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Selbstreflexion für bessere Studienbedingungen

SRH Hochschule für Gesundheit an Hochschul-Barometer 2020/2021 beteiligt.

Wohin steuern die Hochschulen in Deutschland und wie wirken sich die
Strategien der Partner:innen aus Wirtschaft und Politik auf die
Hochschulentwicklung aus? – Diese und weitere Fragen beantwortet seit 2011
das Hochschul-Barometer des Stifterverbandes, in dem sich rund 3.000
Unternehmen, Stiftungen und Privatpersonen zusammengeschlossen haben.
Jährlich analysiert das Hochschul-Barometer die Einschätzungen der
Hochschulleitungen zur aktuellen Situation ihrer Hochschulen und ihre
Erwartungen für die nahe Zukunft. Im Winter 2020/2021 hat sich die SRH
Hochschule für Gesundheit als eine von 182 Hochschulen an der Befragung
des Hochschul-Barometers beteiligt. Eine individualisierte Auswertung
ausgewählter Fragen fasst nun zusammen, wie sich die Gesundheitshochschule
der SRH im Vergleich zu den anderen Hochschulen bewertet.

„Die Auswertung hat gezeigt, dass wir unsere Hochschule an vielen Stellen
besser einschätzen als der Durchschnitt der anderen befragten
Hochschulleitungen ihre Hochschulen. Gerade im Bereich der
Kooperationsbeziehungen weicht unsere Einschätzung deutlich von den
durchschnittlichen Werten ab. Was uns zu dieser Bewertung geführt hat, ist
die Vielzahl von Kooperationsprojekten an unserer Hochschule. Wir arbeiten
extrem eng mit Kooperationspartner:innen wie den SRH Fachschulen in
unseren ausbildungsintegrierenden Studiengängen, aber auch
Praxispartner:innen wie Krankenkassen und ähnlichen zusammen“, fasst Prof.
Dr. habil. Claudia Luck-Sikorski, Präsidentin der SRH Hochschule für
Gesundheit die Teilnahme am Hochschul-Barometer zusammen.

In anderen Bereichen liegt die Selbsteinschätzung der SRH Hochschule für
Gesundheit leicht unter dem Durchschnitt, so etwa bei der Ausstattung und
der Personalsituation. Im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung
konnte jedoch auch in diesen Bereichen seit der Befragung im Winter
2020/2021 einiges verbessert bzw. in die Wege geleitet werden. So werden
aktuell die großen Seminarräume am Campus Gera technisch neu ausgestattet,
um die Lehre noch interaktiver und moderner zu gestalten. Im Fokus steht
dabei das CORE-Prinzip der SRH, bei dem sich alles um
eigenverantwortliches und aktives, kompetenzorientiertes Lernen dreht.
Zudem konnte das Personal im Studierendenservice, im Prüfungsbüro und im
Marketing aufgestockt werden, weitere Stellen in der Personalabteilung und
im akademischen Bereich sollen ebenfalls neu geschaffen werden. Mit diesen
Maßnahmen möchte die Gesundheitshochschule der SRH ihre Stellung am
Wachstumsmarkt Gesundheit auch im 15. Jahr ihres Bestehens festigen und
weiter ausbauen, um ihre Studierenden auf deren Karriereweg im
Gesundheits- und Sozialwesen erfolgreich zu begleiten.

Mehr zur SRH Hochschule für Gesundheit erfahren Interessierte unter
https://www.srh-gesundheitshochschule.de/

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
https://www.srh-gesundheitshochschule.de/unsere-hochschule/hochschulteam
/claudia-luck-sikorski/

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Strategietreffen Virushepatitis 2022 Aktuelles Positionspapier im Kampf gegen Hepatitis B und C

Gegen Hepatitis C gibt es hochwirksame Therapien – nun soll es mit
Aufklärung, Prävention und Früherkennung auch gelingen, sie zu den
Betroffenen zu bringen und die Virushepatitis bis 2030 in Deutschland zu
eliminieren. Auf entsprechende Maßnahmen haben sich Experten aus Medizin,
Wissenschaft, Politik und Versorgungspraxis am letzten Mittwoch im Rahmen
des 'Strategietreffens Virushepatitis' verständigt. Auf der virtuellen
Veranstaltung, die die Deutsche Leberstiftung in Kooperation mit der
Hepatitis B & C Public Policy Association durchführte, wurden im breiten
Konsens ein Positionspapier verabschiedet, das die Elimination der
tückischen Erkrankungen vorantreiben soll.

