Zum Hauptinhalt springen

Internet-Phänomene: Wie entstehen virale Videos und Memes?

Internet Phänomene Symbolbild
Internet Phänomene Symbolbild

Das Internet ist voll von kuriosen, lustigen oder schockierenden Videos und Bildern, die sich rasend schnell verbreiten und Millionen von Menschen erreichen. Diese viralen Videos und Bilder sind ein faszinierendes Phänomen der digitalen Kultur. Doch was macht sie so erfolgreich?

 

Diese Faktoren machen Videos viral

 

Es gibt kein einfaches Rezept für ein Internet-Phänomen oder ein virales Video. Oft sind es spontane, authentische oder humorvolle Situationen, die zufällig gefilmt oder inszeniert werden und die Aufmerksamkeit der Internetnutzer erregen. Seit einiger Zeit sorgt beispielsweise ein kleinwüchsiger Mann namens Hasbulla für Aufsehen, gerade weil das Alter von Hasbulla viele verwundert.

 

Manchmal sind es auch gezielte Kampagnen von Unternehmen, Organisationen oder Prominenten, die ein bestimmtes Produkt, eine Botschaft oder eine Person bewerben wollen. In beiden Fällen spielen jedoch einige Faktoren eine wichtige Rolle für den Erfolg von viralen Videos:

 

  • Die Emotionen: Ein Internet-Phänomen oder ein virales Video muss starke Emotionen beim Betrachter auslösen, sei es Freude, Wut, Angst oder Mitleid. Diese Emotionen motivieren den Betrachter, das Video mit anderen zu teilen oder darüber zu diskutieren.
  • Die Relevanz: Ein virales Video hat meist einen Bezug zum aktuellen Zeitgeschehen, zu einer bekannten Person oder zu einem populären Thema. Diese Relevanz macht das Video interessant und verständlich für ein breites Publikum.
  • Die Einfachheit: Ein Internet-Phänomen muss leicht verständlich und zugänglich sein. Es sollte keine komplizierten Erklärungen oder Vorkenntnisse erfordern, um es zu verstehen oder zu genießen. Es sollte auch kurz und prägnant sein, um die Aufmerksamkeit des Betrachters zu halten.
  • Die Überraschung: Ein Video muss etwas Unerwartetes, Ungewöhnliches oder Originelles bieten, um viral zu gehen. Es sollte den Betrachter überraschen, faszinieren oder herausfordern. Es sollte auch einen Kontrast zu den üblichen Erwartungen oder Konventionen darstellen. Burger King überraschte beispielsweise mit einer unerwarteten Kampagne bei Twitch.

 

Von LOLcats bis Pepe the Frog: Was sind Memes und wie entstehen sie?

 

Ein Meme ist ein kulturelles Element, das sich durch Nachahmung und Variation verbreitet. Dabei kann es sich um Bilder, Texte, Töne oder Gesten handeln. Im Internet werden Memes oft als humorvolle oder ironische Kommentare zu aktuellen Ereignissen oder Themen verwendet. Einige Beispiele für berühmte Internet-Memes sind:

 

  • LOLcats: Bilder von Katzen mit lustigen oder niedlichen Beschriftungen in fehlerhaftem Englisch. Die LOLcats entstanden 2005 auf einer Website namens icanhascheezburger.com und wurden zu einem Symbol für die Internet-Kultur.
  • Pepe the Frog: Eine Comicfigur eines grünen Frosches mit einem menschlichen Gesichtsausdruck. Pepe wurde 2005 von dem Künstler Matt Furie geschaffen und wurde zunächst als harmloser Ausdruck für verschiedene Emotionen verwendet. Später wurde Pepe jedoch von rechtsextremen Gruppen vereinnahmt und als Hasssymbol missbraucht.
  • Rickrolling: Ein Streich, bei dem ein Link zu einem scheinbar relevanten Video zu dem Musikvideo des Songs "Never Gonna Give You Up" von Rick Astley führt. Der Song wurde 1987 veröffentlicht und gilt als typisches Beispiel für die Popmusik der 80er Jahre. Der Streich wurde 2007 populär und gilt als eine Form des Internet-Schabernacks.

