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Deutscher Herzbericht 2020: Herzchirurgische Patientinnen und Patienten sind bundesweit hervorragend versorgt

Die Herzchirurgie in Deutschland befindet sich auf Spitzenniveau. Vom
Säugling bis zum Senior ist die bundesweite, flächendeckende Versorgung
durchgehend (24/7/365) gewährleistet. Um das hohe Niveau nachhaltig zu
etablieren, plädiert die Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und
Gefäßchirurgie e.V. (DGTGH) anlässlich der Vorstellung des Deutschen
Herzberichtes 2020, alle Patientinnen und Patienten stets gemäß den
wissenschaftlichen Leitlinien im interdisziplinärem Herz-Team zu behandeln
und erklärt, warum die Big Five des Herzteams hierbei entscheidend sind.

(Frankfurt a.M., 22. Juni 2021) Der Deutsche Herzbericht 2020 dokumentiert
und bestätigt das exzellente Qualitätsniveau der Herzchirurgie.
Gleichzeitig ist ein kritischer Blick in die Zukunft wichtig, denn nach
wie vor sind Herzerkrankungen, noch vor Krebserkrankungen, mit Abstand die
Todesursache Nummer eins in Deutschland. Ein Faktor für die
Erkrankungshäufigkeit ist das steigende Patient*innenalter, und die damit
einhergehenden, altersbedingten Herzerkrankungen. „Insbesondere muss die
Interdisziplinarität noch weiter in den Vordergrund rücken“, erklärt Prof.
Dr. med. Andreas Böning, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Thorax-,
Herz- und Gefäßchirurgie e.V. „Entsprechend setzen wir auf die
kompromisslose interdisziplinäre Behandlung aller Patientinnen und
Patienten im Herz-Team unter Einhaltung der Leitlinien. Das ist
Voraussetzung für die bestmögliche Therapie.“

Patient*innen im Fokus: Für die erfolgreiche Therapie ist der Einbezug der
Herzkranken wichtig

Im Jahr 2019 wurden in den insgesamt 78 deutschen Fachabteilungen für
Herzchirurgie 96.404 Herzoperationen durchgeführt, davon 10.861 (10,8%)
als Notfälle. Inkludiert man alle erfassten Eingriffskategorien der DGTHG-
Leistungsstatistik und addiert Herzschrittmacher- und Defibrillator-
Eingriffe, sowie die Operationen der herznahen Hauptschlagader ohne
Einsatz der Herz-Lungen-Maschine dazu, summiert sich die Gesamtzahl auf
175,705 im Jahr 2019. „Ziel der bundesweit 1.004 tätigen Herzchirurg*innen
ist stets die Verbesserung der Lebenserwartung und -qualität ihrer
herzkranken Patient*innen. „Die Patientenmeinung zählt“, betont
Herzchirurg Böning. „Wir beraten nach Konsensfindung im
multiprofessionellen Team, dennoch ist jeder Mensch individuell. Gemeinsam
mit unseren Patienten finden wir dann die geeignete und bestmögliche
Behandlung.“


Herzchirurgie auf hohem Qualitätsniveau: Steigendes Patientenalter und
steigende Überlebenschance

„Zwei wichtige und erfreuliche Botschaften aus der Herzchirurgie: Unsere
Patientinnen und Patienten erreichen ein hohes Lebensalter und können
überaus erfolgreich operiert werden. Die Überlebenschance liegt bei über
97%, auch bei den 80+ Jährigen“, erklärt Prof. Dr. med. Andreas Böning,
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und
Gefäßchirurgie. Im Jahr 2019 waren 44,8% der Patient*innen, die eine
isolierte Bypass-Operation erhielten über 70-Jahre alt, nahezu 10% sogar
bereits über 80 Jahre. Jüngere Patienten (< 70 Jahre) haben häufig bereits
eine fortgeschrittene Koronare Herzerkrankung, für die andere
Behandlungsoptionen nicht die 1. Wahl sein sollten. Ebenso erfreulich sind
die Überlebensraten bei den im Jahre 2019 insgesamt 36.650 durchgeführten
Herzklappenoperationen, wobei erworbene Herzklappenerkrankungen vor allem
altersbedingte Gründe haben.


