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Gesundheit

Neue BZgA-Studie: Suchtmittelkonsum junger Menschen rückläufig

Heute wurden in Berlin zentrale Studienergebnisse der repräsentativen Befragung „Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2015“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vorgestellt: Die Raucherquote bei den 12- bis 17-Jährigen liegt schon seit längerem auf historisch niedrigem Niveau, jetzt ist das Rauchen auch bei den 18- bis 25-Jährigen deutlich rückläufig. Regelmäßiger Alkoholkonsum nimmt unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen weiterhin kontinuierlich ab. Die Verbreitung des Rauschtrinkens ist immer noch zu hoch. Und es konsumieren zu viele junge Erwachsene die illegale Droge Cannabis.


Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler hat heute zusammen mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zentrale Studienergebnisse der repräsentativen BZgA-Befragung „Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2015“ in Berlin vorgestellt. Marlene Mortler: „Die Ergebnisse der Drogenaffinitätsstudie zeigen, dass wir in der Drogen- und Suchtprävention auf dem richtigen Weg sind. Das Rauchen gehört in Deutschland längst nicht mehr zum Lebensgefühl junger Menschen. Die auf Prävention ausgerichtete Tabakpolitik der Bundesregierung zeigt Wirkung. Aber wir dürfen in unseren Anstrengungen nicht nach-lassen: Zum 1. April dieses Jahres haben wir verpflichtende Bildwarnhinweise auf Zigaretten-packungen eingeführt. Außerdem brauchen wir ein Verbot der Tabakaußenwerbung. Die Wissenschaft zeigt, dass Tabakwerbeplakate gerade junge Menschen ansprechen. Beim Alkohol ist die langfristige Entwicklung erfreulich: Jugendliche und junge Erwachsene trinken weniger Alkohol. Sorgen bereitet mir nach wie vor das Rauschtrinken. Zudem zeigen die neuen Zahlen, wie verbreitet der Cannabiskonsum unter Jugendlichen ist. Wer in dieser Situation die vollumfängliche Legalisierung von Cannabis fordert, der sorgt dafür, dass noch mehr Jugend-liche zum Joint greifen!“ Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, bemerkt: „Die Studie der BZgA zum Suchtmittel-konsum junger Menschen zeigt insgesamt positive Entwicklungen. Nachdem die Raucherquote bei den 12- bis 17-Jährigen schon seit längerem auf historisch niedrigem Niveau liegt, ist das Rauchen auch bei den 18- bis 25-Jährigen deutlich rückläufig. Auch die tendenziell positiven Trends beim Alkoholkonsum zeigen, dass breit angelegte Präventionsmaßnahmen und Informationsangebote, wie unter anderem die BZgA-Kampagne ‚Alkohol? Kenn dein Limit.‘, wirken. Besorgniserregend ist allerdings die noch immer hohe Zahl junger Menschen, die Rauschtrinken praktizieren. Außerdem konsumieren noch zu viele junge Erwachsene die illegale Droge Cannabis.“ Den Studienergebnissen zufolge rauchen aktuell 7,8 Prozent der Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren. Die Raucherquote liegt damit in dieser Altersgruppe auf dem niedrigsten Stand aller Studien, die die BZgA seit den 1970er Jahren durchgeführt hat. Gleichzeitig stieg die Zahl der Jugendlichen, die in ihrem Leben noch nie geraucht haben, weiter an und liegt nun mit 79,1 Prozent auf dem höchsten Stand. Auch unter den 18 bis 25 Jährigen ist die Raucherquote mit aktuell 26,2 Prozent weiter rückläufig, während die Nieraucherquote auf 38,8 Prozent angestiegen ist. Regelmäßiger Alkoholkonsum, das heißt mindestens einmal pro Woche, nimmt unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen weiterhin kontinuierlich ab. Von den 12- bis 17-Jährigen geben aktuell 10,0 Prozent und von den 18- bis 25-Jährigen 33,6 Prozent an, dass sie regelmäßig Alkohol trinken (2005: 12- bis 17-Jährige 18,6 Prozent, 18- bis 25-Jährige 40,5 Prozent). Etwa jeder Dritte im Alter von 12 bis 17 Jahren sagt, dass er oder sie im Leben noch nie Alkohol getrunken hat. Obwohl die Verbreitung des Rauschtrinkens teilweise zurückgeht, ist sie insgesamt immer noch zu hoch: 15,9 Prozent der männlichen und 12,5 Prozent der weiblichen Jugendlichen geben an, dass sie sich mindestens einmal im Monat in einen Rausch trinken, bei den 18- bis 25-Jährigen sind es bei den Männern 44,6 Prozent und bei den Frauen 32,9 Prozent. Bei den illegalen Drogen ist Cannabis nach wie vor die mit Abstand am meisten konsumierte Substanz. 9,7 Prozent der 12- bis 17-Jährigen erklären, schon einmal im Leben Cannabis konsumiert zu haben. Bei den 18- bis 25-Jährigen sind es bereits 34,5 Prozent. In dieser Altersgruppe ist allerdings die Zahl derjenigen, die in ihrem Leben schon einmal andere illegale Suchtmittel konsumiert haben (Lebenszeitprävalenz) weitaus niedriger: sie liegt bei Ecstasy bei 4,0 Prozent, für Amphetamine ebenfalls bei 4,0 Prozent, für Kokain bei 2,9 Prozent sowie bei den neuen psychoaktiven Substanzen, den sogenannte „Legal Highs“ bei 2,2 Prozent. Im Rahmen der Befragung wurde erstmals auch die Lebenszeitprävalenz von Crystal Meth erfragt. Hier geben 0,6 Prozent der 18- bis 25-Jährigen an, die Substanz schon einmal in ihrem Leben konsumiert zu haben.
Die Drogenaffinitätsstudie der BZgA wird seit 1973 in regelmäßigen Abständen durchgeführt und ist das zentrale Instrument zur Erfassung von Trends im Suchtmittelkonsum junger Menschen in Deutschland. Für die Drogenaffinitätsstudie 2015 wurden 7.004 Personen im Alter von 12 bis 25 Jahren im Zeitraum von März bis Juni 2015 befragt.
Weitere Informationen finden Sie unter Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,

