Zum Hauptinhalt springen

Unternehmer in Krise: das Schutzschirmverfahren als Chance

Unternehmer in Krise Symbolbild
Unternehmer in Krise Symbolbild

„Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren“, so lautet ein bekanntes Zitat des Lyrikers Bertolt Brecht. Nun gilt dieser zwar nicht unbedingt als Freund der freien Marktwirtschaft, doch sein Grundsatz ist so allgemein, dass er sich gut für Unternehmer anwenden lässt. Für Unternehmen, die ins Straucheln geraten sind, hat der Gesetzgeber 2012 die Möglichkeit eines Schutzschirmverfahrens als Teil des Insolvenzrechts eingeführt, das dem US-Vorbild Chapter 11 entlehnt ist. Mit ihr haben Unternehmer die Chance, das Scheitern abzuwenden und wieder am Marktgeschehen teilzunehmen.

Was ist das Schutzschirmverfahren?

Das Schutzschirmverfahren nach § 270d insO ist den Zielen verpflichtet, Unternehmern bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit eine realistische Perspektive auf eine vollständige Sanierung zu ermöglichen und ihnen zu einer Rückkehr zur Wirtschaftlichkeit zu verhelfen. Es ist eine Hilfe zur Selbsthilfe, denn trotz staatlicher Unterstützung hängt es jetzt vom richtigen Umgang mit dem Schutzschirmverfahren ab, ob das Verfahren erfolgreich wird.

 

Anders als bei einem herkömmlichen Insolvenzverfahren behalten Unternehmer das Heft des Handelns in der Hand. Sie dürfen einen Sanierungsplan in Eigenregie und ein Konzept für eine Fortführungsperspektive entwickeln. Anstelle eines Insolvenzverwalters muss ein Sachwalter ins Boot geholt werden, den die Geschäftsführung vorschlagen darf. Eine Ablehnung des Insolvenzgerichts ist nur zulässig, wenn die Person „offensichtlich ungeeignet“ ist.

 

Unter der Voraussetzung einer Beglaubigung über die Sanierungs- und Fortführungsfähigkeit erhalten Unternehmer für die angestrebte Sanierung ein festgelegtes Maß an staatlicher Unterstützung.

Vorteile eines Schutzschirmverfahrens

Unternehmer, die in widrige Fahrwasser geraten, sollen durch Anreize zur rechtzeitigen Durchführung eines Insolvenzverfahrens motiviert werden. Dafür wurde dieses spezielle Insolvenzverfahren geschaffen, das weniger stigmatisierend klingt. Die vielfältigen Vorteile, die mit dem Schutzschirmverfahren verbunden sind, sind damit kein Zufall.

Zunächst erhält das Unternehmen Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen und bekommt für die Entwicklung eines Insolvenzplans ein Zeitfenster zugesprochen. Zu diesem Zweck bleibt die Geschäftsführung im Amt, behält die Kontrolle und bestehende Vertragsbeziehungen bleiben bestehen.

drücken sich in folgenden Punkten aus:

 

  • Arbeitsagentur übernimmt die Löhne und Gehälter bis zu drei Monate

  • Ungünstige Verträge dürfen mit einer Dreimonatsfrist gekündigt werden

  • Sozialpläne werden mit maximal zweieinhalb Monatsgehältern vergütet

  • Belastende Pensionszahlungen können aufgehoben werden

  • Bestimmte Verbindlichkeiten können entfallen

  • Verlustbringende Aufträge können eingestellt werden

  • Während der Verfahrensdauer brauchen keine Sozialabgaben bezahlt werden

  • Die Zahlung von Zinsen, Tilgung und Dauerschuldverhältnissen (phasenweise) kann ausgesetzt werden

  • Rückerstattung der Umsatzsteuer

  • Schutz vor Vollstreckungen

  • Kündigung von Beschäftigten wird erleichtert

  • Kündigung von Mietverhältnissen wird erleichtert

  • Kündigung von Dienstverhältnissen wird erleichtert

Nachteile eines Schutzschirmverfahrens

Obwohl der Begriff Schutzschirmverfahren weniger stigmatisierend klingt als der Begriff Insolvenzverfahren, ist auch er nicht frei von negativen Konnotationen. Die mit dem Vorgang verbundenen Verpflichtungen stellen einen erheblichen Mehraufwand dar, was angesichts der Tatsache nicht besser wird, dass das Tagesgeschäft eines Unternehmens in Krisenzeiten herausfordernd ist. Hinzu kommt, dass die veränderte Situation Gläubiger zusätzlich beunruhigen kann, was die Wahrscheinlichkeit von Privatklagen erhöht. Das Verfahren selbst ist nicht frei von Kosten.