Implantierte Herzunterstützungssysteme als Dauerversorgung der schweren
chronischen Herzinsuffizienz konstant auf hohem Niveau; Anzahl der
Herztransplantationen steigt. DGTHG setzt sich mit eigenen Kampagnen für
die Organspende ein.

In den letzten 20 Jahren hat die Erkrankungshäufigkeit der
Herzinsuffizienz kontinuierlich zugenommen und 2019 einen neuen
Höchststand mit 510 pro 100.00 Einwohner erreicht. Trotz zunehmender
Morbidität, die insbesondere im Kontext des demographischen Wandels zu
betrachten ist, sinkt seit 2011 die Mortalitätsrate. Die Versorgung mit
permanenten (implantierten) Herzunterstützungssystemen bei schwerer
chronischer Herzinsuffizienz bleibt seit Jahren stabil auf hohem Niveau
bei insgesamt 953, wobei die Links-/Rechtsherz-Unterstützungssysteme bei
97% der Patienten zum Einsatz kommen (924 L/R VAD; BVAD 15 und
Kunstherzen, TAH, 15). Nach wie vor gibt es für das menschliche Herz
keinen künstlichen Ersatz, der mit den Erfolgen der Herz-Transplantation
mithalten könnte, weswegen die Transplantation weiter die dauerhafteste
Option bleibt. Aktuell warten in Deutschland ca. 10.000 Menschen auf ein
Spenderorgan, davon stehen 700 Menschen auf der Herz- und 279 für eine
Lungentransplantation auf der Warteliste (Stand 31.12.2021). „Wir sehen
zwar eine erfreuliche, aber immer noch zaghafte positive Entwicklung bei
der Organspende mit insgesamt 344 transplantierten Herzen 2019. Das sind
26 mehr als im Jahr 2018. Mit unseren DGTHG-Organspende-Kampagnen wollen
wir das Thema weiter in die Öffentlichkeit transportieren“, erklärt Prof.
Dr. med. Andreas Böning, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Thorax-,
Herz- und Gefäßchirurgie e.V.

Herz aus dem Takt: Herzrhythmusstörungen sind erfolgreich herzchirurgisch
behandelbar

Das Vorhofflimmern ist mit 1,6 Millionen betroffenen Menschen die
häufigste Herzrhythmusstörung in Deutschland. Bei ca. 5% aller
herzchirurgischen Eingriffe wurden bestimmte Formen des Vorhofflimmerns
mittels Radiofrequenzablation oder Kryoenergie mittherapiert. Eine
begleitende Herzinsuffizienz bestand bei 47,5% aller Patientinnen und
Patienten.

Zu den weiteren Therapien gehören Herzschrittmacher, implantierbare
Kardioverter / Defibrillatoren (ICD) und kardiale
Resynchronisationssysteme (VRT). Insgesamt wurden 2019 75.760
Herzschrittmacher und 22.455 ICD´s neu implantiert. Die Implantation von
kardiale Resynchronisationsgeräten (CRT) erfolgt als effektive
Behandlungsmöglichkeit für Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz und
auffälligem EKG, insbesondere bei Linksschenkelblock und signifikant
verzögerter Herzkammer-Erregung (QRS >150ms).

Koronare Bypass-Operationen und Kombinationseingriffe erfolgen stets nach
Abstimmung im Herz-Team