 

Die Entstehung von Memes ist oft spontan und kollaborativ. Viele Memes basieren auf bereits existierenden Medieninhalten, die verändert, kombiniert oder parodiert werden. Als der Bundeskanzler Olaf Scholz beispielsweise, wie in diesem Artikel zu sehen, nach einem Unfall mit Augenklappe auftrat, entstanden in der Folge unzählige Memes, die ihn unter anderem als Piraten zeigten.

 

Dabei spielen Online-Plattformen wie Reddit, 4chan oder Twitter eine wichtige Rolle, um Memes zu kreieren, zu verbreiten und zu modifizieren. Einige Faktoren, die dazu beitragen können, sind:

 

  • Einfachheit: Das Meme ist leicht zu verstehen, zu reproduzieren und zu verändern.
  • Anpassungsfähigkeit: Das Meme kann auf verschiedene Situationen, Kontexte oder Perspektiven angewendet werden.
  • Wiedererkennbarkeit: Das Meme hat ein charakteristisches Merkmal, das es von anderen Memes unterscheidet.
  • Gemeinschaft: Das Meme schafft ein Gefühl der Zugehörigkeit oder der Abgrenzung zu einer bestimmten Gruppe oder Kultur.

 

Fazit

 

Das Internet ist ein Ort, an dem sich ständig neue Phänomene entwickeln, die die Menschen faszinieren, amüsieren oder herausfordern. Virale Videos und Memes sind zwei Beispiele dafür, wie das Internet die Kultur verändert. Sie zeigen, wie kreativ, vielfältig und dynamisch die Internet-Kultur ist, aber auch, wie komplex, ambivalent und konfliktreich sie sein kann.

 

 

  • Aufrufe: 192

Bundesweiter Warntag

Am Donnerstag, 14. September, ist bundesweiter Warntag. Um 11 Uhr testen das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und zuständige Behörden unterschiedliche Warnmittel wie Sirenen, Radio und Fernsehen, digitale Stadtanzeigetafeln oder Warn-Apps wie „NINA“ und „KATWARN“ im Zuge eines Probealarms. Die Probewarnmeldung wird auch über Cell Broadcast verschickt und so rund die Hälfte aller Mobilgeräte in Deutschland direkt erreichen. 

Die Stadt Bochum löst die Sirenen aus und setzt vier Warnfahrzeuge der Feuerwehr Bochum ein. Drei Töne werden zu hören sein: um 11 Uhr der einminütige Dauerton „Entwarnung“, um 11.06 Uhr der auf- und abschwellende Heulton „Warnung“, der bei tatsächlichen Notfällen auf die Gefahrenlage hinweist und um 11.12 Uhr nochmals die „Entwarnung“ zum Abschluss des Probealarms.

Ziel des bundesweiten Warntages ist es, die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren sowie mit den unterschiedlichen Warnmitteln und Kommunikationskanälen vertraut zu machen, um in Krisensituationen besser handeln und sich schützen zu können. Die Warnmittel selbst werden zeitgleich auf ihre Funktion getestet und geprüft.

Eine Warnung kann beispielsweise bei Naturgefahren wie Hochwasser oder Erdbeben, Unwettern wie schwere Stürme, Gewitter oder Hitzewellen, Schadstoffaustritte, Ausfall der Versorgung wie Strom, Wasser, Telekommunikation, bei Krankheitserregern, Großbränden, Waffengewalt und Angriffen oder weiteren akuten Gefahren wie Bombenentschärfungen ausgelöst werden.

Für Fragen zum bundesweiten Warntag schaltet die Stadt am 14. September in der Zeit von 11 bis 13 Uhr eine städtische Hotline unter der Rufnummer 02 34 / 910 – 55 55. Weitere Informationen und Verhaltenshinweise sind unter https://bundesweiter-warntag.de sowie auf der Homepage des Innenministeriums NRW und über die amtlichen Informationsquellen der Städte und Kreise erhältlich.