Voraussetzungen für ein Schutzschirmverfahren

Die Sanierung des antragstellenden Unternehmens darf nicht von vornherein aussichtslos sein. Zur Beurteilung der Fortführungsperspektive benötigen Betroffene für die Antragstellung eine offizielle Beglaubigung, was mit der Pflicht der Einreichung von entsprechenden Unterlagen einhergeht. Weiterhin darf die Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten sein.

Anforderungen während der Prozedur

Unternehmen müssen sich für das Schutzschirmverfahren auf einen erheblichen Mehraufwand einstellen. So sind sie gegenüber dem Gericht, Gläubigerausschuss und Sachwalter zur Erstellung umfangreicher Berichte und Nachweise verpflichtet und müssen eine Insolvenzbuchhaltung im Betrieb einrichten.

 

Ein Zahlungsfähigkeitsstatus ist sogar wöchentlich fertigzustellen. Weiterhin haben sie die Vorschriften des Insolvenzrechts und Gläubigerschutzes zu beachten und müssen einen tragfähigen Zukunftsplan entwickeln, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen seine Liquidität fortan aus eigenen Mitteln sichern kann.

Die Aufgabe lohnt sich

Zahlreiche Insolvenzen können vermieden werden, wenn der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt wurde. Mit dem Schutzschirmverfahren hat der Gesetzgeber betroffenen Unternehmen diesen Schritt mit einer Reihe von erheblichen Vergünstigungen erleichtert. Die Annahme dieser Chance lohnt sich. Betroffene Unternehmen stehen am Scheideweg und haben jetzt die Chance, das Scheitern abzuwenden.

  • Aufrufe: 48

IMK-Inflationsmonitor: Teuerungsraten unterschiedlicher Haushalte nah am Inflationsziel - Zeit für zügige Zinssenkungen

Neue Werte und erweitertes Datenangebot

IMK-Inflationsmonitor: Teuerungsraten unterschiedlicher Haushalte nahe am
Inflationsziel – Zeit für zügige Zinssenkungen

Die Inflationsrate in Deutschland ist im Februar auf 2,5 Prozent gesunken.
Damit ist sie vom Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) von
zwei Prozent nicht mehr weit entfernt – obwohl mehrere Maßnahmen der
Bundesregierung zuletzt preistreibend gewirkt haben.

Die Inflationsbelastung verschiedener Haushaltstypen, die sich nach
Einkommen und Personenzahl unterscheiden, lag dabei relativ nah
beieinander. Der Unterschied zwischen der höchsten und der niedrigsten
haushaltsspezifischen Rate betrug im Februar einen Prozentpunkt. Während
einkommensschwache Haushalte im Mittel der Jahre 2022 und 2023 eine höhere
Teuerung schultern mussten als Haushalte mit mehr Einkommen, war ihre
Inflationsrate im Februar unterdurchschnittlich: Der Warenkorb von
Alleinlebenden mit niedrigen Einkommen verteuerte sich um 1,6 Prozent, der
von Familien mit niedrigen Einkommen um 1,8 Prozent. Das ergibt der neue
IMK Inflationsmonitor, den das Institut für Makroökonomie und
Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt.*

Dr. Silke Tober, IMK-Inflationsexpertin, und der wissenschaftliche
Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien berechnen seit Anfang 2022 monatlich
spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die
sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie nach dem Einkommen
unterscheiden (mehr zu den Typen und zur Methode unten und in der
Abbildung im Anhang). Seit kurzem liefert der Monitor ein erweitertes
Datenangebot: Online lassen sich längerfristige Trends der Inflation für
alle sowie für ausgewählte einzelne Haushalte im Zeitverlauf in
interaktiven Grafiken abrufen (Link zur Datenbank unten).

