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Paradigmenwechsel mit Folgen: SVR zur Weiterentwicklung des Staatsangehörigkeitsrechts

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) sieht in der
von der Bundesregierung geplanten Weiterentwicklung des
Staatsangehörigkeitsrechts das Potenzial, die Einbürgerungszahlen in
Deutschland nachhaltig zu erhöhen. Er begrüßt die Verkürzung der für einen
Anspruch auf Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltsfristen sowie die
Zulassung der Mehrstaatigkeit bei Einbürgerung. Dadurch werden zentrale
Einbürgerungshürden beseitigt und dauerhaft in Deutschland lebenden
Ausländerinnen und Ausländern mehr politische Teilhabe in Aussicht
gestellt. Gleichzeitig gibt der SVR zu bedenken, dass die unlimitierte
Weitergabe doppelter Staatsangehörigkeit demokratiepolitische Fragen
aufwirft.

„Die Staatsangehörigkeit symbolisiert nicht nur Zugehörigkeit und
Anerkennung als gleichberechtigtes Mitglied der Gesellschaft, sondern ist
in Deutschland von herausragender Bedeutung für die politische
Integration: Da das Wahlrecht zu den Parlamenten an die deutsche
Staatsangehörigkeit gekoppelt ist, wird die Teilnahme an Wahlen als den
zentralen Verfahren politischer Willensbildung in Deutschland lebenden
Ausländerinnen und Ausländern erst durch die Einbürgerung ermöglicht“,
erläutert Prof. Dr. Hans Vorländer, Vorsitzender des SVR.

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht hat sich durch verschiedene
Reformen in den letzten Jahrzehnten wesentlich verändert und schrittweise
an die Anforderungen eines Einwanderungslandes angepasst. Die
Einbürgerungszahlen sind dennoch sehr niedrig, auch im europäischen
Vergleich. In den von der Bundesregierung geplanten Änderungen erkennt der
SVR eine große Chance, Einbürgerungsbarrieren abzubauen und Anreize zur
Integration zu setzen.

Der SVR begrüßt das Kernvorhaben der geplanten Reform, die für einen
Anspruch auf Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltszeiten bei Vorliegen
der sonstigen Voraussetzungen von acht auf fünf Jahre zu verkürzen. Die
Anpassung der Fristen bei der sogenannten Turbo-Einbürgerung, die bei
Vorliegen besonderer Integrationsleistungen nun nach drei statt bisher
sechs Jahren möglich werden soll, sieht er jedoch mit Skepsis. „Zu
bedenken ist, dass mit der Änderung die Voraussetzungen für eine ‚Turbo-
Einbürgerung‘ schneller zu erfüllen sind als die Voraussetzungen für eine
Niederlassungserlaubnis, für die im Regelfall ein fünfjähriger Aufenthalt
erforderlich ist“, so Prof. Vorländer. Der SVR weist darauf hin, dass eine
beschleunigte Einbürgerung bei besonderen Integrationsleistungen nach vier
Jahren, wie sie der SVR seit langem empfiehlt, dem Anliegen besser
Rechnung tragen würde. So würde die im deutschen Migrationsrecht angelegte
Abfolge beibehalten werden, nach der eine befristete Aufenthaltserlaubnis
in eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis übergeht, auf die schließlich
die Einbürgerung folgt. Der SVR merkt außerdem an, dass eine Verkürzung
der erforderlichen Voraufenthaltsdauer noch nicht gewährleistet, dass
Personen auch rasch eingebürgert werden können. „Viele
Einbürgerungsbehörden befinden sich am Rande der Dysfunktionalität,
Wartezeiten liegen teils bei zwei Jahren oder mehr“, stellt Prof.
Vorländer fest. „Als Signal an die Einzubürgernden wäre es im Zweifel
wichtiger, wenn sie bei Vorliegen der Voraussetzungen auch zügig den
deutschen Pass erhalten, als Anspruchsfristen auf dem Papier weiter zu
reduzieren, die dann durch den Antragsstau wieder aufgefressen werden.“

Mit Blick auf das Einbürgerungskriterium der Lebensunterhaltssicherung
empfiehlt der SVR am Status quo festzuhalten: Der Bezug von
Sozialleistungen ist dann kein Einbürgerungshindernis, wenn ihre
Inanspruchnahme nicht zu vertreten ist. „Diese Regelung hat sich in der
Praxis bewährt, während der neue Ausnahmekatalog vulnerable Gruppen von
der Anspruchseinbürgerung ausschließen würde und zudem mit deutlichem
Prüfungsmehraufwand für die Einbürgerungsbehörden verbunden wäre“, erklärt
die Stellvertretende Vorsitzende des SVR, Prof. Dr. Birgit Leyendecker.
Weiterhin befürwortet der SVR grundsätzlich, dass das für die
Anspruchseinbürgerung geforderte Bekenntnis zur freiheitlich-
demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes um einen deklamatorischen
Zusatz ergänzt wird, der u. a. antisemitisch oder rassistisch motivierte
Handlungen explizit als Ausschlussgrund nennt. Er verweist jedoch darauf,
dass der Zusatz weitgehend unbestimmte Rechtsbegriffe beinhaltet.

