Zum Hauptinhalt springen

Individualisierte, kognitive Verhaltenstherapie statt Opioide bei Rückenschmerzen

Rückenschmerzen sind ein Volksleiden, das in der Mehrzahl der Fälle weder
mit Schmerzmitteln noch Operationen dauerhaft in den Griff zu bekommen
ist. Zwei jüngst in der Zeitschrift „Lancet“ publizierte Studien zeigen,
dass bei akuten Rückenschmerzen Opioid-haltige Schmerzmittel keine
stärkere Wirkung haben als Placebo [1] und dass bei chronischen
Rückenschmerzen eine individualisierte, kognitive Verhaltenstherapie [2]
wesentlich wirksamer, anhaltender und kostengünstiger ist als eine
Standardtherapie.

Rückenschmerzen gehören zu den häufigsten Beschwerden, die Menschen in
eine Arztpraxis führen, und sie sind einer der häufigsten Gründe für
Krankschreibungen oder Frühverrentung in Deutschland. Rückenschmerzen
lassen sich einteilen in akute (unter zwölf Wochen andauernde) oder
chronische Beschwerden sowie anhand der Lokalisation in obere Rücken- und
Nackenbeschwerden und in untere Rücken- bzw. Kreuzschmerzen. Diagnostisch
wird zunächst versucht, konkrete Ursachen zu finden, insbesondere, um
ernsthafte Erkrankungen auszuschließen. Frakturen, Entzündungen,
Nervenwurzelschäden oder Tumoren müssen immer ausgeschlossen werden, z.B.
wenn die Schmerzen ganz plötzlich auftreten, bei einem Sturz oder Unfall
oder bei zusätzlichen Symptomen wie Sensibilitätsstörungen (Taubheit oder
Kribbeln), Muskelschwäche, Probleme mit der Blasen- oder Darmfunktion
sowie Fieber, Schüttelfrost oder Übelkeit/Erbrechen.

Wenn keine Ursache ausgemacht werden kann, wird von unspezifischen
Rückenschmerzen gesprochen. Therapeutisch kommen dann Wärme, Schmerzmittel
und Physiotherapie in Betracht. Die vorübergehende Gabe von Schmerzmitteln
bei akuten unspezifischen Rückenschmerzen ist oft sehr hilfreich; meist
reichen hier die klassischen Präparate wie Ibuprofen oder Diclofenac aus.
Nicht selten werden bei sehr starken Schmerzen auch Opioid-Analgetika
eingesetzt, wobei es hier insgesamt bisher wenige Daten zur Wirksamkeit
und Sicherheit gab.

Die nun publizierte randomisierte, placebokontrollierte OPAL-Studie aus
Australien [1] war die erste placebokontrollierte Studie mit einem Opioid
ohne zusätzliche Gabe eines weiteren Schmerzmittels bei akuten Schmerzen
im unteren Rücken oder Nackenbereich. 347 Erwachsene (≥ 18 Jahren, 49%
weiblich), die seit maximal 12 Wochen unter mäßigen bis starken Rücken-
und/oder Nackenschmerzen litten, wurden verblindet nach Zufallsprinzip
einer Opioid-Behandlung (n=174; Oxycodon-Naloxon, bis zu 20 mg Oxycodon
pro Tag oral) oder Placebogruppe (n=173) zugeteilt. Primärer Endpunkt war
die Schmerzstärke nach sechs Wochen, gemessen mit einer 10-Punkte-Schmerz-
Skala (BPI-PS/„Brief Pain Inventory“). Abschließend konnten in der
Opioidgruppe 151 und in der Placebogruppe 159 Personen ausgewertet werden.
Der mittlere BPI-PS-Schmerzwert nach sechs Wochen betrug in der
Opioidgruppe 2,78 (initial 5,7) gegenüber 2,25 (initial 5,6) in der
Placebogruppe (Unterschied nicht signifikant, p=0,051). Unerwünschte
Ereignisse traten in den beiden Gruppen nicht signifikant unterschiedlich
auf (35% mit Opioid und 30% mit Placebo; p=0,30), jedoch berichteten
doppelt so viele Menschen in der Opioidgruppe über eine Verstopfung (7,5%
gegenüber 3,5% in der Placebogruppe). Das Autorenteam schlussfolgert, dass
Opioide bei akuten, unspezifischen Rückenschmerzen nicht besser wirksam
sind als Placebo und daher nicht zu empfehlen sind. Sie fordert daher, vom
– zumindest in Australien (wie auch den USA), in Deutschland ist man
zumeist etwas vorsichtiger bei der Verschreibung von Opioiden – häufigen
Einsatz von Opioiden bei diesen Indikationen abzusehen.

