Zum Hauptinhalt springen

Kieler Subventionsbericht: Energiehilfen katapultieren Subventionen nach oben

Entwicklung Finanzhilfen Bund 2000–2023  Kiel Institut für Weltwirtschaft/C.F. Laaser
Entwicklung Finanzhilfen Bund 2000–2023 Kiel Institut für Weltwirtschaft/C.F. Laaser

Die Finanzhilfen des Bundes sollen 2023 gegenüber dem Vorjahr auf mehr als
das Doppelte anwachsen. Grund sind die Hilfen angesichts der Energiekrise.
Die Finanzhilfen insgesamt steigen von 77 Mrd. Euro im Jahr 2021 auf
jeweils geplante 98 Mrd. Euro im Jahr 2022 und 208 Mrd. Euro im Jahr 2023.
Finanzhilfen sind damit der gewichtigste Posten im laufenden
Bundeshaushalt, vor allen anderen Ausgabenkategorien wie den
Sozialausgaben.

„Angesichts von Ausmaß und Bedeutung der Energiekrise für das soziale
Zusammenleben im Land ist ein Anstieg der Finanzhilfen zu erwarten und
nachvollziehbar. Aber dieses enorme Ausmaß sprengt den bislang gekannten
Rahmen“, sagt Claus-Friedrich Laaser, Subventionsexperte am IfW Kiel.

Ursächlich für den außergewöhnlichen Niveausprung der Finanzhilfen des
Bundes von 98 Mrd. Euro im Jahr 2022 auf 208 Mrd. Euro im Jahr 2023 und
damit um 113 Prozent ist das Sondervermögen des neuen
Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Es umfasst über 120 Mrd. Euro, davon über
100 Mrd. Euro an Subventionen.

Die Finanzhilfen des Bundes wachsen damit laut Haushaltsplanung 2023 zum
gewichtigsten Posten an. Von einem Euro, den der Bund ausgibt, fließen
2023 mehr als 30 Cent in Finanzhilfen, Sozialausgaben liegen mit knapp 30
Cent darunter. Nur knapp 20 Cent fließen in gegenwärtige oder
zukunftsgerichtete staatliche Leistungen wie Infrastruktur oder Forschung
und Bildung.

Schätzt man für 2023 die Finanzhilfen der Länder, die seit 2015 wegen
einer geänderten Buchhaltung nicht mehr ermittelt werden können, und die
Steuervergünstigungen des Bundes, für die die jüngsten Daten aus 2022
stammen, ergibt sich für 2023 eine Gesamtsumme an Subventionen von 362
Mrd. Euro bzw. 9,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. 2022 waren es 252
Mrd. Euro oder 6,5 Prozent des BIPs. 2019 lag die Subventionsquote noch
bei 5,8 Prozent des BIPs.

Alle Zahlen stammen aus dem heute veröffentlichten Kieler
Subventionsbericht („Subventionen im Kontext des Bundeshaushaltsplans –
eine Strukturanalyse in Zeiten von Ukrainekrieg und
Energiekrise“/https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/kieler-
subventionsbericht-2023-subventionen-des-bundes-in-zeiten-von-
ukrainekrieg-und-energiekrise-32038/?ADMCMD_simTime=1697085000).

Höchste Subventionen für Strom- und Gaspreisbremse

Größte Posten der für 2023 geplanten Finanzhilfen des Bundes sind die
Ausgaben für die Strom- und Gaspreisbremse aus dem
Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit 43 bzw. gut 40 Mrd. Euro. Es folgen
Hilfen für die energetische Sanierung von Gebäuden mit knapp 17 Mrd. Euro
und der Zuschuss zur gesetzlichen Krankversicherung mit 14,5 Milliarden
Euro.

Die Subventionsziele des Bundes haben sich klar in Richtung Umweltpolitik
und Energie verschoben. Dafür werden mit fast 35 Mrd. Euro mittlerweile
die meisten Finanzhilfen ausgegeben, Gelder aus dem
Wirtschaftsstabilisierungsfonds nicht eingerechnet. Noch vor 4 Jahren
spielte dieses Ziel eine deutlich geringere Rolle.