Chronische Virushepatitiden sind ein weltweites Problem: Schätzungen gehen
davon aus, dass rund 240 Millionen Menschen mit dem Hepatitis B-Virus
(HBV) infiziert sind und über 70 Millionen mit dem Hepatitis C-Virus
(HCV). Jedes Jahr sterben mehr als eine Million Menschen an den Folgen –
die Virushepatitis ist damit eine der tödlichsten Infektionskrankheiten
überhaupt. Bereits vor sechs Jahren hat die WHO daher das Ziel ausgerufen,
die Virushepatitis bis zum Jahr 2030 weltweit zu eliminieren. „Wir haben
hierfür exzellente medizinische Mittel“, sagt Prof. Dr. Heiner Wedemeyer,
Co-Direktor der europäischen Hepatitis B & C Public Policy Association
(HepBCPPA) und Direktor der Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie und
Endokrinologie an der Medizinischen Hochschule Hannover. Mithilfe neuer
antiviraler Therapien lasse sich die Infektion nahezu nebenwirkungsfrei
beherrschen, im Falle der HCV-Infektion sei binnen weniger Wochen sogar
eine vollständige Heilung möglich. Gegen die Hepatitis B stehe zudem eine
wirksame Impfung zur Verfügung. „Nun ist es eine ethische Frage, die
Therapie auch zu den Menschen zu bringen“, so Wedemeyer, der das von der
Deutschen Leberstiftung und der HepBCPPA organisierte Strategietreffen
leitete.

Die erste Hürde besteht jedoch bereits darin, das Ausmaß der
Virusverbreitung überhaupt zu erfassen. Aus Erhebungen des Robert Koch-
Instituts (RKI) geht hervor, dass mehrere Hunderttausend Menschen in
Deutschland mit Hepatitisviren infiziert sind. Genaue Zahlen fehlen
jedoch, wie Dr. Ruth Zimmermann, Epidemiologin am RKI, bei dem Treffen
darlegte. „Obwohl lange bekannt ist, dass die Infektionsrate bei Menschen
mit intravenösem Drogenkonsum, Inhaftierten, Wohnungslosen und Menschen
mit Migrationshintergrund deutlich erhöht ist, ist auch hier die Datenlage
noch dünn“, kritisiert Prof. Dr. Stefan Zeuzem, stellvertretender
Vorsitzender der Deutschen Leberstiftung und Geschäftsführender Direktor
des Zentrums der Inneren Medizin am Universitätsklinikum Frankfurt am
Main. Eines der im Positionspapier festgehaltenen Ziele ist es daher, die
Infektionsraten in den besonders gefährdeten Gruppen, wie auch in der
Gesamtbevölkerung, besser zu erfassen.
Als wichtigen Schritt, um bislang unbekannte HCV- und HBV-Infektionen zu
diagnos-tizieren, wertete die Expertenrunde das kürzlich eingeführte
Screening auf Hepatitis B und C im Rahmen der „Gesundheitsuntersuchung“
(vormals „Check-up 35“).

Erfahrungsgemäß werden allerdings gerade die vulnerablen Gruppen durch den
Check-up 35 weniger gut erreicht. Hier seien aufsuchende Strategien
vonnöten, die den Menschen dort ein Testangebot machten, wo sie sich
aufhielten – etwa in Einrichtungen der Drogen- oder der Obdachlosenhilfe.
In diesem Setting seien die Betroffenen sehr offen für Testangebote und
eine mögliche Therapie, die dann entgegen gängigen Vorurteilen meist auch
durchgehalten werde. Um Behandlungsbarrieren gerade im Suchtbereich
abzubauen, fordert die Strategierunde auch, kleinere Drogendelikte zu
entkriminalisieren – so könne Menschen mit intravenösem Drogenkonsum auch
der Zugang zu Safer Use-Praktiken erleichtert werden. Wenn es jedoch zu
einer Inhaftierung komme, berge der Aufenthalt im Justizvollzug
theoretisch auch gesundheitliche Chancen. Denn in Einrichtungen des
Strafvollzugs werde – ebenso wie in Suchtkliniken – oft konsequent auf
Hepatitisviren getestet und behandelt.