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WHO "Surgical Safety"-Checklist: Mehr Patientensicherheit bei Operationen

Wie Operations-Checklisten und Patienten-Armbänder helfen, Behandlungsfehler zu verhindern Medizinische Behandlungen und chirurgische Eingriffe sind in den letzten Jahren in Deutschland immer sicherer geworden. Vor dem Hintergrund von jährlich geschätzt weit über 600 Millionen ärztlichen Behandlungen in Deutschland liegt die Quote der Fehltherapien mit unter 3500 aber bei kaum messbaren 0,0006 Prozent. Schlüssel für diese ständige Qualitätsverbesserung bei den Therapien und auch der Risikominimierung bei chirurgischen Eingriffen ist unter anderem die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelte "Surgical Safety"-Checkliste. Hinzu kommen in vielen Klinken ganz spezielle Maßnahmen zur Optimierung der Therapiesicherheit. Dazu zählen etwa an der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in Tübingen und der Orthopädischen Universitätsklinik Regensburg / Bad Abbach, Checklisten vor und während der Operation sowie die Einführung eines obligatorischen Patientenarmbands zur Vermeidung von Verwechslungen.

 

Ein wesentlicher Schlüssel zur Optimierung der Sicherheitskultur in deutschen Kliniken bei Operationen ist heute die von der WHO empfohlene, auf drei Säulen gestützte OP-Checkliste: Sie basiert auf einem permanenten Informationsaustausch zwischen allen am Eingriff beteiligten Operationsteam-Mitgliedern. Die Effizienz dieses WHO-Qualitätsmanagementsystems ist seit Jahren durch zahlreiche Studien nachgewiesen. Ärztliche Fachgesellschaften in Deutschland, wie zum Beispiel die Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen (VSOU), empfehlen die WHO-Checkliste generell bei allen operativen Interventionen in Deutschland anzuwenden.

"Keine Operation ohne ausgefüllte WHO-Checkliste"
"Die WHO-Checkliste ist seit mehreren Jahren fester Bestandteil der Operationsroutine in unserer Klinik", sagt Professor Dr. Ulrich Stöckle, Ärztlicher Direktor der Berufsgenossenschaftlichen (BK) Unfallklinik Tübingen. "Die zu operierende Beine, Arme oder Gelenke muss der Operateur zunächst auf der Station markieren. Diese Markierung wird vor dem Transport des Patienten in den OP-Trakt erneut überprüft. Dieses Vorgehen muss strikt eingehalten werden. Kein Patient wird ohne ausgefüllte WHO-Checkliste in den OP-Bereich eingeschleust", bestätigt Prof. Dr. Grifka.

