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Schwangerschaftsdiabetes – dringender Verbesserungsbedarf im Screening- Verfahren

DDG fordert eine Reform der Mutterschaftsrichtlinien und die
Kostenerstattung von Blutzuckermessgeräten

Obwohl Screenings in der Schwangerenvorsorge festgeschrieben sind, wird
ein Schwangerschaftsdiabetes – der sogenannte Gestationsdiabetes (GDM) –
hierzulande häufig zu spät oder gar nicht diagnostiziert. Um einen GDM
rechtzeitig und besser identifizieren zu können, mahnt die Deutsche
Diabetes Gesellschaft (DDG) erneut eine Reform der
Mutterschaftsrichtlinien an und verweist auf eine aktuelle Nature-
Publikation, die einmal mehr die Mängel des derzeitigen Screening-
Verfahrens aufzeigt.1 Darüber hinaus fordert die DDG den GKV-
Spitzenverband in einer aktuellen Stellungnahme wiederholt dazu auf,
Blutzuckermessgeräte zur Überwachung von Schwangeren mit GDM
verordnungsfähig zu machen, um Mutter und Kind vor diabetischen
Folgeschäden zu bewahren.1 Bereits 2018 hatte die Fachgesellschaft die
medizinische und gesundheitsökonomische Notwendigkeit dieser Maßnahme
aufgezeigt.2

In Deutschland hat sich die Erkrankungsrate für einen
Schwangerschaftsdiabetes in den vergangenen 20 Jahren mehr als
verfünffacht. Inzwischen erkranken jährlich etwa 45.000 Frauen daran, was
fast sechs Prozent aller Schwangerschaften entspricht. Meist zeigen sich
keine klassischen Diabetes-Symptome, wie starker Durst oder Harndrang, und
die Erkrankung wird deshalb häufig erst in einem fortgeschrittenen Stadium
erkannt. „Ein zu spät oder nicht diagnostizierter GDM kann zu schweren
Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen sowie Folgeerkrankungen bei
Mutter und Kind führen“, betont DDG Präsidentin Professor Dr. med. Monika
Kellerer. Sie verweist auch auf das erhöhte Risiko für die Mutter, an
einem späteren Diabetes Typ 2 zu erkranken3. Daher sei eine diagnostische
Früherkennung besonders wichtig.

Bereits seit Jahren kritisiert die DDG, dass in Deutschland zu spät und
unzureichend auf GDM getestet wird. Bei dem hierzulande vorgesehenen
zweistufigen Testverfahren trinkt die werdende Mutter im Zeitraum zwischen
der 24. und 28. Schwangerschaftswoche eine Lösung mit 50 Gramm Glukose
(GCT). Werden erhöhte Blutzuckerwerte gemessen, folgt ein erneuter
Nüchtern-Test mit 75 Gramm Glukose (oGTT). „Leider fallen viele
tatsächlich an GDM erkrankte Mütter in diesem zweistufigen Verfahren aus
dem Raster“, bedauert Professor Dr. med. Ute Schäfer-Graf aus Berlin,
Sprecherin der DDG Arbeitsgruppe „Diabetes und Schwangerschaft“. Denn der
erste Test erfolgt unabhängig von der Tageszeit oder der letzten
Nahrungsaufnahme im nicht-nüchternen Zustand. „Das Problem daran ist, dass
so diejenigen Frauen mit GDM übersehen werden, die nur in nüchternem
Zustand einen erhöhten Blutglukosewert aufweisen – also etwa ein Drittel
aller Erkrankten.“ Das Diagnostikverfahren – so wie aktuell in den
Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen – sollte umgehend überarbeitet werden,
da die Zahl der unerkannten oder zu spät erkannten Fälle von
Schwangerschaftsdiabetes weiterhin zu hoch ist. Seit 2012 ist das
Screening auf Schwangerschaftsdiabetes von den Krankenkassen
erstattungsfähig.

„Obwohl seit der WHO-Empfehlung von 2013 bereits 90 Prozent der
europäischen Länder das einstufige Testverfahren präferieren, sieht der
G-BA noch immer keinen Handlungsbedarf für ein Umdenken“, kritisiert
Schäfer-Graf. Auch eine aktuell im Fachjournal „Nature Medicine“
publizierte Studie bestätigt die Überlegenheit eines primären 75-g-oGTT
Tests.4 Sie belegt, dass eine frühe Risikobewertung notwendig und die
bisherige in den deutschen Mutterschaftsrichtlinien festgeschriebene
Standardtestung unzureichend ist, um Schwangere mit Gestationsdiabetes
rechtzeitig zu diagnostizieren und zu therapieren. Die DDG bekräftigt
deshalb erneut ihre Forderung, zugunsten der Sicherheit der Schwangeren
und ihrer ungeborenen Kinder die WHO-Empfehlung auch in Deutschland
umzusetzen.