Im Bereich der Bekämpfung von Virushepatitis liegen medizinische und
gesellschaftspolitische Themen eng beieinander. „Patienten mit einer
Virushepatitis sind noch immer häufig von Stigmatisierung betroffen“, so
Prof. Wedemeyer. Neben der Angst vor dem Stigma ist auch mangelndes Wissen
ein Grund für viele Betroffene, sich der Diagnose nicht zu stellen. „Die
Annahme, es stünden keine wirksamen oder aber nur mit sehr starken
Nebenwirkungen behaftete Medikamente zur Verfügung, ist noch immer sehr
verbreitet“, betont Prof. Wedemeyer.

Nicht zuletzt kamen in der Runde auch rechtliche Hürden zur Sprache, die
die Elimination erschweren. Denn obwohl Psychiater und Suchtmediziner
überdurchschnittlich viele mit Virushepatitis Infizierte unter ihren
Patienten haben, verschreiben sie die wirksamen antiviralen Mittel aus
Angst vor Regressforderungen eher selten. „Hier wäre es wichtig,
Rechtssicherheit zu schaffen“, so Prof. Wedemeyer – eine Botschaft, die
die Politiker, die am Strategietreffen teilnahmen, mit in ihre Gremien
nehmen werden.

Denn die geforderten Maßnahmen umzusetzen kostet Geld. Eine wichtige
Forderung in dem aktuellen Positionspapier ist es daher, die Elimination
der Virushepatitiden als öffentliche Gesundheitspriorität zu benennen und
adäquat zu finanzieren. „Hier geht es zum einen um die Finanzierung der
Therapie selbst“, so Prof. Wedemeyer mit Blick auf die häufig nicht-
versicherten Patienten in den Risikogruppen. Zum anderen müssten aber auch
Einrichtungen vor Ort wie die Drogenhilfe mit einer besseren Personaldecke
ausgestattet werden, um die zusätzlichen Aufgaben bei der Hepatitis-
Testung und der Therapieanbahnung bewältigen zu können. „Daher ist es
wichtig, die Viruselimination seitens der Politik prioritär zu behandeln“,
so Prof. Dr. Ulrike Protzer, Direktorin des Instituts für Virologie der
Technischen Universität München (TUM) und bei Helmholtz Munich, bei der
Abschlussdiskussion, an der unter anderem der Bundestagabgeordnete Prof.
Dr. Andrew Ullmann (FDP) beteiligt war. Wie viel möglich sei, wenn die
Politik die Notwendigkeit erkannt habe, zeige die Corona-Pandemie.
Voraussetzung dafür sei es, Virushepatitiden in ihren vielen Facetten
jenseits der reinen Medizin anzuerkennen – das wurde auf dem
Strategietreffen deutlich. „Das WHO-Ziel kann nur im Schulterschluss von
Wissenschaft, Medizin, Wirtschaft, Patientenorganisationen und Politik
erreicht werden“, resümiert Wedemeyer.

Die acht Punkte des Positionspapiers im Überblick:
1.      Die Elimination der Hepatitis-Virusinfektionen muss eine
öffentliche Gesundheitspriorität sein und sollte adäquat finanziert
werden.
2.      Daten hinsichtlich der genauen Infektionszahlen sind nur begrenzt
vorhanden, eine Aktualisierung epidemiologischer Daten ist zwingend
erforderlich.
3.      Soziale Ungleichheit und Stigmatisierung müssen bekämpft werden.
4.      Aufklärung und Behandlung vulnerabler Gruppen müssen verbessert
werden.
5.      Mikro-Eliminations-Strategien sind ein kosteneffizienter und
effektiver Weg zur Eliminierung von Virushepatitis in Hochrisikogruppen.
6.      Barrieren für Menschen mit intravenösem Drogenkonsum müssen
reduziert und die Entkriminalisierung kleinerer Drogendelikte muss
vorangetrieben werden.
7.      Die Hinzunahme des Screenings auf eine Virushepatitis in der
allgemeinen Gesundheitsuntersuchung („Check-up 35“) ist eine wichtige
Ressource auf dem Weg zur Elimination.
8.      Eine adäquate Nachsorge ist wichtig, um Behandlungserfolge
sicherzustellen.

