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Sonnencreme ist nicht gleich Sonnencreme: Darauf kommt es an

Sonnencreme Symbolfoto Stockphoto
Sonnencreme Symbolfoto Stockphoto

Wenn die Temperaturen steigen, die Sonne scheint und das gute Wetter förmlich dazu einlädt, so viel Zeit wie möglich im Freien zu verbringen, dann ist es Sommer. Auch wenn der Sommer für viele die schönste Jahreszeit verkörpert, bringt er jedoch auch so seine Nachteile mit sich. Aggressive Wespen, nervige Mücken oder auch die Gefahr eines Sonnenbrands oder Sonnenstichs — der Sommer hat nicht immer nur angenehme Seiten. Das Gute: Gegen viele Gefahren wie diese lässt sich einfach vorgehen. Wer sich und seine Haut dabei vor einem Sonnenbrand oder anderen durch die Sonne und UV-Strahlung bedingten Zeichen der Hautalterung schützen will, sollte dabei ein besonderes Augenmerk auf seine Sonnencreme legen.

Auch an kühleren Sommertagen kann das Nutzen einer Sonnencreme sinnvoll sein



Die pralle Mittagssonne zu meiden, sich bei besonders heißen Temperaturen im Schatten aufzuhalten und die Haut möglichst mit langer und luftiger Kleidung zu schützen — Tipps wie diese sind durchaus sinnvoll, wenn es darum geht, seine Haut zu schützen und so die Gefahr eines Sonnenbrands zu minimieren. Wer die schönen Sommertage jedoch nicht gänzlich im Schutz der eigenen vier Wände verbringen will, sollte zusätzlich zur Sonnencreme greifen. Diese ist nicht nur dann sinnvoll, wenn es besonders warm draußen ist oder die Sonne knallt, sondern auch an den kühleren Sommertagen oder dann, wenn es bewölkt ist. Auch dann kann die UV-Strahlung nämlich noch so stark sein, dass ein Sonnenbrand droht. Das betrifft vor allem besonders hellhäutige Personen.

Wer schon einmal vor dem Sonnencremeregal im Drogeriemarkt stand oder sich online nach Sonnencreme bei www.belter-cosmetic.com oder anderen Internetseiten umgesehen hat, wird es nicht leicht gehabt haben, eine Entscheidung zu treffen. Immerhin ist die Auswahl an entsprechenden Produkten bei www.belter-cosmetic.com, einem Familienunternehmen für naturverbundene und naturwissenschaftlich fundierte Hautpflege mit Sitz in Deutschland enorm. Doch auch in Drogerien und Supermärkten ist die Produktvielfalt heutzutage immens: Ob Sonnenschutzfluid für Gesicht und Körper, getönte Sonnencreme für das Gesicht, ein sehr hoher oder ein mittlerer Lichtschutzfaktor — für jedes Anliegen gibt es das entsprechende Produkt. Damit die Haut auch nach dem Sonnenbad noch gepflegt wird, sorgt eine kühlende After-Sun-Pflege. Doch worauf gilt es beim Kauf von Sonnencreme zu achten und welche Produkte eignen sich für wen?

Die Eigenschutzzeit der Haut sollte beachtet werden



Sinnvoll ist es, eine Sonnencreme mit möglichst hohem Lichtschutzfaktor zu wählen. Der Lichtschutzfaktor gibt Aufschluss darüber, wie lange die Haut nach dem Auftrag mit einer entsprechenden Sonnencreme geschützt ist und wann nachgecremt werden muss. Die Eigenschutzzeit der Haut, die je nach Hauttyp bei Mitteleuropäern etwa zehn bis zwanzig Minuten umfasst, wird dabei mit dem Lichtschutzfaktor multipliziert. Eine Person mit einer Eigenschutzzeit von zehn Minuten, die eine Sonnencreme mit einem Lichtschutzfaktor von Zehn benutzt, muss sich also spätestens nach 100 Minuten erneut eincremen. Da die meisten Personen dazu neigen, sich eher zu spät als zu früh erneut einzucremen und Sonnencreme unter anderem durch Schweiß und Wasser, aber auch durch Reibung und Bewegung abgetragen wird, ist ein höherer Lichtschutzfaktor sinnvoll. Erwachsene sollten Produkte mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 20 verwenden, bei Kindern gilt ein Sonnenschutz mit Lichtschutzfaktor von 30 und mehr als empfehlenswert.