Im Jahr 2019 wurden bundesweit 44.093 (2018: 44.270) isolierte und
kombinierte koronare Bypass-Operationen durchgeführt, bei ca. 87% unter
Einsatz der Herz-Lungen-Maschine. Die Koronare Bypass-Operation erfolgt
häufig kombiniert mit Herzklappen- sowie weiteren Eingriffen (34.244
isolierte Bypass-Operationen zzgl. 9.869 kombinierte Koronare Bypass-
Operationen). Auch bei diesen Eingriffen ist die interdisziplinäre
Abstimmung in etablierten Herz-Teams, unter Einhaltung der nationalen und
europäischen Leitlinien, obligat: Bspw. wird bei der komplexen koronaren 3
-Gefäß-Erkrankung und der Hauptstammstenose eindeutig – IA-Empfehlung –
die koronare Bypass-Operation empfohlen. Insbesondere für Patienten mit
Diabetes mellitus zeigt sich, dass sie langfristig durch den
herzchirurgischen Eingriff profitieren. Signifikante Vorteile haben
ebenfalls Patienten mit einer eingeschränkten LV-Funktion und solche, bei
denen vorangegangene Katheterinterventionen (PCI) nicht zu einem stabilen
Erfolg geführt haben.

Herzklappeneingriffe sind Teamarbeit: Etabliertes Herz-Team obligat bei
Entscheidungsfindung und Therapiedurchführung

Welches invasive Verfahren für welche Patient*innen in Frage kommt, muss
im interdisziplinären Herz-Team, unter Einbindung der Patienten, gemäß den
nationalen und europäischen Leitlinien abgestimmt werden. Die Anzahl der
Herzklappenoperationen steigt im Kontext des Patientenalters, da die
Aortenklappenstenose (Verengung der Aortenklappe) und die
Mitralklappeninsuffizienz (Undichtigkeit der Mitralklappe) die häufigsten
erworbenen, altersbedingten Herzklappenerkrankungen sind. Insgesamt wurden
2019 bundesweit 36.650 (2018: 34.915) Herzklappeneingriffe vorgenommen.
Die Zahl der isolierten Aortenklappenoperationen hat von 9.829 im Jahr
2018 auf 9.233 im Jahr 2019 zwar leicht abgenommen, gleichzeitig jedoch
die Zahl der kathetergestützen invasiven Eingriffe zugenommen.
Demographisch stellt in der isolierten konventionellen
Aortenklappenchirurgie die Altersgruppe der 60- bis unter 70-Jährigen mit
34,9% den größten Teil der Patient*innen dar, gefolgt von den 70- bis
unter 80-Jährigen mit 34,7%.
Die zweithäufigste herzchirurgisch unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine
behandelte Herzklappenerkrankung ist die Mitralklappeninsuffizienz. Im
Jahr 2019 wurden 6.419 (2018: 6.222) isolierte Mitralklappenoperation
durchgeführt bei denen die Mitralklappen-Rekonstruktion nach wie vor der
anerkannte Gold-Standard ist. Für bestimmte Herzklappen-Therapieverfahren
(TAVI, MitraClip) gilt die „Richtlinie minimalinvasive Herzklappen-
interventionen“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (2015) die obligat u.a.
die interdisziplinäre Kooperation von Herzchirurgen und Kardiologen
vorschreibt.
„In jedem Falle wollen wir die bestmögliche Therapie für jeden Herz-
Patienten“, erklärt Prof. Böning. „Daher ist die interdisziplinäre und
multiprofessionelle Konsensfindung im Herz-Team ein obligates, überaus
wertvolles und zielführendes Instrument, um jeden Herz-Patienten
individuell mit bestmöglichem Wissen beraten und behandeln zu können.“

Big Five im Herz-Team für Patientensicherheit und Qualitätssicherung.
DGTHG plädiert für die Einführung von „Herz-Boards“.

Für alle herzmedizinischen invasiven Therapieverfahren, Operationen und
Interventionen gilt gleichermaßen: Die Behandlung muss gemäß
wissenschaftlicher Leitlinien erfolgen und stets im interdisziplinärem
Herz-Team getroffen werden. „Die Zusammenarbeit im interdisziplinären
Herz-Team ist die wichtigste Voraussetzung, um gemeinsam mit und für die
Patientinnen und Patienten die bestmögliche Behandlung zu ermöglichen.
Hier plädieren wir als herzchirurgische Fachgesellschaft für die obligate
Konsentierung in einem verbindlich strukturierten „Herz-Board“, wie es
bereits in anderen medizinischen Disziplinen, z.B. bei Tumorbehandlungen
(Tumor-Board) erfolgreich Anwendung findet. Hier zählen die Big Five für
jedes Herz-Team: Kooperation, Konsensfähigkeit, Wissenschaftliche Evidenz
Patientenpartizipation und Therapieoptionen.“