Deutsche Leberstiftung
Die Deutsche Leberstiftung befasst sich mit der Leber, Lebererkrankungen
und ihren Behandlungen. Sie hat das Ziel, die Patientenversorgung durch
Forschungsförderung und eigene wissenschaftliche Projekte zu verbessern.
Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit steigert die Stiftung die
öffentliche Wahrnehmung für Lebererkrankungen, damit diese früher erkannt
und geheilt werden können. Die Deutsche Leberstiftung bietet außerdem
Information und Beratung für Betroffene und Angehörige sowie für Ärzte und
Apotheker in medizinischen Fragen. Weitere Informationen zur Stiftung
unter www.deutsche-leberstiftung.de. Auf der Website finden Sie unter
anderem umfangreiche Informationen sowie Bildmaterial für Betroffene,
Interessierte, Angehörige der Fachkreise und Medienvertreter.

BUCHTIPP: Jetzt in der vierten, aktualisierten und erweiterten Auflage:
„Das Leber-Buch“ informiert umfassend und allgemeinverständlich über die
Leber, Lebererkrankungen, ihre Diagnosen und Therapien. Es ist im
Buchhandel erhältlich: ISBN 978-3-8426-3043-7, € 19,99 [D]. Weitere
Informationen: www.deutsche-leberstiftung.de/Leber-Buch.

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Stagnation bei Anpassung der PAK-Höchstgehalte für das GS-Prüfzeichen an den Stand der Technik

BfR empfiehlt erneut, dass PAK-Gehalte in Verbraucherprodukten
so gering wie technisch möglich sein sollten

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist an der Entwicklung der
Kriterien für die Vergabe des nationalen GS-Prüfzeichens beratend
beteiligt. Das Institut setzt sich bereits seit vielen Jahren dafür ein,
dass die bestehenden Höchstgehalte für krebserzeugende polyzyklische
aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) an das nach dem aktuellen Stand der
Technik realisierbare Niveau angepasst werden. So sollte die Belastung von
Verbraucherinnen und Verbrauchern mit PAK weiter gesenkt werden, da für
die krebserzeugenden Stoffgemische keine unbedenkliche Dosis abgeleitet
werden kann. Das BfR hatte bereits 2019 betont und weist erneut
nachdrücklich darauf hin, dass es mittlerweile technisch möglich ist, den
PAK-Gehalt auf unter 0,2 Milligramm je Kilogramm in allen gängigen
Gummimaterialien, Elastomeren und Kunststoffen zu minimieren. Dies haben
Messdaten unterschiedlicher Prüfinstitute von vielen Produkten mit
vergleichsweise niedrigen Gehalten bereits vor mehr als zwei Jahren
gezeigt. „Aus wissenschaftlicher Sicht ist es nicht nachvollziehbar, dass
dieser Wert bei der Vergabe des GS-Zeichens noch nicht für alle Produkte
gilt, bei denen ein längerfristiger oder wiederholter Hautkontakt
besteht“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Nur wenn
die PAK-Gehalte in Verbraucherprodukten so gering wie möglich gehalten
werden, werden Menschen ausreichend gut geschützt“, unterstreicht Hensel.

Griffe und Kontaktflächen von Werkzeugen, Spielzeugen, Elektrogeräten
bestehen oft aus Gummi, Elastomeren oder Kunststoffen. Diese können
polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten. Dies sind
Substanzgemische aus mehr als hundert Einzelkomponenten, die auch
krebserzeugende Substanzen enthalten können. Für alle Verbraucherprodukte,
wie Sport- und Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Bekleidung oder Armbänder, die
in der EU vermarktet werden, gilt daher für die acht als krebserzeugend
eingestuften PAK ein Grenzwert von 1 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg).
Dieser Wert bezieht sich auf die Kunststoff- und Gummiteile mit längerem
oder wiederholt kurzfristigem Körperkontakt. Für Spielzeug und Artikel für
Kleinkinder oder Säuglinge liegt der Wert bei 0,5 mg/kg. Die Grenzwerte
gelten europaweit seit dem 27.12.2015. Sie sind durch die Verordnung (EU)
Nr. 1272/2013, in den Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
eingefügt worden.

Das GS-Zeichen ist ein nationales Prüfzeichen für Produktsicherheit und
steht für „geprüfte Sicherheit“. Aus Sicht des BfR sollte es sich an den
technisch erreichbaren Höchstgehalten zum Schutz der Verbraucherinnen und
Verbraucher orientieren. Dies entspricht einem Höchstgehalt von 0,2 mg/kg
PAK in den Kunststoff- und Gummiteilen des Produkts.