Viele Produkte werben damit, wasserfest und schweißresistent zu sein. Auch wenn ein Schutz nach dem Sprung ins Wasser auf der Haut verbleibt, lässt es sich in der Regel nicht vermeiden, dass dennoch Sonnencreme abgetragen wird. Ein regelmäßiges Nachcremen beim Sport oder Besuch im Freibad ist hierbei das A und O. Sonnencreme sollte besser zu großzügig als zu dünn aufgetragen werden. Ideal ist es außerdem, die Creme etwa eine halbe Stunde vor dem Sonnenbad aufzutragen, damit sie ihre Wirkung voll entfalten kann.

 

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Netzwerk Nachhaltige Unterrichtsgebäude: Neue Website stellt gute Lösungen für Bestand und Neubau vor

Das Netzwerk Nachhaltige Unterrichtsgebäude des Bundes bündelt das Wissen
um die Planung, den Bau und den Betrieb von nachhaltigen Schul- und
Hochschulgebäuden. Die neue Website des Netzwerks zeigt beispielgebende
Neubau- und Sanierungsprojekte, informiert über nachhaltige Lösungen,
bietet Planungsempfehlungen und ermöglicht den Erfahrungsaustausch.

Das Netzwerk Nachhaltige Unterrichtsgebäude des Bundes bündelt das Wissen
um die Planung, den Bau und den Betrieb von nachhaltigen Schul- und
Hochschulgebäuden. Die neue Website des Netzwerks zeigt beispielgebende
Neubau- und Sanierungsprojekte, informiert über nachhaltige Lösungen,
bietet Planungsempfehlungen und ermöglicht den Erfahrungsaustausch.

Die auf der Website dargestellten Themen umfassen ein breites Spektrum: Im
Fokus stehen bautechnische Lösungen für einen effizienten Umgang mit
Energie, der Einsatz von erneuerbaren Energien und ökologischen
Baustoffen, die Gestaltung einer architektonisch ansprechenden und
funktionalen Lernumgebung oder Konzepte zur Vermittlung von
Nachhaltigkeitswissen. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des
Bundes dient als fachliche Grundlage für die Netzwerkarbeit. Die im
Netzwerk erarbeiteten Erkenntnisse stehen unter anderem als Arbeits- und
Argumentationshilfen auf der Website zur Verfügung. Netzwerkmitglieder
können den internen Bereich für den Austausch nutzen sowie auf Vorträge
und Diskussionsbeiträge zugreifen.

Das Bundesinstitut für Bau, Stadt und Raumforschung (BBSR) hatte das
Netzwerk 2020 ins Leben gerufen. Seither ist es ständig gewachsen – auf
inzwischen rund 230 Akteure aus Bau-, Schul- und Hochschulverwaltungen,
Planungs- und Architekturbüros, Schulbauberatende und Unternehmen.
Regelmäßige Netzwerk- und Arbeitsgruppentreffen sowie Exkursionen zu
aktuellen Projektbeispielen unterstützen den Wissenstransfer.

Interessierte sind eingeladen, sich auf der Website des Netzwerks zu
registrieren. Die Geschäftsstelle ist bei der Öko-Zentrum NRW GmbH
angesiedelt. Zu aktuellen Themen, Veröffentlichungen und Veranstaltungen
informiert auch ein Newsletter, der über die Website kostenfrei zu
beziehen ist.

