Die seit 2020 geltende staatliche Forschungszulage etabliert sich im
deutschen Maschinen- und Anlagenbau mehr und mehr als wichtiges Instrument
der Forschungsförderung. Ein wachsender Anteil der Unternehmen nutzt die
Forschungszulage. Besonders geschätzt werden die verbesserten
Finanzierungsmöglichkeiten sowie der erleichterte Zugang zur staatlichen
Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) und die Flexibilität bei der
Mittelverwendung.
Wenig überraschend gibt es Verbesserungsbedarf bei den administrativen
Verfahren. Die geplanten Anpassungen im Wachstumschancengesetz können die
Wirkung des Instruments deutlich stärken. Zu diesem Ergebnis kommt eine
Studie des ZEW Mannheim und des VDMA, in der 300 Unternehmen des
Maschinen- und Anlagenbaus in Deutschland zur Forschungszulage befragt
wurden.
„Die Forschungszulage im Maschinen- und Anlagenbau motiviert viele
Unternehmen zu zusätzlichen FuE-Aktivitäten, stärkt marktnahe Forschung
und trägt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei“, erklärt der Dr.
Christian Rammer, Autor und stellvertretender Leiter des ZEW-
Forschungsbereichs „Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik“. „Die
Ergebnisse zeigen, dass die Forschungszulage ein wichtiges Instrument ist,
um Wachstum auch in konjunkturell schwierigen Zeiten zu sichern. Die
Forschungszulage hat weiteres Potenzial, die FuE-Ausgaben in Deutschland
zu erhöhen und somit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des
Regierungsziels von 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu leisten.“
Forschungszulage nimmt weiter an Fahrt auf
Zwischen Frühjahr 2021 und Januar 2024 haben fast 1.600 Unternehmen im
Maschinen- und Anlagenbau insgesamt mehr als 4.500 Vorhaben bei der
Forschungszulage zur Förderung eingereicht. Dies sind 17,0 Prozent aller
eingereichten Vorhaben in Deutschland, womit der Maschinen- und Anlagenbau
an der Spitze aller Branchen steht. Allein im Jahr 2023 hat sich die
Anzahl der Nutzer um fast 60 Prozent erhöht. Damit haben inzwischen etwa
40 Prozent aller grundsätzlich in Frage kommenden Unternehmen der Branche
bereits einen Antrag zur Forschungszulage gestellt. Für das Jahr 2024 ist
mit einer weiteren Ausschöpfung dieses Potenzials zu rechnen, da etwa ein
weiteres Fünftel der Unternehmen eine Antragstellung plant. „Das neue
Instrument entwickelt sich im Maschinen- und Anlagenbau zur
Erfolgsgeschichte“, sagt Hartmut Rauen, stellvertretender
Hauptgeschäftsführer des VDMA. „Schnell, themenoffen, einfach und
verlässlich, das sind beste Argumente für die Nutzung.“
Bewilligung läuft, Finanzverwaltung sollte nicht bremsen
Die Bewilligungsquote und damit die Planbarkeit für die Unternehmen sind
bei der Forschungszulage weit höher ist als in der FuE-Projektförderung.
Im Jahr 2023 wurden annähernd 9 von 10 Vorhaben aus dem Maschinen- und
Anlagenbau positiv oder zumindest teilpositiv beschieden. Zwei Drittel der
befragten Unternehmen haben zudem bereits Bescheide zur Forschungszulage
durch die Finanzämter erhalten. In nahezu allen Fällen wurden die geltend
gemachten Kosten anerkannt. Bis Ende Januar 2024 betrug das bewilligte
Fördervolumen für den Maschinen- und Anlagenbau rund 130 Millionen Euro.
Damit ist die Forschungszulage in eine Phase eingetreten, in der sie
direkte Auswirkungen auf die FuE-Aktivitäten der Unternehmen entfaltet.
Allerdings kam es bei etwa jedem zweiten Unternehmen zu Nachfragen oder
Anforderungen zusätzlicher Unterlagen durch das Finanzamt. Auf schlanke,
bürokratiearme Verfahren im Bereich der Finanzverwaltung sollte deshalb
stärker hingearbeitet werden. Dr. Ralph Wiechers, Chefvolkswirt und Leiter
der Steuerabteilung des VDMA mahnt: „Eine große Stärke der
Forschungszulage ist das bürokratiearme Verfahren. Aber natürlich hängt es
letztlich an der Finanzverwaltung, ob dieser Plan des Gesetzgebers in der
Praxis aufgeht.“
Wachstumschancengesetz ermöglicht mehr FuE
Aktuell erhalten die Unternehmen eine Steuerermäßigung von 25 Prozent auf
förderfähige Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) bis zu vier
Millionen Euro pro Jahr. Daraus ergibt sich eine maximale Förderung von 1
Million Euro. Um die Wirkung der Forschungszulage zu verstärken, hat der
Bundestag im Wachstumschancengesetz mehrere Änderungen beschlossen. Durch
eine geplante Anhebung der Obergrenze auf zehn Millionen Euro pro Jahr
könnten deutlich mehr FuE-Aufwendungen mobilisiert werden. „Damit schließt
sich endlich auch bei größeren Mittelständlern die Lücke in der
Innovationsförderung“, sagt Rauen. „Also bei jenem Drittel unserer
Wertschöpfungskette, das zu groß ist für KMU-Förderprogramme und zu klein
für viele Verbundprojekte von Bund und EU“. Denn viele Unternehmen könnten
dann ihre gesamten förderfähigen FuE-Aufwendungen geltend machen. Würden
die im Wachstumschancengesetz vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt, könnte der
Förderbetrag aus der Forschungszulage im Maschinen- und Anlagenbau um rund
60 Prozent im Vergleich zur derzeitigen Regelung auf potenziell knapp 1,3
Milliarden Euro steigen. „Angesichts weit verbreiteter politischer
Vorbehalte gegenüber einer dringend notwendigen Reform der
Unternehmensbesteuerung wäre die geplante Ausweitung der Forschungszulage
ein Lichtblick! Denn sie knüpft an einem entscheidenden Hebel für
künftiges Wachstum an – der Innovation“, ergänzt Dr. Wiechers.
Zur Forschungszulage
Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung
und Entwicklung in Kraft getreten. Ziel der Forschungszulage ist es,
Deutschland als Innovations- und Investitionsstandort attraktiver zu
machen und Anreize zu setzen, um Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
in Unternehmen zu steigern. Mit Hilfe des Innovationsprogramms haben
Unternehmen die Möglichkeit bis zu einer Millionen Euro an
Steuervergünstigungen für Forschung und Entwicklung zu erhalten. Gefördert
werden sowohl Aufwendungen aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als
auch aus Kooperationsprojekten. Das Thema des Vorhabens ist völlig offen.
Zu den förderfähigen FuE-Vorhaben zählen Grundlagenforschung, Industrielle
Forschung und Experimentelle Entwicklung. Dabei ist es für die
Forschungszulage egal, ob das Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben noch
nicht begonnen wurde, bereits abgeschlossen ist oder sich mitten in der
Durchführung befindet. Außerdem ist die Auftragsforschung, also
Forschungsaufträge an externe Auftragnehmer oder Dienstleister förderfähig
im Sinne der Forschungszulage.