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Gesundheit

Patientenkongress "Was Allergiker wissen müssen"

Der Deutsche Lungentag e. V. lädt ein zum Patientenkongress in Berlin.


Am 31. Oktober 2015 findet in Berlin (Urania Berlin, An der Urania 17, 10787 Berlin) im Rahmen des 18. Deutschen Lungentages ein ganztägiger Patientenkongress statt. Jeder interessierte Bürger ist von 10.00 Uhr bis 16.30 Uhr zur kostenlosen Teilnahme eingeladen. Das Besondere: Ausgewiesene Experten berichten in verständlicher Sprache über neueste Erkenntnisse der Allergologie und Lungenmedizin.

Für Jeden, der selbst oder im persönlichen Umfeld erlebt, was allergische Erkrankungen an Problemen mit sich bringen können, ist der Patientenkongress geradezu ein Pflichttermin. Wichtige Themenbereiche werden u.a. Allergien und Asthma, Allergien und Kinder, Nahrungsmittelallergien, sowie Allergien und Berufswahl sein. Zu den Referenten gehören u. a. die bekannten Allergiespezialisten Professor Bergmann von der Charité, Professor Renz, Professor Hamelmann und Frau Professor Beyer.
Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.lungentag.de

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Krebsdiagnose mit einer Blutprobe

Krebsdiagnose mit einem BluttestEine Blutprobe könnte in Zukunft zur Krebsdiagnose und Verlaufsbeobachtung dienen. Dass ein Tumor Erbmaterial in das Blut abgibt, weiß man schon lange. Seit kurzer Zeit ist die moderne Labortechnik in der Lage, die winzigen Fragmente zuverlässig darin nachzuweisen.

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Mehr Sex macht nicht glücklicher

Verschiedene Studien zeigen: Mehr Sex kann dazu beitragen, glücklicher zu sein. Aber die Sex-Häufigkeit pendelt sich in jeder Beziehung bei einem Optimum ein. Wird sie künstlich verändert, führt das eher zu einer größeren Unzufriedenheit der Partner, berichtet das Apothekenmagazin "Baby und Familie". Es beruft sich auf eine US-Studie, für die Wissenschaftler Paare gebeten hatten, die Häufigkeit ihrer sexuellen Aktivität bewusst zu steigern. Ergebnis: Glücklicher wurden die Paare nicht.

Quelle: Baby und Familie

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Neuer Stent-Pass zum Schutz vor gefährlichen Blutgerinnseln im Herz

Seit 1. Oktober Ausgabe eines Stent-Passes an Herzpatienten gesetzlich Pflicht für kardiologische Kliniken und Praxen

Jedes Jahr werden nach Expertenschätzungen über 300.000 Stents bei Herzpatienten in Deutschland eingesetzt. Der Stent hat als Gefäßstütze die Funktion, ein verengtes Herzkranzgefäß nach Aufdehnung dauerhaft offen zu halten. Eingesetzt wird er zur Behandlung der koronaren Herzkrankheit (KHK) und des Herzinfarkts. In Deutschland sind schätzungsweise sechs Millionen Menschen von einer KHK betroffen. Einen neuen kostenfreien koronaren Stent-Pass bieten die Deutsche Herzstiftung und die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) unter Mitarbeit ihrer Arbeitsgruppe Interventionelle Kardiologie (AGIK) an unter www.herzstiftung.de/Stent-Pass.html
Der Pass hilft Patienten und Ärzten bei der dauerhaften Kontrolle der Einnahme von plättchenhemmenden Medikamenten wie Acetylsalicylsäure (ASS) und Clopidogrel oder Prasugrel oder Ticagrelor. „Diese Medikamente sind lebenswichtig, denn sie verhindern eine Verklumpung von Blutplättchen am Stent, was im schlimmsten Fall einen Herzinfarkt zur Folge hat“, warnt Herzspezialist Prof. Dr. med. Stephan Baldus, Vorsitzender der Kommission für Klinische Kardiologie der DGK und Beiratsmitglied der Deutschen Herzstiftung. Um solchen gefährlichen Blutgerinnseln vorzubeugen, müssen regelmäßig plättchenhemmende Medikamente wie ASS und Clopidogrel/Prasugrel/

Ticagrelor eingenommen werden. „Der Stent-Pass hilft, eine folgenschwere Unterbrechung der Behandlung zu vermeiden, indem Arzt und Patient darin den Therapieverlauf dauerhaft dokumentieren“, betont Prof. Baldus. Der Ausweis führt u. a. Daten zu Art und Dosierung der Medikamente, Implantationsdatum und Stent-Modell. Zusammengefaltet passt er in jedes Portemonnaie.

Stent-Pass entspricht neuer gesetzlicher Regelung
Deutschlandweit müssen seit 1. Oktober kardiologische Kliniken und Praxen nach Einbringung eines Implantats (z. B. Stent, künstliche Herzklappen, Schrittmacher) dem Patienten einen Implantat-Pass aushändigen, der bestimmte Daten enthalten muss. Im Fall des Stent-Passes z. B. Name der für die Implantation verantwortlichen Person und Einrichtung, Name des Stent-Herstellers und der Seriennummer. Dies verlangt der Gesetzgeber nach einer Anpassung der Informations- und Dokumentationspflichten in Paragraph 10 der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV).

Der kostenfreie Stent-Pass kann bei der Deutschen Herzstiftung kostenfrei angefordert werden unter www.herzstiftung.de/Stent-Pass.html oder telef. unter 069 955128400.

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