Finanzhilfen: Umweltsubventionen haben höchste Priorität

Neben den unter den Top 10 genannten Finanzhilfen fließen Gelder für
umwelt- und energiepolitische Ziele etwa in die Förderung von
Elektromobilität (4,5 Mrd. Euro), die Strompreiskompensation für
Unternehmen (3 Mrd. Euro) oder in die Wasserstofftechnologie (1,5 Mrd.
Euro).

Die Subventionsziele des Bundes haben sich klar in Richtung Umweltpolitik
und Energie verschoben. Dafür werden mit fast 35 Mrd. Euro mittlerweile
die meisten Finanzhilfen ausgegeben, Gelder aus dem
Wirtschaftsstabilisierungsfonds nicht eingerechnet. Noch vor 4 Jahren
spielte dieses Ziel eine deutlich geringere Rolle.

Finanzhilfen: Umweltsubventionen haben höchste Priorität

Neben den unter den Top 10 genannten Finanzhilfen fließen Gelder für
umwelt- und energiepolitische Ziele etwa in die Förderung von
Elektromobilität (4,5 Mrd. Euro), die Strompreiskompensation für
Unternehmen (3 Mrd. Euro) oder in die Wasserstofftechnologie (1,5 Mrd.
Euro).

Der Sektor Verkehr rückt mit gut 26 Mrd. Euro an zweite Stelle, größter
Profiteur ist hier die Deutsche Bahn. An sie fließen insgesamt 12,6 Mrd.
Euro, wobei Finanzhilfen für Erhalt und Investition in Schienenwege (4,7
bzw. 2 Mrd. Euro) besonders bedeutsam sind.

Steuervergünstigungen 2022: 10 Prozent über dem Vorjahr

Bei den Steuervergünstigungen waren bei Redaktionsschluss vollständige
Daten nur für 2022 verfügbar. Sie lagen demnach mit gut 75 Mrd. Euro um
fast 7 Mrd. Euro oder 10 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Größte
Posten sind die Umsatzsteuerbefreiung der Sozialversicherungsträger,
Krankenhäuser und anderer Institutionen des Gesundheitswesens (20,4 Mrd.
Euro), die Entfernungspauschale (6,2 Mrd. Euro), der
Erbschaftsteuerfreibetrag und die Erbschaftsteuerminderung (5,1 Mrd.
Euro). Neu hinzu kam der Tankrabatt mit 3,1 Mrd. Euro.

Mit ebenfalls 3,1 Mrd. Euro bzw. 2,9 Mrd. Euro schlagen die ermäßigten
Umsatzsteuersätze für kulturelle Leistungen bzw. für Restaurants und
Verpflegungsdienstleistungen zu Buche.

„Die Bundeshaushalte der Jahre 2022 und 2023 sind geprägt von dem Bemühen,
Probleme zu bewältigen, die der Ukraine‐Krieg und die daraus folgende
Energiekrise mit sich gebracht haben. Zwar können Subventionen in
bestimmten Fällen dafür ein Weg sein, jedoch sollten diese auf weniger
begüterte Haushalte konzentriert sein“, so Laaser.

„Insgesamt ist die Subventionspolitik vor die Herausforderung gestellt,
dass sich das internationale Umfeld für Subventionen geändert hat, wie
etwa durch den „Inflation Reduction Act“ der USA. Die Wirtschaftspolitik
in Deutschland muss überlegen, wie sie sinnvoll einen tragfähigen Rahmen
für die eigene Industrie setzen kann und welche Rolle darin Subventionen
zukommt, neben anderen Instrumenten im Standortwettbewerb wie
Investitionen in die Infrastruktur, eine EU-weite Entbürokratisierung oder
Freihandelsabkommen.“

Jetzt Bericht lesen: "Subventionen im Kontext des Bundeshaushaltsplans –
eine Strukturanalyse in Zeiten von Ukrainekrieg und Energiekrise"
(https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/kieler-subventionsbericht-2023
-subventionen-des-bundes-in-zeiten-von-ukrainekrieg-und-

energiekrise-32038/?ADMCMD_simTime=1697085000)

  • Aufrufe: 44

„Die Digitalisierung der Religion – bisher kaum erforscht“

Plakat zum Themenjahr
Plakat zum Themenjahr "Die Digitalisierung der Religion" Exzellenzcluster "Religion und Politik"