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Operation bei gutartiger Prostatavergrößerung mit topmoderner Lasertechnologie

Mit Hilfe der Bildinformationen der integrierten Kamera steuert der Operateur die Position der Laserfaser an der Spitze des Resektoskops.  Bild: Robert Woidich / Uniklinikum Würzburg
Mit Hilfe der Bildinformationen der integrierten Kamera steuert der Operateur die Position der Laserfaser an der Spitze des Resektoskops. Bild: Robert Woidich / Uniklinikum Würzburg

Seit vergangenem Jahr bietet die Klinik und Poliklinik für Urologie und
Kinderurologie des Uniklinikums Würzburg Patienten mit gutartiger
Prostatavergrößerung die Holmium-Laser-Enukleation an. Das hierbei
eingesetzte System mit Pulsmodulation gilt als Spitzentechnologie in der
urologischen Laserchirurgie.

Im Jahr 2020 schaffte die von Prof. Hubert Kübler geleitete Klinik und
Poliklinik für Urologie und Kinderurologie des Uniklinikums Würzburg (UKW)
ein Holmium-Lasersystem der neuesten Generation an. Eines der wichtigsten
Einsatzgebiete des chirurgischen Geräts ist das Entfernen der gutartig
vergrößerten Innendrüse der Prostata. Man spricht dabei von Holmium-Laser-
Enukleation (HoLEP).

Laserimpulse lösen Gewebe von der Kapsel ab

Einer der Experten des UKW für diesen Eingriff ist Dr. Charis Kalogirou.
Der Oberarzt der Urologischen Klinik erläutert: „Bei der HoLEP wird unter
Narkose oder Betäubung des Rückenmarks ein stabförmiges Resektoskop über
die Harnröhre in die Prostata eingeführt. An der Spitze des Instruments
befindet sich neben einer Kamera, die uns das Operationsgebiet zeigt, eine
Laserfaser.“ Über diese kann der Operateur nur wenige Millimeter weit
reichende Energieimpulse senden, die auf ihrem Weg das Gewebe ablösen.
„Mit diesem hochpräzisen Werkzeug arbeiten wir ringsum an der Innenseite
der Prostatakapsel entlang und lösen dabei Impuls für Impuls das Gewebe
der gutartig gewucherten Innendrüse von der Kapsel ab. Wir imitieren quasi
minimalinvasiv die offene Operation durch die Bauchdecke, bei der der
Finger des Operateurs diesen Vorgang normalerweise übernimmt”, beschreibt
Dr. Kalogirou.
Eine Besonderheit der am UKW eingesetzten Technologie im Vergleich zu
Vorgängermodellen ist die Pulsmodulation. Das bedeutet, dass der Laser
statt einem immer zwei Energieimpulse kurz hintereinander abgibt. Der
zweite Impuls sorgt für eine bessere Blutstillung.
Sobald die Innendrüse – oder Adenom – vollständig abgelöst ist, wird sie
in die hinter der Prostata liegende Blase geschoben. Nun tauscht der
Operateur das Innenleben des Resektoskops aus: Die Lasereinheit wird
ersetzt durch einen Morcellator. Diese kombinierte Zerkleinerungs- und
Absaugeinheit zerkleinert mit winzigen rotierenden Messern das
Adenomgewebe in der Blase und saugt es gleichzeitig nach außen ab.
Hierdurch steht das entfernte Gewebe auch für die histopathologische
Aufarbeitung zur Verfügung – ein Vorteil in Abgrenzung zu anderen,
beispielsweise ablativen oder verdampfenden Operationsmethoden.