Weitere Informationen: https://netzwerk-nachhaltige-unterrichtsgebaeude.de

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Individualisierte, kognitive Verhaltenstherapie statt Opioide bei Rückenschmerzen

Rückenschmerzen sind ein Volksleiden, das in der Mehrzahl der Fälle weder
mit Schmerzmitteln noch Operationen dauerhaft in den Griff zu bekommen
ist. Zwei jüngst in der Zeitschrift „Lancet“ publizierte Studien zeigen,
dass bei akuten Rückenschmerzen Opioid-haltige Schmerzmittel keine
stärkere Wirkung haben als Placebo [1] und dass bei chronischen
Rückenschmerzen eine individualisierte, kognitive Verhaltenstherapie [2]
wesentlich wirksamer, anhaltender und kostengünstiger ist als eine
Standardtherapie.

Rückenschmerzen gehören zu den häufigsten Beschwerden, die Menschen in
eine Arztpraxis führen, und sie sind einer der häufigsten Gründe für
Krankschreibungen oder Frühverrentung in Deutschland. Rückenschmerzen
lassen sich einteilen in akute (unter zwölf Wochen andauernde) oder
chronische Beschwerden sowie anhand der Lokalisation in obere Rücken- und
Nackenbeschwerden und in untere Rücken- bzw. Kreuzschmerzen. Diagnostisch
wird zunächst versucht, konkrete Ursachen zu finden, insbesondere, um
ernsthafte Erkrankungen auszuschließen. Frakturen, Entzündungen,
Nervenwurzelschäden oder Tumoren müssen immer ausgeschlossen werden, z.B.
wenn die Schmerzen ganz plötzlich auftreten, bei einem Sturz oder Unfall
oder bei zusätzlichen Symptomen wie Sensibilitätsstörungen (Taubheit oder
Kribbeln), Muskelschwäche, Probleme mit der Blasen- oder Darmfunktion
sowie Fieber, Schüttelfrost oder Übelkeit/Erbrechen.

Wenn keine Ursache ausgemacht werden kann, wird von unspezifischen
Rückenschmerzen gesprochen. Therapeutisch kommen dann Wärme, Schmerzmittel
und Physiotherapie in Betracht. Die vorübergehende Gabe von Schmerzmitteln
bei akuten unspezifischen Rückenschmerzen ist oft sehr hilfreich; meist
reichen hier die klassischen Präparate wie Ibuprofen oder Diclofenac aus.
Nicht selten werden bei sehr starken Schmerzen auch Opioid-Analgetika
eingesetzt, wobei es hier insgesamt bisher wenige Daten zur Wirksamkeit
und Sicherheit gab.

Die nun publizierte randomisierte, placebokontrollierte OPAL-Studie aus
Australien [1] war die erste placebokontrollierte Studie mit einem Opioid
ohne zusätzliche Gabe eines weiteren Schmerzmittels bei akuten Schmerzen
im unteren Rücken oder Nackenbereich. 347 Erwachsene (≥ 18 Jahren, 49%
weiblich), die seit maximal 12 Wochen unter mäßigen bis starken Rücken-
und/oder Nackenschmerzen litten, wurden verblindet nach Zufallsprinzip
einer Opioid-Behandlung (n=174; Oxycodon-Naloxon, bis zu 20 mg Oxycodon
pro Tag oral) oder Placebogruppe (n=173) zugeteilt. Primärer Endpunkt war
die Schmerzstärke nach sechs Wochen, gemessen mit einer 10-Punkte-Schmerz-
Skala (BPI-PS/„Brief Pain Inventory“). Abschließend konnten in der
Opioidgruppe 151 und in der Placebogruppe 159 Personen ausgewertet werden.
Der mittlere BPI-PS-Schmerzwert nach sechs Wochen betrug in der
Opioidgruppe 2,78 (initial 5,7) gegenüber 2,25 (initial 5,6) in der
Placebogruppe (Unterschied nicht signifikant, p=0,051). Unerwünschte
Ereignisse traten in den beiden Gruppen nicht signifikant unterschiedlich
auf (35% mit Opioid und 30% mit Placebo; p=0,30), jedoch berichteten
doppelt so viele Menschen in der Opioidgruppe über eine Verstopfung (7,5%
gegenüber 3,5% in der Placebogruppe). Das Autorenteam schlussfolgert, dass
Opioide bei akuten, unspezifischen Rückenschmerzen nicht besser wirksam
sind als Placebo und daher nicht zu empfehlen sind. Sie fordert daher, vom
– zumindest in Australien (wie auch den USA), in Deutschland ist man
zumeist etwas vorsichtiger bei der Verschreibung von Opioiden – häufigen
Einsatz von Opioiden bei diesen Indikationen abzusehen.

