von der wichtigen Auseinandersetzung mit den grundlegenden Fragen eines schicksalhaft auf das Sterben zu gerichteten Krankheitsverlaufes ab.“ so DGP-Vizepräsident Dr. Bernd-Oliver Maier.„Die palliativmedizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten darf nicht zu kurz kommen.“

Denn: „Trotz aller medizinischen Fortschritte verstirbt weiterhin etwa die Hälfte der Krebspatienten an den Folgen ihrer Erkrankung“, heißt es in einer aktuellen Presseerklärung der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V., mit der die DGHO die Veröffentlichung ihrer Empfehlungen zur Vermeidung von Unter- und Überversorgung in Diagnostik und Therapie von Blutkrebserkrankungen und soliden Tumoren begleitet. Die DGP begrüßt die Empfehlungen der DGHO ausdrücklich und ist im Austausch mit der onkologischen Fachgesellschaft seit langem darum bemüht, das frühzeitige Miteinander von tumorspezifischen Therapien und palliativmedizinischer Behandlung, wie es dem Stand der Wissenschaft entspricht, in der klinischen Praxis umzusetzen. Dieser frühintegrative Ansatz gilt entsprechend für die palliativmedizinische Mitbehandlung und Versorgung von pulmologischen, neurologischen, kardiologischen, geriatrischen und multimorbiden Patientinnen und Patienten.

Die Diskussion berührt die Frage, wie schwerkranke Patientinnen und Patienten unterstützt werden können, ihre Bedürfnisse und Wünsche auch in einer sehr geschwächten Lebenssituation zum Ausdruck zu bringen, in der sie bzw. Betreuer oder Bevollmächtigte über möglicherweise folgenschwere Therapieoptionen entschei-den müssen. Auch Ärztinnen und Ärzte müssen sich damit auseinandersetzen, an welchem Punkt der Behand-lung sie bei der Indikationsstellung für Therapiemaßnahmen „umschalten“: von der Hoffnung auf Heilung oder Lebensverlängerung - mittels Anwendung eines komplexen und sich rasant entwickelnden Systems an diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten - auf die palliativmedizinische Behandlung und Begleitung des lebensbegrenzend erkrankten Menschen, die sich allein auf die Linderung seiner Beschwerden, sein sub-jektives Wohlbefinden und seine spezifischen Bedürfnisse im jeweiligen sozialen Umfeld konzentriert.

“Wir benötigen dringend einen Wandel im Verständnis sowohl bei Ärzten wie in der breiten Öffentlichkeit, dass das Hinzuziehen eines Palliativmediziners nicht gleichbedeutend ist mit dem Ende aller Hoffnungen! Im Gegenteil: Unsere klinische Erfahrung zeigt, dass die frühe Verknüpfung von kausaler und symptombezogener Behandlung es Patienten viel eher ermöglicht, das ganze Spektrum der relevanten Fragen zu stellen und so allmählich einen für sie angemessenen Umgang mit ihrer Lebenssituation zu finden.“ betont Dr. Bernd-Oliver Maier, Chefarzt einer Klinik für Palliativmedizin und interdisziplinäre Onkologie in Wiesbaden.

In dem Moment, in dem die Chancen und Risiken einer krankheitsspezifischen Therapie ehrlich, verständlich und ohne suggestive „falsche Hoffnungen“, sondern mit all ihren potentiellen Widersprüchen kommuniziert werden, sollte gleichzeitig ein Team bereit sein, die Konsequenzen von Entscheidungen für oder gegen eine Therapie mitzutragen, den alternativen Weg ohne krankheitsspezifische Therapie kompetent zu erklären und bei vorliegendem Einverständnis auch zu begleiten und zu gestalten. Das kann Freiräume für den Patienten und seine Familie schaffen, um zur Ruhe zu kommen, die eigenen Bedürfnisse in den Blick zu nehmen und die noch verbleibende - häufig in jeder Hinsicht intensive - Zeit so gut wie möglich gemeinsam zu nutzen, so Maier.

