Sicherheitstipps der Stiftung Kindergesundheit zur Vorbeugung und
Behandlung von Verbrennungen
Der besonderen Faszination des Kerzenlichts können sich nur wenige
Erwachsene entziehen – Kinder erliegen ihr ganz und gar. Ihre Begeisterung
für alles, was brennt, bürdet den Eltern gerade in der Zeit von Advent und
Weihnachten eine besondere Verantwortung auf, betont die Stiftung
Kindergesundheit in einer aktuellen Stellungnahme: Sie müssen ihrem Kind
einerseits den vorsichtigen Umgang mit dem offenen Feuer beibringen, zum
anderen müssen sie aber Vorkehrungen treffen, um Schlimmes zu verhüten.
„Die besinnlichen Tage des Advents mit ihrer stimmungsvollen Atmosphäre
und dem warmen Licht der Kerzen haben für Kinder auch heute noch nichts
von ihrer Faszination verloren“, sagt Professor Dr. Berthold Koletzko,
Vorsitzender der Stiftung Kindergesundheit. „Leider verwandelt sich die
Idylle nur zu oft in eine brandheiße Gefahr: Verbrennungen gehören zu den
häufigsten Unfällen im Kindesalter und leider auch zu den gefährlichsten.
Jedes Jahr erleiden etwa 7.500 Kinder so schwere Brandverletzungen, dass
sie in Kliniken stationär behandelt werden müssen. In der Weihnachtszeit
ist die Gefahr besonders hoch. Deshalb ist es besonders wichtig, dass alle
Kinder frühzeitig lernen: Mit Feuer spielt man nicht, denn Feuer ist
gefährlich“.
Es ist erfahrungsgemäß nur wenig sinnvoll, Kindern jeden Umgang mit dem
Feuer zu verbieten, betont die Stiftung Kindergesundheit. Im Gegenteil:
Der Reiz des Verbotenen steigert nur noch den Wunsch zu zündeln. Besser
ist es, wenn schon kleine Kinder unter genauer Anleitung der Eltern
lernen, wie man ein Streichholz oder ein Feuerzeug richtig anzündet
(nämlich im richtigen Abstand vom Körper) und wie man mit einer Kerze
umgeht.
Kind allein mit Kerzen – ein absolutes „No-go“!
Um eines freilich kommen die Eltern nicht herum: Sie müssen ihrem Kind von
Anfang an einschärfen, dass es nur dann Feuer anzünden darf, wenn
Erwachsene dabei sind. Allein mit Streichhölzern oder Kerzen zu hantieren
ist strengstens verboten. Damit diese Empfehlung auch eingehalten wird,
sollte man Kinder niemals mit brennenden Kerzen alleinlassen,
unterstreicht die Stiftung Kindergesundheit. Aber auch die Kerzen selbst
sollten nie unbeobachtet bleiben: Schon eine leichte Zugluft kann genügen,
um Adventskranz, Gardinen, Tapeten oder den Christbaum in Flammen aufgehen
zu lassen.
Besonders häufig brennen Adventskränze und Christbäume, wenn die
Tannennadeln schon ausgetrocknet sind. Wenn irgendwo „ein Lichtlein
brennt“, sollte ein Feuerlöscher oder wenigstens ein Eimer mit Wasser oder
Sand stets griffbereit sein. Adventskränze und Weihnachtsbäume sollten
nicht in der Nähe von Heizkörpern aufgehängt oder aufgestellt werden. Der
Abstand zu Vorhängen und anderen brennbaren Textilien muss groß genug
sein.
Maßnahmen zur Verhütung von Brandunfällen
Damit die weihnachtlichen Klänge im Radio nicht von den Martinshörnern der
Feuerwehr übertönt werden, macht die Stiftung Kindergesundheit in ihrer
aktuellen Stellungnahme auf weitere wichtige Regeln beim Umgang mit
Kerzenfeuer im Advent und zu Weihnachten aufmerksam:
• Nehmen Sie sich viel Zeit, um Ihrem Kind den richtigen Umgang mit
Feuer zu erklären.