Neues Themenjahr am Exzellenzcluster „Religion und Politik“ über Religion
in digitalen Welten – Virtuelle Gebete, Online-Beichtstühle, Fatwas im
Web: Forschungen über neue Formen religiöser Zugehörigkeit – Digital
Humanities erweitern die Religionsforschung – Ab 24.10. Programm mit
Werkstattberichten, Webquest, Podien, Vortrags- und Filmreihen

Die Digitalisierung der Religion steht im Mittelpunkt des Themenjahres
2023/24 am Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der Universität
Münster. „Das Feld ist noch wenig erforscht, obwohl Digitalisierung die
Gesellschaft umfassend verändert – auch in der Religion und
Religionsforschung“, sagt die Ägyptologin und Themenjahrkoordinatorin
Prof. Dr. Angelika Lohwasser. Ab 24. Oktober wird in vielfältigen Formaten
beleuchtet, wie digitale Instrumente die Religionsforschung um innovative
Ansätze erweitern können. Außerdem gilt das Augenmerk der Religion in
digitalen Welten. „Ob digitale Gebete, Online-Beichtstühle oder Fatwas im
Internet: Traditionelle Religionsgemeinschaften erproben Formen in Web und
Social Media, Apps und AI. Zugleich verbreiten neue ideologische
Bewegungen Verschwörungstheorien mit religiösen Versatzstücken im Web.
Solche Formen der Zugehörigkeit, aber auch der Mobilisierung sind bisher
kaum untersucht.“

Das Themenjahr präsentiert in Werkstattberichten, Webquests,
Vortragsreihen, Film- und Diskussionsabenden aktuelle Forschungen aus dem
Exzellenzcluster, es lässt Forschende vieler Fächer zu Wort kommen und
bringt sie untereinander sowie mit religiösen Gruppen und Bürgerinnen und
Bürgern ins Gespräch. Das Jahresprogramm, das mit dem Center for Digital
Humanities (CDH) der Uni Münster entstand, trägt den Titel „Die
Digitalisierung der Religion. Teilhabe und Zugehörigkeit in einer
vernetzten Welt“. Angelika Lohwasser, die die Digital Humanities-Projekte
am Exzellenzcluster koordiniert, entwickelte es mit den Historikern Prof.
Dr. Jan Keupp und Dr. Marcel Bubert, Kommunikationswissenschaftler Prof.
Dr. Thorsten Quandt, Ethnologin Prof. Dr. Dorothea Schulz und SCDH-Leiter
Dr. Jan Horstmann.

Den Auftakt am 24.10. macht ein öffentlicher Vortrag zum Thema
„Abstellgleis oder Überholspur? Theologische Forschung in den Bahnen der
Digital Humanities“ von PD Dr. Frederike van Oorschot und Dr. Christopher
Nunn aus der evangelischen Theologie. (Der Vortrag im Hörsaal JO 1,
Johannisstraße 1, 48143 Münster beginnt um 16.15 Uhr. Anmeldung zur Zoom-
Teilnahme unter veranstaltungenEXC@uni-muenster.de.) Ab 7.11. folgt die
Reihe „Werkstattberichte aus den Digital Humanities“ (mit Webquest), in
der Mitglieder des Exzellenzclusters Projekte vorstellen, darunter die
Kirchenhistoriker Prof. Dr. Hubert Wolf und Prof. Dr. Holger Strutwolf,
der Judaist Prof. Dr. Lutz Doering, die Historikerinnen Prof. Dr. Ines
Weinrich und PD Dr. Felicity Jensz.