„Darüber hinaus ist die regelmäßige Selbstkontrolle der Blutzuckerwerte
durch die Patientinnen ein wesentlicher Bestandteil der Therapie eines
GDM“, erklärt Professor Dr. med. Michael Hummel aus München, ebenfalls
Sprecher der DDG Arbeitsgruppe „Diabetes und Schwangerschaft“. Doch
bislang sind Blutzuckermessgeräte für nicht mit Insulin behandelte Frauen
leider nicht erstattungsfähig. „Das ist weder aus medizinischer noch aus
gesundheitsökonomischer Sicht nachvollziehbar“, betont Hummel. In einer
aktuellen Stellungnahme spricht sich die DDG daher wiederholt dafür aus,
Blutzuckermessgeräte für alle GDM-Patientinnen in den Hilfsmittelkatalog
des GKV-Spitzenverbandes aufzunehmen, unabhängig von der Therapieform.
„Die im Vergleich relativ geringen Kosten für die Erstattung eines
Messgerätes stehen in keiner Relation zu den möglichen Folgekosten für das
Gesundheitswesen und Folgeschäden durch Komplikationen bei Mutter und
Kind“, sagt DDG Pressesprecher Professor Dr. med. Baptist Gallwitz. So
könne in der frühen Phase des GDM noch mit Lebensstilinterventionen
gegengesteuert werden. Messe die Schwangere jedoch ihre Blutzuckerwerte
nur unregelmäßig, könne sie durch eine Verschlechterung der Werte
schlimmstenfalls insulinpflichtig werden. „Auch in der frühen
Erkrankungsphase ist es also essenziell, dass Schwangere die
Blutzuckermessung selbstständig und ohne eigene Kostenbeteiligung
kontrollieren und steuern können“, so Gallwitz.

Literatur:

1Stellungnahme zur Ermittlung des Fortschreibungsbedarfs für die
Produktgruppe 21 "Messgeräte für Körperzustände/-funktionen" https://www
.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/politik/stellungnahmen/stellungnahme-
zur-ermittlung-des-fortschreibungsbedarfs-fuer-die-produktgruppe-21
-messgeraete-fuer-koerperzustaende/-funktionen


2Gemeinsame Stellungnahme der DDG, der DGGG, des BVND und des BVF zur
mangelnden Verordnungsfähigkeit von Blutzuckermessgeräten bei
Gestationsdiabetes https://www.deutsche-diabetes-
gesellschaft.de/politik/stellungnahmen/gemeinsame-stellungnahme-zur-
mangelnden-verordnungsfaehigkeit-von-blutzuckermessgeraeten-bei-

gestationsdiabetes
Dazu:
Pressemitteilung der DDG: Schwangerschaftsdiabetes: regelmäßige
Blutzuckerkontrolle notwendig - DDG fordert vom GKV Spitzenverband
Kostenerstattung für Blutzuckermessgeräte für werdende Mütter https://www
.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/presse/schwangerschaftsdiabetes-
regelmaessige-blutzuckerkontrolle-notwendig-ddg-fordert-vom-gkv-

spitzenverband-kostenerstattung-fuer-blutzuckermessgeraete-fuer-werdende-
muetter

3Hummel, Michael, Diabetes und Schwangerschaft, Deutscher
Gesundheitsbericht Diabetes 2020 https://www.deutsche-diabetes
gesellschaft.de/fileadmin/Redakteur/Stellungnahmen/Gesundheitspolitik/Gesundheitsbericht_2020.pdf

4Artzi, N.S., Shilo, S., Hadar, E. et al. Prediction of gestational
diabetes based on nationwide electronic health records. Nat Med 26, 71–76
(2020). https://doi.org/10.1038/s41591-019-0724-8

S3-Leitlinie Gestationsdiabetes mellitus (GDM), Diagnostik, Therapie und
Nachsorge:
https://www.deutsche-diabetes-
gesellschaft.de/fileadmin/Redakteur/Leitlinien/Evidenzbasierte_Leitlinien/2018/057
-008l_S3_Gestationsdiabetes-mellitus-GDM-Diagnostik-Therapie-