Weitere Sicherheitsplus: ID-Armband und Keimtestung
Ebenfalls wichtig im Klinikalltag: Von der Aufnahme bis zur Entlassung muss ein Patient eindeutig identifizierbar sein. Identifikationsarmbänder stellen beispielsweise in der Orthopädischen Universitätsklinik Bad Abbach und in der BK Klinik Tübingen sicher, dass auch bei krankheits- oder sprachbedingten Verständigungsschwierigkeiten die Identität der Patienten jederzeit eindeutig festgestellt werden kann und Verwechslungen ausgeschlossen sind.

Bekannt ist das Prinzip des Patientenarmbandes bisher vor allem auf Säuglingsstationen, um Verwechslung von Neugeborenen auszuschließen. In vielen Ländern, darunter auch in den USA, den Niederlanden und Großbritannien, ist das Patientenarmband schon seit vielen Jahren etabliert.

Auch bei der VSOU-Jahrestagung 2016:
Patientensicherheit eines der Schwerpunktthemen

Die Verbesserung der Patientensicherheit ist auch ein zentrales Thema der Jahrestagung des VSOU zwischen 28. und 30. April in Baden-Baden. Dabei stehen die besonderen Anforderungen an die Patientensicherheit in der Orthopädie und der Unfallchirurgie im Zentrum der Fachtagung. Dazu gehört auch die Einführung einer verpflichtenden Testung von gefährdeten Patienten, z.B. aus Altenheimen, anderen Krankenhäusern oder dem Ausland auf Problemkeime.

"Zentrale Kongresse, wie die von Herrn Prof. Stöckle und mir durchgeführte Tagung, haben die Aufgabe, moderne Operationsverfahren mit schneller Rekonvaleszenz darzustellen und zugleich größere Sicherheit für die Patienten zu gewährleisten", so Prof. Grifka als Tagungspräsident. "Als festen Programmpunkt haben wir deshalb bei allen wichtigen Themenschwerpunkten Vorträge zur Reduzierung von Operationsrisiken und Sicherheitsmaßnahmen aufgenommen."
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Bundesfamilienministerium berücksichtigt DGOU-Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) sieht die Forderungen aus ihrer Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) im Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechtes weitestgehend berücksichtigt. Mit der geplanten Reform geht eine Ära zu Ende: Chirurginnen soll zukünftig besser ermöglicht werden, in angemessener Weise auch mit Baby im Bauch ihrer gewohnten operativen Tätigkeit nachzugehen.Bislang war es ihnen verboten, schwanger den Operationssaal zu betreten.


Zum vorliegenden Referentenentwurf haben OPidS-Gründerinnen Dr. Maya Niethard und Dr. Stefanie Donner in der Anhörung am 5. April 2016 im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Stellung bezogen: „Wir unterstützen die Gesetzesnovelle. Sie trägt dem Wunsch vieler Frauen Rechnung, ihre bisherige Erwerbstätigkeit fortzuführen. Nun hoffen wir auf rasche Umsetzung“, sagt Niethard.

Mit dem Gesetzesentwurf will das BMFSFJ die Mutterschutzregelungen zeitgemäßer und verständlicher fassen und Rechtsunsicherheiten beseitigen. „Die unzeitgemäße Auslegung des Mutterschutzgesetzes von 1952 bremst Chirurginnen nach Bekanntgabe der Schwangerschaft in ihrer beruflichen Entwicklung aus“, sagt Donner.

Die erzwungene Pause führt zu einer längeren Weiterbildungszeit und somit zu einem späteren Erwerb des Facharzttitels. Das OP-Verbot entspricht oftmals nicht dem Wunsch vieler Betroffener – zumal sich die Arbeitsbedingungen im OP durch die Fortschritte in der Medizin stark verändert haben. Daher setzt sich die DGOU mit der Initiative OPidS dafür ein, dass werdende Mütter selbst entscheiden können, ob sie das Skalpell weiter in der Hand behalten wollen.

Das im Jahr 2015 veröffentlichte Positionspapier „Operieren in der Schwangerschaft“ der DGOU schafft dafür die Voraussetzungen: Es bündelt Informationen und Handlungsempfehlungen zu den Aspekten Recht, Röntgen, Strahlenschutz, Infektionsrisiko und Narkose. Das Positionspapier gibt zudem eine Anleitung zur Erstellung einer individuellen Gefährdungsbeurteilung und die Umgestaltung des Arbeitsplatzes.

Mit dieser Expertise hat die DGOU nicht nur junge Medizinerinnen beraten, sondern auch das BMFSFJ. „Der neue Gesetzesentwurf betont nun die Arbeitgeberpflichten zur Beurteilung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen für schwangere und stillende Frauen. Damit sehen wir das Mitbestimmungsrecht der Schwangeren gestärkt, selbst entscheiden zu können, ob sie ihre operative Tätigkeit fortsetzen möchte“, so Niethard.