Gründlich, blutungsarm, schonend

Die HoLEP hat gegenüber Alternativverfahren eine Reihe von weiteren
Pluspunkten. So ist sie zum Beispiel auch bei sehr stark vergrößerten
Prostata gut einsetzbar. Der Gewebeabtrag erfolgt in der Regel sehr viel
gründlicher, als dies beispielsweise mit einer konventionellen
Elektroschlinge möglich ist. Im Vergleich dazu – oder gar zu einem offenen
Eingriff – ermöglicht die HoLEP ein besonders blutungsarmes Operieren.
„Ein Aspekt, der sich unter anderem bei Patienten auszahlt, die
blutverdünnende Medikamente nicht absetzen dürfen“, betont Dr. Kalogirou
und fährt fort: „Generell ist die Zielgruppe für eine Holmium-Laser-
Enukleation breit: Nahezu jeder Patient mit gutartiger
Prostatavergrößerung, bei dem medikamentöse Therapieversuche
fehlgeschlagen sind und der eine operative Versorgung benötigt, kommt in
Frage.“ Bislang wurden schon über 100 dieser Eingriffe an der Urologischen
Klinik des UKW durchgeführt.

Der Laser zertrümmert auch Steine

Neben der HoLEP eignet sich das Holmium-Lasersystem auch für die
Lithotripsie, das Zertrümmern von Blasen-, Harnleiter- und Nierensteinen.
Auch hier erweist sich dessen fortschrittliche Pulsmodulations-Technologie
als Vorteil. „Bei den Vorgängermodellen mit einfachem Laserimpuls konnte
der sogenannte Retropulsionseffekt dazu führen, dass der Stein rotiert,
zurückweicht oder an einen schlecht zugänglichen Ort befördert wird. Der
doppelte Impuls unseres Systems reduziert die Retropulsionskräfte
signifikant“, weiß Dr. Kalogirou. Bisher wurde der wegweisende Laser schon
in über 500 Lithotripsien am UKW eingesetzt.

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Schlafstörungen - eine Langzeitfolge nach Covid-19-Infektion

Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die seelische Gesundheit und
die Entwicklung psychischer Veränderungen und Erkrankungen sind ein
wichtiger Gesichtspunkt, der insbesondere in der Planung der Betreuung der
betroffenen Menschen Berücksichtigung finden muss. Neben den Folgen durch
die soziale Isolation und psychische Belastung in der Pandemie gibt es
auch direkte Folgeerkrankungen bei Patienten, die eine Covid-19-Erkrankung
durchgemacht haben.

Man wusste bereits aus Untersuchungen an Genesenen anderer Virusinfekte,
wie etwa bei SARS und MERS, dass psychische Erkrankungen und Insomnien
gehäuft vorkommen. Inzwischen liegen auch Studien - durchgeführt an einer
großen Anzahl von Menschen nach Covid-19-Infektion - vor, die die
psychischen Spätfolgen der Erkrankung durchleuchten, auch wenn derzeit
aufgrund des zeitlichen Verlaufes nur mittelfristige Langzeitfolgen
überblickt werden können.

In einer Untersuchung an 1733 Patienten, die aufgrund einer
Covid-19-Erkrankung in Wuhan im Krankenhaus behandelt wurden und zwischen
Januar und März 2020 dieses verlassen konnten, gaben 26% an, sechs Monate
nach Entlassung an einer Schlafstörung zu leiden. Die Erfassung der
Symptome erfolgte durch direkte Befragung und durch Ausfüllen von
Fragebögen. Zu einem noch höheren Anteil, nämlich in 40% der Fälle, wurde
eine Insomnie bei einem italienischen Kollektiv festgestellt. Hierbei
wurden 402 Patienten untersucht, die eine Covid-19-Erkrankung überstanden
hatten. Als besonders stark belastete Subgruppen konnten jüngere
Patienten, Frauen und Menschen mit psychiatrischen Vorerkrankungen
identifiziert werden.