Nachsorge_2018-03.pdf

Terminhinweis:
Online-Pressekonferenz der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)
„Weltkindertag am 20. September 2020: Wie gut versorgt sind Kinder und
Jugendliche mit Diabetes in Deutschland? Über die aktuelle Situation und
Veränderungen der letzten 25 Jahre“
Termin: Donnerstag, 17. September 2020, 11.00 bis 12.00 Uhr
Programm
Anmeldung unter:
https://attendee.gotowebinar.com/register/7701426251418950672

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Fehlende Spenderherzen: Kunstherzen können unterstützen

Die aktuelle Ausgabe von HERZ heute 3/2020.  Titelbild: Anja Lehmann
Die aktuelle Ausgabe von HERZ heute 3/2020. Titelbild: Anja Lehmann

Herzunterstützungssysteme werden immer häufiger zur Dauerlösung –
Herzstiftung mahnt mehr Organspendebereitschaft in der Bevölkerung an
Eine Herzmuskelentzündung, langjähriger Bluthochdruck oder ein
überstandener Herzinfarkt: Herzschwäche – medizinisch Herzinsuffizienz –
kann viele Ursachen haben und trifft manchmal auch junge Menschen. Jedes
Jahr kommt es in Deutschland allein wegen Herzschwäche zu über 465.000
Klinikeinweisungen. Bei hochgradiger Herzschwäche bleibt oft als letzte
Option die Transplantation eines gesunden Herzens. Doch schon heute setzen
Chirurgen wegen des Organmangels mehr künstliche Herzen als Spenderherzen
ein. Nahezu 1.000 schwer herzkranke Menschen werden in Deutschland pro
Jahr mit einem Herzkammerunterstützungssystem, wie die „Kunstherzen“
präzise heißen, versorgt. Ursprünglich als Übergangslösung bis zur
Transplantation gedacht, werden die Systeme immer häufiger zur
Dauerlösung. Der Grund ist ein extremer Mangel an Spenderorganen. „Wenn
alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, ist die
Herztransplantation bis heute die beste Therapie einer hochgradigen
Herzschwäche“, betont der Herzchirurg und Transplantationsmediziner Prof.
Dr. med. Jan Gummert vom Vorstand der Deutschen Herzstiftung. „Aufgrund
des gravierenden Mangels an Spenderorganen beträgt die durchschnittliche
Wartezeit auf ein neues Herz jedoch viele Jahre“, so der Direktor der
Klinik für Thorax- und Kardiovaskularchirurgie am Herz- und
Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen in Bad Oeynhausen (HDZ NRW). Welche
Chancen moderne Herzkammerunterstützungssysteme bieten und wie sie die
Lebensqualität schwer herzkranker Patienten verbessern, darüber informiert
die aktuelle Ausgabe von HERZ heute, Zeitschrift der Deutschen
Herzstiftung, mit dem Themenschwerpunkt Herztransplantation. Die Ausgabe
3/2020 mit Experten-Beiträgen und Patientenportraits rund um das Thema
Herztransplantation/Kunstherzen kann kostenfrei bestellt werden unter Tel.
069 955128-400 oder online unter <https://www.herzstiftung.de.>

Verbesserte Lebensqualität beim Warten auf das Spenderherz
Seit der ersten Herztransplantation im Jahr 1967 hat sich die
durchschnittliche Lebenserwartung nach der Operation kontinuierlich
verbessert und beträgt heute rund zehn Jahre. Doch aufgrund des Mangels an
Spenderorganen erhalten nur wenige Patienten die Chance auf ein neues
Herz: Im Jahr 2019 wurden in Deutschland nur 344 Herztransplantationen
durchgeführt. Für sehr alte Menschen, Patienten mit weiteren schweren
Erkrankungen oder mit einer geringeren Dringlichkeit müssen häufig andere
Therapien gefunden werden. „In diesen Fällen ist es das Ziel, mithilfe
eines Herzunterstützungssystems eine möglichst hohe Lebenserwartung und
Lebensqualität zu erreichen“, sagt die Kardiologin Prof. Dr. med. Angelika
Costard-Jäckle, Wissenschaftliche Leiterin des Herzinsuffizienzprogramms
am Zentrum für Herzinsuffizienz des HDZ NRW. Egal ob als Übergangs- oder
als Dauerlösung: Moderne mechanische Herzhilfen, kurz VADs (Ventricular
Assist Devices), sind technisch inzwischen so ausgereift, dass sie die
Lebenserwartung und Lebensqualität von Patienten auf der Warteliste für
eine Herztransplantation deutlich erhöhen. Das „künstliche Herz“ pumpt
wieder mehr Blut durch den Körper, die Patienten sind körperlich wieder
stärker belastbar. Die Systeme haben jedoch auch Nachteile: Das Risiko,
Infektionen oder Blutungen zu bekommen, steigen. Auch Blutgerinnsel bilden
sich häufiger und können Schlaganfälle herbeiführen. Derzeit arbeiten
Forscher daran, diese Risiken mit technischen Verbesserungen zu
minimieren.