Zum Bundesweiten Warntag bittet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) um Feedback: Unter www.warntag-umfrage.de können Interessierte am 14. September ab 11 Uhr an einer Umfrage teilnehmen.

  • Aufrufe: 16

„Ein globaler Blick auf gesellschaftlichen Zusammenhalt“

Jahreskonferenz 2023 des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher
Zusammenhalt (FGZ) untersucht historische und regionale Varianzen von
gesellschaftlichem Zusammenhalt.

FRANKFURT. In den letzten Jahren hat sich „gesellschaftlicher
Zusammenhalt“ zu einem zentralen Schlagwort politischer und
wissenschaftlicher Debatten entwickelt. Gleichzeitig bezeichnen
verschiedene Akteur:innen damit sehr unterschiedliche Dinge und
mobilisieren dabei ganz unterschiedliche intellektuelle Traditionen. Das
Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) untersucht dieses
hochpolitische und volatile Phänomen in insgesamt über 80 Forschungs- und
Transferprojekten. Die Konferenz bilanziert nach drei Forschungsjahren
Antworten auf die Frage danach, wie gesellschaftlicher Zusammenhalt und
seine diskursive Produktion historisch und regional variieren: Warum
versammeln sich so viele verschiedene Interpretationen unter dem einen (im
Werden begriffenen) gesellschaftlichen Grundbegriff? Welche aktuellen
Transformationen regionaler und nationaler Reichweite werden damit
adressiert und wie verständigen sich Akteur:innen innerhalb von
Gesellschaften und zwischen Gesellschaften darüber, wie ihr
gesellschaftlicher Zusammenhalt aussehen soll?

Der Sitz der Geschäftsführung, als einer der drei koordinierenden
Standorte des Forschungsinstituts, ist an der Goethe-Universität ansässig.
Zum Verbund gehören insgesamt elf bundesweit verteilte Standorte, die
Jahreskonferenz 2023 des Instituts findet an der Universität Leipzig statt

von Donnerstag, 14. September bis Samstag, 16. September 2023
im Hotel Felix, Augustusplatz 1-3, 04109 Leipzig.

Gerahmt wird die Konferenz durch Keynotes von Stefanie Schüler-Springorum
(TU Berlin) und Matthias Middell (Universität Leipzig) am Donnerstag sowie
von Ursula Lehmkuhl (Universität Trier) und Olaf Groh-Samberg (Universität
Bremen) am Samstag. Diese beleuchten aus historischer und international
vergleichender Perspektive, wie das Konzept des „gesellschaftlichen
Zusammenhalts“ in den letzten Jahren an Prominenz gewonnen und einen
bemerkenswerten Aufstieg zu einem gesellschaftlichen Grundbegriff genommen
hat.

Der Freitag ist der Diskussion in parallelen Panelsessions gewidmet. Hier
reichen die inhaltlichen Schwerpunkte von der Diffusion des
Zusammenhaltsbegriffs in politischen, sozialen und diskursiven Netzwerken
über gesellschaftlichen Zusammenhalt im frankophonen Raum bis hin zur
Frage nach Zusammenhalt in Zeiten ökologischer Transformation.

Am Samstag findet zudem eine Podiumsdiskussion mit drei Vertreter:innen
des FGZ-Praxisrats statt: Anna Hofmann (ZEIT-Stiftung), Matthias Schulze-
Böing (Beauftragter für Sonderaufgaben der Stadt Offenbach am Main) und
Gerhard Timm (Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege). Diese dreht sich um die Frage, inwieweit das FGZ seinem
Anspruch gerecht wird, Forschungserkenntnisse für die Praxis nutzbar zu
machen und Impulse aus der Gesellschaft zum Thema Zusammenhalt
aufzunehmen.

Die Keynotes und ein Teil der Panelsessions werden auf Englisch
abgehalten. Die Podiumsdiskussion am Samstag sowie ein Teil der
Panelsessions werden auf Deutsch stattfinden. Die Keynotes und die
Podiumsdiskussion werden live im YouTube-Kanal des FGZ gestreamt. Eine
Online-Teilnahme an den Panels via Zoom ist möglich.

