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HHN evaluiert Germany Lacrosse Convention als Zukunftsevent für Breitensport Lacrosse

• Der Deutsche Lacrosse Verband und die Reinhold-Würth-Hochschule starten
eine
Kooperation

• Projekt der angewandten Forschung wurde auf den Weg gebracht

• Studierende beraten zu Fragen des strategischen Eventmanagements

Heilbronn/Künzelsau, Mai 2022. Der Deutsche Lacrosse Verband e.V. (DLaxV)
möchte die strategische Vermarktung und Entwicklung der Sportart weiter
professionalisieren sowie neue Zielgruppen erschließen. Dabei wird der
Verband durch den Studiengang Betriebswirtschaft und Kultur-, Freizeit-,
Sportmanagement (BK) der Reinhold-Würth-Hochschule (RWH), Campus Künzelsau
der Hochschule Heilbronn (HHN) unterstützt.

Im Rahmen eines Projekts der angewandten Forschung unter der Leitung von
Professor Sebastian Kaiser-Jovy untersuchen Studierende des 6. Semesters
die Germany Lacrosse Convention GerLAXCon, die vom 20. bis 22. Mai in
Dresden stattfindet. Die GerLAXCon ist das größte Lacrosse-Event Europas,
und stellt ein neues Veranstaltungsformat im Breitensport Lacrosse dar.

Kann die Germany Lacrosse Convention als zukünftige Veranstaltung für
Randsportarten wie Lacrosse einen Mehrwert für die gesamte Community
bringen? Um diese Frage zu beantworten, wird eine Delegation von BK-
Studierenden die Veranstaltungsorganisation während der GerLAXCon
begleiten und vor Ort in Dresden Daten sowie Erfahrungen aus erster Hand
sammeln.

Transfer von Forschung und Lehre als Ziel

Durch die Kooperation profitiert der Verband vom Knowhow der
Sportmanagement-Studierenden und von der wissenschaftlichen Begleitung,
während die Studierenden die Gelegenheit erhalten, ihre Kompetenzen in
einem anspruchsvollen Projekt praktisch anzuwenden.

„Solche Praxisprojekte umzusetzen, ist für uns als Hochschule für
angewandte Wissenschaften Anspruch und Aufgabe gleichermaßen. Wenn dabei,
wie mit dem DLaxV, unsere Studierenden umfassend eingebunden sind, dann
werden wir unseren Anforderungen in besonderer Weise gerecht“, so
Professor Kaiser-Jovy.
„Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit, wobei ein besonderer Dank dem
DLaxV-Vorstand gebührt, vertreten durch den 1. Vorsitzenden Dr. Simon
Krause.“

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Hochschule Heilbronn – Kompetenz in Technik, Wirtschaft und Informatik
Mit ca. 8.000 Studierenden ist die Hochschule Heilbronn eine der größten
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg. Ihr
Kompetenz-Schwerpunkt liegt auf den Bereichen Technik, Wirtschaft und
Informatik. An vier Standorten in Heilbronn, Heilbronn-Sontheim, Künzelsau
und Schwäbisch Hall bietet die Hochschule mehr als 50 Bachelor- und
Masterstudiengänge an. Die Hochschule pflegt enge Kooperationen mit
Unternehmen aus der Region und ist dadurch in Lehre, Forschung und Praxis
stark vernetzt.

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85. ZEIT Forum Wissenschaft

85. ZEIT FORUM WISSENSCHAFT | Über welche Freiheit reden wir? – Zwischen
Verantwortung, Solidarität und Selbstbestimmung

Am 19. Mai 2022 um 19 Uhr findet das 85. ZEIT Forum Wissenschaft in der
Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften statt. Auf der Bühne
diskutieren Gyde Jensen, MdB, Prof. Dr. Philipp Lepenies und Prof. Dr.
Angela Schwerdtfeger. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist erforderlich
unter: www.zeitforumwissenschaft.de.