Eine weitere Studie, die „RESTORE-Studie“ [2], ebenfalls aus Australien,
untersuchte randomisiert kontrolliert bei chronischen Schmerzen im unteren
Rückenbereich die sogenannte kognitive Verhaltenstherapie (CFT) im
Hinblick auf Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit. CFT ist ein
individualisierter Ansatz, der schmerzbezogene Empfindungen (Angst und
„Schmerzüberzeugungen“) sowie Verhaltensweisen ändern soll, wie z.B.
Schonhaltung oder Bewegungsvermeidung, die den Schmerz sogar verstärken
statt verbessern können. Insgesamt 492 Erwachsene (≥ 18 Jahre, mittleres
Alter ca. 47 Jahre, ca. 60% Frauen), die seit über 3 Monaten an unteren
Rückenschmerzen mit mäßiggradigen Bewegungseinschränkungen litten, wurden
randomisiert zu gleichen Teilen in drei Gruppen eingeteilt. Sie erhielten
über einen Zeitraum von 12 Wochen entweder bis zu sieben CFT-
Behandlungssitzungen (sowie eine weitere Sitzung nach 26 Wochen; n=164)
oder CFT plus Biofeedback (Bewegungssensoren zur Verstärkung der CFT-
Effekte; n=163) oder eine Standardbehandlung (Kontrollgruppe n=165; z.B.
Physiotherapie, Massage, Chiropraktik, Schmerzmittel, Injektionen oder
chirurgische Eingriffe). Der primäre klinische Endpunkt war die
Aktivitätseinschränkung nach 13 Wochen, welche anhand des 24-Punkte-
Fragebogens RMDQ ermittelt wurde („Roland Morris Disability
Questionnaire“; mehr Punkte bedeutet ein schlechteres Ergebnis). Initial
betrug der mittlere RMDQ-Score in der CFT-Gruppe 13,3; in der
„CFTplus“-Gruppe 14,0 und in der Kontrollgruppe 13,3. Der primäre
gesundheitsökonomische Endpunkt wurde mittels sogenannter QALYs („quality-
adjusted life years“) erfasst. Im Ergebnis war die kognitive
Funktionstherapie wirksamer als die Standardbehandlung; das Biofeedback
zeigte dabei keinen Zusatznutzen. In den drei Gruppen betrugen die RMDQ-
Scores nach 13 Wochen 7,5 (CFT sowie CFTplus) und 12,1 bei den Kontrollen
(mittlere RMDQ-Differenz zur Kontrollgruppe für beide CFT-Gruppen -4,6).
Auch nach 52 Wochen war der Effekt noch immer ähnlich gut (RMDQ-Scores 6,7
und 6,1 versus 11,5). Auch wirtschaftlich (QALYs und Fallkosten) schnitten
die Interventionen besser ab.

„Beide Studien zeigen interessante Ergebnisse, insbesondere, dass starke
Schmerzmittel bei Rückenschmerzen als Standardbehandlung kaum zielführend
sind“, kommentiert DGN-Experte Prof. Hans-Christoph Diener, Essen. „In der
Mehrzahl der Fälle ist auch die Operation keine dauerhafte Lösung; vor
allem, da häufig muskuläre bzw. myofasziale Schmerzkomponenten vorhanden
sind. Die Bedeutung der funktionellen Aspekte der Rückengesundheit, d.h.
richtige Bewegungen bzw. veränderte Bewegungsmuster anstatt
Vermeidungsverhalten und sportliche Aktivitäten im Rahmen von Therapie und
Prävention kann daher gar nicht oft genug betont werden.“

[1] Jones CMP, Day RO, Koes BW et al. Opioid analgesia for acute low back
pain and neck pain (the OPAL trial): a randomised placebo-controlled
trial. Lancet 2023 Jul 22; 402 (10398): 304-312 doi:
10.1016/S0140-6736(23)00404-X. Epub 2023 Jun 28.