Mit dem Gesetzentwurf verabschiedet sich die Bundesregierung vollständig
vom Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit und vollzieht damit einen
Paradigmenwechsel. Dass künftig nicht nur Kinder die deutsche
Staatsangehörigkeit qua Geburt automatisch erwerben können, ohne die
elterliche Staatsangehörigkeit ablegen zu müssen, sondern auch
Zugewanderte eingebürgert werden können, ohne ihre alte
Staatsangehörigkeit aufzugeben, ist aus Sicht des SVR außerordentlich zu
begrüßen. „Dies trägt der Realität im Einwanderungsland Deutschland
Rechnung, in dem Zugewanderte und ihre Kinder heimisch werden und
zugehörig sind, während zugleich noch Verbindungen zum Herkunftsland
bestehen“, so die Stellvertretende Vorsitzende des SVR, Prof. Dr. Birgit
Leyendecker.

Gleichzeitig weist der SVR darauf hin, dass sich aus einer unlimitierten
Akzeptanz von Mehrstaatigkeit über Generationen hinweg grundsätzliche
Fragen ergeben: „Die ausländische Staatsangehörigkeit einer in Deutschland
eingebürgerten Person kann durch die geplante Änderung entlang des
Geburtsortsprinzips zeitlich unbegrenzt an die Nachkommen weitergegeben
werden – inklusive der mit der ausländischen Staatsangehörigkeit
einhergehenden politischen Beteiligungsrechte. Mit der Reform wird die
Gruppe an Personen stark zunehmen, die nicht nur in Deutschland, sondern
auch im Herkunftsland der ursprünglich in Deutschland eingebürgerten
Person wählen dürfen. Sie können damit über politische Entscheidungen
mitbefinden, von denen sie gar nicht betroffen sind“, erläutert Prof.
Vorländer. Der SVR kritisiert, dass der vorliegende Gesetzentwurf
vollständig ausspart, wie mit dieser demokratiepolitisch schwierigen Folge
umgegangen werden soll. „Durch die vorgesehene uneingeschränkte Hinnahme
von Mehrstaatigkeit gibt Deutschland jegliche Verhandlungsposition aus der
Hand, um wichtige Herkunftsländer beispielsweise zum Abschluss bilateraler
Abkommen zur Vermeidung der unbegrenzten Weitergabe der
Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes zu veranlassen“, bemängelt Prof.
Dr. Winfried Kluth, Mitglied des Sachverständigenrats. Seit langem hat der
SVR dafür votiert, dass die doppelte Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung
zunächst grundsätzlich akzeptiert, aber die generationenübergreifende
Weitergabe limitiert wird. Zur Umsetzung vorgeschlagen hat er das Konzept
„Doppelpass mit Generationenschnitt“.

Zudem vermisst der SVR im vorliegenden Gesetzentwurf Neuregelungen zur
Verringerung von Staatenlosigkeit. „Die Zahl Staatenloser ist in
Deutschland seit 2014 stark gestiegen. Vor diesem Hintergrund stellt sich
die Frage, wie Deutschland seiner völkerrechtlichen Verpflichtung zur
Verminderung von Staatenlosigkeit auf Ebene der Gesetzgebung nachkommen
kann. Von zentraler Bedeutung ist hier das Staatsangehörigkeitsrecht“,
betont Prof. Vorländer. Der SVR empfiehlt einen automatischen ius soli
Erwerb der Kinder von Staatenlosen unter der Voraussetzung, dass die
Eltern über einen rechtmäßigen Voraufenthalt von mindestens fünf Jahren
verfügen.

Insgesamt plädiert der SVR dafür, die praktische Umsetzbarkeit bei der
Gesetzeserarbeitung mitzudenken. Durch die geplante Reform fallen
verschiedene Regelungen weg, die mit zum Teil langwierigen Prüfverfahren
für die Behörden einhergehen. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass die
Zahl der Einbürgerungsanträge durch die Reform ansteigt. „Nur wenn die
Einbürgerungsbehörden entsprechend vorbereitet und adäquat ausgestattet
werden, kann eine wachsende Zahl an Einbürgerungsanträgen zeitnah
bearbeitet werden“, gibt Prof. Vorländer zu bedenken. Der SVR hält deshalb
einen hinreichenden Abstand zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten des
Gesetzes für geboten, damit sich die zuständigen Behörden auf die
praktische Umsetzung vorbereiten können.

Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges
und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen
Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung
bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen
sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören neun
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und
Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Hans Vorländer (Vorsitzender), Prof.
Dr. Birgit Leyendecker (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Havva
Engin, Prof. Dr. Birgit Glorius, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Dr.
Winfried Kluth, Prof. Dr. Steffen Mau, Prof. Panu Poutvaara, Ph.D., Prof.
Dr. Sieglinde Rosenberger.

Weitere Informationen unter: www.svr-migration.de

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Schnell und zuverlässig: Notfallsonografie

Online-Pressekonferenz der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der
Medizin e. V. (DEGUM)
Termin: Dienstag, 12. Dezember 2023, 13.30 bis 14.30 Uhr
Link zur Anmeldung:
https://attendee.gotowebinar.com/register/3779218712434607707

In Situationen, in denen es um Leben und Tod geht, ist fundiertes
Fachwissen entscheidend. Dies gilt zum Beispiel für die sogenannte Point-
of-Care-Sonografie, kurz POCUS, die aus der Akut- und Notfallmedizin nicht
mehr wegzudenken ist. POCUS bezeichnet den ortsunabhängigen Einsatz von
Ultraschalluntersuchungen mit kleinen mobilen Geräten. Im Rettungswagen
oder -hubschrauber unterstützt dieser mobile Ultraschall die Diagnostik
und die Entscheidung über therapeutische Maßnahmen bei verletzten und
schwer erkrankten Patientinnen und Patienten. Doch kann Ultraschall
tatsächlich Leben retten? Wie etabliert ist die Methode im deutschen
Rettungswesen? Und wie muss eine qualitätsorientierte Ausbildung in der
Notfallsonografie aussehen, damit Notärztinnen und Notärzte den
Ultraschall in diesen oft lebensentscheidenden Situationen schnell und
sicher einsetzen können?

Antworten auf diese und weitere Fragen geben Experten der Deutschen
Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e. V. (DEGUM) auf einer
Online-Pressekonferenz am Dienstag, 12. Dezember 2023. Sie stellen die
neuesten Entwicklungen in der Notfallsonografie vor und erläutern das
mehrstufige Ausbildungskonzept der DEGUM. Was der Ultraschall im Notfall
noch leisten kann, zeigt ein weiteres PK-Thema: die ultraschallgestützte
Nervenblockade bei ausgerenkter Schulter oder kompliziertem Beinbruch. Das
Verfahren führt zu einer raschen Schmerzlinderung und wirkt gezielter und
nebenwirkungsärmer als orale oder intravenös verabreichte Medikamente.
Diagnostische und therapeutische Maßnahmen können damit schneller
eingeleitet werden.

Wir laden Sie herzlich zu unserer Online-Pressekonferenz ein. Das
vorläufige Programm finden Sie unten. Über den untenstehenden Link können
Sie sich vorab für die Teilnahme registrieren.

Wir freuen uns auf eine interessante virtuelle Veranstaltung mit Ihnen!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
DEGUM-Pressestelle
Katharina Weber und Heinke Schöffmann

Vorläufige Themen und Referenten:

Wenn jede Minute zählt: warum Ultraschall ein nützliches Instrument im
Rettungsdienst ist
Dr. med. Armin Seibel, Leitender Arzt für interdisziplinäre
Intensivmedizin DRK Krankenhaus Kirchen, Leiter des DEGUM-Arbeitskreises
Notfallsonografie

Wenn es um Tod und Leben geht, ist fundierte Ausbildung gefragt:
Mehrstufige und qualitätsorientierte Ausbildung der DEGUM in der
Notfallsonografie
Dr. med. Thomas Händl, Chefarzt Zentrale Notaufnahme Klinikum Garmisch-
Partenkirchen GmbH, Stellvertretender Leiter des DEGUM-Arbeitskreises
Notfallsonografie

Wenn die Schulter ausgerenkt oder das Bein gebrochen ist – Gezielte
Nervenblockaden sorgen für eine schnelle Schmerzlinderung
Dr. med. Peter Schwarzkopf, Oberarzt der Klinik für Anästhesie,
Intensivmedizin, Schmerztherapie und Palliativmedizin, Sana Kliniken
Leipziger Land GmbH
Sana Klinikum Borna, Stellvertretender Sektionsleiter der DEGUM Sektion
Anästhesiologie