Herztransplantation bleibt oft die beste Lösung
Für die meisten schwer herzkranken Patienten wäre eine Herztransplantation
nach wie vor die beste Lösung. Zwar müssen Betroffene ihr Leben lang
Medikamente nehmen, die eine Abstoßungsreaktion des Körpers verhindern.
Nach über 50-jähriger Erfahrung seit der ersten Herztransplantation wurden
jedoch auch hier große Fortschritte erzielt. Nach der Erholungsphase ist
die Lebensqualität nach einer Herztransplantation in der Regel sehr gut:
Die Patienten sind wieder normal belastbar, können Sport treiben, ihren
Beruf ausüben und ein normales Leben führen. Für viele Betroffene, die auf
ein neues Herz warten, wäre eine höhere Spendenbereitschaft in der
Bevölkerung ein Segen. Die Deutsche Herzstiftung weist auf den
gravierenden Mangel an Spenderorganen hin und bietet einen kostenfreien
Organspendeausweis an.

Organspendeausweis rettet Leben
9.500 Menschen in Deutschland warten auf ein neues Organ, rund 1.000 davon
auf ein neues Herz. Doch im Jahr 2019 gab es nur 932 Organspenden nach dem
Tod, 344 Herzen wurden transplantiert. Ein Organspendeausweis kann
Menschenleben retten. Die Deutsche Herzstiftung e.V. bietet einen
kostenfreien Organspendeausweis an, der sich unkompliziert in den
Geldbeutel oder die Handtasche stecken lässt. Mehr Informationen dazu
unter <https://www.herzstiftung.de/service-und-aktuelles/publikationen-
und-medien/organspendeausweis
>

Infos zum Kunstherz
<https://www.herzstiftung.de/infos-zu-herzerkrankungen/herzinsuffizienz
/broschuere-kunstherz
>

Aktuelle Ausgabe HERZ heute: Jetzt Probeexemplar anfordern!
Die Zeitschrift HERZ heute erscheint viermal im Jahr. Sie wendet sich an
Herz-Kreislauf-Patienten und deren Angehörige. Ein kostenfreies
Probeexemplar der neuen Ausgabe HERZ heute 3/2020 ist unter Tel. 069
955128400 oder per E-Mail unter <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.> erhältlich.

Infos zu HERZ heute unter
<https://www.herzstiftung.de/service-und-aktuelles/publikationen-und-
medien/zeitschrift-herz-heute
>

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Mit einem Masterstudium in den Bereichen Pflege und Demenz das Gesundheitswesen gestalten

Mit einem Masterstudium in den Bereichen Pflege und Demenz das Gesundheitswesen gestalten
Mit einem Masterstudium in den Bereichen Pflege und Demenz das Gesundheitswesen gestalten

Interessierte können sich bis zum 20. bzw. 30. September 2020 an der Uni
Witten/Herdecke bewerben
Für alle, die das Gesundheitswesen neu denken, verbessern und bedeutende
Impulse setzen möchten, bietet die Universität Witten/Herdecke (UW/H)
verschiedene Masterstudiengänge im Gesundheitsbereich an. Interessierte
haben nun die Möglichkeit, sich bis zum 20. September 2020 zu bewerben.
Die Frist gilt für die Studiengänge Pflegewissenschaft (M.Sc.)  und
Community Health Nursing (M. Sc.). Auf den Studiengang Multiprofessionelle
Versorgung von Menschen mit Demenz und chronischen Einschränkungen (M.A.)
können sich Interessierte noch bis zum 30. September bewerben.