Die längerfristige Betrachtung illustriert noch einmal sehr anschaulich,
dass ärmere Haushalte während der aktuellen Teuerungswelle bis in den
Sommer 2023 hinein besonders stark durch die Inflation belastet waren,
weil sie einen großen Teil ihres schmalen Budgets für Güter des
Grundbedarfs wie Nahrungsmittel und Haushaltsenergie ausgeben müssen.
Diese waren die stärksten Preistreiber. Im Laufe der letzten Monate hat
die Preisdynamik dort aber stark nachgelassen, so dass sich die
einkommensspezifischen Differenzen seit dem Höhepunkt im Oktober 2022
deutlich verändert haben. Damals hatten Familien mit niedrigen Einkommen
die höchste Inflationsbelastung im Haushaltsvergleich mit 11,0 Prozent.
Dagegen waren es beim Haushaltstyp der Alleinlebenden mit sehr hohen
Einkommen 7,9 Prozent. Vor einem Jahr, im März 2023, waren es
Alleinlebende mit niedrigen Einkommen, die mit der höchsten Teuerungsrate
konfrontiert waren – 8,7 Prozent. Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen
lagen auch in diesem Monat mit 6,3 Prozent deutlich niedriger und unter
der allgemeinen Inflationsrate von damals 7,4 Prozent.

Dass die allgemeine Inflationsrate von Januar auf Februar 2024 um 0,4
Prozentpunkte zurückgegangen ist, liegt vor allem daran, dass die Preise
für Energie niedriger lagen. Zudem verteuerten sich Lebensmittel zwar um
1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr, aber auch das stellt eine starke
Verlangsamung gegenüber den Monaten zuvor dar.

Auch bei den übrigen untersuchten Haushaltstypen jenseits der
einkommensschwachen Haushalte wirkte sich die nachlassende Preisdynamik
für Güter und Dienstleistungen des Grundbedarfs aus, allerdings weniger
stark als bei den ärmeren: So betrug die Preissteigerung bei
Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen sowie bei Paarfamilien mit hohen
Einkommen im Februar 2,6 Prozent. Der Warenkorb von Paaren ohne Kinder mit
mittleren Einkommen verteuerte sich um 2,5 Prozent, der von Paarfamilien
mit mittleren Einkommen um 2,3 Prozent. Bei Alleinlebenden mit höheren
Einkommen schlug die Inflation mit 2,2 Prozent zu Buche. Bei
Alleinlebenden und bei Alleinerziehenden mit jeweils mittleren Einkommen
legten die Preise im Jahresvergleich um 2,1 Prozent zu (siehe auch die
Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

– EZB sollte Zinsen rasch senken –

Der Rückgang der Teuerung wäre noch stärker ausgefallen, wenn der Staat
zum Jahresanfang nicht preistreibend eingegriffen hätte, was sich auch im
Februar auswirkte. Ohne die vorzeitige Beendigung der Energiepreisbremsen,
die stärkere Erhöhung des CO2-Preises und die Rückkehr zum normalen
Mehrwertsteuersatz im Gastgewerbe hätte die Inflationsrate im Februar noch
um etwa einen halben Prozentpunkt niedriger gelegen, also bei rund 2,0
Prozent, so die Fachleute des IMK.

Für die kommenden Monate erwarten Tober und Dullien, dass die Europäische
Zentralbank auf die deutlich gesunkenen Inflationsraten in Deutschland wie
im gesamten Euroraum mit Zinssenkungen reagiert. Offensichtlich habe der
Rückgang der Teuerung die Notenbank überrascht – seit der letzten
Zinserhöhung im September 2023 hat die EZB ihre Inflationsprognose für
2024 gleich zweimal um insgesamt 0,9 Prozentpunkte nach unten revidiert.
Dementsprechend bremsen die hohen Leitzinsen die Konjunktur noch stärker
als vor kurzem erwartet. Hinzu kommt, dass die Regierungen verschiedener
Euro-Staaten in den letzten Monaten fiskalpolitisch die Zügel angezogen
haben – insbesondere Deutschland nach dem Haushaltsurteil des
Bundesverfassungsgerichts im November. Das belastet die
Wirtschaftsentwicklung zusätzlich. Wenn die EZB nicht schnell
gegensteuere, riskiere sie, „dass sich die stagnativen Tendenzen
verfestigen“ und die Inflationsrate noch spürbar unter das Ziel von zwei
Prozent falle. „Vor diesem Hintergrund sind zügige Zinssenkungen nicht nur
erforderlich, sondern auch zu erwarten“, schreiben Tober und Dullien.