Jedes Jahr sterben laut Statistiken der WHO mehr als sieben Millionen
Menschen an den Folgen von Luftverschmutzung. Ein Blick in die Zukunft
prognostiziert Hungersnöte, verheerende Naturkatastrophen und unbewohnbare
Landstriche, wenn die Bevölkerung der Industrieländer ihren Lebensstil
nicht nachhaltig verändert. Wir müssten weniger Auto fahren, seltener
fliegen, unseren Ressourcenverbrauch drosseln, um Klima und Artenvielfalt
zu schützen und allen Menschen auf der Erde vergleichbare Lebenschancen zu
eröffnen. Doch viele Menschen sind nicht bereit zu verzichten.
Einschränkungen ihres Konsums und ihrer Mobilität empfinden sie als
Verlust persönlicher Freiheit. Dabei übersehen sie, dass unsere Freiheit
oft auf Kosten anderer erkauft ist: Das preiswerte T-Shirt auf Kosten
prekär beschäftigter Textilarbeiter*innen in Bangladesch, unser gewaltiger
CO2-Fußabdruck auf Kosten versinkender Inseln im Pazifik, unser heutiger
Wohlstand auf Kosten der Entwicklungschancen künftiger Generationen.

Wo endet das individuelle Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung? Wie
können wir globale Solidarität und Generationengerechtigkeit fördern? Und
sind wir wirklich bereit dazu? Für viele Menschen ist eine große
Entscheidungs- und Wahlfreiheit eine absolute Selbstverständlichkeit. Sie
sind mit ihr aufgewachsen und haben diese verinnerlicht. Doch was ist,
wenn wir diese individuelle Wahlfreiheit bald nicht mehr haben?

Über diese und weitere Fragen diskutieren Ralf Krauter, Redakteur
„Forschung aktuell“, Deutschlandfunk und Andreas Sentker,
Geschäftsführender Redakteur und Leiter Ressort Wissen, DIE ZEIT beim 85.
ZEIT Forum Wissenschaft mit diesen Expert*innen:

*** Gyde Jensen, MdB, stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im
Deutschen Bundestag ***

*** Prof. Dr. Philipp Lepenies, Ökonom und Professor für Politik mit
Schwerpunkt Nachhaltigkeit an der Freien Universität Berlin & Leiter des
Forschungszentrums für Nachhaltigkeit FFN ***

*** Prof. Dr. Angela Schwerdtfeger, Professorin für Öffentliches Recht an
der Georg-August-Universität Göttingen und wissenschaftliche Direktorin
des Think Tanks „Democratic Futures“ ***

INFORMATIONEN ZUR TEILNAHME

Sie können das ZEIT Forum Wissenschaft am 19. Mai live vor Ort in der
Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften verfolgen. Für den
Besuch der Veranstaltung gilt die 2G Regelung (Wirksamer Genesenen-
Nachweis oder vollständiger Impfschutz). Wir empfehlen das Tragen einer
FFP2 Maske.

Bitte melden Sie sich unter dem folgenden Link zur Veranstaltung an:
https://zeitforumwissenschaft.de/85-zeit-forum-wissenschaft/.

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Sprachwandel des Deutschen - Neu an der UDE: Melitta Gil

Sprache verändert sich unablässig. Die neue Linguistik-Professorin Melitta
Gillmann untersucht an der Fakultät für Geisteswissenschaften der
Universität Duisburg-Essen (UDE) etwa, wie sich Anredepronomen in der
Sprachgeschichte gewandelt haben. Zudem erforscht sie sprachliche
Unterschiede in verschiedenen Regionen und wie sie historisch entstanden
sind.

„Das ‚Du‘ ist heute auf dem Vormarsch. Es wird in immer mehr
Zusammenhängen verwendet, es suggeriert Nähe“, sagt die Germanistin. Das
sei aber erst in der jüngeren Sprachgeschichte zu beobachten. Wieso auch
nicht? Ist doch gut, wenn’s zumindest in Unterhaltungen etwas lockerer
zugeht, oder nicht!? „Das ‚Du‘ war in der Sprachgeschichte lange Zeit mit
einem geringeren sozialen Status verbunden. Es wurde zum Beispiel genutzt,
um niedere Dienstangestellte anzusprechen. Jemanden zu duzen war praktisch
eine Beleidigung“, erklärt die 37-Jährige. Dennoch wurde im Affekt wie bei
Streitereien relativ flexibel zum Du gewechselt. „Kurioserweise wurde Gott
in Predigten und religiösen Texten immer geduzt“, so Gillmann.