• Stellen Sie Kerzen nur in intakten Metallhaltern auf. Achten sie
dabei auf ausreichenden Abstand zu Ästen und brennbarem Adventschmuck.
• Steigen Sie beim Anzünden von Kerzen nicht auf Stühle oder Tische.
• Lassen Sie die Kinder (und auch Haustiere!) nicht aus den Augen,
wenn Kerzen brennen.
• Adventskranz oder Weihnachtsbaum mit brennenden Kerzen sollten Sie
auf keinen Fall auch nur für kürzeste Zeit unbeaufsichtigt lassen. Löschen
Sie die Kerzen immer beim Verlassen des Zimmers.
• Ein Feuerlöscher, ein Wassereimer oder ein Eimer mit Sand sollte
für den Notfall stets griffbereit stehen. Denken Sie daran: Trockene
Christbäume können schlagartig in Flammen stehen, es bleibt dann keine
Zeit mehr, Wasser zu holen.
• Der Weihnachtsbaum darf Fluchtwege (Türe und Fenster) nicht
versperren.
• Verwenden Sie für den Weihnachtbaum statt Kerzen lieber geprüfte
LED-Kerzen oder LED-Lichterketten (mit dem VDE- oder GS-Prüfsiegel).
• Installieren Sie Rauchwarnmelder!
Und wenn doch etwas passiert ist
Eine wichtige Faustregel für die Behandlung von Verbrennungen und
Verbrühungen lautete früher: Die verbrannte Stelle mindestens zehn Minuten
lang unter fließendes kaltes Wasser halten, um ein „Nachbrennen“ zu
verhindern. Diese Regel lernten Autofahrer in ihrem Erste-Hilfe-Kurs für
den Führerschein, so steht es vielleicht noch in manchen Ratgebern für
Laien und Fachpersonal.
Heute heißt es aber: Bloß nicht zu viel kühlen! Es besteht sonst die
Gefahr einer Unterkühlung, die für das Brandopfer sogar lebensgefährlich
werden kann, warnen Experten.
An der aktuellen, unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für
Kinderchirurgie erstellten „Leitlinie zur Behandlung thermischer
Verletzungen im Kindesalter“ haben Vertreter von 13 Fachgesellschaften und
Verbänden mitgearbeitet. Die Experten sind sich einig: Die Behandlung der
verbrannten Stelle mit Wasser ist lediglich bei kleinflächigen
Verbrennungen und nur für kurze Zeit von Nutzen, um die akuten Schmerzen
zu lindern. Als Vergleichsgröße für kleinflächige Verbrennungen gilt die
Handfläche des Betroffenen.
Das Wasser sollte nur handwarm und nicht kalt und schon gar nicht eiskalt
sein. Eine zu lange und übermäßige Kaltwasserbehandlung führt zu einer zu
starken Auskühlung.
Bei kleinen Kindern ist Kühlung tabu!
Selbst dieses Zugeständnis an die bisher gültige Praxis gilt nur für
Erwachsene und größere Kinder. Bei kleinen Kindern, Babys oder
Neugeborenen ist Kühlung generell tabu! Auch wenn Bereiche am Körperstamm
oder am Kopf betroffen sind, muss auf eine Kühlbehandlung ganz verzichtet
werden, lautet die dringende Empfehlung der aktuellen Leitlinie.
Eine weitere Änderung der bisherigen Empfehlungen betrifft den Einsatz von
kühlenden Gels oder Packungen, die sich in vielen häuslichen Verbandkästen
finden und von Apotheken angeboten werden. „Verbrennungs-Gel-Kompressen
und Kühlpacks bieten keine evidenzbasierten Vorteile“, urteilt die neue
Leitlinie, „sie erhöhen möglicherweise das Risiko einer weiteren Senkung
der Körpertemperatur“.