Eine weitere Studie, die „RESTORE-Studie“ [2], ebenfalls aus Australien,
untersuchte randomisiert kontrolliert bei chronischen Schmerzen im unteren
Rückenbereich die sogenannte kognitive Verhaltenstherapie (CFT) im
Hinblick auf Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit. CFT ist ein
individualisierter Ansatz, der schmerzbezogene Empfindungen (Angst und
„Schmerzüberzeugungen“) sowie Verhaltensweisen ändern soll, wie z.B.
Schonhaltung oder Bewegungsvermeidung, die den Schmerz sogar verstärken
statt verbessern können. Insgesamt 492 Erwachsene (≥ 18 Jahre, mittleres
Alter ca. 47 Jahre, ca. 60% Frauen), die seit über 3 Monaten an unteren
Rückenschmerzen mit mäßiggradigen Bewegungseinschränkungen litten, wurden
randomisiert zu gleichen Teilen in drei Gruppen eingeteilt. Sie erhielten
über einen Zeitraum von 12 Wochen entweder bis zu sieben CFT-
Behandlungssitzungen (sowie eine weitere Sitzung nach 26 Wochen; n=164)
oder CFT plus Biofeedback (Bewegungssensoren zur Verstärkung der CFT-
Effekte; n=163) oder eine Standardbehandlung (Kontrollgruppe n=165; z.B.
Physiotherapie, Massage, Chiropraktik, Schmerzmittel, Injektionen oder
chirurgische Eingriffe). Der primäre klinische Endpunkt war die
Aktivitätseinschränkung nach 13 Wochen, welche anhand des 24-Punkte-
Fragebogens RMDQ ermittelt wurde („Roland Morris Disability
Questionnaire“; mehr Punkte bedeutet ein schlechteres Ergebnis). Initial
betrug der mittlere RMDQ-Score in der CFT-Gruppe 13,3; in der
„CFTplus“-Gruppe 14,0 und in der Kontrollgruppe 13,3. Der primäre
gesundheitsökonomische Endpunkt wurde mittels sogenannter QALYs („quality-
adjusted life years“) erfasst. Im Ergebnis war die kognitive
Funktionstherapie wirksamer als die Standardbehandlung; das Biofeedback
zeigte dabei keinen Zusatznutzen. In den drei Gruppen betrugen die RMDQ-
Scores nach 13 Wochen 7,5 (CFT sowie CFTplus) und 12,1 bei den Kontrollen
(mittlere RMDQ-Differenz zur Kontrollgruppe für beide CFT-Gruppen -4,6).
Auch nach 52 Wochen war der Effekt noch immer ähnlich gut (RMDQ-Scores 6,7
und 6,1 versus 11,5). Auch wirtschaftlich (QALYs und Fallkosten) schnitten
die Interventionen besser ab.

„Beide Studien zeigen interessante Ergebnisse, insbesondere, dass starke
Schmerzmittel bei Rückenschmerzen als Standardbehandlung kaum zielführend
sind“, kommentiert DGN-Experte Prof. Hans-Christoph Diener, Essen. „In der
Mehrzahl der Fälle ist auch die Operation keine dauerhafte Lösung; vor
allem, da häufig muskuläre bzw. myofasziale Schmerzkomponenten vorhanden
sind. Die Bedeutung der funktionellen Aspekte der Rückengesundheit, d.h.
richtige Bewegungen bzw. veränderte Bewegungsmuster anstatt
Vermeidungsverhalten und sportliche Aktivitäten im Rahmen von Therapie und
Prävention kann daher gar nicht oft genug betont werden.“

[1] Jones CMP, Day RO, Koes BW et al. Opioid analgesia for acute low back
pain and neck pain (the OPAL trial): a randomised placebo-controlled
trial. Lancet 2023 Jul 22; 402 (10398): 304-312 doi:
10.1016/S0140-6736(23)00404-X. Epub 2023 Jun 28.

[2] Kent P, Haines T, O'Sullivan P et al. Cognitive functional therapy
with or without movement sensor biofeedback versus usual care for chronic,
disabling low back pain (RESTORE): a randomised, controlled, three-arm,
parallel group, phase 3, clinical trial. Lancet 2023 Jun 3; 401 (10391):
1866-1877 doi: 10.1016/S0140-6736(23)00441-5. Epub 2023 May 2.