Eine Besonderheit der Studiengänge ist unter anderem, dass sie allesamt
multiprofessionell organisiert sind. Studierende erhalten dabei also nicht
nur einen Überblick über ihr eigenes Fachgebiet, stattdessen wird jeweils
der Austausch mit anderen Gesundheitsdisziplinen gefördert und gemeinsam
an Gesundheitsherausforderungen gearbeitet. Die UW/H fördert dabei
fachübergreifendes Denken und möchte ihre Studierenden darin bestärken,
die Gesundheit der Gesellschaft von morgen positiv zu gestalten.

Pflegewissenschaft (M.Sc.)
Das Department für Pflegewissenschaft ist als Pflegepionier seit über 20
Jahren in diesem Fachgebiet tätig und bietet seit 2008 den
forschungsorientierten Masterstudiengang „Pflegewissenschaft“ an. Er hat
die zwei Schwerpunkte „Akutpflege“ und „Familienorientierte Pflege“ und
befähigt Studierende, in gesellschaftlicher Verantwortung
zukunftsorientiert und wissenschaftlich zu denken und zu arbeiten.

Weitere Informationen: www.uni-wh.de/studium/studiengaenge
/pflegewissenschaft-msc

Mastertag Gesundheit: www.uni-wh.de/mastertag

Community Health Nursing (M. Sc.)
Der Masterstudiengang Community Health Nursing bereitet Studierende auf
ein Berufsbild vor, das in Deutschland von zunehmender Bedeutung sein
wird: Pflegefachpersonen mit Zusatzqualifikation, sogenannte Community
Health Nurses, übernehmen präventive und beratende Aufgaben im Quartier
und begleiten Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderung.
Zudem können sie medizinische Leistungen übernehmen, die aktuell noch im
ärztlichen Bereich liegen. Mit hoher Entscheidungskompetenz ausgestattet
werden sie auf lokaler Ebene maßgebliche Mitgestalterinnen und
Mitgestalter der Gesundheitsversorgung.

Weitere Informationen: www.uni-wh.de/chn

Ein Infotag zum CHN-Studiengang findet am 11. September statt. Anmeldung
unter: www.uni-wh.de/studium/uwh-live-erleben/informationstage-community-
health-nursing


Multiprofessionelle Versorgung von Menschen mit Demenz und chronischen
Einschränkungen (M.A.)
Für die zukünftige Versorgungslandschaft bestehen gesundheits- und
sozialpolitische, ökonomische, humanitäre und zivilgesellschaftliche
Aufgaben, die nur in multiprofessionellen Teams gelöst werden können. Hier
setzt unser Masterstudiengang an. Er widmet sich wissensbasierten,
multiprofessionellen wie interdisziplinären Versorgungslösungen für diese
Herausforderungen. Bewerben können sich Interessierte mit einem ersten
akademischen Abschluss aus ganz unterschiedlichen Fachbereichen. Der
Studiengang ist berufsbegleitend.

Weitere Informationen: www.uni-wh.de/demenz

Schnuppertag Demenz: www.uni-wh.de/studium/uwh-live-erleben/schnuppertage

Über uns:
Die Universität Witten/Herdecke (UW/H) nimmt seit ihrer Gründung 1982 eine
Vorreiterrolle in der deutschen Bildungslandschaft ein: Als
Modelluniversität mit rund 2.600 Studierenden in den Bereichen Gesundheit,
Wirtschaft und Kultur steht die UW/H für eine Reform der klassischen Alma
Mater. Wissensvermittlung geht an der UW/H immer Hand in Hand mit
Werteorientierung und Persönlichkeitsentwicklung.

Witten wirkt. In Forschung, Lehre und Gesellschaft.

www.uni-wh.de / blog.uni-wh.de / #UniWH / @UniWH

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Win-win-Situation für die Onkologie

Unterzeichnung des LOI: Prof. Dr. Wolfgang Brück (links), Prof. Dieter Beckmann (rechts), Prof. Dr. Volker Ellenrieder, Direktor des UniversitätsKrebszentrums UMG (hinten links), Prof. Dr. Philipp Ströbel, Direktor Institut für Pathologie (hinten rechts)  S. Pförtner (UMG)
Unterzeichnung des LOI: Prof. Dr. Wolfgang Brück (links), Prof. Dieter Beckmann (rechts), Prof. Dr. Volker Ellenrieder, Direktor des UniversitätsKrebszentrums UMG (hinten links), Prof. Dr. Philipp Ströbel, Direktor Institut für Pathologie (hinten rechts) S. Pförtner (UMG)

Die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) und das Institut für Bioprozess-
und Analysenmesstechnik e.V. (iba) in Heilbad Heiligenstadt haben eine
Kooperation besiegelt, mit dem Ziel, innovative technische Lösungen für
die personalisierte Medizin und die Diagnose und Therapie von
Krebspatienten zu entwickeln. Dabei bündeln zwei Forschungseinrichtungen
ihr Know how auf dem Gebiet der Krebsforschung und technischer Systeme für
die Lebenswissenschaften.