„Ursächlich für die Entwicklung von neurologischen und psychiatrischen
Folgen und damit auch der Insomnie werden verschiedene pathophysiologische
Mechanismen diskutiert. Zum einen scheint es direkte Effekte der
Virusinfektion auf das zentrale Nervensystem zu geben. Hierbei spielt die
Veränderung der Blut-Hirnschranke eine entscheiden Rolle. Auch kann die
Immunantwort neurologische Veränderungen und auch eine Störung des Tag-
Nacht-Rhythmus hervorrufen.  Andererseits ist die psychische Belastung
durch Stressoren, wie etwa ein Aufenthalt in Isolation auf einer
Intensivstation, die Ungewissheit bezüglich des Ausganges der Erkrankung
sowie die Angst vor gesundheitlichen Folgeschäden oder sozialen und
finanziellen Konsequenzen als Auslöser einer psychischen
Anspannungssituation und möglicherweise einer depressiven Verstimmung
denkbar. In Folge entwickelt ein Teil der Patienten eine Ein- und/oder
Durchschlafstörung“, erklärt Dr. Dora Triché, Mitglied des DGSM-Vorstands
und Leiterin des Schlaflabors und der nichtinvasiven Beatmung der
Universitätsklinik der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität
Nürnberg.

Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM)
sieht es als eine zentrale ärztliche und psychologische Aufgabe an
gesundenden Menschen nach einer Covid-19-Erkrankung eine psychologische
Begleitung anzubieten. Insbesondere soll hierbei der Fokus auf der
Kognitiven Verhaltenstherapie zur Verbesserung der Schlafqualität liegen.
Dies kann z.B. in Form einer speziellen Rehabilitationsmaßnahme erfolgen,
die von bestimmten, meist neurologischen, Kliniken angeboten werden. Nötig
sind zudem weitere Untersuchungen, die besondere Risikofaktoren
herausarbeiten, die die Entwicklung einer Insomnie in Folge der
Covid-19-Erkrankung begünstigen, um gezielt bei gefährdeten Patienten
während der Erkrankung präventive Maßnahmen, wie eine besonders enge
psychologische Begleitung, treffen zu können.

Dieses Thema wird zur Pressekonferenz des DGSM-Aktionstages Erholsamer
Schlaf gemeinsam mit weiteren spannenden Aspekten unter dem Motto „Schlaf
in Zeiten von Covid-19“ am 18. Juni 2021 von schlafmedizinischen Experten
weiter erläutert. Die Pressekonferenz findet online in der Zeit von
10.00-11.00 Uhr statt. Dazu möchten wir interessierte Medienvertreter
recht herzlich einladen! Bitte melden Sie sich beim Pressekontakt an und
Sie erhalten die Zugangsdaten zur Pressekonferenz zugesandt.

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Statement: Cannabis als Medizin: Deutschland verschenkt Potenzial

Suchtforscher Prof. Dr. Heino Stöver von der Frankfurt UAS  Frankfurt UAS
Suchtforscher Prof. Dr. Heino Stöver von der Frankfurt UAS Frankfurt UAS

Suchtforscher Prof. Dr. Heino Stöver sieht die Behandlung
schlechtsituierter Kranker in Gefahr
„Mehr als vier Jahre nach Inkrafttreten des Cannabis-als-Medizin-Gesetzes
fällt meine Bilanz gemischt aus. Neben den unstrittigen, zahlreichen
positiven Entwicklungen sind verschiedene, vom Gesetzgeber 2017
beabsichtigte, Veränderungen nach wie vor nicht eingetreten“, erklärt
Prof. Dr. Heino Stöver, Geschäftsführender Direktor des Instituts für
Suchtforschung (ISFF) an der Frankfurt University of Applied Sciences
(Frankfurt UAS). Seit 2017 wurden laut Krankenkassendaten fast 70.000
Kostenübernahmeanträge gestellt, von denen aber nur rund 60 Prozent
genehmigt wurden. Nach Marktschätzungen erhalten in Deutschland derzeit
mehr als 80.000 Menschen (Privatversicherte und Selbstzahler) eine
ärztlich verordnete Cannabis-basierte Therapie. Für Stöver steht fest,
dass die Potenziale in Deutschland nicht ausreichend genutzt werden.
Gerade Menschen aus ärmeren Verhältnissen, die auf eine Kostenübernahme
der Krankenkassen angewiesen sind, bliebe diese Behandlungsmethode oft
verwehrt. Deshalb ist Stöver einer der Initiatoren und Unterzeichner des
Positionspapiers „Cannabis als Medizin: Warum weitere Verbesserungen
notwendig und möglich sind“. Das Papier wurde von Wissenschaftler/-innen,
Ärztinnen und Ärzten entwickelt und wird von Politiker/-innen
verschiedener Parteien unterstützt.