Weitere Informationen und Programm:
https://www.fgz-risc.de/veranstaltungen/jahreskonferenzen

Anmeldung:
Für die digitale Teilnahme können Sie sich noch bis 10. September anmelden
unter: https://www.fgz-risc.de/annual-conference/registration

  • Aufrufe: 16

Expert*innen kritisieren: Geplante Kindergrundsicherung übergeht junge Menschen, die in Wohngruppen aufgewachsen sind

Junge Menschen, die in Wohngruppen, Heimen oder Pflegefamilien
aufgewachsen sind, werden im aktuellen Entwurf zur Einführung einer
Kindergrundsicherung nicht berücksichtigt, obwohl sie nach dem Auszug
häufig in existenzielle Notlagen geraten. Das kritisieren
Wissenschaftler*innen des Instituts für Sozial- und Organisationspädagogik
der Universität Hildesheim gemeinsam mit weiteren Expert*innen.

Careleaver*innen sind Personen, die in ihrer Kindheit und Jugend eine
Zeitlang in stationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung oder in
Pflegefamilien gelebt haben. Sie kommen ganz überwiegend aus sehr
schwierigen Lebensverhältnissen. Nach der Zeit in der Pflegefamilie oder
Einrichtung ist ihr junges Erwachsenenalter geprägt von besonders
prekären, finanziellen Verhältnissen. Prof. Dr. Wolfgang Schröer von der
Universität Hildesheim beschäftigt sich seit Jahren aus wissenschaftlicher
Sicht mit den Übergängen nach den Hilfen zur Erziehung („Leaving Care“).
Aus seiner Sicht wird zu selten gesehen, dass „nicht wenige Care
Leaver*innen in der biographisch herausfordernden Zeit des Übergangs aus
der Wohngruppe oder dem Auszug aus der Pflegefamilie in existenzielle
Notlagen geraten“. Von den Eltern werden sie finanziell häufig kaum oder
gar nicht unterstützt. Einige brauchen zu ihrem Schutz weiterhin den
Abstand zu den Eltern oder haben zu ihnen keine dauerhaft belastbare
Beziehung.

„Grundsätzlich begrüßen wir das Ziel der Bundesregierung, mit der
Einführung einer Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und
Jugendliche zu schaffen und Kinderarmut zu bekämpfen“, betont Dr. Melanie
Overbeck. Sie ist Vorsitzende des Careleaver e.V., der ersten
Selbstorganisation von jungen Menschen, die in sogenannten stationären
Hilfen zur Erziehung aufgewachsen sind. Jedoch, führt sie weiter aus,
lasse der vorliegende Referentenentwurf die Situation von Careleaver*innen
gänzlich unberücksichtigt. „Nach der Jugendhilfe lässt die
Kindergrundsicherung sie hängen.“

„Die ohnehin schon schlechten Startbedingungen von Careleaver*innen
erfahren durch die Leistungszusammenführung in der Kindergrundsicherung
weitere Benachteiligungen, da sowohl der Garantiebetrag als auch der
Zusatzbetrag elternabhängig ausgestaltet sind“, ergänzt Dr. Thomas Meysen,
von SOCLES aus Heidelberg, einer der Experten für Kinder- und
Jugendhilferecht in Deutschland. „Careleaver*innen haben nicht ohne Grund
in Einrichtungen oder Pflegefamilien gelebt. Der Gesetzentwurf wirft sie
ausgerechnet auf ihre Eltern zurück.“

Die Rechtslage zur Kindergrundsicherung für Careleaver*innen

Hinsichtlich des Garantiebetrages sieht die aktuelle Rechtsprechung zwar
die Möglichkeit vor, dass Kinder selbst Anspruchsberechtigte sind.
Voraussetzung hierfür ist jedoch unter anderem, dass der junge Mensch
entweder Vollwaise ist oder der Aufenthalt der leiblichen Eltern unbekannt
ist. Diese Voraussetzungen gehen an der Lebenswirklichkeit von
Careleaver*innen vorbei: Die wenigsten sind Vollwaisen; in einer Vielzahl
der Fälle ist der Aufenthaltsort der Eltern bekannt, es besteht jedoch aus
gutem Grund kein Kontakt.