Wie die Hilfsverben ‚haben‘ und ‚sein‘ in deutschen Dialekten genutzt
werden, ist weiteres Forschungsthema der UDE-Linguistin. „Mich
interessiert, welches der beiden Verben für Aussagen im Perfekt verwendet
wird. Im Norddeutschen und Westfälischen sagen die Menschen eher ‚ist
angefangen‘ statt ‚hat angefangen‘.“ Im Süddeutschen hingegen heiße es
durchgehend ‚ist gesessen/gestanden/gelegen‘. „Historisch lässt sich hier
interessanterweise in allen Regionen eine deutlich breitere Variation
beobachten. Ich untersuche, was dazu geführt hat, dass einige Verben einen
anderen Weg als die Standardsprache eingeschlagen haben.“

Melitta Gillmann studierte Germanistik, lateinische Philologie und
Pädagogik von 2005 bis 2010 auf Lehramt an der Universität Mainz und 2008
an der niederländischen Universität Antwerpen. Danach forschte sie als
wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hamburg, wo sie 2015
promoviert wurde und bis 2022 Juniorprofessorin für Historische
Sprachwissenschaft war. Zugleich vertrat sie von 2019 bis 2020 eine
Professur für Deutsch als Fremdsprache an der Universität Bamberg.

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Nach Verfassungsgerichtsurteil: IÖW empfiehlt, Anwohner und standortnahe Gemeinden mehr an Energiewende zu beteiligen

Verpflichtende Beteiligung von Kommunen an Erneuerbare-Energien-Anlagen
in Mecklenburg-Vorpommern ist verfassungsgemäß
► IÖW empfiehlt: auch andere Bundesländer und der Bund sollten
Beteiligungsregelungen schaffen, um die Energiewende zu beschleunigen
► Finanzielle Beteiligung muss Teil einer Gesamtstrategie für Förderung
einer regional geprägten Energiewende werden

Berlin, 17. Mai 2022 – Auf dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat
die Energiebranche gewartet: Ist das Bürger- und
Gemeindenbeteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern verfassungsgemäß?
Die Antwort: ja, das Land darf Betreiber von Windenergieanlagen dazu
verpflichten, Bürger*innen im Umkreis von fünf Kilometern der Anlagen eine
Eigentumsbeteiligung oder alternativ Sparprodukte anzubieten und der
Standortgemeinde eine Abgabe zu zahlen, um auf diese Weise die Akzeptanz
der lokalen Bevölkerung gegenüber Windrädern zu stärken. Um den Ausbau
erneuerbarer Energien angesichts der Klimakrise und des Ukraine-Kriegs
deutlich zu beschleunigen, empfiehlt das Institut für ökologische
Wirtschaftsforschung (IÖW) nun eine noch weitergehende Beteiligung von
Bürger*innen an der Energiewende.

Gerichtsurteil bestätigt, dass Eigentumsbeteiligung geeignet ist

Im Jahr 2021 hat die Bundesregierung eine Beteiligungsregelung im
Erneuerbare-Energien-Gesetz geschaffen, wobei diese, anders als die
Regelung in Mecklenburg-Vorpommern, lediglich eine freiwillige Zahlung der
Anlagenbetreiber an die Kommunen ermöglicht. In einer Studie im Auftrag
des Wirtschaftsministeriums hatte das IÖW gemeinsam mit dem Institut für
Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) und der Kanzlei Becker Büttner
Held (BBH) entsprechende Vorschläge für die finanzielle Beteiligung von
betroffenen Kommunen bei Planung, Bau und Betrieb von erneuerbaren
Energieanlagen vorgelegt.

„Die Bundesregelung ist zwar ein wichtiger Schritt hin zu mehr
Beteiligung, aber unsere Empfehlungen zur Beteiligung von Kommunen und
Bürger*innen gehen noch deutlich weiter“, sagt IÖW-Wissenschaftler Steven
Salecki. „Auch das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts weist in
diese Richtung: Es sieht eine Eigentumsbeteiligung als geeignet und
zumutbar an, um die Bevölkerung in den umfangreichen technischen und
gesellschaftlichen Transformationsprozess der Energiewende einzubinden und
die Klimaneutralitätsziele zu erreichen.“

Weitere Energiewende muss beteiligungsorientiert erfolgen

„Um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und dabei die
Bevölkerung – Gegner*innen wie Befürworter*innen – mitzunehmen, muss die
weitere Ausgestaltung der Energiewende unweigerlich beteiligungsorientiert
erfolgen“, ergänzt Energiewendeexperte Bernd Hirschl vom IÖW. „Dazu sollte
ein verpflichtendes Angebot zur Eigentumsbeteiligung auch auf die anderen
Bundesländer oder gar auf die Bundesebene ausgedehnt werden. Daneben
sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen für Energy Sharing in
Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften geschaffen werden, was laut EU-Recht
längst vorgesehen ist. Damit ließe sich die breite Teilhabe und
finanzielle Beteiligung nahezu aller Bürger*innen ermöglichen.“

