Schwangerschaftsdiabetes – dringender Verbesserungsbedarf im Screening- Verfahren
DDG fordert eine Reform der Mutterschaftsrichtlinien und die
Kostenerstattung von Blutzuckermessgeräten
Obwohl Screenings in der Schwangerenvorsorge festgeschrieben sind, wird
ein Schwangerschaftsdiabetes – der sogenannte Gestationsdiabetes (GDM) –
hierzulande häufig zu spät oder gar nicht diagnostiziert. Um einen GDM
rechtzeitig und besser identifizieren zu können, mahnt die Deutsche
Diabetes Gesellschaft (DDG) erneut eine Reform der
Mutterschaftsrichtlinien an und verweist auf eine aktuelle Nature-
Publikation, die einmal mehr die Mängel des derzeitigen Screening-
Verfahrens aufzeigt.1 Darüber hinaus fordert die DDG den GKV-
Spitzenverband in einer aktuellen Stellungnahme wiederholt dazu auf,
Blutzuckermessgeräte zur Überwachung von Schwangeren mit GDM
verordnungsfähig zu machen, um Mutter und Kind vor diabetischen
Folgeschäden zu bewahren.1 Bereits 2018 hatte die Fachgesellschaft die
medizinische und gesundheitsökonomische Notwendigkeit dieser Maßnahme
aufgezeigt.2
In Deutschland hat sich die Erkrankungsrate für einen
Schwangerschaftsdiabetes in den vergangenen 20 Jahren mehr als
verfünffacht. Inzwischen erkranken jährlich etwa 45.000 Frauen daran, was
fast sechs Prozent aller Schwangerschaften entspricht. Meist zeigen sich
keine klassischen Diabetes-Symptome, wie starker Durst oder Harndrang, und
die Erkrankung wird deshalb häufig erst in einem fortgeschrittenen Stadium
erkannt. „Ein zu spät oder nicht diagnostizierter GDM kann zu schweren
Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen sowie Folgeerkrankungen bei
Mutter und Kind führen“, betont DDG Präsidentin Professor Dr. med. Monika
Kellerer. Sie verweist auch auf das erhöhte Risiko für die Mutter, an
einem späteren Diabetes Typ 2 zu erkranken3. Daher sei eine diagnostische
Früherkennung besonders wichtig.
Bereits seit Jahren kritisiert die DDG, dass in Deutschland zu spät und
unzureichend auf GDM getestet wird. Bei dem hierzulande vorgesehenen
zweistufigen Testverfahren trinkt die werdende Mutter im Zeitraum zwischen
der 24. und 28. Schwangerschaftswoche eine Lösung mit 50 Gramm Glukose
(GCT). Werden erhöhte Blutzuckerwerte gemessen, folgt ein erneuter
Nüchtern-Test mit 75 Gramm Glukose (oGTT). „Leider fallen viele
tatsächlich an GDM erkrankte Mütter in diesem zweistufigen Verfahren aus
dem Raster“, bedauert Professor Dr. med. Ute Schäfer-Graf aus Berlin,
Sprecherin der DDG Arbeitsgruppe „Diabetes und Schwangerschaft“. Denn der
erste Test erfolgt unabhängig von der Tageszeit oder der letzten
Nahrungsaufnahme im nicht-nüchternen Zustand. „Das Problem daran ist, dass
so diejenigen Frauen mit GDM übersehen werden, die nur in nüchternem
Zustand einen erhöhten Blutglukosewert aufweisen – also etwa ein Drittel
aller Erkrankten.“ Das Diagnostikverfahren – so wie aktuell in den
Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen – sollte umgehend überarbeitet werden,
da die Zahl der unerkannten oder zu spät erkannten Fälle von
Schwangerschaftsdiabetes weiterhin zu hoch ist. Seit 2012 ist das
Screening auf Schwangerschaftsdiabetes von den Krankenkassen
erstattungsfähig.
„Obwohl seit der WHO-Empfehlung von 2013 bereits 90 Prozent der
europäischen Länder das einstufige Testverfahren präferieren, sieht der
G-BA noch immer keinen Handlungsbedarf für ein Umdenken“, kritisiert
Schäfer-Graf. Auch eine aktuell im Fachjournal „Nature Medicine“
publizierte Studie bestätigt die Überlegenheit eines primären 75-g-oGTT
Tests.4 Sie belegt, dass eine frühe Risikobewertung notwendig und die
bisherige in den deutschen Mutterschaftsrichtlinien festgeschriebene
Standardtestung unzureichend ist, um Schwangere mit Gestationsdiabetes
rechtzeitig zu diagnostizieren und zu therapieren. Die DDG bekräftigt
deshalb erneut ihre Forderung, zugunsten der Sicherheit der Schwangeren
und ihrer ungeborenen Kinder die WHO-Empfehlung auch in Deutschland
umzusetzen.