Careleaver*innen werden damit wieder auf ihre Eltern verwiesen. Sie stehen
weiterhin vor der Wahl, sich entweder dem hoch belastenden Kontakt bis hin
zu einer Gefahr der Retraumatisierung auszusetzen oder auf die
Kindergrundsicherung zu verzichten und in gesteigerter Armut zu verharren.
Beim Zugang zu sozialstaatlichen Leistungen sind Careleaver*innen
weiterhin von ihren Eltern abhängig, von deren Mitwirkungswillen und
Mitwirkungsfähigkeit. Ihnen wird die Verantwortung zugeschrieben, die
Mitwirkung zu aktivieren und sich damit der sozialen Kontrolle durch die
Eltern auszusetzen. Dies bedeutet für sie faktisch eine weitere,
gravierende Schlechterstellung gegenüber gleichaltrigen Peers.

Mit Blick auf den Zusatzbetrag ist zudem als Voraussetzung das
Zusammenleben in einer Familiengemeinschaft normiert – eine Voraussetzung,
die Careleaver*innen vom Erhalt des Zusatzbetrages vollständig
ausschließt.

Auch der Hinweis in der Gesetzesbegründung, junge Menschen hätten
stattdessen einen Anspruch auf SGB II-Leistungen, vermag die Expert*innen
nicht zu überzeugen. Zwar werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung
grundsätzlich nicht für unter 25-Jährige gewährt. Das Problem liegt darin,
sagt Melanie Overbeck, dass „der Gesetzentwurf grundsätzlich davon
ausgeht, dass junge Menschen bis zu ihrem 25. Lebensjahr durch die Eltern
finanziert werden, soweit sie noch Unterstützung benötigen.“

Nur in vereinzelten Ausnahmefällen werden die Leistungen für Unterkunft
und Heizung auch für unter 25-Jährige gewährt. In der Praxis bedeutet
dies, dass Careleaver*innen nach dem Verlassen der stationären Jugendhilfe
von den Jobcentern bis zur Klärung der Situation wieder nach Hause
geschickt werden – also zurück zu dem Ort, aus dem sie zuvor zu ihrem
eigenen Schutz und zu ihrer Sicherheit herausgenommen worden sind.

Mit der Unterbringung im Rahmen von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
übernimmt der Staat eine wesentliche Verantwortung für die Entwicklung des
Kindes. Um auch diesen Kindern und Jugendlichen eine echte Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, muss die Verantwortung über das
18. Lebensjahr hinausgehen.

Erfolgt die Unterbringung aufgrund einer Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII,
wird anerkannt, dass es gute Gründe gibt, weshalb Kinder oder Jugendliche
aus der Abhängigkeit der Eltern gelöst werden. Der Referentenentwurf zum
Bundeskindergrundsicherungsgesetz nimmt dies faktisch wieder zurück,
obwohl sich die Situation für die jungen Menschen nicht geändert hat.
Careleaver*innen sind darauf angewiesen, dass ihre besondere
Lebenssituation weiterhin anerkannt wird.

Zusammen mit allen Erziehungshilfeverbänden – also allen
Fachorganisationen, die sich für die fachliche Entwicklung der Hilfen zur
Erziehung einsetzen – fordern Expert*innen daher, dass bei der Einführung
einer Kindergrundsicherung Ausnahmeregelungen für Careleaver*innen
eingesetzt werden, die ihnen einen elternunabhängigen Zugang zu den
Leistungen gewähren.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:

• Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Universität Hildesheim, Fachstelle Leaving
Care der Universität Hildesheim
• Dr. Melanie Overbeck, Vorsitzender Careleaver e. V.
• Dr. Thomas Meysen, Socles - International Centre for Socio-Legal Studies
• Christine Osterland, Richterin am Sozialgericht Hamburg

  • Aufrufe: 28