Problembereiche
Noch immer müssen Cannabismedikamente nach Deutschland importiert werden.
Die Kosten für Cannabisblüten sind seit 2017 deutlich angestiegen. Sie
liegen hierzulande deutlich über denen in zahlreichen anderen Ländern. So
kosten die gleichen Produkte in Deutschland mehr als dreimal so viel wie
in den Niederlanden. „Dies führt zu einer erheblichen finanziellen
Belastung nicht nur der Krankenkassen, sondern auch derjenigen, die die
Kosten der Behandlung selbst tragen“, so Stöver. Verordnende Ärztinnen und
Ärzte sehen sich nicht nur einem hohen bürokratischen Aufwand gegenüber,
sondern fühlen sich im Falle von hohem Bedarf ständig der Gefahr eines
Regresses ausgesetzt. Zudem weisen Krankenkassen Ärztinnen und Ärzte
regelmäßig in Schreiben auf das in §12 Sozialgesetzbuch V festgeschriebene
Wirtschaftlichkeitsgebot hin. „Augenfällig ist, dass so stets die
Unwirtschaftlichkeit einer Verordnung von Cannabisblüten suggeriert wird,
sodass nach wie vor die Mehrzahl der Vertragsärzte vor einer Verordnung
zurückschrecken.“ Auch fühlen sich viele Ärztinnen und Ärzte nicht
ausreichend qualifiziert, um eine solche Therapie durchzuführen. „Der
Bedarf an Fortbildungen ist ungebrochen. Diese sollten idealerweise
unabhängig von der Pharmaindustrie sein. Auch haben Grundlagen zur
Wirkungsweise Cannabis-basierter Medikamente kaum Eingang in die
Lehrinhalte an deutschen medizinischen Fakultäten gefunden“, bedauert
Stöver. „Eine Ablehnung von rund 40 Prozent aller Anträge kann sicherlich
nicht länger mit fehlerhaft gestellt begründet werden. Vielmehr verfestigt
sich der Eindruck, dass die Krankenkassen – und nicht wie sonst üblich und
für richtig befunden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte – die Indikation
für eine Therapie stellen.“ So werden Kostenübernahmeanträge
beispielsweise bei psychischen Erkrankungen praktisch ausnahmslos
abgelehnt. Sogar Anträge von Patientinnen und Patienten, die zuvor bereits
eine Ausnahmeerlaubnis durch die Bundesopiumstelle erhalten hatten, wurden
in großer Zahl abgelehnt. Wissenschaftler/-innen wie auch Ärzteschaft und
Politiker/-innen seien sich einig, dass die externe Evidenz für eine
Wirksamkeit Cannabis-basierter Medikamente in der Mehrzahl der
diskutierten Indikationen nach wie vor gering ist. Einigkeit besteht auch
darin, dass diesem Mangel ausschließlich mit Hilfe von großen
kontrollierten klinischen Studien Abhilfe geschaffen werden kann. „Umso
erstaunlicher ist es, dass bis heute fast gar keine staatlich finanzierte
Forschungsförderung erfolgte“, so Stöver.