– Informationen zum Inflationsmonitor –

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für
unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich
gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen –
von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu
Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die
haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den
Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor
werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit
zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro),
höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen;
Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600
Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro),
mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als
5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit
mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich.
Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

  • Aufrufe: 21

Organspende-Register: BZgA informiert zur digitalen Erklärungsabgabe

Vom 18. März 2024 an kann die Entscheidung zur Organ- und Gewebespende in
das online verfügbare Organspende-Register eingetragen werden. Die BZgA
informiert unter https://organspende-info.de/organspende-register über die
Zugangswege zum Organspende-Register und erläutert, was für die
Erklärungsabgabe bereitgehalten werden muss. Neben Antworten auf die
häufigsten Fragen zum Register erläutert ein Informationsfilm Schritt für
Schritt den Vorgang der digitalen Erklärungsabgabe. Für diejenigen, die
Unterstützung bei der persönlichen Entscheidungsfindung suchen, bietet die
BZgA zusätzlich zum Internetangebot, Broschüren und Flyer zur kostenfreien
Bestellung an.

Das digitale Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende startet
heute. Zusätzlich zum Organspendeausweis und der Patientenverfügung steht
damit nun eine digitale Möglichkeit zur Verfügung, die persönliche
Entscheidung zur Organ- und Gewebespende festzuhalten. Bürgerinnen und
Bürger können nun ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende online
mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion, wie zum Beispiel dem
Personalausweis, im Organspende-Register unter https://www.organspende-
register.de eintragen.

Die Vorteile: Online hinterlegte Erklärungen sind direkt auffindbar,
können nicht verloren gehen und entlasten die Angehörigen, weil sich die
Entscheidung für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende schnell
ermitteln lässt. Der Eintrag im Register ist freiwillig, kostenlos und
kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Die Daten werden sicher auf
einem Server in Deutschland gespeichert. In den Entnahmekrankenhäusern
dürfen nur dafür berechtigte Ärztinnen und Ärzte sowie
Transplantationsbeauftragte eine Abfrage im Organspende-Register
durchführen. Voraussetzung hierfür ist die erfolgte Todesfeststellung der
möglichen Spenderin oder des möglichen Spenders oder der Hirntod steht bei
den betroffenen Personen unmittelbar bevor oder wird als bereits
eingetreten vermutet.

Im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2024 wird der Zugang zum
Organspende-Register um eine weitere Möglichkeit der Authentifizierung
erweitert: Versicherte können dann ihre Krankenkassen-App nutzen, in der
sie sich mit der sogenannten GesundheitsID identifizieren, um ihre
Entscheidung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register
festzuhalten. Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende
kann auch weiterhin im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder
jeder weiteren schriftlichen Form festgehalten werden.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert

Welche Geräte und Dokumente sind für die Abgabe erforderlich? Welche
Zugangswege gibt es? Wie funktioniert das Eintragen der Entscheidung im
Organspende-Register? Welche Alternativen gibt es zum Organspende-
Register? Diese und weitere Fragen beantwortet die BZgA auf ihrer
Informationsseite zum Organspende-Register: https://www.organspende-
info.de/organspende-register.

Pressemotive zum Organspende-Register stehen zum Download unter:
https://www.bzga.de/presse/pressemotive/organspende/

  • Aufrufe: 56

Ereignisbündel verstärken Klimafolgen

Was passiert in Ostfriesland, wenn Sturmfluten und Starkregenereignisse
gleichzeitig und über einen längeren Zeitraum auftreten? Welche
Auswirkungen haben diese Ereignisse auf den Insel- und Küstenschutz, die
Binnenentwässerung, die Süßwasserversorgung und damit auf das Leben auf
dem Festland und den Ostfriesischen Inseln? Und: Welchen Einfluss hat der
Klimawandel auf all diese Szenarien?