Moderation: Katharina Weber, Pressestelle der DEGUM

Ihr Kontakt für Rückfragen/zur Akkreditierung:
Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e. V. (DEGUM)
Pressestelle
Katharina Weber und Heinke Schöffmann
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Telefon: 0711 8931-583/-442
Telefax: 0711 8931-167
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.,
schoeffmann@medizinkommunikation.org

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Popakademie veranstaltet World Drum Festival

Anika Nilles  Marius Mischke
Anika Nilles c Marius Mischke

Am Samstag, den 25. November 2023 veranstaltet die Popakademie Baden-
Württemberg in Kooperation mit dem Kulturamt der Stadt Mannheim und dem
europäischen Schlagzeug- und Perkussionsverband „Percussion Creativ“ das
neunte World Drum Festival. Kuratiert wird das World Drum Festival in
diesem Jahr von Anika Nilles.

„Ich freue mich sehr, die neunte Ausgabe des World Drum Festivals zu
kuratieren. Uns ist es erneut gelungen, eine internationale Besetzung an
hochkarätigen Künstler:innen zusammenzustellen. Wir laden alle
interessierten Drummerinnen und Drummern sowie Perkussionistinnen und
Perkussionisten zum World Drum Festival an der Popakademie ein“, so Anika
Nilles, Department Chief Drums an der Popakademie Baden-Württemberg.

Mit dabei sind international bekannte Drummer:innen sowie
Perkussionistinnen und Perkussionisten wie Philo Tsoungui (drums/hybrid),
Camille Bigeault (drums), Bodek Janke (percussion), Paul Albrecht (drums),
Rhani Krija (percussion/hybrid), Stephan Emig (drums/hybrid), Lui Ludwig
(drums) und Murat Coskun (framedrums). Anika Nilles, Department Chief
Drums Popakademie und Prof. Udo Dahmen, Geschäftsführer a.D. Popakademie
Baden-Württemberg hosten das Event am 25. November. Das Konzert abends
wird live gestreamt.

WORLD DRUM FESTIVAL | Samstag, den 25. November 2023 | 14.00 bis 23.00 Uhr
Anmeldung: https://www.popakademie.de/de/events/world-drum-
festival/anmeldung/

Weitere Masterclasses und Programm werden bekannt gegeben.

Mit Unterstützung von Gewa, Meinl Cymbals, Tama Drums, Sonor Drums, Evans
Drumheads, Remo Drumheads und Rohema.

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"Black-Friday" - Wissenschaftler der DHBW Karlsruhe gibt Einblicke in die Konsumentenforschung

Die Psychologie der (digitalen) Schnäppchenjagd

Mit dem „Singles´Day“, dem weltweit umsatzstärksten Shopping-Event, ging
es am 11.11. wieder los. Dann startete die „Black Week“, um am kommenden
„Black Friday“ und „Cyber Monday“ traditionell wieder das
Weihnachtsgeschäft einzuläuten. Doch warum ist dieses Massenphänomen der
Schnäppchenjagd für viele so verlockend? Das erklärt Jan Michael Rasimus,
Leiter des Eye Tracking-Labors der DHBW Karlsruhe, anhand von
Erkenntnissen aus den Neurowissenschaften und der Konsumentenforschung.

Spannungsbogen

Rasimus: Die Erwartungen an den „Black Friday“ sind für viele Menschen
enorm hoch. Seit Wochen ist das Thema omnipräsent. Es wird intensiv
geworben, satte Rabatte in Aussicht gestellt und durch Countdowns zum
großen Ereignis heruntergezählt. So entsteht der FOMO-Effekt. Die
Abkürzung steht für „fear of missing out“, also die Angst, attraktive
Angebote zu verpassen.

Belohnungssystem

Rasimus: Schon die Aussicht auf tolle Schnäppchen kann das
Belohnungssystem des Gehirns aktivieren. Es motiviert dazu, bestimmte
Bedürfnisse zu befriedigen. Botenstoffe, wie Dopamin, sorgen dann für
wahre Glücksgefühle, steigern das emotionale Verlangen und können so das
Verhalten beeinflussen. Hirnareale, die uns sonst rational und vernünftig
handeln lassen, sind dann deutlich weniger aktiv. Tatsächlich ist der
Begriff Kaufrausch gar nicht so unpassend, denn es sind die gleichen
Prozesse, die auch bei Rauschmitteln eine Rolle spielen.