  • Aufrufe: 19

Wetterbedingte Routenänderung auf der Reise Norwegen ab Kiel mit AIDAnova: Umroutungen wegen Sturm führen immer zu Minderung

In Skandinavien und über der Ostsee wird in diesen Tagen ein Sturmtief erwartet, was zu Routenänderungen bei zahlreichen Kreuzfahrten führen wird. Bereits getroffen hat es aktuell die Teilnehmer der Reise Norwegen ab Kiel, die am 05.08.2023 auf der AIDAnova startete. Hafenausfälle und Routenänderungen, die durch Wind und Wetter bedingt sind, werden von den Veranstaltern meist als entschädigungslos hinzunehmende höhere Gewalt eingeordnet. „In diesen Fällen bestehen jedoch klare Ansprüche auf eine Reisepreisminderung. Betroffene sollten sich daher nicht mit kleineren Entschädigungen oder gar mit einem bloßen Verweis auf unbeeinflussbare äußere Umstände abspeisen lassen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar.

Ungewöhnlich früh zieht derzeit eine Sturmfront über die Ostsee. Dementsprechend erhielten die Gäste der AIDAnova gleich zu Beginn ihrer Reise „Norwegen ab Kiel“ vom 05.08.2023 bis zum 12.08.2023 die Information, dass es zu erheblichen Änderungen in dem Reiseplan kommen wird. Die Aufenthalte in den Häfen von Maloy, Nordfjordeid und Alesund wurden bereits gestrichen. AIDAnova begibt sich stattdessen auf eine Alternativroute, wobei auch die planmäßige Anlandung weiterer Häfen derzeit offen ist.

Wetterbedingte Routenänderung auf AIDAnova führt zwingend zu Minderung

In einem solchen Fall liegt eine Abweichung zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters vor, die zur Minderung des Reisepreises berechtigt“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de. Denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist generell auch auf Basis von AGBs nur bis zum Beginn der Reise möglich. Auch der Grund für die Routenänderung spielt grundsätzlich keine Rolle. Minderungsansprüche setzen gerade kein Verschulden des Veranstalters voraus. Eine wetterbedingte Routenänderung führt damit immer dazu, dass die Passgiere einen Teil ihres Reisepreises zurückbekommen. „Außerdem entfällt oft auch ein erheblicher Teil der Kosten, was zu spürbaren Einsparungen der Reederei führt, die abzurechnen sind und die auch dem Reisegast zugutekommen müssen“, erklären die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Berechnung nach Tagen - der Einzelfall ist entscheidend

Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten betroffene Kreuzfahrer aufgrund der Routenänderungen auf der AIDAnova unbedingt prüfen lassen, in welcher Höhe Minderungsansprüche bestehen. „Natürlich kann Aida nichts für das Wetter. Niemand hat jedoch Geld zu verschenken. Deshalb sollten Reisende sich nicht davon abhalten lassen, berechtigte Ansprüche auch zu verfolgen“, meint Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de. Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert bzw. sogar Tausend Euro summieren.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung etwaiger im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstprüfung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

  • Aufrufe: 22

Arbeit in Zeiten von Reallohnverlusten attraktiver gestalten

Die Zahl der Arbeitskräfte erhöhte sich seit 2020 trotz wirtschaftlicher
Stagnation um 700.000 Menschen. Obwohl die Arbeitskräftenachfrage stieg,
sanken zudem die Realeinkommen. Dies erscheint zunächst erstaunlich. Dr.
Friedhelm Pfeiffer, stellvertretender Leiter des Forschungsbereichs
„Arbeitsmärkte und Sozialversicherungen“ am ZEW Mannheim, erörtert auf
Basis dieser Entwicklungen, wie die Attraktivität von Arbeit bei
anhaltenden Reallohnverlusten und Fachkräftebedarf in Zeiten der
Stagflation verbessert werden kann:

Auf dem Arbeitsmarkt wirken derzeit mehrere Faktoren in besonderer Weise
zusammen. Der Energiepreisschock durch den Ukrainekrieg scheint noch nicht
überwunden, während bei einer anhaltend hohen Inflation die reale
Wirtschaftsleistung stagniert. Dies bewirkt für sich genommen einen
Rückgang der betrieblichen Arbeitsnachfrage. Gleichzeitig berichten
Unternehmen von anhaltenden Schwierigkeiten, ausreichend Fachkräfte zu
finden, um die grüne sowie digitale Transformation zu bewältigen und für
die beginnende Verrentungswelle der Baby-Boomer vorzusorgen.