Unter Beteiligung und Koordination des Helmholtz-Zentrums Hereon
untersuchte das Verbundprojekt „Wasser an den Küsten Ostfrieslands: Basis
für maßgeschneiderte Klimaservices für die Anpassung“ (WAKOS), wie sich
derartige Ereignisbündel in der Region auswirken, wie sie jene langfristig
verändern und wie sich vorhandene Risiken verstärken. In der im März
gestarteten zweiten Phase des Forschungsprojekts rücken nun
Handlungsoptionen und Konzepte für ein klimaresilientes Ostfriesland in
den Blickpunkt.

Dass Handlungsbedarfe bestehen, zeigen die wichtigsten Ergebnisse der
inzwischen abgeschlossenen ersten Projektphase: Da Ostfriesland teils
unter oder nur knapp über dem Meeresspiegel liegt, können Ereignisbündel,
wie etwa das gleichzeitige Auftreten von Sturmflut und Starkregen, im
schlimmsten Fall zu einer Überlastung der Schöpfwerke an der Küste und
damit zu Überschwemmungen der Niederungsgebiete führen. Bereits das
gleichzeitige Auftreten moderater Einzelereignisse kann dafür ausreichen.

Dass aus solchen Ereignissen Katastrophen werden können, hängt auch damit
zusammen, dass es vor deren Eintritt oft ein mangelndes Bewusstsein für
die Gefahren und die Vorsorgenotwendigkeiten gibt. Katastrophen sind ein
Kultur-, Ressourcen- und Organisationsproblem.

Mehr Klimaresilienz als gemeinsames Ziel

„In WAKOS wurden deshalb gemeinsam mit den beteiligten Akteuren Kataloge
erarbeitet, die eine Auswahl möglicher Klimaanpassungsmaßnahmen umfassen,
die aus Sicht der Akteure in der Lage sind, mögliche Ereigniskaskaden und
deren gesellschaftliche Folgen in Zukunft abzumildern oder gar zu
unterbrechen“, sagt Hereon-Küstenforscher Dr. Ralf Weisse.

Im Projekt arbeiten Natur- und Sozialwissenschaften mit Akteuren vor Ort
zusammen. Zu den Projektpartnern zählen neben dem Hereon, die
Forschungsstelle Küste des Niedersächsischen Landesbetriebs für
Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), die Universität Hamburg
(UHH), die Universität Oldenburg (UOL) und die Jade Hochschule Wilhelms-
haven/Oldenburg/Elsfleth (Jade-HS). Das Bundesamt für Seeschifffahrt und
Hydrographie (BSH) sowie das Niedersächsische Kompetenzzentrum Klimawandel
(NIKO) sind als assoziierte Partner beteiligt.

WAKOS wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im
Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklungen" (FONA3)
finanziert und bearbeitet eine von sechs Modellregionen in der
Fördermaßnahme Regionale Informationen zum Klima-handeln (RegIKlim).

Seit März ist WAKOS in die zweite Phase eingetreten. „Ein zentrales
Element dieser Phase wird die Gestaltung eines zielgruppenrelevanten
Informationssystems sein, das neben der Datenbereitstellung auch eine
Inwertsetzung der Informationen und Formate für Nutzung und Aktivitäten
beinhaltet“, so Cordula Berkenbrink vom NLWKN.
Ziel sei unter anderem Lücken in der regionalspezifischen Bereitstellung
von Informationen zu schließen, so die Forschenden.

Zudem steht die gemeinsame Bewertung und Einstufung von Handlungsoptionen
anhand unterschiedlicher mit Akteuren entwickelter Kriterien mit dem Ziel
eines klimaresilienten Ostfrieslands im Fokus. „Es geht um die Entwicklung
von Konzepten, um entscheidungsrelevantes und handlungsmotivierendes
Wissen über Multiplikatoren in die Gesellschaft zu tragen“, betont Anke
Wessels von der Universität Hamburg.

  • Aufrufe: 25