„Darüber hinaus ist die regelmäßige Selbstkontrolle der Blutzuckerwerte
durch die Patientinnen ein wesentlicher Bestandteil der Therapie eines
GDM“, erklärt Professor Dr. med. Michael Hummel aus München, ebenfalls
Sprecher der DDG Arbeitsgruppe „Diabetes und Schwangerschaft“. Doch
bislang sind Blutzuckermessgeräte für nicht mit Insulin behandelte Frauen
leider nicht erstattungsfähig. „Das ist weder aus medizinischer noch aus
gesundheitsökonomischer Sicht nachvollziehbar“, betont Hummel. In einer
aktuellen Stellungnahme spricht sich die DDG daher wiederholt dafür aus,
Blutzuckermessgeräte für alle GDM-Patientinnen in den Hilfsmittelkatalog
des GKV-Spitzenverbandes aufzunehmen, unabhängig von der Therapieform.
„Die im Vergleich relativ geringen Kosten für die Erstattung eines
Messgerätes stehen in keiner Relation zu den möglichen Folgekosten für das
Gesundheitswesen und Folgeschäden durch Komplikationen bei Mutter und
Kind“, sagt DDG Pressesprecher Professor Dr. med. Baptist Gallwitz. So
könne in der frühen Phase des GDM noch mit Lebensstilinterventionen
gegengesteuert werden. Messe die Schwangere jedoch ihre Blutzuckerwerte
nur unregelmäßig, könne sie durch eine Verschlechterung der Werte
schlimmstenfalls insulinpflichtig werden. „Auch in der frühen
Erkrankungsphase ist es also essenziell, dass Schwangere die
Blutzuckermessung selbstständig und ohne eigene Kostenbeteiligung
kontrollieren und steuern können“, so Gallwitz.
Literatur:
1Stellungnahme zur Ermittlung des Fortschreibungsbedarfs für die
Produktgruppe 21 "Messgeräte für Körperzustände/-funktionen" https://www
.deutsche-diabetes-gesellschaf
zur-ermittlung-des-fortschreib
-messgeraete-fuer-koerperzusta
2Gemeinsame Stellungnahme der DDG, der DGGG, des BVND und des BVF zur
mangelnden Verordnungsfähigkeit von Blutzuckermessgeräten bei
Gestationsdiabetes https://www.deutsche-diabetes-
gesellschaft.de/politik/stellu
mangelnden-verordnungsfaehigke
gestationsdiabetes
Dazu:
Pressemitteilung der DDG: Schwangerschaftsdiabetes: regelmäßige
Blutzuckerkontrolle notwendig - DDG fordert vom GKV Spitzenverband
Kostenerstattung für Blutzuckermessgeräte für werdende Mütter https://www
.deutsche-diabetes-gesellschaf
regelmaessige-blutzuckerkontro
spitzenverband-kostenerstattun
muetter
3Hummel, Michael, Diabetes und Schwangerschaft, Deutscher
Gesundheitsbericht Diabetes 2020 https://www.deutsche-diabetes
gesellschaft.de/fileadmin/Reda
4Artzi, N.S., Shilo, S., Hadar, E. et al. Prediction of gestational
diabetes based on nationwide electronic health records. Nat Med 26, 71–76
(2020). https://doi.org/10.1038/s41591
S3-Leitlinie Gestationsdiabetes mellitus (GDM), Diagnostik, Therapie und
Nachsorge:
https://www.deutsche-diabetes-
gesellschaft.de/fileadmin/Reda
-008l_S3_Gestationsdiabetes-me
Nachsorge_2018-03.pdf
Terminhinweis:
Online-Pressekonferenz der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)
„Weltkindertag am 20. September 2020: Wie gut versorgt sind Kinder und
Jugendliche mit Diabetes in Deutschland? Über die aktuelle Situation und
Veränderungen der letzten 25 Jahre“
Termin: Donnerstag, 17. September 2020, 11.00 bis 12.00 Uhr
Programm
Anmeldung unter:
https://attendee.gotowebinar.c
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