Zudem sanken die Realeinkommen der Beschäftigten zwischen 2021 und 2022
durchschnittlich um vier Prozent und vom ersten Quartal 2022 zum ersten
Quartal 2023 nochmals um 2,3 Prozent, wie das Statistische Bundesamt
mitteilte. Auch die beachtlichen tariflichen Einkommenssteigerungen in
Höhe von 5,6 Prozent im gleichen Zeitraum reichten nicht aus, den
anhaltenden Inflationsschock auszugleichen. Dabei reduzieren die sinkenden
Reallöhne für sich genommen auch die realen Arbeitskosten in den
Unternehmen, was dazu führt, dass die betriebliche Arbeitsnachfrage
zunimmt. Tatsächlich waren im ersten Quartal 2023 etwa 41,7 Millionen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, was trotz
Fachkräfteengpässen und Stagnation 700.000 mehr als im 1. Quartal 2020
sind.

Wie also kann die Attraktivität von Arbeit bei anhaltenden
Reallohnverlusten und Fachkräftebedarf in Zeiten der Stagflation
verbessert werden? Derzeit scheint es den Tarifpartnern nicht zu gelingen,
die nominalen Löhne so zu erhöhen, dass keine Inflationsverluste
entstehen. Politik und Wirtschaft haben in dieser Situation mehrere
Alternativen, um das Angebot an Fachkräften zu sichern, von denen zwei
näher in den Blick genommen werden.

Wiederentdeckung nicht-monetärer Lohnkomponenten

Man mag sich fragen, warum sich die Arbeitnehmerseite nicht stärker gegen
die Reallohnsenkung zur Wehr setzt bzw. zur Wehr gesetzt hat, nicht
zuletzt auch mit Verweis auf die Fachkräftebedarfe. Ist die
Verhandlungsmacht der Arbeitnehmerseite geschrumpft? Das lässt sich nicht
ausschließen. Es kann aber auch sein, dass es nominale Lohnrigiditäten,
also Lohnunflexibilitäten, gibt, die zu starken Erhöhungen der nominalen
Löhne im Wege stehen. Die nominalen Löhne weisen eine gewisse Rigidität im
wirtschaftlichen Auf und Ab auf. Sie sind daher möglicherweise nur mit
Einschränkungen geeignet, einen stetigen Ausgleich von Angebot und
Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt herzustellen.

Schließlich kann es ebenso sein, dass viele Beschäftigte die in der
Corona-Krise erzwungene Arbeit von zu Hause schätzen gelernt haben. Wer
nicht mehr jeden Tag am Arbeitsort anwesend sein muss, spart Fahrtkosten
und Zeit. Homeoffice ist zwar nicht überall möglich, aber die Pandemie hat
möglicherweise ihren Beitrag dazu geleistet, dass Beschäftigte und
Betriebe neben den monetären den Wert von nicht-monetären Lohnkomponenten
wieder entdeckt haben.

Den Unternehmen steht eine Vielzahl nicht-monetärer Lohnkomponenten zur
Verfügung, die sie ausbauen können, um Fachkräfte trotz Reallohnsenkungen
bei nominalen Rigiditäten zu gewinnen. Sie können etwa für mehr Gesundheit
und individuelle Gestaltungsmöglichkeit am Arbeitsplatz sorgen und mit
einer transparenten und auf Respekt gründenden Unternehmenskultur ihre
Attraktivität für Arbeitsuchende und Beschäftigte verbessern. Nicht-
monetäre Lohnkomponenten werden, nach Einschätzung des Autors, derzeit von
vielen Beschäftigten ebenso angenommen wie Lohnerhöhungen.

Politische Gestaltungsmöglichkeiten

Zudem stehen auch der Politik Optionen zur Unterstützung der Wirtschaft
auf der Suche nach Fachkräften zur Verfügung, wenn die monetären Löhne
ihre ausgleichende Funktion nur unzureichend erfüllen. Die Politik kann
die steuerliche Belastung von Arbeitsleistungen reduzieren. Derzeit steigt
die Belastung vor allem in den mittleren Einkommenssegmenten stark an, mit
negativen Folgen für das Angebot an Arbeit. Steuersenkungen erhöhen bei
ansonsten unveränderten Bedingungen die verfügbaren Nettoeinkommen und in
den lohnelastischen Segmenten wahrscheinlich auch das Arbeitsangebot.

Zwar ist die Lohnelastizität des Arbeitsangebots in der Gruppe der
Beschäftigten im Alter zwischen 30 und 50 Jahren relativ gering und in
manchen Hochlohnbereichen möglicherweise sogar negativ. Ein höherer
Nettolohn hat dann entweder keine Auswirkung auf die gewünschte
Arbeitszeit oder eine negative. Erhöhungen der verfügbaren Einkommen in
den mittleren Lohngruppen, in denen die Lohnelastizität bei jüngeren und
älteren Beschäftigten überwiegend noch positiv sein sollte, können jedoch
helfen, Beschäftigungspotenziale in diesen Gruppen zu heben.