Finger weg von Omas Hausmitteln!
Die Auflage von feuchten Kompressen mit physiologischer Kochsalzlösung ist
ausreichend. Trockene Verbände sind dagegen unbedingt zu vermeiden: Sie
kleben und lassen sich nur unter Schmerzen wieder entfernen. Das Auftragen
irgendwelcher alter „Hausmittel“ wie etwa Butter, Öl, Honig oder Mehl
sollte auf jeden Fall unterbleiben, ergänzt die Stiftung Kindergesundheit.
Solche Stoffe vermindern den Sauerstoffzutritt zum geschädigten Gewebe und
dienen überdies als Nährboden für Keime. Das vergrößert die
Infektionsgefahr.
„Je jünger das Kind, um so eher gehört es bei einem Brandunfall ins
Krankenhaus“, betont Professor Dr. Berthold Koletzko: „Sind die
Verbrennungen schwer, sollte es in einer auf Verbrennungen spezialisierten
Kinderklinik oder in einem Verbrennungszentrum behandelt werden“. Bis zum
Eintreffen des Notarztes muss das Kind vor Auskühlung geschützt werden,
zum Beispiel mit einer wärmenden Decke und durch warme Raumtemperatur. Das
Warmhalten ist auch während des Transports unabdingbar.
Wie schwer ist die Verbrennung?
Verbrennungen und Verbrühungen ersten Grades betreffen nur die obersten
Hautschichten. Die Haut ist gerötet, schmerzhaft, berührungsempfindlich
oder geschwollen. Es gibt keine Blasen.
Verbrennungen zweiten Grades erfassen auch tiefere Hautschichten. Es kommt
zur Blasenbildung und einer Verschorfung der Oberfläche.
Bei Verbrennungen dritten Grades ist die Wundfläche weißgrau oder mit
einem bräunlich schwarzen Verbrennungsschorf überzogen. Manche Hautstellen
sind regelrecht verkohlt.
Langwierige Folgen für Körper und Seele
Brandunfälle im Kindesalter sind enorm stressige und schmerzhafte
Ereignisse mit oft langwierigen Folgen für Körper und Seele. Kinder, die
einen Verbrennungs- oder Verbrühungsunfall erlitten haben, benötigen
intensive schmerzstillende Maßnahmen, um lang dauernde psychische
Spätfolgen des traumatischen Erlebnisses möglichst zu verhindern.
Die oft unabwendbare Narbenbildung kann eine lebenslange Stigmatisierung
des betroffenen Kindes verursachen und oft wiederholte
Korrekturoperationen bis in das Erwachsenenalter nach sich ziehen. Das
erfordert eine enge Zusammenarbeit der an der Betreuung beteiligten
Fachleute, betont die Stiftung Kindergesundheit. Deshalb sollte die
Behandlung von brandverletzten Kindern und die Betreuung ihrer Eltern
interdisziplinär durch ein Team aus Kinderchirurgen, Kinder- und
Jugendärzten und Pflegenden in Zusammenarbeit mit Physiotherapeuten,
Ergotherapeuten, Orthopädietechnikern und Psychologen erfolgen.
Die meisten Unfälle sind keine Zufälle, unterstreicht Professor Berthold
Koletzko: „Sie ereignen sich nur selten aus heiterem Himmel, sondern
entstehen oft aus zunächst harmlos erscheinenden Situationen. Viele
Unfälle lassen sich durch umsichtige Kontrolle und Überwachung der Kinder,
durch liebevolle Erziehung und Aufklärung und durch die vorausschauende
Gestaltung einer kindgerechten Umwelt verhindern oder zumindest in ihren
Folgen mildern“.
Ausführliche Informationen zum Thema Brandunfälle bietet im Internet die
"Elterninitiative brandverletzte Kinder" auf der Seite www.paulinchen.de.