[2] Kent P, Haines T, O'Sullivan P et al. Cognitive functional therapy
with or without movement sensor biofeedback versus usual care for chronic,
disabling low back pain (RESTORE): a randomised, controlled, three-arm,
parallel group, phase 3, clinical trial. Lancet 2023 Jun 3; 401 (10391):
1866-1877 doi: 10.1016/S0140-6736(23)00441-5. Epub 2023 May 2.

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Wetterbedingte Routenänderung auf der Reise Norwegen ab Kiel mit AIDAnova: Umroutungen wegen Sturm führen immer zu Minderung

In Skandinavien und über der Ostsee wird in diesen Tagen ein Sturmtief erwartet, was zu Routenänderungen bei zahlreichen Kreuzfahrten führen wird. Bereits getroffen hat es aktuell die Teilnehmer der Reise Norwegen ab Kiel, die am 05.08.2023 auf der AIDAnova startete. Hafenausfälle und Routenänderungen, die durch Wind und Wetter bedingt sind, werden von den Veranstaltern meist als entschädigungslos hinzunehmende höhere Gewalt eingeordnet. „In diesen Fällen bestehen jedoch klare Ansprüche auf eine Reisepreisminderung. Betroffene sollten sich daher nicht mit kleineren Entschädigungen oder gar mit einem bloßen Verweis auf unbeeinflussbare äußere Umstände abspeisen lassen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar.

Ungewöhnlich früh zieht derzeit eine Sturmfront über die Ostsee. Dementsprechend erhielten die Gäste der AIDAnova gleich zu Beginn ihrer Reise „Norwegen ab Kiel“ vom 05.08.2023 bis zum 12.08.2023 die Information, dass es zu erheblichen Änderungen in dem Reiseplan kommen wird. Die Aufenthalte in den Häfen von Maloy, Nordfjordeid und Alesund wurden bereits gestrichen. AIDAnova begibt sich stattdessen auf eine Alternativroute, wobei auch die planmäßige Anlandung weiterer Häfen derzeit offen ist.

Wetterbedingte Routenänderung auf AIDAnova führt zwingend zu Minderung

In einem solchen Fall liegt eine Abweichung zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters vor, die zur Minderung des Reisepreises berechtigt“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de. Denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist generell auch auf Basis von AGBs nur bis zum Beginn der Reise möglich. Auch der Grund für die Routenänderung spielt grundsätzlich keine Rolle. Minderungsansprüche setzen gerade kein Verschulden des Veranstalters voraus. Eine wetterbedingte Routenänderung führt damit immer dazu, dass die Passgiere einen Teil ihres Reisepreises zurückbekommen. „Außerdem entfällt oft auch ein erheblicher Teil der Kosten, was zu spürbaren Einsparungen der Reederei führt, die abzurechnen sind und die auch dem Reisegast zugutekommen müssen“, erklären die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Berechnung nach Tagen - der Einzelfall ist entscheidend

Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten betroffene Kreuzfahrer aufgrund der Routenänderungen auf der AIDAnova unbedingt prüfen lassen, in welcher Höhe Minderungsansprüche bestehen. „Natürlich kann Aida nichts für das Wetter. Niemand hat jedoch Geld zu verschenken. Deshalb sollten Reisende sich nicht davon abhalten lassen, berechtigte Ansprüche auch zu verfolgen“, meint Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de. Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert bzw. sogar Tausend Euro summieren.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung etwaiger im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstprüfung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

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