Die unzutreffende Angst vor rechtlichen Konsequenzen führt nicht selten zu einer Fortführung lebenserhaltender Maßnahmen wie der künstlichen Flüssigkeitsgabe, ohne dass diese hinterfragt werden. Oft sind diese Maßnahmen aber nicht mehr medizinisch indiziert, weil sie dem Therapieziel nicht mehr dienlich sind oder für den Behandelten sogar eine Belastung darstellen können. Sollte der Patient das Unterlassen oder Abbrechen lebensverlängernder Therapien - und dazu kann auch das Abschalten der Beatmung gehören - einfordern, so stellt die Fortführung dieser von der Einwilligung nicht mehr gedeckten Behandlung eine Körperverletzung dar, betont Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein, Vorstandsmitglied der DGP. Richtschnur für die Durchführung jeder Therapiemaßnahme ist die medizinische Indikation, d.h. der Arzt oder die Ärztin hält eine Maßnahme für geboten, um ein Therapieziel im Sinne des Patienten zu erreichen. Dies gilt für eine Chemo- oder Strahlentherapie genau wie für die Linderung begleitender Symptome wie Schmerzen, Atemnot oder Angst.

„Aus unserer Sicht sollten belastende onkologische Therapien am Lebensende ohne wesentliche Chance auf klinischen Nutzen unterlassen werden.“ - diese Aussage der DGHO kann die DGP nur unterstreichen, sofern Patienten in diese Abwägungsprozesse soweit notwendig einbezogen und mit den Folgen der Entscheidung nicht allein gelassen werden. Die beiden medizinischen Fachgesellschaften sind sich einig darin, dass die Ge-wichtung tumorspezifischer und symptomorientierter Therapiemaßnahmen entsprechend den Wünschen und dem Willen des Patienten und in enger Absprache z.B. zwischen Onkologie und Palliativmedizin erfolgen sollte.

Um eine frühe Integration der Palliativversorgung in die onkologische Behandlung umsetzen zu können, müs-sen klare Strukturen geschaffen werden, betont die in der DGP tätige AG Interdisziplinäre Onkologie in der Palliativmedizin: Bei Diagnosestellung eines nicht-heilbaren Tumorstadiums sollte ein verpflichtendes Beratungsgespräch zu Angeboten der Palliativversorgung stattfinden. Die Einbindung palliativmedizinischen Sachverstands in Tumorkonferenzen sowie zur Beratung bei Symptomen sollte das therapeutische Angebot erweitern. Im Tätigkeitsfeld der niedergelassenen onkologisch tätigen Ärzte ist eine Kooperation mit weiteren ambulanten Anbietern der Hospiz- und Palliativversorgung anzustreben - nicht zuletzt unter Einbeziehung der Hausärzte, welche die Patienten und ihr Umfeld schon lange und unabhängig von der Krebserkrankung kennen.

Zusammenfassend begrüßt die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin ausdrücklich den konstruktiven Dialog, der schon mit vielen Fachgesellschaften geführt wird, um das gemeinsame Anliegen einer bestmöglichen patientenzentrierten Palliativversorgung weiterzuentwickeln. In diesem Kontext hat die DGP sich auch im „Klug-Entscheiden“-Prozess der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) engagiert und entsprechende Empfehlungen formuliert, welche in Kürze erscheinen werden. Das Anliegen einer patientenzentrierten Palliativversorgung ist auch über die „S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung“ und über das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) strukturprägend und unmittelbar für Patienten wirksam.

Einer reflexartigen Überversorgung kann am besten durch Aufklärung begegnet werden, die ohne Schuldzuweisungen und Polemik im Austausch auf Augenhöhe um realitätsnahe Umsetzungskonzepte einer integrierten Palliativversorgung ringt - diesen Weg konsequent fortzusetzen, entspricht dem Selbstverständnis der DGP.

St. W. Krause: Klug entscheiden…in der Hämatologie und Medizinischen Onkologie. Dtsch Arztebl 2016; 113(38): A-1650 / B-1391 / C-1367

Leitlinienprogramm Onkologie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF), Deutschen Krebsgesellschaft e.V. (DKG) und Deutschen Krebshilfe (DKH): S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung (2015)

B. Alt-Epping, S. Fuxius, U. Wedding (2015): Onkologie für die Palliativmedizin. Universitätsverlag Göttingen. Ein Projekt der AG Interdisziplinäre Onkologie der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin

Stellungnahme der AG Interdisziplinäre Onkologie in der Palliativmedizin zur frühzeitigen Integration palliativmedizinischer Versorgung in die onkologische Therapie (2014)

F. Nauck, Ch. Ostgathe, L. Radbruch: Ärztlich assistierter Suizid. Hilfe beim Sterben – keine Hilfe zum Sterben. Dtsch Arztebl 2014; 111(3): A 67–71
Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.dgpalliativmedizin.de/startseite/dgp-fruehzeitige-integration-der-palliativmedizin-schuetzt-vor-uebertherapie-am-lebensende.html


Kontaktdaten zum Absender der Mitteilung stehen unter:
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V.

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