Trigger-Reize

Rasimus: Trigger-Reize, die aus der Verkaufspsychologie bekannt und durch
Eye Tracking (Blickverlaufsanalysen) nachweisbar sind, spielen an diesen
Tagen natürlich auch eine wesentliche Rolle. Angebote in Verbindung mit
grellen Signalfarben ziehen magisch an. Sie vermitteln einen
Sonderangebots-Charakter und wirken oft sogar noch stärker als der
Preisnachlass selbst. Gleiches gilt für erlernte Symbole, Rabatt-
Kennzeichnungen und Signal-Worte („Top-Deal“, „Sale!“, „billig“, etc.),
die direkt ins Auge springen und Glücksgefühle auslösen. So genannte
Ankerpreise werden durchgestrichen als Bezugsgröße neben den reduzierten
Angebotspreisen platziert und suggerieren enorme Rabatte. Verknappung und
Dringlichkeit (z.B. „Preisalarm“, etc.) steigern die Spannung zusätzlich,
da die besten „Deals“ limitiert und nur für kurze Zeit verfügbar sind. Sie
verführen leicht zu Impulskäufen. Es sind also die Gesamtinszenierung, das
Einkaufserlebnis als solches und die geschaffene Atmosphäre, die Menschen
zu Schnäppchenjäger*innen machen.

Shoppertainment

Rasimus: Ein klarer Trend rund um den Black Friday ist zunehmend das
Shoppertainment. Eine Kombination aus E-Commerce (Shopping) und
Unterhaltung (Entertainment) im Livestream. Es erinnert ein bisschen an
das frühere Teleshopping im Fernsehen, ist im digitalen Zeitalter aber
deutlich interaktiver. So können Zuschauer*innen beim Live-Shopping via
Smartphone nicht nur direkt bestellen, sondern auch mit beliebten
Moderatoren, Stars oder Influencern in direkten Dialog treten, um Fragen
zu stellen, Wünsche und Meinungen zu äußern, an Spielen und Verlosungen
oder unterhaltsamen Produktpräsentationen und Show-Acts teilzunehmen.
Gleichzeitig erhalten sie hilfreiche Anwendungstipps. So wird die
Schnäppchenjagd zum spannenden Einkaufserlebnis mit Event-Charakter und
Rahmenprogramm. Während beim Online-Shopping in Deutschland bisher oft
noch die Zeit- und Kostenersparnis im Vordergrund stand, haben jüngere
Generationen (GenZ und zunehmend GenAlpha) bereits umfangreiche Erfahrung
mit Social Commerce, also der Inszenierung und dem Verkauf von Produkten
über Social Media-Plattformen gesammelt. Auch einige Händler setzen daher
bereits auf digitale Live-Events. In Asien oder den USA hat sich Live-
Shopping bereits seit einigen Jahren als gemeinsame Freizeitbeschäftigung
etabliert. So werden die Tage rund um den „Singles´Day“ und „Black Friday“
als soziale Mega-Events zelebriert und hohe Milliarden-Umsätze
erwirtschaftet.

Tipps für die erfolgreiche Schnäppchenjagd

Rahmenbedingungen

Rasimus: Tatsächlich bieten Händler oft auch „Best-Preis-“ und verlängerte
„Geld-zurück-Garantien“ bei Nichtgefallen an, um das Bestell-Risiko für
Kund*innen zu reduzieren. Dennoch sollten bisher unbekannte Anbieter genau
überprüft werden (Impressum, AGBs, Kontaktmöglichkeiten,
Zahlungsbedingungen, Gütesiegel, etc.), um nicht auf täuschend echt
wirkende Fake Shops hereinzufallen. Denn gerade an solchen Aktionstagen,
wenn Kaufentscheidungen allzu spontan getroffen werden, steigt auch die
Gefahr auf Lockangebote wenig seriöser Händler hereinzufallen.

Vorbereitung

Rasimus: Um gut vorbereitet in die Rabattschlacht zu gehen, empfiehlt es
sich, bereits im Vorfeld gezielt eine Liste für geplante Anschaffungen zu
erstellen. Eine „horizontale Suche“ durch Preissuchmaschinen schafft
Preis-Transparenz. Auch vermeintliche „Top-Deals“ sollten noch einmal
kritisch geprüft und verglichen werden. Eine bewusste Pause zwischen dem
Entdecken eines attraktiven Angebots und der Bestellung schützt vor
unüberlegten, emotionalen Impulskäufen. Aus psychologischer Sicht sollten
Einkäufe sofort beglichen werden. Allzu flexible Zahlungs- oder
Finanzierungsmodalitäten vermindern nämlich den so genannten
„Preisschmerz“ beim Bezahlen. Der Verlust des Geldes wird dann nicht
unmittelbar spürbar und man neigt dazu, mehr auszugeben als ursprünglich
geplant.

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