Vorläufige Forschungsergebnisse einer empirischen Untersuchung des
Zusammenhangs von regionaler Wertschöpfung, Beteiligungsmodellen und
Akzeptanz in der Energiewende (Forschungsprojekt ReWA), die das IÖW
gemeinsam mit dem Institut für Zukunfts-, Energie- und Stoffstromsysteme
(IZES) und der Agentur für erneuerbare Energien (AEE) durchführt, weisen
darauf hin, dass eine alleinige finanzielle Teilhabe nicht per se
akzeptanzförderlich ist. „Wichtig ist, dass die Gesamtstrategie der
Energiewende von der Bevölkerung getragen wird, einzelne Regelungen müssen
ineinandergreifen und Kosten und Nutzen gerecht verteilt werden“, sagt
Salecki. „Dafür müssen auch Kommunen als zentrale Akteure aktiviert und
befähigt werden, die Planungsprozesse anzugehen, zu unterstützen und im
besten Falle auch selbst Anlagen zu errichten und/oder zu betreiben, damit
möglichst viel des ökonomischen Nutzens der heimischen Wertschöpfung bei
den Standortkommunen verbleibt.“

Bislang gibt es vor Ort allerdings Hemmnisse wie mangelnde fachliche
Kapazitäten oder fehlende finanzielle Ressourcen. Hier sind der
Gesetzgeber und die Bundesregierung gefragt, so die Forschenden. Einen
ersten Beitrag könnte eine verpflichtende finanzielle
(Mindest-)Beteiligung von Kommunen leisten. Auch Finanzierungshilfen wie
Bürgschaften oder Vorkaufsrechte für risikoärmere bereits bestehende
Erneuerbare-Energien-Projekte bieten vielversprechende Ansätze, die zudem
schnell umsetzbar wären.

„Zu einer Gesamtstrategie gehört auch, Energieerzeugung und -verbrauch
regional effizient zusammenzuführen“, sagt Bernd Hirschl. „Die technische
und wirtschaftliche Effizienz einer Regionalisierung der Energieversorgung
bietet idealerweise geeignete Anknüpfungspunkte für Erneuerbare-Energie-
Gemeinschaften, regionale Stromangebote etwa von grünen kommunalen
Stadtwerken oder für virtuelle Kraftwerke als effizientes
Ausgestaltungskriterium im Netzbetrieb. Eine regional ausgestaltete
Energieversorgung ist die beste Voraussetzung, um regionale
Wertschöpfungspotenziale auszuschöpfen und somit ein idealer Anreiz für
ländliche und strukturschwache Energieregionen.“

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Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Beschluss vom 23. März 2022 1
BvR 1187/17:
<https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/03/rs20220323_1bvr118717.html>

Studien und Projekte zum Thema:

- Energy Sharing: Eine Potenzialanalyse, Studie im Auftrag des Bündnisses
Bürgerenergie:
<https://www.ioew.de/publikation/energy_sharing_eine_potenzialanalyse>
- Empirische Untersuchung des Zusammenhangs von regionaler Wertschöpfung,
Beteiligungsmodellen und Akzeptanz in der Energiewende (ReWA), Studie im
Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums:
<https://www.ioew.de/projekt/empirische_untersuchung_des_zusammenhangs_von_regionaler_wertschoepfung_beteiligungsmodellen_und_akzeptanz_in_der_energiewende_rewa>
- Ökonomische Beteiligung lokaler Akteure als Schlüssel für Akzeptanz und
stärkeren Ausbau erneuerbarer Energien, Fachartikel in der Zeitschrift für
Neues Energierecht: <https://www.ioew.de/news/article/energiewende-steht-
und-faellt-mit-akzeptanz-finanzielle-beteiligung-von-kommunen-und-
buergern-ist-der-schluessel
>
- Finanzielle Beteiligung von betroffenen Kommunen bei Planung, Bau und
Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen, Studie im Auftrag des
Bundeswirtschaftsministeriums:
<https://www.ioew.de/projekt/finanzielle_beteiligung_von_betroffenen_kommunen_bei_planung_bau_und_betrieb_von_erneuerbaren_energ/>
- Online-Wertschöpfungsrechner für erneuerbare Energien, Tool für Kommunen
und Gemeinden zur Ermittlung des ökonomischen Potenzials durch den Ausbau
erneuerbarer Energien: <https://www.unendlich-viel-
energie.de/wertschoepfungsrechner>

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