Das GS-Zeichen unterteilt Produkte in verschiedene Kategorien, je nach
Kontakt-, Griff- und Betätigungsfläche:

- In die Kategorie 1 fallen Produkte, welche dazu bestimmt sind, in den
Mund genommen zu werden, oder Materialien in Spielzeug mit
bestimmungsgemäßem und längerfristigem Hautkontakt (länger als 30
Sekunden).

- Kategorie 2 umfasst Produkte, welche nicht in Kategorie 1 fallen, jedoch
vorhersehbaren längerfristigen Hautkontakt oder wiederholtem kurzfristigen
Hautkontakt haben.

- Produkte mit vorhersehbarem kurzfristigem Hautkontakt, welche nicht in
die ersten beiden Kategorien fallen, sind als Kategorie 3 einzustufen.

Die Vergabekriterien für das GS-Zeichen haben einen Höchstgehalt von 0,2
mg/kg bisher lediglich für Produkte der Kategorie 1 und Spielzeug
etabliert.

Aus Sicht des BfR sollte daher ein strengerer GS-Wert vor allem auch bei
Produkten greifen, bei denen ein längerfristiger Hautkontakt wie bei
Fahrradgriffen oder Uhr-Armbändern vorhersehbar ist, um das GS-Zeichen zu
erhalten. Das BfR setzt sich daher nachdrücklich dafür ein, den Wert von
0,2 mg/kg auch für die Produktkategorie 2 umzusetzen, um das
Gesundheitsrisiko weiter zu minimieren und den Verbraucherschutz zu
verbessern. Analysen zeigen, dass ein Wert von 0,2 mg/kg für alle Produkte
der Kategorie 2 technisch möglich ist. Eine Verminderung des PAK-Gehalts
auf unter 0,2 mg/kg ist in der Regel in allen gängigen Gummimaterialien,
Elastomeren und Kunststoffen technisch möglich. Messdaten
unterschiedlicher Prüfinstitute haben dies anhand von vielen Produkten mit
vergleichsweise niedrigen Gehalten wiederholt gezeigt.

Das GS-Zeichen zeigt an, dass bei bestimmungsgemäßer und auch bei nicht
vorgesehener aber vorhersehbarer Verwendung (z. B. Fehlanwendung) des
gekennzeichneten Produktes die Sicherheit und Gesundheit des Nutzers nicht
gefährdet werden. Dies ist vor allem dann gewährleistet, wenn der PAK-
Gehalt so niedrig wie technisch möglich ist.

Die Vergabe des GS-Zeichens ist im Produktsicherheitsgesetz geregelt und
erfolgt durch den Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS), der die
Bundesregierung in Fragen der Produktsicherheit berät. Das GS-Zeichen darf
nur auf verwendungsfertige Produkte wie Werkzeug, Spielzeug, Möbel oder
Textilien angewendet werden. Hersteller können das GS-Zeichen für ihre
Produkte beantragen. Dieser Antrag kann an eine von der Zentralstelle der
Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannte GS-Stelle gestellt werden.
Das GS-Zeichen ist ein freiwilliges Zeichen.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich
unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die
Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und
Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in
engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

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Neuer Faktencheck: Mehrsprachigkeit in Kita und Schule

Die Mehrsprachigkeit von Kindern und Jugendlichen löst in der
Öffentlichkeit immer wieder emotionale Debatten aus. Die einen sehen in
der Mehrsprachigkeit eine Ressource, weil sie etwa Vorteile beim Lernen
von Sprachen mit sich bringt. Die anderen beurteilen sie als Risikofaktor,
weil mehrsprachig aufwachsende Kinder keine der Sprachen vollständig
lernten, was sich wiederum negativ auf die schulischen Leistungen
auswirke. Stimmt das? Wissenschaftlich fundierte Antworten zu diesen und
weiteren Aspekten liefert der neu erschienene Faktencheck des Mercator-
Instituts für Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache der Universität
zu Köln.