Damit steht im Wintersemester 2023/24 im Themenjahr der Einsatz digitaler
Mittel für Religion und deren Erforschung im Mittelpunkt. „Die DH-
Instrumente eröffnen neue Erkenntnisse über historische Quellen, religiöse
Schriften und materielle Kulturgüter. Die Digital Humanities erschließen,
edieren und analysieren sie“, erläutert Angelika Lohwasser. „Verknüpft mit
geographischen, personalen und kulturellen Daten, entfaltet sich ein
weltweites Wissensnetz.“

Im Sommersemester 2024 lenkt das Themenjahr den Blick auf vielfältige
religiöse Praktiken in digitalen Welten. Religiöse Organisationen,
Autoritäten und Gruppierungen gehen unterschiedlich mit den Möglichkeiten
der Digitalisierung um, das Spektrum reicht von einem widerständigen
Verharren im Analogen bis zum umfassenden Einsatz von Social Media, Apps
und Künstlicher Intelligenz, wie Kommunikationswissenschaftler Prof. Dr.
Thorsten Quandt darlegt.  Die Themen der Vorträge und Diskussionen reichen
von „Religion und Gaming“ bis zu islamischen Social-Media-Praktiken in
Südostasien. Eine Filmreihe unter dem Titel „Digital und transhuman?“
zeigt, wie die Popkultur die Durchdringung von Religion und Digitalität
thematisiert. (vvm/tec/fbu)

  • Aufrufe: 34

Umweltfreundliche Antihaftbeschichtung ersetzt per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS) auf Alltagsprodukten

Mit der fluorfreien PLASLON®-Technologie beschichtete Pfannenmuster.  © Fraunhofer IFAM
Mit der fluorfreien PLASLON®-Technologie beschichtete Pfannenmuster. © Fraunhofer IFAM

Ob Pfannen, Schneidwaren oder Verpackung – per- und polyfluorierte
Chemikalien (PFAS) werden seit Jahren in verschiedensten Alltagsprodukten
und Prozessen zur Beschichtung eingesetzt. Aufgrund bekannter Risiken
dieser Substanzen für Mensch und Umwelt wird ein zumindest teilweises
Verbot für die Herstellung und Verwendung von PFAS in naher Zukunft
erwartet. Der Einsatz vergleichbarer Alternativen ist deshalb für
zahlreiche Unternehmen essenziell. Das Fraunhofer IFAM ist spezialisiert
auf fluorfreie Beschichtungen und hat mit der PLASLON®-Technologie eine
PFAS-freie Antihaftbeschichtung entwickelt, die das geforderte
Eigenschaftsprofil erfüllt und sofort einsetzbar ist.

Unter PFAS⁠ versteht man eine Gruppe von mehreren tausend einzelnen
Chemikalien. Sie kommen in der Natur ursprünglich nicht vor, sind äußerst
stabil und reichern sich dadurch stetig in der Umwelt an. Die auch als
»Ewigkeitschemikalien« bekannten Fluor-Verbindungen können im Blutserum
vom Menschen vorkommen und zu gesundheitlichen Effekten führen [1]. Aus
diesem Grund erwägt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ein Verbot
der Herstellung, Verwendung und des Inverkehrbringens von PFAS. Eine
Entscheidung der Europäischen Kommission darüber ist laut Umweltbundesamt
voraussichtlich 2025 zu erwarten.

Unternehmen, die PFAS verwenden, werden durch ein Verbot vor größere
Herausforderungen gestellt. Um Prozesse und Produktion aufrechtzuerhalten,
müssen alternative Lösungen gefunden werden. Die Plasmatechnik bietet
hierfür ideale Voraussetzungen. Die Plasmaschichten, die am Fraunhofer
IFAM entwickelt wurden, sind nicht nur fluorfrei (Zero-F), sondern auch
frei von Additiven. Sie lassen sich auf nahezu allen Werkstoffen
aufbringen. Einige der Schichten eignen sich aufgrund ihres
Eigenschaftsprofils besonders gut als PFAS-freie Antihaftbeschichtung,
Gleitbeschichtung und hydrophobe Ausrüstung.

PLASLON® - PFAS-freie Antihaftbeschichtung

Die Forscherinnen und Forscher am Fraunhofer IFAM haben mit der
PLASLON®-Beschichtung eine PFAS-freie Alternative entwickelt, die sich
durch hervorragende Antihafteigenschaften in Kombination mit hoher
mechanischer Beständigkeit auszeichnet. Die mittels Plasmatechnik
hergestellte Beschichtung ist als Gradientenschicht ausgeführt, um
einerseits eine exzellente Haftung zum Produktkörper zu ermöglichen und
andererseits optimale Antihafteigenschaften auszuprägen. Die Schicht
zeichnet sich weiterhin durch eine gute Easy-to-clean-Eigenschaft aus und
ist schneid- und abriebfest. Sie ist porenfrei und lebensmittelecht. Zudem
zeigt sie ein oleophiles Verhalten in Bezug auf Speiseöle und -fette.