Konsequenzen
All dies führe dazu, dass in Deutschland im Vergleich zu vielen anderen
Ländern sowohl die absolute Zahl derjenigen, die legalen Zugang zu
Cannabis-basierten Medikamenten haben, gering ist, als auch die
Entwicklung langsamer verlaufe. Darüber hinaus ist eine erhebliche soziale
Schieflage eingetreten: Wegen der häufigen Ablehnung der Kostenübernahme
sind weniger vermögende Patientinnen und Patienten eindeutig
benachteiligt, da sie sich eine privatärztliche Verordnung nicht leisten
können. „Nach wie vor haben zahlreiche Patientinnen und Patienten keinen
legalen Zugang zu einer Behandlung, selbst wenn hierfür ärztlicherseits
eine Indikation gestellt wurde. Mehr noch: sie werden auch heute noch
kriminalisiert, wenn sie die einzige, ihnen offenstehende Alternative
einer Selbsttherapie mit Straßencannabis wählen. Diese Praxis kann nicht
im Sinne des Gesetzgebers sein, denn das Betäubungsmittelgesetz wurde
geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden zu schützen, nicht
umgekehrt“, betont Stöver.

Deshalb wurden in dem Papier den Problemen acht Lösungsvorschläge
entgegengesetzt:
1. Die Abgabepreise für Cannabisblüten in Apotheken müssen deutlich
gesenkt werden. 2. Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen muss
abgeschafft werden, damit die Therapiehoheit in den Händen der
behandelnden Ärztinnen und Ärzte bleibt. 3. Regressdrohungen gegenüber
Ärztinnen und Ärzten müssen beendet werden. 4. Pharmaindustrieunabhängige
Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte zum Thema Cannabis als Medizin
müssen verstärkt angeboten werden. Das Thema muss darüber hinaus
Bestandteil im Medizinstudium werden. 5. Sucht- und andere psychiatrische
Erkrankungen dürfen nicht länger pauschal als Kontraindikationen für eine
Cannabis-basierte Therapie eingestuft werden. 6. Patientinnen und
Patienten mit einer ärztlich bescheinigten Indikation für eine Cannabis-
basierte Therapie dürfen nicht länger strafrechtlich verfolgt werden. 7.
Bei Bestehen einer ärztlich indizierten Cannabis-basierten Therapie müssen
Patientinnen und Patienten bei der Teilnahme am Straßenverkehr genauso
behandelt werden, wie jene, die andere Medikamente einnehmen. 8. Die
klinische Forschung zur Wirksamkeit Cannabis-basierter Medikamente muss
durch den Bund gefördert werden.

Gerne steht Prof. Dr. Stöver für Interviews, Fragen und weitere Statements
rund um die sozialwissenschaftlichen Aspekte des Themas Cannabis als
Medizin zur Verfügung.

Zur Person:
Prof. Dr. Heino Stöver ist Dipl.-Sozialwissenschaftler und Professor für
sozialwissenschaftliche Suchtforschung am Fachbereich Soziale Arbeit und
Gesundheit der Frankfurt UAS. Er leitet seit mehr als 20 Jahren das
Institut für Suchtforschung Frankfurt am Main (ISFF). Sein
Tätigkeitsschwerpunkt ist die sozialwissenschaftliche Suchtforschung. Am
Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Frankfurt UAS leitet er den
Master-Studiengang Suchttherapie und Sozialmanagement in der Suchthilfe.
Gemeinsam mit Maximilian Plenert, der selbst ADHS- und Cannabispatient ist
und sich die Medikation auf dem Rechtsweg erstritten hat, hat Stöver
„Cannabis als Medizin Praxisratgeber für Patienten, Ärzte und Angehörige“
verfasst. Der Ratgeber stellte die erste umfassende Publikation zu dieser
Thematik im deutschsprachigen Raum dar und gibt Antworten auf rechtliche
wie medizinische Fragen. [Plenert, Maximilian; Stöver, Heino: Cannabis als
Medizin Praxisratgeber für Patienten, Ärzte und Angehörige,
Fachhochschulverlag Frankfurt am Main 2019, ISBN: 978-3-943787-90-0]

Das Positionspapier kann hier eingesehen werden: <https://www.frankfurt-
university.de/fileadmin/standard
/Positionspapier_zu_Cannabis_als_Medizin_finale_Fassung-1_30.04.2021.pdf
>;
mehr zum Institut für Suchtforschung unter <www.frankfurt-
university.de/isff>.

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