Neue Ansätze in der Krebsforschung zielen verstärkt darauf ab,
grundlegende Mechanismen der Tumorgenese und der pharmakologischen
Therapie anhand von dreidimensionalen Zellmodellen schneller, einfacher
und trotzdem sicher untersuchen zu können. Die Nachbildung von
funktionalen Zellverbänden und Geweben im Labormaßstab eröffnet
vielversprechende Möglichkeiten bei der Suche nach wirksamen Therapien.
Dieser als Disease Modeling bekannte Ansatz ermöglicht insbesondere frühe
Untersuchungen bei der Entwicklung neuer Verfahren ohne auf die
funktionale Komplexität menschlicher Gewebe gänzlich verzichten zu müssen.
Sie bieten darüber hinaus die Möglichkeit der personalisierten Diagnose
und Therapie durch Einsatz patienteneigener Zellen und Gewebe.
Ganz wesentlich für den Erfolg des Disease Modelings sind technische
Lösungen für die Kultivierung funktionaler 3D-Zellverbande, die sowohl
trägerfrei als Sphäroide bzw. trägerbasiert auf 3D-Scaffolds aus
gewebetypischen Matrixmaterialien angezüchtet werden. In Kombination mit
nichtinvasiven Sensorverfahren wie der Bioimpedanzmessung werden
entsprechende technische Lösungen im iba in Heiligenstadt entwickelt.

Prof. Dieter Beckmann, Sprecher des Vorstands und wissenschaftlicher
Direktor iba hatte in 2018 ein Forschungs- und Entwicklungskonzept „iba
2025“ erarbeitet. Ein Schwerpunkt dieses Konzepts liegt auf der
Intensivierung der Zusammenarbeit des anwendungsorientierten
Forschungsinstitutes mit der medizinischen Grundlagenforschung auf dem
Gebiet der personalisierten Medizin und des Disease Modelings. Dafür hatte
u.a. der damalige Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Wirtschaft,
Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG), Markus Hoppe, von 2004
bis 2014 Vizepräsident der Georg-August-Universität Göttingen, seine
Unterstützung zugesagt.
Die nunmehr vereinbarte intensive Zusammenarbeit der UMG mit dem iba
basiert auf diesem Konzept. Beide Forschungseinrichtungen werden ihre
bestehende wissenschaftliche Zusammenarbeit deutlich ausbauen und auf der
Grundlage eines Kooperationsvertrags bündeln. Prof. Dr. Wolfgang Brück,
Sprecher des Vorstands der UMG und Dekan der Medizinischen Fakultät, und
Prof. Dieter Beckmann unterzeichneten kürzlich einen Letter of Intent
(LOI), in dem die konkreten Schritte zur zukünftigen Kooperation benannt
sind. Dazu zählen neben vorbereitenden informellen Workshops auch die
Etablierung einer gemeinsamen koordinierenden Lenkungsgruppe. Die UMG
bringt ihre universitäre Expertise auf dem Gebiet der Grundlagenforschung
und der klinischen Forschung ein, das iba sein ausgewiesenes,
interdisziplinär-applikatives Know-how auf dem Gebiet technischer Systeme
für die Lebenswissenschaften. Wichtige Aspekte sind auch die
Bereitstellung technischer Systeme des iba für Forschungsaufgaben der UMG,
die Verfügbarkeit von Probenmaterial für das iba sowie die gemeinsame
Einwerbung von Forschungsgeldern, die Entwicklung und Vermarktung von
Diagnose- und Therapiesystemen, somit die Verbesserung der medizinischen
Versorgung insgesamt. Darüber hinaus zielt eine verstärkte Zusammenarbeit
auch auf die Ausbildung des akademischen Nachwuchses. UMG und iba sehen
dazu eine gemeinsame Professur vor.

Beide Partner sind sich sicher, dass sich aus dieser engen Zusammenarbeit
neue wissenschaftliche Perspektiven ergeben werden.

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