Mehr als ein Drittel der Schülerinnen und Schüler in Deutschland spricht
bei der Einschulung neben dem Deutschen noch mindestens eine weitere
Sprache. Kritikerinnen und Kritiker bemängeln immer wieder, dass
mehrsprachig aufwachsende Kinder keine ihrer Sprachen gut beherrschen. „Es
ist wissenschaftlich nicht erwiesen, dass das Lernen mehrerer Sprachen zur
selben Zeit Kinder überfordert und dazu führt, dass sie die Sprachen nur
halb lernen“, sagt Prof. Dr. Michael Becker-Mrotzek, Direktor des
Mercator-Instituts für Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache.

Sprachmischungen werden oftmals als Hinweis auf eine mangelnde
Sprachkompetenz gewertet. Dass Kinder und Jugendliche zwischen den
Sprachen wechseln oder Wörter von einer Sprache in der anderen nutzen, ist
laut Michael Becker-Mrotzek aber kein sprachliches Defizit. Auch wenn
solche Sprachmischungen von außen betrachtet als auffällig wahrgenommen
werden, gehören sie zur natürlichen Kommunikation mehrsprachiger Menschen.
Mehr noch, sie erfolgen nicht willkürlich, sondern regelhaft etwa zwischen
den Sätzen, und sind Beleg dafür, dass die Kinder über grammatikalische
Kompetenz in zwei Sprachen verfügen. „Viel zu häufig wird Mehrsprachigkeit
als Hindernis gesehen und nicht als Ressource. Wer mehrere Sprachen
spricht, ist aber klar im Vorteil und kann sein Wissen für das Lernen
neuer Sprachen nutzen“, betont auch Dr. Till Woerfel, Autor des
Faktenchecks und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Mercator-Institut.

In der Diskussion um Mehrsprachigkeit geht es immer wieder darum, ob es
für die schulischen Leistungen nicht zielführender ist, wenn
beispielsweise türkischsprachige Eltern zu Hause nur Deutsch mit ihren
Kindern sprechen. „Aus der Forschung wissen wir, dass Kindern durch das
mehrsprachige Aufwachsen keine Nachteile entstehen. Eltern sollten in der
Sprache mit den Kindern kommunizieren, in der sie sich am wohlsten fühlen.
Sonst kann eine künstliche Kommunikation entstehen, die sich sogar negativ
auf die sprachliche Entwicklung auswirken kann“, erläutert Till Woerfel.
Wichtiger als eine sogenannte Deutschpflicht sei es, dem Kind reichhaltige
sprachliche Angebote in allen Sprachen zu ermöglichen, die es im Alltag
nutzt.

Der Faktencheck gibt auch Hinweise, wie pädagogische Fachkräfte
Mehrsprachigkeit gezielt unterstützen können. „Dafür müssen Erzieherinnen,
Erzieher und Lehrkräfte selbst nicht unbedingt mehrsprachig sein. Wichtig
ist, dass sie didaktisch gut ausgebildet sind“, betont Woerfel. In der
Kita können sie mehrsprachige Vorleseaktionen durchführen oder im
Morgenkreis Gegenstände in den verschiedenen Familiensprachen benennen
lassen. In der Schule können Lernende, die dieselbe Familiensprache haben,
beispielsweise Aufgaben gemeinsam bearbeiten und die Ergebnisse in dieser
Sprache festhalten.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

Frauke König, Kommunikation
Mercator-Institut für Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache
Tel. 0221 – 470 4758
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.ln.de

Über das Mercator-Institut für Sprachförderung und Deutsch als
Zweitsprache

Das Mercator-Institut für Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache ist
ein durch die Stiftung Mercator initiiertes und gefördertes Institut der
Universität zu Köln. Es will sprachliche Bildung verbessern. Um dieses
Ziel zu erreichen, erforscht und entwickelt es innovative Konzepte,
Maßnahmen und Instrumente für sprachliche Bildung. Es bildet regional
Lehramtsstudierende aus sowie bundesweit Pädagoginnen und Pädagogen in
Kitas, Schulen und der Erwachsenenbildung fort und bereitet
wissenschaftliche Erkenntnisse gezielt für Entscheidungsträger in
Bildungspolitik und -verwaltung sowie Bildungspraxis auf. Mit seiner
Forschung und seinen wissenschaftlichen Serviceleistungen zu sprachlicher
Bildung in einer mehrsprachigen Gesellschaft trägt das Mercator-Institut
zu mehr Chancengleichheit im Bildungssystem bei.

Weitere Informationen unter http://www.mercator-institut-
sprachfoerderung.de

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