  • Aufrufe: 20

So geht es: Das neue Auto per Kredit finanzieren

Das neue Auto per Kredit Symbolbild unsplash
Das neue Auto per Kredit Symbolbild unsplash

Knapp die Hälfte aller Autokäufe haben Pkw-Eigentümer in Deutschland finanziert. Doch bei einem Autokredit gibt es jede Menge Sparpotenziale, die nicht jeder auf den ersten Blick erkennt. Wie Autokäufer einen besonders günstigen Autokredit für ihr Traumauto finden können.

Den Traum vom Autofahren haben viele Menschen – und die meisten davon haben dafür auch ein ganz spezielles Fahrzeug im Visier. Dennoch können sich viele davon den Traumwagen nicht aus dem eigenen Ersparten leisten oder streben einen Autokredit an – laut einer Umfrage des Statistischen Bundesamt favorisierten im vergangenen Jahr 35 Prozent der Befragten diese Finanzierungsform. Wer daran denkt, sein Auto mit einem Kredit zu finanzieren, der sollte sich allerdings vorher genau informieren. Denn gerade im Finanzierungsbereich gibt es Sparpotenziale, die nicht auf den ersten Blick sichtbar sind und für die eine gute Planung nötig ist.

Daher sollten Autofahrer vor einem kreditfinanzierten Autokauf unbedingt verschiedene Angebote einholen und die Kosten gegenüberstellen. So können sie manche Kostenfalle erkennen und umgehen. Oft locken zum Beispiel Händler mit sogenannten Null-Prozent-Finanzierungen. Diese auf den ersten Blick lukrative Finanzierung können Kfz-Händler allerdings häufig nur dann anbieten, wenn sie die entgangenen Zinsen durch einen höheren Verkaufspreis des Autos einpreisen. Wie günstig der Kredit  ist, das können Autofahrer vorab besonders einfach mit einem Rechner aus dem Internet kalkulieren, den viele Vergleichsportale im Internet kostenlos anbieten.

Richtig planen und Geld sparen

Denn mit diesem können sie ihre Autofinanzierung mit ihren individuellen Vorstellungen vorab planen und so die tatsächlichen Kosten berechnen. Dazu gibt man einfach den für den Autokauf notwendigen Betrag in den Rechner ein sowie zusätzlich den gewünschten effektiven Jahreszins und die Laufzeit. Schon sehen Kreditinteressenten, welche monatliche Rate sie aufbringen müssen und wie hoch der Zinsaufwand und damit die Gesamtkosten des Kredits sind. Darüber hinaus stellt der Kreditrechner noch einen detaillierten Tilgungsplan für die gesamte Laufzeit des Darlehens auf und zeigt alternative Laufzeiten an, mit denen Kreditnehmer unter Umständen Zinskosten sparen können.

Die Monatsrate muss gut kalkuliert sein

Wie hoch die tatsächliche monatliche Rate sein kann, sollten Autofahrer eine sogenannte Haushaltsrechnung aufstellen. In dieser müssen sie einfach ihre monatlichen Ausgaben von den monatlichen Einnahmen abziehen. Der Betrag, der am Monatsende übrig bleibt, können sie dann für die Begleichung der Kreditrate nutzen. Unbedingt zu empfehlen ist dabei, ein finanzieller Puffer. Dieser ist nötig, um unvorhergesehene Ausgaben wie eine Autoreparatur oder eine Sanierung am Haus problemlos bezahlen zu können.

Die wirklich günstigste Autofinanzierung erhalten Kreditinteressierte nicht nur durch den Vergleich verschiedener Kreditangebote. Sie sollten unbedingt auch als Verwendungszweck einen Autokauf angeben. Denn dann werten Banken das finanzierte Auto als zusätzliche Sicherheit und geben häufig einen günstigeren Zinssatz. Zusätzlich können Autokäufer darüber nachdenken, ob sie nicht einen zweiten Kreditnehmer mit guter Bonität wie den Ehe- oder Lebensabschnittspartner in die Finanzierung integrieren. Auch das führt in der Regel dazu, dass Banken einen günstigeren Zinssatz anbieten.

Mit einer gut durchdachten Autofinanzierung können Autofahrer also viel Geld sparen. Dabei sollten sie vorab mehrere Angebote vergleichen, diese genau durchrechnen und unbedingt darauf achten, als Verwendungszweck den geplanten Autokauf anzugeben. Denn auf diesem Wege fallen die Zinsen in der Regel niedriger aus und damit auch die tatsächlichen Kosten für das Traumauto.

  • Aufrufe: 21