Ein Alleinstellungsmerkmal der PLASLON®-Beschichtung liegt darin, dass sie
– im Gegensatz zu anderen Antihaftbeschichtungen – aufgrund ihrer guten
Haftung und ihrer herausragenden Härte auch für Emaille, Glas, Steinzeug
und Porzellan geeignet ist. Gerade Produkte aus diesen Werkstoffen sind
zwar sehr kratzfest, weisen aber eine schlechte Antihaftwirkung auf.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Instituts verfügen zudem
über das notwendige Know-how entsprechender Fertigungsprozesse, um
Produkte in großen Stückzahlen wirtschaftlich veredeln zu können. Dafür
bieten sich je nach Kundenbedarf unterschiedliche Konzepte, wie XXL-
Anlagen oder insbesondere auch Durchlaufanlagen, an. Verbunden mit einem
geringen Energieverbrauch bei der Herstellung, einer ungehemmten
Wärmeübertragung beim Gebrauch und einer langen Lebensdauer der
Beschichtung ist PLASLON® besonders nachhaltig und somit richtungsweisend.

[1] Quelle Umweltbundesamt

  • Aufrufe: 37

Vier forschungsstarke Professoren der Evangelischen Hochschule neu in Promotionsverband aufgenommen

Die Professoren Dr. phil. Fabian Frank, Dr. habil. Björn Kraus, Dr. habil.
Wilhelm Schwendemann und Dr. habil. Georg Wagensommer sind zum 16. Oktober
2023 in das Promotionszentrum des Promotionsverbandes der Hochschulen für
Angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg aufgenommen worden.

Als forschungsstarke und forschungsaktive Wissenschaftler können sie damit
Promotionen besonders qualifizierter Promovend*innen aus ihren jeweiligen
Fachdisziplinen betreuen. Dies betrifft die Fachdisziplinen Soziale Arbeit
und Religionspädagogik.

Die Wissenschaftler*innen der Evangelischen Hochschule, die bereits
Mitglieder im Promotionsverband sind, vertreten dort mehrheitlich die
Disziplin Kindheitspädagogik: Es sind die Professor*innen Dr. Klaus
Fröhlich-Gildhoff, Dr.in Maike Rönnau-Böse und Dr.in Dörte Weltzien. Für
Soziale Arbeit ist Professor Dr. habil. Thomas Klie schon Mitglied im
Verband.

Forschungsprorektor Prof. Dr. phil. Fabian Frank: „Wir bilden nun mit den
neuen und den bereits im Promotionsverband befindlichen Professor*innen
alle Fachdisziplinen der Hochschule ab“. Nach Frank sei das auch deshalb
so wichtig, weil durch die Promotionen die Weiterentwicklung der
jeweiligen Fächer vorangebracht werde.

Das Promotionsrecht der forschungsaktiven Professor*innen stärkt den
Wissenschaftsstandort Freiburg, insbesondere die Evangelische Hochschule
Freiburg. Sie wird dadurch auch deutlich konkurrenzfähiger bei der
Gewinnung professoralen Personals.

Für die Promotion im HAW-Verband gelten die gleichen
Qualitätsanforderungen wie für die Promotion an einer Universität. So
müssen auch im Promotions­zentrum schriftliche Betreuungsvereinbarungen
abgeschlossen werden und die Annahmeanträge einem Kollegium, dem
Promotionsausschuss, zur Entschei­dung vorgelegt werden. Kern der
Qualitätssicherung ist die zeitlich befristete Aufnahme der – anhand
objektiver Kriterien nachgewiesen – forschungsstärksten Professorinnnen
und Professoren in das Promotionszentrum.

„Inzwischen haben auch weitere Kolleg*innen Anträge zur Aufnahme in den
Promotionsverband gestellt, deren Beratung noch bevorsteht“, so Fabian
Frank.

  • Aufrufe: 43