„Bisher bereits bestehende Rechte werden nun stärker betont“, sagt Donner. Denn obwohl das Mutterschutzgesetz (MuSchG) den Umgang mit schneidenden und stechenden Instrumenten und somit einen Einsatz im Operationssaal für Schwangere nicht explizit ausschließt, erhalten die Betroffenen bislang ein striktes OP-Verbot.

„Grund ist die bisherige Rechtsunsicherheit für Arbeitgeber“, erklärt Donner. Daher werde das MuSchG sehr streng ausgelegt. Das führe dazu, dass viele Kliniken den Schwangeren ein generelles Beschäftigungsverbot aussprechen – ohne dass sie individuell geprüft haben, ob sie den Arbeitsplatz so umgestalten können, dass die Schwangere unter bestmöglichen Schutzmaßnahmen weiter operativ tätig sein kann.
 
Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.dgou.de
http://www.opids.de

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Entdeckung: Darmbakterien fördern das Stammzellwachstum bei Darmkrebs

Eine der häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland ist der Darmkrebs. Prof. Dr. med. Sebastian Zeißig, Forschungsgruppenleiter am DFG-Forschungszentrum für Regenerative Therapien Dresden (CRTD) – Exzellenzcluster an der TU Dresden und Arzt an der Medizinischen Klinik I des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden, konnte erstmals eine entscheidende Rolle von Darmbakterien in der Regulierung von Stammzellen im Darm und der Entwicklung von Darmkrebs nachweisen. Diese Entdeckung verspricht neuartige Therapieansätze – nicht nur für Krebs, sondern auch zur Unterstützung der Regeneration des Darmes, wie zum Beispiel nach einer Chemotherapie.


Dresden. Die Darmoberfläche ist ein sich rasch erneuerndes Gewebe, dessen Regeneration von Stammzellen des Darms ausgeht. Eine Zerstörung dieser Stammzellen, wie zum Beispiel nach einer Chemotherapie, führt zu einer verschlechterten Regeneration des Darmes und zu schwerer Erkrankung. Im Gegensatz dazu können genetische Mutationen, die das Wachstum von Darmstammzellen weiter fördern, zu unkontrollierter Organregeneration und der Entwicklung von Darmkrebs führen. Stammzellen im Darm bedürfen daher gut abgestimmter Kontrollmechanismen, die die Regeneration unterstützen, aber die Krebsentstehung verhindern.

Sebastian Zeißigs Forschungsgruppe konnte nun zeigen, dass Bakterien innerhalb der normalen Darmflora in Darmgewebe eindringen und ein Enzym in Stammzellen aktivieren, das das Stammzellwachstum unterstützt und somit die Krebsentwicklung fördert. Diese Entdeckung könnte die Grundlage neuartiger Therapien für die Prävention und Behandlung von Darmkrebs bilden. „In Zukunft könnten Bakterien, die so konstruiert sind, dass sie bestimmte Signalwege blockieren, als lokal im Darm wirkende Probiotika eingesetzt werden. Damit könnte das Wachstum von Darmkrebs gehemmt oder möglicherweise sogar seine Entstehung gänzlich verhindert werden“, so Sebastian Zeißig. Da Stammzellen für die Regeneration des Darmes essentiell sind, könnten Therapien, welche auf diese Signalwege fokussieren, zukünftig auch helfen, neue Medikamente zu entwickeln, die die Nebenwirkungen bei Chemotherapien, Strahlentherapien oder anderen Schäden des Darms reduzieren.

Mit seiner Forschungsgruppe am CRTD hat Sebastian Zeißig bereits begonnen, Darmbakterien genetisch zu verändern, um die Regeneration und Krebsentwicklung im Darm zu beeinflussen. Sebastian Zeißig, der auch als Oberarzt an der Medizinischen Klinik I des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden tätig ist, fügt hinzu: „Mit einem starken Fokus auf Stammzellbiologie und einer engen Verbindung zur klinischen Medizin bietet das CRTD ein einzigartiges Umfeld für Ärzte in der Forschung, um neue Behandlungsmethoden für die regenerative Medizin und Krebstherapie zu entwickeln.“

Wissenschaftliche Publikation:
"Epithelial calcineurin in the control of microbiota-dependent intestinal tumor development" (NMED-A75820A)
DOI 10.1038/nm.4072

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.crt-dresden.de


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Darmkrebsentwicklung DFG-Forschungszentrum für Regenerative Therapien TU Dresden,

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